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Verdi Festival Nach Parma - Internationale Theater

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PARMA Stadt der Musik und Kunst 8. bis 12. Oktober 2016 und die berühmte TERRA VERDIANA MUSIKALISCHES PROGRAMM 9. Oktober 2016 GIUSEPPE VERDI – Giovanna d’Arco Lyrisches Drama in einem Prolog und drei Akten in italienischer Sprache mit italienischen und englischen Übertiteln – Libretto von Temistocle Solera nach Friedrich von Schillers Drama „Die Jungfrau von Orleans“ 1801 – Uraufführung am 15. Februar 1845 im Teatro alla Scala Milano Dirigent: RAMON TEBAR – Regie: SASKIA BODDEKE und PETER GREENAWAY Neuproduktion: TEATRO REGIO DI PARMA – Orchester: I VIRTUOSI ITALIANI Chordirigent: MARTINO FAGGIANI – Chor: TEATRO REGIO DI PARMA Rollen und Interpreten: Carlo VII: LUCIANO GANCI – Giacomo: VITTORIO VITELLI – Giovanna: VITTORIA YEO Delil: CRISTIANO OLIVIERI – Talbot: LUCIANO LEONI ― 10. Oktober 2016 GIUSEPPE VERDI – I masnadieri Melodram in vier Akten in italienischer Sprache mit italienischen und englischen Übertiteln Libretto von Andrea Maffei nach dem gleichnamigen Schauspiel von Friedrich von Schiller Uraufführung am 22. Juli 1847 im Queen’s Theatre London Dirigent: SIMON KREČIČ – Regie: LEO MUSCATO – Inszenierung: FEDERICA PAROLINI Ausstattung: TEATRO REGIO DI PARMA für TEATRO GIUSEPPE VERDI DI BUSSETO Kostüme: SILVIA AYMONINO – Licht: ALESSANDRO VERAZZI – Orchester: OPERA ITALIANO Musikalische Bearbeitung: PAOLO MARCARINI im Auftrag des FESTIVAL VERDI Chordirigent: MARTINO FAGGIANI – Chor: TEATRO REGIO DI PARMA Zusammenarbeit: CONCORSO INTERNAZIONALE VOCI VERDIANE „CITTÀ DI BUSSETO“, COMUNE DI BUSSETO und TEATRO GIUSEPPE VERDI DI BUSSETO Solisten des: CONCORSO INTERNAZIONALE VOCI VERDIANE „CITTÀ DI BUSSETO“ in Zusammenarbeit mit SCUOLA DELL’OPERA DEL TATRO COMUNALE DI BOLOGNA ― 11. Oktober 2016 GIUSEPPE VERDI – Don Carlo Oper in vier Akten in italienischer Sprache, mit italienischen und englischen Übertiteln Libretto von François-Joseph Méry und Camille Du Locle nach der gleichnamigen Tragödie von „Don Karlos, Infant von Spanien“ von Friedrich von Schiller und des Dramas „ Philippe II., Roi d’Espagne“ von Eugène Cormon – Übersetzung ins Italienische von Achille De Lauzières und Angelo Zanardini Uraufführung am 11. März 1867 in der Opéra Paris Dirigent: DANIEL OREN – Regie: CESARE LIEVI – Inszenierung und Kostüme: MAURIZIO BALÒ Beleuchtung: ANDREA BORELLI -Neuproduktion: TEATRO REGIO DI PARMA Koproduktion: FONDAZIONE CARLO FELICE DI GENOVA, ÒPERA DE TENERIFE und TEATRO NACIONAL DE SÃO CARLOS DI LISBONA –Chordirigent: MARTINO FAGGIANI Chor: TEATRO REGIO DI PARMA -Orchester: FILARMONICA ARTURO TOSCANINI Rollen und Interpreten: Filippo II., Re di Spagna: MICHELE PERTUSI – Don Carlo, Infante di Spagna: JOSÉ BROS Rodrigo, Marchese di Posa: VLADIMIR STOYANOV – Elisabetta di Valois: MARIA JOSÉ SIRI Il Grande Inqisitore, cieco nonagenario: IEVGHEN ORLOV – Un frate: SIMON LIM La Principessa d’Eboli: MARIANNE CORNETTI – Tebaldo, un paggio d’ Elisabetta: ANGELA NISI Il Conte di Lerma, Araldo reale: GREGORY BONFATTI – Voce dal cielo: ANNA MARIA SARRA Samstag, 8.10.2016 – Um 9:00 Uhr ist Busabfahrt in München, Hirtenstraße 20-22 (Hotel Alfa). Auf der Autobahn fahren wir über den Brenner nach Trient. Hier erwartet uns an einem historischen Ort in wundervoller Umgebung ein gepflegtes Spezialitäten-Mittagessen. Danach fahren wir durch das Val Lagarina in die Po-Ebene. Vorbei an Verona, Modena und Reggio nell’Emilia erreichen wir gegen 18:30 Uhr unser im Zentrum gelegenes **** Hotel (Landesklassifizierung) in Parma. Die zeitgenössisch oder klassisch eingerichteten Superior-Zimmer verfügen über Direktwahltelefon, Satelliten-TV, Schreibtisch, Minibar, Internet, Safe und Klimaanlage; die Badezimmer haben Dusche oder Badewanne, WC, Fön, Kosmetikspiegel und Badeschuhe. Ferner hat das Hotel ein Restaurant, eine Bar und ein kleines Fitnesszentrum. Nach