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Untergang Von Leistungspflichten

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Bonner Examenskurs 2015/2016 Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Michael Beurskens Thema 6: Untergang von Leistungspflichten Was behandeln wir heute? Überblick 1 Wodurch erlöschen Leistungspflichten? Erfüllung 2 Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)? Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / a Leistung erfüllunghalber? b Was gilt für die Aufrechnung? statt/halber Aufrechnung weitere c Unmöglichkeit Welche anderen Erlöschensgründe gibt es? Kündigung 3 Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Rücktritt 4 Was ist eine Kündigung? § 313 BGB 5 Was ist ein Rücktritt? Widerruf 6 Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? 7 Wie erfolgt ein Widerruf nach § 355 BGB? Voraussetzungen Folgen verb./zus. a Was setzt der Widerruf voraus? b Welche Folgen hat der Widerruf? Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? c Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 1 Wodurch erlöschen Leistungspflichten? Wodurch erlöschen Leistungspflichten? Wodurch erlischt die Leistungspflicht (Überblick)? Überblick Erfüllung statt/halber Erfüllung Surrogate Unmöglichkeit Rücktritt Widerruf Kündigung Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 2 Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)? Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)? Was ist „Erfüllung“ (§ 362 I BGB)? Überblick Erfüllung statt/halber Reale Leistungsbewirkung Rein tatsächlicher Vorgang Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt Vertragstheorie Erfüllungsvertrag sui generis § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Finale Leistungsbewirkung Einseitige Zweckbestimmung (arg. § 366 I) Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)? Was bedeutet Erfüllung? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Eintritt des Leistungserfolgs Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Grds. nicht: Vornahme der Leistungshandlung Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)? An wen muss die Leistung erbracht werden (Empfangszuständigkeit)? Gläubiger selbst ermächtigter Dritter (§§ 362 II, 185) – zB §§ 1074 (Nießbrauch), 1282 (Pfandrecht) Scheingläubiger (§ 407, § 408, § 409, § 566c, § 567b) Inhaber einer Urkunde (§ 793 I 2, § 808) / Quittungsüberbringer (§ 370) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Sonderfall: nicht berechtigter Gläubiger • § 80 I Inso • § 2211 I §§ 105, 107 (str.)  MM: § 107 unmittelbar, § 131 II 2 Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)? Welche Folgen hat die Erfüllung? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Rechtsvernichtende Einwendung Beweislastumkehr (§ 363 BGB) Quittung (§ 368), Kosten bei Schuldner (§ 369) Herausgabe von Schuldschein Was gilt für Erfüllung und Surrogate (§ 362 ff.)? Was gilt bei fehlender Tilgungsbestimmung? Überblick • § 367: Erst Kosten, dann Zinsen, dann Hauptleistung Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Haupt- und Nebenforderung Unmöglichkeit • Ablehnungsrecht wenn andere Anrechnung verlangt • Beachte: § 497 III 1 (vorrangig für Verbraucherdarlehen) Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Mehrere Forderungen • § 366 II: „Fällig, sicher aber lästig ist ein ältliches Verhältnis“ • Tilgungsbestimmung möglich Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. a Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / Leistung erfüllunghalber? Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / Leistung erfüllunghalber? Was gilt wenn eine andere Leistung angeboten wird? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Sicherheitsleistung (Pfand) weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Leistung erfüllunghalber (arg. § 364 II): vorrangig, aber vereinbarte Leistungspflicht bleibt  insb. Scheck/Kreditkarte (Anspruch gg. Dritten) Widerruf Voraussetzungen Leistung an Erfüllung statt (§ 364 I): Folgen Ersetzt vereinbarte Leistung verb./zus. Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / Leistung erfüllunghalber? Welche Probleme bereitet eine Leistung an Erfüllung statt? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Sache statt Geld weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt Gewährleistung  § 365  §§ 437, 434, 435 BGB § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. • Str.: Rücktritt nur von Ersatzleistung wegen Schlechtleistung? • MM: Rücktritt vom ganzen Vertrag oder Minderung Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / Leistung erfüllunghalber? Was gilt wenn ein geschenkter Gegenstand durch etwas anderes ersetzt wird? Überblick Erfüllung statt/halber §§ 523 f. werden durch §§ 434 ff. ersetzt Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Verschuldensunabhängige Haftung für §§ 437 Nr. 1, 439 Vertretenmüssen (§ 276 Abs. 1 BGB) für §§ 437 Nr. 3, 280 I  einfache Fahrlässigkeit Was gilt bei Annahme an Erfüllung statt / Leistung erfüllunghalber? Welche Probleme stellen sich bei Leistungen erfüllung halber? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Höherer Wert des Ersatzgegenstands weitere • § 812 I 1 (-) • hM: § 667 BGB analog Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Keine Anwendung von § 365 BGB • Rückgabe oder Verwertungsversuch • Bei Scheitern: Ursprüngliche Leistung Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. b Was gilt für die Aufrechnung? Was gilt für die Aufrechnung? Was setzt eine Aufrechnung voraus? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 1. Aufrechnungslage (§ 387) a. Gegenseitigkeit b. Hauptforderung erfüllbar c. Gegenforderung fällig und einredefrei (§ 390) d. Gleichartigkeit 2. Aufrechnungserklärung (§ 388) - § 396 I lex specialis zu § 366 I 3. Kein Aufrechnungsverbot (§§ 392 f.) a. Vernichtete Hauptforderung nicht gepfändet (§ 392) b. Vernichtete Hauptforderung keine Forderung aus Delikt (§ 393) c. Vernichtete Hauptforderung nicht unpfändbar (§ 394) d. Vereinbarung  Folge: Erlöschen beider Forderungen ex tunc (§ 389)  § 352, § 813 I (-) – Beachte: §§ 396 II, 367 für Zinsen Was gilt für die Aufrechnung? Was ist die „Hauptforderung“? Überblick Erfüllung • Die „Hauptforderung“ ist diejenige, welche der Erklärende „weghauen“ will (um die es ihm „hauptsächlich“ geht). statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit • Die „Gegenforderung“ ist die Forderung, welche der Schuldner „gegen“ seine Inanspruchnahme geltend machen will (Die Gegenforderung ist die gute Forderung). Kündigung Rücktritt • Die Aufrechnung erklärt der Gläubiger der Gegenforderung. § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Gegenforderung Aufrechnender Hauptforderung Aufrechnungsgegner Was gilt für die Aufrechnung? Was ist eine „Aufrechnungslage“ (§ 387 BGB)? Überblick • Schuldner ↔ Gläubiger Erfüllung statt/halber Aufrechnung Gegenseitigkeit weitere • Ausnahmen: § 268 II, § 406, § 409, § 566d • § 185 genügt nicht! • § 267 nicht möglich Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB • Gleiche Art (grds. § 91) Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Gleichartigkeit • Nicht gleicher Leistungsort (§ 391 I) • Nicht gleicher Rechtsgrund • Teilaufrechnung möglich (§ 389: „insoweit“) Was gilt für die Aufrechnung? Was muss für Gegen- und Hauptforderung gelten? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen „Gegenforderung“: Forderung des Schuldners • Fälligkeit + Einredefreiheit • Anfechtbarkeit, auflösende Bedingung möglich • Irrelevant: Verjährung nach Bestehen einer Aufrechnungslage (§ 215), Insolvenz nach Bestehen einer Aufrechnungslage (§ 94 InsO) „Hauptforderung“: Forderung, die der Schuldner vernichten will Folgen verb./zus. • Erfüllungsrecht • Irrelevant: Insolvenz (§ 94 InsO) Was gilt für die Aufrechnung? Was gilt für die Aufrechnungserklärung? Überblick Erfüllung Gestaltungsrecht statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung Bedingungsfeindlich (§ 388 S. 2 BGB) Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Auslegung (§§ 133, 157 BGB) Ausnahme: Eventualaufrechnung im Prozess Beachte: § 770 II, § 129 III HGB (Einrede der Aufrechenbarkeit) Was gilt für die Aufrechnung? Woraus ergeben sich Aufrechnungsverbote? Überblick Erfüllung Vertrag • nicht per AGB (§ 309 Nr. 3 BGB), • nicht in Wohnraummiete (§ 556b II) • Geltendmachung § 242 BGB (Arglist) § 392 BGB Verweis auf § 829 I ZPO: Verfügungs-/ Erfüllungsverbot § 393 BGB  beachte: Vorsatz (!) • Schnelle Zahlung / Keine Privatrache • Str.: Wechselseitiges Delikt (Prügelei) § 394 BGB • Verweis auf §§ 850 ff. ZPO • Ausn.: Vors. unerlaubte Handlung (nicht: vors. Vertragsverletzung) § 242 BGB Vertragszweckgefährdung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. c Welche anderen Erlöschensgründe gibt es? Welche anderen Erlöschensgründe gibt es? Was setzt die Hinterlegung voraus (§§ 372 – 386 BGB)? Überblick Erfüllung 1. 2. statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit 3. Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 4. Erfüllbare Forderung (§ 271 II) Grund: a. Annahmeverzug (§ 372 S. 1) b. praktische Hindernisse in Person des Gläubigers c. Unversch. Ungewissheit über Gläubiger (§ 372 S. 2) Gegenstand: Geld, Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten (hoher Wert im Vergleich zu Größe, unverderblich, leicht zu lagern)  weiter § 373 HGB  § 1 II HintG NW (beim AG)  Alternative: Selbsthilfeverkauf (§ 383 I 1)  § 1247 S. 2 Folge: • Verzicht auf Rücknahmerecht (§ 376 II Nr. 1)  § 378 BGB Befreiung ab Hinterlegung; • ansonsten: § 379 (Leistungsverweigerungsrecht) Welche anderen Erlöschensgründe gibt es? Was gilt für einen Erlass (§ 397 BGB)? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Vertrag • Keine Form, auch konkludent (beachte insb. § 151 S. 1 BGB) • Wichtig: „Erlassfalle“ (Annahme von Teilleistung und Restverzicht) weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Verfügungsgeschäft • Rückforderbar nach § 812 I 1, 1. Var. • § 423 BGB (Wirkung in Gesamtschuld) Welche anderen Erlöschensgründe gibt es? Wodurch kann eine Leistungspflicht noch erlöschen? Überblick Erfüllung statt/halber Konfusion • Schuldner wird Gläubiger (Erbe) • Ausnahme: Beeinträchtigung Rechte Dritter Neg. Schuldanerkenntnis • Vertrag • § 397 II BGB  anders als § 781 BGB keine Form • Beachte § 812 II BGB Aufhebungsvertrag • § 311 I BGB, auch möglich: Novation • Formlos • Weiter als Erlass (beidseitig) Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 3 Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Was ist Unmöglichkeit? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Unüberwindbares Leistungshindernis weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Für Schuldner (subjektiv) Für jedermann (objektiv) Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Worauf kann die Unmöglichkeit beruhen? • Gegenstand nicht (mehr) existent Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Physische (tatsächliche) Unmöglichkeit Kündigung § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen verb./zus. • Gegenstand nicht auffindbar • Zweckerreichung • Zweckfortfall (insb. abs. Fixgeschäft) Rücktritt Folgen • Handlung kann nicht (mehr) vorgenommen werden Rechtliche Unmöglichkeit • Fehlendes Eigentum / fehlende Verfügungsbefugnis • Fehlende Genehmigung • Gesetzliches Verbot (§ 134) Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Was gilt bei vorübergehender Unmöglichkeit? Überblick Erfüllung statt/halber Keine Leistungspflicht solange unmöglich Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt Kein Verzug § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. § 275 I nur wenn Zweck der Leistung in Frage gestellt und Abwarten unzumutbar Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Sonderproblem: Was gilt bei eigenmächtiger Selbstvornahme im Kaufvertrag? §§ 634 Nr. 2, 637 BGB analog? §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB?  