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Gliederung
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Wettspielordnung des DTTB ab der Spielzeit 2017/18
Diese Fassung der Wettspielordnung tritt am 25. Mai 2017 in Kraft– ausgenommen sind alle Turnierveranstaltungen der zu Ende gehenden Spielzeit 2016/17 bis einschließlich 30. Juni 2017. Für diese gilt noch die alte Wettspielordnung.
mit den Ausführungsbestimmungen TTVWH Gliederung Inhaltsverzeichnis Abschnitt A:
Allgemeines
Abschnitt B:
Spielberechtigung
Abschnitt C:
Altersgruppe Nachwuchs
Abschnitt D:
Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
Abschnitt E:
Grundlagen für Mannschaftskämpfe
Abschnitt F:
Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
Abschnitt G:
Organisation des Punktspielbetriebes
Abschnitt H:
Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb
Abschnitt I:
Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb
Abschnitt J:
Mannschaftsmeisterschaften
Abschnitt K:
Pokalmeisterschaften
Abschnitt L:
Werbebestimmungen
Abkürzungsverzeichnis Liste der Definitionen
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Inhaltsverzeichnis Gliederung .......................................................................................................................... 1 Abschnitt A – Allgemeines................................................................................................ 6 1 Zweck und Geltungsbereich der Wettspielordnung (WO) ................................................. 6 2 Spielregeln ........................................................................................................................ 7 3 Bekämpfung des Dopings ................................................................................................. 8 4 Vereins- bzw. verbandsfremde Einflussnahme ................................................................. 8 5 Definitionen ....................................................................................................................... 8 6 Spielkleidung .................................................................................................................. 11 7 Materialien ...................................................................................................................... 11 8 Altersgruppen und Altersklassen .................................................................................... 12 9 Spielzeit .......................................................................................................................... 13 10 Wettbewerbe ................................................................................................................. 13 11 Offizielle Veranstaltungen ............................................................................................. 13 12 Nicht offizielle Veranstaltungen ..................................................................................... 14 13 Gemischter Spielbetrieb................................................................................................ 14 14 Spielgemeinschaften..................................................................................................... 16 15 Spielberechtigung, Startberechtigung, Einsatzberechtigung, Teilnahme an Veranstaltungen ......................................................................................................... 17 16 Datenverwaltung ........................................................................................................... 18 17 Ranglisten ..................................................................................................................... 18 18 Gebühren ...................................................................................................................... 19 19 Rechtliches ................................................................................................................... 19 Abschnitt B – Spielberechtigung.................................................................................... 21 1 Erfordernis und Inhalt einer Spielberechtigung ............................................................... 21 2 Zuständigkeit für die Erteilung einer Spielberechtigung .................................................. 23 3 Ersterteilung einer Spielberechtigung ............................................................................. 23 4 Wechsel einer Spielberechtigung ................................................................................... 24 5 Formvorschriften bei der Einreichung eines Antrags auf Wechsel einer Spielberechtigung ................................................................................................................................... 25 6 Kostenerstattung an den bisherigen Verein bzw. Mitgliedsverband ................................ 25 7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer Spielberechtigung ................................................... 25 8 Rechtsmittel und Disziplinarmaßnahmen ........................................................................ 27 9 Beschränkung der Einsatz- und Startberechtigung ......................................................... 27 DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt C – Altersgruppe Nachwuchs........................................................................ 29 1 Vereinszugehörigkeit/Spielberechtigung ......................................................................... 29 2 Veranstaltungsende ........................................................................................................ 29 3 Vorschriften zur uneingeschränkten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb ............... 29 4 Vorschriften zur eingeschränkten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb ................... 31 5 Regelung für Auswahlspiele ........................................................................................... 31 Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform ............................. 32 1 Turniergenehmigungen/Allgemeines .............................................................................. 32 2 Ausschreibung ................................................................................................................ 34 3 Altersklassen .................................................................................................................. 35 4 Leistungsklassen ............................................................................................................ 35 5 Setzung........................................................................................................................... 36 6 Auslosung ....................................................................................................................... 37 7 Austragungssysteme/Wertung ........................................................................................ 38 8 Oberschiedsrichter .......................................................................................................... 41 9 Schiedsgericht ................................................................................................................ 41 10 Pflichten der Turnierteilnehmer ..................................................................................... 41 11 Turnierunterlagen.......................................................................................................... 41 Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe ...................................................... 43 1 Allgemeines .................................................................................................................... 43 2 Allgemeine Vorschriften für Mannschaftskämpfe ............................................................ 43 3 Wertung .......................................................................................................................... 45 4 Einzelaufstellung ............................................................................................................. 46 5 Doppelaufstellung ........................................................................................................... 46 6 Spielsysteme .................................................................................................................. 47 Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes ................................ 51 1 Grundlagen ..................................................................................................................... 51 2 Voraussetzungen für die Teilnahme am Punktspielbetrieb ............................................. 51 3 Verwaltung des Punktspielbetriebes ............................................................................... 53 Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes .................................................. 59 1 Mannschaftsstärke .......................................................................................................... 59 2 Spielsysteme .................................................................................................................. 59 DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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3 Spiele der Hauptrunde .................................................................................................... 59 4 Entscheidungsspiele ....................................................................................................... 60 5 Terminplanung ................................................................................................................ 61 6 Verlegung von Spielterminen .......................................................................................... 63 7 Zurückziehung und Streichung ....................................................................................... 65 8 Kontrolle der Punktspiele ................................................................................................ 66 9 Titel ................................................................................................................................. 67 10 Ergebnisübermittlung .................................................................................................... 67 Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb .......................................... 68 1 Allgemeines .................................................................................................................... 68 2 Mannschaftsmeldung ...................................................................................................... 70 3 Genehmigung der Mannschaftsmeldung ........................................................................ 73 4 Auswirkungen von Zurückziehung oder Streichung auf die Mannschaftsmeldung ......... 73 Abschnitt I - Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb............................................... 75 1 Bedingungen für Austragungsstätten .............................................................................. 75 2 Spielkleidung .................................................................................................................. 77 3 Schiedsrichtereinsatz ...................................................................................................... 77 4 Mannschaftsaufstellung .................................................................................................. 79 5 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen ................................................... 80 Abschnitt J – Mannschaftsmeisterschaften .................................................................. 84 1 Allgemeines .................................................................................................................... 84 2 Meldung/Teilnahmeerklärung ......................................................................................... 84 3 Mannschaftsmeldung ...................................................................................................... 84 4 Einsatzberechtigung ....................................................................................................... 85 5 Ergebniserfassung/Wertung ........................................................................................... 85 Abschnitt K – Pokalmeisterschaften .................................................................................. 86 1 Geltungsbereich .............................................................................................................. 86 2 Pokalspielklassen ........................................................................................................... 86 3 Meldung der am Pokalspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften (Vereinsmeldung) ..... 87 4 Mannschaftsmeldung ...................................................................................................... 87 5 Einsatzberechtigung von Spielern in Pokalmannschaften (Mannschaftsaufstellung) ..... 87 6 Austragungssystem ........................................................................................................ 88 7 Heimrecht ....................................................................................................................... 88 DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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8 Spielsystem .................................................................................................................... 89 9 Ergebnismeldung ............................................................................................................ 89 10 Sonstiges ...................................................................................................................... 89 Abschnitt L – Werbebestimmungen ................................................................................... 90 1 Geltungsbereich/Allgemeines ......................................................................................... 90 2 Spielkleidung .................................................................................................................. 91 3 Materialien ...................................................................................................................... 92 Abkürzungsverzeichnis................................................................................................... 96 Liste der Definitionen ...................................................................................................... 97
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Abschnitt A – Allgemeines
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Abschnitt A – Allgemeines 1 Zweck und Geltungsbereich der Wettspielordnung (WO) Zweck der WO des DTTB ist es, einheitliche Richtlinien für Spielbetrieb zu schaffen. Diese WO ist der Satzung des DTTB als Anhang zugeordnet und kann durch Beschluss des Bundestages in einzelnen Punkten oder im Ganzen geändert werden (siehe § 24.1 der Satzung des DTTB). In der WO schließt „Spieler“ mit seinen Ableitungen auch jeweils „Spielerin“ ein. Die WO gilt für den gesamten Spielbetrieb des DTTB, d. h. für Bundesveranstaltungen und die Bundesspielklassen (BSK). Die WO gilt auch für den gesamten Spielbetrieb der Mitglieds- und Regionalverbände (Verbände) bzw. deren Gliederungen und Vereine. Die Verbände dürfen bei alternativen Regelungen eine der festgelegten Alternativen wählen, für ihren Zuständigkeitsbereich Abweichungen von den Regelungen für solche Passagen festlegen, bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt, für ihren Zuständigkeitsbereich eigene Regelungen für alle nicht behandelten Fragen festlegen. Abweichungen und eigene Regelungen dürfen den gesamten Zuständigkeitsbereich, nur die „unteren Spielklassen" oder nur die „unterste Gliederung“ betreffen. Eine verbandseinheitliche Regelung für den gesamten Zuständigkeitsbereich eines Verbandes darf durch die WO vorgeschrieben werden. Anderenfalls bedeutet die Formulierung „… die Verbände und ggf. deren Gliederungen …“, dass die Verbände beschließen dürfen, ihren Gliederungen eine jeweils einheitliche eigene Regelung zu erlauben. Die Bezirke sind die „unterste Gliederung“ im Sinne WO A 5. Die „unteren Spielklassen“ bezeichnen die Kreisklasse bis einschließlich der Verbandsklasse. Steht eine Regelung eines Verbandes oder der Bundesspielordnung (BSO) zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben. Dem Ausschuss für Leistungssport des DTTB obliegt es in alleiniger Zuständigkeit, sich auf Antrag der Verbände zur Auslegung der WO gutachterlich zu äußern. Die vom Ausschuss für Leistungssport erstellten Gutachten sind bindend und werden auf der Homepage des DTTB veröffentlicht. Über den zu klärenden Sachverhalt hat der Bundestag bei nächstmöglicher Gelegenheit zu entscheiden. Zweck und Geltungsbereich der Ausführungsbestimmungen (AB) Zweck der Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVWH zur Wettspielordnung (WO) des DTTB ist es, einheitliche Richtlinien für das gesamte Verbandsgebiet zu schaffen, soweit diese nicht durch die allgemeinen Bestimmungen des DTTB gegeben sind. Die Bezirke dürfen abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich nur für solche Passagen beschließen, bei denen die WO bzw. AB dies ausdrücklich zulassen. Steht eine Regelung eines Bezirks zu den Bestimmungen der WO bzw. der AB im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO bzw. der AB aufgehoben. Zuständigkeit Der gesamte Spielbetrieb der dem TTVWH angeschlossenen Vereine untereinander sowie mit Vereinen außerhalb des Verbandsgebietes unterliegt der Aufsicht des TTVWH. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Der Aufsicht unterliegen demgemäß alle Punkt-, Pokal- und Auswahlspiele sowie Kreis-, Bezirks- und Württembergische Einzelmeisterschaften, ferner Ranglistenausspielungen und Turniere, gemäß WO A 11. Allgemeine Pflichten der Vereine und Spieler Alle Vereine sind verpflichtet, für ein sportlich faires Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger unmittelbar vor, während und nach sportlichen Veranstaltungen Sorge zu tragen. Weiterhin sind alle Vereine verpflichtet, für eine reibungslose Durchführung von Sportveranstaltungen zu sorgen, als Hausherr ggf. auch unter Ausübung ihres Hausrechts. Alle Verstöße gegen Bestimmungen der allgemeinen Pflichten der Vereine und der Spieler sind gemäß den Strafbestimmungen des TTVWH zu ahnden. Duldet ein Verein Störungen oder ergreift er keine Maßnahmen, um zu erwartende zukünftige Störungen zu unterbinden, so ist er bei der Ahndung dem Störer gleichzustellen.
2 Spielregeln 2.1 Internationale Tischtennisregeln (ITTR) Für alle Veranstaltungen gelten die ITTR (Teile A und B), wie sie vom DTTB bekanntgemacht wurden, entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist. Abweichend von den ITTR gilt im gesamten Bereich des DTTB: Hinsichtlich der Regelungen zum Time-Out (ITTR B 4.4.2) gilt der jeweilige Berater als Mannschaftskapitän. Hinsichtlich der Regelungen für Pausen (ITTR B 4.4.3) gilt für jeden Spieler eine maximal fünfminütige Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Spielen sowohl im Mannschafts- als auch im Individualspielbetrieb. Hinsichtlich der einheitlichen Spielkleidung gilt ITTR B 2.2.7 in Individualwettbewerben von offiziellen Veranstaltungen nicht für Spieler des gleichen Verbandes bzw. Vereines. Zudem dürfen die Verbände für ihren Zuständigkeitsbereich beschließen: bei Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 Abweichungen von ITTR B 2.2.7 hinsichtlich der einheitlichen Spielkleidung für Mannschaftswettbewerbe, bei Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 Abweichungen von ITTR B 2.2.8 und B 2.2.9 hinsichtlich der Unterscheidbarkeit der Farben der Spielkleidung gegnerischer Mannschaften, bei Veranstaltungen gemäß WO A 11.3.2 und A 11.3.3 Abweichungen von den Vorgaben der ITTR. 2.2 Gewinnsätze Zum Gewinn eines Spiels sind erforderlich im Mannschaftsspielbetrieb 3 Gewinnsätze Individualspielbetrieb 3 Gewinnsätze in der Altersgruppe Senioren in allen anderen Altersgruppen wahlweise 3 oder 4 Gewinnsätze. 2.3 Schlägertests Bei allen Veranstaltungen dürfen Schlägertests gemäß der Richtlinie zu Schlägertests durchgeführt werden. Die Tests dürfen nur von lizenzierten Schiedsrichtern vorgenommen werden. Sie dürfen vor einem Spiel vorgenommen werden. Schläger, die bei diesen Tests nicht den ITTFRegeln entsprechen, dürfen nicht im jeweiligen Spiel eingesetzt werden. Der Spieler darf dann den
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Schläger einmal austauschen und das Spiel mit diesem Ersatzschläger bestreiten, der nach dem Spiel getestet wird, falls ein Test vor dem Spiel zeitlich nicht mehr möglich gewesen ist. Ein einzelnes absolviertes Spiel wird als verloren gewertet, wenn beim Schlägertest nach dem Spiel festgestellt wird, dass einer der im Spiel eingesetzten Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entsprochen hat. Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entspricht und der Spieler sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. 2.4 Sportliche Umgebung Allen Veranstaltern wird dringend empfohlen, den Konsum von Alkohol innerhalb des umschlossenen Raums, in dem der Wettkampf stattfindet, zu untersagen und zu unterbinden. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen der Altersgruppe Nachwuchs. Rauchen innerhalb der Austragungsstätte ist verboten.
3 Bekämpfung des Dopings Bestandteil dieser WO ist die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DTTB einschließlich aller Anhänge. Neben den in § 60 der Satzung des DTTB festgelegten Sanktionsmöglichkeiten gelten für Vergehen hinsichtlich Dopings ausschließlich die Regelungen gemäß ADO. Für die Durchführung der Dopingkontrollen gelten die Bestimmungen gemäß Anhang der ADO.
4 Vereins- bzw. verbandsfremde Einflussnahme Eine Einflussnahme vereins- oder verbandsfremder Personen, Firmen oder Institutionen auf den Spielbetrieb ist nicht zulässig, falls dadurch gegen die Satzung oder Ordnungen des DTTB bzw. des jeweiligen Verbandes oder dessen Gliederung verstoßen wird. Dies ist analog auf die Satzung und Ordnungen des TTVWH anzuwenden.
5 Definitionen Die Sortierung der nachfolgenden Begriffe erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Verbandes entweder alphabetisch oder thematisch gegliedert. 5.1 Allgemeines Altersklasse ist eine Unterteilung des Spielbetriebes nach Alter. Altersgruppe ist eine Zusammenfassung von Altersklassen. Leistungsklasse ist die Unterteilung einer Altersklasse nach Gesichtspunkten der Spielstärke. Turnierklasse ist die Kombination einer geschlechtsspezifischen Altersklasse und einer Leistungsklasse bei Veranstaltungen in Turnierform. Spielklasse ist die Kombination einer geschlechtsspezifischen Altersklasse und einer Hierarchieebene bei Punkt- und Pokalspielen.
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Austragungsstätte ist die Räumlichkeit, in der die Veranstaltungen gemäß WO A 11 und A 12 stattfinden, einschließlich sämtlicher Funktions- und Nebenräume sowie Tribünen. Mannschaftskampf ist das Aufeinandertreffen von Mannschaften in einem Mannschaftswettbewerb. Konkurrenz ist die Kombination einer Turnierklasse und eines Wettbewerbs gemäß WO A 10. Turnierstufe ist der Teil einer Konkurrenz, für den ein einziges Austragungssystem verwendet wird und in dem die Spieler sich für die nächste Turnierstufe dieser Konkurrenz oder eine nachfolgende Konkurrenz qualifizieren können (z. B. Vor-, Zwischen- und Endrunde einer Konkurrenz). Spiel ist das Aufeinandertreffen von Spielern bzw. Paaren in einem Individualwettbewerb bzw. in einem Mannschaftskampf. Spielpunkt ist die Einheit für die Wertung einzelner Spiele in einem Mannschaftskampf. Tabellenpunkt ist die Einheit für die Wertung von Mannschaftskämpfen in einer Tabelle. Vereinsmannschaften sind Mannschaften aus Spielern eines Vereins. Vereinsübergreifende Mannschaften sind Mannschaften aus Spielern mehrerer Vereine. Spielgemeinschaften sind Mannschaften, bei denen der eine Teil der Spieler für einen Verein und der andere Teil der Spieler für genau einen anderen Verein spielberechtigt ist. Gemischte Mannschaften sind Mannschaften mit männlichen und weiblichen Spielern. Gemischte Spielklassen sind Spielklassen im männlichen Spielbetrieb mit zusätzlichen weiblichen Mannschaften. Auswahlmannschaften sind Mannschaften, die gemäß gesonderter Vorgaben aus Spielern verschiedener Vereine, Verbände, Altersklassen und Geschlechter bestehen können. click-TT ist eine Online-Plattform zur Verwaltung und Durchführung des Spielbetriebes. Verbände ist der Sammelbegriff für Mitgliedsverbände und Regionalverbände. 5.2 Organisation des Spielbetriebes Bundesspielklassen (BSK) sind die vom DTTB verwalteten Spielklassen der Damen/Herren: 1. Bundesliga Damen, 2. Bundesligen, 3. Bundesligen, Regionalligen und Oberligen. Untere Spielklassen gemäß WO A 1 sind alle Spielklassen der Damen/Herren unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse. Unterste Gliederung ist die unterste Verwaltungsebene eines Mitgliedsverbandes (Kreisverbände o.ä.). Bei Mitgliedsverbänden ohne Gliederung sind die höchste Verbandsspielklasse und die Veranstaltungen mit direkter Qualifikation für Bundesveranstaltungen definitionsgemäß nicht Bestandteil der untersten Gliederung. Punktspiele sind Mannschaftskämpfe von Vereinsmannschaften zur Ermittlung einer sportlichen Reihenfolge. Sie werden in einer Hauptrunde und ggf. ergänzend in Entscheidungsspielen ausgetragen.
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Hauptrundenspiele sind Mannschaftskämpfe innerhalb einer Gruppe, bei denen jede Mannschaft im Normalfall zweimal (Hin- und Rückspiel), mindestens jedoch einmal gegen jede andere antritt. Entscheidungsspiele ist der Sammelbegriff für Relegationsspiele, Play-off-Spiele und Anwartschaftsspiele. Sie gehören zur selben Halbserie wie die vorangegangenen Hauptrundenspiele. Relegationsspiele sind Mannschaftskämpfe nach Abschluss der Hauptrundenspiele zur Ermittlung einer Mannschaft, die das Recht auf den Relegationsaufstieg erwirbt. Hierfür werden Mannschaften aus verschiedenen Gruppen und ggf. aus verschiedenen Spielklassen des Punktspielbetriebes nach Maßgabe der Auf- und Abstiegsregelung zusammengeführt. Play-off-Spiele führen nach Abschluss der Hauptrundenspiele eine festgelegte Anzahl von Mannschaften einer oder mehrerer gleichrangiger Gruppen zusammen, um die abschließende Reihenfolge zu ermitteln. Play-off-Spiele können auch die Funktion von Relegationsspielen haben. Anwartschaftsspiele sind Mannschaftskämpfe nach Abschluss der Hauptrundenspiele zur Ermittlung von Anwartschaften auf eine bestimmte Spielklasse. Hierfür werden Mannschaften aus verschiedenen Gruppen und ggf. aus verschiedenen Spielklassen des Punktspielbetriebes nach Maßgabe der Auf- und Abstiegsregelung zusammengeführt. Anwartschaftsspiele sind vorsorglich, d. h., es gibt für die Sieger keine Gewähr auf die Zuordnung zur Spielklasse, für die eine Anwartschaft ermittelt wird. 5.3 Mannschaften und Spieler Vereinsmeldung ist die Meldung aller Mannschaften eines Vereins zur Teilnahme am Spielbetrieb einer Spielzeit. Mannschaftsmeldung ist die Meldung aller Spieler einer nach Geschlecht getrennten Altersklasse, die in den betreffenden Mannschaften des Vereins einsatzberechtigt sind. Mannschaftsaufstellung ist die Meldung von Spielern, die in einem einzelnen Mannschaftskampf zum Einsatz kommen sollen. Mannschaftsspieler sind alle Spieler, die nach der jeweiligen Mannschaftsmeldung diese Mannschaft bilden. Ersatzspieler sind alle Spieler, die einer unteren Mannschaft als Mannschaftsspieler angehören und im Bedarfsfall in oberen Mannschaften eingesetzt werden. Stammspieler ist ein Spieler einer Mannschaft, der zur Sollstärke dieser Mannschaft beiträgt. Reservespieler ist ein Spieler einer Mannschaft, der nicht zur Sollstärke dieser Mannschaft beiträgt. Er wird in der Mannschaftsmeldung mit RES gekennzeichnet. Reservespieler gibt es nur in Mannschaftsmeldungen der Damen und Herren. Ergänzungsspieler ist ein Spieler einer Mannschaft, der nicht zur Sollstärke dieser Mannschaft beiträgt. Weibliche Ergänzungsspieler werden in der Mannschaftsmeldung mit WES, JugendErgänzungsspieler mit JES, Nachwuchs-Ergänzungsspieler mit NES und SeniorenErgänzungsspieler mit SES gekennzeichnet. 5.4 Rangliste TTR-Wert (Tischtennis-Rating-Wert) ist die Maßzahl für die Spielstärke eines Spielers. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Q-TTR-Wert (Quartals-Tischtennis-Rating-Wert) ist die zu einem definierten Termin berechnete, unveränderbare und öffentlich einsehbare Maßzahl für die Spielstärke eines Spielers. Vergleichbar wird ein Q-TTR-Wert genannt, wenn mehr als neun Einzel zu seiner Berechnung herangezogen worden sind. TTR-relevant werden Spielklassen und Konkurrenzen genannt, deren Einzel-Ergebnisse in die Berechnung der TTR-Werte einfließen. TTR-bezogen werden Spielklassen und Konkurrenzen genannt, bei denen die vergleichbaren QTTR-Werte als Referenzwerte für sportliche Einteilungen wie Mannschaftsmeldungen, Turnierklassengrenzen oder Setzlisten verwendet werden.
6 Spielkleidung Es muss in sportgerechter Kleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. "Body"), Socken und Hallenschuhe) gespielt werden. Zu Mannschaftskämpfen ist in einheitlicher Spielkleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. "Body")) anzutreten. Das Tragen von Trainingsbekleidung während eines Spiels ist grundsätzlich nicht erlaubt. In begründeten Fällen darf der Oberschiedsrichter (OSR) Ausnahmen zulassen. Die Zulässigkeit von Werbung, Herstellerzeichen, Wappen und Namen sowie Rückennummern ist in WO L geregelt. Die Bestimmungen zur Unterscheidbarkeit der Trikotfarben (ITTR B 2.2.9 und B 2.2.10) sind im TTVWH nur anzuwenden, wenn besondere mediale Anforderungen dies notwendig machen. Die Entscheidung trifft der zuständige Oberschiedsrichter.
7 Materialien 7.1 Materialien sind:
Tische Netzgarnituren Bälle Schlägerhölzer Schlägerbeläge Kleber Schlägertestgeräte Komplettschläger Umrandungen Böden Schiedsrichtertische Schiedsrichterstühle Zählgeräte Namensschilder Spielergebnisanzeigen Tischnummern Handtuchbehälter Ballboxen Getränkeboxen Mikrofone Videoanlagen DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Sitzgelegenheiten für Spieler, Trainer und Betreuer 7.2 Sofern für einzelne Materialien eine ITTF-Zulassung besteht, dürfen bei allen offiziellen Veranstaltungen nur diese Materialien eingesetzt werden. Abweichend davon dürfen die Verbände für offizielle Veranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich auch Tische und Netzgarnituren zulassen, die der DIN-Norm EN 14468-1 bzw. EN 14468-2, jeweils ausschließlich mit der Klassifizierung A (Hochleistungssport) oder B (Schul- und Vereinssport), entsprechen. Bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 dürfen ab 1. Juli 2019 ausschließlich zelluloidfreie Bälle eingesetzt werden. Bei allen Mannschaftskämpfen gemäß WO A 11.2 müssen die Tische, Netzgarnituren und Bälle von jeweils gleicher Farbe, Marke (Fabrikat) und Beschaffenheit (z. B. Bälle aus Zelluloid oder Plastik) (Anm.: Klammerzusatz entfällt ab 1. Juli 2019) sein. Eine Änderung während eines Mannschaftskampfes ist nicht zulässig. Farbe und Material der Bälle, die in den Mannschaftskämpfen verwendet werden, sind für jede Mannschaft mit Abgabe der Terminwünsche zu melden. Änderungen während einer Spielzeit sind dem Spielleiter zu melden, der alle Vereine der Liga per Rundschreiben hierüber informiert und die Eintragung in click-TT berichtigt. Die Änderung des Spielmaterials wird während der Spielzeit mit einer Frist von 7 Tagen nach Bekanntgabe wirksam, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Versands des Rundschreibens durch den Spielleiter. 7.3 Materialien dürfen nicht so glänzend-reflektierend sein, dass sie die Spieler stören oder die Beobachtung der Spiele einschränken könnten. Die weiteren Bestimmungen zur Farbgebung (Grundfarben, Werbefarben usw.) und zur Zulässigkeit von Werbung siehe WO L.
8 Altersgruppen und Altersklassen 8.1 Stichtag ist jeweils der 1. Januar der laufenden Spielzeit. 8.2 Es gibt folgende Altersgruppen: 8.2.1 Nachwuchs: Spieler, die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger sind 8.2.2 Erwachsene: Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren, aber noch nicht 39 8.2.3 Senioren: Spieler, die vor dem Stichtag 39 Jahre oder älter waren 8.3 Es gibt folgende Altersklassen, wobei eine weitere Altersunterteilung nur in den Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs zulässig ist: 8.3.1 Schüler C: Spieler, die am Stichtag 11 Jahre alt werden oder jünger sind 8.3.2 Schüler B: Spieler, die am Stichtag 13 Jahre alt werden oder jünger sind 8.3.3 Schüler A: Spieler, die am Stichtag 15 Jahre alt werden oder jünger sind 8.3.4 Jugend: Spieler, die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger sind 8.3.5 Junioren: Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren, aber noch nicht 22 8.3.6 Unter 22: Spieler, die vor dem Stichtag 15 Jahre alt waren, aber noch nicht 22 8.3.7 Damen/Herren: Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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8.3.8 Senioren 40: Spieler, die vor dem Stichtag 39 Jahre oder älter waren 8.3.9 Senioren 50: Spieler, die vor dem Stichtag 49 Jahre oder älter waren 8.3.10 Senioren 60: Spieler, die vor dem Stichtag 59 Jahre oder älter waren 8.3.11 Senioren 65: Spieler, die vor dem Stichtag 64 Jahre oder älter waren 8.3.12 Senioren 70: Spieler, die vor dem Stichtag 69 Jahre oder älter waren 8.3.13 Senioren 75: Spieler, die vor dem Stichtag 74 Jahre oder älter waren 8.3.14 Senioren 80: Spieler, die vor dem Stichtag 79 Jahre oder älter waren Altersklassenbezeichnung im TTVWH Im TTVWH werden die Altersklassen der Schüler und Jugend als „Jugend Uxx“ bezeichnet, wobei xx für das jeweilige Höchstalter am Stichtag steht.
9 Spielzeit Eine Spielzeit beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Die erste Hälfte einer Spielzeit wird Vorrunde, die zweite Hälfte Rückrunde genannt. Vorrunde und Rückrunde sind jeweils eine Halbserie der Spielzeit. Weiterführende Veranstaltungen einer neuen Spielzeit gemäß WO A 11.1 dürfen auch vor dem 1. Juli ausgetragen werden.
10 Wettbewerbe 10.1 Individualwettbewerbe Einzel Doppel Gemischtes Doppel (Mixed) 10.2 Mannschaftswettbewerbe für Vereinsmannschaften für vereinsübergreifende Mannschaften für Auswahlmannschaften
11 Offizielle Veranstaltungen Der DTTB und die Verbände führen in jeder Spielzeit offizielle Veranstaltungen durch, für die neben der WO zusätzlich erlassene Durchführungsbestimmungen und Spielordnungen gelten. Veranstaltungen des DTTB heißen Bundesveranstaltungen. Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 und A 11.2 dürfen nur vom DTTB, den Verbänden und deren Gliederungen veranstaltet werden. Nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 dürfen zusätzlich auch von Vereinen der Mitgliedsverbände veranstaltet werden. Der jeweilige Veranstalter legt Ausrichter und Durchführer fest. 11.1 Weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben Individual-/Einzelmeisterschaften Ranglistenturniere DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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11.2 Weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften Punktspiele Mannschaftsmeisterschaften Pokalmeisterschaften 11.3 Nicht weiterführende Veranstaltungen 11.3.1 Genehmigungspflichtige Veranstaltungen Offene Turniere mit TTR-relevanten Konkurrenzen 11.3.2 Nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbandes genehmigungspflichtige Veranstaltungen Offene Turniere ohne TTR-relevante Konkurrenzen Einladungsturniere 11.3.3 Nicht genehmigungspflichtige Veranstaltungen Freundschaftsspiele Veranstaltungen des TTVWH (Ranglistenturniere und Meisterschaften) sind in den „Durchführungsbestimmungen für TTVWH-Veranstaltungen“ geregelt.
12 Nicht offizielle Veranstaltungen Alle anderen nicht unter WO A 11 aufgeführten Veranstaltungen sind nicht offizielle Veranstaltungen, z. B.:
mini-Meisterschaften Schulwettbewerb „Jugend trainiert für Olympia" Schaukämpfe Werbeveranstaltungen
13 Gemischter Spielbetrieb 13.1 Grundsatz Bei allen offiziellen Veranstaltungen spielen männliche und weibliche Aktive - außer im gemischten Doppel - jeweils unter sich. 13.2 Abweichungen Für weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 in ihrer untersten Gliederung gemäß WO A 1, alle nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 dürfen die Verbände verbandseinheitliche Abweichungen vom Grundsatz beschließen. Für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 dürfen die Verbände abweichend vom Grundsatz für jede Altersgruppe eine der beiden folgenden Alternativen verbandseinheitlich festlegen: Es gilt die Regelung gemäß WO A 13.2 a) gilt für Spielerinnen aller Altersgruppen, jeweils für die unteren Spielklassen gemäß WO A 1. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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a) Spielerinnen dürfen nur in weiblichen Mannschaften als Stamm- oder Reservespieler gemeldet und eingesetzt werden; in männlichen Mannschaften sind unabhängig davon eine Meldung und ein Einsatz als weiblicher Ergänzungsspieler (WES) zulässig. b) Spielerinnen dürfen entweder in weiblichen oder männlichen Mannschaften als Stamm- oder Reservespieler gemeldet und eingesetzt werden. In den Mannschaften des jeweils anderen Geschlechts derselben Altersklasse sind zusätzlich eine Meldung und ein Einsatz als weiblicher Ergänzungsspieler (WES) zulässig. Für beide Alternativen gelten folgende Regelungen: Die Anzahl solcher Spielerinnen ist pro Verein und pro Mannschaft nicht begrenzt. Die Meldung solcher Spielerinnen ist sowohl bei Damen- als auch bei Herrenmannschaften auf die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 beschränkt. Der Einsatz solcher Spielerinnen in Herrenmannschaften und als weiblicher Ergänzungsspieler in Damenmannschaften ist auf die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 beschränkt. Abweichend davon dürfen die Verbände sowohl die vorgenannten Regelungen zur Meldung als auch zum Einsatz solcher Spielerinnen verbandseinheitlich auf die unterste Gliederung gemäß WO A 1 beschränken. In allen Altersklassen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren ist die Meldung solcher Spielerinnen bei allen Veranstaltungen und in allen Spielklassen der Verbände und deren Gliederungen erlaubt. Ausgenommen hiervon sind alle Veranstaltungen und Spielklassen mit direkter Qualifikation für eine Bundesveranstaltung. Der Einsatz solcher Spielerinnen in männlichen Mannschaften und als weiblicher Ergänzungsspieler in weiblichen Mannschaften ist in allen Altersklassen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren bei Veranstaltungen und Spielklassen mit direkter Qualifikation für eine Bundesveranstaltung nicht erlaubt. Solche Spielerinnen erhalten in der Altersklasse, in der sie nicht als Stamm- oder Reservespieler gemeldet sind, den Vermerk WES, der während einer Halbserie nicht geändert werden darf. Ein weiblicher Ergänzungsspieler muss in der betreffenden Mannschaftsmeldung entsprechend seiner Spielstärke (ohne Sperrvermerk) eingereiht werden. Gemischte Mannschaften dürfen an Bundesveranstaltungen und an Veranstaltungen mit direkter Qualifikation für eine Bundesveranstaltung nicht teilnehmen. Gemischte Mannschaften der Damen und Herren a) Bei fünf Damen in der Mannschaftsmeldung der Herren ist eine Damenmannschaft zu melden. b) Der Einsatz von Mädchen in Herrenmannschaften ist nicht zulässig. Gemischte Mannschaften der Jugend a) Ab zwei Mädchen in der Mannschaftsmeldung der Altersgruppe Nachwuchs des Vereins ist eine Mädchenmannschaft zu melden. Die Sollstärke einer Mädchenmannschaft auf Bezirksebene beträgt mindestens 2. b) Innerhalb der Bezirke dürfen Spielklassen mit 2er-, 3er- oder 4er Mannschaften nach WO E 6 AB angeboten werden. 13.3 Gemischte Spielklassen Beim Start einer Mannschaft mit ausschließlich weiblichen Spielern in einer Spielklasse für Mannschaften mit männlichen Spielern handelt es sich um eine gemischte Spielklasse und nicht um einen gemischten Spielbetrieb. Die Mitgliedsverbände dürfen verbandseinheitlich für jede Altersklasse gemischte Spielklassen zulassen.
