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Bildungsmonitor, Ausgabe 12
Berlin, Oktober 2016
Herausgeber: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (Rechtsträger: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V.) Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin Tel.: 030/288 78 95-38, Fax: 030/288 78 95-5 E-Mail:
[email protected] Internet: www.jugendsozialarbeit.de
V. i. S. d. P.: Christiane Giersen (Sprecherin Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit)
Redaktion: Ernst Engert, Annika Koch, Andrea Pingel (Stabsstelle des Kooperation sverbundes Jugendsozialarbeit) Berichtszeitraum: 01.03.2016 – 31.08.2016
Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Editorial
Im zweiten und dritten Quartal des Jahres 2016 ist bildungs- und jugendpolitisch viel geschehen, durchaus auch Diskussionswürdiges: So wurde im Rahmen des Rechtsvereinfachungsgesetzes zur Änderung des SGB II ein neuer § 16 h eingeführt, um niedrigschwellig besonders benachteiligte Jugendliche zu fördern. Ein Integrationsgesetz wurde beschlossen und der Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes wird breit diskutiert. Im Bundesfamilienministerium wird an der Reform des SGB VIII, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gearbeitet. Darüber hinaus sind erste größere Programme zur Integration von jungen geflüchteten Menschen in Bildung und Ausbildung angelaufen. Ebenso wurden zahlreiche interessante Berichte und Studien zur Situation von jungen Menschen, zur Bildung in Deutschland sowie zu den Lebenswelten Heranwachsender veröffentlicht. Neben dem Nationalen Bildungsbericht hat die Jugendsozialarbeit wieder ein besonderes Augenmerk auf den Berufsbildungsbericht 2016 sowie den dazugehörigen Datenreport gelegt – kommt er doch zu dem durchaus bedenklichen Ergebnis, dass zwar viele Betriebe noch Auszubildende suchen und mehr Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, dass jedoch gleichzeitig der Anteil junger Menschen, die in das Übergangssystem wechseln, wieder steigt. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich daher weiterhin intensiv für eine Ausbildungsgarantie für alle jungen Menschen ein! Insgesamt erhalten Sie, liebe Leser_innen, wieder einen Überblick über aktuelle bildungsund fachpolitische Entwicklungen, denen Sie durch die Veröffentlichungshinweise gezielt nachgehen können. Wir wünschen Ihnen viele Anregungen für Ihre Arbeit und Spaß bei der Lektüre.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Giersen Sprecherin des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit
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Inhalt
Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring und Zahlenspiegel 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
Berufsbildungsbericht und Datenreport 2016 (BMBF/BIBB) Bildung in Deutschland 2016 (Autorengruppe Bildungsberichterstattung) Datenreport 2016 – Sozialbericht für Deutschland (Destatis/WZB) Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2014 (Statistisches Bundesamt) Bildungsmonitor 2016 – Ein Blick auf die Bildungsintegration von Flüchtlingen (INSM) Monitor Digitale Bildung (Bertelsmann Stiftung) Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014 (BMFSFJ) Kinderreport Deutschland 2016 – Rechte von Kindern in Deutschland (DKHW)
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Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen 1.
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Bildung in der Einwanderungsgesellschaft 1.1 Beschluss zum Integrationsgesetz (BMI) 1.2 Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 (Bundesregierung) Berufliche Bildung, Inklusion und Teilhabe 2.1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ‒ Rechtsvereinfachung (Bundesrat) 2.2 Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018 – Bilanz der zentralen Maßnahmen nach eineinhalb Jahren Laufzeit (BMWI) 2.3 Evaluation des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – Evaluationsbericht (BMBF) 2.4 Evaluation der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes (SOFI) 2.5 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BMAS) 2.6 Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UNBehindertenrechtskonvention (BMAS) Kinder- und Jugendpolitik 3.1 Reform des SGB VIII – Auf dem Weg zur Großen Inklusiven Lösung (DIJuF) 3.2 Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung (BMFSFJ)
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Ländermonitor 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
Mehr Transparenz in der Bildungspolitik (BMWI) Die Landesseitige Ausstattung gebundener Ganztagsschulen mit personellen Ressourcen – Ein Bundesländervergleich (Bertelsmann Stiftung) Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme (Bertelsmann Stiftung) Verwendung der Mittel aus der BAföG-Entlastung in den Landeshaushalten (Deutscher Bundestag) Kooperationsprojekt Assistierte Ausbildung zwischen Bayerischem Baugewerbe und ejsa Bayern e.V. (ejsa Bayern) Jugend wählt Berlin (LJR Berlin) Brandenburg: Ausbau des „Gemeinsamen Lernens“ in der Schule (Brandenburgisches Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) Was der Haushaltsentwurf für die Bremer Schulen bedeutet (GEW) Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung von Ganztagsschulen (Freie und Hansestadt
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Inhalt Hamburg) 10. 20 Partizipationsprojekte für Hessen (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration) 11. Niedersachsen: Rund 500 Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben (Niedersächsisches Kultusministerium) 12. Projektabschluss von „Wir hier – Jugendringe und Jugendverbände in Kommunalen Bildungslandschaften“ (LJR NRW) 13. Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
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Forschungsergebnisse und Studien 1.