der Zimmerverteilung ist der Rest des Tages zu Ihrer freien Verfügung. Vielleicht möchten Sie die romantisch beleuchtete Innenstadt ansehen oder (und) in einer kleinen Trattoria noch ein gutes Glas Wein trinken. Übernachtung. Sonntag, 9.10.2016 – Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Der Vormittag ist zu Ihrer freien Verfügung. Um 13:30 Uhr besichtigen wir bei einer privaten Führung den Palazzo Pilotta. Das großartige Farnesische Gebäude entstand auf Wunsch von Herzog Ranuccio I. ab 1602 unter direkter Teilnahme des Herzogs, der ein scharfsinniger Planer war. Später wurde der Ingenieur Simone Moschino aus Orvieto dazugezogen. – Es gibt so viel Interessantes zu berichten, wir hören es bestimmt von der bewährten Führungskraft. Danach besuchen wir die Galleria nazionale (Pinakothek). Auch hier alle der wunderbaren Meisterwerke aufzuzählen, würde Seiten füllen: Anselmi, Correggio, Dossi, El Greco, Lorenzo Lotto, Parmigianino, Tiziano, Leonardo da Vinci sind nur einige der vielen, vielen anderen. Nicht nur in den Uffizien gibt es eine schöne Gemäldesammlung – Italien bietet eben mehr! Gegen 15:30 Uhr sind die offiziellen Besichtigungen beendet; gerne können Sie privat noch weiter in der Pinakothek bleiben. – Sie haben anschließend frei bis 18:30 Uhr. Gemeinsames Abendessen im Hotel. Um 19:45 Uhr gehen wir den kurzen Weg zum Teatro Farnese, in dem um 20:30 Uhr die Aufführung „Giovanna d’arco“ von Giuseppe Verdi beginnt. Nach dem Ende gegen 22:50 Uhr ist der individuelle Rückgang zum Hotel und Übernachtung. Das Teatro Farnese ist ein barockes Hoftheater in Parma. Es wurde von 1617 bis 1618 nach Plänen von Giovanni Battista Aleotti aus Tannenholz errichtet und besitzt heute einen Fassungsraum von etwa 3000 Personen. Der Architekt, genannt „Argenta“ (nach seinem Geburtsort), nahm für den Bau das Teatro Olimpico in Vicenza zum Vorbild, ein Werk des Renaissance Baumeisters Andrea Palladio aus dem Jahr 1580, dazu das Teatro all’Antica von Sabbioneta, errichtet von dem Architekten Vincenzo Scamozzi (1588-1590). In dem 87 m langen und 32 m breiten Saal wurden u-förmige Holztribünen errichtet, die auf 14 Reihen 22 m Höhe erreichten. Die Bühne misst 40×12 m. Die Holzkonstruktion wurde stuckiert, um Marmor vorzutäuschen. Auch der Figurenschmuck entsprach dem Charakter der zeitgemäßen Architektur. Ranuccio I., Herzog von Parma und Piacenza, ließ das Theater im ersten Stock des Palazzo della Pilotta von Parma errichten, in einem früheren Turniersaal. Im Herbst 1618 wurde es eröffnet und der antiken Kriegsgöttin Bellona geweiht, blieb aber zehn Jahre lang unbespielt. Die erste Theateraufführung fand am 21. Dezember 1628 statt, aus Anlass der Hochzeit von Odoardo, dem Sohn von Ranuccio, mit Margherita de’ Medici. Gegeben wurde das Schauspiel „Mercurio e Marte“ von Claudio Achillini mit Musik von Claudio Monteverdi; dabei wurde auch eine Seeschlacht geboten, für die 1.000 cbm Wasser in diesen Raum gebracht wurden. Es gab damals 4.000 Plätze und 4.000 Kerzen beleuchteten den Saal. Wegen des hohen Aufwands dieser Art von höfischen Produktionen wurde das Theater bis 1732 insgesamt nur neun Mal bespielt. Nach weitgehender Zerstörung im Zweiten Weltkrieg durch einen alliierten Bombenangriff am 13. Mai 1944 wurde es von 1956 bis 1962 detailgetreu rekonstruiert. Montag, 10.10.2016 – Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Der Vormittag ist zur freien Verfügung. Um 13:00 Uhr beginnt unsere privat geführte Vormittagsbesichtigung in Parma. Die Baudenkmäler stammen hauptsächlich aus der Romanik, Renaissance und Neoklassik. Die Stadt ist reich an Zeugen ihrer stolzen Vergangenheit und berühmt durch die Künstler, die in ihren Mauern wirkten. Dies sind z.B. Antelami, Correggio, Fra Salimbene, Parmigianino und Bodoni, um nur einige zu nennen. Einst setzte der französische Schriftsteller Stendhal dieser Stadt mit seinem Roman „Die Kartause von Parma“ (1839) ein literarisches