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R. Baldauf Landschaftsarchitekt Georg-Odemer Str. 2a, 86356 Neusäß
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STADT NEUSÄSS LANDKREIS AUGSBURG
BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 109 „NÖRDLICH DER BEETHOVENSTRASSE“ UMWELTBERICHT ZUM VORENTWURF IN DER FASSUNG VOM 21.07.2015
Planung:
Grünordnung:
STADT NEUSÄß - BAUAMT Hauptstrasse 28 86356 Neusäß
R. BALDAUF, LANDSCHAFTSARCHITEKT Georg-Odemer-Str. 2a 86356 Neusäß
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Stadt Neusäß, den ………………………
Neusäß, den 21.07.2015
.................................................................. Greiner, 1. Bürgermeister
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß 1
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Inhalt: 1.0
Vorbemerkungen
2.0
Einleitung
3.0
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Beschreibung Untersuchungsraum Schutzgut Arten und Lebensräume Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft/Klima Schutzgut Landschaftsbild/Naherholung Schutzgut Mensch
4.0
Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
5.0
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Ausgleichsbedarf landschaftspflegerische Maßnahmen
6.0
Alternative Planungsmöglichkeiten
7.0
Planungsmethodik
8.0
Zusammenfassung
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß 2
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1.0
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Vorbemerkungen
Durch den Bebauungsplan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“ wird der Bereich eines Mineralölbetriebes sowie eines ehemaligen Dialysezentrums durch städtebauliche Neuordnung in eine Misch– und Wohnbaufläche umgewandelt. Im nachfolgenden Umweltbericht werden die dadurch verursachten Auswirkungen dargestellt.
2.0
Einleitung
Im Zuge der Vorarbeiten wurde bereits das Firmengelände auf schädliche Verunreinigungen untersucht, anschließend wurden Sanierungsmaßnahmen belasteter Bereiche durchgeführt, das Dialysezentrum abgerissen und bauliche Anlagen des Mineralölbetriebes zurückgebaut.
3.0
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen für die Schutzgüter
Beschreibung Untersuchungsraum Der Planungsbereich wird dem Naturraum 047.04 „Langweider Hochterrasse“ zugeordnet, der sich als flache Hochebene zwischen dem Naturraumes 047.03 „Mittleres Schmuttertal“ im Westen und den Lech-Wertachebenen im Osten von Süd nach Nord erstreckt. Diese fruchtbare Hochebene bot günstige naturräumliche Voraussetzungen für eine Besiedelung und verkehrstechnische Erschließung, wodurch die Entstehung des Verdichtungsraumes Augsburg-Neusäß-Stadtbergen gefördert wurde. Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Stadt Neusäß und nördlich der Bahnlinie Oberhausen – Westheim, die nur noch als bahninterner Gleisanschluss und als Industriegleis genutzt wird. Er umfasst auf Fl.Nr. 48/11, 48/12, 48/20, 48/25, 48/27, 48/28, 48/48, 49/2, 67/2, 67/5 und 70 der Gemarkung Neusäß eine Fläche von ca. 30.000 m2, die bisher für einen Mineralölbetrieb genutzt wurde und im Westen noch genutzt wird. Die nordöstliche Teilfläche liegt nach dem Abbruch des dortigen Dialysezentrums weitgehend brach.
frühere Ansicht von Norden
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Kennzeichnend ist ein besonders hoher Anteil an Gebäuden und innerbetrieblichen, überwiegend asphaltierten Verkehrs- und Wirtschaftsflächen, der durch die frühere Nutzung bedingt ist. Gehölze beschränken sich auf Randbereiche der Verkehrsflächen und die Ränder der Bahnanlage. Es handelt sich um bis zu 20 m hohe, meist auf dem Firmengelände locker verteilte Einzelbäume, eine Baumreihe entlang der südöstlichen Grenze des Baugebietes sowie heckenartige Strukturen entlang der Bahnböschung. In der Artenzusammensetzung dominieren besonders in den gebäudefernen Bereichen Pionierarten wie Birken und Weiden.
