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LANDRATSAMT GÖPPINGEN Gesundheitsamt
Merkblatt Madenwürmer Verschiedene Würmer können die Organe des Menschen befallen. Die Parasiten siedeln sich vorwiegend in der Darmregion an. In Deutschland gehören Madenwürmer (Oxyuren) zu der häufigsten Wurmart. Diese sind kleine, weiße, ca. 1 cm große Würmer die hauptsächlich Kinder befallen. Die Infektion verläuft oft ohne Krankheitssymptome. Übertragung: Die weiblichen Würmer haben eine Lebensdauer von ca. 2 Monaten. Sie befinden sich im Dickdarm. Nachts verlassen sie den Darm um ihre Eier in der Analgegend abzulegen. Es kommt zum Juckreiz und das Kind beginnt sich unbemerkt zu kratzen. Die Eier gelangen unter die Fingernägel und können wieder verschluckt werden (Selbstinfektion); Sie können auch auf Bettwäsche, Unterwäsche Teppichen und andere Gegenstände haften und durch Schmier- oder Staubinfektion auf andere Familienmitglieder übertragen werden. Inkubationszeit: Die Zeitspanne zwischen der Aufnahme der Eier und der Eiablage beträgt ca. 1 Monat. Krankheitsbild: • Häufiger, meist nächtlicher Juckreiz im Afterbereich, der zu Schlafstörungen führen kann. • Appetitlosigkeit, allgemeines Unwohlsein, Gewichtsverlust und Blässe. Bei Beschwerden, die auf eine Wurmerkrankung hinweisen, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Behandlung: Das Wurmmittel ist nach ärztlicher Verordnung anzuwenden. Meist ist eine Wiederholung der Behandlung nach ca. 2-3 Wochen erforderlich. Wegen einer Wiederansteckung sollten Familienmitglieder und enge Kontaktpersonen mitbehandelt werden. Hygienemaßnahmen bei Befall: • Häufiges Händewaschen, besonders nach dem Toilettengang und vor dem Essen. • Sorgfältige Afterhygiene. • Die Fingernägel sollten möglichst kurz geschnitten sein. • Bettwäsche sowie Unterwäsche häufig wechseln und sofern möglich im Kochwaschgang waschen. • Oberflächen von Einrichtungsgegenstände feucht wischen sowie Teppiche und Polstermöbel absaugen. Besuch der Gemeinschaftseinrichtung: Kein Ausschluss erforderlich, allerdings sollte die Einrichtung von den Eltern über die Erkrankung informiert werden. Meldepflicht: Es besteht keine Meldepflicht nach § 34 IfSG.
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