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Für die Praxis
Tinnitus und Schwindel? Ein Praxisleitfaden für soziale und sozialrechtliche Fragen im Umgang mit Patienten
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Tinnitus und Schwindel? Ein Praxisleitfaden für soziale und sozialrechtliche Fragen im Umgang mit Patienten
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung (z. B. Patient/Patientin) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
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Grußwort Sehr geehrte Ärztin, sehr geehrter Arzt, derzeit leiden in Deutschland etwa 3 Millionen Menschen an Tinnitus. Bei etwa 800.000 sind die Beeinträchtigungen so gravierend, dass sie ärztliche Unterstützung benötigen. Schwindel ist ein weiteres häufig anzutreffendes Krankheitszeichen, das vor allem ältere Personen betrifft und verschiedenste Ursachen haben kann. Betroffene fühlen sich aufgrund ihrer Beschwerden oft hilflos und überfordert. Als betreuender Arzt sind Sie an dieser Stelle ein wichtiger Ansprechpartner. An Sie wenden sich Patienten und Angehörige mit Fragen zur Therapie und Prognose, aber auch mit Fragen zu sozialrechtlichen Leistungsansprüchen. Die neuraxWikiprint Ratgeberreihe ermöglicht es Ihnen als Arzt oder medizinische Fachkraft, zielgerichtet und ohne großen Zeitaufwand Antworten auf die sozialrechtlichen Fragen Ihres Patienten und dessen Angehörigen zu finden. Die vorliegende Ausgabe gibt Ihnen einen Überblick über die Leistungsansprüche, die Patienten, die unter Tinnitus- und/oder Schwindelsymptomen leiden, gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, Rentenversicherung und anderen Sozialleistungsträgern haben.
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Mit konkreten Fragen können Sie sich gerne an das neuraxWikiphone wenden (0800 - 40 22 333, Di. & Do., 14:00 – 17:00 Uhr, Mi., 10:00-19:00 Uhr;
[email protected]). Eine zusätzliche Hilfestellung für Sie und für Ihre Patienten bietet www.neuraxWiki.de, das umfangreiche Informationsportal zu sozialrecht lichen Ansprüchen und Leistungen bei zahlreichen neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen. Damit möchte die neuraxFoundation gGmbH, die im Jahr 2014 als Tochtergesellschaft der neuraxpharm Arzneimittel GmbH gegründet wurde, medizinische Fachkräfte, Patienten und deren Angehörige über die Bereitstellung von Medikamenten hinaus unterstützen.
Hermann-Josef Körwer, Geschäftsführer neuraxFoundation
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Inhalt 1 Tinnitus und Schwindel — zwei häufige Symptome in der HNO-Praxis 10 1.1 Ursächliche Krankheitsbilder
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1.2 Schwindel — Abgrenzung zu anderen Krankheitsbildern 10 1.3 Symptomatik
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3.2 Vorgehen bei abgelehnten Leistungen
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4 Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Tinnitus und Schwindel 28 4.1 Hilfsmittel
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4.2 Heilmitteltherapien
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1.4 Akuter und chronischer sowie kompensierter und dekompensierter Tinnitus 12
4.3 Psychotherapie
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1.5 Therapiemöglichkeiten
4.4 Arzneimittelversorgung
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4.5 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung
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2 Bewältigungsstrategien für Betroffene 18 2.1 Das Tinnitus-Tagebuch
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2.2 Entspannungsverfahren
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2.3 Austausch in Selbsthilfegruppen
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3 Sozialrechtliche Leistungsansprüche für Patienten 22 3.1 Zuständige Leistungsträger
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4.6 Krankengeld bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 39 4.7 Aussteuerung aus der gesetzlichen Krankenversicherung 42
5 Rehabilitationsmöglichkeiten bei Tinnitus und Schwindel 46 5.1 Kostenträger
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5.2 Medizinische Rehabilitation
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5.3 Stufenweise Wiedereingliederung
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7.4 Höhe der Erwerbsminderungsrente
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5.4 Teilhabe am Arbeitsleben
51
7.5 Dauer der Erwerbsminderungsrente
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5.5 Übergangsgeld
53
8 Existenzsichernde Leistungen 74
6 Schwerbehinderung bei Tinnitus und Schwindel 58 6.1 Grad der Behinderung
59
6.2 Schwerbehindertenausweis
60
6.3 Nachteilsausgleiche
62
6.4 Gleichstellung behinderter Menschen
63
7 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung 66 7.1 Unterscheidung zwischen „erwerbsgemindert“ und „berufsunfähig“ 66 7.2 Frührente
8.1 Entgeltfortzahlung
74
8.2 Arbeitslosengeld
77
9 Informationen und Anlaufstellen bei Tinnitus und Schwindel 86 9.1 An alles gedacht? Eine Checkliste für Arzt und Patient
86
9.2 Wichtige Adressen und Ansprechpartner für Patienten mit Tinnitus und Schwindel 88
10 Stichwortverzeichnis/Impressum
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7.3 Unterschied teilweise und volle Erwerbsminderungsrente 68
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1 Tinnitus und Schwindel - zwei häufige Symptome in der HNO-Praxis 1.1 Ursächliche Krankheitsbilder
10
1.2 Schwindel — Abgrenzung zu anderen Krankheitsbildern
10
1.3 Symptomatik
11
1.4 Akuter und chronischer sowie kompensierter und dekompensierter Tinnitus
12
1.5 Therapiemöglichkeiten
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Tinnitus und Schwindel —
zwei häufige Symptome in der HNO-Praxis
In der Hals-Nasen-Ohren Praxis zählen Tinnitus und Schwindel zu den häufigsten Beschwerden. Die Symptome, die für Betroffene eine große Belastung darstellen, können sowohl einzeln als auch in Kombination auftreten. Abhängig von der Ursache der Beschwerden und vom Beginn der Therapie bestehen allerdings gute Aussichten auf Besserung und Heilung.
1.1 Ursächliche Krankheitsbilder Tinnitus und Schwindel sind keine eigenständigen Krankheiten, sondern Begleitsymptome anderer Erkrankungen. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Nervenzellen des Ohres, verursacht durch Infektionen, starke Lärmeinwirkung, Durchblutungsstörungen oder massiven Stress, kommt als Ursache ebenso in Betracht wie Innenohrerkrankungen. Zu diesen zählen insbesondere der Hörsturz und die Menièresche Erkrankung. Daneben können auch Funktionsstörungen der Halswirbelsäule oder des Kiefergelenks die Beschwerden auslösen.
1.2 Schwindel — Abgrenzung zu anderen Krankheitsbildern Im Gegensatz zu Tinnitus- treten Schwindelbeschwerden auch bei zahlreichen anderen Erkrankungen, die nicht in der HNO-Praxis behandelt werden, auf. Die diagnostische Abklärung von Schwindel ist sehr komplex, da eine Vielzahl potenzieller Auslöser infrage kommen. Dazu zählen z. B. Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Augen sowie stoffwechselbedingte und neurologische Erkrankungen, aber auch Krankheiten des Muskelsystems oder seelisch bedingte Ursachen. Treten Schwindel und Tinnitus kombiniert auf, ist meist der HNO-Arzt für die weitere Diagnostik und Therapie zuständig.
1 1.3 Symptomatik Patienten beschreiben Tinnitus-Beschwerden als Geräusche im Ohr, die sie als Pfeifen, Klingeln, Summen, Zischen oder Rauschen wahrnehmen. Die Intensität kann gleichbleibend oder rhythmisch-pulsierend sein. Ohrgeräusche, die nur von Betroffenen wahrgenommen werden, bezeichnet man als subjektiven Tinnitus. Wesentlich seltener ist der objektive Tinnitus, bei dem eine Geräuschquelle im Körper nachgewiesen werden kann. Die ein- oder beidseitig auftretenden Beschwerden können vorübergehend oder von Dauer sein. Manchmal treten sie in schwierigen Lebenssituationen auf, als Warnzeichen, dass Körper und Seele überlastet sind. Die Redensart „viel um die Ohren haben“ spiegelt den Einfluss wider, den Stress auf die Ohrfunktion haben kann. Tinnitus kann kombiniert mit anderen Beeinträchtigungen oder isoliert auftreten und die Lebensqualität der Patienten stark belasten. Schwindel, der in Verbindung mit Ohrgeräuschen auftritt, ist häufig ein Hinweis auf eine Krankheit im Innenohr. Betroffene beschreiben die Störung als einen Verlust der Standfes-
Welche Symptome treten bei Tinnitus und Schwindel auf?
tigkeit und der Raumorientierung. Sie empfinden ein Schwanken und Drehen und haben Angst vor einer drohenden Bewusstlosigkeit. Begleitend können Übelkeit und Erbrechen auftreten. Ausgelöst wird die Problematik durch eine Störung des Gleichgewichtsinns, der widersprüchliche Informationen der Sinnesorgane zugrunde liegen. Die Beschwerden verunsichern die Patienten und führen häufig zu einem sozialen Rückzug und zu beruflichen Problemen.
Folgebeschwerden Manche Betroffene entwickeln zusätzliche Störungen, die den Leidensdruck stark erhöhen. Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Angstzustände, Depressionen und eine verstärkte Geräuschempfindlichkeit (Hyperakusis) beeinträchtigen die Lebensqualität zusätzlich und müssen ebenfalls behandelt werden.
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1.4 Akuter und chronischer sowie kompensierter und dekompensierter Tinnitus Je nachdem, wie lange die Ohrgeräusche bestehen, wird unterschieden zwischen: Akutem Tinnitus: maximal 3 Monate Chronischem Tinnitus: länger als 3 Monate WICHTIG: .Akute Ohrgeräusche, die länger als 24 Stunden andauern, sollten unbedingt ärztlich abgeklärt werden. Treten die Beschwerden zusammen mit einem Taubheitsgefühl im Ohrbereich und einer plötzlichen Hörminderung auf, sollten Patienten umgehend einen Arzt/Facharzt aufsuchen, da möglicherweise ein Hörsturz vorliegt. Abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigungen und von dem psychischen Befinden des Patienten unterscheidet man zwischen: Kompensiertem Tinnitus: Der Patient nimmt das Ohrgeräusch wahr, kann aber damit umgehen. Seine Lebensqualität ist kaum beeinträchtigt, er empfindet keinen Leidensdruck. Dekompensiertem Tinnitus: Das Ohrgeräusch beeinträchtigt den Patienten massiv und führt zu weiteren Beschwerden, wie z. B. Konzentrations- und Schlafstörungen, Angstzuständen und Depressionen. Der Leidensdruck ist sehr hoch.
1.5 Therapiemöglichkeiten Da die Diagnostik Zeit in Anspruch nimmt und die Ursache der Symptome nicht immer gleich ausgemacht werden kann, beginnt der Arzt zumeist sofort mit der Therapie. Die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) zur Behandlung des Hörsturzes dienen hierbei zur Orientierung. www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/017-010.html
1 Da für den Behandlungserfolg die individuelle, ganzheitliche und multidisziplinäre Therapie der Grunderkrankung sowie der begleitenden Symptome wichtig ist, erstellt der Arzt zusammen mit dem Patienten ein Behandlungskonzept. Dieses kann folgende Elemente beinhalten:
Behandlung mit Medikamenten Je früher die Tinnitus- und Schwindelbeschwerden therapiert werden, umso größer ist die
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Wahrscheinlichkeit, dass eine Chronifizierung vermieden werden kann. In der Akutphase wird die Problematik, abhängig von den auslösenden Faktoren, derzeit vor allem mit kortikoidhaltigen Medikamenten in Tabletten- oder Infusionsform behandelt.
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1 Alternativmedizinische Behandlung Zusätzlich zur pharmakologischen Behandlung kann nach Absprache mit dem Behandler Ginkgo Biloba eingenommen werden. Diese Heilpflanze soll die Durchblutung und die Fließeigenschaft des Blutes im Innenohr verbessern. Das Präparat gehört zu den zugelassenen pflanzlichen Heilmitteln und kann in der Apotheke bezogen werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Hörtherapie Patienten, die unter einem chronischen Tinnitus leiden, lernen in der Hörtherapie das bewusste Hören. Das Gehör wird dabei neu geschult. Durch die Konzentration auf andere Sinneswahrnehmungen werden die störenden Geräusche nicht mehr oder nur noch reduziert wahrgenommen. Die Kosten werden von der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.
Psychotherapie Ein wichtiger Baustein bei der Behandlung ist die Psychotherapie. Diese kommt vor allem infrage für Betroffene, die durch die Problematik stark belastet sind und unter Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Schlafstörungen leiden. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse (siehe auch Kapitel 4.3: Psychotherapie, S. 30).
