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Umsetzung Der Button-lösung In österreich

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Konsumentenschutz Prinz-Eugen-Straße 20-22 A-1041 Wien Tel: ++43-1-501 65/3136 DW E-Mail: [email protected] 28/2015 Juli 2015 UMSETZUNG DER BUTTON-LÖSUNG IN ÖSTERREICH Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien 1040 Wien Prinz-Eugen-Straße 20-22 Druck: Eigenvervielfältigung Verlags- und Herstellort: Wien Durchführung im Auftrag der AK-Wien: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation Mag. Piotr Luckos, Mag. Bernhard Jungwirth M.Ed. und MMag. Jakob Kalina Margaretenstraße 70 1050 Wien Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung der Autor/innen oder des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation ist ausgeschlossen. Inhaltsverzeichnis 1) Einleitung .................................................................................................................. 4 2) Gesetzliche Vorgaben................................................................................................. 4 2.1 Beschriftung des Bestellbuttons (§ 8 Abs 2 FAGG) ....................................................... 4 2.2 Pflichtinformationen (§ 8 Abs 1 FAGG) ......................................................................... 7 3) Ablauf der Studie ..................................................................................................... 11 4) Ergebnisse ............................................................................................................... 12 5) Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse ....................................................... 40 6) Conclusio ................................................................................................................. 42 1. Einleitung Mit dem am 29. April 2014 beschlossenen Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) wurde die Verbraucherrechterichtlinie der EU in österreichisches Recht implementiert. Die Bestimmungen traten am 13. Juni 2014 in Kraft und bringen eine ganze Reihe von Neuerungen für KonsumentInnen. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten des VRUG soll diese Studie empirisch belegte Hinweise auf den Stand der Umsetzung der in § 8 Abs 1 und 2 FAGG (Check-out-Seite) normierten Vorgaben in Online-Shops, die Waren, Dienstleistungen bzw. digitale Inhalte an KonsumentInnen in Österreich anbieten, geben. 2. Gesetzliche Vorgaben § 8 FAGG (1) Wenn ein elektronisch, jedoch nicht ausschließlich im Weg der elektronischen Post oder eines damit vergleichbaren individuellen elektronischen Kommunikationsmittels geschlossener Fernabsatzvertrag den Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, hat der Unternehmer den Verbraucher, unmittelbar bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, klar und in hervorgehobener Weise auf die in § 4 Abs. 1 Z 1, 4, 5, 14 und 15 genannten Informationen hinzuweisen. (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Wenn der Bestellvorgang die Aktivierung einer Schaltfläche oder die Betätigung einer ähnlichen Funktion erfordert, muss diese Schaltfläche oder Funktion gut lesbar ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist. Kommt der Unternehmer den Pflichten nach diesem Absatz nicht nach, so ist der Verbraucher an den Vertrag oder seine Vertragserklärung nicht gebunden. 2.1 Beschriftung des Bestellbuttons (§ 8 Abs 2 FAGG) Der Bestellbutton eines Online-Shops muss gemäß § 8 Abs 2 FAGG gut lesbar ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen 4 Formulierung gekennzeichnet sein, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist. Als zulässig werden etwa auch die folgenden Formulierungen angesehen:  Kaufen1  Jetzt kaufen2  Kauf bestätigen3  Jetzt zahlen4  Jetzt zahlungspflichtig bestellen5  Kostenpflichtig bestellen6  Jetzt zum genannten Preis bestellen7  Zahlungspflichtigen Vertrag schließen8  Kostenpflichtigen Vertrag schließen9  Zahlungspflichtig buchen10  Gebot abgeben oder Gebot bestätigen (bei Internetauktionsplattformen wie eBay)11 1 74 BT Drucksache 17/7745, 12; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9. 2 EK Leitfaden 40; Cap, ÖJZ 2014/110, 714; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121. 3 EK Leitfaden 40. 4 EK Leitfaden 40; Cap, ÖJZ 2014/110, 714; zulässig wird auch die Beschriftung „Zahlen“ sein. 5 Heidinger, ZIR 2014, 299, 301. 6 4 BT Drucksache 17/7745, 12; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 13; Kolba/Leupold, Das neue 74 Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9. 7 Durch den Textteil „zum genannten Preis“ wird eindeutig auf die Kostenpflicht hingewiesen. Auch scheint die gewählte Formulierung, obwohl aus fünf Worten bestehend, insgesamt nicht unnötig lang (der einleitende Textbaustein „Jetzt“ wird z.B. generell als zulässig angesehenen); für die Zulässigkeit Prasse/Steinbach-Martens 2 in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 13; Bergt, NJW, 3541, 3543; aufgrund der Textlänge aA wohl Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 19. 8 74 BT Drucksache 17/7745, 12; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9. 9 Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 20. 10 ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 31. 11 4 74 BT Drucksache 17/7745, 12; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9. 5 Als unzulässig können beispielsweise die folgenden Formulierungen angesehen werden: 12  Bestellen12  Jetzt bestellen13  Bestellung abschicken14  Bestellung abgeben15  Bestellung bestätigen16  Bestellung abschließen17  Mit Kreditkarte bestellen18  Bestätigen19  Weiter20  Anmelden / Anmeldung21  Jetzt anmelden22  Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)23  Jetzt registrieren24 74 Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9; R. Koch in 14 Erman, BGB § 312j Rz 8. 13 4 EK Leitfaden 40; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9. 14 4 OLG Hamm 19.11.2013, 4 U 65/13; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9; Dehn in 4 Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 13; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in 74 Palandt, BGB § 312j Rz 9; Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 20. 15 2 BT Drucksache 17/7745, 12; Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 15; R. Koch 14 in Erman, BGB § 312j Rz 8. 16 LG Stuttgart 17.11.2014, 35 O 37/14. 17 Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121. 18 15 2 Stadler in Jauernig, BGB §312g Rz 6a; Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 15; Bergt, NJW, 3541, 3543. 