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VERHALTENSKODEX FÜR ALLE LIEFERANTEN UND DIENSTLEISTER I. Ethische und soziale Maßstäbe Die Auflistung in dieser Leitlinie erfolgt in alphabetischer Reihenfolge der Hauptpunkte und stellt daher keine Rangfolge dar. Diese Leitlinie gilt für Waren und Dienstleistungen jeglicher Art. Arbeitsbedingungen Am Arbeitsplatz sollen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen herrschen. „Best practice“ bezüglich Berufsausübung, Sicherheit und Gesundheit soll gefördert werden. Jegliche Form von psychischer, geistiger, sexueller oder anderer Belästigung muss verboten sein. Lieferanten von NORDSEE und deren Zulieferer müssen die gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem sie tätig sind einhalten. Falls es Diskrepanzen zwischen der lokalen Gesetzgebung und diesem Verhaltenskodex gibt, sollen diejenigen Vorschriften gelten, welche den Arbeitern das höchste Maß an Schutz und Sicherheit gewähren. Es müssen reguläre Anstellungsverhältnisse geschaffen werden. Es dürfen keine spezifischen Arbeitsverträge erstellt werden in der Absicht, Verpflichtungen gegenüber Arbeitern gemäß Arbeits- oder Sozialversicherungsgesetzen sowie Vorschriften aus regulären Arbeitsverhältnissen zu vermeiden bzw. zu umgehen. Auch darf es zu keiner Anstellung als Auszubildender kommen, wenn der Arbeitgeber nicht wirklich die Absicht hat, spezifische Fähigkeiten zu vermitteln oder eine reguläre Anstellung zu gewähren. Jugendlichen Arbeitern muss die Gelegenheit zur Ausbildung geboten werden. Notwendige Sicherheits- und Schutzausrüstung muss vorhanden sein bzw. dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeiter sind diesbezüglich sowohl ein- als auch darauf hinzuweisen, dass Sicherheitsausrüstungen der Erhaltung ihrer Gesundheit dienen.
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Stand Mai 2016
Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten müssen sich an die gesetzlichen Normen halten und branchenüblich sein. Auf keinen Fall darf von den Arbeitern ein regelmäßiges Wochenpensum von mehr als 48 Stunden verlangt werden. Pro Woche (7 Tage) muss mindestens ein freier Tag gewährt werden. Diskriminierung Alle Mitarbeiter von NORDSEE Lieferanten dürfen keiner Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ethnischer Herkunft, religiösen oder politischen Überzeugung oder irgendwelcher anderer persönlicher Merkmale ausgesetzt werden (ILO* 100 und 111). Kinderarbeit NORDSEE akzeptiert keine Kinderarbeit. Das Mindestalter für Angestellte muss in Überein-stimmung mit den örtlichen Gesetzgebungen sein, darf aber auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen (ILO* 138). Korruption und Bestechung NORDSEE toleriert keine Form von Korruption, Bestechung und Erpressung. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden private von geschäftlichen Belangen strikt getrennt.
Löhne und Gehälter Die Löhne müssen regelmäßig und pünktlich gezahlt werden und in ihrer Höhe der geleisteten Arbeit angemessen sein. Der Lohn und die Zusatzleistungen für eine normale Arbeitswoche müssen mindestens den gesetzlich geforderten und branchenüblichen Mindestlöhnen entsprechen. Auch dürfen keine Lohnabzüge, welche vom Gesetz nicht vorgesehen sind, ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Insofern Tarifverträge vorhanden sind, muss deren Einhaltung durch den Arbeitgeber gewährleistet werden. Dies gilt auch für Ihre Subunternehmer und/oder Mitarbeiter mit Werksverträgen.
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Vereinigungsfreiheit Das Recht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen wird ausdrücklich anerkannt (ILO* 87 und 98). Arbeitnehmervertreter dürfen keiner Diskriminierung ausgesetzt werden und sollen Zugang zu all jenen Arbeitsstätten erhalten, wo dies zur Ausübung ihrer Vertreterfunktion notwendig ist (ILO* 135 und Empfehlung 143). Die Arbeitgeber haben sämtlichen Aktivitäten der Gewerkschaften grundsätzlich offen und positiv gegenüber zu stehen.
Zwangsarbeit NORDSEE duldet keine Zwangsarbeit. Dies schließt auch Schuldarbeit und Arbeit von Strafgefangenen ein (siehe ILO* Übereinkommen 29 und 105). Die Mitarbeiter dürfen auch nicht gezwungen werden, Depotzahlungen zu leisten oder den Reisepass oder Personalausweis dem Arbeitgeber zu übergeben. Eine Arbeitsstelle muss freiwillig angetreten werden. NORDSEE behält sich das Recht vor, jederzeit und unangekündigt Audits durchzuführen und die vereinbarte Leitlinie zu überprüfen. Solche Audits können auch von NORDSEE beauftragten unabhängigen Dritten durchgeführt werden.
Wird die Leitlinie nicht eingehalten, kann dies zum Abbruch der entsprechenden Geschäftsbeziehungen führen. *International Labour Organization Der Begriff Mitarbeiter steht stellvertretend für die weibliche und männliche Form.
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II. Management Von allen Lieferanten wird erwartet, dass sie über ein Management verfügen, das die Einhaltung der anwendbaren Gesetze in ihren Unternehmen unterstützt und eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Erwartungen, die in diesem Verhaltenskodex dargelegt sind, fördert. Dies beinhaltet auch nachfolgende Aspekte:
Kommunikation und Kontrolle der Nachhaltigkeitskriterien Die Lieferanten sollen die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze in ihrer Lieferantenkette mitteilen und deren Einhaltung kontrollieren bzw. überwachen. Von den Lieferanten wird ebenso erwartet, dass sie eine angemessene Dokumentation erstellen, um nachzuweisen, dass sie die Grundsätze und Werte aus diesem Verhaltenskodex teilen. Sofern sich die Parteien darauf verständigen, kann NORDSEE in diese Dokumentation Einsicht nehmen. Kontinuierliche Verbesserung Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihre Nachhaltigkeitsleistung durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich optimieren, anpassen und verbessern. Die Kommunikation über erzielte Fortschritte ist gegenüber dem Auftraggeber zu gewährleisten.
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