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WIESBADEN *t* Die Vorsitzende des Ausschusses für Frauen, Wirtschaft und Beschäftigung der Stadtverordnetenversammlung Amt der Stadtverordnetenversammlung E-mail:
[email protected] Rathaus-Schlossplatz 6-65183 Wiesbaden Telefon (0611) 31-3314 Telefax (0611) 31-3902 Sachbearbeiter: Angelika Paa
Wiesbaden, 07.09.2016 1. Den Mitgliedern des Ausschusses für Frauen, Wirtschaft und Beschäftigung 2. Den Fraktionen 3. Dem Magistrat 4. Nachrichtlich Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Frauen, Wirtschaft und Beschäftigung am Dienstag, 13. September 2016, um 17:00 Uhr, Rathaus, Raum 301 (3. Stock), Schlossplatz 6, Wiesbaden -Vor Eintritt in die Tagesordnung findet eine Bürgerfragestunde statt-
Tagesordnung I 1.
Genehmigung der Niederschrift vom 05.07.2016
2.
16-F-03-01 01 Sexistische Werbung Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.09.2016 Am 3. September 2013 fasste der Ausschuss einen Beschluss zum Thema sexistische Werbung, der u.a. beinhaltete, dass auf der Hornepage der Landeshauptstadt Wiesbaden ein Hinweis platziert wird, der auf eine Melde-/Beschwerdestelle für sexistische Werbung aufmerksam macht. Diesen Hinweis sucht man vergeblich. Der Beschluss sagte auch aus, dass das Thema weiterhin beobachtet und dann gegebenenfalls wieder auf die Agenda kommen soll.
Seite 2 der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Frauen, Wirtschaft und Beschäftigung am 13. September 2016 Ein Problem wurde vom Ausschuss darin gesehen, dass es keine eindeutigen Kriterien für sexistische Werbung gibt. Die Auffassungen, welche Werbung sexistisch ist, gehen auseinander. Mittlerweile existieren Vorlagen für Kriterien zur Beurteilung, was sexistische Werbung ausmacht. So hat der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Verbot sexistischer Werbung beschlossen und bedient sich bei der Beurteilung der leicht veränderten Kriterien des 1 Österreichischen Werberats. Die Kriterien werden von Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung gemeinsam regelmäßig evaluiert und angepasst. Bei Pink Stinks läuft eine Kampagne gegen sexistische Werbung. Sie soll, durch eine Erweiterung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um die Norm § 7a UWG Diskriminierende Werbung, verboten werden. Ziel der Norm ist es, der Verfestigung von Geschlechtsrollenstereotypen durch Werbung entgegenzuwirken. Geschlechtsrollenstereotype wirken freiheitseinschränkend. Sie reduzieren die Geschlechter "Mann" und "Frau" auf feste, teilweise enge Eigenschafts-, Verhaltens- und Interessenmuster und schränken damit die Entfaltungsfreiheit von Menschen jeden Geschlechts ein. 2 Der Ausschuss möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ausschuss zu berichten: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung einen Hinweis, der auf eine Melde-/Beschwerdestelle für sexistische Werbung aufmerksam macht, auf der Hornepage der Stadt Wiesbaden zu platzieren? 2. Sieht der Magistrat vor dem Hintergrund der nunmehr erarbeiteten Kriterien (neben den Absprachen mit der Wall AG) weitere Möglichkeiten sexistische Werbung anzuprangern und einzuschränken?
3.
1.
1 https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-
2.
verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020 .asp?VOLFDNR=5911 #allrisB V 1 https://pinkstinks.de/die-loesung/
16-F-03-0102 Strategie Industriestandort Wiesbaden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2016 Mit Beschluss ~er Stadtverordnetenversammlung vom Oktober 2014 (Beschlussnr. 422 der StV) wurde der Mag1strat beauftragt, eine langfristige Strategie zur Stärkung des Industriestandorts Wiesbaden zu entwickeln. Der Ausschuss möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand der Strategieentwicklung zu berichten und den weiteren Zeitplan darzulegen.
4.
Aktuelles aus dem Komm. Frauenreferat
Seite 3 der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Frauen, vyirtschaft und Beschäftigung am 13. September 2016
5.
Verschiedenes
Tagesordnung II
1.
16-F-24-0002 Erste Hilfe in Gemeinschaftsunterkünften Beschluss des Ausschusses Nr. 0025 vom 12.07.2016 ANLAGE-Bericht
2.
16-V-20-0040
DL 30/16-5
Investitionscontrolling 2. Quarta12016
3.
16-V-20-0052
DL 35/16-1 + DL 39/16
Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Wiesbaden gemäß § 121 (7) HGO
4.
16-V-34-0002
DL 30/16-9
Personalsituation im zentralen Bürgerbüro der Landeshauptstadt Wiesbaden
Falls ein Ausschussmitglied an der Teilnahme verhindert sein sollte, wird um Weitergabe der Einladung gemäß § 62 HGO gebeten. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung tagt der Ausschuss nicht öffentlich, falls Tagesordnungspunkte zur Beratung und Beschlussfassung in nicht öffentlicher Sitzung vorgesehen werden. Schuchalter-Eicke Vorsitzende
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E OA 0 l.f 0 0 3 0. Aug. 2016
LANDESHAUPTSTADT
WIESBADEN
t.l
ls Herrn Oberbürgermeister Gerich
Der Magistrat
über Magistrat
Dezernat für Umwelt und Soziales
und
{,.4,
IJI-17. 7/.