Denkmal, das das alte Parma heraufbeschwört, obwohl für diesen Autor selbst der Ort nur eine poetische Fiktion war. Heute ist Parma noch immer eine rege Kulturstätte mit einer altehrwürdigen Universität und dem Konservatorium. In dieser Stadt lebt eine Tradition fort, die einst auf ganz Europa ausstrahlte, getragen von Kulturen der Farnese und Bourbonen, deren letzte Mittlerin als Herzogin von Parma Marie Luise von Österreich war, die Witwe Kaiser Napoleons I. Auf dem Programm stehen u.a. der Besuch der Kathedrale mit der berühmten Kuppel von Correggio und das Baptisterium, das wohl schönste romanische Monument Italiens. Es handelt sich um einen achteckigen Bau aus Veroneser Marmor, der von Antelami 1196 begonnen und 1302 vollendet wurde. Ebenfalls sehenswert ist die Kirche S.Giovanni Evangelista aus dem 17.Jh. (Kuppel ebenfalls von Correggio), die Kirche „Della Steccata“ in der Form eines griechischen Kreuzes (mit Fresken von Parmigianino) und das Diözesanmuseum. Gegen 15:00 Uhr endet der Rundgang. Sie haben den Nachmittag frei bis zu unserem gemeinsamen Abendessen um 17:00 Uhr im Hotel. Um 18:30 Uhr fahren wir nach Busseto, wo um 20:30 Uhr im Teatro Giuseppe Verdi die Aufführung „I Masnadieri“ von Giuseppe Verdi beginnt. – Nach dem Ende gegen 23:00 Uhr ist die Rückfahrt nach Parma und Übernachtung. Die Gemeinde Busseto hat 1856 den Palazzo der Familie Pallavicini gekauft und begann ein Theater zu bauen, das am 15. August 1868 feierlich eröffnet wurde. Zur Aufführung kamen die beiden Opern „Un ballo in maschera“ und „Rigoletto“. Verdi selbst nahm an der Feier nicht teil, weil er gerade zur Kur in Tapiano weilte, und außerdem fand er den Bau unnötig groß und teuer. Schließlich existierte in der Stadt ein weniger prunkvoll ausgestattetes Theater, in dem er auch schon Rossinis „Il barbiere di Siviglia“ aufgeführt hatte. Er hätte es lieber gesehen, wenn anstatt dessen ein Altersheim entstanden wäre. – Die Theaterpläne stammen von Pier Luigi Montecchini, einem Architekten aus Parma, und die Dekorationen von Baisi und Malpelli. Das Haus hat Platz für 300 Zuschauer. Die Akustik ist sehr gut, und die Einrichtung außer den Tapeten und dem Samt der Sessel noch im Originalzustand. Die Deckengemälde von Levi, einem Maler aus Busseto, stellen die Komödie, die Tragödie, das romantische Drama und das Melodrama dar. An der Mittelloge befindet sich das Stadtwappen Bussetos. Dienstag, 11.10.2016 – Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Um 10:00 Uhr beginnen wir unseren Ausflug, der uns zum ersten Teil der „Terra Verdiana“ führt. Zuerst besuchen wir in Le Roncole Verdi sein Geburtshaus, eine ehemalige Posthalterei, das heute als Verdi-Museum einige bedeutsame Erinnerungsstücke zeigt. Ebenfalls in Roncole Verdi lebte von 1952-1968 der Schriftsteller und Journalist Giovannino Guareschi, berühmt als Autor der Geschichten von Don Camillo und Peppone. Danach fahren wir mit unserem Bus bequem nach Busseto. Giuseppe Verdi lief aus Geldmangel die Strecke von über fünf Kilometern zu Fuß hin und zurück, wenn er in Le Roncole auf der Orgel spielen musste – auch im Winter! – Der Palazzo Orlandi, wo Verdi 1849 bis 1851 mit Giuseppina Strepponi lebte (bevor er nach Sant’Agata übersiedelte), ist leider für Besucher seit einigen Jahren nicht mehr geöffnet. Hier komponierte er „Luisa Miller“, „Stiffelio“ und „Rigoletto“. – Wir haben zuerst Gelegenheit zu einem Mittagsimbiss, bevor wir uns um 12:30 Uhr vor dem Casa Barezzi treffen, das wir im Anschluss besichtigen werden. Der reiche Kaufmann Antonio Barezzi nahm den jungen Verdi bei sich auf und förderte ihn. – Dieser außergewöhnliche Mann verkaufte nicht nur Kolonialwaren und Getränke, sondern spielte im Musikleben dieser Provinzstadt eine große Rolle als Pianist, Klarinettist, Flötist, Hornist und auch Präsident einer Musikgesellschaft, die schon im 16.Jh. gegründet wurde. Er nahm den 16-Jährigen in seine Obhut und besorgte ihm auch seinen ersten