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Abschnitt A – Allgemeines
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Gemischte Spielklassen sind nicht zugelassen.
14 Spielgemeinschaften Spielgemeinschaften sind grundsätzlich nicht gestattet. Spielgemeinschaften sind nicht zugelassen. Alternativ darf ein Mitgliedsverband Spielgemeinschaften nach folgenden verbandseinheitlichen Regelungen zulassen: Spielgemeinschaften sind Mannschaften, die aus spielberechtigten Spielern eines führenden Vereins und genau eines aufgenommenen Vereins desselben Mitgliedsverbandes gebildet werden. Es ist nicht zulässig, dass ein Verein in verschiedenen Altersklassen bzw. deren Geschlechtern mit jeweils unterschiedlichen Vereinen Spielgemeinschaften bildet. Wird eine Spielgemeinschaft in verschiedenen Altersklassen bzw. deren Geschlechtern gebildet, so ist immer derselbe Verein der führende Verein. Der aufgenommene Verein darf in der Altersklasse und dem Geschlecht, in dem er mit dem führenden Verein Spielgemeinschaften bildet, keine eigenen Mannschaften melden. Alle Mannschaften der jeweiligen Altersklasse und des jeweiligen Geschlechts des führenden Vereins in den für Spielgemeinschaften zugelassenen Spielklassen sind dann Spielgemeinschaften. Alle Spielgemeinschaften werden mit „führender Verein/aufgenommener Verein (SG)“ oder mit „frei wählbarer Name (SG)“ gekennzeichnet. Spielgemeinschaften sind in den Altersklassen der Altersgruppe Senioren nicht gestattet. Spielgemeinschaften sind nur in der untersten Gliederung gemäß WO A 1 bzw. in den unteren Spielklassen gemäß WO A 1 (verbandseinheitlich nach Maßgabe des jeweiligen Verbandes) gestattet. Der Verband darf für die Zulassung von Spielgemeinschaften weitere verbandseinheitliche Beschränkungen (z. B. Gültigkeit für bestimmte Altersklassen, Anzahl von Spielberechtigten, Befristung) festlegen. Spielgemeinschaften, die nach früheren Bestimmungen der Mitgliedsverbände vor dem 1. Januar 2017 gebildet worden sind, müssen nicht alle o. g. Vorgaben erfüllen (Bestandsschutz). So gelten bei den Spielgemeinschaften mit Bestandsschutz entgegen den Vorgaben folgende Ausnahmen: Es ist zulässig, dass ein Verein in verschiedenen Altersklassen bzw. deren Geschlechtern mit jeweils unterschiedlichen Vereinen Spielgemeinschaften bildet. In solchen Fällen muss nicht immer derselbe Verein der führende Verein sein. Pro Altersklasse und Geschlecht ist der führende Verein aber zu benennen, und die anderen Vereine sind dort aufgenommene Vereine. Spielgemeinschaften dürfen pro Altersklasse und Geschlecht aus spielberechtigten Spielern von maximal drei Vereinen gebildet werden. Sie müssen jedoch entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und bis zum 31. Dezember 2016 an den DTTB gemeldet werden. Spielgemeinschaften (auch solche mit Bestandsschutz) dürfen an Bundesveranstaltungen und an Veranstaltungen mit direkter Qualifikation zu Bundesveranstaltungen nicht teilnehmen.
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Abschnitt A – Allgemeines
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15 Spielberechtigung, Startberechtigung, Einsatzberechtigung, Teilnahme an Veranstaltungen 15.1 Spielberechtigung Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an offiziellen Veranstaltungen ist seine gültige Spielberechtigung für die entsprechende Altersgruppe. Näheres siehe WO B. Es ist nicht zulässig, durch verbandsindividuelle Regelungen zum Verlust der Start- und/oder Einsatzberechtigung eine gemäß WO B erteilte Spielberechtigung über den in dieser WO geregelten Rahmen hinaus einzuschränken. 15.2. Startberechtigung Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 ist zusätzlich zur Spielberechtigung und ggf. der Zahlung eines Startgeldes die Startberechtigung für die jeweilige Altersklasse bzw. Turnierklasse und - falls erforderlich - die Qualifikation auf einer vorangegangenen Veranstaltung bzw. Freistellung oder Nominierung durch das dafür zuständige Gremium des DTTB oder seines Mitgliedsverbandes bzw. dessen zuständiger Gliederung. Die Vorschriften zur Startberechtigung, Qualifikation und Nominierung ergeben sich aus dieser WO, der für die Veranstaltung geltenden Durchführungsbestimmung, ihrer Ausschreibung sowie den Regelungen des Veranstalters und des entsendenden Mitgliedsverbandes bzw. dessen zuständiger Gliederung. 15.3 Einsatzberechtigung Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 ist zusätzlich zur Spielberechtigung und ggf. der Zahlung eines Startgeldes die Einsatzberechtigung für die jeweilige Mannschaft. Die Vorschriften zur Einsatzberechtigung ergeben sich aus dieser WO, der für die Spielklasse geltenden Spielordnung bzw. Durchführungsbestimmung und bei Veranstaltungen in Turnierform aus der Ausschreibung der Veranstaltung. 15.4 Teilnahme von Spielern an nicht weiterführenden Veranstaltungen Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 ist zusätzlich zur Spielberechtigung und ggf. der Zahlung eines Startgeldes die Startberechtigung für die jeweilige Altersklasse bzw. Turnierklasse und bei Wettbewerben für Auswahlmannschaften die Nominierung durch das dafür zuständige Gremium des DTTB, seines Verbandes bzw. dessen zuständiger Gliederung. Die Vorschriften zur Startberechtigung und Nominierung ergeben sich aus dieser WO, der für die Veranstaltung geltenden Durchführungsbestimmung, ihrer Ausschreibung sowie den Regelungen des entsendenden Verbandes bzw. dessen zuständiger Gliederung, bei Freundschaftsspielen zusätzlich durch vorherige Vereinbarung. Bei Spielern mit Spielberechtigungen für zwei Vereine ist für seine Startberechtigung in Auswahlmannschaften grundsätzlich der Verein maßgeblich, für den der Spieler die Spielberechtigung für den Individualspielbetrieb der Altersgruppe besitzt, zu der die Altersklasse der Auswahlmannschaft gehört. 15.5 Teilnahme von Mannschaften an weiterführenden Veranstaltungen An weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 (Punktspiele, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften) dürfen ausschließlich Vereinsmannschaften und ggf. Spielgemeinschaften teilnehmen. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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15.6 Teilnahme von Mannschaften an nicht weiterführenden Veranstaltungen An nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 (offene Turniere und Einladungsturniere) dürfen neben Vereinsmannschaften und ggf. Spielgemeinschaften auch vereinsübergreifende Mannschaften (insbesondere für Zweier-Mannschaftsturniere) – hier starten die Spieler für die Kombination ihrer Vereine – und Auswahlmannschaften (insbesondere Einladungsturniere) – hier starten die Spieler für den DTTB, ihren Verband oder dessen Gliederung – teilnehmen. 15.7 Startgenehmigung Genehmigungspflichtig sind im Inland der Start von Bundesangehörigen (§ 16 der Satzung des DTTB) und Lizenzspielern bei nicht offiziellen Veranstaltungen, die nicht vom DTTB, von einem Verband bzw. einem seiner Vereine veranstaltet werden; bei Werbeveranstaltungen gilt die Genehmigungspflicht nur, wenn diese in Form von Turnieren oder Mannschaftskämpfen durchgeführt werden. im Ausland der Start von Bundesangehörigen und Lizenzspielern bei internationalen Meisterschaften, sofern eine Nominierung durch den zuständigen Nationalverband nicht vorgenommen worden ist. Der Antrag auf Genehmigung ist von dem Bundesangehörigen/Lizenzspieler unter Beachtung von WO B 1.3 über den zuständigen Mitgliedsverband an das Generalsekretariat des DTTB zu richten. Hierfür gilt die Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB.
16 Datenverwaltung Von den Mitgliedsverbänden werden die aktuellen Stammdaten Vereinsname, Vereinsnummer (aller Mitgliedsvereine des Mitgliedsverbandes) Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Ausländerstatus (gA, eA, A; nur bei Ausländern), Vereinsname, im Mitgliedsverband eindeutige Spielernummer (aller Spielberechtigten des Mitgliedsverbandes) in click-TT verwaltet. Die beiden Personenstammdaten Geburtsdatum und Nationalität werden in dieser Form ausschließlich zur internen Nutzung für die eindeutige Identifikation der Spieler bzw. für die Unterscheidung nach Deutschen/gleichgestellten Ausländern und sonstigen Spielern verwendet und nicht veröffentlicht.
17 Ranglisten 17.1 Der DTTB erstellt und veröffentlicht Ranglisten. 17.2 Tischtennis-Rangliste und Quartals-Tischtennis-Rangliste Die in click-TT berechnete Tischtennis-Rangliste (TTRL) sortiert die in ihr enthaltenen Spieler nach deren Tischtennis-Rating-Wert (TTR-Wert). Die detaillierten Regelungen für die Berechnung der TTR-Werte sind in einer gesonderten Ranglistenbeschreibung enthalten. Der DTTB erkennt die dortigen Regelungen und die in click-TT hinterlegten Parameter zur Ermittlung der TTR-Werte als für sich verbindlich an. Viermal jährlich wird jeweils mit den Stichtagen 11. Februar, 11. Mai, 11. August und 11. Dezember eine Quartals-Tischtennis-Rangliste (Q-TTRL) als offizielle Referenz-Rangliste mit den QuarDTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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tals-TTR-Werten (Q-TTR-Werten) veröffentlicht. In deren Berechnung fließen alle Ergebnisse von Mannschaftskämpfen TTR-relevanter Spielklassen und Pokalmeisterschaften und von TTRrelevanten Konkurrenzen ein, wenn der Mannschaftskampf bzw. das Turnier, zu dem die Konkurrenz gehört, vor dem Stichtag beendet und die Ergebnisse vor dem Berechnungsbeginn (zwei Tage nach dem Stichtag) in click-TT eingegeben worden sind. 17.3 TTR-Relevanz Die folgenden Spielklassen und Pokalmeisterschaften sind TTR-relevant: die TTBL und alle Bundesspielklassen der Damen und Herren (Hauptrunden- und Entscheidungsspiele) die Deutschen Pokalmeisterschaft der Damen und die der Herren einschließlich eventueller Vorrunden alle in click-TT geführten Spielklassen (Hauptrunden- und Entscheidungsspiele) und Pokalmeisterschaften aller Altersklassen der Verbände, sofern dabei keine Vorgabesysteme zum Einsatz kommen Die folgenden Konkurrenzen sind TTR-relevant: alle Einzel- und Mannschaftskonkurrenzen von Veranstaltungen gemäß Ziffer 17 von Teil A der Durchführungsbestimmungen für Veranstaltungen des DTTB alle in click-TT eingegebenen Einzel- und Mannschaftskonkurrenzen aller Altersklassen von Ranglistenturnieren, Individual-/Einzelmeisterschaften, Mannschaftsmeisterschaften, Auswahlspielen und offenen Turnieren der Verbände, ihrer Gliederungen und der ihnen angeschlossenen Vereine, sofern dabei keine Abweichungen von den ITTR zugelassen sind Die Einzel- und Mannschaftskonkurrenzen weiterer Veranstaltungen und Spielklassen dürfen vom DTTB-Ressort Rangliste als TTR-relevant erklärt werden, sofern dabei keine Abweichungen von den ITTR zugelassen sind. Bei internationalen Veranstaltungen darf der betroffene Teilnehmerkreis deutscher Spieler vom DTTB-Ressort Rangliste eingeschränkt werden. Ranglisten des TTVWH Der TTVWH erstellt und veröffentlicht Ranglisten. Dabei erkennt der TTVWH die Tischtennis-Rangliste gemäß den Regelungen der WO A 17.2 als für sich verbindlich an. TTR-relevant sind alle Einzelspiele aus Veranstaltungen gemäß WO A 11.1, WO A 11.2, Einladungsturnieren und offenen Turnieren. Alle genehmigungspflichtigen Veranstaltungen sind TTR-relevant auszuspielen.
18 Gebühren Spielberechtigung, Einsatzberechtigung, Startberechtigung, Meldung von Mannschaften und Teilnahme an Veranstaltungen/am Spielbetrieb können kostenpflichtig sein. Die Zahlung oder die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren kann Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen/am Spielbetrieb sein. Verstöße gegen die WO oder gegen zusätzliche Bestimmungen (z. B. Zurückziehung, Streichung, Nichtteilnahme an Spielplanbesprechungen) sowie Fristversäumnisse können kostenpflichtig sein. Die Bestimmungen des zuständigen DTTB oder Verbandes sind jeweils maßgeblich.
19 Rechtliches 19.1 Proteste Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. Proteste, die sich DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt A – Allgemeines
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auf die allgemeinen Spielbedingungen und die Spielmaterialien erstrecken, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes bei der dafür zuständigen Stelle eingelegt wurden. Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern sofort bei Bekanntwerden des Protestgrundes unter Angabe der Uhrzeit sowie der Spielstände des Mannschaftskampfes und aller zum Zeitpunkt des Protestes laufenden Spiele auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt. 19.2 Ahndung von Verstößen Verstöße gegen die Bestimmungen der WO und/oder ggf. zusätzliche Bestimmungen sowie unsportliches Verhalten werden von den zuständigen Stellen des DTTB oder der Verbände bzw. deren Gliederungen geahndet. Die zuständigen Stellen sind verpflichtet, ihrerseits Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten. Der DTTB und die Verbände dürfen die Sanktionen bei Verstößen gegen einzelne Bestimmungen der WO nach eigenen Bestimmungen festlegen und auf diese wie folgt verweisen: Direkt bei der jeweiligen Bestimmung wird die Sanktion genannt. Direkt bei der jeweiligen Bestimmung erfolgt der Verweis auf die Fundstelle der Sanktion (ggf. auch außerhalb der WO). Alle Sanktionen werden an einer Stelle innerhalb der WO mit Verweis auf die jeweilige Bestimmung zusammengefasst. Mögliche weitere Sanktionen auf der Grundlage anderer Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. 19.3 Rechtsweg Das Ahnden von Verstößen sowie sämtliche Festlegungen im Spielbetrieb (z. B. Terminpläne, Genehmigung von Mannschaftsmeldungen, Abschlusstabellen) durch die zuständigen Stellen sind Entscheidungen, gegen die innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung bzw. nach Bekanntwerden der Rechtsweg beschritten werden kann. Dabei sind die Bestimmungen des Verbandes, dessen zuständige Stelle die Entscheidung getroffen hat, maßgeblich.
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Abschnitt B – Spielberechtigung
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Abschnitt B – Spielberechtigung 1 Erfordernis und Inhalt einer Spielberechtigung 1.1 An den offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 dürfen nur Spieler teilnehmen, die die Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes besitzen, welche in click-TT hinterlegt ist. Die Spielberechtigung darf nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Nur in diesem Abschnitt schließt der Begriff „Bundesspielklassen (BSK)“ die TTBL mit ein. 1.2 Die Spielberechtigung eines Spielers darf immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Die zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM für die Altersgruppe Nachwuchs) oder die Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM für die Altersgruppe Senioren) darf auch für einen anderen Verein (Zweitverein) erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung jeder Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Dem Spieler steht es frei, Mitglied weiterer Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung besitzt. Voraussetzung für jede Spielberechtigung, deren Erteilung oder deren Wechsel sind folgende Angaben, die der antragstellende Verein durch Absenden in click-TT oder (in allen anderen Fällen) durch rechtsverbindliche Unterschrift bestätigt: Name und Mitgliedsverband des antragstellenden Vereins Vor- und Zuname, Geschlecht, Nationalität sowie Geburtsdatum des Spielers Bestätigung des antragstellenden Vereins und des Spielers, dass eine Mitgliedschaft des Spielers im Verein besteht Bestätigung des antragstellenden Vereins, dass ihm die schriftliche Einverständniserklärung des Spielers (bei Minderjährigen die der gesetzlichen Vertreter) zum Antrag vorliegt, die jederzeit auf Anforderung eingereicht werden muss Antragsdatum Dem zuständigen Mitgliedsverband ist auf Verlangen der Nachweis über die Mitgliedschaft sowie ein Identitätsnachweis vorzulegen. Voraussetzung sind außerdem Erklärungen des Spielers zu folgenden Punkten. Der Spieler erklärt sein Einverständnis, dass seine Ergebnisse von offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 veröffentlicht und in jeglicher Form ausgewertet werden, sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden, dass er die Vorgaben der ADO des DTTB und die Zuständigkeit der Rechtsorgane der Verbände anerkennt, sein Einverständnis, dass das Einlegen von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen, die einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zum Gegenstand haben, nur beim DTTB-Sportgericht möglich ist, soweit nicht bereits das Deutsche Sportschiedsgericht kraft Anwendung der ADO (siehe § 8 der Satzung des DTTB) zuständig ist, im Falle einer ausländischen Staatsangehörigkeit, dass er sich legal in Deutschland aufhält. Ein Nachweis des legalen Aufenthalts ist jederzeit auf Anforderung des Verbandes, der eine Spielberechtigung erteilt, vorzulegen, soweit ein solcher aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgestellt wird.
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Abschnitt B – Spielberechtigung
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Der Spieler, der nicht Berufsspieler im Sinne von § 22, Ziffer 4, Beschäftigungsverordnung ist, nicht unter die Regelung gemäß WO B 9.2 a) fällt oder für den Zeitraum der Spielberechtigung keine uneingeschränkt gültige Arbeitserlaubnis besitzt, hat zudem zu erklären, dass er seitens des antragstellenden Vereins bzw. von Dritten kein Entgelt oder entgeltgleiche Leistungen als Tischtennis-Sportler erhält. Ggf. ist die Arbeitserlaubnis vorzulegen. Der Verein bestätigt mit der Beantragung einer Spielberechtigung (auch Wechsel) sowie mit Erhalt der Bescheinigung einer Spielberechtigung die Erklärungen des Spielers und – im Falle von Spielberechtigten ausländischer Staatsangehörigkeit – darüber hinaus, dass er die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und die Beschränkungen von Entgeltzahlungen an ausländische Spieler kennt und einhält. Der Verein muss das Vorliegen der schriftlichen Erklärungen des Spielers (bei Minderjährigen das der gesetzlichen Vertreter) in Bezug auf den Inhalt von WO B 1.2 jederzeit auf Anforderung des zuständigen Mitgliedsverbandes nachweisen können. 1.3 Spieler dürfen grundsätzlich nur für den Verein starten, für den sie eine Spielberechtigung besitzen, es sei denn, der Start erfolgt für eine Spielgemeinschaft gemäß WO A 14. Bei Freundschaftsspielen (Mannschaften) darf ein Spieler im Einvernehmen mit seinem Stammverein bzw. Zweitverein und dem Gegner auch für einen anderen Verein starten. 1.4 Jede Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch dieselbe Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im Inland und/oder eine Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im Ausland besitzt und aktiv ausübt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebes. Besteht dieselbe andere Spielberechtigung im Inland, ist auch jede andere Spielberechtigung durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen. Eine Spielberechtigung ist ebenfalls sofort zu widerrufen, wenn im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Wechsel einer Spielberechtigung falsche Angaben gemacht wurden oder das Vorliegen der gemäß WO B 1.2 geforderten schriftlichen Erklärungen des Spielers (bei Minderjährigen die der gesetzlichen Vertreter), Identitäts- oder Mitgliedschaftsnachweise vom Verein auf Anforderung des zuständigen Mitgliedsverbandes nicht nachgewiesen werden kann. Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt eine Spielberechtigung des Spielers und seine entsprechende Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins für die Zukunft. Eine widerrufene Spielberechtigung darf auf Antrag frühestens zum 1. Juli der auf den Widerruf folgenden Spielzeit gemäß WO B wieder erteilt werden. Die Möglichkeit der Anfechtung des Widerrufs regelt der zuständige Mitgliedsverband. Die Anfechtung des Widerrufs muss spätestens 14 Tage nach Zugang schriftlich in der Geschäftsstelle des TTVWH eingegangen sein. Über die Anfechtung des Widerrufes entscheidet der Hauptausschuss Wettkampfsport. 1.5 Spielern der Altersgruppe Nachwuchs darf auf Antrag des Stammvereins und nach Maßgabe des Mitgliedsverbandes zusätzlich eine Spielberechtigung für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (SBEI) und für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) erteilt werden. Mit der jeweiligen Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb werden die betreffenden Spieler bzgl. Start- und Einsatzberechtigung in der Altersgruppe Erwachsene spielberechtigten Erwachsenen gleichgestellt. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt B – Spielberechtigung
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Spielberechtigung von Spielern innerhalb des TTVWH Zur Teilnahme an Veranstaltungen innerhalb des Verbandsgebietes sind nur Spieler des TTVWH oder Angehörige anderer Mitgliedsverbände des DTTB oder anderer Nationalverbände der ITTF berechtigt, soweit diese Veranstaltungen für den betreffenden Teilnehmerkreis zugelassen sind. Jeder Spieler muss bei Teilnahme am Wettspielbetrieb seine Spielberechtigung mittels der aktuellen Spielberechtigungsliste seines Vereins nachweisen. Teilnahme am Spielbetrieb von Vereinen im TTVWH Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb eines Vereins ist die Mitgliedschaft im TTVWH. Vereine, die gegen die Satzung, gegen die Bestimmungen der Wettspielordnung oder gegen die der Satzung angegliederten Ordnungen verstoßen und ihre Pflichten nicht erfüllen, kann neben anderen Strafen in besonders schweren Fällen sowie bei Rückstand in der Begleichung finanzieller Forderungen die Spielberechtigung durch den Verbandsvorstand mit einfacher Mehrheit entzogen werden. Die Entziehung muss im amtlichen Organ des TTVWH bekannt gegeben werden. Das Spielen gegen Mannschaften von Vereinen, denen die Spielberechtigung entzogen wurde, ist verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Verbandsvorstandes, der diese mit einfacher Mehrheit beschließen muss. Spielberechtigung von Mannschaften im TTVWH Voraussetzung für die Teilnahme am Mannschaftsspielbetrieb ist die Meldung der Mannschaft für eine Spielklasse des TTVWH in click-TT zu dem im Rahmenterminplan genannten Termin.
2 Zuständigkeit für die Erteilung einer Spielberechtigung 2.1 Eine Spielberechtigung eines Spielers für einen Verein erteilt der Mitgliedsverband, dem dieser Verein angeschlossen ist, durch Eintragung in click-TT. Die jeweilige Spielberechtigung beginnt mit dem Datum, an dem der Verein diese in click-TT beantragt. Der Verein muss das schriftliche Einverständnis des Spielers (bei Minderjährigen zusätzlich das der gesetzlichen Vertreter) nachweisen können. 2.2 Der Wechsel einer Spielberechtigung von einem Mitgliedsverband zu einem anderen, der ausschließlich über click-TT abgewickelt wird, wird von Verband zu Verband geregelt. Lediglich wenn ein Wechsel (aus dem Ausland) nicht online abgewickelt werden kann, ist ein schriftlicher Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung an die Geschäftsstelle zu richten. 2.3 Die Erteilung einer Spielberechtigung an Ausländer bzw. deutsche Spieler, die bislang die Spielberechtigung für einen ausländischen Verein oder Verband besessen haben, bedarf der Genehmigung durch das Generalsekretariat des DTTB. Der Antrag ist vom zuständigen Mitgliedsverband einzureichen. Die Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn dies unter Beachtung der internationalen Bestimmungen möglich ist. Die Beschränkungen gemäß WO B 9 bleiben hiervon unberührt. 2.4 Wird eine beantragte Spielberechtigung wegen fehlender Voraussetzungen und/oder Fristversäumnis nicht erteilt oder eine bestehende Spielberechtigung entzogen oder widerrufen, so ist der antragstellende bzw. betroffene Verein durch den Mitgliedsverband über diesen Umstand zu informieren. Darüber hinaus ist dieser Verein verpflichtet, die Information an den betreffenden Spieler weiterzuleiten.
3 Ersterteilung einer Spielberechtigung 3.1 Für Spieler, die bisher noch keinem Tischtennisverein oder keiner Tischtennis-Abteilung angehörten, oder aber für Spieler, für die trotz bereits bestehender Mitgliedschaft noch nie eine SpielberechtiDTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt B – Spielberechtigung
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gung beantragt wurde, darf die Spielberechtigung jederzeit auf Antrag mit sofortiger Wirkung in clickTT erteilt werden. 3.2 Der Einsatz solcher Spieler in den BSK setzt aber die Beantragung der jeweiligen Spielberechtigung bis zum 31. Mai des Jahres voraus.
4 Wechsel einer Spielberechtigung 4.1 Jede Spielberechtigung gemäß WO B 1.2 darf bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der jeweiligen Spielberechtigung zweimal jährlich für einen anderen Verein erteilt werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist wie folgt geregelt: 4.1.1 Bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel einer Spielberechtigung bis zum 31. Mai des Jahres bleibt diese für den bisherigen Verein bis zum darauffolgenden 30. Juni bestehen. Die jeweilige Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 1. Juli erteilt. 4.1.2 Bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel einer Spielberechtigung in der Zeit vom 1. Juni bis 30. November bleibt diese für den bisherigen Verein bis zum darauffolgenden 31. Dezember bestehen. Die jeweilige Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum darauffolgenden 1. Januar erteilt. 4.1.3 Der bisherige Verein ist verpflichtet, einen Spieler auf dessen Wunsch hin zu Veranstaltungen mit Individualwettbewerben zu melden, soweit der Spieler startberechtigt ist und die jeweilige Spielberechtigung für den bisherigen Verein noch besteht. 4.1.4 Spielern der BSK und Spielern, die in den BSK eingesetzt werden sollen, darf bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel einer Spielberechtigung nur einmal jährlich gemäß WO B 4.1.1 zum 1. Juli die den Einsatz in den BSK betreffende Spielberechtigung erteilt werden. Das gilt für diese Spieler sowohl, wenn sie innerhalb der BSK wechseln wollen, als auch dann, wenn sie aus einer der BSK in eine tiefere Spielklasse oder aus einer tieferen Spielklasse in eine der BSK wechseln wollen. Spieler, die eine entsprechende Spielberechtigung gemäß WO B 4.1.2 zum 1. Januar gewechselt haben, dürfen in der Rückrunde der laufenden Spielzeit auch nicht als Ersatz in einer Mannschaft der BSK werden. 4.2 Die Rücknahme oder Änderung eines Antrags zum gleichen Wechseltermin ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem schriftlichen Einverständnis aller Beteiligten (Spieler, abgebender und aufnehmender Verein) darf ein Antrag auf Wechsel einer Spielberechtigung nur in der Zeit vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezember (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist an den zuständigen Mitgliedsverband zu senden. Maßgebend für das fristgerechte Absenden sind das Datum des Poststempels oder des Einlieferungsscheins/Übergabebestätigung oder des Telefax-Empfangsjournals. Die Rücknahmemöglichkeit gilt nicht für Spieler der BSK. Weitere Anträge zum gleichen Wechseltermin und verspätet gestellte Anträge sind zurückzuweisen und gelten als nicht gestellt. 4.3 Wird ein Verein oder dessen Tischtennis-Abteilung aufgelöst, so darf eine Spielberechtigung für die bisher für diesen Verein spielberechtigten Spieler ab dem Datum der Auflösung jederzeit auf Antrag erteilt werden (für den Einsatz in den BSK unter Beachtung von WO B 3.2). Die Auflösung einer Tischtennis-Abteilung bzw. der Austritt aus dem Mitgliedsverband muss vom Verein schriftlich bestätigt werden.
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Abschnitt B – Spielberechtigung
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5 Formvorschriften bei der Einreichung eines Antrags auf Wechsel einer Spielberechtigung 5.1 Ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung oder einer vorhandenen Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM für die Altersgruppe Nachwuchs) oder einer Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM für die Altersgruppe Senioren) ist vom neuen Verein bzw. nach Maßgabe des aufnehmenden Mitgliedsverbandes auch durch ihn im Auftrag des neuen Vereins termingerecht über click-TT abzuwickeln. Wird der Wechsel der Spielberechtigung von einem ausländischen Verband zu einem deutschen Verein beantragt, so informiert der Mitgliedsverband das Generalsekretariat des DTTB umgehend zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens. 5.2 Voraussetzung für einen Wechsel der Spielberechtigung sind zusätzlich zu den Angaben aus WO B 1.2 folgende Angaben: Name und Mitgliedsverband des Vereins, für den der Spieler bisher spielberechtigt war, Termin, zu dem der Wechsel der Spielberechtigung wirksam werden soll (1. Juli oder 1. Januar). 5.3 Maßgebend für das fristgerechte Absenden sind das Datum des Poststempels oder des Einlieferungsscheins/Übergabebestätigung oder des Telefax-Empfangsjournals des Antrags oder das Datum der Eingabe in click-TT. In Zweifelsfällen ist der antragstellende Verein beweispflichtig. Die Erteilung einer Spielberechtigung ist zu versagen, wenn der Antrag nicht unter Beachtung der in WO B 4.1 genannten Termine abgesandt/gestellt wird. 5.4 Die Erteilung einer Spielberechtigung darf nur verweigert werden, wenn gegen die Bestimmungen des Abschnitts B verstoßen worden ist. Ein solcher Verstoß ist dem für die Erteilung einer Spielberechtigung zuständigen Mitgliedsverband mitzuteilen. Ist bei Eingang eines Antrags auf Wechsel einer Spielberechtigung durch den bisher zuständigen Mitgliedsverband gegen den Spieler eine Verbandssperre verhängt, so behält diese Sperre auch nach dem Wechsel einer Spielberechtigung uneingeschränkt Gültigkeit. Bei einem Wechsel einer Spielberechtigung von Verband zu Verband ist die Sperre jedoch vom bisherigen Mitgliedsverband dem für die Erteilung einer Spielberechtigung zuständigen neuen Mitgliedsverband anzuzeigen. Unabhängig von einem sich für den Spieler daraus ergebenden grundsätzlichen Startverbot bis zum Ablauf der Sperre wird jedoch der Wechsel einer Spielberechtigung im Sinne von WO B 4 nicht verhindert. Bei Neuzugängen aus Verbänden, die nicht click-TT nutzen, müssen mit dem Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung neben den Daten gemäß WO B 5 auch die bisherige Spielklasse sowie die in der vorangegangenen Spielzeit erzielten Ergebnisse gemeldet werden.
6 Kostenerstattung an den bisherigen Verein bzw. Mitgliedsverband Eine Kostenerstattung im Zusammenhang mit dem Wechsel einer Spielberechtigung findet grundsätzlich nicht statt. Den Mitgliedsverbänden ist es jedoch freigestellt, bei Wechseln innerhalb des Verbandsgebietes eigene Regelungen zu treffen.