19 EK Leitfaden 40. 20 4 BT Drucksache 17/7745, 12; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 13; Kolba/Leupold, Das neue 74 Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9. 21 4 EK Leitfaden 40; BT Drucksache 17/7745, 12; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9; Dehn in 4 Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 13; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Grüneberg in 74 Palandt, BGB § 312j Rz 9. 22 LG Leipzig 26.7.2013, 08 O 3495/12; AG Mönchengladbach 16.6.2013, 4 C 476/12; AG Bonn 25.4.2013, 115 C 4 26/13; Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9; Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 3 312j Rz 20; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 44. 23 LG Berlin 17.7.2013, 97 O 5/13; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 234; Maume in 4 Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 19; aA scheinbar Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 13 Fn 9. 24 4 Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 9. 6 Die Nichteinhaltung der Button-Lösung führt zur schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages.25 Der Verbraucher hat somit die Wahl, ob er am Vertrag festhalten will. Entscheidet sich der Verbraucher dagegen, so trifft ihn keine Zahlungspflicht, auch wenn er beispielsweise die Ware benutzt hat oder die Dienstleistung bereits erbracht wurde.26 Hinweis zur Bewertung: Die Umsetzung der Button-Lösung wird in dieser Studie mit „gesetzeskonform“ oder „nicht gesetzeskonform“ beurteilt. 2.2 Pflichtinformationen (§ 8 Abs 1 FAGG) Außerdem müssen Online-Shops den Verbraucher gemäß § 8 Abs 1 FAGG unmittelbar bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt27 klar und in hervorgehobener Weise auf die folgenden Informationen hinweisen:  die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung28  den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und Abgaben sowie die Versandkosten und sonstige Kosten  bei einem unbefristeten Vertrag oder einem Abonnementvertrag die für jeden Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten und die monatlichen Gesamtkosten  gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen für die Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge  gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht Wesentlich sind jene Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, die für die Entscheidung des Verbrauchers zum Abschluss des Vertrages typischerweise von Bedeutung sind.29 Dies 25 ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 31. 4 4 Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 11; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 14; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 236; Heidinger, ZIR 2014, 299, 303; Stabentheiner, VbR 2014, 108, 115; Cap, ÖJZ 2014/110, 714. 27 Somit am Ende des Bestellvorgangs; vgl. EK Leitfaden 39; OLG Koblenz 26.3.2014, 9 U 1116/13; Grüneberg in 74 Palandt, BGB , § 312j Rz 7; Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 13; 3 Leupold/Glossner/Domeier in MAH IT-Recht , Teil 2, Rz 324; Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, MultimediaRecht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171; Buchmann, K&R 2014, 453, 454; Leier, CR 2012, 378, 382. 28 4 Erfasst werden auch digitale Inhalte; vgl. Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 8. 26 7 werden unter anderem jene Eigenschaften sein, die für den Wert der Ware von Bedeutung sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass etwa bei höherpreisigen Waren automatisch umfangreichere Angaben gemacht werden müssen als bei billigeren Produkten.30 Bei Kleidung wären Angaben zu Größe, Farbe und Material erforderlich.31 Bei einem Film z.B. die Spieldauer und die verfügbaren Sprachen.32 Wesentlich scheinen auch die leistungsbestimmenden Merkmale eines Produktes, wie beispielsweise die Anzahl der Blätter, die ein Drucker pro Minute drucken kann.33 Bei einem Sonnenschirm sind nach Ansicht des OLG Hamburg (13.8.2014, 5 W 14/14) jedenfalls auch das Material des Gestells, der Stoff und das Gewicht anzugeben. Die deutsche Literatur zur Parallelbestimmung des § 312j Abs 2 BGB verlangt z.B. die folgenden Angaben: Bei technischen Geräten müssen der Hersteller, die Typenbezeichnung und die wichtigsten technischen Daten angegeben werden34, bei einem Computermonitor jedenfalls auch die Bildschirmdiagonale und die vorhandenen Anschlüsse.35 Die Informationen können auch (teilweise) in Form einer bildlichen Darstellung erteilt werden.36 In vielen Fällen wird die Beantwortung der Frage, ob die angegebenen Informationen ausreichend sind, jedoch nicht unproblematisch sein.37 Zu beachten ist nämlich auch, dass die Angabe zu umfassender (also nicht bloß „wesentlicher“) Informationen ebenfalls nicht gesetzeskonform ist.38 29 4 4 Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 6; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 4 FAGG Rz 8; Tamm, VuR 2014, 9, 12 FN 22; vgl. auch ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 31. 30 3 AA Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien Art 246a EGBGB Rz 8 f. 31 3 Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien Art 246a EGBGB Rz 9; Tamm, VuR 2014, 9, 12 FN 22; Buchmann, K&R 2012, 549, 550; Referentenentwurf des BMJ 116; hinsichtlich der Materialzusammensetzung aA scheinbar Bergt, NJW 2012, 3541, 3543. Teilweise wird vertreten, dass zusätzlich 4 auch Angaben über die Waschbarkeit erforderlich sind (so z.B. Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 4 6; Dehn in Schwimann/Kodek, ABGB Va § 4 FAGG Rz 8; Docekal/Ecker/Kogelmann/Kolba in Deixler74 Hübner/Kolba, Handbuch Verbraucherrecht 102; Grüneberg in Palandt, BGB Art 246 EGBGB Rz 5). 32 4 Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 8; vgl. auch Gausling, DSRITB 2014, 671, 679. 33 4 Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 6; Tamm, VuR 2014, 9, 10. 34 2 Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 3; Bergt, NJW 2012, 3541, 3543. 35 2 Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 3; Bergt, NJW 2012, 3541, 3543. 36 3 Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien Art 246a EGBGB Rz 9; Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171a. 37 3 Vgl. etwa Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 34; Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171a; Clausnitzer/Delfs, ZVertriebsR 2014, 343, 347; Bergt, NJW 2012, 3541, 3543; Buchmann, K&R 2012, 549, 550; BMJV Abschlussbericht der Evaluierung der Button-Lösung 34. 