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Allgemeine Regeln im Schützenhaus Im gesamten Hause und auf den Schiess-Ständen gilt: NICHTRAUCHEN ERLAUBT! Bitte nicht vor dem Eingang parkieren, damit der ungehinderte Zugang gewährleistet ist.
Umgang mit Sportgeräten und Verhalten beim Schiessen im Stand Grundlagen: Reglement ISSF, Technische Regeln Pistole SSV, Schiessordnung VBS Schiessbetrieb: Die aktuellen Schiesszeiten und Veranstaltungen werden jährlich festgelegt und sind auf der Homepage abrufbar. Zusätzlich kann zu allen Zeiten an denen die Gewehrschützen ihr Training oder Anlässe durchführen auch auf dem Pistolenstand mit Grosskaliber trainiert werden. Zusätzlich kann mit KK Geräten grundsätzlich jederzeit trainiert werden (09:00 bis 20:00). Voraussetzung für nicht offizielles Training ist die Anwesenheit von mindestens 2 Personen wovon einer ein Schützenmeister sein muss. Gäste werden ausschließlich durch einen Schützenmeister oder einen zugeteilten erfahrenen Schützen betreut.
Allgemeine Regeln zum Umgang mit der Waffe/Sportgerät: Diese generellen Regeln gelten immer! Entsprechend auch im Training und sonstigen „freien“ Schiessen. Jede Waffe ist als geladen zu betrachten, bis sich der Benützer persönlich vom Gegenteil überzeugt hat. Das Sportgerät: - muss in einem Behälter bis und von der Lade Bank transportiert werden. - muss nach dem Schiessen entladen in Richtung Scheibe abgelegt werden. Magazin und Patrone entfernt, Verschluss (Spannhebel oder Ladeklappe bei 50 u. 10m) offen. - darf im geladenen Zustand nie abgelegt werden (auch nicht abgespannt oder gesichert !) - darf im geladenen Zustand nie transportiert werden - darf nur manipuliert werden, wenn sich keine Personen oder Tiere vor der Schützenlinie befinden. - darf erst kurz vor der Schussabgabe oder zu Beginn des Programm entsichert werden. - darf nie auf einen Gegenstand gerichtet werden, welcher nicht das Ziel ist. Der Abzug darf erst unmittelbar vor der Schussabgabe berührt werden (Finger lang !) und nur dann wenn das Ziel genau erkannt ist und jegliche Gefährdung ausgeschlossen ist. - Nie versuchen eine Störung gewaltsam zu beseitigen. Gehörschutz: Versicherungen lehnen es neuerdings ab die Kosten für Gehörschäden zu übernehmen, falls keine Gehörchutzschalen (Pamir) getragen werden. Ohrenstöpsel (inkl. elektronisch geregelt) werden nicht akzeptiert. Bekleidung: Funktionell ohne spezielle Vorschriften. Aber denkt bitte daran, dass eine heisse Patronenhülse welche in ein zu freizügig offenes Hemd, T-Shirt oder Bluse fällt, sehr unangenehm sein kann. Schuhe: Keine speziellen Vorschriften. Beachte dass ein sicherer Stand gewährleistet sein muss und ein standfester Schuh die Treffergenauigkeit enorm erhöhen kann.
Bei Bundesübungen und Wettkämpfen gelten die von den verantwortlichen Verbänden aufgestellten speziellen und zusätzlichen Vorschriften.
