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Teilnehmerbedingungen für KimaZiRio, ein Zirkusprojekt für Kinder und Jugendliche 1. Veranstalter Circus Rio
Inh. Marcel Diewald
2. Projektleitung Joana Diewald
3. Anmeldung Die Anmeldung geschieht prinzipiell in schriftlicher Form, die bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Der ausgefüllte Teilnehmerbogen und der entsprechende Beitrag müssen spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die Adresse: Gaby Herzog, Kurt-Schumacherstr. 48, 82256 Fürstenfeldbruck gesendet und auf das Konto: IBAN: DE57721690800003311244, BIC: GENODEF1GSB Kreditinstitut : Raiffeisenbank Aresing-Gerolsbach eG überwiesen werden. Kurzfristige Anmeldungen sind auch vor Ort am Tag des Projektbeginnes noch möglich. Der Teilnehmerbetrag kann dann jedoch vor Ort nur noch in bar entrichtet werden. Erst dann besteht ein Anrecht auf einen Teilnehmerplatz.
4. Anmeldebestätigung Bei Überweisungen gilt der Überweisungsbeleg des Teilnehmerbeitrages als Anmeldebestätigung.
5. Rücktritt der Teilnahme Der Rücktritt von der KimaZiRio-Veranstaltung ist grundsätzlich nicht möglich, außer es wird von einem Arzt ein Verbot an der Teilnahme ausgesprochen z.B. bei ansteckenden Infektionskrankheiten. In diesen Sonderfällen, wird der bezahlte Teilnehmerbetrag zurückerstattet. In allen weiteren Fällen kann keine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags gefordert werden. Schließen Sie, falls Sie sich nicht sicher sind eine private Rücktrittsversicherung ab. Diese sind für Sport- und Freizeitveranstaltungen schon sehr günstig zu erwerben.
6. Absage oder Änderung Die Projektleitung hat das Recht die Veranstaltung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. In diesem Fall werden alle bisher geleisteten Zahlungen durch den Veranstalter erstattet. Ein Anspruch der Teilnehmer/innen insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung besteht nicht. Die Projektleitung ist berechtigt, die angebotenen Dienstleistungen zu ändern. Teilnehmer/innen werden in diesem Fall rechtzeitig soweit wie möglich informiert.
©2015 KimaZiRio
7. Aufsichtspflicht Während der KimaZiRio-Veranstaltung, sind die vom Circus Rio und der Projektleitung eingesetzten Betreuer/innen bevollmächtigte Vertreter/innen des KimaZiRio-Projekts. Diese nehmen ihre Aufsichtspflicht wahr und sind dazu berechtigt, Teilnehmer/innen von der weiteren Teilnahme an der KimaZiRio-Veranstaltung auszuschließen, wenn sie den Eindruck gewinnen das die entsprechenden Teilnehmer die sichere Ausführung der Veranstaltung im Sinne der Veranstalter bzw. der anderen Teilnehmer behindern. Vor dem Ausschluss werden Erziehungsberechtigte benachrichtigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist in diesem Fall nicht möglich. Der Veranstalter oder die Projektleitung haften nicht bei Unternehmungen, die selbständig von Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen außerhalb der Veranstaltung bzw. des Veranstaltungsgeländes durchgeführt werden. Den Anweisungen der Betreuer ist Folge zu leisten. Ist dies nicht der Fall, können Veranstalter oder Projektleitung für mögliche Schäden nicht haftbar gemacht werden. Allen Teilnehmer/innen steht die Wahl zur Teilnahme an jeweils einem der angebotenen Programme der KimaZiRio-Veranstaltung frei, sofern nicht schriftlich seitens der Erziehungsberechtigten ein Verbot für bestimmte Angebote ausgesprochen wird.
8. Buttongruppe Die Teilnehmer/innen werden in separate Buttongruppen eingeteilt. Dies ist eine Organisationsform, in der die Teilnehmer/innen z. B. Tagesaufgaben erledigen oder das Mittagessen einnehmen. Diese Einteilung hat keinen Einfluss auf die in der Galavorstellung präsentierten Nummern. Im Anmeldebogen haben Teilnehmer/innen die Möglichkeit Einteilungswünsche zu äußern.
9. Fotos Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf der gesamten Projektwoche einschließlich Galavorstellung für die Homepage, Presse und Foto-CD mit Bildern zu dokumentieren. Die Foto-CD mit dem Inhalt der Projektwoche kann von allen Teilnehmern sowie Verwandten und Bekannten käuflich erworben werden. Sollten gegen die Veröffentlichung der Bilder von Teilnehmer/innen Einwände bestehen, muss dies ausdrücklich in schriftlicher Form dem bestehenden Teilnehmerbogen zugefügt werden . andernfalls gilt Ihre Unterschrift des Anmeldebogens auch als Zusage für die Verwendung des Fotomaterials Ihrer Kinder zum Zwecke der Veröffentlichung für Presse, Werbung für den Veranstalter im Internet und in gedruckter Form als Prospektmaterial sowie der Aushändigung auf der CD an andere Teilnehmer.
10. Anhang Allgemeine Haftungsbedingungen Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die sich im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht ergeben! Es besteht eine zusätzliche Unfallschutz- und Haftpflichtversicherung, die aber nur für den Fall eintritt, dass kein privater Versicherungsschutz besteht. Wir haften nicht bei: - Schäden, die infolge Krankheit oder Tod von Leitungspersonen entstehen - Schäden infolge „höherer Gewalt“ - Schäden, die sich Teilnehmer untereinander zufügen - Schäden, die ihre Hauptursache im eigenmächtigen Verhalten des Teilnehmers haben
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