Bürgermeister Arno Goßmann
Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christa Gabriel an den Ausschuss für Frauen; Wirtschaft und Beschäftigung
~G .August 2016
Erste Hilfe in Gemeinschaftsunterkünften Beschluss-Nr. 0025 des Ausschusses für Frauenangelegenheiten vom 12.07.2016; (Vorlagen-Nr. 16-F-24-0002)
Der Ausschuss möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. Gibt es einen Bedarf für Ersthelferinnen und Ersthelfer in städtischen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge? 2. Wie hoch wären die Kosten für ein entsprechendes Schulungsangebot anzusetzen? 3. Wie könnte man solche Schulungen anbieten und organisieren?
Zu 1: Ein erhöhter Bedarf an Ersthelferinnen und -helfern in Gemeinschaftsunterkünften ist nicht zu erkennen. Haushaltsunfälle u. ä., bei denen eine Erstversorgung durch entsprechend ausgebildete Personen erforderlich gewesen wäre, wurden hier bisher nicht gehäuft beobachtet. ln Notfällen wurde bisher immer über die bekannten Rufnummern Hilfe angefordert, in den großen Unterkünften ist darüber hinaus in Notfällen ein Hausmeisterdienst rund um die Uhr ansprechbar. Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte können sich Tag und Nacht frei bewegen, nehmen an Kursen teil, sind privat unterwegs, in Schulen oder z.B. bei Arbeitsgelegenheiten. Ihre Anwesenheit im Haus unterliegt den individuellen Tagesrhythmen. Gemeinschaftsunterkünfte zeichnen sich zudem durch eine relativ hohe Fluktuation der Bewohnerschaft aus. Die flächendeckende Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern aus diesem Kreis wäre daher keine Gewähr für eine entsprechende Verfügbarkeit in einer Notsituation. Der Bedarf an Information zum Gesundheitssystem in Deutschland ist bei den Geflüchteten allerdings umfassend gegeben. Mit Schulungen und ihrer finanziellen Unterstützung an diesem Punkt anzusetzen, scheint weitaus sinnvoller, z. B. um die Rahmenbedingungen für
Komadinerallee 11 65189 Wiesbaden Telefon: 061131-2170/2169 Telefax: 0611 31-3950 E-Mail:
[email protected]
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www. wiesbaden.de
-2Arztbesuche , Krankenfahrten etc. besser zu kennen und diese im Bedarfsfall adäquat zu nutzen. Diesbezüglich Kurse zu veranstalten ist bei 500130/Sozialdienst Asyl in Vorbereitung, kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der Kosten und der Angebotsform noch nicht genauer dargestellt werden. Gezielte Ausbildungen in Erster Hilfe wären in.diesem Kontext für die im Rahmen des §5 AsylbLG bei 500130 eingesetzten "Guides" sinnvoll. Zum einen stünden diese dann als Multiplikatoren und Dolmetscher innerhalb der angesprochenen Schulungen zur Verfügung, andererseits hätte diese Förderung für die meist sehr engagiert tätigen Personen einen belohnenden und motivierenden Charakter. Dies wird derzeit durch die Fachabteilung geprüft. Zu2: Über Kosten von Erste-Hilfe-Kursen kann, ohne den auszubildenden Personenkreis genau zu kennen, keine abschließende Aussage getroffen werden. Für 1-Tages-Kurse entstehen z. B. bei der Johanniter-Unfallhilfe für Flüchtlinge (Sonderkonditionen) Kosten in Höhe von 30,00 C pro Person. Grundkenntnisse in Deutsch sind eforderlich. Bei Festlegung der Rahmenbedingungen müssten entsprechende Anfragen an geeignete Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe u. a.) gestellt werden und gegebenenfalls Kosten für Sprachmittler einkalkuliert werden. Sollten Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte geschult werden, müsste auf Grund des unter 1 Dargestellten bei den Kosten eine mindestens halbjährliche Wiederholung mitbedacht werden. Dies gilt auch für die Schulung von Multiplikatoren, bei den "Guides" würden jedoch Kosten für Sprachmittler entfallen. Zu 3: Siehe Punkt 2. Angeboten werden könnten Schulungen und Informationen zum Thema "Gesundheit" teils innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte oder übergreifend im Umfeld in geeigneten Räumlichkeiten, ähnlich den Angeboten an ehrenamtlich getragenen Sprachkursen. Hier sollen Inhalte zur medizinischen Infrastruktur, Impfungen, Untersuchungen für Kinder und Jugendliche sowie den unter Punkt genannten Themen vermittelt werden. Die Vorbereitung und Organisation dieser Veranstaltungen ist über 500130/Sozialdienst Asyl möglich.
LANDESHAUPTSTADT
WIESBADEN
*l Vorlage Nr. 16-F-24-0002
Beschluss des Magistrats Nr. 0588 vom 6. September 2016 Erste Hilfe in Gemeinschaftsunterkünften Beschluss Nr. 0025 des Ausschusses für Frauenangelegenheiten vom 12.07.2016
Der Bericht des Dezernates II vom 26. August 2016 wird zur Kenntnis genommen.
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Frau Stadtverordnetenvorsteherin mit der Bitte um weitere Veranlassung (Originalbericht ist beigefügt) Dezernat II z. K.
Wiesbaden, den 6. September 2016
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