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Das Fördergeschäft in der NRW.BANK
Soziale Wohnraumförderung
Wir fördern das Gute in NRW.
Gliederung 1. Rahmenbedingungen 2. Mietwohnraum 3. Wohnungsbestand 4. Fragen?
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Rahmenbedingungen Finanzierungsstruktur des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms 450
Mittelverwendung:
400
Mietwohnraum
350 300
!
Eigentumsmaßnahmen
80 Mio. €
Bestandsinvestitionen
150 Mio. €
100
Quartiersentwicklung
70 Mio. €
50
studentisches Wohnen
50 Mio. €
250 200 150
0 Miete Eigentum Bestand Quartier Studenten
3
450 Mio. €
Quartier
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Programmvolumen
800 Mio. €
Rahmenbedingungen Zuständigkeiten Mittelvergabe soziale Wohnraumförderung Fördernehmer stellt einen Antrag bei der Stadt Gelsenkirchen Referat 61 Stadtplanung Wohnungswesen/Stadtregionale Kooperation
Stadt prüft auf Basis der Richtlinie
NRW.BANK führt die Bonitätsprüfung durch und teilt der Stadt die Kreditentscheidung mit
Stadt erteilt die Förderzusage
Fördernehmer und NRW.BANK schließen Kreditvertrag NRW.BANK führt die Auszahlung und Kreditbearbeitung durch
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Rahmenbedingungen Zielgruppen - Einkommensgrenzen Maximales Brutto-Jahreseinkommen (in €) Personen
Eink. Gruppe A
Eink. Gruppe B
Einzelpersonen
28.924
40.094
2 Personen
40.712
54.173
– mit 1 Kind
43.379
60.330
– mit 2 Kindern
52.106
72.548
– mit 3 Kindern
60.833
84.767
– mit 4 Kindern
69.561
96.985 Gültig ab 2016
Ca. 50 % aller Haushalte halten die Einkommensgrenzen ein! Ca. 80 % aller Rentnerhaushalte halten die Einkommensgrenzen ein!
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Rahmenbedingungen Allgemeine Voraussetzungen
Fördermittel kann beantragen, wer Eigentümer eines Baugrundstücks ist oder Erwerb eines Grundstücks in Aussicht hat Kreditwürdig ist Gewähr für ordnungsgemäße wirtschaftliche Durchführung und Verwaltung des Bauvorhabens und der Wohnungen bietet Angemessene Eigenleistung erbringt - in der Regel 20 % Mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen hat. Dazu zählen auch der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum Darlehensgrundpauschalen für das Mietniveau 3 (Gelsenkirchen) Neuschaffung von Wohnraum im Bestand mit wesentlichem Bauaufwand (> 650 €/m² Wohnfläche) Grundpauschale
Beträge €/m² Wohnfläche
Tilgungsnachlass
Einkommensgruppe A
1.205
15 %
Einkommensgruppe B
725
15 %
Diese Grundpauschalen gelten für Bauvorhaben die den energetischen Standard der EnEV 2016 erfüllen.
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum Zusatzdarlehen Fördertatbestand
Beträge in €
Kleine Wohnungen bis 62 m² (67 m² mit Badewanne)
A
5.000
B
2.000
Pro Wohnung für Aufzug
2.500
Je Mieteinfamilienhaus
10.000
Mehraufwand „städtebaulich bedingt“ je m² Kosten für Standortaufbereitung je Wohnung (max. 75% der Kosten) Weitere Zusatzdarlehen sind möglich.
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Max.