7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer Spielberechtigung Der Spieler verliert automatisch die jeweilige Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses aus dem Verein, für den er bisher diese Spielberechtigung besessen hat. Eine Spielbe-
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Abschnitt B – Spielberechtigung
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rechtigung erlischt auch mit dem Ablauf einer Aufenthaltsgenehmigung, wenn diese Voraussetzung für diese Spielberechtigung gemäß WO B 1.2 ist. In diesen Fällen ist der Verein verpflichtet, dies innerhalb von 8 Tagen nach Inkrafttreten des Entschlusses bzw. Beschlusses seinem Mitgliedsverband mitzuteilen. Eine Spielberechtigung erlischt darüber hinaus zum Ende der laufenden Halbserie (30. Juni bzw. 31. Dezember), wenn der Verein die Löschung dieser Spielberechtigung beantragt. Für Spieler der Altersgruppe Nachwuchs gilt: Bei der Löschung einer zusätzlichen SBEM durch den Zweitverein bleibt die eigentliche Spielberechtigung und die eventuell bestehende SBEI für den Stammverein bestehen. Bei der Löschung der Spielberechtigung durch den Stammverein erlöschen auch eventuell bestehende SBEI und SBEM im Stammverein. Bei der Löschung der Spielberechtigung oder der SBEI durch den Stammverein bleibt eine zusätzliche SBEM bei einem Zweitverein bestehen. Mit dem Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs erlischt eine zusätzliche SBEM bei einem Zweitverein automatisch. Für Spieler der Altersgruppe Senioren gilt: Bei der Löschung einer SBSM durch den Zweitverein bleibt die eigentliche Spielberechtigung und die Spielberechtigung für den Senioren-Individualspielbetrieb (SBSI) für den Stammverein bestehen. Bei der Löschung der Spielberechtigung durch den Stammverein bleibt eine erteilte SBSM bei einem Zweitverein bestehen. Sämtliche Vorgänge bzgl. der Löschung von Spielberechtigungen sind in click-TT vorzunehmen. Ein Antrag auf Wiederaufleben einer gelöschten Spielberechtigung (für den bisherigen Verein) wird analog zum Antrag auf Erstspielberechtigung von dem für diesen Verein zuständigen Mitgliedsverband entschieden. Eine Einsatzberechtigung in den BSK ist nur dann möglich, wenn das Wiederaufleben der betreffenden Spielberechtigung vor dem 31. Mai des Jahres beantragt worden ist. Bei einem Wiederaufleben einer Spielberechtigung aufgrund einer erneut erteilten Aufenthaltsgenehmigung gemäß WO B 1.2 ist der Spieler sofort einsatzberechtigt. Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel dieser Spielberechtigung gemäß den Regelungen und Terminen von WO B 4 und B 5 nötig. Abweichend davon ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung diese Spielberechtigung mindestens ein Jahr lang erloschen ist, oder diese Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftsspielbetrieb länger als ein Jahr zurückliegt, oder diese Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftsspielbetrieb (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) länger als ein Jahr zurückliegt.
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Abschnitt B – Spielberechtigung
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8 Rechtsmittel und Disziplinarmaßnahmen Gegen die Entscheidung eines Mitgliedsverbandes zur 1. Erteilung und Gültigkeit einer Spielberechtigung 2. Nichterteilung einer Spielberechtigung 3. Verweigerung der Genehmigung gemäß WO B 2.3 kann der Rechtsweg beschritten werden. Den Rechtsweg beschreiten a) dürfen zu 1. innerhalb des Mitgliedsverbandes dessen Vereine, innerhalb der BSK die jeweils betroffenen Vereine, b) dürfen zu 2. und 3. die eine Spielberechtigung beantragenden Vereine, c) dürfen zu 1. bis 3. darüber hinaus die jeweils betroffenen Mitgliedsverbände, die zuständigen Spielleiter. Die Vereine und Mitgliedsverbände sind in begründeten Fällen verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Im Rechtsweg trifft die erstinstanzliche Entscheidung der zuständige Mitgliedsverband gemäß WO B sowie seinen eigenen Bestimmungen mit einer Begründung und einer Rechtsmittelbelehrung. Nur im Fall von Bundesangelegenheiten sind die Rechtsinstanzen des DTTB als nächste Instanz zuständig. Bundesangelegenheiten sind Entscheidungen im Zusammenhang mit Abschnitt B der WO, soweit Mannschaften oder Spieler verbandsübergreifender Spielklassen betroffen sind, Streitfälle im Zusammenhang mit einem Wechsel einer Spielberechtigung von Verband zu Verband oder, wenn es sich um die Frage einer Spielberechtigung im Zusammenhang mit WO B 2.3 oder B 5.4 handelt.
9 Beschränkung der Einsatz- und Startberechtigung 9.1 Eine Teilnahme von Ausländern an offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 ist gemäß den nachfolgenden Bestimmungen nur gestattet, wenn die entsprechende Spielberechtigung (erstmalig gemäß WO B 2.3) erteilt worden ist. 9.2 Ausländer besitzen eine Startberechtigung für alle offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 und A 11.3. Eine Startberechtigung für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 besteht für Ausländer nicht, es sei denn, der Spieler hat a) bisher noch für keinen ausländischen Verein/Verband eine Spielberechtigung besessen (gleichgestellter Ausländer = gA), oder b) am 1. Januar einer Spielzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland (gleichgestellter Ausländer = gA). 9.3 Bei allen offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 ist die Einsatzberechtigung auf einen Ausländer pro Mannschaft beschränkt. Die Mitgliedsverbände sind berechtigt, in den unteren Spielklassen gemäß WO A 1 den gleichzeitigen Einsatz von mehr als nur einem Ausländer pro Mannschaft zuzulassen. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt B – Spielberechtigung
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Im Punkt- und Pokalspielbetrieb dürfen Ausländer in den unteren Spielklassen in unbeschränkter Zahl gemeldet und eingesetzt werden. Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten in allen Spielklassen hinsichtlich ihrer Einsatzberechtigung dann nicht als Ausländer, wenn sie a) bisher noch für keinen ausländischen Verein/Verband eine Spielberechtigung besessen haben (gleichgestellte Ausländer = gA), oder b) die Staatsangehörigkeit eines Vollmitgliedes der EU oder eines assoziierten Staates der EU oder eines Staates besitzen, dessen Tischtennis-Verband Mitglied der ETTU ist (europäische Ausländer = eA). 9.4 Der einmal erteilte Ausländerstatus (gA, eA, A) bleibt solange bestehen, bis sich die Staatsangehörigkeit des Spielers ändert und diese Änderung dem Mitgliedsverband angezeigt wird. 9.5 Bei allen offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 sind Spieler nicht startberechtigt, die von einem ausländischen Verband am 01. Juli., der drei Jahre vor dem Start der laufenden Spielzeit liegt, oder danach für ETTU-/ITTF-Veranstaltungen gemeldet worden sind und daran teilgenommen haben. Letzteres gilt nicht für Spieler unter 16 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
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Abschnitt C – Altersgruppe Nachwuchs
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Abschnitt C – Altersgruppe Nachwuchs 1 Vereinszugehörigkeit/Spielberechtigung Ein Spieler der Altersgruppe Nachwuchs darf nur mit Genehmigung der/des gesetzlichen Vertreter/s einem Verein beitreten, eine Spielberechtigung beantragen oder diese wechseln. Er darf an Veranstaltungen der Altersklasse Damen/Herren nur teilnehmen, wenn er die entsprechende Spielberechtigung für den Erwachsenen-Spielbetrieb besitzt.
2 Veranstaltungsende Offizielle Veranstaltungen in der Altersgruppe Nachwuchs müssen spätestens um 22.00 Uhr beendet sein. Die Mitgliedsverbände dürfen für ihren Bereich frühere Schlusszeiten festlegen. Jugendliche, die an Wettkämpfen der Damen und Herren teilnehmen, sind den Erwachsenen gleichgestellt.
3 Vorschriften zur uneingeschränkten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb 3.1 Für die uneingeschränkte Teilnahme von Spielern der Altersgruppe Nachwuchs an offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 in der Altersklasse Damen/Herren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Erlaubnis der/des gesetzlichen Vertreter/s, die auf Verlangen des Mitgliedsverbandes vorzulegen ist, b) Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) und/oder den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (SBEI) durch die zuständige Instanz des jeweiligen Mitgliedsverbandes; mit der Erteilung einer SBEM ist immer die Erteilung einer SBEI verbunden, c) Die Mitgliedsverbände dürfen bei der Ersterteilung zusätzliche Voraussetzungen (z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) nach eigenen Vorgaben festlegen. Die zusätzlichen Voraussetzungen sind in nachstehender Ziffer WO 3.4 und den AB geregelt. 3.2 Spieler der Altersgruppe Nachwuchs mit einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb behalten uneingeschränkt die Teilnahmeberechtigung für offizielle Veranstaltungen in der Altersgruppe Nachwuchs. 3.3 Abweichend von C 3.2 dürfen die Mitgliedsverbände für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 in den Altersklassen der Jugend und Schüler für ihre Spielklassen die folgende Alternative verbandseinheitlich festlegen: Verbot der Meldung und des Einsatzes für Mannschaftskämpfe der Vereinsmannschaften in den Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs bei Punktspielen und Pokalmeisterschaften 3.4 Eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb bleibt grundsätzlich bis zum Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs bestehen; sie darf vom Verein gelöscht und im Einzelfall von der zuständigen Instanz widerrufen werden. Freigabe für den Erwachsenenspielbetrieb Für den Bereich des TTVWH gelten nach WO E 3 ergänzende Regelungen. Voraussetzungen zum Erlangen einer Spielberechtigung für den ErwachsenenMannschaftsspielbetrieb (SBEM), Erwachsenen-Individualspielbetrieb (SBEI) und als Jugendergänzungsspieler (JES) des Spielers: DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt C – Altersgruppe Nachwuchs
• •
die Jugendlichen müssen einem der letzten drei Jugendjahre angehören, Jugendliche, welche dem viertletzten Jugendjahr und jünger angehören, müssen in der TTVWH-Berechtigungsliste für Jugendfreigabe der zuvor abgelaufenen Spielzeit geführt werden (Veröffentlichung jeweils im Januar auf www.ttvwh.de), • spielstarke Jugendliche, die von einem anderen Mitgliedsverband des DTTB oder einem ausländischen Mitgliedsverband der ITTF zu einem Verein im TTVWH wechseln, können auf Antrag mit Spielstärkenachweis die Spielberechtigung erhalten. Die Aufnahmekriterien für die TTVWH-Berechtigungsliste Jugendfreigabe werden in den Durchführungsbestimmungen für TTVWH Veranstaltungen festgelegt. Voraussetzungen zum Erlangen einer Spielberechtigung für den ErwachsenenMannschaftsspielbetrieb (SBEM) und/oder den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (SBEI) des Vereins: • Der Verein, der eine oder mehrere Spielberechtigungen für den ErwachsenenMannschaftsspielbetrieb (SBEM) und den Erwachsenen- Individualspielbetrieb (SBEI) beantragt, muss mit mindestens zwei Mannschaften ohne Unterbrechung (Vor- und Rückrunde) am regulären Jugendmannschaftsspielbetrieb in der letzten Spielzeit teilgenommen haben. Nicht dazu zählen „außer Konkurrenz“ startende Mannschaften. • Neue Vereine oder Abteilungen, die nach WO F 3 AB als Nachfolger von anderen Vereinen oder Abteilungen entstanden sind, übernehmen die bisherigen Ansprüche. Trifft dies nicht zu, so müssen diese Bedingungen in der ersten gesamten Spielzeit erfüllt werden. Widerruf einer Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM): • wenn die Voraussetzungen des Vereins in der letzten Saison nicht mehr erfüllt werden, • wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Verein seinen jugendpflegerischen Aufgaben nachkommt. Verfahrensvorschriften Die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) ist über die Online-Plattform click-TT per Antragsverfahren im Bereich Spielberechtigung zu beantragen. Die Geschäftsstelle des TTVWH prüft den Antrag auf Einhaltung der Freigabevoraussetzungen (Spieler und Verein) und vollzieht die Genehmigung in click-TT für die Nachvollziehbarkeit aller Vereine und Spielleiter. Die Freigabe wird durch die Geschäftsstelle des TTVWH erteilt und/oder aufgehoben. Eine Beantragung ist jederzeit möglich. Allgemein Jugendliche mit der Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) und den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (SBEI) sowie Jugendergänzungsspieler (JES) können an Einzelmeisterschaften, Ranglistenturnieren und anderen Turnieren der Erwachsenen und der Jugend teilnehmen. Verfahrensvorschriften Jugendliche mit dem Status als Jugendergänzungsspieler „JES“ erhalten ohne Antrag die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (SBIM). Ein Nachweis der Mannschaftsaufstellung ist bei den jeweiligen Veranstaltungen vorzuzeigen.
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Abschnitt C – Altersgruppe Nachwuchs
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4 Vorschriften zur eingeschränkten Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb 4.1 Die Mitgliedsverbände dürfen für weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften gemäß WO A 11.2 in den unteren Spielklassen gemäß WO A 1 eine eingeschränkte Teilnahme von Spielern einzelner Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs als Jugend-Ergänzungsspieler (JES) zulassen. Näheres siehe WO H 1.4.2 und I 4.1. 4.2 Die Mitgliedsverbände dürfen für weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 und für nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 Spielern einzelner Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs die SBEI nach eigenen Vorgaben erteilen.
5 Regelung für Auswahlspiele Spieler der Altersgruppe Nachwuchs können in Auswahlmannschaften der Altersklasse Damen/Herren auch ohne Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb berufen werden.
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform 1 Turniergenehmigungen/Allgemeines 1.1 Offene Turniere mit TTR-relevanten Konkurrenzen gemäß WO A 11.3.1 bedürfen einer vorherigen Genehmigung des für die Veranstaltung zuständigen Verbandes. Für offene Turniere ohne TTRrelevante Konkurrenzen und Einladungsturniere darf der zuständige Verband eine Genehmigungspflicht vorschreiben. Einladungsturniere und offene Turniere mit einem Preisgeld und/oder Sachwerten von mindestens insgesamt 10.000,00 Euro bedürfen der (ggf. zusätzlichen) Genehmigung durch das Generalsekretariat des DTTB. Für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 dürfen der DTTB und die Verbände für ihren Zuständigkeitsbereich eine Genehmigungspflicht beschließen. Turniergenehmigungen Alle nach WO A 11 AB TTR-relevanten Turniere bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsstelle. Veranstaltern von Turnieren, die gegen die Bestimmungen der Wettspielordnung verstoßen, kann die Turniergenehmigung verweigert oder ein Turnierverbot auferlegt werden. Anträge auf Genehmigung von Turnierterminen für die folgende Spielzeit (1. Juli bis 30. Juni) sind bis zum 1. März über click-TT einzureichen. Über die Anträge entscheidet die Geschäftsstelle. Nach dem 1. März beantragte Turniertermine müssen der Geschäftsstelle mindestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin vorliegen. Ausschreibungsgenehmigung Nach der Termingenehmigung hat der Turnierausrichter den Antrag auf Genehmigung der Turnierausschreibung (Formblatt TTVWH oder über click-TT spätestens acht Wochen vor dem Turniertermin elektronisch bei der Geschäftsstelle einzureichen. Die Ausschreibung muss den Anforderungen gemäß WO D 2 AB entsprechen. Es gilt die Beitrags- und Gebührenordnung des TTVWH. 1.2 In Konkurrenzen der Altersgruppe Nachwuchs sind Preisgelder und Sachpreise in Form von alkoholischen Getränken verboten. 1.3 Der Veranstalter darf die Teilnehmerzahl von Konkurrenzen begrenzen. An einem Turniertag darf nur in einer Turnierklasse gespielt werden. Jugendlichen ist dabei die Teilnahme in einer höheren Altersklasse, Senioren ist die Teilnahme in einer tieferen Altersklasse unter Beachtung von Satz 1 möglich. Mehrfachmeldungen in verschiedenen Alters- oder Leistungsklassen bei einer Veranstaltung sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich beschließen, dass die Veranstalter Mehrfachmeldungen in verschiedenen Alters- oder Leistungsklassen zulassen dürfen. Sie müssen die Voraussetzungen dafür in der Ausschreibung regeln. Bei Einladungs- und offenen Turnieren sind nur Austragungssysteme gestattet, die vom für die Genehmigung zuständigen Mitgliedsverband zugelassen sind. Bei Mannschaftswettbewerben von offenen Turnieren gemäß WO A 11.3 dürfen die Veranstalter auch andere als die in WO E 6 definierten Spielsysteme anwenden, wenn diese in der Ausschreibung detailliert beschrieben sind. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
1.4 Für alle genehmigungspflichtigen Veranstaltungen muss eine Ausschreibung herausgegeben werden. Mit Genehmigung der Veranstaltung gilt der in click-TT erfasste Turnierantrag als Ausschreibung. Der Veranstalter darf zusätzliche Informationen zum Turnier veröffentlichen; bei Abweichungen gilt ausschließlich die Ausschreibung in click-TT. Die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich ein anderes Genehmigungsverfahren für die Ausschreibung vorschreiben. Die genehmigende Stelle darf für offene Turniere gemäß WO A 11.3.2 Abweichungen von den ITTR zulassen. Die Abweichungen sind in der Ausschreibung exakt zu beschreiben. Das Genehmigungsverfahren sowie die genehmigende Stelle sind in Ziffer 1.1 geregelt. Bei allen genehmigten Turnieren sind alle Einzel- und Mannschaftskonkurrenzen grundsätzlich TTRrelevant. Nur wenn bei einer Einzel- oder Mannschaftskonkurrenz von genehmigten Turnieren Abweichungen von den ITTR zugelassen sind (z. B. Hardbat-Turniere, Vorgabe-Turniere oder Turniere mit anderen Satzlängen als 11), so ist diese Konkurrenz nicht TTR-relevant. Doppel- und Mixedkonkurrenzen sind nicht TTR-relevant. Bei allen TTR-bezogenen Konkurrenzen muss der Stichtag der für die Turnierklasseneinteilung verwendeten Q-TTRL in der Ausschreibung bekanntgegeben werden. Dieser Stichtag ist der 11. Februar für Veranstaltungen, die im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai beginnen, der 11. Mai für Veranstaltungen, die im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. August beginnen, der 11. August für Veranstaltungen, die im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember beginnen, der 11. Dezember für Veranstaltungen, die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum letzten Tag im Februar beginnen. Grundsätzlich wird derselbe Stichtag auch für Setzungen und Auslosungen verwendet. Der DTTB und die Verbände dürfen die Verwendung einer Q-TTRL mit einem späteren Stichtag für Setzungen und Auslosungen zulassen. Darauf ist in der Ausschreibung des jeweiligen Turniers hinzuweisen. Für die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und alle dort hinführenden Qualifikationsveranstaltungen wird als einheitlicher Stichtag für die Turnierklasseneinteilung der 11. August der entsprechenden Spielzeit verwendet. 1.5 Alle weiterführenden Veranstaltungen des DTTB sowie der Mitgliedsverbände auf deren Verbandsebene gemäß WO A 11.1 werden mit allen für die Ausschreibung erforderlichen Inhalten im Turnierkalender von click-TT veröffentlicht. Für die Eingabe ist der jeweilige Veranstalter (Verband/DTTB) verantwortlich. Für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 unterhalb ihrer Verbandsebene und/oder nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.3.1 und A 11.3.2 dürfen die Verbände sowohl eine Veröffentlichung im Turnierkalender als auch eine Ergebniserfassung gemäß WO D 1.6 in clickTT festlegen. 1.6 Von allen weiterführenden Veranstaltungen des DTTB sowie der Mitgliedsverbände auf deren Verbandsebene gemäß WO A 11.1 werden spätestens 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung die Ergebnisse sämtlicher Spiele mit Name der Veranstaltung gemäß Bezeichnung im Turnierkalender, DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
Turnierrunde, Spieler 1 und Spieler 2 gemäß der in WO A 16 definierten Angaben und Satzergebnisse in click-TT erfasst Für die Ergebniserfassung ist der jeweilige Veranstalter (Verband/DTTB) verantwortlich. 1.7 Spieler mit einer Spielberechtigung im Ausland, die noch nicht in click-TT erfasst sind, müssen sich vor der Meldung zu einem offenen Turnier gemäß WO A 11.3 beim DTTB-Generalsekretariat bis zu einem jeweils in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt in click-TT registrieren lassen.
2 Ausschreibung Die Ausschreibung muss mindestens folgende Punkte beinhalten:
Veranstalter, Ausrichter und Durchführer Turnierbezeichnung Turnierklassen und Konkurrenzen sowie deren TTR-Relevanz Ort, Datum, Anfangszeit und maximale Teilnehmerzahl für die einzelnen Turnierklassen und Konkurrenzen Abgrenzung des Teilnehmerkreises (offen für...) Startberechtigung Austragungssystem Anzahl der Gewinnsätze Materialien Anzahl der Tische Oberschiedsrichter, Schiedsrichter Schiedsgericht Turnierleitung Hinweis auf die ITTR, die WO und ggf. die Durchführungsbestimmungen Anschrift, Meldeschluss und Nachmeldungen Startgeld Zeit und Ort der Auslosung Siegerehrung, Preise und ggf. Bedingungen für Wanderpreise Quartiere Erste Hilfe Hinweis zum Haftungsausschluss Datum der erteilten Genehmigung Von der genehmigten Turnierausschreibung erhalten von der Geschäftsstelle Ausfertigungen: • der Veranstalter • Beauftragter für Schiedsrichtereinsatz Der Veranstalter darf nur die genehmigte Turnierausschreibung versenden. Meldegebühr Der Veranstalter eines Turniers ist berechtigt, je Teilnehmer eine Meldegebühr zu erheben. Die Meldung verpflichtet auch bei Nichtantreten zur Zahlung der Meldegebühr. Für Mannschafts- und Einzelturniere legt der Veranstalter die Meldegebühr fest. Für Einzelmeisterschaften und Ranglistenturniere des TTVWH legt der Hauptausschuss Wettkampfsport des TTVWH die Meldegebühr fest. Für Einzelmeisterschaften und Ranglistenturniere der Bezirke legt der Bezirksausschuss die Meldegebühr fest.
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
3 Altersklassen Ein Teilnehmer darf nur in einer Turnierklasse starten, in der er gemäß Altersklasse (siehe WO A 8) startberechtigt ist. Der DTTB und die Verbände dürfen für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 die Startberechtigung in einer älteren Altersklasse der Altersgruppe Nachwuchs und in jüngeren Altersklassen der Altersgruppe Senioren in den Durchführungsbestimmungen bzw. in den Ausschreibungen einschränken. Bei einer Veranstaltung in Turnierform ist eine Doppelpaarung oder eine Mannschaft aus Spielern verschiedener Altersklassen nur in der Altersklasse des ältesten Spielers (Altersgruppe Nachwuchs) bzw. des jüngsten Spielers (Altersgruppe Senioren) startberechtigt. Weitere Bestimmungen sind in den „Durchführungsbestimmungen für TTVWHVeranstaltungen“ geregelt.
4 Leistungsklassen 4.1 Allgemeines Bei Turnieren dürfen die einzelnen Altersklassen in verschiedene Leistungsklassen unterteilt werden. Als Einteilungskriterium von Individualwettbewerben dürfen dabei ausschließlich die Q-TTR-Werte verwendet werden. Jede Leistungsklasse wird durch eine Q-TTR-Obergrenze eindeutig definiert. Als Einteilungskriterium von Mannschaftswettbewerben dürfen entweder die Q-TTR-Werte oder die Spielklassen des Punktspielbetriebes verwendet werden. Spieler ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert bzw. ohne Mannschaftszugehörigkeit werden vom jeweiligen Turnier-Veranstalter nach dessen Ermessen in die Leistungsklassen seines Turniers eingestuft. Bei einer Veranstaltung in Turnierform ist eine Doppelpaarung oder eine Mannschaft aus Spielern verschiedener Leistungsklassen nur in der Leistungsklasse des am höchsten eingestuften Spielers startberechtigt. 4.2 Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen definieren für ihren Zuständigkeitsbereich die Anzahl und die Einteilung der Leistungsklassen. Sie dürfen für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 die Startberechtigung in verschiedenen Leistungsklassen in den Durchführungsbestimmungen bzw. in den Ausschreibungen einschränken. Die Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen und deren Qualifikationsveranstaltungen werden bei den Damen und bei den Herren in je drei Turnierklassen ausgetragen. Deren Q-TTRObergrenzen sind durch folgende Q-TTR-Werte (jeweils einschließlich der Obergrenze) definiert:
Herren A: 2000 Herren B: 1800 Herren C: 1600 Damen A: 1700 Damen B: 1500 Damen C: 1300 DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
Spieler ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert vom 11. August der entsprechenden Spielzeit sind bei den Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen nicht startberechtigt. Die Verbände dürfen für ihre Qualifikationen zu den Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen für diese sechs Turnierklassen geringere Q-TTR-Obergrenzen festlegen. 4.3 Nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 Die Verbände beschließen für ihren Zuständigkeitsbereich Regelungen zur Leistungsklasseneinteilung. Der TTVWH legt in den Durchführungsbestimmungen für TTVWH-Veranstaltungen bzw. in der Ausschreibung die Q-TTR-Obergrenzen der Turnierklassen fest. Die unterste Gliederung ist ebenfalls berechtigt, in ihrer Ordnung gesonderte Q-TTRGrenzen für Bezirksveranstaltungen (Meisterschaften und Ranglistenturniere) festzulegen. Bei den Herren sollen mindestens vier bis maximal sechs Turnierklassen, bei den Damen mindestens zwei bis maximal drei Turnierklassen nach dem Ranglistenbezug des QTTR definiert werden. Veranstalter nicht weiterführender Turniere dürfen Turnierklassen zusammenlegen und Q-TTR-Grenzen frei definieren.
5 Setzung 5.1 Bei allen offiziellen Veranstaltungen in Turnierform sind die besten Spieler, Paare bzw. Mannschaften anhand einer hierfür zu erstellenden Setzliste so zu setzen, dass sie im Turnierverlauf so spät wie möglich aufeinander treffen. Es muss mindestens ein Viertel des Teilnehmerfeldes einer Konkurrenz gesetzt werden. 5.2 Die Reihenfolge der Setzliste ergibt sich nach den vergleichbaren Q-TTR-Werten des für die Veranstaltung geltenden Stichtags (siehe WO D 1.4). In Doppel- und Mannschaftswettbewerben ist die Summe der vergleichbaren Q-TTR-Werte maßgeblich, wobei bei Mannschaftswettbewerben für die Summenbildung nur die Spieler mit den höchsten Q-TTR-Werten bis zum Erreichen der Sollstärke berücksichtigt werden, die gemäß WO B 9.3 in einem Mannschaftskampf gleichzeitig einsatzberechtigt sind. Spieler ohne vergleichbaren Q-TTR-Wert dürfen vom Veranstalter nach eigenem Ermessen in die oben genannte Reihenfolge integriert werden. Für weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben auf der Ebene des DTTB und der Ebene der Mitgliedsverbände dürfen die zuständigen Gremien in den Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs in begründeten Ausnahmefällen eine davon abweichende Setzliste aufstellen. Für weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben auf der Ebene des DTTB dürfen die zuständigen Gremien in den Altersklassen der Senioren eine an der Spitze wie folgt vom oben genannten Grundsatz abweichende Setzliste aufstellen: In jeder Altersklasse ergeben sich die maximal ersten acht Plätze der Setzliste, indem die ersten vier des Vorjahres in dieser Altersklasse, die ersten vier des Vorjahres in der nächstjüngeren Altersklasse – jeweils sofern qualifiziert – und die vier Qualifizierten mit den höchsten Q-TTR-Werten absteigend nach Q-TTR-Werten sortiert werden. 5.3 Setzungen in K.-o.-Systemen sind für die erste Turnierstufe wie folgt vorzunehmen:
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
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Die Nr. 1 und Nr. 2 der Setzliste sind auf den obersten bzw. untersten Rasterplatz zu setzen. Die weiteren Gesetzten sind nach folgendem Schema (bei größeren Feldern oder bei Setzung von mehr als einem Viertel des Teilnehmerfeldes analog) einzulosen: Setzliste
Nr. 1 und 2
Nr. 3 und 4
Nr. 5 bis 8
Turnierliste
werden gesetzt
8
1 auf 1; 2 auf 8
–
–
16
1 auf 1; 2 auf 16
8 und 9
–
32
1 auf 1; 2 auf 32
16 und 17
8, 9, 24 und 25
Nr. 9 bis 16
werden gelost auf die Plätze – – – 8, 9, 24, 25,
64
1 auf 1; 2 auf 64
32 und 33
16, 17, 48 und 49
40, 41, 56 und 57
5.4 Setzungen in Gruppen-Systemen sind für die erste Turnierstufe wie folgt vorzunehmen: In jeder der Gruppen muss mindestens ein Gesetzter enthalten sein. 5.5 Die Namen der Gesetzten der ersten Turnierstufe müssen in den Turnierlisten gekennzeichnet werden. 5.6 Zur Setzung von nachfolgenden Turnierstufen werden zunächst die von vorangegangenen Turnierstufen freigestellten Spieler berücksichtigt und danach die Ergebnisse der direkt vorangegangenen Turnierstufe verwendet. Bei Turnieren, die in Gruppenspielen ausgetragen werden, muss die Zahl der gesetzten Spieler in jeder Gruppe gleich sein. Dabei ist mindestens ein und höchstens die Hälfte der Spieler einer Gruppe zu setzen. Die Spieler werden zunächst entsprechend der Setzungsliste in die Gruppen 1 bis N gesetzt, wobei N der Anzahl der Gruppen entspricht. Weitere N gesetzte Spieler werden in die Gruppen N bis 1 gesetzt, die nächsten N Spieler wieder in die Gruppen 1 bis N. Nach diesem Schema ist vorzugehen, bis alle Setzplätze gefüllt sind. Bei Ausfall von zwei der an 1 bis 8 gesetzten Spieler ist eine neue Auslosung durch die Turnierleitung unter Aufsicht des Oberschiedsrichters vorzunehmen. Fällt in einer oder in mehreren Gruppen der an Nr. 1 gesetzte Spieler aus, so werden diese Gruppen unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Reihenfolge am Ende für die Auslosung des K.o.-Systems eingereiht.
6 Auslosung 6.1 Die Auslosung ist öffentlich. 6.2 Bei der Auslosung zumindest der ersten Turnierstufe ist darauf zu achten, dass Spieler, Paare bzw. Mannschaften desselben Vereins, Kreises, Bezirks oder Mitgliedsverbandes so spät wie möglich aufeinander treffen; dies gilt nicht für die in der Setzliste aufgeführten Teilnehmer untereinander. Die Ressorts Erwachsenensport, Jugendsport und Seniorensport und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich bei der Auslosung nachfolgender Turnierstufen hiervon abweichende Regelungen beschließen. Diese müssen spätestens mit der Ausschreibung veröffentlicht werden.
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
6.3 Bei der Auslosung nachfolgender Turnierstufen ist darauf zu achten, dass Spieler aus derselben Gruppe der direkt vorangegangenen Turnierstufe so spät wie möglich aufeinandertreffen.
