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Tierarztpraxis
Stephanie van Loosen Am Rathaus 3 · 28816 Stuhr Telefon: 0421 / 5659039 · Telefax: 0421 / 8783156 e-Mail:
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Thema: Zweite Meinungen und Überweisung Es gibt oft Missverständnisse bezüglich der Einholung einer zweiten Meinung. Dabei sollte dieses Vorgehen eigentlich sowohl dem Patienten und seinem Besitzer als auch dem überweisenden Tierarzt und seinem konsultierten Kollegen nur helfen. Es gibt einige grundlegende Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass bei einer Überweisung keine Schwierigkeiten entstehen. Die Gründe Tiere können aus mehreren Gründen zur Einholung einer zweiten Meinung überwiesen werden. 1. Oft ist ein spezielles diagnostisches oder therapeutisches Equipment notwendig, welches meist den Universitätskliniken oder einigen spezialisierten Kliniken vorbehalten ist. 2. Es gibt Tierärzte, die sich auf ein ganz bestimmtes Gebiet spezialisiert haben. Erfahrung soll zurückgegriffen werden.
Auf ihre
3. In Einzelfällen kann ein Tierarzt nicht zu einer Diagnose kommen oder die Therapie fehlschlagen. Dann muss eine zweite Meinung eingeholt werden. In diesem letzten Fall kann es zu Missverständnissen und schlechten Gefühlen kommen, da die zweite Meinung meist von einem anderen Tierarzt in der Nähe kommt, der dem Patientenbesitzer vielleicht mehr zusagt. In der Folge kann für den Besitzer der Wunsch entstehen, nur noch diesen zweiten Tierarzt aufzusuchen, was natürlich dann über das Einholen einer zweiten Meinung hinausgeht. Eine zweite Meinung einholen bedeutet, das die Therapie und Folgeuntersuchungen wieder beim ersten, überweisenden Tierarzt vorgenommen werden. Der zweite Tierarzt wird normalerweise über den Fortschritt der Behandlungen vom ersten Tierarzt direkt informiert werden. Wie Sie eine zweite Meinung bekommen Den Vorschlag für eine zweite Meinung wird Ihnen meistens Ihr Tierarzt, der spezielle Diagnoseoder Therapiemöglichkeiten oder das dafür nötige Wissen nicht hat, selbst machen. Nehmen Sie seinen Vorschlag an und vertrauen Sie ihm und dem Tierarzt, an den Sie überwiesen wurden. Manchmal kommt der Wunsch nach einer zweiten Meinung auch vom Besitzer, wenn in einem bestimmten Fall kein erkennbarer Fortschritt erzielt wird. Dabei hat der Besitzer natürlich das Recht, sich einen Tierarzt seiner Wahl auszusuchen, sollte aber auf den ersten Tierarzt hören,
der meist sehr gut einschätzen kann, welcher Kollege in diesem Fall in Frage kommt. Auf diese Weise werden Zeit und Kosten nicht verschwendet. Versuchen Sie als Besitzer nicht, eine zweite Meinung hinter dem Rücken des ersten Tierarztes einzuholen. Abgesehen von moralischen Bedenken gibt es dafür einen triftigen Grund. Eine Kooperation zwischen den Tierärzten erlaubt den Austausch von Informationen, so dass unnötige doppelte Röntgenaufnahmen oder andere Untersuchungen überflüssig werden. Zusätzlich kann die jetzige Therapie und etwaige Nebenwirkungen zwischen den Tierärzten diskutiert werden, was Ihrem Tier nur nützen kann. Im Falle einer Überweisung wird der erste Tierarzt alle Informationen, die er über den Fall gesammelt hat, dem zweiten Kollegen zur Verfügung stellen. Es ist notwendig, dass Sie als Besitzer selbst Ihr Tier dem zweiten Tierarzt vorstellen, da dieser sicher wichtige Fragen zu Ihrem Tier hat, die nur der Beistzer selbst genau beantworten kann. Seien Sie darauf eingestellt, dass Ihr Tier eventuell eine Zeit lang in der Praxis des Tierarztes bleiben muss, bis sich dieser ein Bild von dem Fall gemacht hat und weitere Untersuchungen oder Behandlungen durchgeführt werden konnten. Natürlich bespricht der zweite Tierarzt mit Ihnen den bisherigen Verlauf und die noch durchzuführenden Massnahmen, aber Einzelheiten und weitere Therapieschritte werden direkt zwischen den Tierärzten ausgetauscht. Weitere Kontakte Ihrerseits sollten nur mit Ihrem ersten überweisenden Tierarzt aufgenommen werden, der alles Weitere mit Ihnen besprechen wird. Diese Kunden – Informationshandzettel basieren auf Material von T J Gruffydd-Jones, BVetMed, PhD, DipECVIM(CA), MRCVS und Kollegen. Deutsche Übersetzung von Dr Michael Koch. Alle Rechte vorbehalten – Gebrauch nur mit Lizenz. © Lifelearn Limited, P.O. Box 16, Newmarket, Suffolk CB8 7TH, UK.