Lehrer. Verdi dankte es seinem Wohltäter, in dem er u.a. der zwei Jahre jüngeren Tochter Margherita Barezzi Klavier- und Gesangsunterricht gab, was ja bekanntlich nicht ohne Folgen blieb, denn Margherita wurde später Verdis erste Ehefrau, die leider viel zu früh verstarb. – In diesem Haus hatte Verdi 1830 auch sein erstes öffentliches Auftreten. Die Nationalbank kaufte später das Haus und der große Salon wurde in die Obhut des Vereins “Amici di Verdi” gegeben. Gianfranco Stefanini, ehemaliger Bürgermeister der Stadt, ließ den Salon mit den Originalmöbeln neu ordnen. – Der restaurierte Raum wurde für die Öffentlichkeit am 26. Mai 1979 in Gegenwart von Renata Tebaldi, Patin der Veranstaltung, wieder geöffnet. Die Feierlichkeiten wurden am selben Abend mit einem Konzert des großen Flötisten Severino Gazzelloni im Teatro Verdi fortgesetzt. Der Salon ist u.a. Veranstaltungsort und bietet bis heute jungen Künstlern immer wieder die Möglichkeit, an diesem historischen Ort aufzutreten. Dort befindet sich u.a. der Wiener Hammerflügel Tomaschek. Weiter gibt es in diesem Haus noch ein Museum, wo seit 2001 eine Sammlung wertvoller Autographen gezeigt wird. Auch eine Reihe herrlicher Gemälde, Plakate u.v.a.m. findet man hier. Zur weiteren Einstimmung auf „unseren“ Komponisten können wir ab 13:15 Uhr einen Espresso auf der Piazza, wo er uns, auf einem Sockel sitzend freundlich anlächelt, genießen. – Um 14:00 Uhr besuchen wir noch das Museo Nazionale Giuseppe Verdi in der Renaissance Villa Pallavicino, ein „Muss“ für jeden Verdi- und Musikfreund. Es wurde am 10.10.2009 eingeweiht, am 196. Geburtstag Verdis. Im Hinblick auf die Feierlichkeiten 2013 wurde das Museum zu einem Zentrum für das Hören, Lernen und Wissen der Menschen über die Werke von Verdi und seinen Mythos eingerichtet. – Das Hören wurde erreicht durch die sehr umfangreiche Medienbibliothek vieler großer Interpreten der Vergangenheit und Gegenwart – Die 27 Verdi-Opern sind in einer historischen Reise mit der Wiedergabe der ursprünglichen Musikbeispiele des Verlegers Ricordi vertreten. Verschiedene antike Gemälde von Francesco Hayez bis Giovanni Boldini sowie wertvolle Stoffe des 19.Jhs. schmücken die einzelnen Säle. Der unsterblichen Musik lauschen wir in einer Umgebung mit exquisiter Theaterbeleuchtung, die der Bühnenbildner und Regisseur Pier Luigi Pizzi schuf. – Die Texte auf den Pulten fertigte Philippe Daverio; sie begleiten die Besucher meisterlich, auch mit Audioguide. Um 15:15 Uhr fahren wir zum Hotel zurück. Um 17:30 Uhr essen wir im Hotel gemeinsam zu Abend. Um 18:45 Uhr gehen wir den kurzen Weg zum Teatro Regio, in dem um 19:30 Uhr die Aufführung „Don Carlo“ von Giuseppe Verdi beginnt. – Nach dem Ende gegen 23:00 Uhr ist individuelle Rückkehr zum Hotel und Übernachtung. Das Teatro Regio, eines der bedeutenden Theater der Welt, wurde im Jahre 1829 mit der Oper „Zaira“ eröffnet, die von Vincenzo Bellini für diesen Anlass geschrieben wurde. Der Theaterbau wurde von der Herzogin Marie Luise gewünscht und vom Architekten Nicola Bettòli ausgeführt. Der Bau, in acht Jahren fertig gestellt, ist gut proportioniert und imposant: 84 Meter lang, 37,5 Meter breit und 30 Meter hoch. Die maximale Zuschauerzahl beträgt derzeit 1.300 Personen. Die neoklassizistische Fassade ist dekoriert mit Darstellungen von Ruhm und Leier. Die Eingangshalle führt zu einem halbrunden Zuschauerraum (dekoriert 1835 in Weiß und Gold von Gerolamo Magnani), umgeben von vier Anordnungen von Balkonen und Loggien. Der Bronze-Kandelaber wurde von Laccarière in Paris hergestellt. 