Einzelbäume auf Firmengelände
Gehölzstreifen an der Bahnlinie
Die nicht versiegelten Flächen im Norden und Nordosten sind Brachflächen mit Altgrasfluren und sonstiger Pioniervegetation, die sich auch auf Kies- und Erdhügeln von Abbruchs- und Bodensanierungsbereichen angesiedelt haben.
Abbruchsflächen ehemaliges Dialysezentrum
gelagertes Aushubmaterial Sanierung
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Im Umfeld der genutzten Gebäude sind die vorhandenen Grünflächen gärtnerisch als Rasen und Ziergehölzflächen ausgebildet.
Schutzgut Arten und Lebensräume Im Änderungsbereich selbst befinden sich keine Schutzflächen und -objekte gemäß Artenschutz- und Biotopkartierung Bayern. Benachbarte Schutzflächen und Schutzobjekte sind im beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt. Im näheren Umfeld finden sich vereinzelte Fundorte der Artenschutzkartierung Bayern: Objekt 7630-0117 Große Fetthenne Objekt 7630-0157 Glanzloser Ehrenpreis Objekt 7630-0164 Blaue Flockenblume, Kornblume Objekt 7630-0202 Feld-Steinquendel, Färber-Hundskamille Objekt 7631-0724 Turmfalke Objekt 7631-1310 Zwergfledermaus Für die dargestellten Schutzobjekte können im Untersuchungsbereich aus der Umnutzung in Wohn- und Mischgebietsflächen keine nachteiligen Wirkungen für die im Nahbereich vorkommenden Arten und Lebensräume abgeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Freiflächen auf dem bestehenden Betriebsgelände artenschutzrechtlich nur untergeordnete Bedeutung für weitverbreitete störungstolerante Arten haben und dass diese im Umfeld auf vergleichbare Lebensraumstrukturen ausweichen können. Die Funktion der zu rodenden Gehölze können langfristig die geplanten Neupflanzungen in den geplanten privaten Grünflächen übernehmen. Von den überwiegend intensiv genutzten privaten Grünflächen der geplanten Wohnbebauung kann aufgrund der im Unterschied zur bisherigen Nutzung andersartigen und vielfältigeren Störwirkungen nur eine begrenzte Bedeutung für den Artenschutz erwartet werden. Zum Schutz gehölzbrütender Vogelarten sowie höhlenbewohnender Kleinsäuger sind für die geplanten Baumaßnahmen notwendigen Gehölzrodungen außerhalb der Brut- und Aufzuchtphasen dieser Zielarten durchzuführen.
Anschlussbereiche an Bahnlinie im Norden des Geltungsbereichs
Der angrenzende Bahndamm mit seinen trocken-mageren Schotterflächen ist jedoch potenzieller Lebensraum für wärmeliebende Reptilien und Insekten, der sich derzeit in die angrenzenden temporären Bracheflächen im Geltungsbereich ausweitet.
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Über den Bahndamm für das Gewerbegleis besteht zudem ein ökologisches Vernetzungsband zur Bahnlinie Augsburg - Neu-Ulm und zu Brachflächen auf den damit erschlossenen Gewerbeund Industrieflächen. Somit war das Vorkommen von geschützten Arten wie beispielsweise der Zauneidechse nicht grundsätzlich auszuschließen. Dies wurde daher durch eine Vorprüfung über die Notwendigkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geklärt. In seiner Vorprüfung vom 12.02.2015 kommt der Verfasser, Dr. Hermann Stickroth, zu dem gutachterlichen Fazit, dass bei Berücksichtigung der in seinem Gutachten dargestellten Vermeidungs-, Sicherungs- und Ersatzmaßnahmen dem Bauvorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht zugestimmt werden kann. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Lebensräume können nach derzeitigem Kenntnisstand als mäßig eingeschätzt werden.