38 Vgl. ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 31; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 229; Grüneberg in Palandt, 74 BGB Art 246 EGBGB Rz 5; Hoeren/Föhlisch, CR 2014, 242, 243. 8 Positionierung der Informationen: Die Informationen dürfen nicht unterhalb des Bestellbuttons angezeigt werden.39 Die Angabe der Informationen mit Hilfe eines Links, Downloads oder einer Mouse-Over-Anzeige ist nicht ausreichend.40 Ein Überblenden der Informationen durch den Bestellvorgang (z.B. Pop-Up-Fenster) wird wohl ebenfalls unzulässig sein.41 Zwischen den Informationen und dem Bestellbutton dürfen außerdem streng genommen keine sonstigen Angaben, Abfragen bzw. Gestaltungselemente aufscheinen.42 Ob etwa ein (in der Praxis durchaus üblicher) Hinweis auf die AGB und das Rücktrittsrecht (bzw. auch Newsletter), der zwischen den Informationen und dem Bestellbutton platziert ist, zulässig ist, scheint fraglich.43 Ist ein Bestellbutton auf der Website sowohl oberhalb als auch unterhalb der Informationen eingebaut, ist die Konformität mit § 8 Abs 1 FAGG ebenfalls zweifelhaft.44 Viele Fragen bezüglich der korrekten Umsetzung scheinen somit grundsätzlich offen.45 Klarheit und Hervorhebung der Informationen: Die Pflichtinformationen müssen sich beispielsweise durch Schriftgröße, Schriftart, farbliche Gestaltung oder etwa Umrahmung von etwaigen sonstigen Elementen abheben und dürfen 39 LG Berlin 17.7.2013, 97 O 5/13; Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 2 14 171b; Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 8; R. Koch in Erman, BGB § 312j Rz 6; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 122; Bergt, NJW 2012, 3541, 3541 f. Nach Dehn in 4 Schwimann/Kodek, ABGB Va § 8 FAGG Rz 9 und Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 225 können die Informationen auch linkerhand vom Button platziert werden. 40 74 Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 225; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 7; Maume in 2 Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 14; Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB 3 § 312j Rz 8; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 33; Bergt, NJW 2012, 3541; dazu kritisch (und entgegen BT Drucksache 17/7745, 11) jedoch Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171a, wonach die Informationen, wenn auch bloß teilweise, über einen Link bereitgestellt werden können. 41 Roth, VuR 2012, 477, 480. 42 74 Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 225; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 7; Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171a; Alexander, NJW 2012, 1985, 1988. 43 Vgl. Föhlisch in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht, EL 33, Teil 13.4 Rz 171b; für die Zulässigkeit im 3 Ergebnis Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 25; aA etwa 2 Prasse/Steinbach-Martens in Schulze/Grziwotz/Lauda, BGB § 312j Rz 8; Bergt, NJW 2012, 3541. Im Rahmen der Studie wird, soweit keine die Aufmerksamkeit des Verbrauchers beeinträchtigende räumliche Trennung vorliegt, von der Zulässigkeit ausgegangen. 44 Für die Unzulässigkeit Bergt, NJW 2012, 3541, 3542; aA scheinbar Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht 3 der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 27 wenn die Pflichtinformationen direkt unterhalb des oberen Buttons beginnen. Möglicherweise wird durch eine entsprechende Gestaltung auch die gesetzeskonforme Umsetzung von § 8 Abs 2 FAGG zu verneinen sein (vgl. FN 59). 45 Vgl. BMJV Abschlussbericht der Evaluierung der Button-Lösung 3 und 37. 9 nicht im Gesamtlayout untergehen.46 Sie müssen einfach erkennbar sein und dürfen nicht „versteckt“ werden.47 Außerdem wird eine einfache Verständlichkeit gefordert, verwirrende oder ablenkende Zusätze sind unzulässig.48 Sachlich zugehörige und für den Verbraucher relevante Zusatzinformationen wurden durch das OLG Köln (14.2.2014, 6 U 120/13) als zulässig angesehen, wenn dadurch die Verständlichkeit der Pflichtinformationen nicht leidet.49 Auch hier ist eine eindeutige Beurteilung der Gesetzeskonformität in der Praxis naturgemäß oft schwierig.50 Eine nicht korrekte Einhaltung der Informationspflichten stellt eine Verwaltungsübertretung gem. § 19 Z 4 FAGG dar und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 Euro zu bestrafen und kann unter Umständen auch Schadenersatzpflichten auslösen. Hinweis zur Bewertung: Die Umsetzung der Pflichtinformation wird in dieser Studie mit vier bzw. fünf Kriterien bewertet:  Wesentliche Eigenschaften  Preis  Unmittelbarkeit  Klarheit und Hervorhebung  Laufzeit (falls zutreffend) Bei einer ganz oder fast gänzlich gesetzeskonformen Umsetzung erfolgt eine Beurteilung mit „im Wesentlichen umgesetzt“. In sonstigen Fällen wird kurz erläutert, was an der Umsetzung bemängelt werden kann. Es wird jedoch keine vollständige Mängelliste erstellt. 46 4 Vgl. Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 5; Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 224; 74 14 Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 6; R. Koch in Erman, BGB § 312j Rz 7; Alexander, NJW 2012, 1985, 1988. 47 3 Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 32; Schulte-Nölke in HK8 BGB § 312j Rz 2; Roth, VuR 2012, 477, 480. 48 74 Kolba/Leupold, Das neue Verbraucherrecht Rz 227; Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 6; Maume in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Ed. 34, § 312j Rz 16; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der 3 elektronischen Medien § 312j BGB Rz 30; Roth, VuR 2012, 477, 481; Leier, CR 2012, 378, 382. 49 74 Vgl. auch Roth, VuR 2012, 477, 480; aA wohl Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 6; Schirmbacher in 3 Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 30. 50 Vgl. BMJV Abschlussbericht der Evaluierung der Button-Lösung 3 und 37. 10 3. Ablauf der Studie Die Einhaltung der genannten Bestimmungen soll bei für KonsumentInnen in Österreich möglichst relevanten Online-Shops überprüft werden. Außerdem soll die Auswahl der Shops soweit möglich anhand neutraler Kriterien erfolgen. Aus diesen Gründen wird für die Zusammenstellung des Testsamples (insgesamt 48 Online-Shops) die folgende Vorgehensweise gewählt:  Überprüft werden zunächst die 10 umsatzstärksten Shops in Österreich.51  32 weitere Shops werden wie folgt ausgewählt: Es werden die 8 wichtigsten Produktkategorien auf Basis der Zahlen der Statistik Austria ausgesucht. Es wird nach einem (möglichst bekannten) Produkt aus der Kategorie mit Hilfe von Google gesucht.52 Überprüft werden dann jeweils die 4 am besten gereihten Anbieter53, wobei Anbieter die bereits zuvor überprüft wurden, übersprungen werden. Das Ziel ist es, das Einkaufverhalten von KonsumentInnen möglichst realitätsnah nachzustellen.  