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Lebenswelten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen / Jugendarbeit 1.1 Sinus Jugendstudie: Wie ticken Jugendliche 2016? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland (Calmbach/Borgstedt/Borchard/ Thomas/Flaig) 1.2 Jugend im Blick – Regionale Bewältigung demografischer Entwicklungen (DJI) 1.3 Auswirkungen des demografischen Wandels auf Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Migration (Caritas) 1.4 Monitor Jugendarmut in Deutschland 2016 (BAG KJS) 1.5 Wie politisch ist die heutige Jugend wirklich? (FES) 1.6 Förderung gesellschaftlichen Engagements Benachteiligter in der offenen Kinderund Jugendarbeit (Bertelsmann Stiftung) 1.7 Digitale Medien in der Jugendarbeit (Wienxtra) Ausbildung und Arbeit für junge Migranten/-innen 2.1 Typisierung von Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand (IAB) 2.2 Geflüchtete Menschen in Deutschland – Warum sie kommen, was sie mitbringen und welche Erfahrungen sie machen (IAB) 2.3 Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen angesichts neuer Herausforderungen und Megatrends (Bertelsmann Stiftung) 2.4 Unterstützungsmaßnahmen für Schutzberechtigte – Die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt (BAMF) 2.5 Kultur prägt Arbeitsmarkterfolg – Was für die Integration von Muslimen wichtig ist (WZB) 2.6 Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (IAB) 2.7 Studium nach der Flucht? – Angebote deutscher Hochschulen für Studieninteressierte mit Fluchterfahrung (Schammann/Younso) Berufliche Bildung und Kompetenzentwicklung 3.1 Ausbildungsreport 2016 (DGB-Jugend) 3.2 Warum so viele Ausbildungsverträge zwischen Jugendlichen und Betrieben vorzeitig gelöst werden (Vodafone Stiftung) 3.3 Ausbildungschancen für alle – Neue Konzepte für den Übergang in Ausbildung (Gerhard Christe) 3.4 Durchlässigkeit als mehrdimensionale Aufgabe – Bedingungen für flexible Bildungsübergänge (FES) 3.5 Mehr soziale Fähigkeiten senken das Armutsrisiko (Institut zur Zukunft der Arbeit) 3.6 Mehr Mitbestimmung, Mehr Ausbildung (Hans-Böckler-Stiftung) 3.7 Wenn aus Kompetenzen berufliche Chancen werden (Bertelsmann Stiftung) 3.8 Anerkennung informellen und non-formalen Lernens in Deutschland (BIBB) 3.9 Junge Menschen mit Behinderung: Reha-Verfahren helfen beim Berufseinstieg (IAB)
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Inhalt
Programme in Bund und Ländern 1. 2. 3. 4. 5. 6.
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Initiative Bildungsketten (BMBF/BMAS) Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF (BMBF) Perspektiven für junge Flüchtlinge (BA) 100.000 Arbeitsgelegenheiten in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (BMAS) Evaluation des BMBF-Programms zur „Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BIBB) „Zukunftsstarter" als Nachfolger des „Spätstarter“-Programms (BMAS) Berufsbezogene Sprachförderung gem. § 45a (BAMF) Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung (BMBF) Gut drauf (BZgA)
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Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen 1.