7 Austragungssysteme/Wertung 7.1 Eine Konkurrenz (Einzel-, Doppel-, Mixed- oder Mannschaftskonkurrenz) wird im Normalfall an einem, ggf. aber auch an bis zu vier aufeinanderfolgenden Turniertagen in einer oder mehreren Turnierstufen ausgetragen. Jede einzelne Turnierstufe wird in einem der unter WO D 7.2 bis D 7.8 definierten Austragungssysteme durchgeführt. Eine nachfolgende Turnierstufe darf in einem anderen dieser Austragungssysteme durchgeführt werden. Die Austragungssysteme der einzelnen Turnierstufen sind in der Ausschreibung zu benennen. Sofern Turniere in verschiedenen Runden über mehrere Wochen(enden) hinweg ausgetragen werden (z. B. Kreisranglistenturniere mit Vorrunde, Zwischenrunde und Endrunde; DTTB Top 48, Top 24 und Top 12 der Jugend), handelt es sich bei den einzelnen Runden dieser Turniere nicht um Turnierstufen im Sinne dieser Vorschrift, sondern jeweils um eine neue Konkurrenz mit ggf. anderen Teilnehmern. 7.2 Einfaches K.-o.-System: Der Gewinner eines Spiels bzw. Mannschaftskampfes kommt in die nächste Runde und der Verlierer scheidet aus. Als Ausgangsstellung ist je nach Teilnehmerzahl eine 4er-, 8er-, 16er-, 32er-, 64er-, 128er-Turnierliste usw. zu wählen. Nicht belegte Rasterplätze der Turnierliste sind durch Freilose in der ersten Runde auszufüllen. Dabei sind zuerst den Gesetzten Freilose zuzuteilen. 7.3 Fortgesetztes K.-o.-System: Wie Einfaches K.-o.-System, allerdings scheiden die Verlierer bestimmter Runden nicht aus, sondern spielen gegen die in der gleichen Runde unterlegenen Spieler/Paare/Mannschaften um die entsprechenden Platzierungen des Gesamtfeldes (z. B. die Verlierer der Halbfinalspiele um Platz 3 und 4; die Verlierer der Viertelfinalspiele um die Plätze 5 bis 8, usw.). Im Extremfall werden auf diese Weise alle Platzierungen des Gesamtfeldes ermittelt. 7.4 Doppeltes K.-o.-System: Ein Spieler/ein Paar/eine Mannschaft scheidet erst nach der zweiten Niederlage aus. Dieser Grundsatz ist bis zum Endspiel einschließlich anzuwenden. Beim zweimaligen Aufeinandertreffen zweier Spieler/Paare/Mannschaften wird die Begegnung trotzdem ausgetragen. Dies wird jedoch durch sogenanntes „Kreuzen“ der Verlierer in der Trostrunde weitgehend verhindert. Haben die beiden Gegner des Endspiels nach dessen Austragung je eine Niederlage aufzuweisen, so muss ein nochmaliger Stichkampf die Entscheidung bringen. Turnierliste und Freilose siehe WO D 7.2. 7.5 Gruppensystem "Jeder gegen jeden": In Rundenform tritt jeder Spieler, jedes Paar bzw. jede Mannschaft gegen jeden anderen bzw. jede andere an. Wertung bei Individualwettbewerben: Der Gewinner eines Spiels erhält einen Pluspunkt und der Verlierer einen Minuspunkt. Die Pluspunkte und die Minuspunkte sowie die gewonnenen und verlorenen Sätze und Bälle jedes einzelnen Spielers werden jeweils addiert. Über die Platzierung entscheidet die größere Anzahl der Pluspunkte. Ist diese gleich, entscheidet die kleinere Anzahl der Minuspunkte. Unter Spielern mit gleicher Anzahl von Pluspunkten und von Minuspunkten entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Sätzen (und bei deren Gleichheit die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Bällen) aus allen ausgetragenen Spielen. Ist auch die Differenz der Bälle bei zwei oder mehreren Spielern/Paaren gleich, so entscheiden deren Spiele untereinander (Spielpunkt-, Satz- und ggf. Balldifferenz in dieser Reihenfolge). Ist auch dabei die Differenz der Bälle gleich, entscheidet das Los über die Reihenfolge der betroffenen Spieler/Paare.
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
Wertung bei Mannschaftswettbewerben: Der Gewinner eines Mannschaftskampfes erhält zwei Pluspunkte und der Verlierer zwei Minuspunkte. Bei unentschiedenem Spielausgang erhält jede Mannschaft einen Pluspunkt und einen Minuspunkt. Die Pluspunkte und die Minuspunkte sowie die gewonnenen und verlorenen Spielpunkte, Sätze und Bälle jeder einzelnen Mannschaft werden jeweils addiert. Über die Platzierung entscheidet die größere Anzahl der Pluspunkte. Ist diese gleich, entscheidet die kleinere Anzahl der Minuspunkte. Unter Mannschaften mit gleicher Anzahl von Pluspunkten und von Minuspunkten entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielpunkten (und bei deren Gleichheit die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Sätzen und bei deren Gleichheit die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Bällen) aus allen ausgetragenen Mannschaftskämpfen. Ist auch die Differenz der Bälle bei zwei oder mehreren Mannschaften gleich, so entscheiden deren Mannschaftskämpfe untereinander (Tabellenpunkt-, Spielpunkt-, Satz- und ggf. Balldifferenz in dieser Reihenfolge). Ist auch dabei die Differenz der Bälle gleich, entscheidet das Los über die Reihenfolge der betroffenen Mannschaften. 7.6 Schweizer System: Ähnlich dem Gruppensystem "Jeder gegen jeden", wobei jedoch nicht alle Runden ausgetragen werden. Die Anzahl der Runden entspricht mindestens der Anzahl der Runden eines K.-o.-Systems der entsprechenden Teilnehmerzahl, ist im Idealfall allerdings um zwei größer. Jeder Spieler (analoge Anwendung im Folgenden auch für Paare und Mannschaften) spielt in jeder Runde gegen einen anderen Gegner. Bei einer ungeraden Teilnehmerzahl hat in jeder Runde ein anderer Spieler ein Freilos, das als gewonnenes Spiel gewertet wird. Somit sind immer alle Spieler mit gleich vielen Spielen in der Wertung. Die Spielpaarungen in jeder Runde werden so gebildet, dass möglichst jeweils Spieler mit gleich vielen Siegen gegeneinander antreten müssen. So werden jeweils unter allen Spielern mit der höchsten Anzahl von Siegen so viele noch nicht ausgetragene Paarungen wie möglich gebildet. Die Spieler mit der höchsten Anzahl von Siegen, für die danach noch keine Paarung gebildet werden konnte, erhalten einen Gegner mit der nächsttieferen Anzahl von Siegen, gegen den sie noch nicht gespielt haben. Nach diesem Modus werden alle Spieler einer Paarung zugeordnet, wobei zuletzt die sieglosen Spieler gegeneinander angesetzt werden und ggf. zuallerletzt ein Spieler ein Freilos erhält. Bei der Auslosung der Paarungen der ersten Runde sollten möglichst die stärksten Spieler wie beim K.-o.-System gesetzt werden. Vor der Auslosung der Paarungen der jeweils nächsten Runde ist der aktuelle Zwischenstand zu berechnen und die Spieler nach Anzahl der Siege zu sortieren. Spieler mit gleicher Anzahl von Siegen können untereinander durch die Anzahl der Siege ihrer bisherigen Gegner (Buchholzzahl) feinsortiert werden, wobei Freilosspiele mit der Sieganzahl des Tabellenletzten gewertet werden. Nach der letzten Runde hat der Spieler mit den meisten Siegen das Turnier gewonnen; bei gleicher Anzahl an Siegen ist die Buchholzzahl maßgeblich. Ist auch diese gleich, entscheidet der direkte Vergleich und andernfalls das Los. Gibt ein Spieler eines seiner Gruppenspiele kampflos ab oder beendet er eines dieser Gruppenspiele vorzeitig, darf er nicht weiter am Turnier teilnehmen. Er wird jedoch mit den erzielten Siegen weiter in der Spieler-Rangliste des Turniers geführt, und für jede Runde, in der er nicht antritt, wird ihm eine kampflose Niederlage zugeschrieben. 7.7 Für Bundesveranstaltungen in Turnierform sind weitere Austragungssysteme zulässig, wenn sie in den Durchführungsbestimmungen für Veranstaltungen des DTTB beschrieben worden sind. 7.8 Die Verbände dürfen für Individual- bzw. Mannschaftsturniere ihres Zuständigkeitsbereiches weitere Austragungssysteme zulassen.
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
7.9 Nichtantreten eines Spielers, Paares oder einer Mannschaft ist die fehlende Spielbereitschaft fünf Minuten nach der festgelegten Anfangszeit laut Zeitplan bzw. zwei Minuten nach dem dritten Aufruf, wobei zwischen den einzelnen Aufrufen mindestens zwei Minuten liegen müssen. Tritt ein Spieler oder ein Paar in einer Turnierstufe einer Konkurrenz eines Individualwettbewerbs zu einem seiner Spiele nicht an oder beendet er/es eines seiner Spiele vorzeitig, darf der Spieler oder das Paar an den weiteren Spielen dieser und folgender Turnierstufen dieser Konkurrenz nicht mehr teilnehmen und die vom Spieler oder dem Paar ausgetragenen Spiele dieser Turnierstufe werden für die Wertung dieser Turnierstufe - außer beim Schweizer System - annulliert. Dieser/s Spieler/Paar wird auf den letzten in dieser Turnierstufe von ihm zu erreichenden Platz gesetzt. Ergibt sich aus dieser Platzierung die Zugehörigkeit zu einer nachfolgenden Turnierstufe, so wird er/es auch dort auf den letzten in dieser Turnierstufe von ihm noch zu erreichenden Platz gesetzt. Tritt eine Mannschaft in einer Turnierstufe einer Konkurrenz eines Mannschaftswettbewerbs, der in Turnierform durchgeführt wird, zu einem ihrer Mannschaftskämpfe nicht an oder beendet sie einen ihrer Mannschaftskämpfe vorzeitig, darf die Mannschaft an den weiteren Mannschaftskämpfen dieser und folgender Turnierstufen dieser Konkurrenz nicht mehr teilnehmen und die von der Mannschaft ausgetragenen Mannschaftskämpfe dieser Turnierstufe werden für die Wertung dieser Turnierstufe – außer beim Schweizer System - annulliert. Diese Mannschaft wird auf den letzten in dieser Turnierstufe von ihr zu erreichenden Platz gesetzt. Ergibt sich aus dieser Platzierung die Zugehörigkeit zu einer nachfolgenden Turnierstufe, so wird sie auch dort auf den letzten in dieser Turnierstufe von ihr noch zu erreichenden Platz gesetzt. 7.10 Gibt ein Spieler oder ein Paar ein Spiel vorzeitig auf, so werden ungeachtet der Wertung für die Turnierstufe alle Sätze und Bälle bis zur Beendigung des Spiels erfasst. Der nicht beendete Satz wird mit X:11 (X entspricht der Anzahl Bälle, die der aufgebende Spieler/das aufgebende Paar bis zur Aufgabe erzielt hat, wobei der Sieger des Satzes mind. X+2 Bälle erhält) und die ggf. noch erforderlichen Sätze werden mit 0:11 erfasst. Ein kampflos abgegebenes Spiel wird mit 0:11 für jeden erforderlichen Satz erfasst. 7.11 Alle bei TTR-relevanten Konkurrenzen gespielten oder begonnenen Einzel fließen in die Berechnung der Tischtennis-Rangliste ein. Das gilt auch, wenn der Spieler die Konkurrenz vorzeitig beendet (z. B. durch Aufgabe, Disqualifikation). 7.12 Bei TTR-relevanten Konkurrenzen werden außerplanmäßig verlaufene Einzel im Individualspielbetrieb für die Berechnung der Tischtennis-Rangliste wie folgt behandelt: Begonnene Einzel (auch, wenn danach die Konkurrenz aufgegeben wird): werden berücksichtigt. Nicht begonnene Einzel vor einer Aufgabe der Konkurrenz (z. B. bei Nichtantreten): werden berücksichtigt. Nicht begonnene Einzel nach einer Aufgabe der Konkurrenz: werden nicht berücksichtigt. Gespielte Einzel, die wegen Regelverstoßes in dem Einzel umgewertet worden sind (z. B. unzulässiger Belag): werden wie gewertet berücksichtigt. Gespielte Einzel von Spielern, die später wegen fehlender Startberechtigung für die Turnierklasse aus der Wertung genommen werden: werden wie gespielt berücksichtigt. 7.13 Die Berücksichtigung von Einzeln aus außerplanmäßig verlaufenen Mannschaftskämpfen bei TTR-relevanten Konkurrenzen für die Berechnung der Tischtennis-Rangliste erfolgt gemäß WO E 3.1. Bei TTR-relevanten Turnieren muss die Turniersoftware des Verbandes verwendet werden. Diese Software stellt der Verband dem Durchführer kostenlos zur Verfügung. Für die korrekte Eingabe und Korrektur der Einzelergebnisse ist der TurnierDurchführer verantwortlich. Die in dieser Software erfassten Turnierergebnisse sind DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
spätestens eine Woche nach Ende des Turniers der Geschäftsstelle des TTVWH zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der Frist kann die genehmigende Stelle eine Strafe gemäß den Strafbestimmungen des TTVWH aussprechen.
8 Oberschiedsrichter Bei jeder offiziellen Veranstaltung in Turnierform gemäß WO A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbandes auch bei Veranstaltungen gemäß WO A 11.3.2) ist ein lizenzierter Schiedsrichter als Oberschiedsrichter (OSR) einzusetzen. Er überwacht die Auslosung und achtet auf die Einhaltung der ITTR, der betreffenden Satzungen, Ordnungen, Durchführungsbestimmungen und der Ausschreibung. Er entscheidet in allen Fragen in Bezug auf die ITTR als letzte Instanz.
9 Schiedsgericht Bei jeder offiziellen Veranstaltung in Turnierform gemäß WO A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbandes auch bei Veranstaltungen gemäß A 11.3.2) ist ein Schiedsgericht einzusetzen, bei dessen Zusammenstellung auf größtmögliche Neutralität zu achten ist. Es entscheidet in allen Fragen in Bezug auf die Satzungen, Ordnungen, Durchführungsbestimmungen und die Ausschreibung als letzte Instanz. Das Schiedsgericht muss aus drei vom OSR unabhängigen Personen bestehen. Vom Durchführer darf nur ein Mitglied für das Schiedsgericht gestellt werden.
10 Pflichten der Turnierteilnehmer 10.1 Jeder Spieler ist verpflichtet, sich durch ein amtliches Dokument mit Bild (z. B. Personalausweis, Führerschein) auf Aufforderung der Turnierleitung oder des OSR auszuweisen. Wenn ein Spieler der Aufforderung sich auszuweisen nicht nachkommt, darf er von der Teilnahme am Turnier ausgeschlossen werden. 10.2 Die Meldung verpflichtet auch bei Nichtantreten zur Zahlung des Startgeldes. 10.3 Jeder Spieler ist verpflichtet, das Amt eines Schiedsrichters zu übernehmen. Bei Weigerung darf der Spieler von der weiteren Teilnahme am Turnier ausgeschlossen werden. 10.4 Jeder nicht aus einem Turnier ausgeschiedene Spieler darf nicht ohne wichtigen Grund und ohne Abmeldung bei der Turnierleitung das Turnier verlassen. Das Gleiche gilt auch für alle Spieler, die eine Auszeichnung errungen haben, in Bezug auf die Siegerehrung.
11 Turnierunterlagen 11.1 Alle Teilnehmer müssen den Verlauf eines Turniers anhand von Ergebnisübersichten verfolgen können. Diese müssen laufend aktualisiert und so veröffentlicht werden, dass sie für alle Teilnehmer sichtbar sind. 11.2 Die Meldelisten, Turnierbögen und Schiedsrichterzettel bzw. Spielberichtsbögen müssen vom Veranstalter (Verein, Verband und ggf. dessen Gliederung, DTTB) bis mindestens 365 Tage nach Beendigung des Turniers aufbewahrt werden und sind jederzeit dem zuständigen DTTB oder Verband auf Verlangen vorzulegen. Turnierbestimmungen Bei Turnieren sind Spieler nach Q-TTR in der entsprechenden oder der nächsthöheren stattfindenden Turnierklasse spielberechtigt. Zusammengelegte Turnierklassen gelten DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt D – Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform
hierbei als eine Turnierklasse, unterteilte Turnierklassen als separate Turnierklassen entsprechend der gewählten Unterteilung. Damen, die ausschließlich in einer Herrenmannschaft gemeldet sind, dürfen in der Turnierklasse der Damen starten, die ihrem Q-TTR-Wert entspricht. Die Spielberechtigung jedes Spielers ist vor dem Start vom Veranstalter zu prüfen. Spieler ohne Q-TTR-Wert werden vom zuständigen Beauftragten Einzelsport eingestuft. Ein Spieler, der nach dem dritten Aufruf nicht unmittelbar spielbereit am Tisch erscheint, wird von der Turnierleitung aus der Konkurrenz gestrichen. Zwischen den einzelnen Aufrufen müssen mindestens zwei Minuten liegen. Bei Spielen nach Zeitplan gilt der im Zeitplan angegebene Spielbeginn als erster Aufruf. Alle Teilnehmer müssen den Verlauf eines Turniers nach den Turnierlisten verfolgen können. Diese müssen laufend aktualisiert und für alle Teilnehmer sichtbar sein. Weitere Turnierbestimmungen sind in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen für TTVWH-Veranstaltungen geregelt.
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Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe
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Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe 1 Allgemeines Für weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.2 sind zusätzlich zu WO E folgende Bestimmungen zu beachten: zu Punktspielen: WO F, G, H und I zu Mannschaftsmeisterschaften: WO J zu Pokalmeisterschaften: WO K
2 Allgemeine Vorschriften für Mannschaftskämpfe 2.1 Bezeichnung der Mannschaften Vor Beginn des Mannschaftskampfes muss feststehen, welche Mannschaft mit A und welche mit B bezeichnet wird. Bei offiziellen Veranstaltungen, die in Hin- und Rückspiel ausgetragen werden, ist die Heimmannschaft stets als Mannschaft A und die Gastmannschaft stets als Mannschaft B zu bezeichnen. Vor Beginn eines Mannschaftskampfes einer Veranstaltung, die nicht in Hin- und Rückspiel ausgetragen wird, wird durch Los entschieden, welche Mannschaft die Wahl zwischen A und B hat. Findet der Mannschaftskampf an neutralem Ort statt, legt der Oberschiedsrichter bzw. der jeweilige Durchführer die Reihenfolge der Wahl fest; ansonsten zieht die Gastmannschaft das erste Los. Anschließend stellen die Mannschaftsführer ohne Kenntnis der Mannschaftsaufstellung des Gegners ihre Mannschaft nach den nachfolgenden Bestimmungen auf. 2.2 Reihenfolge der Spiele Die Reihenfolge der Spiele gemäß Spielsystem ist bindend und muss eingehalten werden. Die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Abweichungen beschließen, und zwar zu Punktspielen: siehe WO I 5.8 zu Mannschaftsmeisterschaften: siehe WO J 5 zu Pokalmeisterschaften: siehe WO K 10 2.3 Beginn falscher Spiele Werden versehentlich falsche Einzel- oder Doppelspiele begonnen, so müssen sie zu Ende gespielt werden, sofern sie zum betreffenden System gehören; die Wertung – soweit sie noch für das Endergebnis benötigt wird – erfolgt dann nach der vorgeschriebenen Reihenfolge. 2.4 Spielpunkt Jedes beendete Spiel eines Mannschaftskampfes ist mit dem genauen Ergebnis zu erfassen und wird mit einem Spielpunkt und den erzielten Sätzen und Bällen für das Gesamtergebnis gewertet. 2.5 Ende des Mannschaftskampfes Jeder Mannschaftskampf ist beendet, wenn der zum Sieg notwendige Spielpunkt erreicht ist oder alle zum System gehörenden Spiele ausgetragen sind.
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Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe
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Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich für Spielklassen bzw. Gruppen beschließen, alle zum Spielsystem gehörenden Spiele auszutragen. Die untersten Gliederungen können beschließen, dass in einzelnen Spielklassen alle zum Spielsystem gehörenden Spiele auszutragen sind. Dies ist in deren Ordnung niederzuschreiben. Ein Spiel, das mit einem Schläger bestritten wird, dessen Zulässigkeit gemäß ITTR beanstandet wird, darf bis zu einer Entscheidung durch die zuständige Stelle für das Gesamtergebnis des Mannschaftskampfes und damit zur Ermittlung des Siegpunktes nicht gewertet werden. Zum Gesamtergebnis des Mannschaftskampfes tragen nur die systemkonform ausgetragenen Doppel und Einzel bei. Das so zustande gekommene Mannschaftsergebnis wird auch für den Fall, dass der Siegpunkt nicht erreicht worden ist, wie ausgetragen gewertet. Alle zum Gesamtergebnis beitragenden Einzel und Doppel werden für die Berechnung der Bilanzen und ggf. Bilanzwerte berücksichtigt. 2.6 Tabellenpunkte Für einen Sieg erhält die Mannschaft zwei Pluspunkte, die unterlegene Mannschaft zwei Minuspunkte. Bei unentschiedenem Ausgang erhält jede Mannschaft einen Plus- und einen Minuspunkt. Die Anzahl der Tabellenpunkte ist für die Reihenfolge in einer Tabelle maßgeblich. Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich Abweichungen beschließen. Es sind keine Abweichungen von WO E 2.6 beschlossen. 2.7 Abbruch eines Mannschaftskampfes Bricht eine Mannschaft einen Mannschaftskampf vorzeitig ab, so werden alle Spiele, Sätze und Bälle bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfasst. Die Wertung erfolgt gemäß WO E 3.2. Erfolgt der Spielabbruch durch Mängel an der Austragungsstätte, fällt das in die Verantwortung der Heimmannschaft. In diesem Fall werden die bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfassten Spiele, Sätze und Bälle wie ausgetragen und alle nicht beendeten bzw. nicht ausgetragenen Spiele, Sätze und Bälle bis zum Ende des Mannschaftskampfes für die Gastmannschaft als gewonnen gewertet. 2.8 Aufgabe eines Spieles Jedes durch Aufgabe eines Spielers oder Paares beendete Spiel innerhalb eines Mannschaftskampfes (dazu gehören auch kampflos abgegebene Spiele mitwirkender Spieler) ist mit dem genauen Ergebnis der beendeten Sätze sowie X:11 für den nicht beendeten Satz (X entspricht der Anzahl Bälle, die der aufgebende Spieler bzw. das aufgebende Paar vor der Aufgabe erzielt hat, wobei der Sieger des Satzes mindestens X+2 Bälle erhält) und 0:11 für alle ggf. noch erforderlichen Sätze in das Spielberichtsformular einzutragen und wird mit einem Spielpunkt und den eingetragenen Sätzen und Bällen für das Gesamtergebnis gewertet. Ein kampflos abgegebenes Spiel wegen Nichtantretens oder fehlender Spielbereitschaft zwei Minuten nach dem Aufruf wird mit 0:33 Bällen, 0:3 Sätzen und 0:1 Spielpunkten für den Gegner als gewonnen gewertet. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe
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Zu späteren Spielen darf der Spieler/das Paar auch bei vorherigem Nichtantreten oder Aufgabe antreten. Treten beide Spieler oder Paare nicht an oder kann ein Spiel durch unvollständiges Antreten beider Mannschaften nicht angesetzt werden, wird das Ergebnis dieses Spiels nicht für das Gesamtergebnis berücksichtigt.
3 Wertung 3.1 Wertung einzelner Spiele Ein einzelnes Spiel wird für einen Spieler bzw. ein Paar als verloren gewertet, wenn er/es nicht antritt, festgestellt wird, dass ein Spieler mit einem Schläger antritt, der nicht den ITTF-Regeln entspricht, und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, vor dem Spiel vom OSR oder Schlägertester festgestellt wird, dass Kleber oder andere Mittel mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet worden sind und sich geweigert wird, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, nach einem Spiel vom OSR oder Schlägertester festgestellt wird, dass Kleber oder andere Mittel mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet worden sind, oder beim Schlägertest nach dem Spiel festgestellt wird, dass einer der im Spiel eingesetzten Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entsprochen hat. Bei TTR-relevanten Spielklassen und Konkurrenzen werden Einzel aus außerplanmäßig verlaufenen Mannschaftskämpfen bzw. Spielen im Mannschaftsspielbetrieb für die Berechnung der TTR-Werte wie auch der Bilanzen und ggf. Bilanzwerte wie folgt behandelt: Einzel aus Mannschaftskämpfen zurückgezogener Mannschaften: werden berücksichtigt. Einzel aus Mannschaftskämpfen gestrichener Mannschaften: werden berücksichtigt. Einzel aus wegen Nichtantretens kampflos gewerteten Mannschaftskämpfen: werden nicht berücksichtigt. Einzel aus wegen Regelverstoßes umgewerteten Mannschaftskämpfen: werden wie gespielt berücksichtigt. Einzel, bei denen ein Spieler (namentlich benannt) aufgegeben hat: werden berücksichtigt. Einzel, bei denen ein Spieler (namentlich benannt) auf das Spiel verzichtet hat: werden berücksichtigt. Einzel, bei denen ein Spieler (namentlich nicht benannt) nicht angetreten ist: werden nicht berücksichtigt. Einzel, die wegen Regelverstoßes umgewertet worden sind: werden wie gewertet berücksichtigt. 3.2 Wertung von Mannschaftskämpfen Der gesamte Mannschaftskampf wird durch die zuständige Stelle für die Mannschaft als verloren gewertet, die nicht einsatzberechtigte Spieler mitwirken lässt, gegen Vorschriften gemäß WO E 2, E 4 und/oder E 5 (falsche Einzel- und/oder Doppelaufstellung usw.) oder WO I 5.3 (falsche Eintragung von Spielern im Spielberichtsformular) verstößt, eine Manipulation des Spielberichtsformulars vornimmt oder duldet, diesen Mannschaftskampf eigenmächtig verlegt hat (betrifft beide Mannschaften; siehe WO G 6.1.7), nicht rechtzeitig zum festgesetzten Zeitpunkt antritt (Ausnahmen siehe WO I 5.10 und I 5.11), nicht oder nicht in der erforderlichen Mindeststärke antritt,
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Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe
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als Heimmannschaft gegen die festgelegten Bedingungen für die Austragungsstätte gemäß WO I 1 verstößt, so dass ein Mannschaftskampf nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte, schuldhaft einen Spielabbruch verursacht, als Gastgeber nicht gemäß WO A 7 zugelassene Tische, Netzgarnituren oder Bälle stellt, als Gastgeber bei Mannschaftskämpfen gemäß WO A 11.2 Tische, Netzgarnituren oder Bälle stellt, die nicht von jeweils gleicher Farbe, Marke (Fabrikat) und Beschaffenheit (z. B. Zelluloid oder Plastik) sind oder diese Materialien während des Mannschaftskampfes ändert, am festgesetzten Spieltermin gesperrt ist oder wissentlich gegen eine gesperrte Mannschaft antritt, sich als Gastmannschaft weigert, bei entsprechender Regelung gemäß WO I 5.8 an dem vom Heimverein zusätzlich zur Verfügung gestellten Tisch zu spielen. Die Wertung eines Mannschaftskampfes, der für eine Mannschaft als verloren gewertet wird, erfolgt mit der höchstmöglichen Anzahl von Punkten und der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spielpunkte, Sätze und Bälle für die gegnerische Mannschaft. Verstoßen beide Mannschaften gegen die einschlägigen Bestimmungen, ist der Mannschaftskampf für beide als verloren zu werten. Dabei hat die Wertung mit jeweils der höchstmöglichen Anzahl von Punkten und der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spielpunkte, Sätze und Bälle gegen beide Mannschaften zu erfolgen.
4 Einzelaufstellung 4.1 Die einzelnen Spieler müssen in den Spielsystemen gemäß WO E 6.2, E 6.3.1, E 6.3.2 und E 6.4.1 nach Spielstärke (A1 bis A6, B1 bis B6 bzw. A1 bis A4, B1 bis B4) aufgestellt werden. Im Corbillon-Cup-System und im Modifizierten Swaythling-Cup-System muss nicht nach Spielstärke aufgestellt werden. Fallen Spieler aus, so haben die übrigen Spieler geschlossen aufzurücken und die Ersatzspieler treten an die letzten Plätze. Ein Spieler gilt als ausgefallen, wenn er bis zum Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat. Ein Spieler hat an einem Mannschaftskampf mitgewirkt, wenn er zu mindestens einem Einzel oder Doppel antritt und dieses auch in die Wertung eingeht. Eine Mitwirkung ist schon dann gegeben, wenn der aufgestellte Spieler bei der Begrüßung anwesend ist. 4.2 Die endgültige Einzelaufstellung erfolgt spätestens nach Beendigung des letzten Eingangsdoppels (bei Spielsystemen, die mit Doppel beginnen) und vor Beginn des ersten Einzels. Die Änderung einer vorher abgegebenen Einzelaufstellung ist bei allen Spielsystemen, die mit Doppeln beginnen, noch möglich. Nach Beginn der Einzel ist ein Austausch von Spielern nicht mehr möglich. Unvollständig, aber in Mindeststärke angetretene Mannschaften dürfen ihre letzten freien Plätze noch besetzen, wenn dies nicht im Widerspruch zu anderen Bestimmungen (z. B. festgelegte Spielreihenfolge) steht.
5 Doppelaufstellung 5.1 In den Doppeln dürfen andere Spieler als in den Einzeln eingesetzt werden. Die Zusammensetzung und die Aufstellungsreihenfolge der Doppel sind frei wählbar. 5.2 Lediglich im Paarkreuz-System (WO E 6.2) erfolgt die Aufstellung der Doppelpaare nach Platzziffern. Diese errechnen sich aus der Summe der Plätze der an den Doppeln beteiligten Spieler, nachdem diese entsprechend der Spielstärkenreihenfolge innerhalb des Vereins den Plätzen 1–6 zugeDTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe
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ordnet worden sind. Dabei ist das Doppel 1 frei wählbar; bei den restlichen Doppeln erhält das Doppel mit der geringeren Platzziffer den Platz 2. Bei gleichen Platzziffern wird das Doppel, dessen Spieler am höchsten eingestuft ist, auf Platz 2 gesetzt. Nach erfolgter Aufstellung der Doppelpaare darf die Reihenfolge der Doppel 2 und 3 nur noch geändert werden, um eine irrtümlich falsche Reihenfolge zu korrigieren. Dies ist nur bis zum Beginn der Doppelspiele zulässig. 5.3 Können wegen unvollständigen Antretens von Mannschaften oder verspäteten Erscheinens von Spielern im Paarkreuzsystem (WO E 6.2) nicht alle drei Doppel gebildet werden, so werden die möglichen zwei Doppel unabhängig von der Platzziffer auf Platz 1 und 2 gesetzt; Platz 3 bleibt frei. Maßgeblich ist hierbei die Spielbereitschaft zwei Minuten nach Aufruf des jeweiligen Doppels. 5.4 Können wegen unvollständigen Antretens von Mannschaften oder verspäteten Erscheinens von Spielern beide Mannschaften beim Bundessystem oder beim Werner-Scheffler-System bzw. bei der Variante „Vierermannschaft gegen Vierermannschaft“ des Braunschweiger Systems nur jeweils ein Doppel bilden, so wird das mögliche Doppel jeweils auf Platz 1 gesetzt; Platz 2 bleibt frei. Maßgeblich ist hierbei die Spielbereitschaft zwei Minuten nach Aufruf des jeweiligen Doppels. 5.5 Jeder Mannschaftsführer muss vor Beginn des ersten Doppelspiels und ohne Kenntnis der Doppelaufstellungen des Gegners seine Doppelaufstellung bekanntgeben. Jedes Doppel muss seine Spiele in derselben Zusammensetzung bestreiten, und kein Spieler darf in mehreren Paaren aufgestellt werden. Tritt ein Spieler, der bei der Abgabe der Doppelaufstellung anwesend war, zu seinem Doppel nicht an, so ist dieses Doppel kampflos für die gegnerische Mannschaft gewonnen. Tritt ein Spieler, der zuvor nicht anwesend war, zu seinem Doppel nicht an, so erfolgt die Wertung des Mannschaftskampfes entsprechend den Bestimmungen für eine falsche Mannschaftsaufstellung.
6 Spielsysteme 6.1 Allgemeines Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 nur die unter WO E 6 definierten Spielsysteme anwenden. Der DTTB und die Verbände dürfen für die Anwendung in ihrem Zuständigkeitsbereich ein einziges weiteres, frei wählbares Spielsystem für Vierer- und ein einziges weiteres, frei wählbares Spielsystem für Dreier-Mannschaften verbandseinheitlich festlegen, welches in ihren Bestimmungen genau definiert werden muss. Veranstalter von nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 dürfen zusätzlich zu den in WO E 6 aufgeführten Spielsystemen weitere Spielsysteme anwenden, die frei wählbar sind und in der Ausschreibung genau definiert werden müssen. In den Spielklassen des TTVWH werden folgende zugelassene Spielsysteme nach WO E 6 gespielt: Damen: Werner-Scheffler-System Herren: Paarkreuz-System Jugend: Bundessystem Senioren: Bundessystem Modifiziertes Swaythling-Cup-System Corbillon-Cup-System In folgenden Bereichen können die untersten Gliederungen Ausnahmen zulassen: DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe
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- inoffizielle Wettbewerbe - im Seniorenbereich - in den untersten Spielklassen der Damen und Herren - in der Altersklasse Nachwuchs Diese Ausnahmen dürfen ausschließlich Spielsysteme gemäß WO E 6 sein und in deren Ordnung festgelegt werden. 6.2 Sechser-Mannschaften (Sollstärke 6, Mindeststärke 4 Spieler) Paarkreuz-System (4 Doppel, 12 Einzel) 1.
DA1 – DB2
9.
A6 – B5
2.
DA2 – DB1
10.
A1 – B1
3.
DA3 – DB3
11.
A2 – B2
4.
A1 – B2
12.
A3 – B3
5.
A2 – B1
13.
A4 – B4
6.
A3 – B4
14.
A5 – B5
7.
A4 – B3
15.
A6 – B6
8.
A5 – B6
16.
DA1 – DB1
6.3 Vierer-Mannschaften (Sollstärke 4, Mindeststärke 3 Spieler) 6.3.1 Bundessystem (2 Doppel, 8 Einzel) 1.
DA1 – DB1
6.
A4 – B3
2.
DA2 – DB2
7.
A1 – B1
3.
A1 – B2
8.
A2 – B2
4.
A2 – B1
9.
A3 – B3
5.
A3 – B4
10.
A4 – B4
8.
A2 – B2
6.3.2 Werner-Scheffler-System (2 Doppel, 12 Einzel) 1.
DA1 – DB1
DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe
49
2.
DA2 – DB2
9.
