Preview only show first 10 pages with watermark. For full document please download

Vereinbarung - Zentralschweizer Lamm

   EMBED


Share

Transcript

Produktionsvereinbarung Zentralschweizer Lamm Projektleitung: Zentralschweizer Schafhalterverein Metzger: Wechsler Metzg AG, Nebikon Produzent: Name : Vorname: Strasse: PLZ/Ort: Telefon: Mobile: E-Mail: TVD-Nummer. TVD-Nummer Alpbetrieb: ………………………………………………………………………………………………...... Produktionsart: Mutterschafe mit Ausmast Mutterschafe verkauft Weidelämmer Ausmastbetrieb Sömmerung Wanderherde Anzahl Plätze: Mutterschafplätze: Anzahl Weidelämmer pro Jahr: Anzahl Schlachtlämmer pro Jahr: Label: IP-Suisse Betriebszone: Talzone Bio-Suisse Hügelzone Vereinbarung Zentralschweizer Lamm; 24.09.2015 Bergzone 1-4 Seite 1 Grundsätze 1. Zentralschweizer Lamm ist ein Gourmet-Lammfleisch. Als Futtergrundlage wird betriebseignes Futter verwertet. Sie werden in der Region geschlachtet und verarbeitet. Zentralschweizer Lamm bürgt für die entsprechende Produktequalität, Kontrollen und Garantien. 2. Der Produzent ist Mitglied von IP-SUISSE oder von Bio-Suisse. Er erfüllt die Vorgaben und Bedingungen von IP-SUISSE respektive Bio-Suisse und ist durch eine anerkannte Kontrollstelle zertifiziert. 3. Der Produzent ist einverstanden, dass die Kontroll- und Zertifizierungsunterlagen von der Zertifizierungsstelle an die Geschäftsstelle von Zentralschweizer Lamm weitergeleitet werden. 4. Damit eine lückenlose Standortgeschichte garantiert werden kann, werden alle Tiere vom Produzenten im Herdebuchprogramm SheepOnline registriert (Geburt, Zugang und Abgang) und mit dem vom Label vorgeschriebenen Markierungssystem markiert. 5. Zur Produktions- und Absatzplanung sind dem Geschäftsführer die dazu nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (Daten SheepOnline und Befragung Produktionsmenge) 6. Veränderungen der Produktionsmengen sind dem Geschäftsführer frühzeitig zu melden. 7. Die Vertragsparteien, pflegen eine kooperative und loyale Zusammenarbeit und unterstützen sämtliche Bestrebungen zum Schutz der Marke Zentralschweizer Lamm. 8. Die Marke Zentralschweizer Lamm gehört dem Zentralschweizer Schafhalterverein. Der Schafhalterverein Zentralschweiz hat die Marke "Zentralschweizer Lamm" beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum hinterlegt. 9. Mit der vorliegenden Produktionsvereinbarung und der positiven Betriebskontrolle erhält der Produzent das Recht Zentralschweizer Lamm zu produzieren. Die Projektleitung ist bestrebt, die Absatzmengen kontinuierlich zu steigern. Der Absatz ist nicht garantiert und es besteht kein Lieferzwang. 10. Der Produzent verpflichtet sich, die Bestimmungen des vom Zentralschweizer Schafhalterverein erlassenen Produktionsreglements einzuhalten. Das Produktionsreglement bildet integrierenden Bestandteil dieser Produktionsvereinbarung. 11. Der Produzent gewährt den beauftragten Kontrollorganen jederzeit Zugang zu den Produktionsstätten und erteilt lückenlose Auskünfte. 12. Der Produzent entschädigt den Zentralschweizer Schafhalterverein. Die Entschädigung sowie die Einkaufbedingungen des Schlachtbetriebes sind im Anhang festgelegt Vereinbarung Zentralschweizer Lamm; 24.09.2015 Seite 2 Gültigkeit 13. Die Vereinbarung ist gültig ab sofort und ist unbefristet. Sie kann unter Beachtung eine Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils halbjährlich mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Mit der Auflösung der Vereinbarung entsteht kein Recht auf Entschädigung. 