Schutzgut Boden Zunächst stehen unter dem Oberboden bzw. der Asphaltschicht Auffüllungen aus kiesigem und sandigem Material an. Darunter folgen wenig wasserdurchlässige Decklehme und dann aber bereits quartäre Niederterrassenschotter. Gemäß Sachstandsbericht „Altlasten und Baugrund“ (Dr. Günther Schönberger, Puchheim, Februar 2012) kann nicht verunreinigtes Oberflächenwasser innerhalb der quartären Kiese problemlos versickert werden, ggf. sind hierfür Durchbrüche durch die wasserundurchlässigen Decklehme erforderlich. Bedingt durch die Vornutzung als Mineralölbetrieb bzw. als Dialysezentrum ist bzw. war ein Großteil der Fläche bereits bebaut oder versiegelt – und damit in den obersten Bodenschichten deutlich verändert und beeinträchtigt. Als Grundlage für den Rückbau und die städtebauliche Umnutzung der Fläche war eine Altlastenuntersuchung erforderlich (IGA Ingenieurgesellschaft Augsburg „Gutachterliche Stellungnahme zur Altlastenuntersuchung“ vom 06.03.2007). Gemäß Sachstandsbericht „Altlasten und Baugrund“ (Dr. Günther Schönberger, Puchheim, Februar 2012) wurden die in direkter Verbindung mit dem Mineralölhandel stehenden Anlagen wie Gleisanlagen, Pumpenstation, Verlade- und Tankstation, ober- und unterirdische Tanks rückgebaut und ordnungsgemäß verwertet. Belastete Böden wurden durch Aushub saniert und mit unbelastetem Material verfüllt. Auf dem Gelände lagern derzeit einige 1000 Tonnen gering belasteter Erdaushub auf Mieten. Für die noch vorhandenen Gebäude besteht derzeit kein Sanierungsbedarf bezüglich Schadstoffen. Nach dem Sachstandsbericht besteht derzeit keine Notwendigkeit für eine weitere Sanierung. Gemäß dem beiliegenden Lageplan Sanierungsverlauf kann das Gelände in einen unbelasteten Bereich im Nordosten und Osten sowie einen gering belasteten Bereich im Westen und Südwesten unterteilt werden. Bei der Bewertung des Eingriffs ist die Vorbelastung des Standortes besonders stark zu berücksichtigen. Durch die zusätzliche Versiegelung, Teilversiegelung oder dichte Bebauung wird das natürliche Sicker-, Puffer- und Speichervermögen der oberen Bodenschichten für Niederschläge und Stoffeinträge noch weiter eingeschränkt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden können daher als hoch eingeschätzt werden.
Schutzgut Wasser Im Änderungsbereich liegen keine natürlichen Gewässer vor. Die nächstgelegenen, künstlich entstandenen Gewässer sind Teiche im Park des Zentralklinikums in ca. 700 m Entfernung im Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß 6
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Südwesten. Auf Oberflächengewässer haben die geplanten Maßnahmen daher keine Auswirkungen. Der mittlere Grundwasserstand im Änderungsbereich liegt gemäß Grundwasserkarte der Stadt Augsburg bei 474 –475 m ü. NN., also in Tiefen von ca. 12 –13 m unter Gelände. Der höchste Grundwasserstand ist bei etwa 476,50 m ü. NN. anzusetzen. Eingriffe in den Grundwasserhorizont sind durch die geplanten Maßnahmen daher nicht zu erwarten. Eine Versickerung von nicht verunreinigtem Oberflächenwasser (z.B. von Straßen) aufgrund des Baugrundes (vgl. Schutzgut Boden) ist gemäß Sachstandsbericht „Altlasten und Baugrund“ möglich. Durch den zu erwartenden erhöhten Versiegelungsgrad wird das natürliche Sicker- und Speichervermögen der oberen Bodenschichten für Niederschläge und damit die Grundwasserneubildungsrate zusätzlich eingeschränkt. Außerdem ist damit potenziell eine erhöhte Belastung des städtischen Kanalnetzes verbunden. Eine Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken ist zwar vorgesehen, wasserwirtschaftliche Einschränkungen aufgrund der Vornutzung sollten jedoch im Zuge des Verfahrens überprüft werden. Durch eine Versickerung von unbelastetem Oberflächenwasser vor Ort können die Auswirkungen durch die geplante dichte Bebauung reduziert werden, sodass die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser insgesamt als mäßig eingeschätzt werden können.
