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Wann Ist Eine Wurzelkanalbehandlung Kassen

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    August 2018
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Wann ist eine Wurzelkanalbehandlung Kassen- und wann eine Privatleistung? Generelle Voraussetzung für eine Wurzelkanalbehandlung ist, dass ein Zahn nach medizinischen Gesichtspunkten erhalten werden kann. Der Zahn muss „ERHALTUNGSFÄHIG“ sein. Es dürfen hierbei aber nicht alle erhaltungsfähigen Zähne zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Ist die Wurzelkanalbehandlung mit Hilfe von allgemein gültigen, anerkannten und wirtschaftlichen Verfahren möglich und kann damit der Erhalt des Zahnes auf lange Zeit gesichert werden? Nein Ist eine Wurzelkanalbehandlung dennoch mit Hilfe von neueren, moderneren und dadurch leider oftmals Kosten intensiveren Verfahren möglich? Hierbei wird in der Regel das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung verletzt und: Die Behandlung ist eine Privatleistung. Ja Die zweite Frage die man sich stellen muss, ist ein Zahn nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 6 SGB V für vertragszahnärztliche Versorgung auch noch „ERHALTUNGSWÜRDIG“? Dies trifft für Schneidezähne, Eckzähne, Prämolaren (kleine Seitenzähne) und Molaren (große Seitenzähne) zu, wenn die Prognose mit einer Wurzelkanalbehandlung als gut und langfristig bezeichnet werden kann. Molaren müssen zusätzlich noch eine der folgenden Kriterien erfüllen. Durch die Behandlung des Zahnes : • ist der Erhalt einer geschlossener Zahnreihe möglich • ist der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich • ist eine einseitige Freiendsituation der Zahnreihe vermeidbar Ja Die Behandlung ist eine Kassenleistung. Nein Die Behandlung ist eine Privatleistung. Dr. med. dent. Thomas Heil