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Veröffentlichung Des Preisblattes Erdgas Ab 01.01.2017

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SWW Bekanntmachung der Stadtwerke Weißenfels GmbH Senkung der Erdgaspreise ab 01. Januar 2017 Auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) und unter Berücksichtigung des DVGW-Arbeitsblattes G685 (Gasabrechnung) bietet SWW Erdgas zu folgenden Preisen an: 1. Grund- und Ersatzversorgung (gültig ab 01. Januar 2017) Nachstehende Allgemeine Preise gelten für den Erdgasverbrauch für private Zwecke sowie für den 10.000 kWh/a nicht übersteigenden Erdgasverbrauch für gewerbliche, berufliche oder landwirtschaftliche Zwecke. Die Allgemeinen Preise gelten auch für die Ersatzversorgung. Arbeitspreis Grundpreis Cent/kWh1) Euro/Monat netto brutto netto brutto incl. 19 % Mwst. - Grund- und Ersatzversorung 6,30 7,50 incl. 19 % Mwst. 5,50 6,55 Bekanntgabe der Anpassung der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Weißenfels GmbH zur GasGVV, gültig ab 01.01.2017 2. Sonderbedingungen (gültig ab 01. Januar 2017) Die Sonderbedingungen können eingeräumt werden bei Heizgasbezug oder Vollversorgung (Bezug von Erdgas zum Heizen, Kochen und zur Warmwasserbereitung) bzw. bei Heiz- und Prozessgasbezug. Arbeitspreis Grundpreis Cent/kWh1) Euro/Monat2) netto brutto netto brutto incl. 19 % Mwst. incl. 19 % Mwst. - Sonderbedingung Heizen + Kochen 4,90 5,83 10,50 12,50 - SWW Barock Gas Kochen 5,80 6,90 5,50 6,55 - SWW Barock Gas Heizen + Kochen 4,85 5,77 10,50 12,50 - SWW Gas online 4,35 5,18 13,10 15,59 S W W SWW W SWW 1) Die Preise Cent/kWh beziehen sich jeweils auf den Brennwert. 2) Bei Widerruf bzw. Nichterteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats erhöht sich der Grundpreis um 1,50 EUR/Monat netto (1,79 EUR/Monat brutto) ab dem 1. des Monats, in dem der Widerruf bzw. die Nichterteilung wirksam wird. Die aufgeführten Gaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Gaspreise beinhalten die abzuführende gesetzliche Erdgassteuer. Verbrauchsabgrenzung zum 31.12.2016 Kunden, die eine möglichst genaue Aufteilung ihres Erdgasverbrauches nach altem/neuem Preis wünschen, können den aktuellen Stand ihres Gaszählers zum Stichtag 31.12.2016 mitteilen. Das geht am einfachsten formlos per Post unter Angabe der Rechnungseinheit oder der Zählernummer. S W SWW Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Weißenfels GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV), gültig ab 01.01.2017 1. Anwendungsbereich 2. Die Gasgrundversorgungsverordnung sowie diese Ergänzenden Bedingungen finden auf alle vom Lieferanten in Niederdruck versorgten Kunden Anwendung. Die Bestimmungen der vorgenannten Verordnung und diese Ergänzenden Bedingungen sind Bestandteile der zwischen den Letztverbrauchern und dem Lieferanten abgeschlossenen Versorgungsverträge. Änderung Kundenanlage 3. Erweiterungen und Änderungen an Kundenanlagen und deren Verbrauchsgeräte sind innerhalb von vier Wochen dem Lieferanten anzuzeigen. Abrechnung / Abschlagszahlung 3.1. Der Lieferant kann vom Kunden ein- oder zweimonatlich Abschlagszahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs und/ oder der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate nach billigem Ermessen. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, ist der Lieferant auch zu einer entsprechenden Schätzung unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichbarer Kunden berechtigt. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich von der Schätzung abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Im Fall einer monatlichen Abrechnung nach Ziffer 3.3 erhebt der Grundversorger keine Abschlagszahlungen. 3.2. Zum Ende jedes (vom Lieferanten festgelegten) Abrechnungsjahres und zum Ende des Lieferverhältnisses wird vom Lieferanten eine Schlussrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Auf Wunsch des Kunden rechnet der Grundversorger den Gasverbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich ab (unterjährige Abrechnung). Hierfür berechnet der Grundversorger dem Kunden ein zusätzliches Entgelt pro Abrechnung gemäß Ziffer 8. Vorauszahlung Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Grundversorger nicht oder nicht rechtzeitig nach oder besteht Grund zu der Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird, ist der Grundversorger wahlweise berechtigt, Vorauszahlungen der Abschlagsbeträge zu verlangen gemäß § 14 GasGVV. Zahlungsweise 3.3. 4. 5. 6. 6.1. 6.2. 7. 7.1. 7.2. Rechnungsbeträge und Abschläge können grundsätzlich per Lastschriftverfahren oder per Überweisung gezahlt werden. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat und stellt sicher, dass das Konto zum Fälligkeitstermin gedeckt ist. Kunden, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen die Rechnungsbeträge und Abschläge zur Fälligkeit auf ein vom Lieferanten benanntes Konto ein. Rechnungsbeträge und Abschläge sind für den Lieferanten kostenfrei zu entrichten (§ 270 BGB). Zahlung und Verzug Rechnungen des Grundversorgers werden zwei Wochen nach Zugang fällig. Abschlagszahlungen werden zu dem vom Grundversorger nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der erstmaligen Zahlungsaufforderung (z. B. Abschlagsplan). Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Grundversorger, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstanden Kosten pauschal gemäß Ziffer 10 berechnen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. Unterbrechung der Versorgung Die Kosten aufgrund der berechtigten Unterbrechung der Grundversorgung sowie der Wiederherstellung der Grundversorgung sind vom Kunden zu ersetzen. Die entstehenden Kosten werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Die Wiederherstellung der Grundversorgung erfolgt nur, wenn die Bezahlung der Unterbrechungsund Wiederherstellungskosten erfolgt ist und die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind. 8. 9. 9.1. 9.2. 10. 11. Kündigung Die Kündigung des Gasgrundversorgungsvertrages durch den Kunden bedarf der Textform und soll wenigstens folgende Angaben enthalten: Kundennummer Zählernummer Rechnungsanschrift für die Schlussrechnung (sofern abweichend von der bisherigen Anschrift) Datenschutz / Widerspruchsrecht Der Grundversorger erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere die Angaben des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss) zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung gegenüber dem Grundversorger widersprechen; telefonische Werbung durch den Grundversorger erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden. Kostenpauschalen Mahngebühr pro Mahnschreiben*1) 3,30 Euro Postversand einer Onlinerechnung oder Rechnungszweitschrift je Rechnung *2) 4,70 Euro Gewünschte Zwischenabrechnung mit Selbstablesung je Abrechnung *2) 18,50 Euro Gewünschte Zwischenabrechnung mit Ablesung durch EVU je Abrechnung *2) 30,42 Euro Inkrafttreten Diese Ergänzenden Bedingungen treten am 01.01.2017 in Kraft und ersetzen die Ergänzenden Bedingungen vom 01.01.2015. Weißenfels, den 01.01.2017 Stadtwerke Weißenfels GmbH *1) *2) Auf diese genannten Preise wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die genannten Preise verstehen sich inkl. gültiger Umsatzsteuer von derzeit 19 %.