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Onlinedatum: 15.02.2016 Auslegung des Bebauungsplans “Toitenwinkel Südlich der Pappelallee“ Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 14.W.184 “Toitenwinkel Südlich der Pappelallee“ begrenzt: - im Norden: durch die Straße Pappelallee, - im Osten: durch die Straße am Fasanenholz, - im Süden: durch Parkanlage und die gedachte Verlängerung des südlichen Abschnitts der Straße Am Fasanenholz in westliche Richtung, - im Westen: durch die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee. (siehe Übersichtsplan) Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung am 20. Januar 2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung dazu, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen vom 15.02.2016 bis zum 18.03.2016 im Haus des Bauens und der Umwelt, Holbeinplatz 14, Foyer der 6. Etage, zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag, Mittwoch, 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 15.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Im Rahmen des Umweltberichtes und des Grünordnungsplanes: • Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit Erholungsfunktion, Lärmbelästigung durch Verkehr • Schutzgut Boden Versiegelungsgrad, Vorbelastungen, Geologischer Untergrund/Bodenaufbau • Schutzgut Wasser Planauswirkung auf das Grundwasser und das Niederschlagswasser • Schutzgut Klima Lokalklima Bestand-Planung, Klimaschutz und Klimaanpassung • Schutzgut Luft Luftqualität unter Bezugnahme auf das Umweltqualitätszielkonzept der HRO • Schutzgut Landschaftsbild/ Ortsbild Vorprägung, Planauswirkung
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• Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt Biotoptypenkartierung, Faunistische Kartierung zum Bestand an Brutvögeln, Planauswirkung, kein Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG • Schutzgut Kultur- und Sachgüter Voruntersuchung bzgl. des Verdachts auf vorhandene Bodendenkmäler • Wechselwirkungen Keine umweltrelevanten Wechselwirkungen Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen: • Grünordnungsplan, Stand 13.03.2015 (Büro Katrin Kröber, Garten- und Landschaftsarchitektur) • Schallimmissionsprognose, Stand 03.12.2014 (Büro KOHLEN & WENDLANDT, Applikationszentrum Akustik, Ingenieurbüro für Lärmbekämpfung und Schallschutz, Rostock) • Abschlussbericht zur archäologischen Voruntersuchung im Bereich des Vorhabens „Hansestadt Rostock, B-Plan Nr. 14W.184 Toitenwinkel Südliche Pappelallee“, Stand Mai 2015 (Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern) • Stellungnahmen zu den Schutzgütern Bevölkerung und Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Kultur- und Sachgüter ==> Hansestadt Rostock, Amt für Umweltschatz (30.01.2015) ==> Hansestadt Rostock, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege (28.10.2014) ==> Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (28.10.2014) Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Anregungen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Adressen Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft Sachbearbeiter Wiersch Hartmut Neuer Markt 3 18055Rostock Zimmer: 219 Telefon: 0381-381-6161 Telefax: 0381-381-6901 E-Mail:
[email protected] .
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