Tinnitus-Retraining Ziel des Tinnitus-Retrainings ist, dass Patienten, die unter einem chronisch-dekompensierten Tinnitus leiden, diesen nicht mehr als störend wahrnehmen und ihn aus ihrem Bewusstsein verlieren. Neben Beratung und Aufklärung (Counseling) gehören psychologische Beratung, Entspannungstechniken und im Bedarfsfall eine Geräteversorgung zu den Therapieelementen.
Entspannungsmaßnahmen Stress spielt bei der Entstehung und Wahrnehmung von Tinnitus und Schwindel meist eine große Rolle. Um diesen zu reduzieren, sind entspannungsfördernde Maßnahmen wie autogenes Training, Feldenkrais oder progressive Muskelentspannung nach Jacobson empfehlenswert. (Näheres dazu siehe auch Kapitel 2.2: Entspannungsverfahren, S. 18.)
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2 2 Bewältigungsstrategien für Betroffene 2.1 Das Tinnitus-Tagebuch
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2.2 Entspannungsverfahren
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2.3 Austausch in Selbsthilfegruppen
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Bewältigungsstrategien
für Betroffene
Die Einschränkung der Lebensqualität wird von Tinnitus- und/oder Schwindelpatienten unterschiedlich stark empfunden. Betroffene sind der Problematik jedoch nicht hilflos ausgeliefert, sondern können aktiv dazu beitragen, dass die Beeinträchtigung erträglicher wird.
2.1 Das Tinnitus-Tagebuch Mit dem Führen eines Tinnitus-Tagebuches über einen begrenzten Zeitraum (eine längere Fokussierung auf das Ohrgeräusch sollte vermieden werden) soll meist zu Beginn einer Therapie geklärt werden, welche Umstände den Tinnitus verstärken, welche Gefühle damit
Welche Bewältigungsstrategien gibt es?
verbunden sind, in welcher Verbindung Schwindel auftritt, wie sich dieser äußert und auf welche Behandlungen der Patient anspricht. Wenn z. B. zwischen Empfindungen wie Wut und der Symptomstärke ein Zusammenhang erkennbar wird, ist dies für Patienten oft motivierend, weil sie diese Faktoren beeinflussen können.
2.2 Entspannungsverfahren Körperliche und seelische Anspannung, Depressionen oder Ängste können Tinnitus- und Schwindelsymptome auslösen oder verstärken. Daher sind Entspannungsverfahren wichtige Therapiebausteine. Sie reduzieren Stress und Folgebeschwerden wie Schlaf- und Konzentrationsstörungen und erhöhte Muskelanspannung. Dies wiederum kann die Ohrgeräusche und den Schwindel vermindern.
2I Folgende Methoden eignen sich u.a. zur begleitenden Therapie: Autogenes Training ist eine Entspannungsmethode, bei der durch Autosuggestionen nacheinander bestimmte Körperbereiche entspannt werden. Dies wirkt sich auf Muskeln, Atmung, Herz- und Kreislauf-Tätigkeit positiv aus und führt auch zu einer seelischen Entspannung. Feldenkrais ist eine Bewegungstherapie, welche die Aufmerksamkeit für den eigenen Körper sensibilisiert, falsche sowie eingefahrene Bewegungsmuster aufzeigt und dazu animiert, diese aufzulösen. Dies führt zu mehr Beweglichkeit sowie zu körperlicher und psychischer Entspannung. Progressive Muskelentspannung nach Jacobson ist gekennzeichnet durch das Anspannen, Halten und anschließende Entspannen verschiedener Muskelgruppen. Durch den Kontrast von Anspannung und Entspannung wird letztere sehr bewusst wahrgenommen. Die leicht erlernbare Methode kann unproblematisch in den Alltag integriert werden und somit zur Verminderung von Stress beitragen.
2.3 Austausch in Selbsthilfegruppen Das Sprichwort „Geteiltes Leid ist halbes Leid“ spiegelt wider, dass oftmals ein Gespräch ein Weg sein kann, eine Belastung zu verringern. Für viele Patienten ist es eine große Entlastung, wenn sie feststellen, dass sie mit ihrem Leiden nicht alleine sind. Selbsthilfegruppen (siehe Rubrik: Adressen und Ansprechpartner, S. 88) bieten ihnen die Möglichkeit, Erfahrungen und Tipps mit anderen Betroffenen aus zutauschen.
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3 Sozialrechtliche Leistungsansprüche für Patienten 3.1 Zuständige Leistungsträger
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3.2 Vorgehen bei abgelehnten Leistungen
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Sozialrechtliche Leistungsansprüche für Patienten
Abhängig vom Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen haben Patienten, die unter Tinnitus und Schwindel leiden, Ansprüche gegenüber verschiedenen Leistungsträgern.
POTENZIELLE LEISTUNGEN Ambulante und stationäre Krankenbehandlung Arznei- und Heilmitteltherapie Psychotherapie Zuzahlungsbefreiung Krankengeld
Übergangsgeld Rehabilitation Stufenweise Wiedereingliederung Erwerbsminderungsrente Nachteilsausgleiche durch eingetragenen „Grad der Behinderung“
3.1 Zuständige Leistungsträger Neben der Krankenkasse kommen die Rentenversicherung, das Versorgungsamt, das Integrationsamt und die Arbeitsagentur als mögliche Leistungsträger infrage.
Zuständigkeit der Krankenkasse Die gesetzliche Krankenkasse ist Kostenträger bei medizinischer Diagnostik, Therapie und Rehabilitation. Mit den Leistungen soll die Gesundheit der Versicherten erhalten, wiederhergestellt oder verbessert werden. Für Patienten, die unter Tinnitus und Schwindel leiden, kommen vorwiegend folgende Leistungen in Betracht:
3I Arznei- und Heilmitteltherapie Psychotherapie Krankenhausbehandlung Betroffene haben auch Anspruch auf Geldleistungen, wie z. B. Krankengeld.
Zuständigkeit der Rentenversicherung Neben den Rentenleistungen (volle und teilweise Erwerbsminderungsrente) gehört auch die Rehabilitation zum Leistungsspektrum der Rentenversicherung. Versicherte, die unter Tinnitus- oder Schwindelbeschwerden leiden, können zur Wiederherstellung und zum Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit unter anderem folgende Leistungen in Anspruch nehmen: Medizinische und berufliche Rehabilitation Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. stufenweise Wiedereingliederung Zahlung von Übergangsgeld
Zuständigkeit des Versorgungsamtes Das Versorgungsamt (oder Amt für soziale Angelegenheiten) ist unter anderem zuständig für die Feststellung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung. Auch Menschen mit einer Tinnitus- oder Schwindelsymptomatik können unter Umständen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben. Hierfür müssen Patienten bei der Behörde einen Antrag stellen, über den in der Regel nach Aktenlage entschieden wird. Je nach festgestelltem Grad der Behinderung haben Betroffene dann Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche.
Zuständigkeit des Integrationsamtes Das Integrationsamt ist Ansprechpartner für Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung Hilfe am Arbeitsplatz benötigen, und für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Neben der Wahrung des gesonderten Kündigungsschutzes informiert und berät das Amt Schwerbehinderte und unterstützt diese im Bedarfsfall auch finanziell, beispielsweise durch Kostenübernahme für technische Arbeitshilfen.
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Zuständigkeit der Arbeitsagentur Es kann vorkommen, dass Patienten, gerade bei lang andauernden, gravierenden Beschwerden, aufgrund ihrer Erkrankung ihren Arbeitsplatz verlieren. Zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes haben Berechtigte in solch einem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld. Daneben ist es die Hauptaufgabe der Arbeitsagentur, die Betroffenen, soweit möglich, wieder in Arbeit zu vermitteln.
Zuständigkeit der Unfallversicherung Bei Personen, die eine Schädigung aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit erlitten haben, erbringt die Unfallversicherung die notwendigen Leistungen.
3.2 Vorgehen bei abgelehnten Leistungen Patienten können gegen abgelehnte Leistungsgesuche Widerspruch einlegen. Damit ein Widerspruch Erfolg hat, müssen sie verschiedene Regularien beachten: TIPP: Um nachweisen zu können, dass das Widerspruchsschreiben frist-
Der Widerspruch muss fristgerecht und formgerecht (schriftlich oder zur
gerecht eingereicht wurde, ist folgendes Vor-
Niederschrift, eine telefonische Mitteilung ist ungültig) bei der Behörde
gehen empfehlenswert:
eingereicht werden.
- Versand des Widerspruchsschreibens als Einschreiben mit Rückschein - Bei persönlicher Abgabe bei der Behörde schriftliche Abgabebestätigung einfordern
Der Widerspruch kann entweder schriftlich an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, gerichtet werden, oder der Betroffene sucht die Behörde persönlich auf und lässt dort seinen Widerspruch aufnehmen.
- Gegengezeichnete und mit Eingangsdatum versehene Kopie aushändigen lassen, sofern
Frist- und formgerechte Widerspruchsabgabe
der Widerspruch von einem Sachbearbeiter
Der Ablehnungsbescheid beinhaltet meist eine Rechtsmittelbelehrung, aus der hervor-
der Behörde aufgenommen wurde.
geht, bis zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form und an welche Stelle der Widerspruch zu richten ist. Um die Widerspruchsfrist zu wahren, genügt ein kurzes Schreiben. Eine ausführliche Widerspruchsbegründung können Patienten nachreichen.
3I WICHTIG: In der Regel muss der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der jeweiligen Behörde eingehen. Fehlt im Bescheid des Leistungsträgers der Hinweis auf die Rechtsmittelbelehrung oder ist diese unrichtig, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Vorgehen bei abgelehnten Leistungen Primär prüft die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, den Vorgang erneut. Richtet sich der Widerspruch gegen die Krankenkasse, involviert diese häufig den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser analysiert den Sachverhalt aus medizinischer Sicht. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch begründet ist, wird der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Leistung gewährt. Ist aus Sicht der Behörde der Widerspruch unbegründet, wird dieser zurückgewiesen und der Vorgang der Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Diese prüft die Angelegenheit und erlässt einen Widerspruchsbescheid. Wird die Leistung weiterhin nicht gewährt, können Betroffene Klage vor dem Sozialgericht erheben.
TIPP: Eine Widerspruchsbegründung ist nicht zwingend erforderlich, sie erhöht jedoch die Erfolgschancen beträchtlich. Da den Behörden meist nur unzureichende Kenntnisse zum jeweiligen Krankheitszustand vorliegen, bietet eine detaillierte Begründung eine bessere Bearbeitungsgrundlage. Daraus resultiert häufig eine Bewilligung.
WICHTIG: Anders als in anderen Fachbereichen ist im Sozialrecht das Widerspruchs verfahren nicht mit Kosten verbunden! Beratungsstellen: Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Sozialverband Deutschland e. V.
Lilienstr. 131
Stralauer Str. 63
10115 Berlin
10179 Berlin
Tel. 030 - 92 10 580-0
Tel. 030 - 72 62 22-0
Fax 030 - 92 10 580-110
Fax 030 - 72 62 22-311
[email protected] [email protected]
TIPP: Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren sowie in anderen sozialrechtlichen Angelegenheiten erhalten Patienten gegen Zahlung einer geringen Monatsgebühr bei bundesweit tätigen Einrichtungen, die über ein breites Netz an Beratungsstellen verfügen.
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4 Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Tinnitus und Schwindel
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4.1 Hilfsmittel
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4.2 Heilmitteltherapien
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4.3 Psychotherapie
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4.4 Arzneimittelversorgung
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4.5 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung
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4.6 Krankengeld bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit
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4.7 Aussteuerung aus der gesetzlichen Krankenversicherung
42
Leistungen der gesetzlichen
Krankenkasse bei Tinnitus und Schwindel
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Falle einer Erkrankung die Kosten für die ärztliche Versorgung, die Ausstattung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die Aufwendungen für Heilmitteltherapien. Des Weiteren können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
INFORMATIONEN FÜR VERSICHERTE EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG Die Leistungen privater Kranken- und Pflegeversicherungen orientieren sich am vereinbarten Tarif, sie sind daher individuell verschieden. Anfragen zu konkreten Leistungsansprüchen sollten privat versicherte Patienten deshalb mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen klären. Orientierung und Informationen liefert das Internetportal des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (www.derprivatpatient.de).
Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
4.1 Hilfsmittel Hilfsmittel sind technische und therapeutische Medizinprodukte, welche die Krankenbehandlung unterstützen (§ 33 SGB V). Für Patienten mit Tinnitus und Schwindel relevante erstattungsfähige Hilfsmittel sind zum Beispiel Hörhilfen. Der Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln umfasst auch notwendige Änderungen und Reparaturen, v. a. dann, wenn die Reparatur wirtschaftlicher als eine Ersatzbeschaffung ist. Auch die Kosten der Ausbildung für den Gebrauch des Hilfsmittels (z. B. das Erlernen der Anwendung eines Hörgerätes), für den Betrieb und die mit dem Hilfsmittel verbundenen technischen Kontrollen werden von der Krankenkasse übernommen.
