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Verliebt Verlobt Verheiratet

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Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen Stand vom 01.09.2013 Veranstalter / Kontakt: Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH (OVK) Projektteam Hochzeitsmesse Sabine Ruthemeyer / Projektleitung Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück Telefon 0541 349034 E-Mail: s.ruthemeyer@osnabrückhalle.de URL: www.osnabrueckhalle.de Themenspektrum verliebt verlobt verheiratet Messe für Hochzeiten und andere Feste __________________________________ 16. und 17. Januar 2016 OsnabrückHalle Als Aussteller kann zugelassen werden, wer einem der folgenden Themen zuzuordnen ist (siehe Punkt "Zulassung"): ▪ Hochzeiten ▪ Privatfeiern ▪ Firmenjubiläen Veranstaltungsort Ausstellungsflächen / Foyerflächen und Räume in der OsnabrückHalle, Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück Veranstaltungsdaten / Zeitraum Aufbau Freitag Samstag 15.01.2016 16.01.2016 08:00 – 20:00 Uhr 08:00 – 10:30 Uhr Einlasszeiten für Aussteller Samstag 16.01.2016 Sonntag 17.01.2016 08:00 Uhr 09:30 Uhr Öffnungszeiten für Besucher Samstag 16.01.2016 Sonntag 17.01.2016 11:00 – 18:00 Uhr 11:00 – 18:00 Uhr Abbau Sonntag Montag 17.01.2016 18.01.2016 18:00 – 22:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr Diese Zeiten sind verbindlich und nicht veränderbar. Bitte halten Sie sich an diese Zeiten. Im Interesse unserer Besucherinnen und Besucher ist der Auf- und Abbau während der Öffnungszeiten nicht möglich. Ein vorzeitiges Abbauen des Standes ist untersagt. Leergut muss nach dem Aufbau sofort entfernt werden. Anfahrt Das Be-/Entladen erfolgt ausschließlich von der Zufahrt am Schlosswall (Pförtner / Backstage-Eingang)). Das Erdgeschoss ist über diesen Eingang direkt erreichbar. Das erste Obergeschoss kann über Treppen und Lastenaufzüge erreicht werden. Die Fahrzeuge müssen nach dem Be- und Entladen sofort aus der Ladezone entfernt werden. Widerrechtliche parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt. Parken LKW Für LKWs und Transporter besteht keine Parkmöglichkeit an der OsnabrückHalle und die Fahrzeuge müssen deshalb nach dem Beund Entladen unmittelbar entfernt werden. Die Tiefgarage Ledenhof steht für LKWs und Transporter nicht zur Verfügung. Parken PKW Fahrzeuge können in der Tiefgarage Ledenhof gegenüber der Universität Osnabrück am Neuen Graben geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Straße Alte Münze. Von der Tiefgarage führt der Ausgang OsnabrückHalle direkt über den Fußgängerüberweg Neuer Graben zum Eingang der OsnabrückHalle. Freie Plätze und eine Anfahrtsskizze können über die Homepage des Veranstalters www.osnabrueckhalle.de eingesehen werden. Anmeldung Der Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt durch Übersendung des beiliegenden – auf der Vorderseite vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten – Anmeldeformulars an die Osnabrücker Veranstaltungsund Kongress GmbH Sabine Ruthemeyer (Event-Service / Projektleitung) Schlosswall 1-9 D - 49074 Osnabrück Der Eingang der Anmeldung wird nicht zwingend bestätigt. Eine dem Aussteller gegebenenfalls zugehende Eingangsmitteilung ist keine Teilnahmebestätigung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf besondere Platzwünsche. Ein Konkurrenzausschluss wird grundsätzlich nicht zugestanden. Die Anmeldung ist bindend. Bis zur Zulassung kann der Aussteller von seiner Anmeldung zurücktreten. Er hat jedoch 25 % des in der Anmeldung enthaltenen Gesamtbetrages als Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr pauschal zu zahlen. Sagt der Aussteller nach der Zulassung aus einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grund seine Teilnahme ab, ist er verpflichtet, nachstehende Schadenspauschale bezogen auf den in der Anmeldung genannten Gesamtbetrag zu zahlen: 50 % bis 6 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag 75 % bis 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag 100 % innerhalb von 4 Wochen vor und während der Veranstaltung Zulassung Grundsätzlich kann nur ein