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Grundsätzliche Regeln zu den Bundesübungen Pistole (Grundlagen: VBS 512.311) Auszug: Eingangskontrolle (Türgorilla) Beim Betreten der Stände wird die Waffe kontrolliert. Bei Bundesübungen gelten spezielle Regeln für den Bezug und Gebrauch der Munition (Munitionsbefehl) Uebungsablauf und Stellungen: Jede einzelne Übung ist durch die Schützen ohne Unterbrechung zu absolvieren. Beim Feldschiessen sind die Übungen ohne Unterbruch und auf Kommando zu schiessen. Mit der Faustfeuerwaffe darf nur freistehend und mit freien Armen ein- oder zweihändig geschossen werden. Die Waffe selbst (Pistolengriff) darf nur mit einer Hand gehalten werden Die Benutzung von Schlaufen ist verboten. Beim Pistolenschiessen beginnt das Schiessen für alle zeitgebundenen Feuer und Programme aus der „Bereitstellung“. Der Schiessarm bzw. –Arme dürfen von unten höchstens 45°von der Senkrechten abweichen und müssen in dieser Stellung gehalten werden. Wenn die Ladebank dies verhindert, müssen die Arme mindestens bis auf diese gesenkt werden. In der Bereitstellung wartet der Schütze mit abwärts gehaltener Waffe auf das Kommando „Feuer“ oder auf das Erscheinen der Scheibe. Erst auf das Kommando „Feuer“ oder wenn die Scheibe zu drehen beginnt, darf der Schütze die Waffe in Anschlag nehmen. Nach dem Abheben der Waffe darf das Ziel nur von unten anvisiert werden. Uebungsablauf, gültige Treffer und Kommandos. Siehe „Kommandos und Weisungen für Bundesübung Pistole. Bekleidung: Keine besonderen Vorschriften. Gehörschutz: Gehörschutzschalen sind Pflicht.
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Grundsätzliche Regeln zu den Verbandswettkämpfen (Grundlagen: RSpS/SSV+ISSF) Technische Regeln Pistole 10/25/50m Auszug: Beim Serienfeuer dürfen nur so viele Patronen geladen werden, wie für die betreffende Serie vorgesehen sind. Für alle Zeitgebundenen Stiche und Serien beginnt das Schiessen aus der „Bereitstellung“ Der Schiessarm bzw. –Arme dürfen von unten höchstens 45°von der Senkrechten abweichen und müssen in dieser Stellung unverändert verbleiben. Wenn die Lade Bank dies verhindert, muss das Sportgerät mindestens bis auf diese gesenkt werden, darf aber nicht darauf abgestützt werden. Die Pistole (25 + 50 m) darf erst gehoben werden wenn das Kommando „Start“ bzw. Achtung erfolgt und sich die Scheibe zum Teilnehmenden dreht oder das grüne Licht aufleuchtet.. Uebungsablauf, gültige Treffer und Kommandos. Siehe „Kommandos und Weisungen SSV Verbandswettkämpfe. Bekleidungsvorschriften (ISSF) während des Trainings und bei allen Wettkämpfen: Frauen haben Kleider, Röcke, Hosenröcke, Shorts oder lange Hosen, sowie Blusen oder Oberteile zu tragen welche die Brust und den Rücken bedecken und über beide Schultern reichen. Männer haben lange Hosen oder Shorts und lang- oder kurzärmelige Hemden zu tragen. Shorts dürfen nicht kürzer als die Fingerspitzen des Athleten bei seitlich anliegenden und ausgestreckten Armen und Fingern. (15 cm oberhalb der Knie Mitte) Es sind keinerlei „unterstützende“ Bekleidungsstücke erlaubt. Pullover und Strickjacken dürfen getragen werden. Trainingsanzüge, welche als offizielle Bekleidung der Mannschaft dienen sind erlaubt. Alle Mitglieder einer Mannschaft, Männer oder Frauen, sollen mit einem ähnlichen Mannschafts-Oberteil bekleidet sein. Schuhe: Es dürfen nur Halbschuhe, bei denen der äussere und der innere Knöchel völlig frei sind, getragen werden. Die Sole muss im vorderen Teil des Schuhes flexibel sein (ISSF Ausgabe 2013 Original Version) Es dürfen Einlagen getragen werden, aber auch diese müssen im vorderen Teil flexibel sein. Flexibility Standard: Die Sole des Schuhs muss sich mindestens um 22.5 Grad biegen, wenn eine Kraft von 15N an der Ferse angreift. Getestet wird in einem Testgerät.( ISSF Ausgabe 2013 Original Version) Augenabdeckung,Schiessbrillen: Die Abdeckscheibe darf max. 30mm Breit sein. Spezialregeln gelten für Disziplinen bei welchen eine Schutzbrille angesagt ist (z. B. Vorderlader)
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