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Teilnahmebedingungen Teilnehmer Und Teilnahme Gewinne

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Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel »BMW 2er Gran Tourer« Veranstalterin des Gewinnspiels ist die ASW Wahl GmbH & Co. KG, Firmensitz: Gottlieb-DaimlerStrasse 1, 35398 Gießen. Teilnehmer und Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel »BMW 2er Gran Tourer« ist der 13.06.2015 um 16:00 Uhr. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur nach Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen möglich und der/die Teilnehmer/-in erklärt, mit den Teilnahmebedingungen einverstanden zu sein. Die Teilnahme selbst ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die mehrfache Teilnahme ist nicht erlaubt. Die Wahl-Group behält sich bei falschen Angaben oder Manipulation durch Teilnehmer das Recht vor, den/die entsprechende/-n Teilnehmer/-in von der Teilnahme auszuschließen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen und ein Gewinn dann zurückgefordert werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind außerdem Mitarbeiter/-innen der Wahl-Group und Mitarbeiter/-innen von am Gewinnspiel beteiligten Firmen sowie deren Angehörige. Gewinne, Durchführung des Gewinnspiels, Ziehung der Gewinner Beim Gewinnspiel »BMW 2er Gran Tourer« wird ein Hauptpreis verlost. Als Hauptpreis erhält der Gewinner einen BMW 2er Gran Tourer (je nach Verfügbarkeit) kostenlos für zwölf Monate. Im Gewinn enthalten sind 10.000 Freikilometer, jeder weitere Kilometer wird mit 0,50 Euro berechnet. Im Hauptpreis sind außerdem die Kosten für Kfz-Steuer sowie die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs enthalten. Die Kosten für An- und Abreise zum Übergabeort und etwaige Zusatzkosten sind vom Gewinner selbst zu tragen. Der Gewinner muss bei Übergabe des BMW Modells seinen gültigen Führerschein der Klasse B und seinen gültigen Personalausweis vorlegen. Ist er dazu – aus welchem Grunde auch immer – nicht in der Lage, ist er von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Nutzung des BMW Fahrzeuges regelt der Fahrzeugnutzungsvertrag der Wahl-Group, der bei der Übergabe ausgehändigt wird und unterzeichnet werden muss. Die Wahl-Group wird das Gewinnspiel durchführen und die Gewinner nach dem Zufallsprinzip auslosen. Die Auslosung für das Gewinnspiel »BMW 2er Gran Tourer« findet am 29.06.2015 statt. Die Gewinner werden von der Wahl-Group schriftlich, per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt, wobei der Gewinnanspruch nur dann entsteht, wenn der Gewinner die Annahme des Gewinns innerhalb von fünf Werktagen gegenüber der Wahl-Grouper klärt. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar und können auch nicht getauscht werden. Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fotoaufnahmen Die Teilnehmer erklären sich für den Fall, dass sie als Gewinner ermittelt werden, damit einverstanden, dass während der Einlösung des Gewinns und während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen durch die Wahl-Group bzw. durch einen von der Wahl-Group beauftragten Fotografen gemacht werden, auf welchen die Teilnehmer abgebildet und zu erkennen sein werden. Die Teilnehmer übertragen der Wahl-Group hiermit ohne weiteres Entgelt das ausschließliche und übertragbare Recht, die Foto- und Filmaufnahmen, auf welchen ihre Personen abgebildet und zu erkennen sind, zeitlich und räumlich unbegrenzt in allen Medien, insbesondere auf den Internetseiten sowie dem Facebook-Profil der Wahl-Group, in Anzeigen, Broschüren, Pressetexten, Druckschriften etc. zum Zwecke der internen sowie externen Kommunikation- und Pressearbeit und Werbung zu nutzen, zu veröffentlichen, zu verändern und zu vervielfältigen. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels Die Wahl-Groupbe hält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht. Haftung der Wahl-Group Die Wahl-Group haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung der WahlGroup bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Die Haftung bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels ist ausgeschlossen. Sonstiges Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/-in und der Wahl-Group unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.