14. Verletzt der Produzent die vorliegenden Vereinbarungsbestimmungen, so kann der Zentralschweizer Schafhalterverein ihn fristlos und ohne Entschädigung aus der Verinbarung entlassen. 15. Auf die vorliegende Vereinbarung ist schweizerisches Recht anwendbar. 16. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sind vor den ordentlichen Gerichten am Sitz vom Zentralschweizer Schafhaltervereins auszutragen. Präsident Ort, Datum Metzger Ort, Datum ………………………………………………. ……………………………………… ………………………………………………. ……………………………………… Zentralschweizer Schafhalterverein Wechsler Metzg AG Produzent Ort, Datum ……………………………………………….. ……………………………………………….. Landwirt Hier bitte gültige IP-SUISSE / Bio-Suisse Vignette aufkleben! Vereinbarung Zentralschweizer Lamm; 24.09.2015 Seite 3 Anhang 1: Gebühren und Zuschläge Jährlicher Betriebsbeitrag: Beitrag an Projekt Zentralschweizer Lamm (Fr.100.- werden von QuNaV rückvergütet) Jahresbeitrag Schafhalterverein Zentralschweiz Fr. 200.Fr. 50.- Beitrag pro Lamm/Schaf Es wird von jedem über das Projekt "Zentralschweizer Lamm" vermarkteten Lamm oder Schaf ein Beitrag von Fr. 8.- eingezogen. Der Beitrag wird vom Schlachtbetrieb direkt auf der Abrechnung abgezogen und dem Projekt Zentralschweizer Lamm ausbezahlt. Anhang 2: Einkaufsbedingungen Wechsler Metzg AG Nebikon (die Einkaufsbedingungen werden jährlich gegenseitig ausgehandelt) Zentral-CH- Lamm Einkaufsbedingungen ZCH-Lamm Voraussetzungen 1) Qualität und Tierrückverfolgbarkeit von A-Z 2) sind nicht älter als 10 Monate 3) direkt vom Produzent zum Schlachthof zum Detaillist Abnahmepreise Grundpreis: Jeweils aktueller Preis T3 von Proviande Zuschläge / Abzüge: Anpassungen des Proviande Abzug- und Zuschlagsystems werden übernommen Alle Preise beziehen sich auf kg Schlachtgewicht Fleischigkeit: Die Zuschläge/Abzüge werden zusätzlich zu denen von Proviande auf den jeweils aktuellen Grundpreis gemacht Fleischigkeit Zuschlag Proviande + Projektzuschlag Zuschlag insgesamt C Fr. 0,70 Fr. 2,20 Fr. 2,90 H Fr. 0,40 Fr. 2,00 Fr. 2,40 T Fr. Fr. 1,50 Fr. 1,50 A Fr. -0,80 Fr. -0,20 Fr. -1,00 X Fr. -1,60 Fr. 0,10 Fr. -1,50 Abzüge Fett: Die Abzüge werden unabhängig von den Abzügen nach Proviande gemacht Abzug insgesamt 1 Fr. 2 Fr. 3 Fr. 4 Fr. 5 Fr. -2,00 (Retour) -0,60 -0,80 -2,50 (Retour) Abzüge Gewicht: Die Abzüge werden unabhänig von den Abzügen nach Proviande gemacht Abzug insgesamt bis 16.9 Weidelämmerpreis (Retour) 17.0 - 17.9 Fr. 18.0 - 23.9 Fr. 24.0 - 24.9 Fr. -0,40 25.0 - 25.9 Fr. -0,70 26.0 - ++ Preis Schlachtschaf nach Proviande (keine Projektzuschläge) Dem Produzent abgezogene Kosten Waagschein Basiskommunikation Proviande Projektbeitrag Vereinbarung Zentralschweizer Lamm; 24.09.2015 pro Tier pro Tier pro Tier Fr. Fr. Fr. 3,00 0,40 8,00 Seite 4 Anhang 3: Einkaufsbedingungen für Weidelämmer Berechnungsgrundlage: Grundpreis:  Proviande QM-Wochenpreis für Weidelämmer Zuschläge:  ½ IP-SUISSE Labelzuschlag: Fr. 0.35  Zuschlag Zentralschweizer Lamm: Fr. 0.50 Vereinbarung Zentralschweizer Lamm; 24.09.2015 Seite 5