A3 – B3
3.
A1 – B2
10.
A4 – B4
4.
A2 – B1
11.
A3 – B1
5.
A3 – B4
12.
A1 – B3
6.
A4 – B3
13.
A2 – B4
7.
A1 – B1
14.
A4 – B2
6.3.3 Dietze-Paarkreuz-System 1. 2. 3. 4. 5. 6.
DA1 – DB2 DA2 – DB1 A1 - B2 A2 - B1 A3 - B4 A4 - B3
7. 8. 9. 10. 11. 12.
A1 - B1 A2 - B2 A3 - B3 A4 - B4 DA2 – DB2 DA1 – DB1
6.4 Dreier-Mannschaften (Sollstärke 3, Mindeststärke 2 Spieler) 6.4.1 Braunschweiger System (Dreier-/Vierermannschaften) Vierermannschaft – Vierermannschaft 1. 2. 3. 4. 5.
DA1 - DB1 DA2 - DB2 A1 - B1 A2 - B2 A3 - B3
6. 7. 8. 9. 10.
A4 - B4 A1 - B2 A2 - B1 A3 - B4 A4 - B3
Dreiermannschaft – Vierermannschaft 1. 2. 3. 4. 5.
DA1 - DB1 A3 - B3 A2 - B1 A1 - B2 A2 - B4
6. 7. 8. 9. 10.
A1 - B1 A3 - B4 A2 - B2 A3 - B1 A1 - B3
Vierermannschaft – Dreiermannschaft 1. 2. 3. 4. 5.
DA1 - DB1 A3 - B3 A1 - B2 A2 - B1 A4 - B2
6. 7. 8. 9. 10.
A1 - B1 A4 - B3 A2 - B2 A1 - B3 A3 - B1
Dreiermannschaft – Dreiermannschaft 1. 2. 3. 4. 5.
DA1 - DB1 A1 - B2 A2 - B1 A3 - B2 A2 - B3
6. 7. 8. 9. 10.
A1 - B1 A3 - B3 A2 - B2 A3 - B1 A1 - B3
Jede Mannschaft entscheidet vor jedem Mannschaftskampf durch die Angabe der Anzahl an Einzelspielern, ob sie als Dreier- oder Vierer-Mannschaft antritt. Daraus ergibt sich, welche der vier Varianten des Spielsystems verwendet wird.
DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt E – Grundlagen für Mannschaftskämpfe
50
6.4.2 Modifiziertes Swaythling-Cup-System (1 Doppel, 6 Einzel) 1.
A1 – B2
5.
A1 – B1
2.
A2 – B1
6.
A3 – B2
3.
A3 – B3
7.
A2 – B3
4.
DA – DB
6.4.3 Freies Spielsystem TTBW (aktuell TTVWH) Anzahl möglicher Spieler (Teilnehmer) 1)) Mindestanzahl Spieler pro Mannschaft = 2 2)) Maximalanzahl Spieler pro Mannschaft = 8 Einzelpaarungen: 3)) Mindestanzahl Einzelbegegnungen = 3 4)) Maximalanzahl Einzelbegegnungen = 24 Doppelpaarungen: 5)) Mindestanzahl Doppelbegegnungen = 0 6)) Maximalanzahl Doppelbegegnungen = 6 Es kann dabei kein Doppel geben, die Begegnung des Mannschafts-Wettkampfes kann auch nur aus Einzelbegegnungen bestehen. Die Spielpaarungen können nach Erfassung der Teilnehmer im Bereich der Ergebniserfassung frei nach der Maßgabe der Mindest- und Maximalanzahl zusammengestellt werden. 6.5 Zweier-Mannschaften (Sollstärke 2, Mindeststärke 2 Spieler) Corbillon-Cup-System (1 Doppel, 4 Einzel) 1.
A1 – B1
4.
A1 – B2
2.
A2 – B2
5.
A2 – B1
3.
DA – DB
DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
51
Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes 1 Grundlagen Der Punktspielbetrieb wird in verschiedenen Spielklassen durchgeführt. In jeder Spielklasse dürfen mehrere parallele Gruppen (Staffeln) eingerichtet werden. Eine Gruppe wird im Normalfall für eine gesamte Spielzeit, ggf. aber auch nur für eine Halbserie gebildet (z. B. bei Spielklassen mit halbjährlichem Auf- und Abstieg oder neuer Einteilung). Mannschaftsmeisterschaften der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren unterliegen gesonderten Durchführungsbestimmungen und gehören nicht zum Punktspielbetrieb. Für Mannschaften aus dem TTVWH bestehen unterhalb der Oberliga BadenWürttemberg folgende Spielklassen: Erwachsene Verbandsliga Verbandsklasse Landesliga
Jugend U18
Jugend U15 (+ jünger)
Verwaltung TTVWH TTVWH TTVWH
Verbandsklasse Landesliga (nur Mädchen)
Landesklasse
Landesklasse
TTVWH
(nur Jungen)
Bezirksliga Bezirksklasse Kreisliga Kreisklasse
Bezirksliga Bezirksklasse Kreisliga Kreisklasse
Bezirksliga Bezirksklasse Kreisliga Kreisklasse
Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk
Die Bezirksspielklassen im Seniorenbereich werden durch die Bezirke festgelegt. Bezirksklassen, Kreisligen und Kreisklassen werden nach Buchstaben abgestuft (z. B. Kreisklasse A, Kreisklasse B). Gruppen innerhalb der Spielklasse werden numerisch oder geographisch unterteilt (z. B. Kreisklasse B Gr. 1 oder Kreisklasse B Süd). Die Mannschaften eines Vereins werden der Reihe nach mit römischen Ziffern bezeichnet. Die Bezirke können Jugend-Spielklassen ohne Altersunterteilung in U18 und U15 bilden oder die Jugend-Spielklassen nach anderen, gemäß WO A 8 zulässigen Altersklassen unterteilen.
2 Voraussetzungen für die Teilnahme am Punktspielbetrieb 2.1 Allgemeines Für die Reihenfolge bei der Auswahl der für die Teilnahme am Punktspielbetrieb der einzelnen Spielklassen in Frage kommenden Mannschaften gelten – unter Beachtung der Auf- und Abstiegsregelungen – ausschließlich sportliche Gesichtspunkte. Darüber hinaus müssen die Vereine die rechtlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Teilnahme am Spielbetrieb erfüllen. 2.2 Sportliche Voraussetzungen 2.2.1 Sportliche Qualifikation Die Mannschaft muss die in WO F 3.4 festgelegten sportlichen Qualifikationen erfüllen. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
2.2.2 Übertrag von Spielklassenrechten Die Spielklassenrechte aller oder einzelner Mannschaften eines Vereins dürfen nur nach Freigabe durch den Hauptverein an einen anderen Verein übertragen werden: a) bei Anschluss eines Vereins oder seiner Tischtennisabteilung an einen anderen Verein, b) beim Zusammenschluss mehrerer Vereine zu einem neuen Verein, c) ggf. bei Anschluss einzelner Mannschaften an einen anderen Verein. Der DTTB und die Verbände regeln für ihren Zuständigkeitsbereich die Bedingungen, Grundsätze und Fristen für den Übertrag von Spielklassenrechten. Bei Erfüllung der genannten Kriterien unter a) und b) muss ein schriftlicher Antrag an die Geschäftsstelle gestellt werden. Bei c) muss der aufnehmende Verein einen Antrag stellen. Der abgebende Verein muss dem Antrag zustimmen. Allen Anträgen muss bei Verbandsspielklassen der Hauptausschuss Wettkampfsport bzw., sofern nur Bezirksspielklassen betroffen sind, der Bezirksausschuss zustimmen. Die Anträge müssen bis zum 31. Mai für die kommende Spielzeit gestellt werden. Der Übertrag der Spielklassenrechte bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung des jeweiligen Mitgliedsverbandes und – soweit eine Bundesspielklasse betroffen ist - auch der des DTTB. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Vereine zuvor ihre gesamten finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem DTTB, dem Verband und dessen Gliederungen erfüllt haben. 2.3 Rechtliche Voraussetzungen Die Teilnahme eines Vereins am Punktspielbetrieb setzt die Erfüllung der satzungsgemäßen Vorgaben des DTTB und des zuständigen Verbandes voraus. 2.4 Wirtschaftliche Voraussetzungen Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für Mannschaften in ihrem Zuständigkeitsbereich Mannschaftsmeldegelder pro Spielzeit beschließen. Die Gebühren sind in der Beitrags- und Gebührenordnung geregelt.
2.5 Sonstige Voraussetzungen Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen ihre Vereine verpflichten, für die Teilnahme am Punktspielbetrieb weitere Voraussetzungen zu erfüllen, z. B. Meldung von Schiedsrichtern oder anderen ehrenamtlichen Mitarbeitern. Die Grundsätze und Bedingungen hierfür regeln DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen in eigener Zuständigkeit. 2.6 Meldung der am Punktspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften (Vereinsmeldung) 2.6.1 Im Rahmen der Vereinsmeldung melden die Vereine in der Online-Plattform ihres Verbandes jährlich die Mannschaften, die am Punktspielbetrieb der folgenden Spielzeit teilnehmen sollen. Dabei ist die gewünschte Spielklasse genauso mit anzugeben wie die eventuelle Bereitschaft, in einer höheren als der sportlich erreichten Spielklasse antreten zu wollen. Diese Vereinsangaben sind verbindlich einschließlich aller Konsequenzen für die Einteilung. 2.6.2 Die Vereinsmeldung für die folgende Spielzeit endet am 10. Juni. Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich einen früheren Endtermin festlegen. Die Verbände dürfen für Spielklassen mit freier Meldung auch einen späteren Endtermin festlegen. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
52
Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
2.6.3 Die Vereinsmeldung für Mannschaften in den Bundesspielklassen ist in der Bundesspielordnung (BSO) geregelt. 2.6.4 Neu gemeldete Mannschaften werden grundsätzlich der untersten Spielklasse zugeordnet. Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich neu gemeldete Mannschaften in anderen als der untersten Spielklasse zulassen (siehe WO F 3.4.5). Spielklasseneinteilung Für die Einteilung der Spielklassen auf Verbandsebene ist der Fachausschuss Erwachsenen- bzw. Jugendsport, für die Einteilung der Spielklassen auf Bezirksebene ist der Bezirk zuständig. Der Beauftragte Mannschaftssport und der Ressortleiter Jugendsport auf Verbandsebene sowie die Ressortleiter Mannschaftssport der Bezirke und die Bezirksjugendvorsitzenden haben das Vorschlagsrecht. Die unterste Gliederung kann für neu gemeldete Mannschaften innerhalb der Bezirksspielklassen hiervon abweichende Meldungen mit Beschluss des jeweils zuständigen Bezirkstages zulassen. Ein Verein darf zu Beginn einer Spielzeit die bisher von den Mannschaften eines anderen Vereins besetzten Spielklassen übernehmen, falls a) mindestens 75 % der in allen zuletzt gültigen Mannschaftsmeldungen genannten Spieler eines anderen Vereins zum 01.07. der Spielzeit ihre Spielberechtigung zu diesem Verein wechseln, sofern der bisherige Verein diese Spielklassen nicht besetzt, b) die beteiligten Vereine bis zum Termin zur Abgabe der Mannschaftsmeldungen rechtskräftig verschmelzen, oder c) ein Verein sich aufspaltet, sofern eine entsprechende Regelung zur Übernahme der Spielklassen im Spaltungsvertrag getroffen wurde, und der neue Verein Mitglied im TTVWH wird. Erlangt ein Beschluss zur Verschmelzung erst nach dem Termin zur Abgabe der Mannschaftsmeldungen Rechtskraft, so werden die verschmelzenden Vereine hinsichtlich der Durchführung des Mannschaftsspielbetriebs einschließlich aller damit zusammenhängenden Regelungen bis zum Abschluss der Spielrunde (einschließlich Entscheidungsspielen) als voneinander unabhängige Vereine angesehen.
3 Verwaltung des Punktspielbetriebes 3.1 Organisation 3.1.1 Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen legen die Verantwortlichkeit (zuständige Stelle/Spielleiter) für die Einteilung und Durchführung des Punktspielbetriebes ihrer Spielklassen fest. Die Verantwortlichkeit für die Einteilung obliegt dem zuständigen Ressort und die Durchführung des Punktspielbetriebs liegt im TTVWH und seinen Gliederungen beim Spielleiter. Diese Zuständigkeit gilt für alle weiteren Punkte, außer es ist explizit eine andere Verantwortlichkeit geregelt. 3.1.2 Die zuständige Stelle ist verpflichtet, eine sportlich einwandfreie, keinen Verein benachteiligende Organisation des Spielbetriebes zu gewährleisten. Die Durchführung des Spielbetriebes einer Gruppe übernimmt der Spielleiter. 3.1.3 Die Planung, Durchführung und Kontrolle des Spielbetriebes erfolgt durch die zuständige Stelle bzw. den Spielleiter mit Hilfe der vom DTTB bzw. der Verbände bestimmten offiziellen OnlinePlattform, in der auch die Meldung der Mannschaften und die Erfassung der Spielberichte durch die Vereine vorzunehmen ist.
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Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
3.1.4 Die Online-Plattform dient als vorrangiges Kommunikationsmittel zwischen der zuständigen Stelle bzw. dem Spielleiter und den Vereinen sowie zur Öffentlichkeitsarbeit. Die dort dargestellten Termine, Mannschaftsmeldungen, Ergebnisse, Tabellenstände, Statistiken und sonstigen Informationen gelten als offiziell bekanntgemacht. 3.2 Aufgaben Die zuständige Stelle bzw. der Spielleiter haben insbesondere folgende Aufgaben: Prüfung, Korrektur und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen einschließlich der Erteilung von Sperrvermerken Veröffentlichung der genehmigten Mannschaftsmeldungen ggf. Veröffentlichung der zum Einsatz kommenden Tische, Netzgarnituren, Bälle, Tisch-, Ball- und Trikotfarben Aufstellung und Änderung des Spielplanes ggf. Kontakt mit der Schiedsrichterorganisation in Fragen des OSR-Einsatzes und Bekanntgabe ihres Einsatzplanes Überprüfung und Genehmigung der auf der Online-Plattform erfassten Spielberichte ggf. Entgegennahme der OSR-Berichte Überwachung der Einhaltung der WO und die möglichst umgehende Ahndung von Verstößen Entgegennahme von und Entscheidung über Proteste gemäß WO A 19.1 Entgegennahme von und Entscheidung über Hinweise auf weitere Verstöße ggf. Weiterleitung von Protesten gemäß WO A 19.1 und Hinweisen auf weitere Verstöße an die zuständigen Rechtsinstanzen Kommunikation mit den Vereinen in allen Fragen des Punktspielbetriebes Spielleiter Zur Organisation des Spielbetriebs wird für jede Gruppe einer Spielklasse ein Spielleiter eingesetzt. Dieser ist zuständig für die Kontrolle und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen, die Ansetzung und Verlegung der Spiele, die Entscheidung über Proteste, die Ahndung von Verstößen sowie für alle anderen seine Spielklasse betreffende Fragen, sofern die Aufgaben nicht anderen Organen übertragen wurden. Für den Spielbetrieb zwischen Mannschaften unterschiedlicher Gruppen oder Spielklassen (z. B. Auf- und Abstiegs-, Relegations- und Entscheidungsspiele) tritt anstelle des Spielleiters der Beauftragte Mannschaftssport des TTVWH bzw. für die Bezirksspielklassen der Ressortleiter Mannschaftssport des jeweiligen Bezirkes. 3.3 Anzahl und Umfang der Spielklassen 3.3.1 Der DTTB und die Verbände legen die Bezeichnungen ihrer Spielklassen, die Grundsätze für die Bezeichnungen der Gruppen und die Anzahl der in jede Gruppe planmäßig einzuteilenden Mannschaften (Sollstärke) fest. 3.3.2 Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen entscheiden über die Anzahl ihrer Spielklassen und der darin gebildeten parallelen Gruppen (ggf. einschließlich ihrer regionalen Zuordnung). 3.3.3 Die Sollstärke darf nur überschritten werden, wenn ansonsten nicht alle auf eine höhere Spielklasse verzichtenden bzw. dort gestrichenen Mannschaften sowie alle Absteiger, Direktaufsteiger und Relegationssieger aufgenommen werden können. In diesen Fällen spielt die betroffene Gruppe mit einem entsprechenden Überhang, und am Ende der Spielzeit erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus dieser Gruppe entsprechend. 3.4 Zusammensetzung der Spielklassen 3.4.1 Allgemeine Regelungen DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
55
Die Zusammensetzung der Spielklassen und Gruppen einer Spielzeit wird Einteilung genannt und ausschließlich durch
Abstieg Recht auf Spielklassenverbleib Direktaufstieg Sonderstartrecht Relegationsaufstieg Spielklassenverzicht/Abmeldung Auffüllung
geregelt. Maßgebend für die Zusammensetzung sind die Abschlusstabellen und ggf. die Ergebnisse der Entscheidungsspiele der vorangehenden Spielzeit. Es ist zulässig, dass mehrere Mannschaften eines Vereins in dieselbe Spielklasse und auch in dieselbe Gruppe eingeteilt werden. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen müssen ihre Auf- und Abstiegsregelungen spätestens am 30. Juni für die nachfolgende Spielzeit veröffentlichen. Zusammensetzung der Verbandsspielklassen Innerhalb der Verbandsspielklassen erfolgt die Spielklasseneinteilung durch die direkte regionale Zuordnung. Ausnahmen sind nicht möglich. Die in WO A 10 und 11 AB festgelegten Spielklassen des Verbandes sind wie folgt gegliedert: Verbandsliga
Verbandsklasse Landesliga
Landesklasse Bezirke Gr. 1
Gr. 1 Gr. 2 Gr. 3
Nord Gr. 2 gesamtes Verbandsgebiet
Gr. 4 Gr. 5
Gr. 3 Süd
Gr. 6 Gr. 7
Gr. 4
Gr. 8
Heilbronn Hohenlohe Ludwigsburg Rems Stuttgart Esslingen Staufen Alb Oberer Neckar Böblingen Schwarzwald Ostalb Ulm Allgäu-Bodensee Donau
Die Einteilung der Landesligen Gr. 1 bis 4 entspricht dabei den Schwerpunkten I bis IV. Im Bereich der Mädchen und Damen besteht in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, einzelne Mannschaften bezirksübergreifend in eine Bezirksspielklasse eines Nachbarbezirks einzubinden. Die Entscheidung obliegt dem Beauftragten Mannschaftssport der betroffenen Altersklasse in Absprache mit den beteiligten Bezirksjugendvorsitzenden. Die Sollstärke jeder Gruppe der Verbandsspielklassen beträgt jeweils 10 Mannschaften, im Damenbereich – außer in der Verbandsliga – jeweils 8 Mannschaften und im Mädchenbereich jeweils 9 Mannschaften. Die Sollstärke darf nur überschritten werden, wenn ansonsten nicht alle auf eine höhere Spielklasse verzichtenden Mannschaften sowie alle Ab- und Aufsteiger und ggf. aufgrund der Auffüllregelung startberechtigten Mannschaften aufgenommen werden könDTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
nen. Ist aus terminlichen Gründen die Ansetzung von Entscheidungsspielen nicht mehr möglich, so beschließt der Fachausschuss Erwachsenen- bzw. Jugendsport über eine Abweichung von diesen Sollstärken. 3.4.2 Abstieg Aus der veröffentlichten Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, ab welchem Tabellenplatz eine Mannschaft absteigt, welche Tabellenplätze davon zur Teilnahme an Relegationsspielen zu dieser Spielklasse berechtigen. 3.4.3 Recht auf Spielklassenverbleib Aus der veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, welche Tabellenplätze zum Verbleib in der betreffenden Spielklasse berechtigen. 3.4.4 Direktaufstieg Grundsätzlich hat jeder Gruppensieger in der Altersgruppe Erwachsene das Recht auf den Direktaufstieg in die nächsthöhere Spielklasse. Aus der veröffentlichten Aufstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, welche weiteren Tabellenplätze zum Direktaufstieg berechtigen. Die Verbände dürfen innerhalb der unteren Spielklassen gemäß WO A 1 verbandseinheitlich eine Pflicht auf den Direktaufstieg vorschreiben. 3.4.5 Sonderstartrecht Die Verbände dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich verbandseinheitliche Regelungen beschließen, in denen das Startrecht neu gemeldeter Mannschaften geregelt ist. Ist vorstehend unter WO F 2.6 geregelt. 3.4.6 Relegationsaufstieg Aus der veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelung muss eindeutig hervorgehen, ob ein Relegationsaufstieg stattfindet und welche Tabellenplätze zur Teilnahme an den dafür erforderlichen Mannschaftskämpfen berechtigen. Die Relegationsspiele werden im Spielsystem der Spielklasse ausgetragen, in die der Relegationssieger aufsteigt. Sind jedoch nur Mannschaften für die Relegationsspiele qualifiziert, deren Hauptrundenspiele in einem anderen einheitlichen Spielsystem ausgetragen wurden, so werden die Relegationsspiele in diesem Spielsystem ausgetragen. Jeder Sieger einer Relegationsgruppe erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg. Mannschaften, die auf die Teilnahme an der Relegationsrunde verzichtet haben oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für den Relegationsaufstieg nicht berücksichtigt. 3.4.7 Spielklassenverzicht/Abmeldung Spielklassenverzicht einer Mannschaft liegt vor, wenn ein Verein für eine seiner Mannschaften im Rahmen der Vereinsmeldung auf das sportlich erreichte Startrecht für eine bestimmte Spielklasse im Spielbetrieb der nächsten Spielzeit verzichtet. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
Dabei darf der Verein die Mannschaft in einer tieferen Spielklasse melden oder vom Spielbetrieb abmelden. Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen das Recht auf Spielklassenverzicht einschränken. 3.4.8 Auffüllregelung Sofern eine Spielklasse bzw. eine Gruppe nach Durchführung der folgenden sieben Maßnahmen
Abstieg, Direktaufstieg, Erteilung eines Sonderstartrechts, ggf. Relegationsaufstieg, Einreihen der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in einer höheren Spielklasse verzichtet haben, Ausscheiden der Mannschaften, die termingerecht auf den Verbleib in dieser Spielklasse verzichtet haben, und Auffüllen der darüber liegenden Gruppe noch nicht die Sollstärke erreicht hat, werden die freien Plätze nach der Reihenfolge vergeben, die vom DTTB, den Verbänden und ggf. deren Gliederungen spätestens am 30. Juni für die nachfolgende Spielzeit zu veröffentlichen ist. Mannschaften, die auf die Teilnahme an Relegations- oder Anwartschaftsspielen verzichtet haben oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für das Auffüllen einer Spielklasse bzw. einer Gruppe ebenso wenig berücksichtigt wie gestrichene oder zurückgezogene Mannschaften. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich festlegen, ab welchem Termin kein weiteres Auffüllen mehr zulässig ist. Meisterschaft, Auf- und Abstieg Grundsätzlich steigen nach jeder Spielzeit in jeder Gruppe einer Spielklasse die Meister (Erstplatzierten) in die nächsthöhere Spielklasse auf und bei Sollstärke die beiden letztplatzierten Mannschaften in die nächstniedrigere Spielklasse ab. Wird die Sollstärke nicht erreicht, so steigen entsprechend weniger Mannschaften ab. Die zuständigen Organe können abweichende Regelungen von Satz 1 treffen, wenn die Zahl der Gruppen einer Spielklasse mit der Zahl der Gruppen in der darunterliegenden Spielklasse übereinstimmt oder einer Gruppe einer Spielklasse eindeutig eine Gruppe einer unteren Spielklasse zugeordnet ist. Play-off-Runden sind grundsätzlich nicht zulässig. Für den Auf- und Abstieg in den Verbandsspielklassen gilt: Jugend Die erst- und zweitplatzierte Mannschaft jeder Gruppe der Landesliga Mädchen U18 steigt in die Verbandsklasse auf. In die Landesliga Mädchen U18 steigt aus jedem Bezirk eine Mannschaft auf. Die erst- und zweitplatzierte Mannschaft der Bezirksliga Jungen U18 jedes Bezirks steigt in die Landesklasse auf. Aus den Verbandsspielklassen steigen alle Mannschaften ab Platz 7 in die nächsttiefere Spielklasse ab. Ausnahme: Sollten in einer Spielklasse 12 Mannschaften spielen, steigen alle Mannschaften ab Platz 8 in die nächsttiefere Spielklasse ab. Werden in diesen Jugendspielklassen Mannschaften für die neue Spielzeit nicht wieder gemeldet, so sind diese Mannschaften als Absteiger der abgelaufenen Spielzeit zu werten. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt F – Grundlagen und Aufbau des Punktspielbetriebes
Erwachsene Die Zahl der Auf- und Absteiger folgt aus WO F 3.4. In Spielklassen, deren Sollstärke 10 Mannschaften beträgt, finden nach der Rückrunde Relegationsspiele zwischen dem schlechtest platzierten Nichtabsteiger jeder Gruppe und den Tabellenzweiten der regional zugeordneten Gruppen der nächstunteren Spielklasse statt. Die qualifizierten Mannschaften sind zur Teilnahme an den Relegationsspielen verpflichtet, sofern sie nicht bis zum letzten Spieltag der Rückrunde gegenüber dem Beauftragten Mannschaftssport ihren Verzicht auf die Teilnahme erklären. Die Relegationsspiele werden im System „Jeder gegen Jeden“ (ggf. in mehreren Stufen) an einem Tag ausgetragen. Die Organisation der Relegationsspiele und die Festlegung der Austragungsorte obliegen dem Fachausschuss Erwachsenensport.
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Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes
Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes 1 Mannschaftsstärke 1.1 In allen Spielklassen der Herren mit Ausnahme der TTBL und der Bundesligen wird mit SechserMannschaften gespielt. 1.2 In allen anderen Spielklassen wird mit Vierermannschaften gespielt. 1.3 Abweichende Regelungen von WO G 1.1 und G 1.2 dürfen die Mitgliedsverbände für die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 und für alle Spielklassen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren beschließen. Auf Verbandsebene wird im Jugendbereich mit Vierer-Mannschaften, im Seniorenbereich mit Zweier-, Dreier- oder Vierer-Mannschaften gespielt. Die untersten Gliederungen können für ihren Bereich abweichende Regelungen treffen. Diese Regelungen müssen in ihrer Ordnung festgelegt werden.
2 Spielsysteme Der DTTB und die Verbände entscheiden für alle Spielklassen in ihrem Zuständigkeitsbereich über die Verwendung von Spielsystemen gemäß WO E 6.
3 Spiele der Hauptrunde 3.1 Austragungssystem Im Normalfall werden die Spiele der Hauptrunde in Form von Rundenspielen so organisiert, dass sowohl in der Vor- als auch in der Rückrunde jede Mannschaft je einmal gegen jede andere anzutreten hat und dabei einmal Heim- und einmal Gastrecht hat. Bei allen anderen Austragungssystemen (z. B. in Turnierform oder in einer einfachen Runde) kann die gleichmäßige Verteilung von Heim- und Gastrecht nicht garantiert werden. Die Meldung einer Mannschaft verpflichtet den Verein zur Teilnahme an allen Spielen der Hauptrunde. Das Antreten zum Mannschaftskampf ist oberstes Gebot. Spielabsagen und Spielverzicht sind unzulässig. 3.2 Tabellen Die Reihenfolge der Mannschaften in den offiziellen Tabellen ergibt sich durch die größere Anzahl der Pluspunkte. Bei Gleichheit der Pluspunkte entscheidet die kleinere Anzahl der Minuspunkte. Alle von zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaften ausgetragenen Mannschaftskämpfe werden nicht berücksichtigt. Bei Gleichheit von Plus- und Minuspunkten zweier oder mehrerer Mannschaften entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielpunkten (ggf. Sätzen, Bällen) aus allen ausgetragenen Mannschaftskämpfen der Vor- und Rückrunde. Hierzu zählen auch wegen Nichtantretens kampflos gewertete oder durch Entscheidungen von Rechtsinstanzen umgewertete Mannschaftskämpfe. Ist auch die Differenz der Bälle gleich, entscheidet der direkte Vergleich (Tabellenpunkte, Spielpunkte, Sätze und ggf. Bälle aus der Addition der Ergebnisse der Mannschaftskämpfe der Vor- und RückDTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes
runde) zwischen den balldifferenzgleichen Mannschaften. Ist auch dann die Differenz der Bälle gleich, entscheidet das Los über die Reihenfolge der betroffenen Mannschaften.
4 Entscheidungsspiele 4.1 Organisation Termine für eventuell erforderliche Entscheidungsspiele sind im jeweiligen Rahmenterminplan des DTTB, der Verbände und ggf. deren Gliederungen zu veröffentlichen. Diese Spiele werden von der zuständigen Stelle bzw. vom Spielleiter organisiert. Zu diesem Zweck wird ein Termin festgelegt, bis zu dem ein Teilnahmeverzicht oder eine Teilnahmezusage (jeweils nach Maßgabe des zuständigen DTTB bzw. Verbandes) von den möglichen Teilnehmern schriftlich bekanntzugeben ist. 4.2 Teilnehmer Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen legen für ihren Zuständigkeitsbereich fest, welche Tabellenplätze zur Teilnahme an den Entscheidungsspielen berechtigen. Die Teilnahme an diesen Spielen ist freiwillig. Der nicht bekanntgegebene Teilnahmeverzicht bzw. die Teilnahmezusage einer Mannschaft verpflichtet zur Teilnahme an allen Entscheidungsspielen. 4.3 Austragungssysteme 4.3.1 Relegations- und Anwartschaftsspiele werden im System „Jeder gegen jeden” in Turnierform (ggf. in mehreren Stufen) durchgeführt. Mannschaften desselben Vereins oder aus dem Einzugsgebiet derselben Gruppe müssen möglichst frühzeitig gegeneinander spielen. Die zuständige Stelle erstellt einen verbindlichen Spielplan unter Beachtung der nachfolgend genannten Spielreihenfolge. Die jeweils erstgenannte Mannschaft wird als Mannschaft A im Spielberichtsformular eingetragen. Spielreihenfolge bei drei bzw. vier Mannschaften: 1. Runde:
1-3
2-4
2. Runde:
3-2
4-1
3. Runde:
2-1
3-4
Bei drei Mannschaften ist der Gegner von Mannschaft 4 jeweils spielfrei. Spielreihenfolge bei fünf bzw. sechs Mannschaften: 1. Runde:
2-5
3–4
1-6
2. Runde:
5-3
1-2
6-4
3. Runde:
3-1
4-5
6-2
4. Runde:
1-4
2-3
5-6
5. Runde:
4-2
5-1
3-6
Bei fünf Mannschaften ist der Gegner von Mannschaft 6 jeweils spielfrei.
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Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes
4.3.2 Play-off-Spiele werden im K.-o.-System nach festgelegtem Modus (z. B. „Best-of-Five“) durchgeführt. Mannschaften, die nicht zu allen Play-off-Spielen antreten, scheiden aus den Play-off-Spielen aus. 4.4 Tabellen Für die Ermittlung der Reihenfolge der Mannschaften in den offiziellen Tabellen von Relegations- und Anwartschaftsspielen gelten dieselben Vorschriften wie für die Spiele der Hauptrunde. Mannschaften, die nicht zu allen Relegations- oder Anwartschaftsspielen antreten, werden aus der Tabelle dieser Entscheidungsspiele gestrichen.
