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Verhaltenskodex

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ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. Verhaltenskodex Unter den Linden 19 – 23 10117 Berlin Präambel Die ABDA vertritt die Interessen der in ihr zusammengeschlossenen Apothekerkammern und -vereine/-verbände der Länder und damit mittelbar die Interessen aller deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Die Apothekerinnen und Apotheker haben die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und nehmen somit eine Gemeinwohlaufgabe wahr. Die uneingeschränkte Vertrauensbeziehung zwischen Patienten, anderen Kunden und dem/der Apotheker/in ist dabei unverzichtbar. Das Vertrauen beruht auch und vor allem auf der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit jedes Apothekers und jeder Apothekerin. Die ABDA als Interessenvertretung der Apothekerinnen und Apotheker hat deshalb in besonderem Maße darauf zu achten, dass sie mit ihrem Verhalten die Integrität, Transparenz und Gesetzestreue sicherstellt, die zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens, das in ihre (mittelbaren) Mitglieder gesetzt wird, erforderlich sind. Auch der Erfolg der Interessenvertretung durch die ABDA hängt ganz maßgeblich davon ab, dass die Vertreter und Vertreterinnen der ABDA als vertrauenswürdige und glaubwürdige Gesprächspartner von Politik, Behörden, Marktteilnehmern und Öffentlichkeit wahrgenommen und akzeptiert werden. Ferner hat die ABDA sicherzustellen, dass sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Beiträge ihrer Mitgliedsorganisationen bestimmungsgemäß einsetzt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden hat die ABDA die nachstehenden Grundsätze formuliert, an denen sich ihre gesamte Verbandsarbeit orientiert. Dieser Verhaltenskodex ist eine freiwillige Regelung, mit der insbesondere die Einhaltung ethischen und moralischen Handelns wie auch der Vorgaben eines wettbewerbs- und kartellrechtlich richtigen Verhaltens gewährleistet werden sollen. 1. Geltungsbereich Dieser Verhaltenskodex gilt für die ABDA einschließlich der ehrenamtlichen Mitglieder der Gremien der ABDA und der hauptamtlich Beschäftigten sowie für die Tochtergesellschaften der ABDA (nachstehend insgesamt als „ABDA“ bezeichnet). Die ABDA erwartet, dass auch die Mitgliedsorganisationen der ABDA sowie die Bundesapothekerkammer und der Deutsche Apothekerverband e.V. als Zusammenschlüsse innerhalb der ABDA nach diesem Verhaltenskodex handeln und die Inhalte für sich verbindlich erklären, um die umfassende Umsetzung der Compliance-Maßnahmen im gesamten Verband sicherzustellen. 2. Allgemeine Regelungen 2.1. Gesetze, Normen und ethische Verhaltensweisen Die ABDA beachtet die Gesetze und Normen, die für sie gelten. Sie orientiert sich an den allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, das sind insbesondere Integrität, Rechtschaffenheit sowie Menschenwürde. 2.2. Politik, Parteien, Behörden, Geschäftspartner, Patienten und Verbraucher Der Umgang der ABDA mit Dritten ist geprägt von Fairness und Ehrlichkeit. Mit öffentlichen Stellen pflegt die ABDA einen vertrauensvollen Umgang. Verbraucher- und patientenschützende Normen werden beachtet. 2.3. Vertrauliche Informationen Vertrauliche Informationen werden von der ABDA vertraulich behandelt. Eine unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt, soweit sie nicht von Dritten öffentlich gemacht wurden oder ohne Zutun der ABDA allgemein zugänglich geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Mitgliedschaft in einem Gremium der ABDA bzw. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 2.4. Datenschutz Personenbezogene Daten werden von der ABDA unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grenzen erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert. 2.5 Kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben Die ABDA beachtet die wettbewerbsschützenden Gesetze, speziell das Kartellrecht, sowie sonstige wettbewerbsschützende Regelungen. Unzulässige Absprachen, Empfehlungen sowie ein Missbrauch ihrer Stellung widersprechen den Grundsätzen der ABDA. Seite | 2 2.6. Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption Die ABDA lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. 3. Soziale Verantwortung 3.1. Menschenrechte Die international anerkannten Menschenrechte (sog. UNO-Menschenrechtscharta) werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt. Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Die ABDA missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt. Sie respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und achtet die Privatsphäre. 3.2. Nicht-Diskriminierung Die ABDA lehnt jede Form von Diskriminierung ab. Insbesondere findet keine Diskriminierung bei der Anstellung oder Beschäftigung statt, beispielsweise wegen Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. 3.3. Arbeitsbedingungen Die ABDA bekennt sich zu fairen Arbeitsbedingungen und beachtet die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit; insbesondere vermeidet sie Diskriminierung im Arbeitsleben, beachtet das Verbot der Kinderarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie der Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer. 4. Einhaltung dieser Grundsätze Die ABDA informiert ihre Beschäftigten, ehrenamtlich Tätigen bzw. Mitglieder in regelmäßigen Abständen über die ethischen Ziele und Verhaltensgrundsätze dieses Verhaltenskodex. Die ABDA wirkt durch geeignete Maßnahmen darauf hin, dass die vorstehenden Grundsätze eingehalten werden. Seite | 3