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Berufliche Aus-und Weiterbildung 1.1 Jahresbericht 2015 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) 1.2 SOZIAL EXTRA, Ausgabe 3/2016: Jugendberufshilfe – Gerechte Übergänge oder ungerechter Ausschluss? (Springer Fachmedien) 1.3 Arbeitshilfe: Werkpädagogische Angebote im Übergang Schule Beruf (Der Paritätische Gesamtverband) 1.4 Dossier: Flüchtlinge in Deutschland – Bildungsaspekte im Fokus (Bildungsserver) 1.5 Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (G.I.B.) 1.6 Expertise: Zur beruflichen Qualifikation von jungen Flüchtlingen (DJI) 1.7 Befragung: Studienabbrecher/-innen: Als Auszubildende in Betrieben willkommen – aber möglichst ohne Extrabehandlung (BIBB) 1.8 Expertise: Liste der 10 unattraktivsten Ausbildungsberufe (DGB) 1.9 Dokumentation der Fachtagung „Indikatoren zur Beruflichen Bildung“ (BIBB/DIPF) 1.10 Expertise: Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft – Hintergründe Kennen (Bertelsmann Stiftung) 1.11 Absolventen allgemeinbildender und beruflicher Bildungsgänge in Europa (IAB) 1.12 Kompetenzen junger Menschen anerkennen – den Berufseinstieg fördern (Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit und andere) Schule und Schulsozialarbeit 2.1 Dossier: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2013/2014 (KMK) 2.2 Gutachten: Die Grundschule: leistungsstark, aber mit Nachholbedarf in der Ausstattung (Grundschulverband) 2.3 Dokumentation: Flucht und Schule – Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen (FES) 2.4 Expertise: Nachhilfe für die Integration. Erfolgsfaktoren für das Flüchtlingsengagement in der Bildung – Eine Umfrage unter gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen Kita, Schule und Studium (Vodafone Stiftung) 2.5 Expertise: Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem (SVR) 2.6 Expertise: Strukturreformen der Schule sind unabdingbar: Gegen Diskriminierung und Desintegration von Migranten und Einheimischen (J. Lohmann) 2.7 Expertise: Ursachen von Kinderarmut: selektives Bildungssystem (Deutscher Bundestag) 2.8 Expertise: Auflösung der Förderschulen (WZB) 2.9 Expertise: Schulbegleitung als Beitrag zur Inklusion (Baden-Württemberg-Stiftung)
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Inhalt
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Jugendsozialarbeit/Kinder- und Jugendhilfe/Jugendpolitik 3.1 Handreichung: Schnittstellen zwischen Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung am Beispiel der Unterbringung und Begleitung junger Flüchtlinge (BAG KJS/IN VIA/LVkE) 3.2 Gutachten: Integration durch Bildung. Migranten und Flüchtlinge in Deutschland (WBV) 3.3 DREIZEHN, Ausgabe 15: Jungen geflüchteten Menschen Chancen geben – Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft (Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit) 3.4 Mädchen im Blick. Genderreflektierte Präventionsarbeit (BpB) 3.5 Arbeitshilfe zu rassismuskritischer Bildungsarbeit (Diakonie Württemberg) 3.6 Expertise: Jugendberufsagenturen (KAS) 3.7 Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII – Jugendhilfe zwischen Schnittstellenproblemen, Verdrängung und sozialpädagogischem Profil (LAG KJS NRW) 3.8 Assistierte Ausbildung – Praxisbericht über die Entwicklungsbedarfe eines neuen Projekts (LAG KJS NRW) 3.9 Expertise: Nachholen von Schulabschlüssen im Übergangsbereich – welche Rolle spielt das Maßnahmenangebot? (BIBB) 3.10 Unicef-Bericht: Große Ungleichheit beim Kindeswohl in Industriestatten (SZonline) 3.11 Handreichung: Humanitärer Weltgipfel: Kein Kind darf länger als einen Monat den Schulunterricht versäumen (save the children) 3.12 Expertise: Wenn Stadt Bildung mitdenkt, dann … (Vodafone Stiftung) 3.13 Dokumentation: Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII (BVkE) 3.14 Dokumentation: Mehr Inklusion durch Partizipation (Caritas) 3.15 Handreichung: Inklusion in Jugendwerkstätten – Inspiration für die Arbeit gegen Ausgrenzung (LAG JSA NRW) 3.16 Expertise: Sprachmittlung als Teil der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe (DRK) 3.17 Handreichung: Broschüre Jugendschutz in 10 Sprachen (Drei-W-Verlag)
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Bildungspolitische Positionen und Debatten 1.