5 Terminplanung 5.1 Rahmenterminplan Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen weisen für die Abwicklung der Punktspiele in ihren Rahmenterminplänen eine ausreichende Anzahl von Punktspielterminen aus. Dabei werden auch der erst- und der letztmögliche Spieltag jeder Halbserie sowie die Termine eventueller Entscheidungsspiele genannt. Die Punktspieltermine des Rahmenterminplanes sind die Basis für die Erstellung des Spielplanes jeder einzelnen Gruppe durch die zuständige Stelle; hierin genannte Punktspielverbote sind zu beachten. Der jährlich erscheinende Rahmenterminplan des TTVWH ist von allen Verwaltungsorganen und deren Mitarbeitern grundsätzlich einzuhalten. Die unterste Gliederung kann für ihren Bereich abweichende Rahmenterminpläne erstellen, soweit keine übergeordneten Termine entgegenstehen. 5.2 Zugelassene Spieltage und Anfangszeiten Als verbindliche Spieltage gelten Samstage und Sonntage. Bei Einverständnis beider Mannschaften dürfen die Punktspiele auch an anderen Wochentagen angesetzt werden. Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich für das Spielen an anderen Wochentagen und Feiertagen hiervon abweichende Vorschriften erlassen und z. B. einzelne Wochentage als verpflichtende Spieltage ansetzen. Die Koppelung mehrerer Mannschaftskämpfe an einem Tag oder einem Wochenende ist möglich. Die Mannschaftskämpfe beginnen in der Regel samstags zwischen 12.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr. Mannschaftskämpfe an Wochentagen beginnen in der Regel zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr. Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich hiervon abweichende früheste oder späteste Anfangszeiten festlegen. Spieltage Spieltage im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich sind Samstag und Sonntag. Die in den Rahmenterminplänen des Verbandes bzw. der Bezirke vorgegebenen Spieltage sind bindend. Für die Spielklassen der Bezirke können im Einvernehmen der beteiligten MannschafDTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes
ten auch Mannschaftskämpfe von Montag bis Freitag angesetzt werden. Bezirke können für ihre Spielklassen ergänzende Regelungen festlegen, wenn der Bezirkstag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt. Am Samstag können Spiele ab 14:00 Uhr (im Einvernehmen der beteiligten Mannschaften im Nachwuchsbereich ab 10:00 Uhr), am Sonntag ab 9:00 Uhr angesetzt werden. Der letztmögliche Spielbeginn ist am Samstag 20:00 Uhr (im Nachwuchsbereich 18:00 Uhr) und am Sonntag 16:00 Uhr. 5.3 Terminmeldung Die Terminmeldung ist eine Funktion in der offiziellen Online-Plattform, mit deren Hilfe die Vereine für ihre Mannschaften deren Wunschheimspieltage, -termine bzw. -anfangszeiten melden können. Sofern der DTTB, die Verbände bzw. deren Gliederungen beschlossen haben, dass mit der Funktion der Terminmeldung gearbeitet wird, müssen die Vereine die erforderlichen Angaben bis zum Endtermin der Mannschaftsmeldung der Vorrunde in der offiziellen Online-Plattform vornehmen. 5.4 Erstellung des Spielplanes 5.4.1 Allgemeines Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen Vorgaben für die Struktur des Spielplanes machen (z. B. Pflichtspieltage, Vorgaben für den Termin des ersten bzw. letzten Mannschaftskampfes jeder Mannschaft, für den Endtermin vereinsinterner Mannschaftskämpfe, für die Anzahl zu absolvierender Mannschaftskämpfe in bestimmten Teilbereichen der Halbserie usw.). Bei der Erstellung des Spielplanes hat eine sportlich einwandfreie, keine Mannschaft benachteiligende Abwicklung der Hauptrundenspiele Vorrang. 5.4.2 Spielplanentwurf Grundlage für die Spielplanerstellung ist der für die Gruppe gültige Rahmenterminplan. Sofern der DTTB, die Verbände bzw. deren Gliederungen beschlossen haben, dass mit der Funktion der Terminmeldung der offiziellen Online-Plattform gearbeitet wird, sind die dort eingegebenen Daten ebenfalls Grundlage für die Spielplanerstellung. Andernfalls sollen nach Möglichkeit die rechtzeitig vor Erstellung des Spielplanes vorgebrachten Terminwünsche der Mannschaften berücksichtigt werden. Mit diesen Daten erzeugt die zuständige Stelle einen Spielplanentwurf mit Spielterminen, Anfangszeiten und Spielorten. 5.4.3 Endgültiger Spielplan Nach Bekanntgabe des Spielplanentwurfs erhalten die Mannschaften der Gruppe die Gelegenheit, innerhalb einer vorgegebenen Frist einvernehmlich Änderungen der geplanten Spieltermine vorzunehmen. Abweichungen von den Punktspielterminen des Rahmenterminplanes sind dabei nur im Einvernehmen beider Vereine möglich. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen auch Spielplanbesprechungen (ggf. vor jeder Halbserie) ansetzen, bei denen die Teilnahme von Vertretern aller Mannschaften der Gruppe Pflicht ist. Der nach Ende der Frist bzw. nach Ende der Spielplanbesprechung erstellte Spielplan gilt nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle als endgültiger Spielplan und ist bindend für die jeweilige Gruppe. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes
Danach dürfen Spieltermine nur noch durch Spielabsetzungen (WO G 6.1) oder einvernehmliche Spielverlegungen (WO G 6.2) verändert werden. 5.5 Veröffentlichung des endgültigen Spielplanes Der endgültige Spielplan der Vorrunde ist spätestens vier Wochen und der der Rückrunde spätestens zwei Wochen vor dem erstmöglichen im Rahmenterminplan ausgewiesenen Spieltermin auf der Online-Plattform zu veröffentlichen. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch andere Fristen für die Veröffentlichung des endgültigen Spielplanes festlegen.
6 Verlegung von Spielterminen 6.1 Spielabsetzungen 6.1.1 Der Spielleiter darf auf Antrag einen Mannschaftskampf der Hauptrunde absetzen und auf einem anderen Termin ansetzen, wenn für einen Stammspieler einer der folgenden Gründe vorliegt: Nominierung als Spieler für eine internationale Veranstaltung durch den DTTB Qualifikation oder Nominierung als Spieler für eine Deutsche Meisterschaft Qualifikation oder Nominierung als Spieler für ein Ranglistenturnier des DTTB 6.1.2 Ebenso sollte dem Antrag eines Vereins für einen behinderten Stammspieler, der für
einen A-Kader-Lehrgang, eine Nationale Deutsche Meisterschaft, einen Länderspieleinsatz oder einen sonstigen internationalen Einsatz
im Behindertensport nominiert worden ist, von der zuständigen Stelle entsprochen werden. 6.1.3 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch die Qualifikation oder die Nominierung als Spieler oder die Einladung als Schiedsrichter für eine andere offizielle Veranstaltung gemäß WO A 11.1 und A 11.2 oder einen europäischen Vereinswettbewerb als Grund für eine Spielabsetzung festlegen. Das gleiche gilt für die Einladung als Spieler zu einem Lehrgang des DTTB, seines Verbandes oder dessen Gliederungen. 6.1.4 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch die Einladung als Amtsträger des DTTB, der Verbände bzw. deren Gliederungen zu einer Veranstaltung als Grund für eine Spielabsetzung festlegen. 6.1.5 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich auch die Einladung zu einem Aus- oder Fortbildungslehrgang für Trainer oder Schiedsrichter als Grund für eine Spielabsetzung festlegen. 6.1.6 Der Anspruch auf Spielabsetzung erlischt, wenn er nicht spätestens zwei Wochen nach erfolgter Qualifikation, Nominierung oder Einladung und spätestens zwei Wochen vor dem betreffenden Mannschaftskampf geltend gemacht wird. Über Ausnahmen (z. B. bei Nachnominierungen) entscheidet die zuständige Stelle. 6.1.7 Bei Anträgen auf Spielabsetzung ist stets die Entscheidung des Spielleiters abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als verloren gewertet.
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Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes
6.1.8 Bei der Neuansetzung durch den Spielleiter darf der im jeweiligen Rahmenterminplan festgesetzte letztmögliche Spieltag der Vor- bzw. Rückrunde nur mit Genehmigung des jeweils zuständigen DTTB, Verbandes bzw. dessen Gliederung überschritten werden. 6.1.9 Spielabsetzungen sind kostenfrei. 6.2 Einvernehmliche Spielverlegungen 6.2.1 Eine Verlegung von Spielterminen (auch der vereinbarten Anfangszeiten) ist grundsätzlich nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Vorverlegungen mit Zustimmung des Spielleiters, sofern diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt sind. 6.2.2 Der DTTB und die Verbände regeln darüber hinaus für ihren Zuständigkeitsbereich, ob und unter welchen Bedingungen einvernehmliche Nachverlegungen seitens des Spielleiters genehmigt werden dürfen. 6.2.3 Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer einvernehmlichen Spielverlegung abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als verloren gewertet. 6.2.4 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich eine Kostenpflicht für einvernehmliche Spielverlegungen beschließen. 6.3 Änderung oder Fehlen der Austragungsstätte 6.3.1 Eine Änderung der Austragungsstätte ist grundsätzlich nicht zulässig. Als Ausnahme gelten Änderungen innerhalb der vom Heimverein vor Saisonbeginn in der Online-Plattform bekanntgegebenen Sporthallen oder in einem Umkreis von 10 km zur im Spielplan vorgesehenen Austragungsstätte. 6.3.2 Für eine sonstige Änderung der Austragungsstätte ist die Zustimmung der Gastmannschaft erforderlich. 6.3.3 Das Fehlen einer geeigneten Austragungsstätte ist kein Grund für eine Spielabsetzung. Ggf. ist in eine andere Austragungsstätte auszuweichen, die sich in einer vom zuständigen DTTB oder Verband festgelegten zumutbaren Entfernung befindet, oder der Mannschaftskampf ist beim Gegner auszutragen. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und ggf. ein Heimspiel in der Rückrunde entsteht dadurch nicht. 6.3.4 Stets ist die Zustimmung des Spielleiters zu einer Änderung der Austragungsstätte abzuwarten. Bei eigenmächtig geänderter Austragungsstätte wird der Mannschaftskampf für die Heimmannschaft als verloren gewertet. 6.4 Bekanntgabe der Änderungen von Spieltermin bzw. Austragungsstätte Bei Spielabsetzung und Neuansetzung, einvernehmlicher Spielverlegung und Änderung der Austragungsstätte ist der Spielleiter verpflichtet, die Änderung in der Online-Plattform vorzunehmen und beide Mannschaften und ggf. den OSR zu verständigen. Verlegung von Spielterminen Eigenmächtig verlegte Spiele werden für beide Vereine als kampflos verloren gewertet. Ein Spiel kann im Einvernehmen beider Mannschaften bis zu zwei Spieltage vor dem angesetzten Spieltag ausgetragen werden, wobei die Tage Montag bis Freitag dem Spieltag des nachfolgenden Wochenendes zugerechnet werden. In Spielklassen, in DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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denen regelmäßig Oberschiedsrichter zu den Mannschaftskämpfen eingesetzt werden, bedarf diese Vorverlegung der vorherigen Genehmigung der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle kann die Austragung eines Mannschaftskampfes zu einem späteren Zeitpunkt bis zu zwei Spieltage nach dem angesetzten Spieltag, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des letzten regulär angesetzten Mannschaftskampfes dieser Gruppe der Spielklasse, genehmigen, sofern hierüber Einvernehmen beider Mannschaften besteht und die Grundsätze der sportlich fairen, keine Mannschaft benachteiligenden Abwicklung des Spielbetriebes dem nicht entgegenstehen. In begründeten Fällen kann die spielleitende Stelle ein Spiel absetzen und neu ansetzen. Begründete Fälle sind insbesondere: • Nominierung als Spieler zu Länderspielen, Einzelmeisterschaften und Ranglisten des DTTB, des TTBW, des TTVWH, des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) oder des Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes (WBRS), • Nominierung als Betreuer oder Delegationsleiter zu Veranstaltungen des DTTB oder des TTBW durch den TTVWH, • Nominierung als Schiedsrichter zu Veranstaltungen des DTTB, des TTBW oder des TTVWH, • Nominierung als Spieler zu Lehrgängen des DBS und des WBRS, • Fortbildungen und Schulungen des DTTB, des TTBW oder des TTVWH, sofern keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ange boten werden, • Sitzungen des DTTB, des TTBW oder des TTVWH, zu denen schriftlich eingeladen wurde. Anträge sind – mit Belegen versehen – mindestens zwei Wochen vor dem Spieltermin dem Spielleiter oder einem hierfür beauftragten Mitarbeiter einzureichen. Ausnahmen von dieser Frist sind möglich, sofern der Verlegungsgrund so spät auftritt, dass die Antragsfrist nicht eingehalten werden kann. Über die Absetzung und Neuansetzung entscheidet die zuständige Stelle. Bei Ausfall des Spiellokals kann der Spielleiter den Mannschaftskampf am gleichen Termin im Spiellokal des Gastvereins austragen lassen. Die dabei anfallenden Kosten trägt jeder Verein selbst. Einvernehmliche Spielverlegungen sind von beiden Mannschaften der zuständigen Stelle zu melden bzw. bei dieser zu beantragen. Ist eine Genehmigung erforderlich, ist die Entscheidung des Spielleiters abzuwarten. Bei einvernehmlichen Vorverlegungen ist in Zweifelsfällen so lange der ursprünglich angesetzte Spieltermin verbindlich, bis die zuständige Stelle den neuen Spieltermin beiden Mannschaften bestätigt hat oder der offizielle Spieltermin in click-TT geändert wurde.
7 Zurückziehung und Streichung 7.1 Zurückziehung Eine Zurückziehung liegt vor, wenn eine Mannschaft in der Zeit nach dem Ende der Vereinsmeldung und vor ihrem letzten Mannschaftskampf der Hauptrunde für die jeweilige Spielzeit die Nichtteilnahme am weiteren Spielbetrieb ihrer Gruppe erklärt. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Zurückziehung nicht zulässig.
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7.2 Streichung 7.2.1 Eine Mannschaft wird aus der betreffenden Spielklasse gestrichen, wenn während der Hauptrunde einer Spielzeit insgesamt dreimal ein Mannschaftskampf wegen Nichtantretens oder Sperre kampflos gegen sie gewertet worden ist. 7.2.2 Eine Mannschaft, die nachweislich das Ergebnis eines Mannschaftskampfes zum Zwecke der Begünstigung und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst, darf von der zuständigen Stelle aus der Spielklasse gestrichen werden. 7.3 Folgen von Zurückziehung und Streichung für die laufende Spielzeit 7.3.1 Alle von einer zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft ausgetragenen Mannschaftskämpfe werden in der Tabelle weder für sie selbst noch für ihre Gegner berücksichtigt. Die Einsätze und Spielergebnisse von in der zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft zuvor eingesetzten Spielern wie auch die von deren Gegnern werden hinsichtlich der Einsätze und der Berechnung von TTR-Werten und Bilanzen dagegen weiterhin berücksichtigt. 7.3.2 Eine zurückgezogene oder gestrichene Mannschaft belegt in dieser Spielzeit den letzten noch zu vergebenden Tabellenplatz ihrer Gruppe. Bis zum Ende der Spielzeit erfolgt keine Neunummerierung der übrigen Mannschaften des betreffenden Vereins. 7.3.3 Der Verein einer zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft darf durch Anordnung des Spielleiters zum Ausgleich der den anderen Mannschaften dieser Gruppe entstandenen finanziellen Nachteile (Erstattung von Fahrtkosten, wenn die anderen Mannschaften im Hinspiel bei der gestrichenen oder zurückgezogenen Mannschaft angetreten sind, das Rückspiel jedoch nicht durchgeführt wird) verpflichtet werden. Dabei wird der Spielleiter nur auf Antrag eines betroffenen Vereins tätig und entscheidet im Rahmen der Bestimmungen des zuständigen DTTB bzw. Verbandes abschließend bezüglich der Höhe der Forderung. 7.4 Folgen von Zurückziehung und Streichung für die folgende Spielzeit Es gilt G 7.4.1 7.4.1 Eine Mannschaft, die zurückgezogen oder gestrichen worden ist, verliert nach der laufenden Spielzeit das Recht auf Spielklassenzugehörigkeit zu jeder Spielklasse und darf in der nachfolgenden Spielzeit nur als neue Mannschaft in der untersten Spielklasse gemeldet werden. Die übrigen Mannschaften des betreffenden Vereins sind zu Beginn der nachfolgenden Spielzeit entsprechend neu zu nummerieren. 7.4.2 Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich alternativ festlegen, dass zurückgezogene und gestrichene Mannschaften nach der laufenden Spielzeit in die nächsttiefere Spielklasse absteigen. Erfolgt in einem solchen Fall der Abstieg einer zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft aus der Oberliga in die Spielklasse eines Verbandes, so finden dessen einschlägige Bestimmungen über die Behandlung solcher Mannschaften Anwendung.
8 Kontrolle der Punktspiele Der Spielleiter hat den reibungslosen Ablauf der Punktspiele laut Spielplan und die fristgerechte Erfassung der Ergebnisse und der Spielberichte zu überwachen. Die Ersatzgestellung ist zeitnah zu überwachen. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt G – Organisation des Punktspielbetriebes
9 Titel 9.1 Der Erstplatzierte der Schlusstabelle der 1. Bundesliga der Damen ist Deutscher Mannschaftsmeister der Damen. 9.2 Der Gewinner der TTBL ist Deutscher Mannschaftsmeister der Herren. 9.3 Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen festlegen, dass mit dem Gruppensieg bzw. mit dem Gewinn der Play-off-Runde in bestimmten Spielklassen der Gewinn eines zusätzlichen Titels verbunden ist, z. B. der des Landesmannschaftsmeisters oder des Kreismannschaftsmeisters.
10 Ergebnisübermittlung 10.1 Die Strukturen und Ergebnisse des Mannschaftsspielbetriebes aller Mitgliedsverbände sind mitsamt dem kompletten Spielklassenaufbau, aller Gruppeneinteilungen, aller Mannschaftsmeldungen, aller Spielpläne und aller Ergebnisse aller Mannschaftswettkämpfe einschließlich aller dazugehörenden Spiele durch den Mitgliedsverband entweder auf eigene Kosten permanent zeitnah in click-TT zu verwalten oder kostenlos einmal jährlich bis spätestens zum Ende einer Spielzeit (30. Juni) dem DTTB in den dafür vom DTTB bekanntgegebenen Datenformaten - gesammelt pro Mitgliedsverband - zur Verfügung zu stellen, der dann für den Import in click-TT verantwortlich ist. 10.2 Die Mitgliedsverbände erhalten die Möglichkeit, die obengenannten Strukturen und Ergebnisse ihres Mannschaftsspielbetriebes rückwirkend auch für die Spielzeiten ab 2006/07 dem DTTB in den dafür vom DTTB bekanntgegebenen Datenformaten – gesammelt pro Mitgliedsverband – zur Verfügung zu stellen, der dann für den Import in click-TT verantwortlich ist.
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Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb
Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb 1 Allgemeines 1.1 Grundsätze 1.1.1 Jeder Spieler darf in einer Mannschaftsmeldung nur einmal namentlich aufgenommen werden. 1.1.2 Jeder Spieler darf innerhalb einer Altersgruppe nur in einer einzigen Mannschaftsmeldung (weiblich oder männlich) als Stammspieler gemeldet werden. 1.1.3 Jeder Mannschaftsspieler hat in einer Mannschaftsmeldung den Status eines Stammspielers, Reservespielers (RES), weiblichen Ergänzungsspielers (WES), Jugend-Ergänzungsspielers (JES), Nachwuchs-Ergänzungsspieler (NES) oder Senioren-Ergänzungsspielers (SES). 1.2 Stammspieler In der Mannschaftsmeldung sind jeder Mannschaft mindestens so viele Stammspieler zuzuordnen, wie es der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht. Lediglich der untersten Mannschaft sind mindestens so viele Stamm- und Reservespieler zuzuordnen, wie es der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht. Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft, die nicht Ausländer gemäß WO B 9.3 sind, muss mindestens der Sollstärke minus 1 entsprechen. Die Mitgliedsverbände sind berechtigt, für die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 hiervon verbandseinheitlich abweichende Regelungen zu beschließen. Die Anzahl zusätzlicher Stamm-, Reserve- und Ergänzungsspieler pro Mannschaft ist nicht begrenzt. 1.3 Reservespieler 1.3.1 Ein Stammspieler, der in der vorangegangenen Halbserie an weniger als zwei Punktspielen seines Vereins in einer Mannschaftsmeldung der Damen oder Herren im Einzel teilgenommen hat, wird mit Beginn der darauf folgenden Halbserie automatisch zum Reservespieler. Dies gilt nicht für Spieler der jeweils untersten Damen- oder Herrenmannschaft eines Vereins. 1.3.2 Für einen Spieler, der für die folgende Halbserie den Status als Reservespieler neu erhält, darf ein Antrag auf Aufhebung des Status als Reservespieler gestellt werden. Ein solcher Antrag ist vom betroffenen Verein bis spätestens zum letzten Tag der Mannschaftsmeldung der folgenden Halbserie schriftlich an die zuständige Stelle des DTTB (für die BSK) und ansonsten an die des jeweiligen Verbandes zu richten. Für Spieler der Verbandsspielklassen ist der Antrag schriftlich an den Ressortleiter Mannschaftssport des TTVWH bzw. bei Spielern der Bezirksspielklassen an den Ressortleiter Mannschaftssport des jeweiligen Bezirkes zu stellen. Einem solchen Antrag darf nur dann entsprochen werden, wenn er entweder mit einer ärztlich bescheinigten Schwangerschaft begründet wird, oder wenn der Spieler in der der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie im selben Verein an mindestens zwei Punktspielen in dieser Mannschaftsmeldung im Einzel teilgenommen hat. 1.3.3 Der Status als Reservespieler wird automatisch mit Wirkung vom Beginn der folgenden Halbserie aufgehoben, wenn der Spieler in der vorangegangenen Halbserie an mindestens zwei PunktspieDTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb
len seines Vereins in einer einzigen Mannschaftsmeldung bei Damen oder Herren im Einzel teilgenommen hat oder den Verein gewechselt hat. Der Status als Reservespieler wird nach einem Wechsel der Spielberechtigung jedoch nicht automatisch aufgehoben, wenn der Spieler während seiner letzten Spielberechtigungsphase im bisherigen Verein nicht an mindestens zwei Punktspielen im Einzel teilgenommen hat. 1.3.4 Der Status als Reservespieler wird nur in der Altersklasse Damen/Herren erteilt bzw. aufgehoben. Er hat für einen solchen Spieler keine Auswirkungen in Mannschaftsmeldungen anderer Altersklassen. 1.3.5 (entfällt am 31. Juli 2017) Für die Mannschaftsmeldung der Vorrunde der Spielzeit 2017/18 gilt: Die Mitgliedsverbände dürfen Spielern, die in vorangegangenen Spielzeiten auf Grund von zu wenigen Einsätzen verbandseigene persönliche Vermerke (G5, Nicht-Einzel-Spieler o. ä.) erhalten haben und deshalb bei der Mannschaftsmeldung nicht als Stammspieler galten, den Status als Reservespieler vor Beginn der Mannschaftsmeldung automatisch zuweisen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Bedingungen für die Erteilung oder Streichung dieses verbandseigenen Status von dem des Reservespielers unterscheiden. (entfällt am 31. Juli 2017) Spieler, die aufgrund der bisherigen TTVWH-Regelung am 25. Mai 2017 den Status RES innehaben, wird vor Beginn der Mannschaftsmeldung der Vorrunde zur Spielzeit 2017/18 automatisch der Status eines Reservespielers zugewiesen. 1.4 Ergänzungsspieler Ein Ergänzungsspieler muss in der betreffenden Mannschaftsmeldung seines Vereins entsprechend seiner Spielstärke (ohne Sperrvermerk) eingereiht werden. Die Meldung in der Altersgruppe Erwachsene ist auf die unteren Spielklassen gemäß WO A 1 beschränkt. Die Ergänzungsspieler WES und JES gibt es nur in den Mitgliedsverbänden, die das aufgrund entsprechender Optionen in WO A 13.2 bzw. C 4.1 beschlossen haben. 1.4.1 Weibliche Ergänzungsspieler (WES) Eine Spielerin, die in der Mannschaftsmeldung der Damen oder der Herren als Stamm- oder Reservespieler aufgeführt ist, darf in einer einzigen Mannschaftsmeldung des anderen Geschlechts der Altersgruppe Erwachsene als weiblicher Ergänzungsspieler aufgeführt werden. Das gilt auch für Spielerinnen, die in keiner Damenmannschaft gemeldet sind. Diese Regelung gilt analog auch für alle Altersklassen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren. 1.4.2 Jugend-Ergänzungsspieler (JES) Ein Spieler der Altersgruppe Nachwuchs, der keine Spielberechtigung für den ErwachsenenMannschaftsspielbetrieb (SBEM) besitzt, darf in einer einzigen Mannschaftsmeldung der Altersklasse Damen/Herren als Jugend-Ergänzungsspieler aufgeführt werden. Männliche Spieler dürfen nur in Herren-, weibliche nur in Damenmannschaften als JugendErgänzungsspieler gemeldet werden. Abweichend davon dürfen die Mitgliedsverbände für weibliche Spieler Regelungen für die Meldung in Herrenmannschaften beschließen. Nachwuchsspieler können als den Erwachsenen gleichgestellte Spieler in Damenbzw. Herrenmannschaften als Jugendergänzungsspieler („JES“) eingesetzt werden, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen nach WO C 3 erfüllen. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb
1.4.3 Nachwuchs-Ergänzungsspieler (NES) Ein Spieler, der in einer Mannschaftsmeldung einer Nachwuchs-Altersklasse als Stammspieler aufgeführt ist, darf in jeder anderen für ihn gemäß WO A 8 zutreffenden Altersklasse der Altersgruppe Nachwuchs in einer einzigen Mannschaftsmeldung als Nachwuchs-Ergänzungsspieler aufgeführt werden. 1.4.4 Senioren-Ergänzungsspieler (SES) Ein Spieler, der in einer Mannschaftsmeldung einer Senioren-Altersklasse als Stammspieler aufgeführt ist, darf in jeder anderen für ihn gemäß WO A 8 zutreffenden Altersklasse der Altersgruppe Senioren in einer einzigen Mannschaftsmeldung als Senioren-Ergänzungsspieler aufgeführt werden.
2 Mannschaftsmeldung Sofern der Punktspielbetrieb TTR-bezogen durchgeführt wird, gilt für die Mannschaftsmeldung: 2.1 Erstellen der Mannschaftsmeldung 2.1.1 Die Zuordnung der spielberechtigten Spieler zu den Mannschaften eines Vereins (Erstellung der Mannschaftsmeldung) ist durch den Verein (bei Spielgemeinschaften durch den führenden Verein) für jede Halbserie termingerecht und vollständig in click-TT vorzunehmen. Für jede Altersklasse und jedes Geschlecht erfolgt eine getrennte Meldung. Dabei sind alle Mannschaften mit allen Stamm-, Reserve- und Ergänzungsspielern aufzuführen. Sofern ein Mitgliedsverband Spielgemeinschaften zugelassen hat, werden die Spieler des aufgenommenen Vereins in der Mannschaftsmeldung des führenden Vereins aufgeführt. Ein Spieler aus einem Verein, der an einer Spielgemeinschaft beteiligt ist, darf nur in dem Verein als Ergänzungsspieler gemeldet werden, für den er die Spielberechtigung besitzt. Die Reihenfolge derselben Spieler darf in verschiedenen Mannschaftsmeldungen unterschiedlich sein. 2.1.2 Die Erstellung der Mannschaftsmeldung durch den Verein in click-TT entspricht einem Antrag an die genehmigende Stelle. Bis zum Ablauf der jeweiligen Frist darf die Mannschaftsmeldung seitens des Vereins geändert werden. 2.1.3 Das Zeitfenster für die Mannschaftsmeldung der Vorrunde beginnt am 20. Juni und endet am 1. Juli, das der Rückrunde beginnt am 16. Dezember und endet am 22. Dezember. Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich einen früheren Start- und/oder einen früheren Endtermin für die Vorrundenmeldung festlegen. 2.1.4 Die Mannschaftsmeldung für die jeweilige Halbserie ist für alle Mannschaften vorzunehmen, auch dann, wenn keine Änderungen gegenüber der vorangegangenen Halbserie gewünscht oder erforderlich sind. 2.1.5 Gesperrte Spieler dürfen nur dann gemeldet werden, wenn die Sperre vor dem Ende der Halbserie (30. Juni bzw. 31.Dezember) endet. 2.1.6 Nachmeldungen bisher nicht gemeldeter Spieler sind unter Beachtung der SpielstärkeReihenfolge jederzeit möglich. Solche Änderungen der Mannschaftsmeldung nach dem Ende der jeweiligen Eingabefrist müssen durch den Verein bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Sie haben keine Auswirkungen auf die Mannschaftszugehörigkeit aller anderen Spieler dieser Mannschaftsmeldung. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb
Proteste gegen genehmigte Mannschaftsmeldungen sind nur innerhalb von 7 Tagen (Poststempel) nach dem im Rahmenterminplan genannten Veröffentlichungstermin der Mannschaftsmeldung bei der für die betreffende Spielklasse übergeordneten Stelle möglich. Dies ist für die • Bezirksspielklassen: der Ressortleiter Mannschaftssport (Bezirk)/der Bezirksjugendvorsitzende •
Landesklasse und Landesliga: der zuständige Schwerpunktleiter Erwachsene/Jugend
•
Verbandsklasse und Verbandsliga: der Beauftragte Mannschaftssport (Erwachsene/Jugend TTVWH)
Gegen deren Entscheidung über die Spielstärkereihenfolge gibt es kein Rechtsmittel. Bei Änderungen der Mannschaftsmeldung während der Runde ist ein Protest nur innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der geänderten, genehmigten Mannschaftsmeldung möglich. Die genehmigte Mannschaftsmeldung ist Grundlage für den Spielbetrieb. Für jeden Mannschaftskampf ist die zu Beginn des Mannschaftskampfes gültige Mannschaftsmeldung verbindlich. Abweichend hiervon ist für Nachholspiele der Vorrunde (Wiederholungspiele aufgrund einer Protestentscheidung bzw. nach Spielausfall aufgrund höherer Gewalt), die nach dem 01.01. der Spielzeit ausgetragen werden, die letzte gültige Mannschaftsmeldung der Vorrunde verbindlich. Nachmeldungen von Spielern mit einer für den betreffenden Verein gültigen Spielberechtigung sind jederzeit möglich. Ein nachgemeldeter Spieler erlangt seine Einsatzberechtigung 5 Tage nach der Nachmeldung beim zuständigen Spielleiter. Erhält ein Spielleiter verbindlich Kenntnis davon, dass die Angaben in der genehmigten Mannschaftsmeldung nicht den tatsächlichen Begebenheiten entsprechen, so korrigiert er die genehmigte Mannschaftsmeldung und informiert den Mannschafts- und den Vereinskontakt hierüber. Die Änderung wird zu dem auf die Benachrichtigung folgenden Kalendertag wirksam. Mögliche andere Folgen bzw. Sanktionen der inkorrekten Angaben bleiben hiervon unberührt. Für die Dauer einer Sperre oder eines Entzugs der Spielberechtigung ist ein Spieler vom Spielklassenleiter von der Mannschaftsmeldung zu löschen. Sofern der Spieler in einer Halbserie bereits in der Mannschaftsmeldung enthalten war, kann er nach Ablauf der Sperre bzw. Wiedererteilung der Spielberechtigung nur hinter allen bislang vor ihm eingereihten Spieler und vor allen bislang hinter ihm eingereihten Spielern gemeldet werden. In einer auf den Beginn der Sperre bzw. des Entzugs der Spielberechtigung nachfolgenden Halbserie kann der Spieler unter Beachtung der Spielstärkereihenfolge eingereiht werden. 2.2 Spielstärke-Reihenfolge Sämtliche in den Punktspielen eventuell zum Einsatz kommenden Mannschaftsspieler müssen entsprechend ihrer Spielstärke-Reihenfolge (Rangfolge vom stärksten Spieler der ersten Mannschaft bis zum schwächsten Spieler der untersten Mannschaft; Ausnahmen siehe WO H 2.4) in der Mannschaftsmeldung aufgeführt werden. Dabei darf mit unten definierten Toleranzen von diesem Grundsatz abgewichen werden. Die Toleranzen sind mannschaftsintern geringer als mannschaftsübergreifend.
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Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb
Die Spielstärke-Reihenfolge wird mittels der vergleichbaren Quartals-TTR-Werte der jeweiligen Quartals-Tischtennis-Rangliste ermittelt. Für die Mannschaftsmeldung der Vorrunde werden die Q-TTRWerte vom 11. Mai und für die der Rückrunde die Q-TTR-Werte vom 11. Dezember verwendet. Hat ein Spieler keinen vergleichbaren Q-TTR-Wert, legt die zuständige Stelle die Einstufung nach eigenem Ermessen fest. 2.3 Toleranzen für die Spielstärke-Reihenfolge Die Toleranzwerte, innerhalb derer der Grundsatz der Mannschaftsmeldung nach SpielstärkeReihenfolge als erfüllt gilt, sind wie folgt festgelegt: Für Mannschaftsmeldungen der Altersgruppen Erwachsene und Senioren gilt: Innerhalb der gesamten Mannschaftsmeldung einer Altersklasse darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als 50 TTR-Punkte kleiner ist. Bei einer größeren Differenz als 50 TTR-Punkte liegt eine Abweichung von der Spielstärke-Reihenfolge vor, die gemäß WO H 2.4 zu behandeln ist. Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTRWert um mehr als 35 TTR-Punkte kleiner ist. Für Spieler der Altersgruppe Nachwuchs in Mannschaftsmeldungen der Erwachsenen gilt: Die beiden Toleranzwerte erhöhen sich um jeweils 35 auf 85 bzw. 70 TTR-Punkte. Die beiden Toleranzwerte erhöhen sich für Spieler des D-Kaders (oder höher) um jeweils 70 auf 120 bzw. 105 TTR-Punkte. Für Mannschaftsmeldungen der Altersgruppe Nachwuchs gilt: Innerhalb der gesamten Mannschaftsmeldung einer Altersklasse darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTR-Wert um mehr als 85 TTR-Punkte kleiner ist. Bei einer größeren Differenz als 85 TTR-Punkte liegt eine Abweichung von der Spielstärke-Reihenfolge vor, die gemäß WO H 2.4 zu behandeln ist. Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Q-TTRWert um mehr als 70 TTR-Punkte kleiner ist. 2.4 Abweichungen von der Spielstärke-Reihenfolge Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur zu Beginn der Vorrunde für die gesamte Spielzeit oder zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können, wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der Spielstärke oder zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten auf Wunsch des Vereins in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet werden. Diese Spieler erhalten einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in jeder einzelnen oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Die Meldung solcher Spieler in einer anderen Mannschaft zur Rückrunde ist nicht erlaubt. Die Erteilung des Sperrvermerks wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Kennzeichnung des Spielers in der Mannschaftsmeldung in click-TT dokumentiert. Wenn in einer Mannschaft ein Spieler einen Sperrvermerk erhält, erhalten auch alle über ihm stehenden Spieler dieser Mannschaft einen Sperrvermerk. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb
Die Dauer eines Sperrvermerks reicht längstens bis zum Ende der Spielzeit. Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der Q-TTR-Werte vom 11. Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden. Die Aufhebung eines Sperrvermerks aus anderen Gründen während einer Spielzeit ist nicht zulässig.
