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P.b.b. VPA u. Erscheinungsort 5020 Salzburg, ZLN 13Z039651M, Gebietskrankenkasse Salzburg, Sondernummer des Forum Med, Nr. 6/2015
FORUM ZAHNSPANGE med
DIE ZAHNSPANGE > Wer bekommt die kostenlose Zahnspange > Bei wem kann ich mein Kind behandeln lassen > NEU: Mundhygiene für Kinder – Zuschuss der SGKK
AB 1. JULI:
G NEUE REGELUN S FÜR SAL ZBURG KINDER
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Newsletter der Salzburger Gebietskrankenkasse
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ZAHNSPANGE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE Bei schweren Fehlstellungen: Kostenlos! „Die Gratis-Zahnspange ist eine große Hilfe für Familien. Die Zahn gesundheit von Kindern darf nicht vom Einkommen ihrer Eltern abhängen.“ SGKK-Obmann Andreas Huss
BEISPIELE FÜR FEHLSTELLUNGEN, DIE MEDIZINISCH BEHANDLUNGS BEDÜRFTIG SIND:
Ab 1. Juli 2015 gibt es die kostenlose Zahnspange bei schweren Fehlstellun gen. 12 Kieferorthopäden mit Kassen vertrag stehen im Bundesland Salzburg zur Verfügung. Für Jugendliche von 12 - 18 Jahren wird eine Behandlung auf Kosten der Krankenversicherung möglich. Bei bestimmten frühkindlichen Fehlbildungen gibt es bereits für Kinder ab 6 Jahren kostenlose Angebote.
WER BEKOMMT EINE KOSTENLOSE ZAHNSPANGE? > 12 - 18 jährige Jugendliche mit medizinisch behandlungsbedürftigen Fehlstellungen der Zähne. In dieser Altersgruppe wird mit festsitzenden Zahnspangen das beste Ergebnis erzielt. Die Behandlung dauert in der Regel 1 - 3 Jahre – je nach ärztlicher Entscheidung. > Kinder ab dem 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bei bestimmten Fehl entwicklungen. Ziel dieser Frühbehandlung ist die frühe Korrektur
von Zahnfehlstellungen, um eine möglichst normale Weiterentwick lung des Gebisses zu ermöglichen. Meistens wird in diesen Fällen mit ab nehmbaren Zahnspangen gearbeitet.
> Kreuzbiss > Ektopische Zähne (Zähne, die sich in falschen Positionen entwickeln > Offener Biss > 4 mm (Starker Überbiss) > Scherenbiss > Retinierter Zahn (im Kiefer feststeckender Zahn) > Überzählige Zähne < > Weitere Informationen unter: www.sgkk.at/zahnspange
WAS SIND SCHWERE FEHLSTELLUNGEN? Kieferorthopädische Fehlstellungen im bleibenden Gebiss werden inter national mit dem IOTN-Index bewertet, der 5 Stufen hat. Nur die Stufen 4 und 5 bedeuten eine medizinische Be handlungsnotwendigkeit. Wichtig ist: Es entscheidet nicht die Salzburger Gebietskrankenkasse über den Schweregrad der Fehlstellung, sondern der Vertrags-Kieferorthopäde. Wird im Zug der Beratung ein IOTNSchweregrad 4 oder 5 festgestellt, kann sofort mit der Behandlung be gonnen werden. Die Abrechnung erfolgt über den Arzt mit der SGKK. Bei Fehlstellungen der IOTN-Stufe 4 und 5 übernimmt die SGKK die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung.
WAS WIRD NICHT BEZAHLT Makellose Zähne wird es auch in Zukunft nicht auf Kassenkosten geben. Die Gratis-Zahnspange ist für Fehl stellungen reserviert, deren Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Eine Behandlung von Zähnen, die gesund sind, aber vielleicht aus kosmetischer Sicht nicht ganz perfekt stehen, wird auch in Zukunft nicht bezahlt. Die Salzburger Gebietskrankenkasse stellt medizinisch notwendige Behandlungen zur Verfügung. Kosmetische Behandlungen können nicht auf Kosten der Versichertengemeinschaft finanziert werden.
Zahnspange
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INTERVIEW
MIT DR. ANDREA KOREN
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KIEFERORTHOPÄDEN MIT KASSENVERTRAG IM BUNDESLAND SALZBURG Eine vollständige Liste aller 12 Ärztinnen und Ärzte mit kieferorthopädischem Kassenvertrag finden Sie unter: www.sgkk.at/zahnspange
DR. ANDREA KOREN Leiterin des Zahngesundheitszentrums der SGKK
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SIND ZAHNSPANGEN AUS ZAHN MEDIZINISCHER SICHT WIRKLICH NÖTIG – ODER NUR EIN MODISCHER TREND?
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WER FÜHRT DIE BEHANDLUNG DURCH? 12 Kieferorthopädinnen und -ortho päden mit Kassenvertrag stehen im Bundesland Salzburg zur Verfügung. Die Behandlung kann auch bei Wahlärztinnen und -ärzten durchgeführt werden. Die Rechnung von Wahlzahnärzten muss bei der SGKK eingereicht werden. Die Kostenerstattung erfolgt auf Basis des Tarifs, den ein Vertragsarzt für die gleiche Leistung bekäme. Private Zahnärzte sind nicht an die zwischen Krankenversicherung und Zahnärztekammer verhandelten Tarife gebunden. Die Rechnungen können daher höher sein als die Kosten erstattung, die Sie von der SGKK erhalten würden.