Zusätzlich werden 6 weitere, für KonsumentInnen in Österreich praxisrelevante Online-Shops überprüft. Die Auswahl erfolgt durch den Internet Ombudsmann und die Arbeiterkammer Wien unter Berücksichtigung von deren Praxisrelevanz sowie des geschätzten Bekanntheitsgrades des Online-Shops. Anbieter, die bereits zuvor überprüft wurden, werden naturgemäß nicht mitberücksichtigt. 51 Studie E-Commerce-Markt Österreich/Schweiz 2014 (Statista/EHI) Cache wurde vor der ersten Suche gelöscht. 53 Google AdWords werden nicht mitberücksichtigt. 52 11 Daraus ergibt sich die folgende Liste: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. amazon.at universal.at zalando.at ottoversand.at amazon.com eduscho.at ditcech.at conrad.at e-tec.at hm.com/at intersport.at 11teamsports.de adidas.at sportscheck.at germanwings.com at.austrian.com ebookers.at expedia.at rebuy.de buecher.de jokers.at arvelle.de oeticket.com wien-ticket.at 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. ticketmaster.at ticketonline.at saturn.at notebooksbilliger.de hartlauer.at cyberport.at hitmeister.de mmoga.de primalgames.de de.gamesplanet.com home24.at quelle.at fashionforhome.at kauf-unique.at flimmit.com netflix.com/at maxdome.at amazon.de (amazon instant video) parship.at gmx.at c-and-a.com deichmann.com play.google.com iTunes Die Überprüfung der Shops erfolgte im April 2015. Die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen ist nicht Gegenstand der Studie. 4. Ergebnisse Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt entlang der beiden Fragestellungen:  Ist die Button-Lösung gesetzeskonform umgesetzt? (§ 8 Abs 2 FAGG)  Sind die Pflichtinformationen ordnungsgemäß angegeben? (§ 8 Abs 1 FAGG) Beachte: Die hier angeführten Begründungen stellen keine vollständige Mängelliste dar. Sie erläutern vielmehr exemplarisch die jeweilige Bewertung. 12 Beispiel für eine korrekte Beschriftung des Bestellbutton und eine „im Wesentlichen“ erfolgte Umsetzung der Informationspflichten: Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet. Produktart: Schuhe Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 1. Amazon.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet. Produktart: Buch 13 Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angabe, ob das Buch gebunden oder broschiert ist. Keine Angabe der Seitenanzahl. Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Pflichtinformationen befinden sich unterhalb des Bestellbuttons. Zwischen den Informationen und dem Button befinden sich sonstige Angaben und Abfragen. Klarheit und Nein Hervorhebung Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende Hervorhebung). 2. Universal.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt zum genannten Preis bestellen“ beschriftet. Produktart: Smartphone Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen befinden sich (auch) unterhalb des Bestellbuttons.54 Zwischen den Informationen und dem oberen sowie unteren Button befinden sich sonstige Angaben und Abfragen. Klarheit und Hervorhebung Nein Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende 54 Der Bestellbutton auf der Website ist sowohl oberhalb als auch unterhalb der Informationen eingebaut, was im Hinblick auf § 8 Abs 1 FAGG möglicherweise unzulässig ist (vgl. S 8). 14 Hervorhebung). 3. Zalando.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“55 beschriftet. Produktart: Kleidung Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angabe des Materials. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen befinden sich (auch) unterhalb des Bestellbuttons.56 Zwischen den Informationen und dem unteren Button befinden sich sonstige Angaben und Abfragen. Klarheit und Ja Hervorhebung 4. Ottoversand.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt zum genannten Preis bestellen“ beschriftet. Produktart: Kleidung Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angabe des Materials. Eigenschaften 55 Auf dem Bestellbutton ist nach dem Textteil noch ein graphisches Element (nach rechts zeigender Pfeil) zu finden. Solche graphischen Elemente sind unschädlich, wenn sie, wie im gegenständlichen Fall, nicht vom Text 74 ablenken (Grüneberg in Palandt, BGB § 312j Rz 9; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121; Heidinger, ZIR 2014, 299, 301). Im Rahmen der Studie wird auf die Wiedergabe entsprechender, in der Praxis sehr gängiger, graphischer Elemente verzichtet, solange diese keine Einfluss auf die Einhaltung der Button-Lösung haben. 56 Vgl. FN 54. 15 Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen befinden sich (auch) unterhalb des Bestellbuttons.57 Zwischen den Informationen und dem oberen sowie unteren Button befinden sich sonstige Angaben und Abfragen. Klarheit und Nein Hervorhebung Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende Hervorhebung). 5. Amazon.com Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Place your order in EUR“ beschriftet.58 Produktart: Blu-ray Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angaben über Sprache und Laufzeit des Films. Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Pflichtinformationen befinden sich unterhalb des Bestellbuttons. Zwischen den Informationen und dem Button befinden sich sonstige Angaben und Abfragen. Klarheit und Hervorhebung Nein Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende Hervorhebung). 6. Eduscho.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet. 57 Vgl. FN 54. Die Zahlungspflicht ergibt sich wohl eindeutig aus dem Hinweis „in EUR“; vgl. auch Alexander, NJW 2012, 1985, 1988 f wonach bloße Währungszeichen deutlich auf eine Entgeltlichkeit schließen lassen. 58 16 Produktart: Tisch Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angaben über die Maße und das Material vom „Ausziehbaren Gartentisch“. Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 7. Ditech.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet. Produktart: Smartphone Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Es werden nicht bloß die wesentlichen Informationen, sondern unzulässigerweise viel umfassendere Informationen angezeigt (so auch zahlreiche subjektive Aussagen über die Qualität des Produkts59). Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Zwischen den Informationen und dem Button befinden sich sonstige Angaben und Abfragen. Klarheit und Ja Hervorhebung 8. Conrad.