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Zeitplan Zur Wesentlichen änderung Eines Studiengangs Zum

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FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG Referat L 1 Wesentliche Änderung eines Studiengangs an der FAU - Zentraler Prozess Zeitplan für ein Inkrafttreten zum Wintersemester 2017/18 Bitte beachten Sie insbesondere auch das Merkblatt zur Handhabung wesentlicher Änderungen! Langer Vorlauf: Die zugehörige Änderungssatzung tritt beim „langen Vorlauf“ ca. ein dreiviertel Jahr vor Studienbeginn in Kraft. Die Termine des langen Vorlaufs sind immer dann zu wählen, wenn Änderungen am Qualifikationsfeststellungsverfahren (QFV) notwendig werden oder andere Gründe (Werbung, Bewerberauswahl ect.) dies notwendig machen. Dies ist i. d. R. der Fall bei folgenden Tatbeständen: • Wesentliche Änderungen in der Ausgestaltung der Zugangs- bzw. Zulassungsvoraussetzungen • Wesentliche inhaltliche Änderungen, sofern dadurch das QFV geändert werden muss • Wesentliche Änderung der Studienstrukturen im gesamten Studiengang, sofern dadurch das QFV geändert werden muss • Änderung der Unterrichts- und Prüfungssprache für den gesamten Studiengang, sofern dadurch das QFV geändert werden muss • Änderung des Abschlussgrades, sofern dadurch das QFV geändert werden muss • Änderung der Profilzuordnung, sofern dadurch das QFV geändert werden muss Kurzer Vorlauf: Die zugehörige Änderungssatzung tritt beim „kurzen Vorlauf“ ca. ein viertel Jahr vor Studienbeginn in Kraft. Die Termine des kurzen Vorlaufs können dann gewählt werden, wenn keine Änderungen am Qualifikationsfeststellungsverfahren (QFV) notwendig werden oder ein langer Vorlauf aus anderen Gründen (Werbung etc.) nicht erforderlich ist. Dies ist i. d. R. der Fall bei folgenden Tatbeständen: • Änderung der Studiengangsbezeichnung • Änderung des Abschlussgrades, sofern dadurch das QFV nicht geändert werden muss • Wechsel des Ortes, an dem der Studiengang angeboten wird, sofern dieser vom Sitz der Hochschule abweicht • Erstmaliger Abschluss oder Änderung von Kooperationsvereinbarungen zur Durchführung des Studiengangs mit anderen Hochschulen oder anderen Forschungs- oder Bildungseinrichtungen • Wesentliche inhaltliche Änderungen, sofern dadurch das QFV nicht geändert werden muss • Wesentliche Änderung der Studienstrukturen im gesamten Studiengang, sofern dadurch das QFV nicht geändert werden muss • Änderung der Unterrichts- und Prüfungssprache für den gesamten Studiengang, sofern dadurch das QFV nicht geändert werden muss • Änderung der Profilzuordnung, sofern dadurch das QFV nicht geändert werden muss Stand: 19.01.2016 1 Termine bei langem Vorlauf Termine bei kurzem Vorlauf siehe Zeitpläne der Fakultäten siehe Zeitpläne der Fakultäten • Begleitende Einschätzung zur strategischen Verankerung (ggf. Empfehlungen für weitere Gremienbehandlung) April 2016 Oktober 2016 • Vorinformation des Universitätsrates über die geplante wesentliche Änderung (in Listenform; keine Anwesenheit eines Fachvertreters /einer Fachvertreterin nötig) 1. Juli 2016 2. Dezember 2016 Oktober / November 2016 Dezember 2016 / Januar 2017 24. Oktober / 21. November 2016 12. Dezember 2016 / 23. Januar 2017 Oktober / November 2016 Dezember 2016 / Januar 2017 26. Oktober / 23. November 2016 25. Januar / 15. Februar 2017 2. Dezember 2016 24. Februar 2017 Akteur Aktion 1 Fakultät • Beginn des fakultätsspezifischen dezentralen Prozesses (Anprechpartner: Q-Koordinatoren) 2 Universitätsleitung 3 L1 • Vorlage der Antragsunterlagen aus dem dezentralen Prozess 4 L1 • • • • (je nach Art der wesentlichen Änderung sind unterschiedliche Unterlagen nötig; siehe Merkblatt zur Handhabung wesentlicher Änderungen) Endgültige Freigabe Weiterleitung der Antragsunterlagen an die Uni-LuSt Information aller Referate der Abteilung L Beginn der Erstellung einer Änderungssatzug durch L 1 (siehe Zeitplan „Erstellung einer Prüfungsordnung“) 5 Uni-LuSt • i. d. R. Kurzpräsentation der wesentlichen Änderung durch Fachvertreter/-in • Empfehlung der wesentlichen Änderung des Studiengangs durch die Uni-LuSt an den Senat 6 L1 • Antrag auf wesentliche Änderung des Studiengangs an StMBW versenden 7 Senat • i. d. R. Kurzpräsentation der wesentlichen Änderung durch Fachvertreter/-in • Empfehlung der wesentlichen Änderung des Studiengangs durch den Senat an den Universitätsrat 8 Universitätsrat • Beschluss der wesentlichen Änderung des Studiengangs i. d. R. unter Anwesenheit eines Fachvertreters / einer Fachvertreterin Stand: 19.01.2016 2 Termine bei langem Vorlauf Termine bei kurzem Vorlauf • Information aller Referate der Abteilung L • Versand der Modulbezeichnungen und des Diploma Supplements (4.2) an den Sprachendienst (Übersetzungen sollen zum Studienbeginn vorliegen) Dezember 2016 März 2017 StMBW • Erteilung des Einvernehmens [Bearbeitungsdauer nicht durch FAU beeinflussbar!] bis Februar 2017 bis Juni 2017 11 Präsident • Verfügung über die wesentliche Änderung des Studiengangs bis Februar 2017 bis Juni 2017 12 L1 • Information des Studiengangs über Einvernehmen und Verfügung • Information aller Referate der Abteilung L und weiterer Stellen (per Verfügungsschreiben) • Implementierung der wesentlichen Änderung (Abteilung L) ab Februar 2017 ab Juni 2017 • Werbung, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ab Februar 2017 entfällt • Studienbeginn Wintersemester 2017/18 1. Oktober 2017 1. Oktober 2017 Akteur Aktion 9 L1 10 Studiengangsverantwort13 liche, Abt. M, Referat L 3, L 4, F 2 (WTT), ... 14 Studierende fett gedruckt: zwingend wahrzunehmender Termin ohne spätere Alternative kursiv gedruckt: nicht durch die FAU beeinflussbares Zeitfenster Stand: 19.01.2016 3