4I WICHTIG: Kosten für Hörgeräte werden von der Krankenkasse in den Regel nur bis zum gesetzlich festgesetzten Höchstbetrag erstattet. Dieser beträgt im Jahr 2016 aktuell für Schwerhörige 733,59 Euro und für fast Taube 786,86 Euro pro Gerät. Anpassung, Programmierung sowie regelmäßige Wartung werden zusätzlich übernommen. Kosten für Batterien müssen Versicherte über 18 Jahren selbst tragen.
Verordnung von Hilfsmitteln
TIPP: Um die Chancen zu erhöhen, auch
Neben der Diagnose und dem Datum beinhaltet die Verordnung des behandelnden Arz-
höherpreisige Hörgeräte komplett von der
tes die Bezeichnung des Hilfsmittels und gegebenenfalls Hinweise, die eine funktions
Krankenkasse erstattet zu bekommen, sollten
gerechte Anfertigung oder Abänderung durch den Leistungserbringer gewährleisten.
Betroffene vor der Anschaffung einen Kos-
WICHTIG: Die Hilfsmittelverordnung muss innerhalb von 28 Tagen bei der Krankenkasse eingehen, sonst verfällt sie.
tenerstattungsantrag mit Begründung und nach Möglichkeit mit einem Gutachten des Hörgeräteakustikers bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Lehnt die Kasse die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel ab, können Patienten Widerspruch einlegen (siehe Kapitel 3.2: Vorgehen bei abgelehnten Leistungen, S. 24).
4.2 Heilmitteltherapien Maßnahmen Als Heilmittelmaßnahmen kommen bei Tinnitus und Schwindel physikalische Therapien wie Physiotherapie (Krankengymnastik) oder Massagen in Betracht. Bei begleitenden schweren Hör- und Sprechstörungen kann unter anderem auch eine Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie sinnvoll sein.
Verordnungsfähigkeit Die maximale Verordnungsmenge pro Rezept für Erst- und Folgeverordnungen von Heilmitteln beträgt in der Regel jeweils maximal 6 Einheiten als Erst- bzw. Folgeverordnung für physikalische Therapie.
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WICHTIG: 1. Bevor der behandelnde Arzt Folgeverordnungen ausstellen darf, muss er sich vom Zustand des Patienten und vom Behandlungserfolg überzeugen. 2. Von der verordneten Frequenz, z. B. 2 x wöchentlich, darf nur abgewichen werden, wenn der Therapeut dies mit dem behandelnden Arzt abspricht und auf dem Verordnungsvordruck dokumentiert. 3. Wird die Heilbehandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. 4. Krankenkassen können zusätzliche Heilmittelleistungen gewähren, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese als mögliche freiwillige Leistung anerkennt. In der Satzung der jeweiligen Kasse müssen Art, Dauer und Umfang der Leistung deklariert sein (§ 11 SGB V).
4.3 Psychotherapie TIPP: Die Versorgung mit Heilmitteln wird für gesetzlich Krankenversicherte
Nicht selten sind Tinnitus-Beschwerden bei Patienten stressinduziert und treten in
über die Heilmittelrichtlinien des G-BA geregelt.
Verbindung mit Schwindel, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Angstzuständen
Unter ww.g-ba.de/informationen/richtlinien
oder Depressionen auf. In solchen Fällen können psycho- und körpertherapeutische
können Interessierte diese nachlesen.
Verfahren sinnvoll sein, um besser mit der belastenden Situation umgehen zu können und so die körperlichen Beschwerden zu reduzieren.
Mögliche Maßnahmen Psychotherapeutische Verfahren Kognitive Verhaltenstherapie Körpertherapeutische Ansätze wie z. B. das Erlernen von Entspannungstechniken
Verordnungsfähigkeit Die maximale Verordnungsmenge ist abhängig vom eingesetzten Verfahren. Einen Anhaltspunkt zur generellen Verordnungsmenge z. B. bei der Psychotherapie liefern die Richtlinien
4I
des Gemeinsamen Bundesauschusses, die einsehbar sind unter: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20
4.4 Arzneimittelversorgung Bei der Behandlung von Tinnitus und Schwindel werden in der Regel medikamentöse Therapien mit verschiedenen alternativmedizinischen Maßnahmen sowie psychosozialen Ansätzen kombiniert. Für einige dieser Maßnahmen werden von der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten erstattet. In der Akutphase der Erkrankung werden die Beschwerden — abhängig von auslösenden Faktoren und Grunderkrankungen — derzeit vor allem mit kortikoidhaltigen Medikamenten in Tabletten- oder Infusionsform behandelt. Ergänzend dazu können auch Gingko-Flavonoide eingesetzt werden. Sie sollen die Blutzirkulation fördern und so für einen verbesserten Sauer- und Nährstofftransport in die Zellen sorgen, was dazu beitragen kann, Beschwerden zu lindern. (Näheres zu den Therapiemethoden siehe auch Kapitel 1.5: Therapiemöglichkeiten, S. 12.)
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4.5 Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind eine Form der direkten finanziellen Beteiligung der Versicherten an den Kosten ihrer gesundheitlichen Versorgung (§ 61 SGB V). Dies betrifft zum Beispiel Medikamente, Heil-und Hilfsmittel oder stationäre Behandlungen im Krankenhaus. TIPP: Arznei- und Hilfsmittelrechnungen sollten auf jeden Fall aufbewahrt werden, da Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten finanziellen Belastungs-
LEISTUNGSARTEN UND JEWEILIGE ZUZAHLUNGSHÖHE
grenze geleistet werden müssen. Für alle Kosten, die darüberliegen, können Patienten eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Arzneimittel 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; Ausnahme: zuzahlungsfreie Arzneimittel Hilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind 10 % der Hilfsmittelkosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; Bei einigen Hilfsmitteln gibt es Festbeträge, bis zu deren Höhe die Kosten
Welche Zuzahlungen müssen geleistet werden?
maximal erstattet werden Heilmittel 10 % der Kosten für die Leistung zuzüglich 10 Euro je Verordnung; Zuzahlungen müssen auch dann geleistet werden, wenn die Maßnahmen Bestandteil der ärztlichen Behandlung sind oder in Zusammenhang mit einem ambulanten Aufenthalt in Krankenhäusern, Rehabilitations- oder anderen Einrichtungen erbracht werden Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Tag, für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr; Zuzahlungen für Anschlussheilbehandlungen werden mit berücksichtigt
4I Zuzahlungsbefreiung Nicht selten führen Tinnitus- und Schwindelbeschwerden dazu, dass sich die finanzielle Situation des Patienten und seiner Familienmitglieder verändert. Zum einen stehen oft weniger Einnahmen zur Verfügung, da die Erwerbsfähigkeit durch die Erkrankung eingeschränkt ist; zum anderen muss der Betroffene einen erheblichen Anteil an Zuzahlungen leisten. Um Überbelastungen zu vermeiden, gibt es gesetzliche Belastungsgrenzen (§ 62 SGB V). Chronisch Kranke sowie Sozialhilfeempfänger werden dabei besonders berücksichtigt. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % des jährlichen Familienbruttoeinkommens, bei chronisch erkrankten Menschen reduziert sich die Belastungsgrenze auf 1 % des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens.
Berechnung der Belastungsgrenze
Wie hoch ist die persönliche Belastungsgrenze?
Grundlage für die Berechnung der Belastungsgrenze ist das jährliche Familien-Bruttoeinkommen. Laufende und einmalige Bruttoeinnahmen des Versicherten und seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt sind, werden ermittelt. Zum Beispiel: Arbeitsentgelt Abfindungen Krankengeld Arbeitslosengeld Kurzarbeitergeld Betriebsrenten Basiselterngeld oberhalb 300 Euro, Elterngeld Plus oberhalb 150 Euro Unterhaltszahlungen Kapital- und Mieteinkünfte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Altersrenten, Witwen- bzw. Witwerrente und andere Renten wegen Todes
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WICHTIG: Zweckgebundene Einnahmen wie Kindergeld, Pflege- oder Blindengeld werden nicht berücksichtigt.
Berücksichtigung von Freibeträgen Vom ermittelten Familienbruttoeinkommen werden Freibeträge für die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen abgezogen: Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (insb. Ehepartner, eingetragener, gleichgeschlechtlicher Lebenspartner) wird ein Freibetrag von 5.229 Euro abgezogen Für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten/ des gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartners wird ein Freibetrag in Höhe von 3.486 Euro abgezogen (10 % der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) Für jedes gemeinsame Kind eines verheirateten Versicherten/eines eingetragenen gleich geschlechtlichen Lebenspartners wird bei Zusammenveranlagung ein Freibetrag in Höhe von 7.248 Euro berücksichtigt, im sonstigen Fall in Höhe von 3.624 Euro (§ 32 Abs. 6 EStG) Bei Alleinerziehenden wird für jedes Kind ein Freibetrag in Höhe von 7.248 Euro berücksichtigt BESONDERHEIT: Bei Personen, die Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, gilt der Regelsatz der RegelbeTIPP: Viele Krankenkassen haben auf ihrer Internetseite einen Zuzahlungsrechner. Mit dessen Hilfe können Patienten rasch ihre persönliche Belastungsgrenze ermitteln. Bei
darfsstufe 1 als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Belastungsgrenze für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Der maximale jährliche Zuzahlungsbetrag beträgt im Jahr 2016 aktuell 96,96 Euro bzw. bei chronisch kranken Personen 48,48 Euro.
einigen Krankenkassen kann man sich registrie-
Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung
ren und zeitnah geleistete Zuzahlungen online
Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Belastungsgrenze errechnen (gegebenenfalls mit Hilfe der Krankenkasse)
erfassen. Bei Erreichen der Belastungsgrenze erhält man automatisch eine Benachrichtigung von der Krankenkasse.
Sämtliche Zuzahlungsbelege aller Familienmitglieder sammeln und addieren Bei Erreichen der Belastungsgrenze: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen
4I Zu viel geleistete Zuzahlungen werden von der Krankenkasse zurückerstattet. AUSNAHME: Bei privatversicherten oder beihilfeberechtigten Familienmitgliedern wird das Jahresbruttoeinkommen mit erfasst, eine Berücksichtigung ihrer Zuzahlungen erfolgt jedoch nicht.
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BESONDERHEIT: Wenn für den Versicherten und ein Familienmitglied unterschiedliche Krankenkassen zuständig sind, errechnet eine Krankenkasse die Belastungsgrenze und stellt einen Befreiungsbescheid aus. Der Bescheid wird der anderen Kasse vorgelegt, sodass auch von dieser ein Befreiungsausweis ausgestellt werden kann.
Zuzahlungen bei chronischen Erkrankungen Gesetzlich versicherte Patienten, die unter anhaltenden Tinnitus- oder Schwindelsymptomen
Wie wird die persönliche Belastungsgrenze ermittelt?
leiden, befinden sich in der Regel in ständiger ärztlicher und oftmals auch in unterschiedlicher fachtherapeutischer Behandlung. Sie erhalten unter Umständen Psycho- oder Verhaltenstherapie und müssen oft dauerhaft Medikamente nehmen. Für alle diese Leistungen müssen Zuzahlungen geleistet werden. Damit die Betroffenen nicht über Gebühr belastet werden, liegt die Belastungsgrenze bei diesem Personenkreis bei 1% des Familien-Bruttoeinkommens.
BEISPIEL: Berechnung der Belastungsgrenze
Ein Patient mit dekompensiertem Tinnitus und einer depressiven Grunderkrankung lebt mit seiner Ehefrau in häuslicher Gemeinschaft. Er möchte wissen, wie viel Zuzahlungen er leisten muss, bis er befreit wird. Auf Basis seiner Angaben ermittelt die Krankenkasse die Belastungsgrenze:
Jährliche Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen
minus Freibetrag für Ehefrau (= erster Haushaltsangehöriger)
ergibt Zwischensumme
30.271 Euro
davon 1 % = Belastungsgrenze
302,71 Euro
Wenn wie im Beispiel die Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 302,71 Euro
35.500 Euro 5.229 Euro
im Jahr übersteigen, wird das Ehepaar von weiteren Zuzahlungen befreit.