3 Genehmigung der Mannschaftsmeldung 3.1 Zuständig für die Überprüfung und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen einer jeden BSKMannschaft ist der Spielleiter der jeweiligen Gruppe. Für Spielklassen unterhalb der BSK regelt der jeweilige Verband die Zuständigkeit. Zuständig für die Überprüfung und Genehmigung der Mannschaftsmeldung ist der Spielleiter der jeweiligen Gruppe. Die hier geregelte Zuständigkeit betrifft WO H 3. 3.2 Bei der Überprüfung ist darauf zu achten, ob die Spielstärke-Reihenfolge innerhalb der zu genehmigenden Mannschaften eingehalten wird und ob in oberen und unteren Mannschaften Spieler aufgeführt sind, die nach der Spielstärke-Reihenfolge aller Spieler des Vereins eigentlich zu der zu genehmigenden Mannschaft gehören müssten. 3.3 Wird bei der Überprüfung einer Mannschaftsmeldung festgestellt, dass sie nicht den Vorschriften gemäß WO H 2.2 bis H 2.4 entspricht, muss die zuständige Stelle die Meldung entsprechend korrigieren. Sie darf zu diesem Zweck unzulässig in einer Mannschaft gemeldete Spieler einer anderen Mannschaft - ggf. nach Kontakt zum antragstellenden Verein - zuordnen, die Reihenfolge von Spielern innerhalb einer Mannschaft ändern, Spielern einen Sperrvermerk erteilen. 3.4 Die Genehmigung der Mannschaftsmeldung wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Eintragungen in click-TT erteilt. 3.5 Für jede Mannschaft eines Vereins gilt, dass gegen die genehmigte Mannschaftsmeldung seiner Mannschaft und gegen erteilte Sperrvermerke für seine Spieler wie auch gegen die genehmigten Mannschaftsmeldungen aller anderen Vereine der Gruppe und gegen nicht erteilte Sperrvermerke für Spieler der anderen Vereine der Gruppe der Verein den Rechtsweg beschreiten darf.
4 Auswirkungen von Zurückziehung oder Streichung auf die Mannschaftsmeldung 4.1 Spieler von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen worden sind, dürfen während der laufenden Spielzeit nur in oberen Mannschaften dieser Mannschaftsmeldung des Vereins eingesetzt werden. 4.2 Spieler mit Sperrvermerk von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen worden sind, dürfen während der laufenden Spielzeit in keiner anderen Mannschaft dieser Mannschaftsmeldung des Vereins eingesetzt werden. 4.3 Sofern die Zurückziehung/Streichung bis zum Endtermin der Mannschaftsmeldung der Rückrunde für diese Mannschaft erfolgt ist, dürfen alle Spieler dieser Mannschaft, die keinen Sperrvermerk haDTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Abschnitt H – Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb
ben, in der Rückrunde in der bisherigen oder einer oberen Mannschaft dieser Mannschaftsmeldung des Vereins gemeldet werden. Sie verursachen dadurch ggf. keinen Sperrvermerk in unteren Mannschaften. 4.4 Die Sollstärke einer zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft darf bis zum Ende der Spielzeit unterschritten werden.
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Abschnitt I - Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb
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Abschnitt I - Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb 1 Bedingungen für Austragungsstätten 1.1 Spielraum 1.1.1 Die Zulässigkeit mehrerer Mannschaftskämpfe in derselben Austragungsstätte zum gleichen Zeitpunkt ist für die BSK in der BSO geregelt, für Spielklassen unterhalb der BSK grundsätzlich gegeben. 1.1.2 Die Anzahl der Spielräume (Boxen) bei Mannschaftskämpfen ist für die BSK auf zwei festgelegt, für Spielklassen unterhalb der BSK bei Sechser- und Vierer-Mannschaften auf zwei, bei Dreierund Zweier-Mannschaften auf einen festgelegt. 1.1.3 Die Mindestmaße für den Spielraum (Box) pro Tisch betragen für die Bundesligen 7 m x 14 m, für die Regional- und Oberligen 6 m x 12 m, für die Spielklassen unterhalb der BSK 5 m x 10 m. Die Verbände dürfen für einzelne Spielklassen größere Mindestmaße vorschreiben. 1.1.4 Die Begrenzung jedes Spielraumes (Box) durch Umrandungen ist in den BSK vorgeschrieben und wird in den Spielklassen unterhalb der BSK empfohlen. Die Verbände dürfen für einzelne Spielklassen die Begrenzung jedes Spielraumes oder der Spielräume eines Mannschaftskampfes vorschreiben. In allen Spielklassen ist eine Begrenzung des jeweiligen Spielraumes (Box) vorgeschrieben. 1.1.5 Die Mindesthöhe des Spielraumes (Box) beträgt für die BSK 5 m, für die Spielklassen unterhalb der BSK 4 m. 1.2 Tische, Netzgarnituren, Bälle, Zählgeräte und Anzeigetafel Zusätzlich zu den Vorgaben für Spielmaterialien (siehe WO A 7) wird die Verwendung je eines Zählgerätes pro Tisch und einer Anzeigetafel (Spielstandanzeige) pro Mannschaftskampf in allen Spielklassen vorgeschrieben. 1.3 Boden Der Boden und darauf angebrachte Werbung müssen rutschfest sein. 1.4 Beleuchtung Die Mindeststärke der Beleuchtung für den gesamten Spielraum (Box) beträgt für die Bundesligen 600 Lux (empfohlen 1000 Lux), für die Regional- und Oberligen 300 Lux (empfohlen 600 Lux), für die Spielklassen unterhalb der BSK 300 Lux (empfohlen 400 Lux).
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Die Beleuchtungsstärke muss über dem gesamten Spielraum gleichmäßig sein. Die Lichtquellen müssen mindestens 4 m über dem Boden angebracht sein. Blendendes Licht und Tageslichteinfall sind zu vermeiden. 1.5 Temperatur Die Temperatur im Spielraum (Box) muss mindestens +15° Celsius betragen. 1.6 Ausnahmen Wenn ein Verein die Bestimmungen gemäß WO I 1.1 bis I 1.5 dauerhaft oder vorübergehend nicht einhalten kann, ohne dass ihm ein maßgebliches Verschulden hierfür zuzurechnen ist, darf er für einen befristeten Zeitraum (längstens bis zum Ende der laufenden Spielzeit) bei der zuständigen Stelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ausnahmegenehmigungen müssen für alle Verbandsspielklassen schriftlich auf der Geschäftsstelle zur Genehmigung durch den Beauftragten Mannschaftssport eingereicht werden. Für alle Vereine, die ausschließlich in den Bezirksspielklassen spielen, muss die Ausnahmegenehmigung beim für den Mannschaftssport Zuständigen im Bezirk eingereicht werden. Eine Ausnahmegenehmigung, die der Verband erteilt hat, gilt auch in allen unteren Spielklassen. Der DTTB und die Verbände legen die Zuständigkeit für die Entscheidung über solche Anträge fest. Der Heimverein hat dem Gast und ggf. dem OSR diese Genehmigung auf Verlangen vorzulegen. Weitere Ausnahmen darf der OSR für den von ihm geleiteten Mannschaftskampf zulassen. 1.7 Bereitstellung der Austragungsstätte Die Austragungsstätte muss mindestens einen bestimmten Zeitraum vor der festgesetzten Anfangszeit geöffnet und in spielbereitem Zustand sein. Dieser Zeitraum beträgt für die 1. Bundesliga 90 Minuten, für die anderen BSK 60 Minuten, für die Spielklassen unterhalb der BSK 30 Minuten. Die Verbände dürfen für einzelne Spielklassen einen größeren Zeitraum vorschreiben. Der Gastmannschaft ist während dieser gesamten Zeit eine Trainingsmöglichkeit mit den Materialien zu gewährleisten, mit denen der Mannschaftskampf ausgetragen werden soll. Ist diese Möglichkeit trotz rechtzeitiger Anreise des Gastes nicht gegeben, darf die Gastmannschaft auf der Einhaltung des oben genannten Mindestzeitraums bestehen. Bei einer Verspätung der Gastmannschaft verringert sich der oben genannte Mindestzeitraum entsprechend. Das Spiellokal muss mindestens 60 (Verbandsliga) bzw. 30 Minuten für die „unteren Spielklassen“ vor der festgesetzten Anfangszeit geöffnet und in spielbereitem Zustand sein. 1.8 Materialien Der DTTB und die Verbände dürfen für ihre Spielklassen die Verwendung bestimmter Materialien oder Qualitäten vorschreiben. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Die Vereine müssen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt die von der zuständigen Stelle geforderte Materialmeldung vorlegen. Die zuständige Stelle muss die bekanntgegebenen Materialien veröffentlichen. Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen Der Heimverein ist für die Spielvorbereitung, die Spielbedingungen und die Spielleitung verantwortlich. Die Spielbedingungen müssen den Anforderungen der WO 7 AB genügen. Alle in einem Mannschaftskampf benutzten Materialien müssen die in den ITTR A genannten Kriterien erfüllen.
2 Spielkleidung Während des gesamten Mannschaftskampfes ist innerhalb einer Mannschaft eine einheitliche Spielkleidung vorgeschrieben.
3 Schiedsrichtereinsatz 3.1 Oberschiedsrichter (OSR) 3.1.1 Allgemeines Der DTTB und die Verbände entscheiden für die Spielklassen in ihrem Zuständigkeitsbereich grundsätzlich über den Einsatz von OSR für die jeweiligen Mannschaftskämpfe. Darüber hinaus darf auf Antrag eines der beiden beteiligten Vereine oder einer Verbandsinstanz ein OSR für einzelne Mannschaftskämpfe von der zuständigen Stelle eingesetzt werden. Bei gleichzeitig stattfindenden Mannschaftskämpfen in derselben Austragungsstätte muss für jeden Mannschaftskampf ein OSR eingesetzt werden. Die Verbände dürfen für ihre Spielklassen andere Regelungen beschließen. Eingesetzte OSR müssen eine gültige Schiedsrichterlizenz besitzen. Grundsätzlich darf der OSR keinem der Vereine angehören, die in dem jeweiligen Mannschaftskampf aufeinandertreffen. Sofern bei einem Mannschaftskampf kein OSR eingesetzt wird, sind die beiden Mannschaftsführer für den ordnungsgemäßen Ablauf der Begegnung verantwortlich. 3.1.2 Einsatz Für Auswahl, Benachrichtigung und Bekanntgabe des OSR und ggf. dessen Vertreters ist die Schiedsrichterorganisation des Mitgliedsverbandes verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich der Mannschaftskampf durchgeführt wird. Falls ein eingeteilter OSR zu einem Mannschaftskampf nicht erscheint, werden dessen Aufgaben ggf. von einem anwesenden Schiedsrichter mit gültiger Lizenz, ansonsten von beiden Mannschaftsführern wahrgenommen. 3.1.3 Aufgaben
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Zu den Aufgaben des OSR gehört neben dem Führen des Spielberichtsformulars die Erstellung des Oberschiedsrichterberichtes. Dieser ist der zuständigen Stelle bis spätestens zwei Tage nach dem Mannschaftskampf einzusenden. 3.2 Schiedsrichter (SR) 3.2.1 Allgemeines Sofern bei Mannschaftskämpfen keine SR mit gültiger Lizenz eingesetzt sind, stellen beide Mannschaften die Schiedsrichter. Bei Spielen an zwei Tischen hat jede Mannschaft einen Tisch mit Schiedsrichtern zu besetzen, bei Spielen an einem bzw. an einem dritten Tisch ist die Schiedsrichtergestellung von beiden Mannschaften abwechselnd vorzunehmen. Die Benennung der Schiedsrichter erfolgt durch die Mannschaftsführer. 3.2.2 Einsatz Sofern bei Mannschaftskämpfen SR mit gültiger Lizenz eingesetzt werden, ist für Auswahl und Benachrichtigung der SR die Schiedsrichterorganisation des Mitgliedsverbandes verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich der Mannschaftskampf durchgeführt wird. 3.3 SR-Kleidung Der OSR und ggf. vom Mitgliedsverband eingesetzte SR müssen Schiedsrichterkleidung tragen. 3.4 Kosten 3.4.1 Sofern der DTTB und die Verbände für die Spielklassen in ihrem Zuständigkeitsbereich entschieden haben, dass ein OSR bzw. OSR und SR eingesetzt werden, legen sie in ihren Bestimmungen fest, welche Beträge OSR bzw. SR pro Mannschaftskampf erhalten. Der jeweilige Betrag wird vor Ort vom Heimverein in bar ausgezahlt. 3.4.2 Sofern ein OSR bzw. OSR und SR auf Antrag eines der beiden beteiligten Vereine oder einer Verbandsinstanz angesetzt werden, trägt der Antragsteller die Kosten. Schiedsrichter Vor Beginn eines jeden Spieljahres (01.07.) hat jeder Verein innerhalb des TTVWH geprüfte, einsatzfähige Schiedsrichter mit gültiger Lizenz wie folgt zu stellen: a) Grundquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb der Damen oder Herren teilnimmt. b) Zusatzquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb der Damen oder Herren ab Landesklasse und höher teilnimmt. Für jeden fehlenden Schiedsrichter sind Gebühren gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des TTVWH zu entrichten. Bei allen Mannschaftskämpfen in den Verbandsligen der Damen und Herren werden Oberschiedsrichter eingesetzt. Die entstehenden Kosten trägt der Heimverein. Auf Antrag kann für die Durchführung von Mannschaftsspielen beim Ressortleiter Schiedsrichter die Gestellung eines Oberschiedsrichters als Verbandsaufsicht angefordert werden. Die entstehenden Kosten hat der Antragsteller zu bezahlen. Wünscht eine Verbandsinstanz einen Oberschiedsrichter, so legt diese die Kostenverteilung fest. Sofern bei Mannschaftskämpfen keine geprüften Schiedsrichter eingesetzt sind, stellen beide Mannschaften abwechselnd die Schiedsrichter am Tisch.
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4 Mannschaftsaufstellung 4.1 Einsatzberechtigung In der Mannschaftsaufstellung für einen Mannschaftskampf dürfen nur die in der gültigen Mannschaftsmeldung dieser Altersklasse aufgeführten Spieler enthalten sein, die zum Zeitpunkt des Mannschaftskampfes die Spielberechtigung für diese Altersgruppe für ihren Verein und die Einsatzberechtigung für diese Mannschaft besitzen. Dies gilt auch für neu angesetzte Mannschaftskämpfe und Entscheidungsspiele. Gesperrte Spieler sind für die Dauer der Sperre in keiner Mannschaft des Vereins einsatzberechtigt. Jugend-Ergänzungsspieler (JES) sind in der Erwachsenenmannschaft, in der sie gemeldet sind, in fünf Mannschaftskämpfen pro Halbserie einsatzberechtigt. Bei jedem weiteren Einsatz wie auch beim Einsatz in anderen Erwachsenenmannschaften gelten sie als nicht einsatzberechtigt. Spieler aus dem aufgenommenen Verein einer Spielgemeinschaft sind nur in den Mannschaften des führenden Vereins einsatzberechtigt, die als „(SG)“ gekennzeichnet sind. Die Einsatzberechtigung von Ausländern ist gemäß WO B 9.3 ggf. eingeschränkt. 4.2 Reihenfolge der Mannschaftsaufstellung In der Mannschaftsaufstellung für die Einzelspiele müssen die Spieler in der Reihenfolge der gültigen Mannschaftsmeldung aufgeführt werden, sofern für das jeweilige Spielsystem die Vorschriften gemäß WO E 4 nichts anderes zulassen. Bezüglich der Mannschaftsaufstellung für die Doppelspiele sind die Vorschriften gemäß WO E 5 zu beachten. 4.3 Ersatzspieler Spieler dürfen beliebig oft als Ersatzspieler in jeder höheren Mannschaft des Vereins eingesetzt werden, wenn sie in der Mannschaftsmeldung enthalten sind, keinen Sperrvermerk besitzen, kein Jugend-Ergänzungsspieler (JES) sind und für die jeweilige Mannschaft einsatzberechtigt sind. Ein Spieler darf auch in einer höheren Mannschaft seines Vereins Ersatz spielen, die in der gleichen Gruppe spielt. Ersatzspieler werden immer den unteren Mannschaften der betreffenden Altersklasse entnommen und niemals den höheren. 4.4 Mehrfacheinsatz eines Spielers zur gleichen Zeit Ein Spieler darf nicht zur gleichen Zeit in zwei Mannschaften eingesetzt werden. Falls ein Spieler in zwei aufeinander folgenden Mannschaftskämpfen mitwirken soll, dann muss der früher angesetzte Mannschaftskampf gemäß WO I 5.7 beendet sein und der später angesetzte Mannschaftskampf darf zum Zeitpunkt des Spielendes des früher angesetzten Mannschaftskampfes noch nicht gemäß WO I 5.6 begonnen haben. Andernfalls gilt der Spieler bei Mannschaftskämpfen derselben Altersklasse desselben Geschlechts in der höheren Mannschaft, derselben Altersklasse unterschiedlichen Geschlechts in der männlichen Mannschaft, verschiedener Altersklassen in der Mannschaft der älteren Altersklasse DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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als nicht einsatzberechtigt.
5 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen 5.1 Mannschaftsführer Jede Mannschaft hat vor dem Mannschaftskampf einen verantwortlichen Mannschaftsführer auf dem Spielberichtsformular zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Der Mannschaftsführer muss nicht zu den beteiligten Spielern gehören. Der Mannschaftsführer ist verantwortlich für die Wahrnehmung der in WO E und WO I geregelten Aufgaben. Er darf als einziger Protest gemäß WO A 19.1 einlegen und muss den Spielbericht unmittelbar nach Ende des Mannschaftskampfes unterschreiben. Erfolgt keine Benennung, ist dies die in der genehmigten Mannschaftsmeldung als Mannschaftskontakt ausgewiesene Person. 5.2 Überprüfung der Mannschaftsmeldung und Identität Bei allen Mannschaftskämpfen ist die gültige Mannschaftsmeldung dem gegnerischen Mannschaftsführer und ggf. dem OSR unaufgefordert in Papier- oder elektronischer Form vorzulegen. Jeder Spieler ist verpflichtet, sich durch ein amtliches Dokument mit Bild (z. B. Personalausweis, Führerschein) auf Aufforderung des gegnerischen Mannschaftsführers und ggf. des OSR auszuweisen. Wenn die gültige Mannschaftsmeldung nicht vorgelegt wird oder ein Spieler der Aufforderung, sich auszuweisen, nicht nachkommt, ist ein entsprechender Vermerk im Spielbericht einzutragen. 5.3 Spielbericht Bei Mannschaftskämpfen muss ein Spielbericht erstellt werden. Der DTTB und die Verbände dürfen die Benutzung von für ihren Zuständigkeitsbereich zugelassenen Spielberichtsformularen vorschreiben. Bei Mannschaftskämpfen mit OSR ist dieser, ansonsten die Heimmannschaft für die Führung des Spielberichtsformulars zuständig. Die Spielberichtsformulare sind vollständig auszufertigen; dazu gehören die Namen aller zum Einsatz kommenden Spieler sowie die Uhrzeit von Beginn und Ende des Mannschaftskampfes. Jede Mannschaft ist für die korrekte Reihenfolge ihrer Spieler im Einzel und Doppel sowohl bei der Aufstellung als auch bei den Spielpaarungen im Spielberichtsformular verantwortlich. Sofern nicht anders geregelt, ist die Heimmannschaft als A- und die Gastmannschaft als BMannschaft in das Spielberichtsformular einzutragen. Der Spielbericht ist von beiden Mannschaftsführern und ggf. dem OSR zu unterschreiben. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie die vollständige und inhaltliche Richtigkeit der Eintragungen. Das Original verbleibt beim Heimverein, der dieses bis zum 31. Juli der nachfolgenden Spielzeit aufbewahren und der zuständigen Stelle auf Verlangen vorlegen muss. Der Gastverein erhält eine Kopie.
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5.4 Spielbereitschaft Eine Mannschaft gilt als spielbereit, wenn sie in Mindeststärke in der Austragungsstätte anwesend ist. Die Mindeststärke beträgt • 4 Spieler bei 6er-Mannschaften • 3 Spieler bei 4er-Mannschaften • 2 Spieler bei 3er-Mannschaften • 2 Spieler bei 2er-Mannschaften Ein Unterschreiten der Mindeststärke gilt als Nichtantreten. 5.5 Begrüßung Beide Mannschaften stellen sich mit allen anwesenden Spielern vor dem festgesetzten Spielbeginn in Spielkleidung oder Trainingsanzug zur Begrüßung und Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellungen auf. 5.6 Spielbeginn Der Mannschaftskampf hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit mit dem ersten Aufschlag zu beginnen. 5.7 Spielende Der Mannschaftskampf endet mit dem letzten Ballwechsel. 5.8 Spielansetzung Die für das jeweilige Spielsystem festgelegte Spielreihenfolge muss eingehalten werden. Die Verbände dürfen für jede Spielklasse ihres Zuständigkeitsbereiches verbandseinheitlich festlegen, dass sich die Mannschaftsführer auf das Vorziehen von Spielen einigen dürfen. Die Wertung solcher vorgezogener Spiele ist so lange auszusetzen, bis die in der Spielreihenfolge vorangehenden Spiele beendet sind. Die Mannschaftsführer dürfen sich in den unteren Spielklassen auf das Vorziehen von Spielen einigen. Sofern ein Mannschaftskampf an mehr als einem Tisch durchgeführt wird, sind die ersten Spiele gleichzeitig anzusetzen. Das jeweils folgende Spiel wird an dem zuerst freigewordenen Tisch ausgetragen. Der Heimverein oder ggf. der OSR ist für das Aufrufen der einzelnen Spielpaarungen zuständig. Sechser- und Vierer-Mannschaften spielen grundsätzlich an zwei Tischen, Dreier- und ZweierMannschaften an einem Tisch. Die Verbände dürfen für jede Spielklasse ihres Zuständigkeitsbereichs verbandseinheitlich festlegen, dass die Heimmannschaft die Anzahl der Spieltische ohne Zustimmung der Gastmannschaft um einen erhöhen darf und/oder dass Erhöhungen der Tischanzahl im Einvernehmen beider Mannschaften zulässig sind. In den unteren Spielklassen darf die Heimmannschaft jederzeit die Anzahl der Spieltische ohne Zustimmung der Gastmannschaft um einen erhöhen.
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5.9 Unvollständiges Antreten Eine Mannschaft muss immer in Sollstärke antreten. Tritt eine Mannschaft nicht in Sollstärke, aber in Mindeststärke an, so liegt ein unvollständiges Antreten vor. 5.10 Verspäteter Spielbeginn Bei verspäteter Spielbereitschaft einer Mannschaft bis zu 30 Minuten (bei Koppelspielen an einem Tag bis zu 60 Minuten) nach der festgesetzten Anfangszeit ist der Mannschaftskampf in jedem Fall noch auszutragen. Bei verspäteter Spielbereitschaft einer Mannschaft von mehr als 30 Minuten (bei Koppelspielen an einem Tag von mehr als 60 Minuten) darf der Mannschaftskampf noch stattfinden, wenn beide Mannschaftsführer und der OSR (bei Mannschaftskämpfen mit OSR) einverstanden sind. Bei Entscheidungsspielen in Turnierform werden Mannschaften, die mehr als 30 Minuten verspätet zu ihrem ersten Mannschaftskampf antreten, aus dem Turnier gestrichen. 5.11 Höhere Gewalt Begründet eine Mannschaft Spielabbruch, Verspätung oder Nichtantreten mit höherer Gewalt, so ist der Antrag auf Anerkennung der höheren Gewalt bei der zuständigen Stelle innerhalb von drei Werktagen nach dem Spieltermin mit sachdienlichen Unterlagen schriftlich einzureichen. Die Entscheidung über die Anerkennung der höheren Gewalt trifft die zuständige Stelle. 5.12 Nichtantreten Nichtantreten einer Mannschaft liegt vor, wenn eine Mannschaft 30 Minuten (bei Koppelspielen an einem Tag 60 Minuten) nach der festgesetzten Anfangszeit nicht spielbereit ist und der Mannschaftskampf dann nicht durchgeführt wird. Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist vom OSR bzw. von der anwesenden Mannschaft (Heim- oder Gastverein) ein Spielberichtsformular mit einem entsprechenden Vermerk auszufüllen. Auf diesem Spielberichtsformular muss die genaue Aufstellung der anwesenden Mannschaft eingetragen sein. Ist nur der Gastverein anwesend, ist dieser Spielbericht von ihm an die zuständige Stelle einzusenden. Der Mannschaftskampf wird für die anwesende Mannschaft hinsichtlich der Einsätze ihrer Spieler als ordnungsgemäß ausgetragen gewertet. Tritt eine Mannschaft in der Vorrunde als Gastmannschaft nicht an, wird das Spiel in der Rückrunde erneut bei der Heimmannschaft angesetzt. Tritt eine Mannschaft in der Rückrunde als Gastmannschaft nicht an, so sind der Heimmannschaft auf Antrag Fahrtkosten für das Hinspiel gemäß der Richtlinien des zuständigen Verbandes zu erstatten. Anträge auf Fahrtkostenerstattung sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Mannschaftskampf unter Beifügung der Belege an die zuständige Stelle zu richten. Nichtantreten einer Heimmannschaft hat keine Änderung der Ansetzung zur Folge und begründet keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Bei jedem Mannschaftskampf ist vom Heimverein, bei Nichtantreten des Heimvereins vom Gastverein, ein Spielbericht in der von der zuständigen Stelle vorgeschriebenen Anzahl anzufertigen. Ist ein Oberschiedsrichter anwesend, fertigt dieser den SpielbeDTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt I - Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb
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richt an. Dabei ist das offizielle TTVWH-Mannschaftsspielformular zu verwenden. Mindestens der Gegner muss einen von beiden Mannschaftsführern und dem evtl. anwesenden Oberschiedsrichter unterschriebenen Spielbericht unmittelbar nach Spielende erhalten haben. Bei Nichtantreten der Heimmannschaft sind der gegnerischen Mannschaft für das ausgefallene Spiel auf dessen Antrag die Fahrtkosten für einen Pkw (2er-, 3er- oder 4erMannschaft) bzw. zwei Pkws (6er-Mannschaft) zu ersetzen. Zusätzliche Kosten für auswärtige Spieler bleiben unberücksichtigt. Informiert eine Mannschaft mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn (laut Terminplan) über ihr Nichtantreten, so ist sie nicht zur Kostenerstattung verpflichtet. Tritt eine Mannschaft in der Vorrunde auswärts nicht an, so muss sie gegen diesen Verein in der Rückrunde auswärts spielen. Tritt eine Mannschaft in der Rückrunde auswärts nicht an, so muss sie dem Heimverein auf dessen Antrag die nachgewiesenen Fahrtkosten aus der Vorrunde ersetzen. Anträge auf Kostenerstattung sind an den zuständigen Spielklassenleiter zu stellen, der über sie entscheidet. Bei Koppelspielen sind 50 % der angefallenen Kosten zu ersetzen. Es gilt die Reisekostenordnung des TTVWH 5.13 Ergebnismeldung und Kontrolle Sofern der Punktspielbetrieb TTR-bezogen durchgeführt wird, ist die Heimmannschaft verpflichtet, den vollständigen Spielbericht eines jeden Mannschaftskampfes einschließlich der Vor- und Nachnamen aller beteiligten Spieler und aller Satzergebnisse in click-TT zu erfassen. Für alle Mannschaftskämpfe muss der Spielbericht bis spätestens 24 Stunden nach der im Spielplan festgelegten Anfangszeit erfasst worden sein. Die Verpflichtung für die Heimmannschaft bleibt auch dann bestehen, wenn das Spiel beim Gegner oder in einer neutralen Austragungsstätte stattfindet. Der DTTB und die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich kürzere Fristen für die Erfassung des Spielberichts und der Ergebnisse von Mannschaftskämpfen festlegen. Bei Samstagsspielen muss das Endergebnis sechzehn Stunden nach dem im Spielplan festgelegten Spielbeginn eingegeben werden. Bei Sonntagsspielen muss das Endergebnis sechs Stunden nach dem im Spielplan festgelegten Spielbeginn eingegeben werden. Die Gastmannschaft hat die Pflicht, die Korrektheit des in click-TT eingegebenen Spielberichts zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen bis spätestens am 7. Tag nach dem Spieltermin dem Spielleiter mitzuteilen.
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Abschnitt J – Mannschaftsmeisterschaften
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Abschnitt J – Mannschaftsmeisterschaften 1 Allgemeines Mannschaftsmeisterschaften sind Mannschaftswettbewerbe gemäß WO A 11.2, die im Gegensatz zu Punktspielen (in Rundenform) grundsätzlich in Turnierform durchgeführt werden. An Mannschaftsmeisterschaften dürfen Vereinsmannschaften sowie ggf. Spielgemeinschaften teilnehmen. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen Mannschaftsmeisterschaften durchführen, für die neben den Bestimmungen der WO auch zusätzliche Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Sofern diese Durchführungsbestimmungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten für die Durchführung von Mannschaftsmeisterschaften die Bestimmungen gemäß WO D. Es gelten die Durchführungsbestimmungen für TTVWH-Veranstaltungen. Der DTTB und die Verbände legen verbandseinheitlich für ihren Zuständigkeitsbereich ein Spielsystem für jede Altersklasse fest, welches in WO E 6 definiert sein muss. Die Spielsysteme sind in den Durchführungsbestimmungen für TTVWHVeranstaltungen geregelt. Alle Bestimmungen für eine Mannschaftsmeisterschaft müssen in der Ausschreibung (siehe WO D 2) veröffentlicht werden. Mannschaftsmeisterschaften müssen im Turnierkalender von click-TT gemäß WO D 1.5 veröffentlicht werden. Gemischte Mannschaften gemäß WO A 13 und Spielgemeinschaften gemäß WO A 14 sind bei Bundesveranstaltungen und direkten Qualifikationen zu Bundesveranstaltungen nicht startberechtigt.
2 Meldung/Teilnahmeerklärung Die Meldung von Mannschaften seitens der Vereine (Teilnahmeerklärung) erfolgt freiwillig; bei erfolgter Meldung besteht Teilnahmepflicht. Die Meldung von Mannschaften kann auch bei späterem Nichtantreten kostenpflichtig sein. Der DTTB, die Verbände bzw. deren Gliederungen bestimmen die Termine, zu denen eine Meldung/Teilnahmeerklärung für eine Mannschaftsmeisterschaft zu erfolgen hat.
3 Mannschaftsmeldung Der DTTB und die Verbände bestimmen die Termine, zu denen eine Mannschaftsmeldung vorzulegen ist. Für jede Mannschaftsmeldung gelten die Grundsätze gemäß WO H 2.2, H 2.3 und H 2.4. Der Veranstalter ist zur Prüfung dieser Mannschaftsmeldung verpflichtet und benennt die zuständige Stelle für die Genehmigung, sofern keine Genehmigung in click-TT erfolgt. Die jeweils zuständige Stelle ist in den Durchführungsbestimmungen für TTVWHVeranstaltungen geregelt. In der Mannschaftsmeldung dürfen nur Spieler aufgeführt werden, die für die Mannschaftsmeisterschaften in der jeweiligen Altersklasse und Spielzeit einsatzberechtigt sind. Die Mannschaftsmeldung eines Vereins einer Altersklasse gilt für alle Mannschaftsmeisterschaften einer Spielzeit. Die Reihenfolge innerhalb einer genehmigten Mannschaftsmeldung darf nach erfolgter Qualifikation zu Mannschaftsmeisterschaften höherer Ebenen nicht geändert werden.