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Berufliche Bildung 1.1 Berliner Erklärung: Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland (IB) 1.2 Wege zur Integration von jungen Geflüchteten in die berufliche Bildung – Stärken der dualen Berufsausbildung in Deutschland nutzen (BIBB) 1.3 Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft – Position beziehen (Bertelsmann Stiftung) Schule und Schulsozialarbeit 2.1 Stärkung der Zusammenarbeit von freien Trägern der Jugendsozialarbeit und der Schule (LAG JAW) 2.2 Ganztagsschulen besser fördern (AWO) 2.3 Caritasverband NRW fordert bessere Finanzierung des offenen Ganztags (Caritas) 2.4 Verlässlicher Ganztag – Ein Plädoyer für ganzheitliche Bildung und Erziehung (Diakonie) 2.5 Kein Lobbyismus im Klassenzimmer (Deutscher Bundestag) Jugendsozialarbeit/Kinder- und Jugendhilfe/Jugendpolitik 3.1 Positionspapier: Geflüchteten jungen Menschen Teilhabe, Bildung und Ausbildung ermöglichen! (Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit)
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Inhalt 3.2 Stellungnahme: Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – neue Chancen für junge Menschen mit Förderbedarf (Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit) 3.3 Stellungnahme: Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtsvereinfachung im SGB II (BAG KJS) 3.4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Bedingungen für nachhaltige Integration schaffen (AGJ) 3.5 Keine Absenkung der Kinder- und Jugendhilfestandards für unbegleitete Flüchtlingskinder (DKHW) 3.6 Kinder- und Jugendhilfeleistungen nach Maß: Junge Geflüchtete haben den gleichen Anspruch wie alle jungen Menschen (BJK) 3.7 Stellungnahme: Digitale Medien – Ambivalente Entwicklungen und neue Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe (BJK) 3.8 Dagstuhl-Erklärung „Bildung in der digitalen vernetzten Welt“ (Leibnitz-Zentrum für Informatik) 3.9 Jugendarbeit studieren (BAG LJAE) 3.10 Der Jugend-Check: Mehr Beachtung für die Rechte junger Menschen in der Bundesgesetzgebung (DRK) 3.11 Aufruf für eine Gesellschaft ohne Kinderarmut (DRK, Diakonie und 30 weitere) 3.12 SGB-VIII-Reform – vom Kind zum Flüchtling? (BumF)
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Bildung und Jugend in Europa 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
Europas Jugend ist arbeitslos: Wer sind die NEETs? (Eurofound) Migration und Flucht – Herausforderungen und Chancen für die internationale Jugendarbeit (IJAB) Qualität in der Jugendarbeit (Europäische Kommission) Europäische Datenbank Globales Lernen – ENGLOB (WUS) Umfrage: Eurobarometer – viele europäische Jugendliche fühlen sich ausgegrenzt (Europäische Kommission) Handbuch zur revidierten Europäischen Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und Region (Europarat) Dokumentation: Open-Space-Veranstaltung des Bündnisses für mehr Anerkennung (IJAB) Expertise: Grenzüberschreitungen – europäische Mobilitätsangebote für sozial benachteiligte junge Menschen (Jugend für Europa)
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Literatur- und Webtipps 1. 2. 3. 4. 5. 6.
Förderprogramme für Flüchtlingsorganisation und öffentliche Stellen in Deutschland (MdEP Lochbihler) Menschenrechte – Materialien für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen (Deutsches Institut für Menschenrechte) Webtipp: Die Infoplattform des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Webtipp: Caritas-Studie Bildung für alle: Bildungschancen vor Ort – interaktive Karte (Caritas) Webtipp: Einstieg Deutsch – Die Sprachlern-App (DVV) Literaturhinweis: Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit – Gute Flüchtlinge, schlechte Flüchtlinge?!