WIE KOMMT MEIN KIND ZUR ZAHNSPANGE? 1. Beratung durch den Zahnarzt / die Zahnärztin p Notwendigkeit der Behandlung wird festgestellt 2. Termin beim Vertrags-Kiefer orthopäden/Kieferorthopädin p Feststellung eines Schweregrads von 4 oder 5 (IOTN-Stufen)
WARUM GIBT ES DIE GRATISZAHN SPANGE NUR FÜR DIE ALTERSGRUPPE VON 12 - 18?
3. Behandlung wird begonnen und durchgeführt (KEINE Vorbewilligung der Krankenkasse nötig!)
In diesem Alter sind die bleibenden Zähne überwiegend vorhanden. Deshalb ist es sinnvoll, mit einer Regulierung in diesem Alter zu beginnen.
4. Keine Zu- oder Aufzahlungen des Versicherten! ACHTUNG: Wird vom Kieferorthopäden eine Fehlstellung der IOTNStufe 3 festgestellt, kann bei der SGKK um den Kostenzuschuss zur Zahnspange angesucht werden (Information und Formulare unter www.sgkk.at/zahnspange). In be gründeten Fällen ist auch bei IOTN 3 ein geringerer Zuschuss möglich.
TIPP Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn über die Preise und über die Höhe der Rückerstattung!
Natürlich können Kieferregulierungen sinnvoll und notwendig sein! Es ist wichtig für das Kauen und Abbeißen wie auch für das Sprechen, dass das Gebiss richtig funktioniert. Bei manchen Fehlstellungen geht es auch darum, künftige Beschwerden zu vermeiden. Der Wunsch nach dem perfekten Gebiss dagegen ist eher ein Modetrend. Nur weil einzelne Zähne nicht ganz gerade in der Reihe stehen, ist das kein medizinischer Grund für eine Zahnspange.
> Salzburger Gebietskrankenkasse Tel: 0662 8889-0,
[email protected] www.sgkk.at/zahnspange
WANN IST EINE BEHANDLUNG BEI KLEINEREN KINDERN SINNVOLL?
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Bei Kindern ab 6 Jahren kann man bei manchen Fehlstellungen wie z. B. einem offenen Biss rechtzeitig eingreifen. Dadurch kann sich das bleibende Gebiss dann normal ent wickeln. Oft ist eine spätere Zahnspange nicht mehr nötig. Keinen Sinn macht eine Behandlung in diesem Alter, nur weil die ersten bleibenden Zähne ungeordnet erscheinen. Wir danken für das Gespräch!
Newsletter der Salzburger Gebietskrankenkasse
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MUNDHYGIENE NEUER ZUSCHUSS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Die Salzburger Gebietskrankenkasse führt mit Juli einen Zuschuss zur Mund hygiene bei Kindern bzw. Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren ein. Professi onelle Mundhygiene in der zahnärztlichen Ordination ist wichtig, um die Zähne gerade bei Jugendlichen gesund zu erhalten. Die professionelle Mundhygiene ist kein Ersatz für das tägliche Zähne putzen, aber eine wichtige Ergänzung.
> Für wen: Für alle 10 - 18-jährigen Kinder und Jugendlichen, die bei der SGKK versichert sind > Höhe des Zuschusses: EUR 58,40 für die Erstsitzung (einmalig!), EUR 37,80 für alle Folgesitzungen > Wie oft kann Mundhygiene in Anspruch genommen werden: frühestens 3 Monate nach der Erstsitzung, frühestens 6 Monate nach einer Folgesitzung > Bei wem kann die Mundhygiene durchgeführt werden: Bei allen Vertrags- und Wahlzahn ärztinnen und –ärzten im Bundesland Salzburg und im Zahngesundheits zentrum der SGKK.
INFO & RAT TIPPS ZUR ZAHNGESUNDHEIT > Zuckerhältige und säure haltige Getränke reduzieren: Der Zucker und die Säure aus Limonaden, aber auch aus Fruchtsäften greifen den Zahnschmelz stark an. Er löst sich auf und wird anfällig für Kariesbakterien. Nach Möglichkeit auf Wasser umsteigen! ACHTUNG: Zähneputzen direkt nach dem Trinken von Säften, schadet dem Zahnschmelz besonders! Mindestens eine halbe Stunde warten. > Regelmäßiges Reinigen der Zähne mit einer fluorid hältigen Zahnpasta: Die Fluoridsalze machen den Zahnschmelz den Säuren gegenüber widerstandsfähiger und bauen ihn wieder auf.
> Wie reiche ich die Rechnung ein: Mit dem Formular für Kostenerstattung (liegt in Ordinationen auf oder unter: www.sgkk.at/Online Filiale p Formulare)
> ACHTUNG bei Piercings: Zungen- oder Lippen piercings können Zähne stark schädigen. Der Grund ist die permanente Reibung der Metallteile an den Zähnen. Wer Interesse an langfristig gesunden Zähnen hat, sollte auf diese Piercings verzichten.
HINWEIS: Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten wollen, bitten wir um entsprechende Information: Tel: 0662 8889-1311 bzw.
[email protected] – vielen Dank! IMPRESSUM: Medieneigentümer und Herausgeber: Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK), Engelbert-Weiß-Weg 10, Tel: 0662 8889-0,
[email protected], www.sgkk.at; DVR 0024015; Redaktion: Dr. Andrea Koren, Mag. Karin Hofer; Gestaltung: die fliegenden fische Werbeagentur GmbH; Alle 5020 Salzburg; Bilder: SGKK, Fotolia; P.b.b. VPA u. Erscheinungsort 5020 Salzburg; ZLN 13Z039651M, Gebietskrankenkasse Salzburg; Sondernummer des „Forum Med“, Nr. 6/2015.
> Salzburger Gebietskrankenkasse Tel: 0662 8889-0
[email protected] www.sgkk.at/mundhygiene