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Ministerium der Justiz Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie
Wir sind eine forensisch-psychiatrische Fachklinik mit angeschlossener Ambulanz, die psychisch kranke und suchtkranke Menschen im Rahmen des Maßregelvollzuges behandelt und rehabilitiert. Als einzige forensisch-psychiatrische Klinik im Saarland, unter der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums der Justiz, behandeln wir derzeit 130 Patientinnen und Patienten im stationären Rahmen sowie über 90 Patientinnen und Patienten im ambulanten Setting. Die Kreisstadt Merzig mit über 30.000 Einwohnern liegt in reizvoller Gegend im Dreiländereck zu Frankreich und Luxemburg, zwischen Trier und Saarbrücken. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Ärztin/ Arzt in Weiterbildung (Psychiatrie und Psychotherapie) oder Fachärztin/ Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychologin/ Psychologe (Diplom- oder Master-Abschluss) Wir erwarten Engagement sowie die Bereitschaft, in einem multiprofessionellen Team den forensisch-psychiatrischen Auftrag in unserer Klinik mitzutragen bzw. mitzugestalten. Weiter erwarten wir die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst (1-2 Dienste/Monat, auf Wunsch auch mehr), der gemeinsam mit der auf dem Klinikgelände benachbarten allgemeinpsychiatrischen Klinik der SHG-Klinikums Merzig organisiert ist. Der Chefarzt der Klinik verfügt über eine zweijährige Weiterbildungsermächtigung für das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie sowie über die volle Weiterbildungsermächtigung für den Schwerpunkt Forensische Psychiatrie. Wir gewähren die Vergünstigungen des öffentlichen Dienstes; die Vergütung erfolgt nach TV-L. Die Stelle ist auf 1 Jahr befristet. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 20.12.2016 an die Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie, Chefarzt und Leiter der Klinik Herr Dr. Aloysius Annen (Tel.: 06861/ 708-0), Trierer Straße 148 G, 66663 Merzig. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, sind wir an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Bei gleicher Eignung werden Menschen mit Behinderung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.