1999 wurde eine intensive Renovierung durchgeführt, und nach weiteren Modernisierungen im Bühnenhaus wurde dieses Opernhaus zur nationalen Feier des hundertjährigen Todestages von Giuseppe Verdi 2001 dem Publikum wieder feierlich vorgestellt. Mittwoch, 12.10.2016 – Reichhaltiges Frühstücksbuffet. Um 8:00 Uhr verlassen wir Parma, um den zweiten Teil der „Terra Verdiana“ zu sehen. Fahrt nach Sant’Agata di Villanova sull’Arda, wo wir das ehemalige Heim von Verdi besuchen, das heute ein Museum ist. Um 9:00 Uhr beginnt die privat geführte Besichtigung. – Im Jahre 1848 kaufte er ein 900 ha großes Gut und ließ darauf die Villa Sant’Agata erbauen. Er leitete selbst den Umbau für die Vergrößerung und suchte auch die Materialien aus. Bereits drei Jahre später wohnten auch die Eltern von Verdi in der Villa. Zur selben Zeit wurde das Geburtshaus in Le Roncole verkauft. Heute wohnt noch die Familie Carrara-Verdi in Sant’Agata. Verdi meinte einmal „Diese tiefe Ruhe ist mir immer wichtig. Es ist unmöglich, dass ich einen Ort finde, in dem ich leben kann mit mehr Freiheit“. Fünf Zimmer, in denen Giuseppe Verdi und Giuseppina Strepponi, Verdis zweite Ehefrau, gelebt haben, sind für die Besucher geöffnet. Die kleinen Räume, in denen er fast fünfzig Jahre gewohnt und komponiert hat, präsentieren sich mit verschiedenen Möbeln, bemerkenswerten Kunstgegenständen und vielen Erinnerungsstücken, darunter Bilder und Büsten, noch heute fast im Originalzustand. In dieser eindrucksvollen Umgebung kann man das Leben und Wirken des großen Maestros sehr hautnah verfolgen. In den behaglichen, sonnigen Zimmern steht u.a. das Fortepiano, auf dem Verdi die Werke „Rigoletto“ und „Aida“ einstudierte. – Man sieht auch den Koffer, den Verdi mit nach St. Petersburg nahm, um dort die Oper "Die Macht des Schicksals" aufzuführen. Einige Briefe und Handschriften des Schriftstellers Alessandro Manzoni, nach dessen Tod Giuseppe Verdi ihm zu Ehren „Messa da Requiem“ komponierte, sind genauso vorhanden wie Original-Photos aus jener Zeit, ebenso die Handschuhe, die Giuseppe Verdi trug, als er die "Messa da Requiem" am 22. Mai 1874 in Mailand uraufführte. Auch eine umfangreiche Musikbibliothek findet man hier. Im ehemaligen Ankleideraum Verdis befindet sich heute das Bett, in dem er in der Nacht vom 26. auf den 27.1.1901 im Grand Hotel et de Milan starb, nur wenige Schritte von der berühmten Scala entfernt. Verdi wohnte seit 1872 zeitweise in diesem Hotel und arbeitete hier an den Werken „Otello“ und „Falstaff“. – Außer der Villa sind noch Ställe, ein Keller und die Kutschenremise vorhanden. Aber nicht nur von innen ist die Villa Sant’Agata ein kleines Juwel, denn sie liegt inmitten eines herrlichen romantischen Parks, der im englischen Stil angelegt ist. Als Verdi das Land kaufte, gab es nur zwei Pappeln, eine große Platane und einige Eichen, die er in weniger Zeit in eine grüne Oase, reich an Harmonie und romantischen Ecken verwandelte. Einige edle Skulpturen des venezianischen Künstlers Giuseppe Torretti verzaubern diesen wunderbaren Park ebenso wie zwei Seen und viele exotische Bäume, die Verdi teilweise selber pflanzte. Das perfekte Gleichgewicht zwischen Licht und Schatten suchte er, als er die Pflanzen auswählte. – Das Aufstellen der Statuen, die Erbauung der Grotte und das Schaffen der zwei Seen leitete er selbst. Um 10:30 Uhr verlassen wir diesen wunderbaren Platz und beginnen unsere Heimreise. Die Autobahn und die Landstraße führen uns zu einem kleinen verträumten Örtchen, wo wir gegen 12:30 Uhr in einer wunderschönen Trattoria ein Spezialitäten-Abschiedsmittagessen genießen werden. – Danach ist die Rückfahrt, und wir erreichen München gegen 20:15 Uhr. LEISTUNGEN: Fahrt im „RJB“ Fünf-Sterne-Deluxe-Fernreisebus (Theaterbestuhlung und individuelle Audioanlage), 4 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet, 2 Spezialitäten-Mittagessen, 3 Abendessen (Vier-Gang) im Hotel, alle Essen inklusive begleitende Getränke, 3 teuerste Opernkarten (im Wert von € 456,-), sämtliche Besichtigungen und Führungen inklusive Eintrittsgelder laut Programm, alle Transfers, Taxen und Insolvenzversicherung. Reiseleitung Rainer J. Beck. REISEPREISE: € 1.834,- pro Person im Doppelzimmer € 1.985,- im Doppelzimmer zur Alleinbenutzung (grand lit oder Doppelzimmer) Mindestteilnahme 18 Gäste. – Auf Spielplan- oder