4I Kriterien für die Inanspruchnahme der reduzierten Belastungsgrenze Um diese reduzierte Belastungsgrenze, die chronisch kranken Menschen vorbehalten ist, in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Als schwerwiegend chronisch krank gelten Patienten, wenn sie wenigstens 1 Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurden (Dauerbehandlung) und wenn sie zudem eines der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor. Infolge der dauerhaften Erkrankung wurde ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60 festgestellt. Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) ist erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Erkrankung zu erwarten ist.1
Vorsorge und therapiegerechtes Verhalten Patienten können die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen in der Regel nur dann geltend machen, wenn sie regelmäßig an Maßnahmen zur Gesundheitsprävention teilgenommen haben und sich therapiegerecht verhalten. AUSNAHME: Personen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vorliegt oder die einen GdB/GdS von mindestens 60 haben, benötigen keinen Nachweis über ein therapiegerechtes Verhalten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ebenfalls von dieser Nachweispflicht befreit.
1
Quelle: Chroniker-Richtlinie G-BA, Stand August 2008
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4I 4.6 Krankengeld bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie aufgrund ihrer Beschwerden arbeitsunfähig sind (§§ 44 ff. SGB V).
Wann besteht Anspruch auf Krankengeld?
Patienten erhalten Krankengeld, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld Kein Anspruch (mehr) auf Entgeltersatzleistungen wie z. B. Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld Stationärer Aufenthalt auf Kosten der Krankenkasse oder Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung Anzeige der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse innerhalt einer Woche nach deren ärztlicher Feststellung (bei Nichteinhaltung ruht das Krankengeld) Diese Bedingungen gelten auch für Bezieher von Arbeitslosengeld.
Krankengeldausschluss Keinen Anspruch auf Krankengeld haben unter anderem: Studenten und Praktikanten Familienversicherte Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Erwerbsunfähigkeit, Bezieher einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Bezieher vergleichbarer Leistungen Bezieher von Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Bezieher von Vorruhestandsgeld Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld Patienten, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen Rehabilitanden, die für die Dauer der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben
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Mitwirkungspflichten Wer Krankengeld bekommt, hat sogenannte Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem auch die Verpflichtung, auf Verlangen der Krankenkasse binnen 10 Wochen Rehabilitationsmaßnahmen zu beantragen. Erfüllt ein Patient diese Mitwirkungspflichten nicht, entfällt sein Anspruch auf Krankengeld.
Höhe des Krankengeldes Gesetzlich Versicherte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel 6 Wochen lang weiterhin ihr Gehalt bzw. ihren Lohn vom Arbeitgeber (sog. Entgeltfortzahlung). Kann der Patient seine Arbeit nach dieser Zeit noch nicht wieder aufnehmen, zahlt seine Krankenkasse ihm anschließend Krankengeld. Dieses beträgt 70 % des Bruttoentgelts, jedoch höchstens 90% des Nettoentgelts.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Berechnung Bei der Berechnung des Krankengeldes werden das regelmäßige Einkommen sowie Einmalzahlungen der letzten 12 Monate wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zugrunde gelegt, allerdings nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld pro Tag von 98,88 Euro. Krankengeld wird immer für 30 Kalendertage berechnet und gezahlt. Vom Krankengeld müssen grundsätzlich Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden (12,03 % bei Patienten mit Kind; 12,28 % bei kinderlosen Patienten). Diese werden von der Krankenkasse vom Krankengeld einbehalten und an die zuständige Einzugsstelle abgeführt. Patienten, die Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, bekommen als Krankengeld den Betrag des Arbeitslosengeldes, den sie zuletzt erhalten haben. Ab 2016 erhalten Patienten bei Krankschreibungen nach Ablauf der Lohnfortzahlung nur noch ein Formular mit 2 Durchschlägen. Der sogenannte Auszahlungsschein wird in die nun 3-seitige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Neben einem Abschnitt für die Krankenkasse und den Arbeitgeber erhält künftig auch der Patient eine Kopie der Krankschreibung, versehen mit dem Hinweis, dass eine lückenlose Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist.
4I BEISPIEL: Eine alleinstehende Patientin leidet seit einem Monat an Dauerschwindel, weshalb sie ihre Tätigkeit als Einzelhandelsverkäuferin nicht mehr ausüben kann. Ihr Krankengeld berechnet sich wie folgt:
Monatliches Bruttoeinkommen:
2.100 Euro : 30 Kalendertage
2.100 Euro
davon 70 %
Monatliches Nettoeinkommen:
1.500 Euro : 30 Kalendertage
= 50 Euro
davon 90 %
= 45 Euro
abzüglich Sozialversicherungsbeiträge (12,28 %):
Krankengeld pro Kalendertag:
Krankengeld pro Monat:
= 70 Euro = 49 Euro 1.500 Euro
5,53 Euro 39,47 Euro 1.184,10 Euro
Anspruchsdauer Der Anspruch auf Krankengeld besteht: maximal für 78 Wochen innerhalb eines 3-Jahreszeitraums ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit und wegen derselben Krankheit, d.h. wenn die Erkrankung auf dieselbe Ursache zurückzuführen ist. Das gilt auch, wenn zu der bestehenden Erkrankung eine weitere Krankheit hinzukommt.
Ruhen des Anspruchs Zeiten, in denen ein Anspruch auf Krankengeld zwar besteht, die Zahlung aber ruht, zählen zur Anspruchsdauer dazu. Ein Beispiel hierfür ist die Entgeltfortzahlung innerhalb der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber. Danach erhält der Versicherte das Krankengeld also noch für längstens 72 Wochen.
Neuer Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der 3-Jahresfrist Hat ein Patient die Anspruchsdauer von 78 Wochen ausgeschöpft, steht ihm nach Ablauf
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TIPP: Seit 23.07.2015 besteht der Anspruch auf Krankengeld bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung! Allerdings muss, um einen Verlust des Krankengeldes zu vermeiden, nach wie vor unbedingt darauf geachtet werden, dass die Krankschreibung lückenlos ausgestellt ist! Wenn also mehrere Krankschreibungen hintereinander aufgrund der gleichen Erkrankung attestiert werden, darf zwischen den Einzelnen keine zeitliche Lücke entstehen. Wenn also die ursprüngliche Krankschreibung am Freitag endet, muss die darauf folgende spätestens am Montag ausgestellt werden. Samstage zählen hierbei nach neuester Gesetzesregelung aber nicht als Werktage!
der 3-Jahresfrist erneut Krankengeld zu. Dies gilt allerdings nur, wenn er zwischen dem Ablauf seines Krankengeldanspruchs und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht erwerbsunfähig aufgrund derselben Erkrankung war und mindestens 6 Monate erwerbstätig war oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stand.
4.7 Aussteuerung aus der gesetzlichen Krankenversicherung Ein arbeitsunfähiger Patient erhält innerhalb von 3 Jahren für maximal 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Erkrankung. Danach endet nicht nur die Zahlung des Krankengeldes, sondern auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies wird auch als Aussteuerung aus der Krankenversicherung bezeichnet.
Möglichkeiten nach einer Aussteuerung Etwa 2 Monate, bevor der Patient ausgesteuert wird, muss ihn seine Krankenkasse darüber informieren. Der Patient hat dann 2 Möglichkeiten, um weiterhin Leistungen zu seiner medizinischen Versorgung zu erhalten: Er kann sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. In diesem Fall muss er die Beiträge selbst entrichten. Der Patient kann sich bei seinem Ehepartner oder Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Ehe familienversichern. Hierdurch ist er beitragsfrei mitversichert. Erklärt der Patient nicht 2 Wochen vor Auslaufen des Krankengeldbezugs seinen Austritt aus der Krankenversicherung, wird er automatisch freiwillig weiterversichert und muss dafür entsprechende Beiträge zahlen. Betroffene haben zudem die Möglichkeit, einer privaten Krankenversicherung beizutreten.
4I Finanzielle Absicherung Läuft das Krankengeld wegen der Höchstbezugsdauer aus, kann der Betroffene meist danach weiterhin nicht arbeiten. Ist er dauerhaft erwerbsunfähig oder vermindert erwerbsfähig, kann er bei der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen (siehe auch Kapitel 7: Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente, S. 67).
Nahtlosigkeit Hat der Patient eine Erwerbsminderungsrente, Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Behinderter oder eine medizinische Rehabilitation beantragt, über die noch nicht entschieden wurde, kann er bei der Agentur für Arbeit eine Sonderform des Arbeitslosengeldes, das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, beantragen. Diese Regelung wird auch Nahtlosigkeit genannt. Sie soll verhindern, dass zwischen dem Auslaufen des Krankengeldes und dem Rentenbeginn eine finanzielle Lücke entsteht. Zusätzliche Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit: Weitere Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis, das wegen einer Krankheit oder Behinderung seit mindestens 6 Monaten nicht mehr wahrnehmbar ist. Erfüllung der Anwartschaftszeit: Der Patient muss 2 Jahre vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Es muss absehbar sein, dass der Patient für die nächsten 6 Monate nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.
Dauer des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsunfähigkeit Das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit wird solange gezahlt, bis über den Rentenantrag bzw. über die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Behinderter entschieden wurde oder der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt. Die Höhe der finanziellen Leistung ist abhängig von dem Verdienst des Betroffenen bei Vollbeschäftigung, den er in den letzten 52 Wochen vor seinem Eintritt in die Arbeitslosigkeit erhalten hat.
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5 Rehabilitationsmöglichkeiten bei Tinnitus und Schwindel 5.1 Kostenträger
47
5.2 Medizinische Rehabilitation
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5.3 Stufenweise Wiedereingliederung
51
5.4 Teilhabe am Arbeitsleben
51
5.5 Übergangsgeld
53
5
Rehabilitationsmöglichkeiten
bei Tinnitus und Schwindel
Welche Rehabilitationsmöglichkeiten gibt es?
Patienten, die unter einem chronischen Tinnitus leiden, können insbesondere durch Begleitund Folgeerkrankungen wie Depressionen häufig ihren Beruf zeitweise nicht mehr ausüben. Mit rehabilitativen Maßnahmen sollen die Einschränkungen, unter denen Betroffene im
5I körperlichen, geistigen und sozialen Bereich leiden, reduziert oder aufgehoben werden. Die jeweiligen Leistungsträger verfolgen dabei den Grundsatz Reha vor Rente, das heißt, ein frühzeitiger Renteneintritt soll durch eine Reha verhindert oder verzögert werden.
5.1 Kostenträger Für eine medizinische Rehabilitation kommen fast alle Träger der Sozialversicherung als Kostenträger infrage. Welcher Leistungsträger zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie der beruflichen Situation des Betroffenen und der Ursache der Erkrankung ab. Bei Berufstätigen ist dies zumeist die gesetzliche Rentenversicherung.
TIPP: Orientierung, Information und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Betroffene bei den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation unter www.reha-servicestellen.de
Gesetzliche Krankenkassen sind Träger medizinischer Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um die Gesundheit des Patienten wiederherzustellen oder zu erhalten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist zuständig für die medizinische und berufliche Rehabilitation und Teilhabe ihrer Versicherten, wenn deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Mit diesen soll die verminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert, wiederhergestellt bzw. mindestens eine Verschlechterung verhindert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt medizinische, berufliche oder soziale Rehabilitationsleistungen für Personen, die infolge einer Berufskrankheit (Wichtig: Tinnitus ohne Lärmschwerhörigkeit ist keine anerkannte Berufskrankheit!), eines Wegeunfalls oder eines Arbeitsunfalls beeinträchtigt und rehabedürftig sind. Die Agentur für Arbeit ist nur dann Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Sozialhilfeträger übernehmen in allen Bereichen die Kosten für Leistungen zur Rehabilitation, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Hauptfürsorgestellen sind Träger der Kriegsopfer- und Kriegsopferfürsorgeversorgung. Sie übernehmen für Personen, die einen Leistungsanspruch auf soziale Entschädigung haben, Rehabilitationsleistungen aus allen Bereichen.
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5.2 Medizinische Rehabilitation Durch eine medizinische Rehabilitation sollen die körperliche und geistige Gesundheit des Patienten sowie seine Erwerbsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden. Vorausetzungen für die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation sind folgende: Rehabilitationsbedürftigkeit Aufgrund der Erkrankung liegen alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivität vor bzw. eine Beeinträchtigung der Teilhabe droht oder besteht bereits. Rehabilitationsfähigkeit Der Patient besitzt aufgrund seiner somatischen und psychischen Verfassung die für die Durchführung und Mitwirkung erforderliche Motivation und Belastbarkeit. Positive Rehabilitationsprognose Der Erfolg der medizinischen Rehabilitation kann als wahrscheinlich angenommen werden bzw. die Rehabilitations-Ziele können in dem notwendigen Zeitraum auch erreicht werden.
Welche Leistungen umfasst die medizinische Rehabilitation?
