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Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Stampfenbachstrasse 30 Postfach 8090 Zürich www.gd.zh.ch 810-2012 / 504-06-2014
Strategische Leitsätze für die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Kanton Zürich Juni 2014
Gesundheitsdirektion Strategische Leitsätze KJP 2/4
Einleitung Die «Vision Psychiatrie» stellt die Leitwerte für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Kanton Zürich dar und postuliert: Die Psychiatrie im Kanton Zürich ist innovativ, integrierend, wirtschaftlich und menschlich. Sie ist Richtschnur für die Gesundheitsdirektion bei der Entwicklung der psychiatrischen Versorgung im Kanton. Sie gilt für die Versorgung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen. Entsprechend ist sie auch Grundlage der folgenden strategischen Leitsätze für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bei ihrer Anwendung auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie sind deren Besonderheiten zu berücksichtigen. Die strategischen Leitsätze für die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Kanton Zürich sind: A. Qualität 1.
Die kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote sind entwicklungsgerecht und entwicklungsfördernd. Die Behandlung von psychisch erkrankten Kindern- und Jugendlichen ist individuell auf die Patientin/den Patienten zugeschnitten und bedürfnisgerecht, d.h. insbesondere dem persönlichen Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen angepasst. Sie hat nicht nur restituierenden, sondern auch entwicklungsfördernden Charakter, um Kindern und Jugendlichen eine altersgemässe Entwicklung zu ermöglichen.
2.
Die kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote sind vernetzt und interdisziplinär. Die kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote richten sich nach dem Grundsatz der integrierten Versorgung. Sie sind über den eigenen Fachbereich hinaus vernetzt und beruhen auf interdisziplinärer Zusammenarbeit. An den vielfältigen Schnittstellen ist eine sachgerechte Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendpsychiatrie u.a. mit der Pädiatrie, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialpädagogik, Bildungswesen und sozialem Umfeld der Patienten sichergestellt. Den besonderen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten beim Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter tragen die Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Erwachsenenpsychiatrie mit einer eng koordinierten Versorgung Rechnung.
B. Versorgung 3.
Der Kanton Zürich stellt eine bedarfsgerechte institutionelle ambulante, tagesklinische und stationäre Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen sicher. Der Kanton Zürich verfügt über genügend institutionelle ambulante, tagesklinische und stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsangebote, um eine bedürfnisund altersgerechte Behandlung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
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Die Versorgungsangebote decken den durchschnittlichen innerkantonalen Bedarf an kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung ab. Soweit notwendig werden ausserkantonale stationäre Angebote sowie bei Nachfragespitzen Auffangkapazitäten in der stationären Erwachsenenpsychiatrie in Anspruch genommen. Der Kanton Zürich strebt eine Koordination der Versorgungsplanung mit anderen Kantonen an. 4.
Die Behandlung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen beruht auf dem Grundsatz «ambulant vor stationär». Bevor ein Patient oder eine Patientin stationär behandelt wird, gilt es die Möglichkeiten der ambulanten und tagesklinischen Versorgung auszuschöpfen. Der Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihrem angestammten Umfeld wird so lange wie möglich gewährleistet.
5.
Die institutionell ambulante und die tagesklinische Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen werden regional angeboten. Die ambulante Grundversorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen wird primär durch niedergelassene Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie bzw. durch Psychologinnen und Psychologen, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert sind, erbracht. Ergänzend und bei komplexeren Problembildern gewährleisten regionale institutionelle ambulante Angebote eine familien- bzw. wohnortnahe Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Tagesklinische Angebote sind ebenfalls regional anzubieten, wobei grössere Regionseinheiten zusammenfassend angeboten werden können. Die institutionellen ambulanten und tagesklinischen Angebote bilden mit den stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungsangeboten eine durchlässige und durchgängige Behandlungskette.
6.
Die stationäre Grundversorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen wird überregional angeboten. Die teils komplexen Störungsbilder, der Einbezug des sozialen Umfelds und die vielfältigen institutionellen Schnittstellen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfordern ein spezifisches Fachwissen und eine gute Vernetzung der behandelnden Personen. Zur Sicherung der Behandlungsqualität wird die stationäre Grundversorgung konzentriert und so eine fragmentierte Versorgung mit kleinen Fallzahlen pro Versorgungseinheit vermieden. Die stationäre Grundversorgung von Kindern wird an einem Standort und die von Jugendlichen an maximal zwei Standorten in den bevölkerungsreichen Ballungsräumen des Kantons Zürich angeboten. Die Grundversorgungsangebote stellen die umfassende Behandlung von allen kinderund jugendpsychiatrischen Krankheits- und Problembildern und eine jederzeitige Notfallaufnahme sowie die Vernetzung mit vor-, neben- und nachgelagerten Angeboten sicher.
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7.
Die stationäre spezialisierte Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen wird überregional angeboten. Es gibt spezialisierte Angebote für psychisch erkrankte Kinder- und Jugendliche, deren Behandlung besondere Ressourcen und besonderes Fachwissen erfordern, z.B. bei Suchterkrankungen mit schwerem Substanzmissbrauch, bei schweren Störungen des Sozialverhaltens, bei psychosomatischen Störungen mit schwerwiegender somatischer Problematik, bei psychischen Störungen von Patientinnen und Patienten mit geistiger oder Mehrfachbehinderung sowie bei straffälligen Kindern und Jugendlichen. Aufgrund der geringen Fallzahlen werden Spezialangebote aus qualitativen Gründen auf jeweils eine Versorgungseinheit konzentriert, die ihre Leistungen überregional anbietet.
C. Weiterentwicklung 8.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie wird aktiv weiterentwickelt und ist universitär verankert. Die Leistungserbringer der Kinder- und Jugendpsychiatrie entwickeln unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen und fachlichen Entwicklungen die Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten kontinuierlich weiter. Sie vernetzen sich national und international. Die universitäre Forschung und Lehre fördern die Weiterentwicklung des Fachgebiets und der hochspezialisierten Versorgung.
9.
Die innerkantonale Aus-, Weiter- und Fortbildung von genügend Fachpersonal im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie ist sichergestellt. Die Einrichtungen der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung stellen die Aus-, Weiter- und Fortbildung von genügend qualifiziertem Fachpersonal im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie sicher. Die Einrichtungen der Grundversorgung müssen insbesondere auch die Ausbildung von Fachärzten in Kinder- und Jugendpsychiatrie gewährleisten.
D. Wirtschaftlichkeit 10. Die Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden nachhaltig betrieben. Die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung wird auf der Grundlage von tragfähigen Finanzierungsmodellen und einer effizienten und effektiven Leistungserbringung nachhaltig sichergestellt. Sie beruht auf Versorgungsstrukturen mit langfristigem Entwicklungspotential.