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Und Hausordnung - Dietrich-bonhoeffer

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Unsere Schul- und Hausordnung Wo viele Menschen zusammen sind, ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Stand: 23.5.2016 Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 des Schulgesetzes NRW geregelt. Im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist über den Erlass einer Schulordnung zu entscheiden. Nach Beschluss der Schulkonferenz vom 26.10.2015 gilt folgende Schul- und Hausordnung: 1. Unterrichtszeiten Es gelten grundsätzlich folgende Unterrichtszeiten: 1. Std. 2. Std. 1. große Pause 3. Std. 4. Std. 2. große Pause 5. Std. 6. Std. 3. Pause 7. Std. 8. Std. 9. Std. 10.-12. Std. 07.55-08.40 08.45-09.30 09.30-09.45 09.45-10.30 10.35-11.20 11.20-11.40 11.40-12.25 12.25-13.10 13.10-13.30 13.30-14.15 14.15-15.00 15.05-15.50 ab 15.50 2. Beginn des Unterrichts Vor Unterrichtsbeginn versammeln sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Hof oder in der Pausenhalle bzw. in der Eingangshalle. Der Aufenthaltsraum (für die Klassen 5 -9) ist nur den Schülern vorbehalten, die früher als 7.45 Uhr in der Schule sein müssen. Vor 7.30 Uhr sollte sich kein Schüler auf dem Schulgelände aufhalten. Nach dem 1. Schellen um 7.52 Uhr werden die Klassenräume aufgesucht. Das gilt auch für das erste Schellen vor der 3. und 5. Unterrichtsstunde. Damit der Unterricht pünktlich beim zweiten Schellen beginnen kann, werden die Unterrichtsräume von den ersten auf den einzelnen Etagen eintreffenden Lehrerinnen und Lehrern aufgeschlossen. Fachräume (z.B. Biologie, Chemie, Physik, Informatik) werden nur vom Fachlehrer aufgeschlossen. 3. Warten auf den Fluren Aus Sicherheitsgründen ist in den Gebäuden das Sitzen auf den Fußböden und Treppen, das Ballspielen sowie das Rennen und Raufen verboten. Beim Warten vor den Unterrichtsräumen ist darauf zu achten, dass eine Seite des Flures frei bleibt, um den Durchgang nicht zu behindern. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. 4. Vertretungsunterricht Ist der Fachlehrer 10 Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht im Unterricht, so gibt der Klassenbzw. Kurssprecher im Sekretariat Bescheid. Dem Klassen- bzw. Kurssprecher obliegt es auch, rechtzeitig den am schwarzen Brett aushängenden Vertretungsplan einzusehen und der Klasse eventuelle Veränderungen mitzuteilen. 5. Aufenthalt während der großen Pausen und in der Mittagspause In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und begeben sich auf den Hof oder in die Hallen. Es ist darauf zu achten, dass Flure und Treppen frei bleiben. Die Lehrerinnen und Lehrer schließen die Klassenräume ab. Die Schüler können ihre Schultaschen vor den Klassen- oder Fachräumen ablegen. Zur Benutzung der Bibliothek und zum Aufsuchen der SV ist der Durchgang durch den Etagenflur gestattet. Auf dem Schulhof sind alle Spiele gestattet, bei denen andere Schüler nicht gefährdet und Sachgegenstände nicht beschädigt werden. Folgendes kann daher nicht gestattet werden: - Werfen von Schneebällen und Tannenzapfen - Wildes Nachlaufen - Raufereien Entsprechendes Verhalten gilt für die Pausenhallen. Ballspielen ist nur auf dem Freigelände mit den von der SV ausgegebenen Bällen erlaubt. Wegen der erhöhten Unfallgefahr ist besondere Rücksichtnahme erforderlich. Das Verlassen des Schulgeländes während der großen Pausen ist den Schülern der Klassen 5-9 nicht gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes während der Übermittagsbetreuung kann den Schülerinnen und Schülern der Klassen 8 und 9 auf Antrag der Eltern von der Schulleitung genehmigt werden. Bei Pflichtverletzungen kann diese Genehmigung auch wieder entzogen werden. Der Sportplatz steht der Schule für den Sportunterricht und unter Aufsicht eingeschränkt auch für die Pausen zur Verfügung. 6. Raumwechsel Zwischen der 1. und 2. Stunde sowie der 3. und 4. Stunde findet nur ein Lehrerwechsel statt. Die Schülerinnen und Schüler bleiben in ihren Unterrichtsräumen, sofern der Stundenplan keinen Raumwechsel vorsieht. Ein notwendiger Raumwechsel zwischen der 1. und 2. Stunde sowie zwischen der 3. und 4. Stunde ist möglichst zügig vorzunehmen, damit der nachfolgende Unterricht pünktlich beginnen kann. Findet der Unterricht des nächsten Blocks in einem anderen Raum desselben Gebäudes statt, so können die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen am Anfang der großen Pausen vor diesem Raum ablegen. 7. Sportunterricht Vor dem Sportunterricht versammeln sich die Schülerinnen und Schüler vor der betreffenden Sporthalle. Die Turnhallen dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen betreten werden; die Hallenordnung der Stadt Bergisch Gladbach schreibt vor, dass die Sohlen der Turnschuhe abriebfest sein müssen. 8. Klassenräume der Orientierungsstufe Beim Unterricht in Klassenräumen ist auf jüngere Schülerinnen und Schüler besondere Rücksicht zu nehmen. Die Gestaltung der Klassenräume darf nicht verändert werden. An die Vorbildhaltung der Sek-II-Schülerinnen und -Schüler wird appelliert. 9. Verhalten im Gebäude Alle Schüler müssen sich um die pflegliche Behandlung des Gebäudes und seiner sämtlichen Einrichtungen bemühen und die Anlagen auf dem Schulgelände schonen. Das Mitbringen von farbstarken Faserstiften, Farbsprühdosen u.ä. in die Schule ist grundsätzlich verboten. Im Schulgebäude ist es nicht gestattet, Speisen aus Schnellrestaurants und Pizzerien zu verzehren. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Offene Getränke dürfen nicht durch das Haus getragen werden, hiervon ist nur der Pausenbereich ausgenommen. Kick-boards, Roller-blades u.ä. dürfen auf keinen Fall auf dem Schulgelände des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums benutzt werden. Es ist nicht gestattet, Waffen, waffenähnliche und gefährliche Gegenstände wie Laserpointer in die Schule mitzubringen. Beschädigungen sind unverzüglich einem Lehrer, der Schulleitung oder dem Hausmeister zu melden. Im Falle einer mutwilligen Zerstörung oder Beschmutzung werden entsprechende Ordnungsmaßnahmen angewendet, und es werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. 10. Rauchen Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot. 11. Freistunden Für Freistunden steht den Schülerinnen und Schülern ein Aufenthaltsraum zur Verfügung, als Arbeitsraum kann die Bibliothek genutzt werden. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können das Selbstlernzentrum nutzen. 12. Mobiltelefone und Media-Player Mobiltelefone und Media Player dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt und nicht offen mitgeführt werden, dies gilt auch für Kopfhörer und Headsets. Davon ausgenommen ist die Nutzung der Geräte durch Oberstufenschüler im Innenhof, im Oberstufenraum und im linken Teil der Cafeteria während der ersten sechs Stunden (ausgenommen sind die großen Pausen). Bild- und Tonaufnahmen ohne ausdrückliche, vorangehende Einwilligung der betroffenen Person(en) stellen nicht nur einen Verstoß gegen die Hausordnung, sondern auch gegen die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen dar. 13. Ordnungsdienst In jeder Klasse wird wöchentlich ein Ordnungsdienst bestimmt. Aufgaben des Ordnungsdienstes: eren Nach Unterrichtsschluss stellen die Schülerinnen und Schüler ihre Stühle auf die Tische, um die weitere Reinigung des Raumes zu erleichtern. 14. Müllvermeidung und Müllsortierung Jeder achtet auf Sauberkeit und Müllvermeidung. Müll ist nach Möglichkeit getrennt zu sammeln. 15. Hof- und Cafeteriadienst Für die Reinigung des Schulhofes und der Cafeteria wird wöchentlich abwechselnd eine Klasse der Sekundarstufe I eingeteilt. Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer der betreffenden Klasse bestimmt in der Regel 6 Schülerinnen und Schüler des Reinigungsdienstes für die großen Pausen. Der Dienst muss spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn abgeschlossen sein. Der Innenhof und der Oberstufenraum werden von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II gereinigt. 16. Unterrichtsschluss Nach Unterrichtsschluss ist der Aufenthaltsraum nur den Schülern vorbehalten, die spätere Busanschlüsse abwarten müssen oder von ihren Eltern abgeholt werden. Spielen auf dem Schulhof und im Gebäude ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn. 17. Fahrradkeller Vor und im Fahrradkeller ist besondere Achtsamkeit und Rücksichtnahme geboten. Schüler-Mofas und -Motorräder dürfen nur auf dem besonders abgegrenzten Platz vor dem Haupteingang abgestellt werden. Die Parkflächen vor dem Schulgebäude sind nur für PKW der Lehrer bestimmt. Schülerinnen und Schüler müssen ihren PKW außerhalb des Schulgeländes parken. 18. Wert- und Fundsachen Alle Schüler werden angehalten, Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht zur Schule mitzubringen. Fundsachen werden auf einer Bank in dem untersten Treppenhausflur ausgelegt; wertvolle Gegenstände werden beim Hausmeister oder im Sekretariat aufbewahrt. 19. Erkrankung Bei Erkrankung und Übelkeit können die Schüler vom jeweiligen Fachlehrer entlassen werden, wenn der Klassenlehrer nicht erreichbar ist. Schüler der Klassen 5-8 können nur dann nach Hause entlassen werden, wenn dort eine Betreuungsperson anwesend ist. Die erkrankten Schülerinnen und Schüler melden sich im Sekretariat, dieses verständigt die Erziehungsberechtigten telefonisch. Eine schriftliche Bestätigung der Eltern ist nachzureichen. Erste Hilfe wird im Sekretariat geleistet. 20. Schulversäumnis, Beurlaubung und Befreiung Wie bei Schulversäumnis, Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht zu verfahren ist, ist in der Allgemeinen Schulordnung ausführlich geregelt (§ 43 SchulG, sieheAnhang). 21. Feueralarm Jede Schülerin und jeder Schüler werden über das Verhalten bei Feueralarm und über die Fluchtwege genauestens informiert. 22. Unfallanzeigen Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) gegen Unfall versichert. Jeder Unfall ist in eigenem Interesse unverzüglich zu melden, Unfallanzeigen und Schadensmeldungen sind im Sekretariat erhältlich. 23. Schadensmeldungen Jeder festgestellte Schaden bzw. das Fehlen von Einrichtungsgegenständen ist der jeweiligen Lehrerin/ dem jeweiligen Lehrer zu melden. Die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten unverzüglich den Hausmeister. 24. Außerunterrichtliche Veranstaltungen Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen rechtzeitig vorher bei der Schulleitung und beim Hausmeister angemeldet werden. 25. Schülerausweis Jede Schülerin und jeder Schüler muss im Besitz eines gültigen Schülerausweises mit Lichtbild sein. § 43 Schulgesetz NRW § 43Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr. (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird. (4) Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII gegen Unfall versichert.