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Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring und Zahlenspiegel
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Berufsbildungsbericht und Datenreport 2016 (BMBF/BIBB)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Berufsbildungsbericht 2016, Berlin 2016. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport 2016, Berlin 2016. „Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich für Jugendliche weiter verbessert. Das ist ein Ergebnis des Berufsbildungsberichts 2016. Mit rund 522.100 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen begannen fast ebenso viele Jugendliche eine duale Ausbildung wie im Vorjahr. Rechnerisch standen 100 ausbildungsplatzsuchenden Schulabgängern 103,7 Ausbildungsangebote gegenüber – so viele wie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr. Der Bericht belegt den hohen Stellenwert der dualen Ausbildung in Deutschland. Mehr als die Hälfte eines Altersjahrgangs beginnt eine Ausbildung in einem der rund 300 anerkannten Ausbildungsberufe. Zugleich besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Einer Rekordzahl von rund 41.000 noch offenen Ausbildungsstellen standen rund 20.700 unversorgte Bewerber gegenüber. Damit stellen Passungsprobleme weiterhin eine zentrale Herausforderung dar. Zudem war die Quote der Betriebe, die ausbilden, erneut rückläufig und betrug 2014 20,3 Prozent. Dieser Rückgang ist fast ausschließlich auf Verluste bei sehr kleinen Betrieben zurückzuführen. Ein Instrument des Bundesarbeitsministeriums für Jugendliche, die Unterstützung benötigen, ist die ‚Assistierte Ausbildung‘. Dabei bietet ein Bildungsträger als dritter Partner in der Ausbildung allen Seiten passende Dienstleistungen. Berufsvorbereitung und Ausbildung werden so verknüpft. Das neue Instrument wurde im Sommer 2015 gestartet. Im ersten Jahr wurden bereits über 5.000 Jugendliche erreicht. Die ‚Assistierte Ausbildung‘ ist eine der Maßnahmen, auf die sich Bund, Länder, Industrie und Gewerkschaften bei ihrer gemeinsamen ‚Allianz für Aus- und Weiterbildung‘ geeinigt haben, um die duale Berufsausbildung zu stärken.“ (Quelle: BMBF) Berufsbildungsbericht 2016 Datenreport 2016
Weiterführende Links:
7 Prozent mehr Anfänger in Bildungsprogrammen des Übergangsbereichs im Jahr 2015 (Statistisches Bundesamt)
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): 7 Prozent mehr Anfänger in Bildungsprogrammen des Übergangsbereichs im Jahr 2015, Wiesbaden 2016. „Im Jahr 2015 begannen 270.800 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich, um durch den Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder durch das Nachholen eines Haupt- oder Realschulabschlusses ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Damit nahm nach ersten vorläufigen Ergebnissen der Integrierten Ausbildungsberichterstattung die Zahl der Anfängerinnen
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Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring und Zahlenspiegel und Anfänger im Übergangsbereich gegenüber 2014 um 7,2 Prozent zu.“ (Quelle: Statistisches Bundesamt) 7 Prozent mehr Anfänger in Bildungsprogrammen des Übergangsbereichs im Jahr 2015
0,4 Prozent weniger neue Ausbildungsverträge im Jahr 2015 (Statistisches Bundesamt)
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): 0,4 Prozent weniger neue Ausbildungsverträge im Jahr 2015, Wiesbaden 2016. „Im Jahr 2015 haben rund 516.200 Jugendliche in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag im Rahmen des dualen Systems abgeschlossen. Nach vorläufigen Ergebnissen waren das 2.200 Verträge oder 0,4 Prozent weniger als im Jahr 2014. In den neuen Ländern (einschließlich Berlin) verringerte sich die Zahl der Neuabschlüsse gegenüber 2014 um 0,5 Prozent. Im früheren Bundesgebiet sanken die Vertragsabschlüsse um 0,4 Prozent. Dieser schon in den Vorjahren beobachtete rückläufige Trend ist maßgeblich auf die demografische Entwicklung in der für die duale Ausbildung typischen Altersgruppe sowie auf eine höhere Studierneigung bei den Schulabsolventinnen und -absolventen mit Hochschulreife zurückzuführen.“ (Quelle: Statistisches Bundesamt) 0,4 Prozent weniger neue Ausbildungsverträge im Jahr 2015
DIHK-Ausbildungsumfrage 2016 (DIHK)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (Hrsg.): Ausbildung 2016 – Ergebnisse einer DIHK-OnlineUnternehmensbefragung, Berlin 2016. „31 Prozent der Betriebe – im Osten sogar 45 Prozent – konnten nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen. […] Vor zehn Jahren galt dies nur für 12 Prozent der Unternehmen. Zuletzt haben fast 14.000 Betriebe überhaupt keine Bewerbungen mehr erhalten. Die Hauptgründe für die Entwicklung werden darin gesehen, dass im Jahr 2016 rund 5.000 weniger junge Menschen die Schulen als im Vorjahr verlassen. Im Vergleich zu 2006 ist ein Schülerjahrgang heute in etwa um 120.000 Schüler kleiner. Verschärfend wirkt der ungebrochene Run auf die Hochschulen. Das Ergebnis: Heute bewerben sich rund 7 Prozent weniger junge Menschen um eine Ausbildung als noch vor zehn Jahren – gleichzeitig studieren rund 40 Prozent mehr. (Quelle: DIHK) Ausbildung 2016 – Ergebnisse einer DIHK-Online-Unternehmensbefragung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich über die Ergebnisse der Befragung des DIHK wenig verwundert und verwies auf eigene Erhebungen die belegen, dass vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe die Zahl der Auszubildenden enorm rückläufig sei. Die Forderung des DGB lautet deshalb: „Betriebe müssen Ausbildung attraktiver machen“. Ausführliche Erhebungen zur Ausbildungssituation finden Sie im Ausbildungsreport 2016 der DGB-Jugend, welcher in diesem Bildungsmonitor im Kapitel „Aktuelle Forschungsergebnisse und Studien“ im Punkt 3.1 aufgeführt ist. Betriebe müssen Ausbildung attraktiver machen
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Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring und Zahlenspiegel 2.