Schutzgut Klima / Luft Der Untersuchungsbereich selbst weist zwar stellenweise Baulücken durch Verkehrs- und Lagerflächen auf, ist bzw. war aber durch Gewerbebauten, das Dialysezentrum und die zugehörigen Verkehrsflächen bereits stark versiegelt und liegt zudem in einem verdichteten Umfeld mit städtisch geprägtem Kleinklima. Im Zusammenwirken mit den westlich angrenzenden Gewerbeflächen sind daher besonders im Sommer klimatisch nachteilige Wirkungen zu beachten. Erst die Grünflächen des Klinikbereichs an den Stadtgrenzen zwischen Augsburg, Neusäß und Stadtbergen im Süden, der Kobelwald im Südwesten und das Schmuttertal im Westen dienen als „grüne Lungen“ für diesen Verdichtungsraum. Von der nördlich des Bahndammes angrenzenden unbebauten Grünfläche können in begrenztem Umfang günstige kleinklimatische Auswirkungen erwartet werden. Die geplanten zusätzliche Verdichtung und Versiegelung werden daher im Baugebiet zu weiteren kleinklimatischen Belastungen beitragen. Die Auswirkungen der geplanten Umnutzung auf das Schutzgut Klima/Luft sind daher als hoch einzuschätzen.
Schutzgut Landschaftsbild / Erholung Für die wohnungsnahe Erholung bietet der derzeit abgezäunte Gewerbebereich keine attraktiven Naherholungsmöglichkeiten für die Anwohner. Den naturnah wirkenden derzeitigen Brachflächen und Gehölzbeständen kann daher nur eine optisch wohltuenden Wirkung in einem baulich stark verdichtet Umfeld zugeschrieben werden. Künftig wird eine östlich der Baufläche bereits bestehende Fußwegeverbindung über einen Fuß- und Radweg zwischen geplanter Bebauung und Bahndamm nach Westen verlängert und Umweltbericht zum B-Plan Nr. 109 „Nördlich der Beethovenstraße“, Stadt Neusäß 7
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über einen Stich ins Wohngebiet weitergeführt. Langfristig kann dadurch auch eine Fortsetzung entlang des Bahndammes angedacht werden. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild/Erholung können somit als gering eingeschätzt werden.
Schutzgut Mensch / Kultur- und Sachgüter Durch die Umwidmung der Gewerbefläche in Misch- und Wohnbauflächen wird die vorausgegangene Umstrukturierung im Umfeld fortgeführt und die bestehende Nachfrage nach Bauland in klinik- und gewerbenaher Lage befriedigt. Kultur- und Sachgüter werden nicht nachteilig beeinträchtigt. Die nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter können somit als gering eingeschätzt werden.
4.0
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Ein Verzicht auf die Umnutzung der Fläche würde die Fortführung einer intensiven gewerblichen Nutzung und die Fortdauer der Defizite für Wohnflächen in günstiger Lage zu Arbeitsplätzen bedeuten.
