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„verstellte Galtkühe“ Als „milchküh

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Landwirtschaftsamt Administrative Vereinfachung bei verstellten Galtkühen Ab dem 1. Januar 2016 gelten „verstellte Galtkühe“ als „Milchkühe“ und nicht mehr als „andere Kühe“. Mit dieser Änderung hat das Bundesamt für Landwirtschaft ein Anliegen aus der Praxis umgesetzt. Diese Regelung ist eine Vereinfachung für die betroffenen Betriebe. Das BLW hat per 1. Januar 2016 verschiedene Verordnungsänderungen in Kraft gesetzt. Die Zuordnung der Galtkühe wurde ebenfalls neu geregelt. Im Anhang zu Artikel 27 Absatz 1 der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung ist neu folgende Definition aufgeführt: Als Milchkühe gelten gemolkene Kühe mit oder ohne Verkehrsmilchproduktion (inkl. Galtkühe, die im Bestand der gemolkenen Kühe gehalten werden, sowie verstellte Galtkühe). Als andere Kühe gelten Mutter- und Ammenkühe, Ausmastkühe, sowie andere nicht gemolkene Kühe. Aufgrund dieser Verordnungsänderung gelten verstellte Galtkühe in jedem Fall als Milchkühe. Verstellte Galtkühe sind somit ab sofort in der Tierverkehrsdatenbank sowohl beim Milchviehbetrieb als auch beim Drittbetrieb mit der Nutzungsart „Milchkühe“ zu deklarieren. Bei den Tierwohl-Programmen BTS und RAUS gelten neu die verstellten Galtkühe als Tiere der Kategorie A1 (Milchkühe) und nicht mehr als Tiere der Kategorie A2 (andere Kühe). Bei den betroffenen Betrieben sind allfällige Anpassungen bei den Anmeldungen der Tierwohl-Programme BTS und RAUS dem Landwirtschaftsamt zu melden. Frauenfeld, Januar 2016; Landwirtschaftsamt Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8 8510 Frauenfeld T +41 58 345 57 10, F +41 58 345 57 11 www.landwirtschaftsamt.tg.ch