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Abschnitt J – Mannschaftsmeisterschaften
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Wird in einer Altersklasse zusätzlich zum Punktspielbetrieb eine Mannschaftsmeisterschaft durchgeführt, so gelten für Vereine in Verbänden, die click-TT nutzen, folgende Bestimmungen: Maßgeblich für die Mannschaftsmeisterschaft ist die zur Rückrunde genehmigte Mannschaftsmeldung des Punktspielbetriebes. Bei Mannschaftsmeisterschaften vor dem 1. Januar einer Spielzeit ist die zur Vorrunde genehmigte Mannschaftsmeldung des Punktspielbetriebes maßgeblich. Nachmeldungen (siehe WO H 2.1.6) bisher nicht in der Mannschaftsmeldung erfasster Spieler (z. B. Neuzugänge, Ergänzungsspieler gemäß WO H 1.4) sind möglich, wobei die Mannschaftsmeldung vor der Teilnahme an der betreffenden Mannschaftsmeisterschaft fristgerecht genehmigt werden muss. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen legen fest, ob eine Mannschaftsmeldung aus click-TT eingereicht oder in ein anderes Format übertragen werden muss. Wird in einer Altersklasse neben den Mannschaftsmeisterschaften kein Punktspielbetrieb durchgeführt oder wird in einer Altersklasse der Punktspielbetrieb nicht in click-TT durchgeführt, gelten für Vereine folgende Bestimmungen: Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen legen das Format fest, in dem die Mannschaftsmeldung eingereicht werden muss. Dies ist in den Durchführungsbestimmungen für TTVWH-Veranstaltungen geregelt.
Die Mannschaftsmeldung erfolgt auf der Grundlage der vergleichbaren Q-TTR-Werte vom 11. Dezember der Spielzeit. Bei Mannschaftsmeisterschaften vor dem 1. Januar einer Spielzeit gelten die vergleichbaren QTTR-Werte vom 11. Mai der vorangegangenen Spielzeit. Sofern ein Verband Spielgemeinschaften zugelassen hat, muss der Veranstalter diese Zulassung überprüfen und darüber hinaus, ob und ggf. wo die Spieler des aufgenommenen Vereins in der Mannschaftsmeldung für die Mannschaftsmeisterschaft eingereiht werden. Nachmeldungen (siehe WO H 2.1.6) zu einer früheren Mannschaftsmeldung für Mannschaftsmeisterschaften einer Spielzeit sind möglich, wobei die Mannschaftsmeldung vor der Teilnahme an der betreffenden Mannschaftsmeisterschaft fristgerecht genehmigt werden muss.
4 Einsatzberechtigung Bei Mannschaftskämpfen im Rahmen von Mannschaftsmeisterschaften in den Altersklassen der Altersgruppen Nachwuchs und Senioren ist ein Spieler innerhalb einer Altersklasse und in verschiedenen Altersklassen, sofern sich die Wettkämpfe mehrerer Altersklassen an mindestens einem Tag überschneiden, an einem Wochenende nur in einer einzigen Mannschaft einsatzberechtigt.
5 Ergebniserfassung/Wertung Ergebnisse von Mannschaftsmeisterschaften werden gemäß WO D 1.6 in click-TT erfasst. Die Wertung von Mannschaftskämpfen innerhalb von Mannschaftsmeisterschaften erfolgt gemäß WO E 3.2.
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Abschnitt J – Mannschaftsmeisterschaften
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Abschnitt K – Pokalmeisterschaften 1 Geltungsbereich Dieser Abschnitt behandelt ausschließlich weiterführende Pokalmeisterschaften gemäß WO A 11.2. Von den auf Bundesebene stattfindenden Pokalmeisterschaften gelten die Regelungen dieses Abschnittes ausschließlich für die Deutschen Pokalmeisterschaften der Verbandsklassen. Die Regelungen für die Deutschen Pokalmeisterschaften der Herren und die der Damen stehen in eigens dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Zu den weiterführenden Pokalmeisterschaften gehören alle Pokalmeisterschaften der Verbände und ggf. deren Gliederungen, bei denen sich die Mannschaften für die nächsthöhere Stufe bis hin zur Deutschen Pokalmeisterschaft der Verbandsklassen qualifizieren können. Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen Pokalmeisterschaften auch in Altersklassen und Pokalspielklassen veranstalten, die nicht bis zur Deutschen Pokalmeisterschaft der Verbandsklassen ausgetragen werden. Auch solche Pokalspielklassen zählen dann zu den weiterführenden Pokalmeisterschaften gemäß WO A 11.2. Für die Durchführung der weiterführenden Pokalmeisterschaften gelten neben den Regelungen dieses Abschnittes die Durchführungsbestimmungen bzw. Pokal-Ausschreibungen, die der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen haben. Diese dürfen mit keiner ihrer Regelungen im Widerspruch zu den Regelungen dieses Abschnittes stehen. Die Verbände und ggf. deren Gliederungen sind berechtigt, außer den weiterführenden Pokalmeisterschaften andere sogenannte „Pokalwettbewerbe“ durchzuführen. Diese haben den Status von nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 und gelten als Einladungs- oder offene Turniere. Die Regelungen dieses Abschnittes gelten für solche Veranstaltungen nicht. Pokalspiele Der Verbandspokal und – soweit nicht anderweitig geregelt – der Bezirkspokal wird gemäß den in den Durchführungsbestimmungen für TTVWH-Veranstaltungen für die Württembergischen Pokalmeisterschaften für Verbandsspielklassen festgelegten Regelungen durchgeführt. Auf den Bezirkspokal sind diese Regelungen sinngemäß anzuwenden. Die Bezirke können für ihre Pokalmeisterschaft eigene Durchführungsbestimmungen beschließen.
2 Pokalspielklassen Bei weiterführenden Pokalmeisterschaften dürfen die einzelnen Altersklassen in verschiedene Pokalspielklassen unterteilt werden. Als Einteilungskriterium müssen die Spielklassen des Punktspielbetriebes verwendet werden. Bei weiterführenden Pokalmeisterschaften ist eine Mannschaft aus Spielern verschiedener Spielklassen des Punktspielbetriebes nur in der Pokalspielklasse des Spielers aus der höchsten Spielklasse des Punktspielbetriebes startberechtigt. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen legen für die Pokalmeisterschaften ihres Zuständigkeitsbereiches die Altersklassen, die Anzahl und Einteilung der Pokalspielklassen und die Zugangsvoraussetzungen (Teilnehmerkreis) fest. Sofern in einer Altersklasse (z. B. Damen oder Herren) mehrere Pokalspielklassen ausgetragen werden, erfolgt diese Einteilung in der Form, dass für jede Spielklasse aus dem Punktspielbetrieb festgelegt wird, zu welcher Pokalspielklasse sie gehört. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt J – Mannschaftsmeisterschaften
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Die Deutschen Meisterschaften der Verbandsklassen werden bei den Damen und bei den Herren jeweils in den drei Pokalspielklassen A, B und C ausgetragen.
3 Meldung der am Pokalspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften (Vereinsmeldung) Die Meldung von Pokalmannschaften seitens der Vereine erfolgt freiwillig; bei erfolgter Meldung besteht Teilnahmepflicht. Im Rahmen der Vereinsmeldung melden die Vereine in der Online-Plattform ihres Verbandes jährlich die Mannschaften, die am Pokalspielbetrieb der folgenden Spielzeit teilnehmen sollen. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen legen für ihren Zuständigkeitsbereich einen Endtermin für die Vereinsmeldung fest. Die Meldung der für die Pokalspiele der jeweils nachfolgenden Verbandsgliederung qualifizierten Mannschaften erfolgt durch die jeweils zuständigen Stellen über die Online-Plattform des Verbandes; die Meldung der für die Deutschen Pokalmeisterschaften der Verbandsklassen qualifizierten Mannschaften erfolgt über click-TT. Die Anzahl der in den einzelnen Pokalspielklassen gemeldeten Mannschaften eines Vereins ist unabhängig von der Anzahl der Mannschaften in den zur Pokalspielklasse gehörenden Spielklassen des Punktspielbetriebes. Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen jedoch eine feste Abhängigkeit von gemeldeten Pokalmannschaften zu den Punktspielmannschaften vorschreiben. keine abweichende Regelung Sofern ein Verband für seinen Zuständigkeitsbereich gemischte Mannschaften bzw. Spielgemeinschaften zugelassen hat, sind diese grundsätzlich auch im Pokalspielbetrieb zugelassen. Bei den Deutschen Pokalmeisterschaften der Verbandsklassen und ihren direkten Qualifikationsveranstaltungen sind jedoch weder gemischte Mannschaften noch Spielgemeinschaften zugelassen. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für den Start einer Mannschaft am Pokalspielbetrieb ihres Zuständigkeitsbereiches eine Mannschaftsmeldegebühr festlegen. Das gilt auch für Mannschaften, die bereits eine Mannschaftsmeldegebühr für die Pokalspiele einer tieferen Gliederung entrichtet haben und sich für die Pokalmeisterschaften der höheren Gliederung qualifiziert haben. Die Meldung von Mannschaften kann auch bei späterem Nichtantreten kostenpflichtig sein.
4 Mannschaftsmeldung Für den Pokalspielbetrieb ist eine namentliche Meldung der Mannschaftsspieler (im Sinne der Mannschaftsmeldung des Punktspielbetriebes) nicht vorgeschrieben. Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich festlegen, dass für Pokalmannschaften eine namentliche Meldung der Mannschaftsspieler (im Sinne einer Mannschaftsmeldung) vorgeschrieben ist. keine abweichende Regelung
5 Einsatzberechtigung von Spielern in Pokalmannschaften (Mannschaftsaufstellung) Für die Mannschaftsaufstellung für jedes einzelne Pokalspiel gelten die folgenden Regelungen: DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt J – Mannschaftsmeisterschaften
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Jugend-Ergänzungsspieler sind in Pokalmannschaften der Damen bzw. Herren nicht einsatzberechtigt. Ansonsten sind in jeder Pokalspielklasse in den dort startenden Pokalmannschaften eines Vereins grundsätzlich alle Spieler (auch WES, NES und SES) einsatzberechtigt, die in der höchsten zu dieser Pokalspielklasse gehörenden Punktspielklasse auf der Punktspiel-Mannschaftsmeldung dieses Vereins stehen, sowie alle Spieler aus den unteren Mannschaften des Vereins (außer Spieler mit Sperrvermerk), wobei die beiden folgenden Einschränkungen zu beachten sind: Wenn der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen für ihren Zuständigkeitsbereich eine namentliche Meldung der Mannschaftsspieler (im Sinne einer Mannschaftsmeldung) vorgeschrieben haben und ein Verein in einer Pokalspielklasse mehrere Mannschaften gemeldet hat, ist die Einsatzberechtigung von Spielern aus oberen Mannschaften dieser Pokalspielklasse in den unteren Mannschaften verboten. Wenn die Verbände und ggf. deren Gliederungen für ihren Zuständigkeitsbereich eine feste Abhängigkeit von gemeldeten Pokalmannschaften zu den Punktspielmannschaften vorgeschrieben haben, ist die Einsatzberechtigung von Spielern aus oberen Mannschaften in den unteren Mannschaften verboten. Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich die Einsatzberechtigung von Ergänzungsspielern in Pokalspielen einschränken. keine abweichende Regelung Spieler, die nicht in der Mannschaftsmeldung des Punktspielbetriebes der Altersklasse der Pokalmannschaft aufgeführt sind, sind in Pokalmannschaften nicht einsatzberechtigt. Spieler mit Sperrvermerk im Punktspielbetrieb sind im Pokalspielbetrieb nur in Pokalmannschaften einsatzberechtigt, die in einer Pokalspielklasse starten, zu der ihre Punktspielklasse gehört. Sie sind weder in eventuell vorhandenen höheren Pokalmannschaften dieser Pokalspielklasse noch in Pokalmannschaften höherer Pokalspielklassen einsatzberechtigt. Ergänzungsspieler sind bei den Deutschen Pokalmeisterschaften der Verbandsklassen und ihren direkten Qualifikationsveranstaltungen nicht einsatzberechtigt.
6 Austragungssystem Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen legen für ihren Zuständigkeitsbereich das Austragungssystem der Pokalspiele fest. Dabei haben sie für jede Runde die Wahl zwischen dem Einfachen K.-o.-System gemäß WO D 7.2 und dem Gruppensystem gemäß WO D 7.5. keine abweichende Regelung Die unterste Gliederung darf Abweichungen in ihren Ordnungen (Durchführungsbestimmungen) festlegen.
7 Heimrecht Sofern die Spiele einer Runde im Einfachen K.-o.-System und nicht in Turnierform ausgetragen werden, hat die klassentiefere Mannschaft Heimrecht. Sofern von allen einsatzberechtigten Spielern die in der Mannschaftsmeldung des Punktspielbetriebes am höchsten gemeldeten Spieler beider Mannschaften zur gleichen Punktspielklasse gehören, gelten die beiden Mannschaften als klassengleich, und dann hat die Mannschaft Heimrecht, die in allen vorangegangenen Runden der Pokalspiele der jeweiligen Verbandsgliederung mehr Auswärtsspiele hatte. Bei gleicher Anzahl an Auswärtsspielen hat die Mannschaft mit weniger Heimspielen Heimrecht. Ist auch diese Anzahl gleich, entscheidet das Los über das Heimrecht. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
Abschnitt J – Mannschaftsmeisterschaften
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Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich andere Regelungen zur Ermittlung des Heimrechts von Pokalspielen festlegen. keine abweichende Regelung Die unterste Gliederung darf Abweichungen in ihren Ordnungen (Durchführungsbestimmungen) festlegen.
8 Spielsystem Alle Mannschaftskämpfe von weiterführenden Pokalmeisterschaften werden im Spielsystem gemäß WO E 6.4.2 (Modifiziertes Swaythling-Cup-System) ausgetragen. Bei einem wegen Unterbesetzung beider Mannschaften möglichen Unentschieden entscheidet in K.o.-Runden die Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Sätzen und ggf. Bällen über den Sieger. Ist auch die Differenz der Bälle gleich, entscheidet das Los. keine abweichende Regelung Die unterste Gliederung darf Abweichungen in ihren Ordnungen (Durchführungsbestimmungen) festlegen.
9 Ergebnismeldung Die Bestimmungen gemäß WO I 5.13 gelten analog auch für Pokalspiele.
10 Sonstiges Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen müssen in ihren Durchführungsbestimmungen bzw. Ausschreibungen für die weiterführenden Pokalmeisterschaften zusätzlich die folgenden Punkte regeln:
Setzung Auslosung von Gruppen bzw. Einfach-K.-o.-Runden Spielansetzungen/Terminabsprachen/Spielverlegungen/Spielabsetzungen Terminbekanntgabe Nichtantreten/Zurückziehen Auszeichnungen/Bezeichnung der Sieger
In allen nicht geregelten Punkten des Pokalspielbetriebes kommen die Bestimmungen gemäß WO D, E, F, G, H und I analog zur Anwendung.
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Abschnitt J – Mannschaftsmeisterschaften
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Abschnitt L – Werbebestimmungen 1 Geltungsbereich/Allgemeines 1.1 Allgemeines Mit diesen Werbebestimmungen wird die Zulässigkeit der Werbung, der Herstellerzeichen, der Vereins-/Verbandszeichen (Wappen und Namen) einschließlich ihrer Farbgebung, der Spielernamen und der Rückennummern auf der Spielkleidung/Schiedsrichterkleidung und den Materialien geregelt. Sie gelten mit Ausnahme der TTBL sowie der Deutschen Pokalmeisterschaft Herren (ab der 1. Hauptrunde) für alle Bundesveranstaltungen, sofern nicht ausdrücklich Ausnahmen zugelassen sind oder sich aus den zwischen Fernsehanstalten und dem DTTB für Fernsehübertragungen getroffenen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Sie gelten auch für alle Veranstaltungen der Verbände bzw. deren Gliederungen und Vereine, wenn keine Abweichungen festgelegt wurden. Im internationalen Spielbetrieb gelten die Bestimmungen der ITTF (gemäß ITTR B 2.2 und B 2.5) bzw. der ETTU ohne Einschränkungen. 1.2 Grundsatz Werbung für Tabak und Werbung, die gegen die guten Sitten sowie gegen die gebotene politische und weltanschauliche Neutralität des Sports verstößt, ist verboten. Werbung für alkoholische Getränke ist im Spielbetrieb der Altersgruppe Nachwuchs auf der Spielkleidung und innerhalb des Spielraums (Box) verboten. 1.3 Trennung der Werbeflächen Alle Werbeflächen auf der Spielkleidung und den Materialien müssen deutlich voneinander getrennt sein und dürfen nur für jeweils einen einzigen Werbenden verwendet werden. 1.4 ITTF-Logo Alle von der ITTF zugelassenen Materialien dürfen das Logo der ITTF tragen. Im Bereich der Lizenzligen darf zusätzlich ein Logo der Lizenzliga in einer Fläche von maximal 64 cm² getragen werden. 1.5 Farbdefinitionen Grundfarben sind die Farben, die – mit Ausnahme der Werbefarben – auf den Materialien aufgebracht sind. Werbefarben sind die Farben, in denen die Symbole, Buchstaben und Linien des Werbenden gestaltet sind. 1.6 Farbgebung Die Farben der Werbung, der Herstellerzeichen und der Vereins-/Verbandswappen auf der Vorderseite von Hemd, Shorts/Röckchen, einteiligem Sportdress und Trainingsanzügen dürfen nicht so glänzend-reflektierend sein, dass sie den Gegner stören könnten. Die Materialien dürfen nicht so glänzend-reflektierend sein, dass sie die Spieler stören oder die Beobachtung der Spiele einschränken könnten. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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1.7. Flächendefinition Die in WO L genannten Flächen sind das kleinstmögliche Rechteck oder der kleinstmögliche Kreis, das/der
um die Symbole, Buchstaben und Linien des Werbenden (Werbung/Werbefläche), um die Symbole, Buchstaben und Linien des Herstellers (Herstellerzeichen), um das offizielle Zeichen des Vereins/Verbandes (Vereins-/Verbandswappen), um die entsprechend den Namen bildenden Buchstaben (Vereins-/Verbands- und Spielername), um die aufgeflockte, aufgedruckte, aufgestickte oder aufgesteckte Nummer, die der Platzziffer der Einzelaufstellung bzw. der zugeteilten Startziffer des betreffenden Spielers entspricht (Rückennummer), gezogen werden kann.
2 Spielkleidung Werbung, Herstellerzeichen, Vereins-/Verbandszeichen, Spielername, Städtenamen und Rückennummern sind unter folgenden Voraussetzungen gestattet: 2.1 Vorderseite Hemd Für die Werbung auf Vorderseite, Schulter oder Ärmel des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses sind – Herstellerzeichen unberücksichtigt – maximal 600 cm² (in bis zu acht Flächen aufgeteilt) zugelassen 2.2 Rückseite Hemd Für die Werbung auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses sind maximal 400 cm² (in bis zu zwei Flächen aufgeteilt) zugelassen. Zusätzlich ist in Verbindung mit der Rückennummer eine weitere Werbefläche von maximal 100 cm² (ohne die Nummer selbst) zugelassen, die – wenn sie auf das Hemd bzw. den einteiligen Sportdress geflockt, gedruckt oder gestickt ist – unterhalb der Nummer angebracht und direkt an sie angeschlossen sein muss. Aufgeflockte, aufgedruckte und aufgestickte Rückennummern dürfen maximal 10 cm hoch sein. Darüber hinaus ist das Aufflocken, Aufdrucken oder Aufsticken des aus der Vereinsbezeichnung hervorgehenden Städtenamens mit einer maximalen Gesamthöhe einschließlich evtl. Zwischenräume von 4 cm, gleich ob der Städtename ein- oder mehrzeilig aufgebracht ist; oder des Namens des Vereins; oder des Namens des Verbandes; und/oder des Namens des Spielers mit einer maximalen Fläche von jeweils 200 cm2 für den Namen des Vereins/Verbandes/Spielers zugelassen. Dem Vereins-/Verbandsnamen dürfen Ergänzungen zum Zwecke der Werbung dann hinzugefügt werden, wenn sie Bestandteil des Namens sind und der Name in dieser Form in das Vereinsregister eingetragen oder durch den zuständigen Landessportbund anerkannt ist. Im Spielbetrieb der Bundesligen gelten mit Ausnahme der TTBL sowie der Deutschen Pokalmeisterschaft Herren (ab der 1. Hauptrunde) die oben aufgeführten Bestimmungen für den Namen des Spielers anstelle der Rückennummer. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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2.3 Shorts/Röckchen Für die Werbung auf Shorts, Röckchen oder dem unteren Teil eines einteiligen Sportdresses sind – das Herstellerzeichen unberücksichtigt – maximal 120 cm² (in bis zu zwei Flächen aufgeteilt) vorne und/oder an den Seiten zugelassen. 2.4 Herstellerzeichen Auf Hemden und auf dem oberen Teil eines einteiligen Sportdresses sind bis zu zwei deutlich voneinander getrennte Herstellerzeichen, auf Shorts, auf Röckchen und auf dem unteren Teil eines einteiligen Sportdresses ist lediglich ein Herstellerzeichen mit jeweils einer maximalen Größe von 24 cm2 zugelassen. 2.5 Wappen Zusätzlich zu der gemäß WO L 2.1 bis L 2.4 erlaubten Werbung, den Herstellerzeichen und einer eventuellen Rückennummer ist auf der Vorderseite oder auf dem Ärmel des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses lediglich ein maximal 64 cm² großes Wappen des Vereins/Verbandes zugelassen. Ein Wappen, das Buchstaben, Symbole und Linien von Firmen und Institutionen beinhaltet, ist nur zugelassen, wenn insoweit eine Verbindung (ein Bezug) zum Vereins-/Verbandsnamen besteht und einer Verwendung gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. 2.6 Trainingsanzüge Die Vorgaben gemäß WO L 2.1 bis L 2.5 gelten für Trainingsanzüge nur dann, wenn sie gemäß ITTR B 2.2.1 mit Genehmigung des Oberschiedsrichters als Spielkleidung getragen werden. 2.7 Schiedsrichterkleidung Werbung auf der Schiedsrichterkleidung ist bei Bundesveranstaltungen nicht gestattet, über Ausnahmen im Rahmen von ITTR B 2.5.12 entscheidet das Ressort Schiedsrichter des DTTB. 2.8 Genehmigung und Vorlagepflicht Das Anbringen der Werbung, der Herstellerzeichen, der Vereinszeichen (Wappen und Namen) sowie der Spielernamen ist für die Bundesligen genehmigungspflichtig. Über einen solchen Antrag auf Erteilung der Genehmigung entscheidet mit Ausnahme der TTBL sowie der Deutschen Pokalmeisterschaft Herren (ab der 1. Hauptrunde) der DTTB. Die Genehmigung gilt für jeweils ein Spieljahr. Kopien der Genehmigung sind mit den Mannschaftsmeldungen bei jedem Meisterschafts- und Pokalspiel mitzuführen und dem Oberschiedsrichter vorzulegen. Die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich die Genehmigung von Werbung und eine Vorlagepflicht vorschreiben.
3 Materialien Werbung und Herstellerzeichen sind unter folgenden Voraussetzungen gestattet: 3.1 Tische An Tischen sind nur an den Längs- und Schmalseiten der Tischplatte das Warenzeichen, das Symbol oder der Name ihrer Hersteller mit einer jeweils maximalen Größe von 200 cm 2 zugelassen, und zwar auf jeder Hälfte einer Längsseite und auf jeder Schmalseite lediglich einmal. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Für weitere Werbung an den Längs- und Schmalseiten der Tischplatte ist pro Tischhälfte jeweils eine Fläche mit einer jeweils maximalen Gesamtlänge von 60 cm zugelassen, die nicht für andere Hersteller/Händler von Tischtennismaterialien sein darf und jeweils klar von der ständigen Werbung getrennt sein muss. Die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von WO L 1.6 beliebig. 3.2 Netzgarnituren An den beiden Pfosten oder den beiden Gestellen der Netzgarnitur sind Herstellerzeichen (Markenzeichen, Typ, etc.) in unbeschränkter Größe zugelassen. Darüber hinaus sind pro Netzseite Werbeflächen in einem Mindestabstand von 3 cm zur oberen Netzkante zugelassen. Die Farbe der Netzgarnitur sowie die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von WO L 1.6 beliebig. 3.3 Schiedsrichtertische Schiedsrichtertische innerhalb der Spielbox gelten als Bestandteil der Umrandung. Auf maximal drei konstruktionsbedingt voneinander getrennten Flächen des Tisches sind jeweils maximal zwei Werbeflächen mit jeweils einer maximalen Gesamthöhe einschließlich evtl. Zwischenräume von 40 cm zugelassen, gleich, ob die Werbung ein- oder mehrzeilig aufgebracht ist. Die Grund- und die Werbefarben müssen unter Beachtung von WO L 1.6 mit denen der Umrandung identisch oder schwarz sein. Auf den zu den Tischen gehörigen Stühlen ist Werbung nicht gestattet. 3.4 Zählgeräte Auf Vorder- und Rückseite der Zählgeräte ist jeweils eine Werbung mit einer Fläche von maximal 350 cm² zugelassen. Die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von WO L 1.6 beliebig. Umfasst eine Spielbox mehrere Zählgeräte, müssen diese sowohl dieselbe Grund- wie auch dieselbe Werbefarbe aufweisen. WO L 3.4 gilt auch für Spielergebnisanzeigen in der 2-Meter-Zone (siehe WO L 3.11). 3.5 Handtuchbehälter Auf maximal vier konstruktionsbedingt voneinander getrennten Flächen der Handtuchbehälter ist jeweils lediglich eine Werbung von jeweils maximal 750 cm² Fläche und maximaler Gesamthöhe von 40 cm zugelassen. Die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von WO L 1.6 beliebig. Umfasst eine Spielbox mehrere Handtuchbehälter, müssen diese sowohl dieselbe Grund- wie auch dieselbe Werbefarbe aufweisen. 3.6 Ballboxen Auf maximal vier konstruktionsbedingt voneinander getrennten Flächen der Ballboxen ist jeweils lediglich eine Werbung von jeweils maximal 750 cm² Fläche und maximaler Gesamthöhe von 40 cm zugelassen. Die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von WO L 1.6 beliebig. Umfasst eine Spielbox mehrere Ballboxen, müssen diese sowohl dieselbe Grund- wie auch dieselbe Werbefarbe aufweisen. DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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3.7 Umrandungen Je Seite eines Umrandungselements ist lediglich eine Werbung mit einer maximalen Gesamthöhe einschließlich evtl. Zwischenräume von 60 cm zugelassen, gleich ob sie ein- oder mehrzeilig aufgebracht ist. Die Werbung auf den Innenseiten der Umrandung darf nicht mehr als zwei Farben aufweisen. Es wird empfohlen, die Farbgestaltung der Werbung in einem dunkleren Ton der Grundfarbe oder in schwarz zu halten. Die Umrandungen einzelner Spielräume und Mannschaftsboxen innerhalb einer Spielhalle müssen unter Beachtung von WO L 1.6 auf der Innenseite sowohl dieselbe Grundwie auch dieselbe Werbefarbe aufweisen, die zudem weder weiß noch orange sein darf. Die farbliche Gestaltung der Außenseite der Umrandungen darf von der Gestaltung der Innenseite abweichen. 3.8 Boden Der Boden darf zusätzlich unter Beachtung von WO L 1.6 nicht hellfarbig sein. Innerhalb eines Spielraumes sind insgesamt maximal vier Werbeflächen (in jeder Hälfte zwei, davon je eine zwischen der Schmalseite des Tisches und der hinteren Umrandung sowie zwischen der Längsseite des Tisches und der seitlichen Umrandung) in einer Größe von jeweils maximal 2,5 m² zugelassen. Sie dürfen nicht weniger als 1 m, die an den Schmalseiten jedoch höchstens 2 m von der Umrandung entfernt sein. Auf losen Zusatzböden, wie z.B. Auslegware, ist zusätzlich lediglich ein Herstellerzeichen in einer maximalen Größe von 750 cm2 zugelassen. Die Spieleigenschaften der Werbeflächen (Rutschfestigkeit, etc.) müssen identisch sein mit denen der übrigen Bodenfläche. Die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von WO L 1.6 mit Ausnahme von weiß und orange beliebig. Es wird empfohlen, die Farbgestaltung der Werbung und des Herstellerzeichens in einem dunkleren oder unwesentlich helleren Ton der Grundfarbe des Bodens bzw. Zusatzbodens oder in schwarz zu halten. 3.9 Namensschilder Auf Namensschildern ist Werbung nicht gestattet. Die Farbgebung des Schildes ist unter Beachtung von WO L 1.6 beliebig. 3.10 Tischnummern Anstelle herkömmlicher Nummerierung der Spieltische (am Tischgestell oder am Schiedsrichtertisch) darf in jedem Spielraum ein Tischnummernschild in einer Größe von maximal 30 cm x 42 cm an einem separaten Gestell angebracht und aufgestellt werden. Auf diesem Nummernschild ist Werbung in einer Größe von 50 % der Gesamtfläche zugelassen. Die Grund- und Werbefarben sind unter Beachtung von WO L 1.6 beliebig. 3.11 Umfeld der Spielbox Um den Spielraum herum ist innerhalb eines Abstandes von 2 Metern zur Umrandung (2-MeterZone) Werbung lediglich zugelassen:
auf Schiedsrichtertischen (siehe WO L 3.3) auf Zählgeräten und Spielergebnisanzeigen (siehe WO L 3.4) auf den Außenseiten der Umrandungen (siehe WO L 3.7) auf Getränkeboxen (entsprechend WO L 3.7 auf maximal vier konstruktionsbedingt voneinander getrennten Flächen beliebiger Größe und unter Beachtung von WO L 1.6 beliebiger Farbe) in der Hallenwand, sofern sie dort ständig angebracht und gemäß WO L 1.6 zugelassen ist DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
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Diese Fassung der Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVWH ist vom Verbandsausschuss des TTVWH am 21. Januar 2017 mit Wirkung zum 25. Mai 2017 beschlossen worden.
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Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis A
Ausländer
ADO
Anti-Doping-Ordnung des DTTB
BL
Bundesligen
BSK
Bundesspielklassen
BSO
Bundesspielordnung
DTTB
Deutscher Tischtennis-Bund
eA
europäischer Ausländer
gA
gleichgestellter Ausländer
ITTF
International Table Tennis Federation
ITTR
Internationale Tischtennisregeln
JES
Jugend-Ergänzungsspieler
NES
Nachwuchs-Ergänzungsspieler
OSR
Oberschiedsrichter
Q-TTR-Wert
Quartals-Tischtennis-Rating-Wert
Q-TTRL
Quartals-Tischtennis-Rangliste
RES
Reservespieler
SBE
Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb
SBEI
Spielberechtigung für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb
SBEM
Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb
SBNI
Spielberechtigung für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb
SBNM
Spielberechtigung für den Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb
SBSI
Spielberechtigung für den Senioren-Individualspielbetrieb
SBSM
Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb
SES
Senioren-Ergänzungsspieler
SR
Schiedsrichter
TTBL
Tischtennis-Bundesliga
TTR-Wert
Tischtennis-Rating-Wert
WES
Weiblicher Ergänzungsspieler
WO
Wettspielordnung
DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
96
97
Liste der Definitionen
Liste der Definitionen Altersgruppe
A 5.1
Altersklasse
A 5.1
Anwartschaftsspiele
A 5.2
Austragungsstätte
A 5.1
Auswahlmannschaften
A 5.1
Bundesspielklassen
A 5.2
click-TT
A 5.1
Einsatzberechtigung
A 15.3
Entscheidungsspiele
A 5.2
Ergänzungsspieler
A 5.3
Ersatzspieler
A 5.3
Gemischte Mannschaften
A 5.1
Gemischte Spielklassen
A 5.1
Halbserie
A9
Hauptrundenspiele
A 5.2
Konkurrenz
A 5.1
Leistungsklasse
A 5.1
Mannschaftsaufstellung
A 5.3
Mannschaftskampf
A 5.1
Mannschaftsmeldung
A 5.3
Mannschaftsspieler
A 5.3
Play-off-Spiele
A 5.2
Punktspiele
A 5.2
Q-TTR-Wert
A 5.4
Relegationsspiele
A 5.2
Reservespieler
A 5.3
Rückrunde
A9
Spiel
A 5.1 DTTB-WO ab Spielzeit 2017/2018_Beschlussfassung DTTB-Bundestag 2016
98
Liste der Definitionen
Spielberechtigung
A 15.1
Spielgemeinschaften
A 5.1
Spielklasse
A 5.1
Spielpunkt
A 5.1
Spielzeit
A9
Stammspieler
A 5.3
Startberechtigung
A 15.2
Startgenehmigung
A 15.7
Tabellenpunkt
A 5.1
TTR-bezogen
A 5.4
TTR-relevant
A 5.4
TTR-Wert
A 5.4
Turnierklasse
A 5.1
Turnierstufe
A 5.1
Untere Spielklassen
A 5.2
Unterste Gliederung
A 5.2
Verbände
A 5.1
Vereinsmannschaften
A 5.1
Vereinsmeldung
A 5.3
Vereinsübergreifende Mannschaften
A 5.1
Vergleichbar
A 5.4
Vorrunde
A9
Wettbewerb
A 10
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