Leistungen Die Leistungen einer medizinischen Rehabilitation für chronische Tinnitus-Patienten umfassen: Ärztliche Heilbehandlung Arzneimittel Hilfsmittel Heilmittel inklusive physikalischer Therapie, Beschäftigungstherapie Psychotherapie bzw. psychotherapeutische Behandlung Belastungserprobung und Arbeitstherapie Dazu gehören auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, wenn diese erforderlich sind, um die Ziele der Rehabilitation zu erreichen.
5I Verlauf Im Normalfall findet eine medizinische Reha-Maßnahme im Anschluss an die medizinische Erstversorgung statt. Ob eine Rehabilitation stationär oder ambulant erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von dem Schweregrad der Erkrankung, der Motivation des Betroffenen, seiner individuellen Lebenssituation oder davon, wie selbstständig der Alltag gemeistert werden kann. Wenn möglich, wird eine ambulante Maßnahme einer stationären vorgezogen, nach dem Grundsatz: ambulant vor stationär. Bei einem dekompensierten Tinnitus mit Schwindel kommen unter anderem folgende Therapieformen infrage: Ärztlich-medizinische Therapie als Basis zur Erstellung eines Therapieplans Psychotherapie Entspannungstherapien Sport- und Bewegungstherapien Physiotherapie Physikalische Therapie Wahrnehmungstraining Hörtherapie Tinnitus-Retraining
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Dauer Die Regeldauer einer ambulanten Reha-Maßnahme ist auf 20 Behandlungstage festgesetzt, die einer stationären auf längstens 3 Wochen. Die Dauer wird im Einzelfall durch den Kostenträger festgelegt. Unter Umständen wird ein längerer Zeitraum schon vor Beginn der Rehabilitation oder während ihres Verlaufs vereinbart. TIPP: Dem Reha-Antrag muss der Patient einen ärztlichen Befundbericht und einen Selbstauskunftsbogen beifügen. Die ärztliche Stellungnahme sollte so ausführlich wie möglich abgefasst sein und neben der Diagnose Therapiemöglichkeiten enthalten. Sehr wichtig ist daneben die konkrete Darstellung der aus den Symptomen resultierenden Funktionseinschränkungen im Erwerbsleben. Ferner sollte das Ziel der Rehabilitation, beispielsweise die Verbesserung der Tinnitus-Bewältigungskompetenz und der Entspannungsfähigkeit, genannt werden.
AUSNAHME: Für stationäre psychosomatische Rehabilitationsmaßnahmen wird in der Regel ein Zeitraum von 5-6 Wochen veranschlagt. Auch hier ist stets die individuelle Situation entscheidend.
Wartezeiten Eine weitere ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitation kann erst nach Ablauf einer Frist von 4 Jahren verordnet werden. AUSNAHME: Die medizinische Reha ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.
Antragstellung Für eine medizinische, berufliche oder soziale Rehabilitation müssen Patienten einen Antrag stellen, der genehmigt werden muss. Bei welchem Leistungsträger der Antrag gestellt wird, ist zunächst unerheblich. Erst nach Eingang des Rehabilitationsantrags klären
TIPP: Kinderbetreuung/ Haushaltshilfe Patienten können beim Leistungsträger eine
die Kostenträger die Zuständigkeit untereinander ab. Soweit erforderlich, wird der Antrag binnen 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weitergereicht. Geschieht dies nicht, ist der Leistungsträger, bei dem der Antrag eingeht, automatisch zuständig.
Haushaltshilfe bzw. eine Kinderbetreuung beantragen, wenn sie für die medizinische Rehabili-
Zuzahlung
tation stationär untergebracht sind und ihr Kind
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei einer stationären medizi-
nicht von einer anderen Person versorgt werden
nischen Reha-Maßnahme eine Zuzahlung von in der Regel 10 Euro pro Tag leisten. Die
kann. Dies gilt für Kinder bis zu 11 Jahren oder
Dauer der Zuzahlung hängt von dem Leistungsträger, von Art und Dauer der Maßnahme
mit einer Behinderung.
und von weiteren Zuzahlungen, die im selben Kalenderjahr getätigt wurden, ab.
5I Die Zuzahlungsdauer ist im Falle der Zuständigkeit der Krankenversicherung in der Regel zeitlich unbegrenzt. Falls hingegen die Rentenversicherung zuständig ist, liegt die Zuzahlungsdauer in der Regel bei maximal 42 Tagen. Unter Umständen kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. (Siehe auch Kapitel 4:5: Zuzahlungen und Zahlungsbefreiung, S. 32.)
5.3 Stufenweise Wiedereingliederung Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Sie soll es dem arbeitsunfähigen Patienten ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Die Leistung kann im Anschluss an eine
TIPP: Entstehen Fahrtkosten zwischen der Wohnung und der Rehabilitationseinrichtung, so können Betroffene diese gegenüber dem Kostenträger geltend machen. Dies gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen. Grundlage der Kalkulation sind die Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel.
stationäre medizinische Rehabilitation oder während einer ambulanten Behandlung erfolgen. In Abstimmung mit Patient und Arbeitgeber verordnet der behandelnde Arzt diese Maßnahme, um beiden Seiten den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. Während dieser Zeit erhält der Patient Kranken- bzw. Übergangsgeld. Voraussetzung für die stufenweise Wiedereingliederung ist eine ausreichende Belastbarkeit des Betroffenen und die Prognose, dass der Jobeinstieg gelingen wird. Zudem wird die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt. Dieser kann die Maßnahme auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. In der Regel dauert eine stufenweise Wiedereingliederung zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.
5.4 Teilhabe am Arbeitsleben Patienten mit einem dekompensierten Tinnitus, die nach einer medizinischen Reha gesundheitlich weiterhin so eingeschränkt sind, dass eine Berufsausbildung oder die Berufsausübung erschwert oder unmöglich ist, können Leistungen der beruflichen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen.
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5I Die erforderlichen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, zu ermöglichen oder wieder ganz herzustellen.
Leistungsarten Folgende Leistungen kommen dabei für Patienten mit dekompensiertem Tinnitus in Betracht: Hilfen zum Erhalt bzw. zur Erlangung eines Arbeitsplatzes wie beispielsweise Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen, Kosten für Hilfsmittel Berufliche Bildung, zum Beispiel Aus- oder Weiterbildung, Umschulung im Betrieb, spezielle Qualifizierungsmaßnahmen
Welche Leistungsarten gibt es bei dekompensiertem Tinnitus?
Leistungen an den Arbeitgeber, zum Beispiel Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen oder für befristete Probebeschäftigung Bei der Auswahl der Leistungen versucht der Kostenträger, Eignung, Neigungen und bisherige Tätigkeit des Versicherten sowie die Lage und die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Als Kostenträger kommen vor allem die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit infrage. In manchen Fällen können auch das Sozialamt oder bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein.
5.5 Übergangsgeld Zur Sicherung des Lebensunterhalts können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen während der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder während einer Rehabilitation Übergangsgeld beziehen.
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Voraussetzungen Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung, das heißt, es wird gewährt, wenn der Betroffene kein Entgelt mehr vom Arbeitgeber erhält. Das ist in der Regel nach 6 Wochen der Fall. Übergangsgeld muss beantragt werden. Unmittelbar vor Beginn der Rehabilitation bzw. der Arbeitsunfähigkeit muss der Antragsteller Arbeitseinkünfte und Rentenversicherungsbeiträge geleistet haben.
Kostenträger Wer zahlt wann Übergangsgeld?
Die Rentenversicherung ist Kostenträger während des Erhalts von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur medizinischen Rehabilitation oder bei Teilhabe an einer Arbeitserprobung, wenn der Patient unmittelbar vor der Maßnahme ein reguläres Arbeitseinkommen oder andere Lohnersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld) bekam und ausreichend Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat. Die Agentur für Arbeit zahlt Übergangsgeld während der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Behinderte oder Schwerbehinderte, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Unfallversicherung ist Kostenträger, wenn der Patient infolge eines Arbeitsunfalls Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nimmt.
Höhe des Übergangsgeldes Die Berechnungsbasis des Übergangsgeldes beträgt 80 % des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens, höchstens jedoch das zuletzt bezogene Nettoeinkommen. Patienten ohne Kinder erhalten Übergangsgeld in Höhe von 68 %, mit einem Kind sind es 75 % dieser Berechnungsbasis. Übergangsgeld ist steuerfrei, muss aber bei der Steuererklärung angegeben werden.
Soziale Sicherung Bezieher von Übergangsgeld sind in der Regel in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sofern sie bereits vorher pflichtversichert waren. Ist dies nicht der Fall, können Betroffene sich auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen sozial absichern lassen.
5I Dauer Das Übergangsgeld wird in der Regel für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch länger.
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6 Schwerbehinderung bei Tinnitus und Schwindel 6.1 Grad der Behinderung
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6.2 Schwerbehindertenausweis
60
6.3 Nachteilsausgleiche
62
6.4 Gleichstellung behinderter Menschen
63
6
Schwerbehinderung
bei Tinnitus und Schwindel
Dauerhafte Ohrgeräusche und Schwindel können den Alltag beeinträchtigen und somit die Lebensqualität vermindern. Dauern diese gesundheitlichen Einschränkungen länger als 6 Monate an, können Patienten einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Je nach festgestelltem Grad der Behinderung und den zuerkannten sogenannten Merkzeichen haben sie Anspruch auf verschiedene Rechte und Vergünstigungen. Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, „wenn die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“ (§ 2 SGB IX).
Ab wann gilt man als schwerbehindert?
Definition „Schwerbehinderung“ Als schwerbehindert gelten Menschen per definitionem dann, wenn ihr Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung in Deutschland haben. Der Großteil der Rechte und Vergünstigungen nach dem Sozialgesetzbuch, die sogenannten Nachteilsausgleiche, steht nur schwerbehinderten Menschen zu.
6I 6.1 Grad der Behinderung Der Grad der Behinderung (GdB) ist die Maßeinheit dafür, wie stark ein Mensch durch seine Erkrankung tatsächlich belastet ist. Die Feststellung einer Behinderung und des Grads der Behinderung durch das Versorgungsamt erfolgt nach den Vorgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Für den Grad der Behinderung bei Tinnitus und bei Morbus Menière gelten demnach folgende Anhaltswerte:
OHRGERÄUSCHE (TINNITUS)
GDB GDB
- Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen
0 - 10
- Mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen - Mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und
20 30 - 40
Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) - Mit schweren psychischen Störungen und sozialen
50
Anpassungsschwierigkeiten
MENIÈRE-KRANKHEIT
GDB GDB
- Ein bis zwei Anfälle im Jahr
0 - 10
- Häufigere Anfälle, je nach Schweregrad
30 - 40
- Mehrmals monatlich schwere Anfälle
50
- Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.
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WICHTIG: Hat ein Patient mehrere Beeinträchtigungen, werden nicht einfach die einzelnen GdB addiert. Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Behinderung und ihre Auswirkungen werden also in ihrer Gesamtheit betrachtet.
6.2 Schwerbehindertenausweis Sind die körperlichen Einschränkungen bei Tinnitus- oder Schwindelpatienten besonders gravierend, besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dies kann vor allem dann eintreten, wenn zu diesen Symptomen weitere schwere Grund- bzw. Begleit erkrankungen hinzukommen. Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Personen, bei denen das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt hat. Mit einem Schwerbehindertenausweis können Patienten die Art und Schwere ihrer Beeinträchtigungen gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden oder Einrichtungen nachweisen und besondere Vergünstigungen und Rechte in Anspruch nehmen.
Beantragung
TIPP: Die Adresse des zuständigen Versorgungsamtes erfahren Betroffene bei ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Die Anträge zur Feststellung einer Behinderung und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises können beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Dort erhalten Patienten auch die entsprechenden Antragsformulare.
Tipps zur Antragsstellung Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Es sollten alle Grunderkrankungen, aber auch zusätzliche Beeinträchtigungen und Auswirkungen der Erkrankungen angegeben werden. Im Antrag sollten v.a. die Ärzte, Therapeuten und Kliniken benannt werden, die den Patienten am intensivsten bezüglich der angeführten Erkrankungen behandeln. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, sollten sämtliche, die Erkrankung betreffenden
6I ärztlichen Befunde und Berichte in Kopie beigefügt werden. Für den Schwerbehindertenausweis wird ein Lichtbild benötigt.
Gültigkeitsdauer Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für maximal 5 Jahre ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen, kann er bis zu zweimal ohne besondere Formalitäten verlängert werden. Danach kann der Betroffene einen neuen Ausweis beantragen. Hat sich der Gesundheitszustand des Patienten wesentlich verschlechtert, kann beim Versorgungsamt eine Erhöhung des Grades der Behinderung und die Eintragung von (weiteren) Merkzeichen beantragt werden. Ist keine wesentliche Veränderung in Art und Schwere der Beeinträchtigungen zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.