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet. 59 Vgl. Bergt, NJW 2012, 3541, 3542. 17 Produktart: Uhr Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keinerlei technische Angaben. Die Abrufbereit der Produktdetails über einen Link ist nicht ausreichend. Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 9. E-tec.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet. Produktart: Tablet Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Zwischen den Informationen und dem Button befinden sich sonstige Angaben und Abfragen. Klarheit und Ja Hervorhebung 10. Hm.com/at Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „BESTELLUNG ABSCHLIESSEN“ beschriftet. Produktart: Kleidung Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen 18 umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angabe des Materials. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen sind rechts vom Bestellbutton platziert. Klarheit und Nein Hervorhebung Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende Hervorhebung). Auf der Bestellseite werden vielmehr sonstige Informationen (linke Seite) und nicht die Pflichtinformationen (farblich) hervorgehoben. 11. intersport.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet. Produktart: Getränkepulver Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Es wird nicht angegeben, welches Gewicht die Packung des Getränkepulvers hat und wie viel Liter Getränk sich hieraus ergeben. Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 12. 11teamsports.de Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit dem Wort „Kostenpflichtig bestellen“ beschriftet. Produktart: Fußball Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen 19 umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 13. adidas.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „JETZT KAUFEN“ beschriftet.60 Produktart: Schuhe Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein 60 Die Informationen befinden sich rechts vom Hier liegt möglicherweise strenggenommen keine gesetzeskonforme Umsetzung der Button-Lösung vor. Zwar ist der Button, der am Ende des Bestellvorgangs zu finden ist, mit den Worten „JETZT KAUFEN“ beschriftet. Ein Schritt zuvor muss aber der Button „ÜBERPRÜFEN & BEZAHLEN“ betätigt werden. Ein Button iSd § 8 Abs 2 FAGG ist eine Schaltfläche, durch deren Betätigung eine Vertragserklärung abgegeben wird. Durch die Betätigung der Schaltfläche „ÜBERPRÜFEN & BEZAHLEN“ wird bereits ein Kaufangebot abgegeben. Anders wäre es wohl, wenn der Button beispielsweise mit den Worten „Weiter zur Überprüfung und Bezahlung“ beschriftet wäre. Ein Button, der den Vorgaben des § 8 Abs 2 FAGG entsprechend beschriftet ist, darf im Rahmen des Bestellvorgangs jedenfalls nur einmal – am Ende des Bestellvorgangs – eingebaut sein (Hammerl in 4 Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 10; Mayer, Webshop-Recht 92; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht 3 der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 48; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121; Bergt, NJW, 3541, 3543; vgl. auch ErwG 39 der RL 2011/83/EU wonach der Verbraucher den Zeitpunkt erkennen können muss, zu dem er eine Zahlungsverpflichtung eingeht). Entsprechendes könnte auch dann gelten, wenn die Betätigung eines Buttons eine Vertragserklärung darstellt, der Button jedoch nicht den Vorgaben des § 8 Abs 2 FAGG entspricht (z.B. „Bestellung abschließen“; aA scheinbar Müller, K&R 2012, 791, 792 f). Dennoch wird im Ergebnis dem Schutzzweck der Button-Lösung, der Verhinderung von ungewollten Abschlüssen 4 kostenpflichtiger Verträge durch KonsumentInnen (dazu etwa Hammerl in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 8 FAGG Rz 1), entsprochen. Aus diesem Grund wird im Rahmen dieser Studie von einer korrekten Umsetzung ausgegangen. 20 ersten bzw. unterhalb des zweiten Bestellbuttons.61 Klarheit und Ja Hervorhebung 14. sportscheck.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt zum genannten Preis bestellen“ beschriftet. Produktart: Kleidung Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angabe des Materials. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 15. germanwings.com Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt verbindlich buchen!“ beschriftet.62 Produktart: Flug Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein 61 62 Zwischen den Informationen und dem Vgl. FN 54. Ein eindeutiger Hinweis auf die Zahlungspflicht fehlt; vgl. LG Berlin 17.7.2013, 97 O 5/13. 21 Button befinden sich sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente. Klarheit und Nein Hervorhebung Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende Hervorhebung). 16. at.austrian.com Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet. Produktart: Flug Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Zwischen den Informationen und dem Button befinden sich sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente. Klarheit und Nein Hervorhebung Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende Hervorhebung). 17. ebookers.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Zahlungspflichtig buchen“ beschriftet. Produktart: Flug Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angabe der Abflug- und Ankunftszeit. Eigenschaften 22 Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Zwischen den Informationen und dem Button befinden sich sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente. Klarheit und Nein Hervorhebung Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende Hervorhebung). 18. expedia.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ beschriftet. Produktart: Flug Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Die Angaben sind unzureichend, da Flughäfen nicht angezeigt werden. Es fehlt auch die Angabe der Abflug- und Ankunftszeit. Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Zwischen den Informationen und dem Button befinden sich sonstige Angaben und Abfragen. Klarheit und Hervorhebung Nein Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende Hervorhebung). 19. rebuy.de Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet. Produktart: Buch 23 Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Fehlende Angabe der Seitenzahl. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Zwischen den Informationen und dem Button befinden sich sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente. Klarheit und Nein Hervorhebung Die Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Ware gehen im Gesamtlayout unter (keine ausreichende Hervorhebung). 