Besetzungsänderungen habe ich keinen Einfluss. Änderungen der Fahrtroute und der Zeiten bleiben vorbehalten – Es gelten die Allgemeinen Reiseund Geschäftsbedingungen des Veranstalters Internationale Theater- und Musikreisen Rainer J. Beck München – Druck: 25.4.2016. INTERNATIONALE THEATER- UND MUSIKREISEN RAINER J. BECK D-80686 München Hansastraße 17 Telefonzentrale (0049)-089-574034 Telefax 574037 E-Mail: [email protected] www.musikreisen-beck.de ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (nachfolgend RV genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der RV dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist nicht widerspricht und der Kunde auf die vorgenommene Änderung und auf den neuen Vertragsschluss hingewiesen wurde. Stimmt der Kunde diesem neuen Angebot nicht zu, so kann der RV hierüber wieder anderweitig verfügen. 2. Bezahlung 2.1. Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung von 20% pro Reiseteilnehmer gegen Aushändigung der Reisebestätigung nebst Sicherungsschein zu leisten. 2.2. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7. genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungsscheines verpflichtet. 2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 Satz 2 bis 5.3 zu belasten. 2.4. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung und übersteigt der Reisepreis € 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden. 2.5. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. 3. Vertragliche Leistungen 3.1. Die vom RV geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise, dem Reiseverlauf und den individuellen Abreden. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich. ln den Reiseverläufen genannte Gelegenheiten oder Möglichkeiten zu fakultativen Unternehmungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrags. 3.2. RV wird die Reise so erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Hierzu gehören insbesondere a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und , d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes und Ziellandes. 4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des RVs über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen benennt das Luftfahrtunternehmen dem Reiseveranstalter gegenüber den Treibstoffeinkaufspreis im Zeitpunkt des Zugangs der Buchungsbestätigung und denjenigen im Zeitpunkt der Nachforderungserklärung und legt die sich daraus ergebende Kostenkalkulationen für die Flugbeförderung im Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens, bezogen auf die gebuchte Flugstrecke, dar. Die Mehrkosten werden anschließend dividiert durch die Zahl der Sitzplätze des im Chartervertrag vereinbarten Flugzeugmusters. Hieraus ergibt sich die Preiserhöhung pro Fluggast. 4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3. Bei einer für den Reiseveranstalter unvorhersehbaren Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, indem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert. 4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den RV nicht vorhersehbar waren. 5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RVs über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Der RV kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Rücktrittskosten pro Person a) Flugreisen: bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 % ab 30. Tage bis 23. Tage vor Reisebeginn 25 % ab 22. Tage bis 16. Tage vor Reisebeginn 30 % ab 15. Tage bis 8. Tage vor Reisebeginn 50 % ab 7. Tage bis 3. Tage vor Reisebeginn 65 % ab 2. Tage vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn 75 % bei Nichtantritt 80 % b) Busgruppenreisen: bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 % ab 30. Tage bis 15. Tage vor Reisebeginn 40 % ab 14. Tage bis 8. Tage vor Reisebeginn 60 % ab 7. Tage bis 1. Tag vor Reisebeginn 75 % später sowie bei Nichtantritt 80 % Die Eintrittskarten (Oper, Theater, Konzert) werden dem Reisenden voll in Rechnung