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6.3 Nachteilsausgleiche Was ist ein Nachteilsausgleich?
Je nach festgestelltem Grad der Behinderung und den zuerkannten Merkzeichen gibt es für Tinnitus- und Schwindelpatienten gesetzlich geregelte Vergünstigungen, sogenannte Nachteilsausgleiche, in zahlreichen Bereichen, wie zum Beispiel: Sonderregelungen im Berufsleben wie besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Freistellung von Mehrarbeit oder Recht auf Teilzeitarbeit Steuervergünstigungen bei der Kfz-Steuer und Lohn-/Einkommenssteuer Vorgezogene Altersrente
6I Neben den gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleichen gibt es auch Vergünstigungen auf freiwilliger Basis. Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und Institutionen (z. B. Schwimmbäder, Telefonanbieter, Automobilclubs) bieten Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung an.
6.4 Gleichstellung behinderter Menschen Wenn Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 infolge ihrer Erkrankung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten, kann die Agentur für Arbeit sie auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichstellen. Diese Gleichstellung hat folgende Auswirkungen: Besonderer Kündigungsschutz Besondere Einstellungs-/Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie durch Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung Betreuung durch spezielle Fachdienste WICHTIG: Das Integrationsamt muss der Kündigung eines gleichgestellten Mitarbeiters zustimmen. Auf Verlangen müssen gleichgestellte Beschäftigte von Mehrarbeit freigestellt werden. Darunter fallen Tätigkeiten, die über die gesetzlich festgelegte tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen.
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7 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung 7.1 Unterscheidung zwischen „erwerbsgemindert“ und „berufsunfähig“ 66 7.2 Frührente 67 7.3 Unterschied „teilweise“ und „volle“ Erwerbsminderungsrente 68 7.4 Höhe der Erwerbsminderungsrente 70 7.5 Dauer der Erwerbsminderungsrente 71
7
Leistungen
der gesetzlichen Rentenversicherung
Wer unter chronischen Tinnitus- und Schwindelbeschwerden leidet, kann einen Beruf, der mit erhöhter Lärmbelastung verbunden ist oder Schwindelfreiheit erfordert, häufig nicht mehr ausüben. Leistungsträger wie Arbeitsamt, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft versuchen in der Regel, die Belastung durch geeignete Maßnahmen zu verringern oder den Patienten auf einen anderen Beruf umzuschulen (siehe auch Kapitel 5: Rehabilitationsmöglichkeiten, S. 46). Tinnitus und Schwindel führen als Einzelsymptome selten zu einer frühzeitigen Berentung. Ein chronischer Tinnitus mit gravierenden Folge- oder Begleiterkrankungen wie einer Depression kann allerdings eine Erwerbsminderung zur Folge haben. Patienten können dann bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
7.1 Unterscheidung zwischen „erwerbsgemindert“ und „berufsunfähig“ Die Bezeichnungen „erwerbsgemindert“ und „berufsunfähig“ werden häufig synonym verwandt, obwohl sie eine unterschiedliche Bedeutung haben.
Erwerbsminderung Bis Ende 2000 konnten Personen bei entsprechender Voraussetzung eine Rente wegen „Erwerbsunfähigkeit“ erhalten. Im Rahmen einer Reform wurde die Leistung verändert und der Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ wird nicht mehr verwandt.
7I Seit 2001 können Versicherte beim Rentenversicherungsträger einen Anspruch wegen „teilweiser oder voller Erwerbsminderung“ geltend machen. Als erwerbsgemindert gelten Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten können. Je nach verbliebenem Leistungsvermögen wird weiter unterschieden zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung. Um die Leistung zu erhalten, müssen neben den gesundheitlichen Einschränkungen auch rentenversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Berufsunfähigkeit Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gilt die Vertrauensschutzregel, das heißt, es besteht ein Berufsschutz. Sie können eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bereits bei Berufsunfähigkeit beziehen. Maßgeblich ist, dass der Betroffene wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr wie bisher 6 Stunden täglich in seinem qualifizierten Beruf arbeiten kann. Der allgemeine Arbeitsmarkt spielt hier keine Rolle. Allerdings prüft der Rentenversicherungsträger, ob der Versicherte einer anderen Tätigkeit, die hinsichtlich des bisherigen beruflichen
Was ist der Unterschied zwischen „erwerbsgemindert“ und „berufsunfähig“?
Werdegangs und der sozialen Stellung zumutbar ist, nachgehen kann. Als zumutbar gilt eine Anstellung, wenn sie durch berufliche Rehabilitation und Umschulung erlangt werden kann. Für alle nach dem 02.01.1961 Geborenen gibt es von staatlicher Seite keine Berufsunfähigkeitsrente mehr.
7.2 Frührente Der Begriff „Frührente“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung, die meist für die Erwerbsminderungsrente benutzt wird. Wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner beruflichen Leistungsfähigkeit massiv eingeschränkt ist, kann bei der Rentenversicherung
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eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Bevor die Versicherung eine Rente gewährt, prüft sie, ob die Erwerbsfähigkeit des Patienten durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Damit folgt sie dem Grundsatz „Reha vor Rente“. TIPP: Zur Wartezeit zählen neben den Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten der
Wenn durch Reha-Maßnahmen die berufliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen nicht verbessert oder wiederhergestellt werden konnte, ermittelt die Rentenversicherung das
Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen
Ausmaß der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit. Davon abhängig kann eine teilweise
häuslichen Pflege, Versorgungsausgleich bei
oder eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt werden. Prinzipiell müssen neben
Scheidung etc.
den medizinischen Voraussetzungen auch allgemeine und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
ALLGEMEINE VERSICHERUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN VORAUSSETZUNGEN Das Renteneintrittsalter zum Erhalt einer Altersrente (Regelaltersgrenze) ist noch nicht erreicht Alle Rehabilitationsmaßnahmen wurden vollumfänglich ausgeschöpft Die Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten
Was ist der Unterschied zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente?
Die Wartezeit vor Eintritt der Erwerbsminderung muss erfüllt sein, das heißt, es muss eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren vorliegen Und: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
der Erwerbsminderung müssen für 3 Jahre
liegt unter 6 Stunden täglich
Pflichtbeiträge abgeführt worden sein
7.3 Unterschied „teilweise“ und „volle“ Erwerbsminderungsrente Ob eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt wird, ist abhängig von den gesundheitlichen Einschränkungen und von ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Die Feststellung dieser Einschränkungen erfolgt auf Basis ärztlicher Befunde und Gutachten.
7I TEILWEISE VOLLE ERWERBSMINDERUNGSRENTE ERWERBSMINDERUNGSRENTE Der Betroffene kann unter den üblichen
Das tägliche Leistungsvermögen für
Bedingungen des Arbeitsmarktes auf
Tätigkeiten beträgt unter den üblichen
nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter
Bedingungen des allgemeinen
6 Stunden täglich tätig sein.
Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich.
Hinzuverdienst
Hinzuverdienst
Individuelle Grenze
Maximal 450 Euro monatlich, 2 x jährlich maximal 900 Euro monatlich (doppelte Hinzuverdienstgrenze)
68 | 69
Allgemeiner Arbeitsmarkt bedeutet, dass sich die Erwerbsminderung auf alle Berufe bezieht, nicht nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Sowohl die teilweise als auch die volle Erwerbsminderungsrente sind verbunden mit einem dauerhaften Rentenabschlag, der Auswirkungen auf die Altersrente und auf die Hinterbliebenenrente hat.
7.4 Höhe der Erwerbsminderungsrente TIPP: Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente muss das berufliche
Die Höhe der Rente ist individuell abhängig von den bezahlten Beiträgen, der Beitrags-
Leistungsvermögen des Versicherten unter 6
zeit
Stunden täglich liegen. Nimmt er eine Tätigkeit
und dem aktuellen Rentenwert. Die Rentenversicherung übersendet jährlich an ihre
an, bei der er mehr arbeitet, könnte dies den
Versicherten, die das 27. Lebensjahr erreicht und die 5-jährige Wartezeit erfüllt haben,
Verlust des Rentenanspruches nach sich ziehen.
Renten-
Daher ist vor jeder Beschäftigungsaufnahme eine
informationen mit der potenziellen Rentenleistung.
Rücksprache mit dem Rentenversicherungsträger ratsam.
Besonderheiten der teilweisen Erwerbsminderungsrente Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird davon ausgegangen, dass noch begrenzt eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann. Sie ist deshalb nur halb so hoch
Zurechnungszeit:
wie die volle Erwerbsminderungsrente. Im optimalen Fall kann der Betroffene neben
Tritt die Erwerbsminderung schon in jüngeren
dem Rentenbezug eine Teilzeittätigkeit ausüben. Bezieher einer teilweisen Erwerbsmin-
Jahren ein, zählen nicht nur die bisherigen
derungsrente, die arbeitslos sind, können eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten,
Berufsjahre. Der Versicherte wird durch die An-
wenn kein Teilzeitarbeitsplatz auf dem regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
rechnung einer sogenannten Zurechnungszeit so gestellt, als wenn er bis zum 62. Lebensjahr (seit
Günstigerprüfung
01.07.2014) gearbeitet hätte. Diese Zurechnungs-
Erwerbsgeminderte Personen mit einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 können von
zeit wird mit dem Durchschnitt der bisher ge-
einer Günstigerprüfung profitieren, wenn sie wegen ihrer Erkrankung in den letzten 4
leisteten Versicherungszeiten bewertet. Dadurch
Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung weniger Gehalt bekamen. Würde ihr Renten-
wird die errechnete Rente erhöht.
anspruch deswegen geringer ausfallen, werden die letzten 4 Jahre bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt.
7I 7.5 Dauer der Erwerbsminderungsrente Die zuständige Rentenversicherung kann eine Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet gewähren.
Befristete Erwerbsminderungsrente In der Regel sind Renten wegen Erwerbsminderung zeitlich auf maximal 3 Jahre befristet. Endet die Befristung und der Gesundheitszustand hat sich nicht verbessert, kann die Rente wieder längstens für 3 Jahre verlängert werden. Versicherte sollten 4 Monate vor Ablauf der Befristung einen Antrag auf Weitergewährung stellen. Der Rentenanspruch kann entfallen, wenn sich im Zuge einer amtsärztlichen Untersuchung herausstellt, dass sich die Erwerbsfähigkeit verbessert hat. Die Rentenversicherung ist berechtigt, die Anspruchsberechtigung regelmäßig zu prüfen. Leistungsbeginn bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente Befristete Renten werden, im Gegensatz zu unbefristeten Renten, frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt.
Unbefristete Erwerbsminderungsrente Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird nur dann gewährt, wenn aus medizinischer
Was ist der Unterschied zwischen befristeter und unbefristeter Erwerbsminderungsrente?
Sicht klar ersichtlich ist, dass das Leistungsvermögen nicht wiederhergestellt werden kann und eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist. Hiervon kann auch nach einer Gesamtbefristung von 9 Jahren ausgegangen werden. Leistungsbeginn bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente Innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung muss der Rentenantrag bei der Rentenversicherung eingereicht werden. Der Versicherte erhält ab dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung eine Rentenzahlung. Sind die 3 Monate verstrichen, leistet die Rentenversicherung die Zahlung erst ab Antragstellung.
70 | 71
8 Existenzsichernde Leistungen 8.1 Entgeltfortzahlung 74 8.2 Arbeitslosengeld 77
8
Existenzsichernde
Leistungen
In seltenen Fällen und vor allem in Verbindung mit weiteren schweren Grund- oder Folge erkrankungen kann es vorkommen, dass Tinnitus- und/oder Schwindelpatienten über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig werden. Zur Sicherung des Lebensunterhalts kommen dann verschiedene Leistungen infrage.
Wer hat Anspruch auf Entgeltfotzahlung?
8.1 Entgeltfortzahlung Gravierende Tinnitus- oder Schwindelbeschwerden können zu einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit führen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer durch das Entgeltfortzahlungsgesetz abgesichert. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für eine Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Tage), unabhängig davon, in welchem Zeitumfang er erwerbstätig ist. Nach Ablauf der sechs Wochen ist der Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlungspflicht befreit und der erkrankte Arbeitnehmer erhält stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse.
Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung: Es besteht ein Arbeitsverhältnis. Die Arbeitsunfähigkeit ist ohne das Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten. Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn ein vorwerfbares Verhalten vorliegt, z. B. Verletzungen bei einer selbst provozierten Schlägerei oder ein Unfall durch Trunkenheit am Steuer. Unachtsamkeit allein genügt nicht, um den Anspruch zu verlieren.