20. buecher.de Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet. Produktart: Buch Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angabe, ob das Buch gebunden oder broschiert ist. Fehlende Angabe der Seitenzahl. Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen befinden sich (auch) unterhalb des Bestellbuttons.63 Zwischen den Informationen und dem oberen Button befinden sich sonstige Angaben. Klarheit und Ja Hervorhebung 21. jokers.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „jetzt kaufen“ beschriftet. 63 Vgl. FN 54. 24 Produktart: Buch Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angabe, ob das Buch gebunden oder broschiert ist. Fehlende Angabe der Seitenzahl. Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen befinden sich (auch) unterhalb des Bestellbuttons.64 Zwischen den Informationen und dem unteren Button befinden sich sonstige Angaben und Gestaltungselemente. Klarheit und Ja Hervorhebung 22. arvelle.de Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „✓ KAUF ABSCHLIESSEN“ beschriftet. Produktart: Buch Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angabe, ob das Buch gebunden oder broschiert ist. Fehlende Angabe der Seitenzahl. Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 64 Vgl. FN 54. 25 23. oeticket.com Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Bestellung abschicken“ beschriftet. Produktart: Ticket Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angabe der Sitzkategorie. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen sind unterhalb des Bestellbuttons platziert. Klarheit und Ja Hervorhebung 24. wien-ticket.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „ZAHLUNG AUSFÜHREN/BUCHUNG ABSENDEN“ beschriftet.65 Produktart: Ticket Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Preis Keinerlei Informationen auf der letzten Bestellseite. Ja 65 Ob die Beschriftung des Buttons den Gesetzesvorgaben entspricht scheint fraglich. Einerseits wird aus dem Textteil „ZAHLUNG AUSFÜHREN“ eindeutig ersichtlich, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöst. Der Textteil „BUCHUNG ABSENDEN“ weist jedoch keinesfalls auf eine Zahlungspflicht hin. Der Button darf jedoch ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist. Dies ist hier, aufgrund des unnötigen Textzusatzes „BUCHUNG ABSENDEN“, wohl nicht der Fall (vgl. LG Berlin 17.7.2013, 97 O 5/13; AG Köln 28.4.2014, 142 C 354/13 K&R 3 2014, 754 [diesb. zust. Buchmann]; Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 44; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121 f; Heidinger, ZIR 2014, 299, 301). Aus den bereits oben (vgl. FN 60) ausgeführten Gründen wir im Rahmen der Studie jedoch von einer korrekten Umsetzung ausgegangen. 26 Unmittelbarkeit Nein Die Information über den Preis ist durch sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente vom Bestellbutton getrennt. Klarheit und Ja Hervorhebung 25. ticketmaster.at Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „BESTELLUNG BESTÄTIGEN“ beschriftet. Produktart: Ticket Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angabe der Sitzkategorie. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen sind durch sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente vom Bestellbutton getrennt. Klarheit und Nein Hervorhebung Die Pflichtinformationen gehen aufgrund der Gesamtgestaltung der Bestellseite (z.B. farbliche Hervorhebung anderer Informationen) unter. 26. ticketonline.at Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Bestellung abschicken“ beschriftet. Produktart: Ticket Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt 27 Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen über den Preis befinden sich nicht über dem Bestellbutton. Klarheit und Ja Hervorhebung 27. saturn.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet. Produktart: Displayschutzfolie Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen befinden sich (auch) unterhalb des Bestellbuttons.66 Zwischen den Informationen und dem oberen Button befinden sich sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente. Klarheit und Ja Hervorhebung 28. notebooksbilliger.de Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kaufen“ beschriftet. Produktart: Smartphone Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt 66 Vgl. FN 54. 28 Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 29. hartlauer.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet. Produktart: Tablet Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angabe der wichtigsten technischen Daten. Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 30. cyberport.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „JETZT KAUFEN“ beschriftet. Produktart: Fernseher Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angabe der wichtigsten technischen Daten. Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 29 31. hitmeister.de Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt sicher kaufen (per Vorkasse)“67 beschriftet. Produktart: Computerspiel Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angabe der wichtigsten technischen Daten (wie Nutzungsvoraussetzungen oder – beschränkungen)68. Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen sind durch sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente vom Bestellbutton getrennt. Klarheit und Ja Hervorhebung 32. mmoga.de Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Bezahlen“ beschriftet.69 Produktart: Computerspiel/Gamecard Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Bestellseite.70 Eigenschaften Preis Keinerlei Angaben auf der letzten Ja 67 Die Beschriftung des Buttons variiert je nach Wahl des Zahlungsmittels. 4 Vgl. Leupold in Kosesnik-Wehrle, KSchG § 4 FAGG Rz 8. 69 Nach der Betätigung des Buttons „bestellen“ wird ein neues Fenster eingeblendet, in das die Kreditkartendaten eingegeben werden sollen. Dort soll die Zahlung mittels Betätigung des Buttons „Bezahlen“ abgeschlossen werden (vgl. auch FN 60). 70 Vgl. FN 27 und 41. Die Informationen werden wie in FN 69 beschrieben überblendet. 68 30 Unmittelbarkeit Nein Die Informationen sind durch sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente vom Bestellbutton getrennt. Klarheit und Nein Hervorhebung Die Informationen gehen aufgrund der Gesamtgestaltung der Bestellseite unter. 33. primalgames.de Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Kaufen“ beschriftet. Produktart: Computerspiel Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angabe der wichtigsten technischen Daten (wie Nutzungsvoraussetzungen oder – beschränkungen). Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 34. de.gamesplanet.com Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Artikel jetzt kaufen“ beschrifte Produktart: Computerspiel Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keine Angabe der wichtigsten technischen Daten (wie Nutzungsvoraussetzungen oder – beschränkungen). Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen sind durch Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente vom 31 Bestellbutton getrennt. Klarheit und Ja Hervorhebung 35. home24.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Kaufen“ beschriftet. Produktart: Sessel Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angaben über Maße und Material. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 36. quelle.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „jetzt zum genannten Preis bestellen“ beschriftet. Produktart: Böden Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angaben über Maße und Material. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen befinden sich (auch) unterhalb des Bestellbuttons.71 Die Informationen sind durch sonstige Angaben und Abfragen vom oberen sowie unteren 71 Vgl. FN 54. 32 Bestellbutton getrennt. Klarheit und Ja Hervorhebung 37. fashionforhome.at Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Bestellung absenden“ beschriftet. Produktart: Tisch Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angaben über Maße und Material. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 38. kauf-unique.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet.72 Produktart: Sitzgruppe Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Eigenschaften Keinerlei Angaben auf der letzten Bestellseite. Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen sind durch sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente vom Bestellbutton 72 Bereits zuvor im Bestellvorgang ist ein mit „KAUFEN UND WEITER ZUR BEZAHLUNG“ beschrifteter Button eingebaut (vgl. auch FN 60). 33 getrennt. Klarheit und Ja Hervorhebung 39. flimmit.com Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kostenpflichtig kaufen“ bzw. „Jetzt kostenpflichtig leihen“ beschriftet.73 Produktart: Film (digital) Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Laufzeit Nein Keine Angabe zur zeitlichen Verfügbarkeit im Falle der Filmleihe.74 Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 40. netflix.com/at75 Der Bestellbutton ist nicht gesetzeskonform mit den Worten „Mitgliedschaft beginnen“ beschriftet. Produktart: Film (digital / Abo) Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja 73 Bereits zuvor im Bestellvorgang ist ein mit „„Kaufen 10,99 €“ bzw. „Leihen 4,99 €“ beschrifteter Button eingebaut (vgl. auch FN 60). 74 Vgl. Clausnitzer/Delfs, ZVertriebsR 2014, 343, 347. 75 Vertragsgegenstand ist ein kostenloser Testmonat, wobei sich der Vertrag im Falle der Nichtkündigung jeweils um einen kostenpflichtigen Monat verlängert. Es handelt sich somit um einen kostenpflichtigen Vertrag, § 8 Abs 2 FAGG ist anzuwenden; vgl. LG München 11.6.2013, 33 O 12678/13. 34 Eigenschaften Preis Ja Laufzeit Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen sind durch sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente vom Bestellbutton getrennt. Klarheit und Nein Die Informationen sind überwiegend bloß im Kleingedruckten zu finden.76 Hervorhebung 41. maxdome.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ beschriftet.77 Produktart: Film (digital / Abo) Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Laufzeit Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Nein Hervorhebung Die Informationen werden nicht hervorgehoben. 42. amazon.de (amazon instant video) Mehrere Bestellbuttons, die gesetzeskonform mit „HD ausleihen EUR 4,99“, „SD ausleihen EUR 3,99“, „HD kaufen EUR 12,99“ und „SD kaufen EUR 9,99“ beschriftet sind. Produktart: Film (digital) 76 77 Vgl. S 8 f. Zuvor im Bestellvorgang muss jedoch der Button „Jetzt kostenlos testen“ betätigt werden (vgl. auch FN 60). 35 Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Information über die Sprache. Eigenschaften Preis Ja Laufzeit Nein Keine Information über Laufzeit im Falle der Filmleihe. Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 43. parship.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet. Produktart: Partnerbörse Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Laufzeit Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Nein Hervorhebung Die Informationen sind teilweise bloß im Kleingedruckten zu finden. 44. gmx.at Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet. Produktart: E-Mail-Dienst Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften 36 Preis Ja Laufzeit Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Nein Hervorhebung Die Informationen sind nicht hervorgehoben (kleinere Schrift; Fließtext). 45. c-and-a.com Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „KAUFEN“ beschriftet. Produktart: Kleidung Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Nein Die Informationen sind durch sonstige Angaben, Abfragen und Gestaltungselemente vom Bestellbutton getrennt. Klarheit und Ja Hervorhebung 46. deichmann.com Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit den Worten „JETZT KAUFEN“ beschriftet. Produktart: Schuhe Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Ja Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja 37 Hervorhebung 47. play.google.com Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „KAUFEN“ beschriftet.78 Produktart: Musik (digital) Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Keine Angabe der Spieldauer. Eigenschaften Preis Ja Unmittelbarkeit Ja Klarheit und Ja Hervorhebung 48. iTunes Variante 1: Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „Kaufen“ beschriftet.79 Variante 2: Der Bestellbutton ist gesetzeskonform mit „0,69 €“ beschriftet.80 Produktart: Musik (digital) Pflichtinformationen Im Wesentlichen Erläuterungen umgesetzt Wesentliche Nein Informationen werden bei Variante 1 nicht 78 Zuvor muss im Rahmen des Bestellvorgangs jedoch ein orangener Button betätigt werden, der eine Preisangabe enthält (z.B. „€ 1,29“); vgl. FN 60 und 80. 79 Die Auswahl der Musikdatei erfolgt durch einen Klick auf einen Button der eine Preisangabe enthält (z.B. „0,69 €“). Danach soll die Anmeldung beim iTunes Store mit dem Button „Kaufen“ erfolgen. Erst im nächsten Schritt wird der Bestellvorgang tatsächlich über einen weiteren „Kaufen“-Button abgeschlossen (vgl. auch FN 60). 