Wille des Käufers, Interesse des Verkäufers §§ 684, 818 BGB? §§ 812 I 1, 2. Var. BGB (ersparte Aufwendungen)? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Beachte: Kein  bei §§ 440, 281 II Voraussetzungen Folgen verb./zus. §§ 326 II 2, 326 IV, 346 (ersparte Aufwendungen) Vorrang von §§ 437 Nr.1, 439? Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Problem: Wie äußert sich die Einredenatur von § 275 II BGB? Überblick Erfüllung statt/halber Folge: Erlöschen, nicht nur fehlende Durchsetzbarkeit Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt Erklärung erforderlich (~ Anfechtung, Rücktritt) § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Keine Form, auch konkludent Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Wie prüft man die Interessen bei § 275 Abs. 2 BGB? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt Leistungsinteresse des Gläubigers objektiver Aufwand • Wirtschaftlich (Veräußerungsgewinn) • ideell (Liebhaberinteresse)  Gegenleistung egal • Material, Maschinen, etc. • Irrelevant: Leistungsfähigkeit des Schuldners § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. „besonders krass, nach Treu und Glauben völlig untragbar“ • Inhalt des Schuldverhältnisses (§ 276 I 1 a.E.) • Vertretenmüssen Beachte: Rechtsfolge  gar keine Leistung mehr! Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Was regelt § 275 III BGB? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Persönliche Unzumutbarkeit • Maßstab: Leistungsinteresse des Gläubigers (wie § 275 II BGB) Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Leistungshindernis – nicht wirtschaftlich, sondern persönlich • Leistungsverweigerung aus Gewissensgründen (Art. 4 GG) • Familiäre Beziehung (Art. 6 GG) • Schocksituation (Art. 2 II / Art. 2 I, 1 I GG) Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Was regelt § 311a Abs. 1 BGB? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Ausschluss von § 119 II BGB  Verhältnis zu § 134 BGB Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus.  „Abergläubische Verträge“ (~Strafrecht) Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Was regelt § 326 BGB? • Erlöschen der Gegenleistungspflicht Überblick Erfüllung statt/halber Abs. 1 Aufrechnung • Beachte: § 326 I 1 a.E. BGB: Ausnahme zu § 266 • Beachte: § 326 I 2 BGB für Unmöglichkeit der Nacherfüllung weitere Unmöglichkeit Kündigung • Fortbestand der Gegenleistungspflicht Rücktritt § 313 BGB Abs. 2 Widerruf • Verantwortlichkeit ~ § 276 (auch: Risikoübernahme  Wahrsagerfall) • Insb. Annahmeverzug Voraussetzungen Folgen verb./zus. § 615 S. 1 • Lohn ohne (Nach-)Arbeit • Voraussetzung: Potentielle Nachholbarkeit Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Welche Auswirkungen hat die Unmöglichkeit? (1) Überblick Erfüllung Leistung entfällt (§ 275 I) statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Gegenleistung entfällt (§ 326 I) • Beachte § 326 I 1, 2. HS – automatische Minderung bei Teilunmöglichkeit • Ausnahmen: § 326 II (Preisgefahr), § 644, § 447, § 615 (Lohn ohne Arbeit, S. 1 nur nachholb.Leistung) Rücktrittsrecht (§ 326 V) • Rechtsklarheit • § 285 entfällt • § 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Welche Auswirkungen hat die Unmöglichkeit? (2) Überblick Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB • Str.: Pflichtverletzung – Nichtleistung oder Verursachung der Unmöglichkeit • Beachte: § 285 Abs. 2 BGB (Anrechnung von commodum)  Problem: Durchsetzbarkeit des Ersatzanspruchs Schadensersatz nach § 311a Abs. 2 BGB • Beachte: Anknüpfungspunkt für Vertretenmüssen Widerruf Voraussetzungen Folgen Aufwendungsersatz nach § 284 BGB verb./zus. Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 Abs. 1 BGB Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Was gilt bei beiderseits zu vertretender Unmöglichkeit? Überblick Erfüllung Gesetz statt/halber • § 326 I Gegenleistung erlischt • § 326 II greift nicht („weit überwiegend“) Aufrechnung weitere Unmöglichkeit M1 (MM) • § 326 II analog • Aber: §§ 280 I, III, 283 des Gläubigers M2 (hLit) • §§ 280 I, 241 II des Schuldners  beachte: § 251 (Wert nicht Ggl.) • §§ 280 I, III, 283 des Gläubigers M3 (BGH) § 326 I teleologisch reduziert  § 254 Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Was ist die Pflichtverletzung in § 283? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung M1: Nichtleistung als solche (Vertretenmüssen für Nichtleistung) M2: Unmöglichkeit (Verursachung der Unmöglichkeit) weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Welche Bedeutung hat § 285 BGB? Überblick Erfüllung „Tertiäranspruch“: Entsteht nur bei Geltendmachung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen • Wichtig: Ersatz für geschuldete Leistung (Eigentumsüberlassung / Gebrauchsverschaffung) • Auch: Veräußerungserlös („commodum ex negotiatione“) – streitig bei § 816 Nicht anwendbar auf § 985 (aber auch auf ges. SchV iÜ, z.B. § 667 BGB) Folgen verb./zus. Anrechnung: § 326 III BGB (iVm § 441 III), § 285 II BGB Was muss man zu Unmöglichkeit wissen? Merkposten: Was muss man im Blick behalten? Überblick Erfüllung statt/halber § 313 BGB Wirtschaftliche Unmöglichkeit (siehe „Untergang / Rücktritt“) Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Annahmeverzug • Haftungsverschärfung (§ 300 I) • Aufrechterhaltung der Leistungspflicht (§ 326 II) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 4 Was ist eine Kündigung? Was ist eine Kündigung? Was gilt für die Kündigung? Überblick • Vertragliche Vereinbarung Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Ordentliche Kündigung Unmöglichkeit • Gesetzliche Vorgabe (§ 542 I BGB, § 620 II) • idR fristgebunden (§ 573c, § 621, 622) Kündigung • oft formbedürftig (§ 568 I, § 623) Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Außerordentl. Kündigung • Gesetzliche Vorgabe (§ 490, § 543, § 569, § 626, § 723) • Generalklausel (§ 314) • Wirkung sofort Was ist eine Kündigung? Welche Folgen hat eine Kündigung? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Alternative: Befristung (aber: § 575, § 14 TzBfG) weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Beendigung des Schuldverhältnisses ex nunc Alternative: Bedingung Was ist eine Kündigung? Was setzt § 314 BGB voraus? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 1. Erklärung 2. Wichtiger Grund • Besonderer Umstand: Vertrauensverlust (Pflichtverletzung, äußere Umstände) • Interessenabwägung (Gewicht des Umstands, Verschulden) • Grds. aus der Sphäre des anderen Teils 3. Ggf. Fristsetzung oder Abmahnung (§ 314 II) 4. Frist (§ 314 III): Angemessen ab Kenntnis Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 5 Was ist ein Rücktritt? Was ist ein Rücktritt? Wie funktioniert ein Rücktritt (§ 346 BGB)? Überblick Erfüllung statt/halber 1. Vertrag 2. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB) 3. Rücktrittsgrund Aufrechnung a. weitere Vertrag (beachte: § 350 BGB – Fristsetzung) b. § 326 V BGB iVm § 323 I BGB Unmöglichkeit Kündigung c. Rücktritt d. § 324 BGB § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. e. § 323 I BGB § 313 III BGB 4. Kein Ausschluss (insb. § 323 V, VI, § 218) – nicht: § 144 BGB analog 5. Folgen: § 346 I, II, III; § 347 (!) 6. Einrede: § 348 BGB Was ist ein Rücktritt? Wie wirkt der Rücktritt? (§ 346) Überblick Erfüllung statt/halber Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Abgrenzung zur Anfechtung: Rechtsgeschäft bleibt bestehen Rücktritt § 313 BGB Erlöschen der vorherigen Leistungspflichten Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. stattdessen: Herausgabe und Wertersatz Was ist ein Rücktritt? Was setzen §§ 323 I, 326 V voraus? Nichtleistung Nicht vertragsgemäße Leistung / Schlechtleistung Fristsetzung: Entbehrlich nach § 323 II, § 326 V Angemessenheit nach Einzelfall Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Arglist  Erheblichkeit (§ 323 V 2) Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Kein Vertretenmüssen erforderlich Verantwortung des Gläubigers (§ 323 VI) Was ist ein Rücktritt? Wann ist die Fristsetzung entbehrlich? Überblick Erfüllung Nr. 1 Erfüllungsverweigerung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit • hohe Anforderungen („Vertragsaufsage“) • auch vor Fälligkeit (§ 323 IV) Nr. 2 Relatives Fixgeschäft • Vereinbarung? • Beachte § 376 HGB (lex specialis) • Abgrenzung: § 275 I BGB Nr. 3 Sonstige Fälle • Nur Schlechtleistung • Arglist (vgl. § 444?) • Abgrenzung: § 313 III Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen § 326 V verb./zus. § 440 BGB Unmöglichkeit Unzumutbarkeit, Verweigerung, Fehlschlag Was ist ein Rücktritt? Wann ist der Rücktritt ausgeschlossen? • Teilleistung: „kein Interesse“ (Beweis durch Erklärenden) Überblick Erfüllung statt/halber § 323 V Aufrechnung weitere • Schlechtleistung: „erheblich“ (Beweis durch Gegner) • Problem: § 434 III BGB Unmöglichkeit Kündigung • Alleiniges / weit überwiegendes Vertretenmüssen Rücktritt § 313 BGB § 323 VI Widerruf • Annahmeverzug (beachte: § 446 S. 3) •  § 326 II 1 Voraussetzungen Folgen verb./zus. Vertrag Beachte §§ 474, 475; § 309 Nr. 8 b aa Was ist ein Rücktritt? Welche Fälle erfasst § 324 BGB? Überblick Rücksichtsnahmepflicht (§ 241 II) Erfüllung statt/halber Nicht: Nebenleistungspflicht Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Zerstörung der Vertrauensgrundlage / Unzumutbarkeit Insb.: Sukzessivlieferung Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Ungeschriebene Voraussetzung: Eigene Vertragstreue Was ist ein Rücktritt? Wie verhalten sich Rücktritt und Schadensersatz zueinander? Überblick Erfüllung statt/halber • § 325 BGB: nebeneinander Grundsatz Aufrechnung • Nutzungsausfall nach Rücktritt: §§ 280 I, III, 281 weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt • § 346 I, § 347: Nutzungsherausgabe Problem § 313 BGB • §§ 280 I, 251: Nutzungsersatz vor Rücktritt Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Lösung • BGH: Vorrang von § 280 (Vertretenmüssen) • Lit.: Vorrang von §§ 346, 347 BGB (§ 281 V) Was ist ein Rücktritt? Was regelt § 346 Abs. 2 BGB? Überblick Erfüllung Rücktritt ermöglichen trotz fehlender Rückabwicklungsmöglichkeit in natura statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Anlehnung an § 818 II Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Beachte: Gegenleistung herabsetzen analog §§ 441 III, 638 III (aA: ohne Gewinnanteil; aA: Abzug) Voraussetzungen Folgen verb./zus. Problem: Günstige Verträge wirken bei Rücktritt des Benachteiligten nach § 323 weiter (zu) günstig Was ist ein Rücktritt? Welche Fälle umfasst § 346 Abs. 2 BGB? Überblick Erfüllung Nr. 1 • • • • Nr. 2 § 275 BGB  Vorrang der Beseitigung Nr. 3 Analog für Diebstahl, Enteignung, Verlust, etc. statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Natur des Erlangten Dienstleistung, Gebrauchsüberlassung Unkörperliche Werke §§ 946 ff. BGB Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Was ist ein Rücktritt? Wann ist der Wertersatz nach § 346 Abs. 3 BGB ausgeschlossen? • Bei Umgestaltung erstmalig erkannt Überblick Erfüllung Nr. 1 statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Nr. 