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Verbraucherschützer Warnen Vor Betrugspost Zur

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Warnung vor „Deutschem Pflegekreis“ Jan Gömer, Pressesprecher, 14.11.16 Verbraucherschützer warnen vor Betrugspost zur Pflegereform Vor einer Organisation, die sich "Deutscher Pflegekreis" nennt, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Organisation verschickt demnach Schreiben mit dem Titel "Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017". Der Brief soll den Eindruck erwecken, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde. Ob solche Briefe auch nach Schleswig-Holstein und Hamburg versandt worden sind, ist noch nicht bekannt. In dem Schreiben wird angeboten, Versicherte zur bevorstehenden Gesetzesänderung bei der Ermittlung ihrer künftigen Pflegegrade zu unterstützen. Dieses Angebot ist jedoch überflüssig, denn Versicherten, bei denen bereits 2016 eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden ist, wird automatisch ein neuer Pflegegrad zugeteilt. Der Trick in diesem Schreiben: Er wird darauf hingewiesen, dass Pflegezusatzleistungen wie Pflegehilfsmittel gesondert beantragt werden müssen. Dann wird darum gebeten, einen "Antrag auf Kostenübernahme" auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zurückzuschicken. Dazu wird eine kurze, fingierte Frist für die mögliche Antragsstellung vorgegeben. Tatsächlich schließen Verbraucher damit jedoch einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab, wenn sie der Aufforderung in dem Schreiben nachkommen. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden. Daher rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dringend davon ab, das Formular zu unterschreiben, wenn man die Leistungen und die Werbung nicht wünscht. Über die neuen Pflegegrade müssen die Pflegekassen die Verbraucher aktiv informieren. Bei Fragen sollten sich Versicherte immer erst an ihre Pflegekasse wenden. Jan Gömer, Pressesprecher MDK Nord