600 20.000
Mietwohnraum Standortaufbereitung Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Standortbedingter Lärmschutz
75% der förderfähigen Kosten (Gutachten/
Beseitigung umweltgefährdender Stoffe
Kostenvoranschläge)
Untersuchungen zur Gefährdungs-
Höchstens 20.000 € je neu geförderter WE
abschätzung
50% Tilgungsnachlass
Abbrucharbeiten
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum Mietobergrenzen Einkommensgruppe A
Mietniveau 3
Gelsenkirchen
Einkommensgruppe B
Bewilligungsmiete je m² Wohnfläche Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B
5,25 €
6,10 €
Erhöhung um 0,30 €/m² bei Passivhausstandard Steigerung der Miete um maximal 1,5 % jährlich bezogen auf die Bewilligungsmiete bis zum Ablauf der Belegungsbindung 20 oder 25 Jahre
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum Konditionen Mietniveau 3 Zinsen:
0,0 % p.a. 10 Jahre fest, danach: 0,5 % p.a. maximal weitere 15 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
1,0 % p. a. / auf Antrag auch 2 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Belegungsbindung:
20 oder 25 Jahre
Mietpreis- und Belegungsbindung = Dauer der Zinsfestschreibung
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum Beispiel für eine Gemeinde des Mietniveaus 3 Beispiel: Umbau eines Gebäudes und Schaffung von 30 Wohnungen, davon 20 Kleinwohnungen, Gesamtwohnfläche 2.000 m², 2 Aufzüge
Baudarlehen Grundpauschale* Zusatzdarlehen Kleinwohnungen Aufzug
Summen
Tilgungsnachlass 2.410.000 €
361.500 €
100.000 € 75.000 €
50.000 € 37.500 €
2.585.000 €
449.000 €
*EnEV-Standard 2016
17 % Nachlass vom Gesamtdarlehen 2.136.000 € Restschuld ab Leistungsbeginn 224.500 € Die Hälfte des Tilgungsnachlasses kann als Eigenkapital anerkannt werden
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum Wirkung Tilgungsnachlässe M3 Liquiditätsvorteil „Tilgungsnachlass“ 1 % Tilgung; 0,5 % Verwaltungskosten = 0,28 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionsvorteil Förderdarlehen bei 1,5 % Zinsdifferenz gegenüber einem Kapitalmarktdarlehen = 1,62 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionswert insgesamt: 1,90 € pro m² monatlich
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand
1. Reduzierung von Barrieren/Modernisierung Keine Mietpreis-/Belegungsbindung 2. Umbau von Pflegeheimen
3. Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen nur in Verbindung mit Nr. 5 4. Erneuerung von erhaltenswerten Wohngebäuden und Denkmälern Keine Mietpreis-/ Belegungsbindung 5. Verbesserung der Energieeffizienz Mietpreis-, Belegungsbindung
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Reduzierung von Barrieren und Modernisierung
Was wird gefördert? Einbruchsschutz Ausstattungsverbesserung −
Bodengleiche Dusche, erhöhte Toilette
−
Verlegung von Schaltern, Steckdosen etc.
Abbau von Schwellen −
Verbreiterte Türen
−
Barrierefreies Erschließungssystem
−
Einbau oder Modernisierung eines Aufzugs
Umbau/Anbau eines Balkons oder einer Terrasse Darlehen bis zu 30.500 € pro Wohneinheit 15
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Reduzierung von Barrieren und Modernisierung
Voraussetzung Objekte, unabhängig vom Baualter Keine Mietpreis- und Belegungsbindung 80 % der förderfähigen Kosten maximal 25.000 € je Wohnung Erhöhung des Darlehens − 3.000 € pro Wohnung für Erschließungssysteme − 2.500 € pro Wohnung für Aufzüge
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Reduzierung von Barrieren und Modernisierung - Konditionen
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Zinsen:
0,5 % p.a. für die ersten 10 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
4 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Nach 10 Jahren:
Marktübliche Verzinsung
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz
Was wird gefördert? Wärmedämmung −
Außenwände
−
Kellerdecke
−
Dach
Einbau oder Austausch −
Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Außentüren
−
Heizungs- und Warmwasseranlagen
−
Lüftungsanlagen
Einbruchsschutz Darlehen bis zu 65.000 € pro Wohneinheit 18
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz
Voraussetzungen Nur Objekte Baujahr vor 1995 Mietpreis- und Belegungsbindung bei Mietobjekten Stadterneuerungsgebiete „Soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ keine Belegungsbindungen 80 % der förderfähigen Kosten maximal 40.000 € je Wohnung Bis zu weiteren 25.000 € je Wohnung bei denkmal- oder städtebaulichem Mehraufwand 19
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz
Mietobergrenze nach Modernisierung (M3) 5,25 €/m² Wohnfläche Letzte Kaltmiete plus Erhöhungsbetrag nach § 559 BGB bis zur Mietobergrenze Überschreitung Mietobergrenze um das 1fache der Energiekostenersparnis Erhöhung um 1,5% jährlich (bis zur Vergleichsmiete § 558 BGB)
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz - Konditionen Zinsen:
0,5 % p.a. wahlweise 15 oder 20 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
2 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Belegungsbindung:
15 oder 20 Jahre
Mietpreis- und Belegungsbindung = Dauer der Zinsfestschreibung