2 • Analog: bestimmungsgemäßer Verbrauch (Schnecke im Salat) • Verschlechterung / Untergang durch Gläubiger zu vertreten (§ 300 I, Ursache des Mangels) Rücktritt • echter Zufall § 313 BGB • Quotelung möglich Widerruf Voraussetzungen • Diligentia quam in suis (§ 277) Folgen • Rückgabe an Eigentümer (§ 935!) verb./zus. Nr. 3 •  Kenntnis von Rücktrittsrecht • Nicht: § 313 III 1 Was ist ein Rücktritt? Welche weiteren Folgen hat der Rücktritt? (1) Überblick Erfüllung Verbleibende Bereicherung trotz § 346 III: § 346 III 2 iVm § 818 BGB (Rechtsfolgenverweisung) statt/halber Aufrechnung weitere Vorrang der Aufrechnung: § 352 BGB Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt Schadensersatz wg. Pflichtverletzung bei Rückabwicklung: § 346 IV iVm §§ 280 ff. BGB § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. • Beachte: § 287 S. 2 BGB nach Rücktrittserklärung + Mahnung • Auch: Schädigung vor Rückabwicklung (str.) • Problem: Verhältnis zu § 346 III Nr. 3 (verschuldeter Untergang)  nur ab Kenntnis Was ist ein Rücktritt? Welche weiteren Folgen hat der Rücktritt? (2) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Verwendungsersatz: § 347 II 1 (eigene AGL)  Konkurrenz zu § 284 BGB Aufwendungsersatz: § 347 II 2 (eigene AGL)  Bereicherungsausgleich (ebenso § 2022, § 2381) weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 6 Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Was ist eine Geschäftsgrundlage („Oertmann‘sche Formel“)? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. „Geschäftsgrundlage ist die beim Geschäftsschluss zutage tretende und vom etwaigen Gegner in ihrer Bedeutung erkannte und nicht beanstandete Vorstellung eines Beteiligten oder die gemeinsame Vorstellung der mehreren Beteiligten vom Sein oder Eintritt gewisser Umstände, auf deren Grundlage der Geschäftswille sich aufbaut“. Oertmann, Die Geschäftsgrundlage, 1921, S. 7 Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Welche vorrangigen Sonderregeln sollte man beachten? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Änderung von Landpachtverträgen (§ 593 BGB) Befreiungsanspruch des Bürgen (§ 775 BGB) Irrtum über Grundlage eines Vergleichs (§ 779 BGB) Kündigung wg. wesentl. Über. d. Kostenanschl. (§ 650 BGB) Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB) Sonderkündigungsrecht bei Darlehen (§ 490 BGB) Sonderkündigungsrecht bei GbR (§ 723 BGB) Notbedarfseinrede bei Schenkung (§ 519 BGB) Rückforderungsrecht bei Verarmung (§ 528 BGB) Widerrufsrecht bei schwerer Verfehlung (§ 530 BGB) Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Welche vertraglichen Möglichkeiten gibt es? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Vertragliche Sonderkündigungsrechte Vertragliche Rücktrittsrechte Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt Grenze: AGB (§ 308 Nr. 3, Nr. 4) § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Auflösende Bedingungen Anpassungsvorbehalte Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Wie ist § 313 BGB aufgebaut? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Absatz 1: (Tatsächliche) „Umstände“ (bewusst / sachged. Mitbewusstsein) + spätere Entwicklung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Absatz 2: „Vorstellungen“ + von Anfang an falsch (beiderseitiger Irrtum, hingenommener Irrtum) Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Absatz 3: Ausnahmsweise Beendigung, wenn Anpassung ausscheidet Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Welche drei Elemente hat § 313 Abs. 1 BGB? Überblick Erfüllung statt/halber Tatsächlich Schwerwiegende Änderung der Umstände Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt Hypothetisch Vertrag nicht / anders geschlossen § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Normativ Einem Teil Festhalten „unzumutbar“ Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Wer trägt welches Risiko? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Gläubiger Risiko der späteren Verwendung der Leistung (insb. Geldentwertung, Motive) Schuldner Risiko von Leistungserschwerungen weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Welche Fallgruppen des § 313 Abs. 1 BGB sollte man kennen? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Extreme Äquivalenzstörung weitere Unmöglichkeit • Inflation, Atypische Entwertung von Sachleistung (Wegfall der Konzessionspflicht) • Krieg, Umweltkatstrophen • Insb.: Dauerschuldverhältnisse Kündigung Rücktritt § 313 BGB • Kein Interesse an Leistung Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Zweckstörung • strenge Anforderungen an Zueigenmachen durch Gegner (Verlangen nach Erfüllung ist widersprüchliches Verhalten) Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Für welche Fälle aus dem BGB AT kommt§ 313 BGB in Betracht? Überblick Erfüllung statt/halber Beiderseitiger Eigenschaftsirrtum • Zufall, wer zuerst anficht  § 313 II • aber: idR nur für einen günstig Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt • errechnetes Ergebnis unzumutbar Kalkulationsirrtum • vorrangig c.i.c. wenn erkannt • grds. Risikosphäre des Rechnenden § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. • Ehe als Grundlage der Bürgschaft Ehegattenbürgschaft • aber: Risiko der Eheleute • Vermögensverschiebungen verhindern Was gilt bei Störung der Geschäftsgrundlage? Was gilt für „wirtschaftliche Unmöglichkeit“? Überblick Vorrangig: § 275 II, § 275 III Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere • Unterschied zu § 275 II BGB: Maßstab Vermögen des Schuldners, nicht objektiver Sinn (Ring am Boden des Sees) Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt • Unterschied zu § 275 III BGB: Geringere Intensität / Andere Zielrichtung § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Maßstab Folgen verb./zus. • Verhältnis von Leistung / Gegenleistung • Existenzgefährdung des Schuldners Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 7 Wie erfolgt ein Widerruf nach § 355 BGB? Wie erfolgt ein Widerruf nach § 355 BGB? Woher kommt das Widerrufsrecht? (Art. 4 Verbraucherrechterichtlinie) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt, erhalten die Mitgliedstaaten weder von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften aufrecht noch führen sie solche ein; dies gilt auch für strengere oder weniger strenge Rechtsvorschriften zur Gewährleistung eines anderen Verbraucherschutzniveaus. Wie erfolgt ein Widerruf nach § 355 BGB? Wie prüfe ich Widerrufsrechte? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 1. Verbrauchervertrag (§ 312 I BGB  § 310 III BGB) • Vertrag + Unternehmer + Verbraucher • Entgeltliche Leistung des Unternehmers   Bürgschaft 2. Keine Ausnahme (§ 312 II-VI BGB) 3. Widerrufsgrund • Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen (§ 312b BGB)  Abgrenzung: Geschäftsraum des Unternehmers – Ansprechen außerhalb genügt; Kaffeefahrt • Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB): Verhandlungen und Vertragsschluss ausschließlich fernkommunikativ (u.a. Telefon, Internet) – wenn organisiertes Vertriebs-/Dienstleistungssystem 4. Widerrufserklärung 5. Kein Erlöschen (insb. Widerrufsfrist) 6. Folgen des Widerrufs Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. a Was setzt der Widerruf voraus? Was setzt der Widerruf voraus? Wann gibt es ein Widerrufsrecht (§ 312g BGB)? Überblick Erfüllung statt/halber Grundsätzlich (Abs. 1) • Fernabsatzverträge • Außerhalb von G-Räumen geschlossene Verträge Ausnahme: Nur bei Vereinbarung Katalog (Abs. 2) durchsehen Verbraucherdarlehen Vorrang von § 495 (Abs. 3) Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Was setzt der Widerruf voraus? Was ist ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (§ 312b BGB)? Überblick Erfüllung Jeder Ort, der nicht Geschäftsraum iSv § 312b II BGB ist statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung • Unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt • Bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen „außerhalb“ – grds. räumlich  aber: Dönerbude? Marktstand? Folgen verb./zus. Veranlassung durch Verbraucher irrelevant (Ausnahme: § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB) Was setzt der Widerruf voraus? Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen? (1) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Auf einer „Kaffeefahrt“ beschreibt T, ein Vertreter der VGmbH, so eindrücklich die Vorzüge der neuen Heizdecke „Kuschelwarm eXtraFlausch“, dass O sofort „zuschlägt“ und den vermeintlichen „Schnäppchenpreis“ von 40 Euro sofort in bar zahlt. Als sie freudestrahlend mit ihrer Errungenschaft nach Haus kommt, ist ihr Ehemann wenig begeistert, zumal er bei einem Versandhändler die gleiche Decke für 15 Euro gesehen hat. Kann O den Vertrag widerrufen? Was setzt der Widerruf voraus? Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen? (2) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Hauseigentümer H erhält am Dienstag, 15.7., überraschend Besuch von R, einem Vertreter des Dachdeckerunternehmens D. Dabei verweist R nicht nur auf die angeblich dringende Renovierungsbedürftigkeit des Daches, sondern auch auf die Vorzüge der neuen Lotusversiegelung „NoAlgaeNoMore XCS Super 5000“. Beeindruckt unterschreibt H sofort einen Werkauftrag (Festpreis 20.000 Euro). Als er am Abend in Ruhe darüber nachdenkt, kommt H jedoch zu dem Entschluss, erst Vergleichsangebote einzuholen und die Reparaturbedürftigkeit des Daches von sachverständiger Stelle überprüfen zu lassen. Kann H den Vertrag widerrufen, wenn D bereits am Nachmittag erste Vorbereitungsarbeiten (Gerüstaufbau, Beginn mit Vorreinigung des Daches) geleistet hat? Was setzt der Widerruf voraus? Was ist ein Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB)? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. • Definition: § 312c Abs. 1 BGB: „für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel“ • Vermutung (Beweislastumkehr): organisiertes System • Definition Fernkommunikationsmittel: Absatz 2 Was setzt der Widerruf voraus? Wann erfolgen „Verhandlungen“ im Sinne von § 312c Abs. 1 BGB? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. K besucht auf einer Geschäftsreise das Spielwarengeschäft des V, um seinen Kindern ein Mitbringsel zu kaufen. Er findet ein Bauklotzset, das V ihm u.a. wegen der bunten und umweltfreundlichen Lackierung empfiehlt. Wegen der Schwere will K das Bauklotzset aber nicht bei seinen Geschäftsbesuchen und auf der Reise herumtragen. V meint daraufhin: „Wir haben auch einen Online-Shop!“ und übergibt K eine Visitenkarte mit der URL des Online-Shops. Zu Hause geht K online und bestellt das Bauklotzset für 60 €. Liegt ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312c BGB vor? Was setzt der Widerruf voraus? Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. K bestellt im Internet einen Computer im Online-Shop des V. Der PC-Anbieter bietet ihm eine Auswahl von Prozessoren, Grafikkarten, Gehäusen und Zubehör, die er weitgehend beliebig kombinieren kann. Es handelt sich um Standardbauteile, die ohne Beschädigung des Geräts wieder ausgebaut und in ein anderes System eingebaut werden können. Der von K bestellte PC wird von Mitarbeitern des V zusammengebaut und an K versandt. Zwischenzeitlich hat K ein besseres Angebot bei X entdeckt und will den Vertrag widerrufen. Hat K ein Widerrufsrecht? Was setzt der Widerruf voraus? Was gilt für notarielle Verträge? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. § 312 Abs. 2 Nr. 1 a: Außergeschäftsraumverträge über Finanzdienstleistungen § 312a Abs. 2 Nr. 1 b: freiwillige Beurkundung bei Belehrung durch Notar über Wegfall von Informationspflicht + Widerrufsrecht § 312g Abs. 2 Nr. 13 a.E.: (Zwingend) notariell beurkundete Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen § 312g Abs. 2 Nr. 13, 1. HS: Sonstige zwingend notariell beurkundete Verträge Was setzt der Widerruf voraus? Was gilt für Verbraucherdarlehensverträge? (WiderrufsR nach § 495 bzw. § 506 iVm §495) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung 1. Gelddarlehen iSV § 488 BGB oder Schuldbeitritt oder Finanzierungsleasing - nicht: Bürgschaft (nur § 766 BGB; § 138 BGB) Siehe auch: § 506 I (Zahlungsaufschub), Finanzierungshilfen (insb. Finanzierungsleasing, § 506 II), Teilzahlung (§ 506 III), Ratenlieferung (§ 510) 2. Keine Ausnahme a) Kleinstdarlehen (§ 491 II Nr. 1) § 313 BGB b) Existenzgründungsdarlehen > 75.000 € (§ 512) Widerruf 3. Schriftform (§ 492 I), Mindestinhalt (§ 492 II iVm Art. 247 §§ 6-13 EGBGB)  auch Schriftform für Vollmacht (§ 492 IV, Abweichung zu § 167) Rücktritt Voraussetzungen Folgen verb./zus.  Nichtigkeit bei Verstoß Auszahlung/Inanspruchnahme (§ 494 I), Heilung durch Was setzt der Widerruf voraus? Wie wird der Widerruf erklärt? Überblick § 355 I 2 BGB Erklärung ggü. Unternehmer § 355 I 3 BGB • „Entschluss muss eindeutig hervorgehen“ • Formular möglich (§ 356 I) – dann Bestätigung erforderlich § 355 II BGB • Widerrufsfrist 14 Tage • Rechtzeitige Absendung genügt Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Was setzt der Widerruf voraus? Wann erlischt das Widerrufsrecht? Überblick Erfüllung Grds. Nach Fristablauf statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Dienstleistungen Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Erbringung nach ausdrücklichem Hinweis und ausdrücklicher Zustimmung Digitale Inhalte Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen und ausdrücklicher Zustimmung (§ 312f III: Abschrift/Bestätigung) Parteiverhalten Bestätigung analog § 144 BGB? Voraussetzungen Folgen verb./zus. Was setzt der Widerruf voraus? Wann beginnt die Widerrufsfrist? (1) Überblick Vertragsschluss (§ 355 II 2) Erfüllung statt/halber Grundsatz Frühestens Belehrung – spätestens 12 Monate nach sonstigem Beginn Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Verbrauchsgüterkauf (§ 356 II Nr. 1): Übergabe letzte Ware an Verbraucher / vom Verbraucher benannter Dritter (nicht: Frachtführer)  Nicht: Zugangsfiktion Voraussetzungen Folgen verb./zus. Digitale Inhalte, Wasser, Gas, Strom, Fernwärme (§ 356 II Nr. 2) Vertragsschluss Was setzt der Widerruf voraus? Wann beginnt die Widerrufsfrist (2)? (§ 356a BGB: Teilzeitwohnrechte, langristige Urlaubsprodukte) Überblick Erfüllung statt/halber Normalfall Vertragsschluss / Vorvertrag Fehlende Belehrung Spätestens 12 Monate + 14 Tage nach Vertragsschluss Fehlende Pflichtinformationen spätestens 3 Monate + 14 Tage nach Vertragsschluss Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. frühestens Übergabe Vertragsurkunde / Abschrift Was setzt der Widerruf voraus? Was ist eine „einheitliche Bestellung“? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung M1: Abgrenzung „erkennbarer Zusammenhang zwischen den verschiedenen Waren fehlt“ weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB • Subjektiver Zusammenhang: Wille des Bestellers • Objektiver Zusammenhang: Gleiche Gattung? Gleiche Verwendung Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. M2: Gleicher Zeitpunkt („ein Akt“) Was setzt der Widerruf voraus? Welche besonderen Widerrufsfristen gibt es? (§§ 356b, 356c) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung Bei Verbraucherdarlehen Beginn mit Vertragsurkunde, schriftlichem Antrag, Abschrift + Pflichtangaben  Nachholung (§ 492 VI  1 Monat) weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Beginn mit Information Bei Ratenlieferung  spätestens 12 Monate 14 Tage nach Vertragsschluss Was setzt der Widerruf voraus? Kann das Widerrufsrecht nach § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert sein? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Verbraucher V, der über ein bestehendes Widerrufsrecht gegenüber einem mit Unternehmer U vor 4 Monaten an seiner Haustür abgeschlossenen Kaufvertrag nicht belehrt wurde, wehrt sich gegen den Vollstreckungsversuch des U aus einem zuvor erstrittenen rechtskräftigen Urteil unter gleichzeitigem Widerruf des Vertrags im Wege einer Vollstreckungsgegenklage. Mit Erfolg? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. b Welche Folgen hat der Widerruf? Welche Folgen hat der Widerruf? Welche wichtigen Regelungen sind beim Widerruf zu unterscheiden? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. § 355 I 1: Anspruch geht unter (Untergang) § 355 III 1: Rückgewährpflicht (Anspruch) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. b Welche Folgen hat der Widerruf? Welche Folgen hat der Widerruf? Welche allgemeinen Folgen hat ein Widerruf? (§ 355 BGB) Überblick Erfüllung Abs. 1 S. 1 statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Abs. 2-7 Beide Parteien nicht mehr an Willenserklärungen gebunden • Pflicht zur unverzüglichen Rückgewähr (inkl. Hinsendekosten, § 357 II) • Rücksendung oder Abholung (§ 357 V), Verbraucher zahlt Rücksendekosten wenn Hinweis und keine abweichende Vereinbarung (§ 357 VI) • Beachte Höchstfrist: § 357 I – 14 Tage • Beginnt für Unternehmer mit Zugang / für Verbraucher mit Abgabe (!) • Verbraucher wahrt mit Rücksendung, Unternehmer trägt Versandgefahr • Beachte: Verweigerungsrecht des Unternehmers (§ 357 IV) Welche Folgen hat der Widerruf? Welche weiteren Ansprüche bestehen gegen den Verbraucher? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Wertersatzpflicht (§ 357 VII) • Umgang, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig ist • Erwägungsgrund 47: „nur so umgehen und sie nur so in Augenschein nehmen, wie er das in einem Geschäft tun dürfte“ Schadensersatz aus §§ 280 I, III, 281/283 BGB (str.) Folgen verb./zus. • Bei Nichtrücksendung • Kein Ausschluss durch § 361 I BGB Welche Folgen hat der Widerruf? Welche Besonderheiten gelten für Verbraucherdarlehen etc.? (§ 357a BGB) Überblick Erfüllung Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt Wertersatzpflicht bei Hinweis und Zustimmung zu Ausführung vor Fristablauf § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Sollzins zwischen Auszahlung und Rückzahlung (Abs. 3) Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. c Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? Was sind „verbundene Verträge“ (§ 358 BGB)? § 433 BGB  Kaufpreiszahlungspflicht Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere K „wirtschaftliche Einheit“ Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB D Widerruf Voraussetzungen Folgen Unwiderlegliche nicht abschließende Vermutung in § 358 Abs. 3 S. 2 BGB verb./zus. nicht: Finanzierter Grundstückskauf (§ 358 III 3) V Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? Welche Folgen haben verbundene Verträge? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung § 358 Abs. 1 BGB weitere Unmöglichkeit Widerruf des verbundenen Vertrages (§ 312g BGB)  Verbraucher nicht mehr an WE auf Darlehensvertrag gebunden Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrags (§ 495 BGB) Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. 358 Abs. 2 BGB  Verbraucher ist nicht mehr an WE auf verbundenen Vertrag gebunden Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? Wie erfolgt die Rückabwicklung (§ 358 Abs. 4 BGB)? Überblick Erfüllung statt/halber S. 5 Aufrechnung weitere Unmöglichkeit S. 1-3 Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Verbundenes Geschäft wird nach §§ 355 Abs. 3, 357-357b BGB rückabgewickelt • Ausnahme für Downloads  Wertersatz • Ausnahme für Ratenlieferung (§§ 355 Abs. 3, 357 BGB bei Widerruflichkeit, §§ 355 Abs. 3 , 357c BGB ansonsten) Folgen verb./zus. Darlehensgeber gilt als Unternehmer bzgl. verbundenem Geschäft, wenn Darlehen bereits an Unternehmer geflossen S. 4 Kein Anspruch auf Zinsen und Kosten aus Rückabwicklung des Darlehens bei Widerruf des verbundenen Vertrags Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? Was ist ein Einwendungsdurchgriff (§ 359 BGB)? Überblick § 433 BGB  Kaufpreiszahlungspflicht Erfüllung statt/halber Aufrechnung K V Stundungsabrede weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt D § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. • Ausnahme: Nacherfüllungsanspruch erst nach Fehlschlagen (§ 359 Abs. 1 S. 3 BGB) • Ausnahme: Vertragsänderungen nach Abschluss des Darlehensvertrages (§ 359 Abs. 1 S. 2 BGB) • Ausnahme: Finanziertes Entgelt <200 € (§ 359 Abs. 2 BGB) Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? Gibt es einen „Rückforderungsdurchgriff“? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. K tritt von einem durch ein Verbraucherdarlehen des D finanzierten Kaufvertrag mit V wegen mangelhafter, trotz Fristsetzung nicht reparierter Ware nach §§ 437 Nr. 2 BGB, 323 Abs. 1 BGB, 346 Abs. 1 BGB zurück. Kann er nun die an den Darlehensgeber D gezahlten Raten zurückverlangen? Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? Lösung Überblick Erfüllung M1: Rücktritt führt zu Rückzahlung des Darlehens M2: Rücktritt hat keine Wirkungen auf Darlehen Analogie zu § 359 BGB Wortlaut von § 359 BGB Analogie zu § 355 Abs. 3, 358 Abs. 4 BGB § 358 Abs. 4 S. 4 BGB ist eine Ausnahme Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Darlehens gegen Bank Nur Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises (den dieser von B erhalten hat) B trägt Risiko, dass V insolvent wird (K bekommt sein Geld) K trägt Risiko, dass V insolvent wird (B bekommt ihr Geld) statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? Was gilt, wenn der Kaufvertrag nichtig ist? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere K ficht einen durch ein Verbraucherdarlehen der B finanzierten Kaufvertrag mit V wegen arglistiger Täuschung nach § 142 Abs. 1 BGB iVm § 123 Abs. 1 BGB. Kann er nun die an den Darlehensgeber D gezahlten Raten zurückverlangen? Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. § 813 BGB – Erfüllung trotz Einrede Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand, durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde. § 142 Abs. 1 BGB gegen Kaufvertrag § 359 Abs. 1 S. 1 BGB gegen Bank Was sind verbundene/ zusammenhängende Verträge? Was sind „zusammenhängende Verträge“ (§ 360 BGB)? Überblick Erfüllung statt/halber Aufrechnung weitere Unmöglichkeit Kündigung Rücktritt § 313 BGB Widerruf Voraussetzungen Folgen verb./zus. R bestellt auf der Website des auf Radsportartikel spezialisierten Internetversandhändlers C-AG am Dienstag, 15.7., das als „Topmodell“ angepriesene „XS2000“ für 2500 €. Als er dieses in den elektronischen Warenkorb legt, wird R automatisch eine „RundumSorglos“-Fahrradversicherung der S-AG angeboten (20 Euro/Jahr), mit welcher die C-AG Sonderkonditionen vereinbart hat. Ohne zu zögern, fügt R diese seiner Bestellung hinzu. Als das Rennrad am Montag, 21.7., geliefert wird und R es stolz seinen Bike-Freunden präsentiert, raten diese vom Kauf ab, weil das Rad wegen seiner auffälligen Lackierung das meistgestohlene Rennrad sei. Der ordnungsgemäß belehrte R widerruft daraufhin am Mittwoch, 23.7., gegenüber der C-AG formgerecht den Kaufvertrag. Kann R zugleich die Rückzahlung der bereits im Voraus für das erste Jahr entrichteten Versicherungsprämie iHv 20 Euro verlangen und wer ist diesbezüglich der richtige Adressat?