5.0
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der geplanten zusätzlichen Bebauung und Versiegelung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sollten die nachfolgenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen durchgeführt werden: Begrenzung der zusätzlichen Versiegelung unbebauter öffentlicher und privater Flächen auf das funktional unbedingt erforderliche Maß z.B. durch fugenreiche Beläge für die Stellplätze etc., Versickerung des Oberflächenwassers auf den Baugrundstücken in den privaten Grünflächen, Erhaltung vorhandener Gehölze, wo dies mit der geplanten Nutzung vereinbar ist – insbesondere im Anschlussbereich an die Bahnlinie, Durchführung von Vermeidungs-, Sicherungs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Vorprüfung für eine saP vom 12.02.2015 (Dr.Stickroth) wie Anbringen von Nisthilfen und Vorgaben für Rodungs- und Abbrucharbeiten.
Ausgleichsbedarf Die künftigen Misch- und Wohnbauflächen wurden bisher gewerblich als Gebäude-, Verkehrs-, Lager- und Grünflächen für einen Mineralölbetrieb und ein Dialysezentrum intensiv genutzt. Nachdem es sich bei dem Vorhaben also um die Nachverdichtung und städtebauliche Neuordnung von bereits bebauten Flächen handelt, müssen die Vorschriften über den naturschutzfachlichen Ausgleich nach § 1a Abs. 3Satz 5 BauGB nicht angewendet werden.
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Die durch die geplante Nachverdichtung verursachten zusätzlichen Eingriffe hinsichtlich des Artenschutzes werden in einer gesonderten Vorprüfung über die Notwendigkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ermittelt und dargestellt. Auf diese Weise soll den Belangen des Artenschutzes in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Landschaftspflegerische Maßnahmen Es ist vorgesehen, Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes durch eine hochwertige Gestaltung der privaten Grünflächen auszugleichen. Durch wirksame Pflanzmaßnahmen wie Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume entlang der Erschließungswege und Grenzen wird das Baugebiet strukturiert und eingegrünt. Grünflächen werden z.T. auch ökologisch aufgewertet, indem bisherige Gebäude- und Verkehrsflächen rückgebaut und als offene, naturnahe Grün- und Versickerungsflächen ausgebildet werden.
6.0
Alternative Planungsmöglichkeiten
Die geplante Bebauung stellt aus Sicht des Antragstellers eine bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle städtebauliche Alternative zur bisherigen gewerblichen Nutzung dar.
7.0
Planungsmethodik
Die Beurteilung der Maßnahme beruht auf der Grundlage von Angaben zu Umfang und Art der ursprünglich vorhandenen Bebauung, Versiegelung und Erschließung aus Luftbildern, Ansichten sowie Bebauung gemäß Grundkarte. Aufnahmen der Nutzung und des Vegetationsbestandes vor Ort aus dem Jahr 2012 ergänzen die verfügbaren Datengrundlagen. Zur Beurteilung eventueller Bodenbeeinträchtigungen durch Altlasten sowie der Grundwasserverhältnisse wurden Untersuchungen der Ingenieurgesellschaft Augsburg (IGA) und der Sachstandsbericht 2012 des Dr. Schönberger Umweltservice (Puchheim) zugrunde gelegt. Zwischenzeitlich erfolgte Veränderungen durch Abriss des Dialysezentrums und Rückbau von Erschließungseinrichtungen blieben bei der Bilanzierung unberücksichtigt. Bei Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Vorgaben ist dieser Umweltbericht an die konkret umzusetzende Planung angepasst fortzuschreiben.
8.0
Zusammenfassung
Die Planung ergibt aufgrund der vorgegebenen städtebaulichen Situation, der bereits vorhandenen Bebauung und der bestehenden Vorbelastungen für die Schutzgüter Landschaftsbild / Erholung sowie Mensch, Kultur- und Sachgüter nur geringe Auswirkungen. Aufgrund der mit einer verdichteten Neubebauung verbundenen flächig verteilten Versiegelung und der Intensivierung der Nutzung entstehen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Wasser und Boden mäßige sowie für Luft- und Klimaverhältnisse hohe Auswirkungen.
Aufgestellt: Ergänzt, geändert :
Neusäß, 27.01.2015 lu Neusäß, 21.07.2015 lu
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