gestellt, falls sie nicht verkauft werden können. Die Stornokosten werden in diesem Fall auf den Reisepreis abzüglich des Gegenwerts der Eintrittskarten berechnet. Eine Rückvergütung von Eintrittskarten kann nur in Höhe des durch den Weiterverkauf erzielten Kartenpreises und nach Abzug der dem Veranstalter entstandenen Spesen erfolgen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 5.2. Umbuchung: Können und werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss Änderungen und Umbuchungen vorgenommen, so kann der RV eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen, sofern diese dem Kunden vorher bekannt gegeben wurden. Eine Umbuchung ist bis zum 30. Tag vor Reiseantritt möglich. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 5.3. Der RV behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen bei Abbruch der Reise zu versichern. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. b) Mit Einhaltung einer Frist bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der entsprechenden Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl sowie den Rücktrittszeitpunkt hingewiesen wird. In jedem Fall ist der RV verpflichtet, den Kunden spätestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der RV den Kunden ebenfalls unverzüglich davon zu unterrichten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der RV als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ 9. Obliegenheiten des Kunden 9.1. Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem RV einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem RV an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des RVs wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 9.2. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem RV erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 9.3. Gepäckverlust und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. 9.4. Reiseunterlagen Der Kunde hat den RV zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Voucher) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält. 9.5. Schadensminderungspflicht Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den RV auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung des RVs für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der RV für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der RV nur bis zu einer Höhe von € 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf di Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen Verlust von Reisegepäck gegeben sind. 10.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RVs sind. 10.4 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr (Stadtbusse, Überlandbusse, Eisenbahn, Schiff, Flugzeug) erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung hierauf ausdrücklich verweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, insbesondere dem Übereinkommen von Montreal sowie der EG-VO Nr. 261/2004 zur Verbesserung der Fluggastrechte innerhalb der EU. Diese Vorschriften sehen einerseits Haftungsbegrenzungen zu Gunsten des Luftfrachtführers vor aber auch Entschädigungszahlungen für Fluggäste, z. B. für den Fall der Annullierung eines Fluges oder dessen Überbuchung. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RVs ursächlich geworden ist. 11. Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwährend nur gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. 12. Verjährung 12.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RVs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RVs beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RVs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RVs beruhen. 12.2. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. 12.3. Die Verjährung nach Ziffer 12.1. und 12.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. 12.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 12.5. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den RV ist ausgeschlossen. Die gilt nicht unter Familienangehörigen. 