20% Tilgungsnachlass auf das gesamte Darlehen
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen
Was wird gefördert? Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen −
Belichtungskonzepte
−
Neugestaltung der Eingangsbereiche und Grünflächen
−
Vermeidung von Angsträumen
Mindestens eine Energetische Maßnahmen Reduzierung von Barrieren können mitgefördert werden Insgesamt bis zu 100.000 € pro Wohnung möglich
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen
Voraussetzungen Maßnahmen auf der Basis eines kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzepts integriertes Bewirtschaftungskonzept Förderfähig sind allgemeine Modernisierungsmaßnahmen in Verbindung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz enge Abstimmung mit dem Ministerium und der Bewilligungsbehörde erforderlich
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen Darlehenshöhen für allgemeine Modernisierung / Verbesserung der Energieeffizienz Maximal 80 % der förderfähigen Kosten Bis zu 50.000 € pro Wohnung Privates Wohnumfeld: maximal 35 € pro m² gestalteter Grundstückfläche Mehrkosten denkmal- oder städtebaulich bedingt: maximal 25.000 € pro Wohnung Reduzierung von Barrieren: maximal 30.500 € pro Wohnung
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Modernisierung von hochverdichteten Wohnanlagen Förderbeispiel für ein Hochhaus mit 40 Wohnungen Maßnahmen: Heizung, wärmegedämmte Fenster, barrierefreie Bäder, Beleuchtungssystem zur Beseitigung von Angsträumen
1.000.000 €
Kosten Förderdarlehen (80 % der Kosten) Tilgungsnachlass (20 %) Darlehensrestschuld
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800.000 € – 160.000 € 640.000 €
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Basis zur Berechnung der Leistungsrate
Wohnungsbestand Verbesserung der Energieeffizienz - Konditionen Zinsen:
0,5 % p.a. wahlweise 15 oder 20 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
2 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Belegungsbindung:
15 oder 20 Jahre
Mietpreis- und Belegungsbindung = Dauer der Zinsfestschreibung
20% Tilgungsnachlass auf das gesamte Darlehen Die Konditionen gelten für das gesamte Darlehen, wenn eine energetische Maßnahme mit gefördert wird
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Wohnungsbestand Selbst genutzte Denkmäler und erhaltenswerte Wohngebäude Wohneigentum / Teileigentum : Das Objekt muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. 1. Wohnung
Berechnungsgrundlage sind die m² Verhältnisse Mindestens eine Wohnung muss vom Eigentümer selbst genutzt werden Maximal 80/85 % der förderfähigen Kosten Darlehenshöchstbetrag pro Gebäude − Ein bis zwei Einheiten: 80.000 € − Ab drei Einheiten:
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
300.000 €
Wohnungsbestand Denkmalförderung - Konditionen
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Zinsen:
0,5 % p.a. für die ersten 10 Jahre fest
Verwaltungskosten:
0,5 % p.a.
Tilgung:
4 % p. a.
Auszahlung:
99,6 %
Nach 10 Jahren:
Marktübliche Verzinsung
Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Kontakt NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Bereich Wohnraumförderung Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Martina Lüdeke
Jürgen Jankowski
+49 211 91741 - 7640
+49 211 91741 - 7647
Georg Krausse
Simeane Jakobs
Tim Hegmanns
+49 211 91741 - 7658
+49 211 91741 - 6349
+49 211 91741 - 7691
E-Mail:
[email protected] www.nrwbank.de
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum Beispiel für eine Gemeinde des Mietniveaus 3 Beispiel: Abriss aufstehender Gebäude und Neubau von 30 Wohnungen, davon 20 Kleinwohnungen, Gesamtwohnfläche 2.000 m², 2 Aufzüge
Baudarlehen Grundpauschale* Zusatzdarlehen Standortaufbereitung Kleinwohnungen Aufzug
Summen
Tilgungsnachlass 3.210.000 €
481.500 €
500.000 €
250.000 €
100.000 € 75.000 €
50.000 € 37.500 €
3.885.000 €
819.000 €
*EnEV-Standard 2016
21 % Nachlass vom Gesamtdarlehen 3.066.000 € Restschuld ab Leistungsbeginn 409.500 € Die Hälfte des Tilgungsnachlasses kann als Eigenkapital anerkannt werden
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Mietwohnraum Anrechnung der Tilgungsnachlässe M3 Gesamtkosten
5.000.000 €
Hausbankdarlehen
115.000 €
+ Darlehen in Höhe 50 %Tilgungsnachlass
409.500 €
NRW.BANK-Darlehen
Vorrangdarlehen
3.885.000 €
Ersatz der Eigenleistung
409.500 €
Eigenleistung (11,81 %)
Gesamtfinanzierung
590.500 €
1.000.000 € = 20 % EK
5.000.000 €
Nachrichtlich: Tilgungsnachlass 819.000 €, davon 50 % = 409.500€ als Eigenkapitalersatz möglich
* Kostennachweisverfahren
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410
Mietwohnraum Wirkung Tilgungsnachlässe M3 Liquiditätsvorteil „Tilgungsnachlass“ 1 % Tilgung; 0,5 % Verwaltungskosten = 0,51 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionsvorteil Förderdarlehen bei 1,5 % Zinsdifferenz gegenüber einem Kapitalmarktdarlehen = 2,43 € pro m² Wohnfläche monatlich
Subventionswert insgesamt: 2,94 € pro m² monatlich
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Bereich Wohnraumförderung 101-86410