80 Hat man sich bereits zuvor beim iTunes Store angemeldet und beim letzten Kauf die Option gewählt, dass künftig keine Abfrage mehr erfolgt, ob man eine Musikdatei kaufen möchte, so erfolgt der Kauf bereits durch einen Klick auf den Button mit der Preisangabe (z.B. „0,69 €“). Ob eine solche Beschriftung gesetzeskonform sein kann, scheint fraglich, und ist aufgrund des Gesetzeswortlauts, der eine Beschriftung mit Worten fordert, 15 möglicherweise zu verneinen (so Stadler in Jauernig, BGB §312g Rz 6a; aA Schirmbacher in Spindler/Schuster, 3 Recht der elektronischen Medien § 312j BGB Rz 45; Boos/Bartsch/Volkamer, CR 2014, 119, 121). Im Rahmen der Studie wird von einer zulässigen Umsetzung ausgegangen. 38 im letzten Bestellschritt angezeigt.81 Eigenschaften Preis Nein Informationen werden bei Variante 1 nicht im letzten Bestellschritt angezeigt. Unmittelbarkeit Nein Die Pflichtinformationen befinden sich nicht über dem Bestellbutton. Klarheit und Ja Hervorhebung 81 Der Kaufabschluss erfolgt über ein Pop-Up-Fenster; vgl. Roth, VuR 2012, 477, 480. 39 5. Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse Beschriftung des Bestellbuttons Gesetzeskonform Pflichtinformationen optimal umgesetzt Nicht Wesentliche gesetzeskonform Eigenschaften Preis Unmittelbarkeit Klarheit und amazon.at X Nein Ja Nein Nein universal.at X Ja Ja Nein Nein zalando.at X Nein Ja Nein Ja ottoversand.at X Nein Ja Nein Nein amazon.com X Nein Ja Nein Nein eduscho.at X Nein Ja Ja Ja ditech.at X Nein Ja Nein Ja conrad.at X Nein Ja Ja Ja e-tec.at X Ja Ja Nein Ja Nein Ja Nein Nein X hm.com/at intersport.at X Nein Ja Ja Ja 11teamsports.de X Ja Ja Ja Ja adidas.at X Ja Ja Nein Ja sportscheck.at X Nein Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein X germanwings.com at.austrian.com X Ja Ja Nein Nein ebookers.at X Nein Ja Nein Nein expedia.at X Nein Ja Nein Nein rebuy.de X Nein Ja Nein Nein buecher.de X Nein Ja Nein Ja jokers.at X Nein Ja Nein Ja arvelle.de X Nein Ja Ja Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Nein X oeticket.com wien-ticket.at ticketmaster.at X X Laufzeit Hervorhebung 40 X ticketonline.at Ja Ja Nein Ja saturn.at X Ja Ja Nein Ja notebooksbilliger.de X Ja Ja Ja Ja hartlauer.at X Nein Ja Ja Ja cyberport.at X Nein Ja Ja Ja hitmeister.de X Nein Ja Nein Ja mmoga.de X Nein Ja Nein Nein primalgames.de X Nein Ja Ja Ja de.gamesplanet.com X Nein Ja Nein Ja home24.at X Nein Ja Ja Ja quelle.at X Nein Ja Nein Ja Nein Ja Ja Ja X fashionforhome.at kauf-unique.at X Nein Ja Nein Ja flimmit.com X Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Nein Nein Ja X netflix.com/at maxdome.at X Ja Ja Ja Nein Ja amazon.de X Nein Ja Ja Ja Nein parship.at X Ja Ja Ja Nein Ja gmx.at X Ja Ja Ja Nein Ja c-and-a.com X Ja Ja Nein Ja deichmann.com X Ja Ja Ja Ja play.google.com X Nein Ja Ja Ja iTunes X Nein Nein Nein ENDERGEBNIS 41 Ja 7 41 6. Conclusio Bestellbutton: Von 48 geprüften Online-Shops war der Bestellbutton in 41 Fällen gesetzeskonform beschriftet. Immerhin sieben Anbieter haben hingegen eine eindeutig gesetzwidrige Beschriftung gewählt. Dieses Ergebnis ist vor allem deshalb überraschend, da die gesetzlichen Vorgaben eindeutig sind. Zahlreiche der genannten 41 Shops mit einer gesetzeskonformen Umsetzung haben sich gegen die explizit im Gesetz angeführte und somit absolut sichere Beschriftung des Bestellbuttons mit „zahlungspflichtig bestellen“ (bzw. „zahlungspflichtig buchen“) entschieden und verwenden alternative, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls zulässige Formulierungen. Potenziell problematisch für KonsumentInnen ist, dass einzelne Shops den Bestellbutton im Bestellprozess mehrfach eingebaut haben. D.h., dass in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten bzw. Seiten der Bestellbutton wiederholt aufscheint. Für KonsumentInnen ergibt sich daraus das Problem sich nicht sicher sein zu können, wann die Bestellung verbindlich wird. In der Praxis ist dann vor allem die Frage relevant, ob nach dem Betätigen des ersten „Bestellbuttons“ der Bestellvorgang noch folgenlos abgebrochen werden kann. Pflichtinformationen: Anders als bei der Beschriftung des Bestellbuttons ist die Frage, wann gem. § 8 Abs 1 FAGG richtig auf die Pflichtinformationen hingewiesen wird, nicht immer einfach zu beantworten. Vor allem der Umfang der Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung kann im Einzelnen strittig sein, ebenso die Art der Darstellung dieser Informationen. Dies macht es Online-Shops teilweise nicht leicht rechtskonform zu handeln. Der Einschätzung der Studienautoren nach haben nur drei der geprüften 48 Online-Shops die gesetzlichen Vorgaben vollständig richtig umgesetzt. Bei 20 Shops wurde immerhin nur die Umsetzung eines der vier bzw. fünf im Rahmen der Studie festgelegten Kriterien „wesentliche Eigenschaften“, „Preis“, „Unmittelbarkeit“, „Klarheit und Hervorhebung“ bzw. „Laufzeit“ (falls zutreffend) bemängelt. In der Praxis problematisch bei der Umsetzung der Pflichtinformationen ist vor allem, wenn diese Angaben zwischen anderen Informationen und Angeboten in den Hintergrund rücken 42 und KonsumentInnen so von den wesentlichen Produkteigenschaften abgelenkt werden. Ein Beispiel dafür war bei der Erhebung eine Flugbuchung, bei der zwischen den wesentlichen Angaben zum Flug und dem Bestellbutton ausführliche Angebote zu einem Mietwagen platziert waren. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher folgende Grundsätze einzuhalten, um die Pflichtinformationen möglichst rechtssicher und kundenfreundlich zu gestalten:  Bei den Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung auf jene Angaben konzentrieren, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind. Dazu zählen etwa Informationen, die für den Wert von Bedeutung sind, leistungsbestimmende Merkmale oder Eigenschaften, bei denen Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen (Beispiel: Farbe).  Die wesentlichen Eigenschaften sind auf den Punkt gebracht darzustellen. Die Erfassbarkeit darf nicht durch lange Texte erschwert werden. Dennoch ist es ratsam lieber eine Angabe zu viel als zu wenig zu machen.  Die Informationen müssen oberhalb des Bestellbuttons positioniert sein. Zwischen den Informationen und dem Bestellbutton scheinen keine weitere Angaben oder ablenkende Gestaltungselemente auf.  Eine bloße Verlinkung der Informationen ist nicht gestattet.  Die Angaben dürfen nicht im Gesamtlayout untergehen und müssen sich beispielsweise durch Schriftgröße, Schriftart, farbliche Gestaltung oder Umrahmung von sonstigen Elementen abheben. 43