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den RV, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der RV den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der RV steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und evtl. Mitreisender (Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den RV mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des RV bedingt sind. Der Reisende sollte sich über Infektionsund lmpfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos, informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen. 15. Versicherungen Wir empfehlen lhnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung (Reisegepäck-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung). 16. Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen und Rechtswahl Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den RV im Ausland für die Haftung des RVs dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 17. Gerichtsstand 17.1. Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. 17.2. Für Klagen des RVs gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RVs vereinbart. 17.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Reiseveranstalter: Internationale Theater- u. Musikreisen Rainer J. Beck Hansastraße 17, D-80686 München, Telefon (089) 574034, Fax 574037 E-Mail: [email protected], Internet: www.musikreisen-beck.de Stand 09/14 INTERNATIONALE THEATER- UND MUSIKREISEN RAINER J. BECK D-80686 München - Hansastrasse 17 - Telefonzentrale 089-574034 - Telefax 089-574037 Ältester deutscher Spezial-Veranstalter – 46 Jahre – Ältester deutscher Spezial-Veranstalter REISE: __________________________________ Termin: _________________________________ 1) Anmelder/in Name:____________________________________________ Vorname: ________________________________________ Geburtsdatum: _____________________________________ Beruf: ___________________________________________ PLZ/Wohnort: _____________________________________ Vorwahl/Telefon:___________________________________ Straße/Nr.: ________________________________________ Telefax: _________________________________________ Mobiltelefon:______________________________________ 2) Mitreisende/r Name:____________________________________________ Vorname: ________________________________________ Geburtsdatum: _____________________________________ Mobiltelefon:______________________________________ Ich wünsche: Einzelzimmer ( ) Doppelzimmer zur Alleinbenutzung ( ) Wünschen Sie den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung? Sonstige Versicherungen? Gepäck ( ) Kranken ( ) Unfall ( ) Ja Ja ( ) / Nein ( ) / Nein Doppelzimmer ( ) ( ( ) ) Sonderwünsche: _____________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________ getrennte Betten ( ) Unverbindliche Sonderwünsche (nach Verfügbarkeit der Hotels): Nichtraucherzimmer ( ) Doppelbett ( ) Raucherzimmer ( ) Zustieg Bus (ab/bis _______________________________________ ) Flugreisen (ab/bis Flughafen ________________________________ ) Reisepreis im Doppelzimmer € _________________________________________ Reisepreis im Einzelzimmer € _________________________________________ Reisepreis im Doppelzimmer zur Alleinbenutzung € _________________________________________ Versicherung/en € _________________________________________ Gesamtbetrag € ======================================= Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der mit angemeldeten Teilnehmer wie für meine eigenen einstehen werde. Die Allgemeinen Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie durch meine Unterschrift an. Ort/Datum __________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________ Unterschrift des Kunden Unterschrift des Anmeldenden In Notfällen (Erkrankungen/Unfall usw.) während der Reise verständigen Sie bitte: ___________________________________________________________________________________________________ musikreisen-beck.de