Aussteller zugelassen werden, dessen Angebot den Ausstellungsthemen entspricht, bzw. bei spezifischen Messen alle Produkte, die im Vorfeld angemeldet und seitens der OVK genehmigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Fotos des Standaufbaus / der Präsentation wirken unterstützend für eine Genehmigung. Aufgrund der Prüfung dieser Unterlagen wird seitens des Veranstalters eine Zulassung geprüft. Die Zulassung wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin ausdrücklich genannten Aussteller gültig. Mit der Zulassung kommt ein Ausstellungsvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller zustande. Nach der Zulassung gelten die o.g. Rücktrittsbedingungen. Sollte der Aussteller bis 30 Minuten vor offiziellem Beginn der Messe am ersten Veranstaltungstag seinen Stand / Platz nicht bezogen haben, ist der Veranstalter berechtigt, den Stand anderweitig zu vergeben. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunde das Vertragsverhältnis zu kündigen und trotz Zulassung dem Aussteller den Standaufbau zu untersagen bzw. ihn vom Ausstellungsgelände zu verweisen, insbesondere den Stand auf Kosten des Ausstellers selber oder durch Beauftragte zu räumen, wenn der Aussteller gegen eine der ihm obliegenden Vertragspflichten verstößt. Das gilt besonders, wenn der Aussteller seinen finanziellen Verpflichtungen des Veranstalters gegenüber nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Der Aussteller darf außerdem seinen Stand nicht teilweise oder ganz Dritten überlassen und keine unzulässigen Werbemaßnahmen vornehmen. Der mit der Anmeldung fällige Gesamtbetrag bleibt davon unberührt und ohne Abzug zahlbar. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für eine anderweitige Verwendung der evtl. nicht genutzten Flächen zu sorgen. Unteraussteller, Gemeinschaftsstände Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als Mieter auftreten, sind sie verpflichtet, in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Rechnungsempfänger und Ansprechpartner der OVK GmbH zu nennen. Die Zulassung eines oder mehrerer Unteraussteller ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der GmbH möglich und berechtigt die OVK GmbH zur Geltendmachung einer besonderen Gebühr. In allen Fällen haftet jedoch der zugelassene Hauptaussteller für die Einhaltung der den Aussteller betreffenden Verpflichtungen durch den oder die Unteraussteller. Zulassung und Platzzuteilung Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenständen sowie die Platzzuteilung trifft die OVK GmbH. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur Verfügung stehenden Flächenkapazitäten sowie der Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung. Die OVK GmbH ist insbesondere berechtigt, die Zusammensetzung der Aussteller nach Branchenund Produktgruppen sowie deren Gewichtung festzuhalten. Die Zusammensetzung der Aussteller nach Unternehmensgröße und Marktbedeutung sowie andere sachliche Merkmale stellen unter anderem Auswahlkriterien dar. Die OVK GmbH ist jedoch keinesfalls an die Handhabung bei vorangegangenen Veranstaltungen gebunden. Darüber hinaus besteht ein Rechtsanspruch aus Zulassung nicht. Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung durch die OVK GmbH mit Angabe des bereitgestellten Standes (Standbestätigung). Hierdurch wird der Teilnahmevertrag zwischen dem Aussteller und der OVK GmbH rechtsverbindlich abgeschlossen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Zahlungsbedingungen Sämtliche angegebenen Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug in Euro zahlbar, spätestens zum genannten Fälligkeitsdatum. Zum Aufbau zugelassen werden nur Aussteller, deren Rechnungen vorab beglichen wurden. Für Überweisungen innerhalb der Woche vor der Veranstaltung muss ein entsprechender, von dem Kreditinstitut abgestempelter Überweisungsbeleg vorgelegt werden. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegen genommen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Beanstandungen gegenüber dem Veranstalter Der Aussteller muss unverzüglich seinen Stand auf Ordnungsmäßigkeit überprüfen. Schlecht-, Falsch-, Mehr- oder Minderleistungen sind dem Veranstalter umgehend anzuzeigen. Lediglich bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge ist der Veranstalter in der Lage, Abhilfe zu schaffen. Nicht rechtzeitig angezeigte Beanstandungen seitens des Ausstellers berechtigen nicht zum Rechnungsabzug. Werbung Der Aussteller darf nur innerhalb seines Standes Werbemittel verteilen und Werbemaßnahmen durchführen, insbesondere also nicht in Hallengängen oder anderweitig auf dem Kongressgelände. Eine Prospekt- oder Flyerverteilung muss wie auf dem Anmeldeformular angegeben angemeldet werden. Werbung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, muss ethisch und moralisch einwandfrei sein und darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Berücksichtigung der Thematik dieser Veranstaltung ist obligatorisch. Benachbarte Aussteller dürfen nicht in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten in irgendeiner Form behindert, eingeschränkt oder belästigt werden. Das gilt besonders für sich bewegende, optische oder akustische Werbemittel. Darüberhinaus sind Werbemaßnahmen verboten, - die andere Messen und Ausstellungen propagieren, die als Wettbewerbsveranstaltungen anzusehen sind, - die gegen behördliche Auflagen und Anordnungen, insbesondere des Brandschutzes, verstoßen. Die OVK GmbH ist berechtigt, unbefugt angebrachte oder unbefugt ausgeführte Werbung ohne Vorankündigung im Wege der Selbsthilfe zu unterbinden und auf Kosten des Ausstellers zu entfernen. Bei Streitigkeiten über die Zulässigkeit einer Werbung entscheidet die OVK GmbH unter Ausschluss des Rechtsweges endgültig. Technische Vorgaben Bauhöhe Es besteht die Möglichkeit ein Messe-Standbausystem bei der OVK GmbH nach vorheriger Anmeldung zu mieten. Die Wände sind 2,50 m hoch und 1 m breit. Sie werden gemäß gültiger Preisliste berechnet. Mittels Ringschrauben, Nylonschnüren und Bilderhaken können Objekte an den Wänden präsentiert werden. Dieses Material muss entsprechend mittels Anmeldeformular bestellt werden. Bohren und Schrauben in die Wände ist nicht erlaubt. Das Anbringen von Werbematerial mittels Kleben ist nur zulässig, wenn sich das Klebematerial anschließend wieder vollständig von den Wänden entfernen lässt. Für das Entfernen ist der Aussteller verantwortlich. Bei nicht sachgemäßer Behandlung der Wände werden die dadurch entstandenen Kosten zur Wiederherstellung dem Aussteller nachträglich in Rechnung gestellt. Grundsätzlich darf eine Standhöhe von maximal 2,50 m nicht überschritten werden. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Bei höheren Ständen ohne Genehmigung behält sich der Veranstalter vor, den Aufbau zu verweigern. Boden Die maximale Bodenbelastbarkeit beträgt 500 kg/m². Der Boden besteht im kompletten Ausstellungsbereich der Säle und Foyers aus Parkett und ist daher besonders zu schützen. Beim Verlegen von Teppichböden ist darauf zu achten, dass die verwendeten Klebebänder rückstandsfrei zu entfernen sind. Verschmutzungen und Beschädigungen des Bodens, die einer Sonderreinigung oder einer Reparatur bedürfen, gehen zu Lasten des Ausstellers. Standbau Aus brandschutztechnischen Gründen müssen die Standsysteme generell aus schwer entflammbaren Material (B1) gemäß DIN 4102 bestehen. Bescheinigungen sind bereit zu halten und bei Aufforderung durch eine Ordnungsbehörde oder durch das Hallenpersonal vorzulegen. Geschlossene Standdecken sind vom Veranstalter aus brandschutztechnischen Gründen nicht erlaubt. Es gelten sie sicherheitstechnischen Richtlinien des Veranstaltungsortes. Bitte halten Sie die entsprechenden Bescheinigungen für eventuelle Kontrollen vor Ort bereit. Sollten dennoch feste Systemstände geplant werden, müssen diese mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter abgestimmt werden, damit eine entsprechende Sondergenehmigung eingeholt werden kann. Die OVK GmbH behält sich vor, den Aufbau unpassender oder unzureichend ausgestalteter Stände, die nicht dem Gesamterscheinungsbild und Gesamtplan der Veranstaltung angepasst sind, aus sachlichen Gründen zu untersagen oder auf Kosten des Ausstellers abzuändern, falls dieser entsprechender Aufforderung zur Änderung durch die OVK GmbH nicht unverzüglich nachkommt. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der Abtransport von Ausstellungsgütern und der Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung ist nicht gestattet. Name, Anschrift bzw. Sitz des Ausstellers müssen deutlich sichtbar gemacht werden. Standgestaltung Sämtliche in der OsnabrückHalle eingebrachten Materialien müssen schwer entflammbar (B1) gemäß DIN 4102 sein. Bescheinigungen sind bereit zu halten und bei Aufforderung durch eine Ordnungsbehörde oder durch das Hallenpersonal vorzulegen. Leicht entflammbare Bau- und Dekorationsstoffe dürfen nicht verwendet werden. Sollte dieses dennoch geschehen, so ist der Veranstalter berechtigt, diese Materialien zu entfernen und auf Kosten des Ausstellers zu entsorgen. Für Schäden, die der Aussteller oder die von ihm beauftragen Personen oder Unternehmen an Gebäude oder Inventar verursachen, haftet gegenüber dem Veranstalter allein der Aussteller. Es ist untersagt, Nägel oder Schrauben in Wände, Pfeiler, Böden oder Decken zu schlagen. Gleiches gilt für das Standbausystem. Der Fußboden ist vor eventuellen Schäden durch die seitens des Ausstellers eingebrachten Aufbauten und Materialien zu schützen. Kosten für die fachgerechte Beseitigung dieser und aller zuvor genannten Schäden werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Anschlüsse, Maschinen und Geräte etc. müssen den DIN-Normen und den VDI- bzw. VDE-Vorschriften entsprechen. Grundsätzlich können vom Aussteller eigene Ausstellungsmaterialien eingesetzt werden. Die einschlägigen Bestimmungen und gesetzlichen Vorschriften bezüglich der technischen Richtlinien sind zu beachten. Ebenso müssen Feuerwehrund Fluchtwege sowie alle sicherheitstechnischen Einrichtungen stets freigehalten werden. Mit der Unterschrift werden die allgemeinen Ausstellungsbedingungen, die Preisliste, die Hausordnung, die Richtlinien zu Technik und Standbau sowie die Richtlinien für den Brandschutz des Veranstaltungsortes anerkannt und akzeptiert. Auf die Einhaltung des Abbautermins wird ausdrücklich hingewiesen. Der Mietvertrag endet mit dem Schluss der Veranstaltung. Mit dem Abbau der Stände in der Halle darf erst am letzten Veranstaltungstag nach Ausstellungsschluss begonnen werden. Die OVK GmbH ist berechtigt, bei Verstößen hiergegen dem Aussteller eine Konventionalstrafe in Höhe von Euro 5000,-- in Rechnung zu stellen. Der Stand ist spätestens bis zum oben genannten Abbauende vom Aussteller vollständig zu räumen. Die Ausstellungsfläche ist vom Aussteller in dem übernommenen Zustand zurückzugeben. Strombedarf Es gelten die Messe- und Ausstellungsbedingungen der OVK GmbH. Sie beruhen auf den Anforderungen der Niedersächsischen Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten. Sie sind zu beachten und anzuwenden, beim Aus- und Abbau sowie bei der Nutzung von Messe- und Ausstellungsständen in der OsnabrückHalle. Wasser, Abwasser In der Standbuchung ist ein Schuko-Anschluss (bis 3,5 KW) enthalten. Weitere Stromanschlüsse müssen mit der Standanmeldung beim Veranstalter bestellt werden. Demzufolge werden die Anschlüsse auf dem Stand / Platz vom technischen Personal des Veranstalters bereit gestellt. Eine selbständige Bedienung der Aussteller und/oder Messebauer ist nicht gestattet. Sollte darüber hinaus zusätzlicher Strombedarf bestehen, so ist dieser frühzeitig beim Veranstalter anzumelden und die Möglichkeiten / Gegebenheiten mit dem Fachpersonal abzustimmen. Internet / WLAN Die OsnabrückHalle verfügt über keine Wasser- und Abwasseranschlüsse. Für die Internetnutzung ist WLAN vorhanden und muss mit der Anmeldung bestellt werden. Die Preise gelten laut der ab 01.09.2013 gültigen Preisliste. Anlieferung Material Material für die Stände kann am Aufbautag bzw. am Veranstaltungstag an folgende Adresse geschickt werden. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass alle früher angelieferten Sendungen nur nach vorheriger Anfrage angenommen werden, da keine Einlagerungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sendungen sind deutlich sichtbar wie folgt zu adressieren: Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH Sabine Ruthemeyer Projektleitung Hochzeitsmesse Ihr Firmenname / Ihre Standnummer Schlosswall 1-9 49074 Osnabrück Die Sendungen werden von den Pförtnern ohne Gewähr angenommen. Für Fehlbestände und Schäden an den Sendungen wird keine Haftung übernommen. Leergut - Einlagerung Leergut kann während der Veranstaltung nicht eingelagert werden. Standreinigung / Müllentsorgung Die Gänge im Ausstellungsbereich werden vor Ausstellungsbeginn einmal grundgereinigt. Bau- und Verpackungsmüll muss vom Veranstalter oder dem jeweiligen Messebauer selbst entsorgt werden. Es erfolgt keine Standreinigung durch den Veranstalter. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich rechtzeitig vor Ausstellungsbeginn beendet sein. Zwischen den Veranstaltungstagen muss der anfallende Müll außerhalb des Standes platziert werden. Dieser Müll muss getrennt werden nach: Papier, Folien, Glas, organischer Nassmüll und Restmüll. Nach dem Abbau ist der Stand in dem Zustand zurückzulassen, wie er vorgefunden wurde. Sollten größere Mengen an Restmüll und Sperrgut nach dem Abbau auf den Standflächen verbleiben, werden die Entsorgungskosten dem Aussteller in Rechnung gestellt, ohne dass der Veranstalter diesbezügliche Aufbewahrungs- oder Obhutspflichten treffen. Rückholung des Materials Ausstellungsmaterial muss nach der Veranstaltung mitgenommen bzw. abgeholt werden. Eine Einlagerung von Messeständen und Messeequipment ist nicht möglich. Nicht abgeholtes Material wird auf Kosten des Ausstellers entsorgt. Haftung / Versicherung Die OVK GmbH trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Ausstellers. Es wird ein Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorausgesetzt. Die OVK GmbH haftet lediglich für Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit vermieteter sonstiger Gegenstände oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen, haftet die OVK GmbH lediglich, wenn diese Ereignisse nachweisbar von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden sind. Die OVK GmbH übernimmt für die vom Mieter, seinen Beauftragten oder Dritten aus Anlass der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände eine Haftung nur, soweit an diesen ein Schaden eintritt, der auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung ihres gesetzlichen Vertreters, eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht. Der Aussteller verpflichtet sich, bei allen Tätigkeiten die Unfallverhütungsvorschriften und sicherheitstechnischen Bedingungen einzuhalten. Die OVK GmbH haftet dem Aussteller nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschaden. Der Aussteller haftet auch ohne Verschulden für sämtliche Schäden, die er selber, seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Personen sowie seine Besucher verursachen. Entstandene Schäden werden dem Aussteller als Vertragspartner in Rechnung gestellt. Bewachung Das Messegelände wird während der offiziellen Auf- und Abbauzeit und während der Veranstaltungszeit bis einschließlich Veranstaltungsende tagsüber und in der Nacht vor den beiden Messetagen überwacht. Die OVK GmbH übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände, insbesondere wird kein Ersatz für beschädigte oder gestohlene Güter geleistet. Das von der OVK GmbH eingesetzte Aufsichtspersonal ist nicht befugt, Aufträge irgendwelcher Art vom Aussteller direkt entgegenzunehmen. Die OVK GmbH haftet in keiner Weise für entgegen dieser Bestimmung erteilte bzw. angenommene Aufträge. Ausstellung von Kraftfahrzeugen Eine Ausstellung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist in der OsnabrückHalle nicht möglich. Speicherung von Daten Der Aussteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die OVK GmbH personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies durch ausschließlich geschäftliche Zwecke bedingt ist. Gastronomie Die gastronomische Versorgung der Aussteller und Besucher ist ausschließlich dem GastronomieService der OVK GmbH gestattet (Tel. 0541.349042). Das Angebot und der Umfang der gastronomischen Versorgung obliegt allein der OVK GmbH. Erfüllungsort / Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück. Von den Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sonstiges Fotografieren und sonstige Bildaufnahmen Gewerbliche Bildaufnahmen jeglicher Art, insbesondere Fotografien und Filme/Videoaufnahmen, sind auf dem gesamten Ausstellungsgelände untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich die von der OVK GmbH akkreditierten Pressefotografen. Die OVK GmbH hat das Recht, Bild- und Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Ausstellungsgegenständen oder einzelnen Exponaten zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für aufgenommene Personen. Flyer / Internet Für die Veranstaltung wird ein offizieller Messe-Flyer herausgegeben sowie ein Aussteller-Verzeichnis auf der Homepage der OsnabrückHalle erscheinen. Dafür anfallende Kosten siehe Anmeldeformular. Die Eintragungen in das Ausstellerverzeichnis werden entsprechend den Angaben des Ausstellers in den Anmeldeunterlagen vorgenommen. Für deren Richtigkeit ist ausschließlich der Aussteller verantwortlich. Die OVK GmbH übernimmt hierfür keinerlei Gewähr. Kontakt / Rückfragen Projektleitung Hochzeitsmesse 2016 Sabine Ruthemeyer Telefon 0541.3490-34 E-Mail: [email protected] Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung an : Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH Event-Service / Projektleitung Hochzeitsmesse 2015 Sabine Ruthemeyer Schlosswall 1-9 49074 Osnabrück oder per Fax : 0541 3490-18 Zusatzbestimmungen zu den Teilnahmebedingungen Veranstalter / Kontakt: Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH (OVK) Projektteam Hochzeitsmesse Sabine Ruthemeyer / Projektleitung Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück Telefon 0541 3490 -34 E-Mail: s.ruthemeyer@osnabrückhalle.de URL: www.osnabrueckhalle.de verliebt verlobt verheiratet Messe für Hochzeiten und andere Feste __________________________________ 16. und 17. Januar 2016 OsnabrückHalle Rahmenprogramm Modenschau An beiden Veranstaltungstagen finden Modenschauen auf der Bühne des Europasaales statt. Die mitwirkenden Aussteller stellen neben der zu zeigenden Ware eine ausreichende Anzahl von Anziehhilfen und Kleiderständern zur Verfügung. Für die Durchführung der Modenschauen beauftragt der Veranstalter eine Agentur, die für den Inhalt der Präsentation verantwortlich ist. Die beauftragte Agentur kontaktiert die teilnehmenden Aussteller und wählt vorzugsweise nach deren Wünschen die Modelle aus. Die Anmeldung ist bindend. Für die Teilnahme an der Modenschau gelten die im Zusatzformular Teilnahme Modenschau aufgeführten Preise. Bei Absage trotz verbindlicher Anmeldung entstehen folgende Kosten: 50 % bis 6 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag 75 % bis 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag 100 % innerhalb von 4 Wochen vor und während der Veranstaltung Der Veranstalter behält sich ein Kontroll-, Mitsprache- und Vetorecht in Bezug auf die Art der Präsentation, der präsentierten Produkte und Aussagen sowie der Auswahl der Modelle vor. Es besteht seitens des Ausstellers kein Rechtsanspruch auf Zulassung bei der Modenschau. Der Veranstalter behält sich das Recht zur Auswahl der an der Modenschau teilnehmenden Aussteller vor. Brautpaar 2016 Gemeinsam mit den Osnabrücker Nachrichten präsentiert die Osnabrücker Veranstaltungs- und Kongress GmbH die Aktion BRAUTPAAR 2016. Gesucht werden Paare , die ihren Hochzeitstermin für das Jahr 2016 festgelegt haben. Während der Messe treten ausgewählte Paare in einem Wettbewerb gegeneinander an. Das Siegerpaar erhält den Titel Brautpaar 2016. Die zu gewinnenden Preise werden von den Ausstellern gestiftet. In den Osnabrücker Nachrichten und auf der Homepage des Veranstalters werden die Aussteller und die entsprechenden Preise mehrfach genannt. Die teilnehmenden Brautpaare unterzeichnen vorab eine Erklärung, dass sie nur einen Anspruch auf die gewonnenen Preise haben und eine Umwandlung in andere Artikel oder eine Auszahlung in bar nicht möglich ist. Die Adresse der Bewerber können allen teilnehmenden Ausstellern zwecks Werbung zur Verfügung gestellt werden.