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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Sport BASPO Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM Fachstelle Mediathek+Lernmedien Daniel Käsermann
Videoanalyse Hinweise zum Datenschutz bei Personenaufnahmen
Auch wenn es «nur» um Aufnahmen für eine Optimierung eines Bewegungsablaufs im Sport geht – Personenaufnahmen sind sensible Daten, die es entsprechend zu handhaben gilt. Vor geplanten Videoaufnahmen sollen die Sportlerinnen und Sportler (bei Minderjährigen auch deren gesetzliche Vertreter) über die Themen Persönlichkeitsschutz, Verwendung und Verbreitung der Aufnahmen informiert werden. In einem Gespräch mit den Betroffenen ist es empfehlenswert, eine Vereinbarung mit allen getroffenen Entscheiden abzufassen und gemeinsam zu unterzeichnen.
In der Folge sind mögliche Ideen und Textbausteine für Vereinbarungen zwischen Sportorganisationen, Trainerinnen/Trainern, Sportlerinnen/Sportlern und Eltern aufgelistet: Bilder1 dürfen mit eigenen Geräten aufgenommen werden. werden nur mit Geräten des verantwortlichen Trainers/der verantwortlichen Trainerin erstellt. werden nach der Analyse, dem Feedback unmittelbar gelöscht.
dürfen nur an abgebildete Personen weitergegeben werden.
dürfen auf Onlineplattformen in Verzeichnissen gespeichert werden, wenn sie bei den gängigen Suchdiensten nicht gefunden werden können (non listed). dürfen auf Onlineplattformen nur gespeichert werden, wenn ein Passwortschutz des Verzeichnisses besteht. dürfen nicht auf Onlineplattformen2 gespeichert werden.
dürfen auf Onlineplattformen nur für die abgebildete Person zugänglich sein. dürfen auf Onlineplattformen für die Trainingsgruppe xy zugänglich sein. dürfen auf Onlineplattformen für den Verein xy zugänglich sein.
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Bilder können alle Arten von realen Personenabbildungen sein: z.B. Fotos, Videos, Reihenbilder. Zum Beispiel Dropbox, Youtube, Vimeo, Webseiten, Facebook.