8I Das Arbeitsverhältnis muss vier Wochen ununterbrochen bestanden haben, d.h. der Arbeitgeber hat in den ersten vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn keine Entgeltfortzahlung zu leisten. Die krankheitsbedinge Arbeitsunfähigkeit muss die alleinige Ursache dafür sein,
TIPP: Wenn der Arbeitgeber in den ersten
dass der Arbeitnehmer von der Arbeit verhindert ist. Erleidet ein Arbeitnehmer z. B.
sechs Wochen keine Entgeltfortzahlung
während des Erziehungsurlaubs einen Hörsturz, entsteht auch kein Anspruch auf
leistet, besteht schon in diesem Zeitraum
Entgeltfortzahlung.
gegenüber der Krankenkasse ein Anspruch
Auch im Falle einer Kur hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
auf Krankengeld.
Mehrfacherkrankungen Wenn ein Arbeitnehmer mehrfach arbeitsunfähig wird, gilt Folgendes: Jede auf einer neuen Erkrankung beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grundsätzlich einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Wird der Arbeitnehmer nach Ablauf der ersten Erkrankung aufgrund einer anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig, so beginnt ein neuer Bezugsraum von weiteren sechs Wochen. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere neue Krankheit auf, so verlängert sich die Bezugsdauer von sechs Wochen nicht. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit ist nur die Krankheit anrechenbar, die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit war. Wird ein Arbeitnehmer wegen ein und derselben Krankheit mehrfach arbeitsunfähig geschrieben (Fortsetzungserkrankung), besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung grundsätzlich nur für insgesamt sechs Wochen. AUSNAHME: Wird ein Arbeitnehmer in Folge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so hat er erneut einen Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung, wenn er entweder vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war
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oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten vergangen ist.
BEISPIEL: Ein Patient ist aufgrund eines akuten Burn-out Syndroms in Verbindung mit einem schweren Hörsturz für sieben Wochen arbeitsunfähig. Anschließend erscheint er wieder zur Arbeit und wird nach vier Wochen erneut wegen seiner psychischen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben. Der Betroffene hat während seiner ersten Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen lang einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von Seiten seines Arbeitgebers, die siebte Woche erhält er Krankengeld von der Krankenkasse. Bei seiner zweiten Arbeitsunfähigkeit hat er nun keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung, da es sich um die gleiche Erkrankung handelt und er seinen Anspruch bereits ausgeschöpft hat. Stattdessen erhält der Patient sofort Krankengeld.
8I Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem Einkommen, das der Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte, also in der Regel 100 % des Arbeitsentgelts. Dabei werden auch regelmäßig gewährte Zulagen berücksichtigt.
Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers
TIPP: Wird die Anzeige- und Nachweispflicht versäumt, ist der Arbeitsgeber berech-
Anzeigepflicht
tigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern.
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraus-
Kommt der Betroffene seiner Anzeige- und
sichtliche Dauer umgehend mitteilen.
Nachweispflicht mehrfach nicht nach, kann unter Umständen sogar eine Kündigung des
Nachweispflicht
Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorlegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Bescheinigung auch früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit
TIPP: Wird einem Patienten aufgrund
länger an als auf der Bescheinigung angegeben, so muss der Arbeitnehmer eine neue
seiner Arbeitsunfähigkeit während der
ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Krankheitsphase und vor Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung das Arbeitsverhältnis gekündigt, so muss der Arbeitgeber auch
8.2 Arbeitslosengeld
über das Beschäftigungsverhältnis hinaus das Entgelt weiter fortzahlen.
Verliert ein Patient aufgrund seiner Erkrankung seinen Arbeitsplatz, kann er sich arbeitslos melden und erhält unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld (ALG) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die im SGB II geregelt ist. Diese ist zu unterscheiden vom zum Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV), dass eine unbefristete Leistung ist und der Grundsicherung von Arbeitssuchenden und Arbeitenden dient.
76 | 77
Voraussetzungen
TIPP: Um die Fristen nicht zu ver-
Arbeitslosigkeit
säumen, können sich Betroffene auch
Arbeitslos ist, wer in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, sich bemüht eine Arbeit
online (www.arbeitsagentur.de) oder telefonisch (kostenfrei unter 0800 4 5555 00) arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden. Die persönliche Meldung muss aber nachgeholt werden.
für mindestens 15 Stunden wöchentlich zu bekommen (Eigenbemühungen) und der Vermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht; das heißt, bei Ortsabwesenheit oder Urlaub muss diese benachrichtigt werden. Verreisen ist ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit in der Regel nicht möglich und ohne Kürzung des ALG nur für 3 Wochen erlaubt (Verfügbarkeit).
Persönliche Arbeitslos- und Arbeitssuchend-Meldung Der Betroffene muss sich spätestens am Tag der Beschäftigungslosigkeit, frühestens 3 Monate vorher, arbeitslos melden, um seine finanziellen Ansprüche abzusichern. Spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder eines außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses oder innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts muss sich der Betroffene arbeitssuchend melden. Nur so kann er an eine neue Arbeitsstelle weitervermittelt werden. Erfüllung der Anwartschaft Arbeitslosengeld erhält nur, wer in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Dann ist die sogenannte „Regel anwartschaftszeit“ erfüllt. Höhe des Arbeitslosengeldes Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der durchschnittlichen Höhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes im Jahr vor der Arbeitslosigkeit, einschließlich Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, jedoch maximal 6.200 Euro/West bzw. 5.400 Euro/Ost monatlich, abhängig von der Lohnsteuerklasse und dem Vorhandensein eines Kindes (nach § 32 ESTG). Arbeitslose mit mindestens 1 Kind
8I bekommen 67 %, kinderlose Arbeitssuchende 60 % des pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes. Der tägliche Zahlbetrag wird für 30 Tage pro Monat ausgezahlt, unabhängig davon, wie lang der Monat tatsächlich ist. Steuerliche Aspekte Das ALG ist wie alle Lohnersatzleistungen steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG). Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und ist daher bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben (§ 32b, Nr. 1 EStG). Sozialversicherung bei Arbeitslosengeldbeziehern Bezieher von ALG sind grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Unfallversichert sind Bezieher von ALG nur, wenn sie Aufforderungen der Agentur für Arbeit oder anderer Stellen (z. B. zu ärztlichen Untersuchungen) nachkommen. Unfälle müssen der Agentur für Arbeit umgehend mitgeteilt werden. Bezug anderer Sozialleistungen Der Anspruch auf ALG ruht ganz oder teilweise (nach § 156 SGB III) während des Bezugs von Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld wegen Leistungen zur Teilhabe, wenn keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird Rente wegen voller Erwerbsminderung Altersrente oder Knappschaftsausgleichszahlungen noch offen stehender Urlaubs- oder Arbeitsabgeltung des alten Arbeitgebers.
78 | 79
Elterngeld hingegen führt nicht zu einem Ruhen von ALG, wenn der Leistungsempfänger mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Auch der Bezug von Kindergeld führt nicht zu einem Ausschluss von ALG. WICHTIG: Bei Ruhen des ALG (Sperrzeiten) besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz! Anrechnung von Nebeneinkünften Während des Bezugs von ALG, auch bei beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen, können Betroffene einer selbstständigen oder nichtselbstständigen Arbeit nachgehen und Nebeneinkommen erzielen. Der zeitliche Umfang der Nebentätigkeit darf dabei 15 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Dies gilt auch für ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Einkünfte dürfen nicht mehr als 165 Euro monatlich nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbekosten betragen, da sie sonst angerechnet werden. Bestand die Nebenbeschäftigung mindestens 18 Monate vor der Arbeitslosigkeit bei mindestens 12-monatiger Tätigkeit, kann ein individuell höherer Freibetrag gelten. Die Nebentätigkeit muss sofort nach Bekanntwerden, jedoch spätestens bei Arbeitsantritt der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Dauer Der Bezugszeitraum ist abhängig vom Lebensalter des Antragstellers und der Dauer des arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in den letzten 5 Jahren. Wer noch nicht 50 Jahre alt ist oder weniger als 30 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, erhält maximal 1 Jahr lang Arbeitslosengeld (siehe Tabelle S. 82: Übersicht zur Anspruchsdauer).
8I
80 | 81
Übersicht zur Anspruchsdauer NACH EINEM VERSICHERUNGSPFLICHTVERHÄLTNIS VON … MONATEN
NACH VOLLENDUNG VON … LEBENSJAHREN
BEZUGSDAUER IN MONATEN
12
–
6
16
–
8
20
–
10
24
–
12
30
50
15
36
55
18
48
58
24
BERECHNUNGSBEISPIEL: Arbeitslose, die 55 Jahre und älter sind und zugleich länger als 36 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben, erhalten 18 Monate Arbeitslosengeld.
Unter Umständen greift die sogenannte verkürzte Anwartschaftszeit, die den Bezug von ALG schon ab einem versicherungspflichtigen Verhältnis ab 6 Monaten ermöglicht. Bestimmte Zeitspannen (zum Beispiel während des Bezugs von Mutterschaftsgeld) werden ebenfalls zur Anwartschaft hinzugerechnet. Genauere Informationen hierzu erteilt die Agentur für Arbeit. Weitere Ansprüche Besteht größerer Unterstützungsbedarf, können Bundesbürger unter gewissen Voraussetzungen ALG II/Sozialgeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragen.
8I Sperrzeit Aus folgenden Gründen kann es sein, dass ein Bürger das Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit nicht erhält, die der Gesamtanspruchsdauer angerechnet wird: Bei Arbeitsaufgabe Bei einem Aufhebungsvertrag Bei sogenannter Entlassungsentschädigung (Abfindung) und wenn die ordentliche Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers nicht eingehalten wurde (nach § 158 SGB II) Bei Ablehnung oder Abbruch einer Arbeits- oder beruflichen Eingliederungsmaßnahme AUSNAHME: Es liegt ein wichtiger Grund vor, warum die Arbeit nicht angetreten
TIPP: Wenn sie Angebote für Stellen oder
werden kann: Wenn die Beschäftigung mit hoher Lärmbelastung verbunden wäre und
Maßnahmen ablehnen, sollten Betroffene in
das Gehör des Patienten bereits vorgeschädigt ist Bei unzureichenden Eigenbemühungen
jedem Fall mit dem zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit über ihr Gründe sprechen, um eventuelle Sperrzeiten zu vermeiden.
Bei Meldeversäumnissen Bei verspäteter Meldung zur Arbeitssuche WICHTIG: Bei Sperrzeiten von insgesamt 21 Wochen erlischt der gesamte Anspruch auf Arbeitslosengeld!
82 | 83
9 Informationen und Anlaufstellen bei Tinnitus und Schwindel 9.1 An alles gedacht? Eine Checkliste für Arzt und Patient 86 9.2 Wichtige Adressen und Ansprechpartner für Patienten mit Tinnitus und Schwindel 88
9
Weitere Informationen 9.1 An alles gedacht? – Eine Checkliste für Arzt und Patient Mit Tinnitus und
Therapeutische Leistungen
Schwindel leben
Zuzahlungen und
Krankengeld
Zuzahlungsbefreiung
Informieren Sie Ihren Patienten
Kommt für Ihren Patienten eine
Kommt bei Ihrem Patienten
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit
über den Sinn eines TinnitusTagebuches
Psychotherapie infrage?
eine Zuzahlungsbefreiung infrage?
Welches Entspannungs-
Verfahren eignet sich für Ihren Patienten? Sucht Ihr Patient den Erfah-
rungsaustausch mit anderen Betroffenen? Empfehlen Sie ihm die Kontaktaufnahme mit einer Selbsthilfegruppe.
tische Verfahren eignet sich für Ihren Patienten?
Ihr Patient sollte seine
sollte überprüft werden: In welcher Höhe und wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Belastungsgrenze berechnen.
Bevor die Anspruchsdauer
Könnte Ihr Patient von einem
Bei Erreichen der Belastungs-
Tinnitus-Re-Training oder von einer Hörtherapie profitieren?
grenze sollte der Patient eine Befreiung bei der Kranken kasse beantragen.
endet und die Aussteuerung droht, sollte Ihr Patient den weiteren Krankenversicherungsschutz mit der Krankenkasse klären.
Welches psychotherapeu
Empfiehlt sich ergänzend zur
medikamentösen Therapie die Einnahme von Ginko biloba?
Rechtzeitig vor Ende des
Krankengeldbezugs kann Ihr Patient eine mögliche weitere Leistung (z. B. Erwerbsminderungsrente, Weiterbildung, Umschulung, Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit) beantragen.
9I
Rente
Behinderung/
Erwerbsminderungsrente
Existenzsichernde Leistungen
Schwerbehinderung Welche Rehabilitations-
Bei Beeinträchtigungen, die
Bei dauerhaft eingeschränkter
Achten Sie bei Ihrem Patienten
maßnahmen erachten Sie als sinnvoll? Erfüllt Ihr Patient die Voraussetzungen?
länger als 6 Monate bestehen: Bringen eine Behinderteneigenschaft und ein Schwerbehindertenausweis Vorteile? Ggf. sollte Ihr Patient beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung/Schwerbehinderung stellen.
Erwerbsfähigkeit: Kommt eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderungsrente infrage? Ggf. muss diese beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.
darauf, dass er der Anzeigeund Nachweispflicht gegen über seinem Arbeitgeber nachgeht. Nur dann hat er das Recht auf Entgeltfortzahlung.
Welcher Kostenträger ist
zuständig (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfall versicherung)? Dort sollte Ihr Patient baldmög-
lichst einen Antrag einreichen. Kommt im Anschluss an eine
Rehabilitationsmaßnahme eine stufenweise Wiederein gliederung infrage? Ist Ihr Patient weiterhin so
eingeschränkt, dass er nicht wieder „normal“ arbeiten gehen kann? Überprüfen Sie, welche Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Ihren Patienten infrage kommen.
Bei Vorliegen einer Behinde-
Verliert Ihr Patient seinen
Arbeitsplatz, sollte er sich baldmöglichst arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
rung: Können spezielle Hilfen am Arbeitsplatz beansprucht werden? Bei Feststellung eines GdB von
30 oder 40 kann Ihr Patient die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
86 | 87
9.2 Wichtige Adressen und Ansprechpartner für Patienten mit Tinnitus und Schwindel neuraxWikiphone — individuelle telefonische Beratung
0800 - 40 22 333 Zeiten: Dienstag und Donnerstag, 14:00 – 17:00 Uhr; Mittwoch 10:00 – 19:00 Uhr Für Ärzte, Therapeuten und alle in die Versorgung von Patienten involvierten Berufsgruppen gibt es mit dem neuraxWikiphone eine fachliche Anlaufstelle, die Antworten auf sozialrechtliche Fragen gibt. Mit schriftlichen Anfragen können Sie sich an
[email protected] wenden. Die Mitarbeiter beantworten Ihr Anliegen zeitnah. Auf der umfangreichen Internetplattform neuraxWiki (www.neuraxWiki.de) erhalten Sie weitere Informationen rund um sozialrechtliche Fragestellungen bei Erkrankungen. Dies ist ein Service der neuraxFoundation.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU TINNITUS UND SCHWINDEL www.gesundheitsinformation.de Zusammenfassende, verständliche Darstellung des Phänomens Tinnitus: Entstehung, Symptomatik, Verlauf sowie Behandlungsmöglichkeiten einschließlich Darstellung der aktuellen Studienlage. Im Mediapark 8
Tel.: 0221 - 35685-0
[email protected]
(KölnTurm)
Fax: 0221 - 35685-1
www.gesundheitsinformation.de
50670 Köln
9I www.thieme.de Portal des Thieme-Verlags mit Hinweisen zu Selbsthilfegruppen, Tipps zum Leben mit Tinnitus, Erläuterungen zu Entspannungstechniken u.Ä. Rüdigerstraße 14
Tel.: 0711 - 8931-0
[email protected]
70469 Stuttgart
Fax: 0711 - 8931-298
www.thieme.de
SELBSTHILFE www.nakos.de NAKOS, die Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., ist eine allgemeine nationale Kontakt- und Informationsstelle, um telefonisch oder online passende Selbsthilfegruppen zu finden. Des Weiteren gibt es Informationen bezüglich der Gründung von Selbsthilfegruppen. Das Angebot ist kostenlos. Otto-Suhr-Allee 115 10585 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030 - 310 189 60
[email protected]
Fax: 030 - 310 189 70
www.nakos.de
Beratungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag 10:00 bis 14:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
88 | 89
www.tinnitus-liga.de Die Deutsche Tinnitus-Liga e.V. (DTL) ist eine Organisation von und für Selbsthilfegruppen. Sie betrachtet es als ihre Aufgabe, Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln und Betroffene miteinander zu vernetzen. Darüber hinaus versteht sich die Tinnitus-Liga als Interessenvertretung der Betroffenen, deren Situation sie verbessern möchte. Zudem arbeitet sie aufklärend und fördert Forschung., Lehre und Ausbildung zum Thema Tinnitus. Die Tinnitus-Liga steht zur Verfügung, wenn Betroffene Beratung oder Entscheidungshilfen bei der Wahl von Therapien oder Kliniken benötigen. Sie gibt die Zeitschrift „Tinnitus-Forum“ heraus, die den Erfahrungsaustausch der Selbsthilfegruppen untereinander fördern will. Hausadresse:
Tel.: 0202 - 24 652-0
[email protected]
Am Lohsiepen 18
Fax: 0202 - 24 652-20
www.tinnitus-liga.de
42369 Wuppertal Postadresse: Postfach 210351 42353 Wuppertal
www.tinni.net Das tinni.net ist ein Mitgliedernetzwerk der Deutschen Tinnitus-Liga. Betroffene können neben Informationen zum Tinnitus über die dortige Suchmaschine auch Tinnitus-Therapeuten und Selbsthilfegruppen in Wohnortnähe suchen. Einige Dienste der Website sind allerdings ausschließlich Mitgliedern der DTL vorbehalten.
9I www.tinnitus-selbsthilfe-arbeitsgemeinschaft.de Die Tinnitus Selbsthilfe Arbeitsgemeinschaft e.V. (TiSAg) ist ein Netzwerk zur Verbreitung von Informationen zum Thema Tinnitus und zum Austausch über Tinnitus- und MorbusMenière-Erkrankungen für Betroffene. TiSAg e. V. Tinni-
Postfach 14 65
www.tinnitus-selbsthilfe-
tus-Selbsthilfe-Arbeits-
47441 Moers
arbeitsgemeinschaft.de
gemeinschaft e. V. beim Paritätischen, Selbsthilfekontaktstelle
www.bag-selbsthilfe.de Die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (kurz: BAG SELBSTHILFE) ist die Dachorganisation von 116 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihren Angehörigen. Sie bietet bundesweit Aktivitäten, Informationen und Broschüren zum Thema Selbsthilfe. Kirchfeldstraße 149
Tel.: 0211 31006-0
[email protected]
40215 Düsseldorf
Fax: 0211 31006-48
www.bag-selbsthilfe.de
90 | 91
PSYCHOTHERAPIE G-BA-Richtlinien bei der Durchführung der Psychotherapie: www.g-ba.de/informationen/richtlinien Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Durchführung der Psychotherapie. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Psychotherapeutensuche über die Kassenärztliche Bundesvereinigung – www.kbv.de Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Dachverbandes der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Hier ist die für das Bundesland zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu finden, auf deren Internetseite man anhand von Suchmaschinen den passenden Psychotherapeuten regional finden kann. Die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen bieten zudem eine telefonische Beratung an. Herbert-Lewin-Platz 2
Tel.: 030 - 4005 0
[email protected]
10623 Berlin
Fax: 030 - 4005 1590
www.kbv.de
9I Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): www.bptk.de Die Bundespsychotherapeutenkammer ist die Arbeitsgemeinschaft der Landeskammern der Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Internetseite bietet eine Therapeutensuche nach Bundesland. Klosterstr. 64
Tel.: 030 - 2787 850
10179 Berlin
[email protected] www.bptk.de/service/therapeutensuche.html
Psychotherapie-Informationsdienst (PID): www.psychotherapiesuche.de Die Deutsche Psychologen Akademie ist die Bildungseinrichtung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. Eine individuelle Therapeutensuche ist über eine Online-Datenbank auf der Internetseite oder über eine Telefonberatung möglich. Am Köllnischen Park 2
Tel.: 030 - 2091 66 330
[email protected]
10179 Berlin
Fax: 030 - 2091 66 316
www.psychotherapiesuche.de
92 | 93
REHABILITATION www.deutsche-rentenversicherung.de Auf dem Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung Bund und der jeweiligen Regionalvertretungen können sich Betroffene über Rehabilitationsmöglichkeiten und Rehabilitationseinrichtungen informieren. 10704 Berlin
0800 – 1000 480 70
www.deutsche-rentenversicherung.de
Kostenloses Servicetelefon
www.dvfr.de Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. ist eine Interessensvertretung für alle Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe. Im Mittelpunkt steht das Engagement für die interdisziplinäre Weiterentwicklung der Rehabilitation. Maaßstraße 26
Tel.: 06221 - 187901-0
[email protected]
69123 Heidelberg
Fax: 06221 - 166009
www.dvfr.de
9I SOZIALRECHT UND FINANZEN www.arbeitsagentur.de Die Internetseite bietet umfassende Informationen sowie zahlreiche Broschüren und Merkblätter über finanzielle Hilfen bei Arbeitslosigkeit, u. a zu den Themen Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
www.vdk.de Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. bietet unabhängige kostenfreie telefonische Beratung zu sozialrechtlichen Fragen. Linienstraße 131
Tel.: 030 9210580-0
[email protected]
10115 Berlin
Fax: 030 9210580-110
www.vdk.de
94 | 95
Auch online: Ihr Praxis-Sozialdienst neuraxWiki – das Informationsportal zu sozialrechtlichen Ansprüchen und Leistungen bei neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen. Für Patienten, ihre Familien und für Fachpersonal.
www.neuraxWiki.de
Ein Service der
Stichwortverzeichnis Anwartschaft .................................................................... 43, 78, 82
Heilmittel ........................................................................15, 29-32, 48
Anzeigepflicht ..................................................................................77
Hilfsmittel ........................................................ 28/29, 32, 37, 48, 53
Arbeitsagentur .................................................................. 22, 24, 95
Hinzuverdienstgrenzen .................................................................... 69
Arbeitslosengeld ................................................. 24, 39, 77-83, 95
Integrationsamt ................................................................. 22/23, 63
Arbeitsunfähigkeit ............................................................ 28, 39-43
Krankengeld ...................... 22/23, 28, 33, 39-43, 74-76, 79, 86
Arzneimittel .............................................................................. 32, 48
Kündigungsschutz ............................................................ 23, 62/63
Aussteuerung aus der Krankenkasse .........................................42
Leistungsträger ...................................................22, 24, 47, 50, 66
Behinderung/Schwerbehinderung ....23, 37, 43, 58-63, 67, 87, 91
Lohnersatzleistung ................................................................. 54, 79
Belastungsgrenze bei Zuzahlungen ............................ 32-37, 86
Medizinische Rehabilitation ........................................ 43, 47-51
Betriebliche/Stufenweise Wiedereingliederung ....... 22/23, 51
Merkzeichen ....................................................................... 58, 61/62
Eigenbemühungen ................................................................78, 83
Nachteilsausgleich .............................................. 22/23, 58, 62/63
Entgeltfortzahlung ....................................................39-41, 74-77
Nachweispflicht ............................................................... 37, 77, 87
Entspannungstherapien ................................................. 18, 19, 49
Nahtlosigkeit ....................................................................................... 43
Erwerbsminderungsrente ........................... 22/23, 43, 66-71, 87
Private Krankenversicherung ......................................................... 28
Freibeträge bei Zuzahlungen .......................................................34
Psychotherapie .........................15, 22/23, 30, 48/49, 86, 92/93
Gleichstellung ...................................................................................63
Rehabilitation .....22/23, 32, 40, 43, 47-51, 54/55, 67/68, 87, 94
Grad der Behinderung .......................................22/23, 37, 58-63
Rehabilitationsantrag ....................................................................... 50
Haushaltshilfe ................................................................................... 50
Schwerbehindertenausweis .................................... 23, 60/61, 87
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Impressum Sperrzeit bei Bezug von Arbeitslosengeld ....................... 80, 83 Teilhabe am Arbeitsleben/ Berufliche Rehabilitation ...... 22/23, 39, 47/48, 50-55, 87, 94 Tinnitus-Tagebuch ................................................................18, 86 Übergangsgeld .......................................22/23, 39, 51, 53-55, 79 Versorgungsamt .................................................. 22/23, 59-61, 87 Vertrauensschutz/Vertrauensschutzregel .................................67 Widerspruch ....................................................................... 24/25, 29 Zusatzurlaub ........................................................................................ 62 Zuzahlung ............................................................. 32-37, 50/51, 86
Herausgeber: neuraxFoundation gGmbH Elisabeth-Selbert-Str. 23, D-40764 Langenfeld Telefon: 02173 - 999 85 00 E-Mail:
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