Bildung in Deutschland 2016 (Autorengruppe Bildungsberichterstattung)
Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.): Bildung in Deutschland 2016, Berlin 2016. „‚Bildung in Deutschland‘ ist ein indikatorengestützter Bericht, der das deutsche Bildungswesen als Ganzes abbildet und von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter reicht. Der aktuelle Bericht legt den Fokus auf das Thema „Bildung und Migration“ und greift damit das Schwerpunktthema des 1. Bildungsberichts aus dem Jahr 2006 wieder auf. Der Bericht ‚Bildung in Deutschland 2016‘ ist der 6. nationale Bildungsbericht, der eine umfassende Darstellung der Lage des deutschen Bildungswesens bietet. Er bildet Bildungsprozesse in der Perspektive des Lebenslaufs ab und zeichnet indikatorengestützt die Leistungen der verschiedenen Bereiche des deutschen Bildungswesens nach: angefangen vom Elementarbereich über den Schulbereich, die berufliche Ausbildung, die Hochschule bis hin zur Weiterbildung. Bildungsberichterstattung ist dabei als Bestandteil eines umfassenden Bildungsmonitorings zu verstehen, das darauf abzielt, durch kontinuierliche, datengestützte Beobachtung und Analyse Informationen für politisches Handeln aufzubereiten und bereitzustellen. Damit fügt sich der Bildungsbericht ein in die für den Schulbereich bereits im Jahre 2006 von der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) erklärte und 2015 überarbeitete ‚Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring‘ in Deutschland. […] Die Ausgabe 2016 führt die Berichterstattung über bereits in den vorherigen Berichten dargestellte Indikatoren zum deutschen Bildungswesen fort und präsentiert zugleich neue Indikatoren. Im Rahmen einer vertiefenden Analyse wird der Situation von Menschen mit Migrationshintergrund im Bildungssystem nachgegangen.“ (Quelle: DIPF) Bildung in Deutschland 2016 Wichtige Ergebnisse im Überblick
Weiterführende Links:
Stellungnahme des DGB
Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.): Pressemitteilung 054 – Hannack: Brauchen gesellschaftlichen Bildungsaufbruch, Berlin 2016. Reaktionen zum Bildungsbericht 2016 kamen unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund: Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Hannack wies darauf hin, dass es in Deutschland einen gesellschaftlichen Bildungsaufbruch geben müsse, um das Recht auf Bildung für schulpflichtige geflüchtete Kinder zu verwirklichen. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Bedarfs an Fachkräften in den Bereichen Kita, Schule und Ausbildung müsse das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern gestrichen werden. (Quelle: DGB) Pressemitteilung 054 – Hannack: Brauchen gesellschaftlichen Bildungsaufbruch
Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN – Beiträge der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit
Deutscher Bundestag (Hrsg.): Drucksache 18/8974 – Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN – Beiträge der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungsgerechtig-
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Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring und Zahlenspiegel keit, Berlin 2016. „Der Anteil der Schüler ohne Schulabschluss geht weiter zurück. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung betont, dass jedes Kind, jeder Schüler und jeder Erwachsene in Deutschland die bestmöglichen Bildungschancen erhalten sollen, unabhängig von der kulturellen oder sozialen Herkunft und den materiellen Möglichkeiten. Vielfach sei es gelungen, die Kluft bei den Bildungschancen zu verringern, auch zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund. Hier seien gleichwohl weitere Anstrengungen notwendig, gerade auch im Hinblick auf die Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind, heißt es in der Antwort. Mit Blick auf die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten komme der Bildungspolitik der Länder dabei eine besondere Bedeutung zu. […] Bei den Maßnahmen in den allgemeinbildenden Schulen weist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder hin, betont aber gleichzeitig mit flankierenden Maßnahmen wie ‚Kultur macht stark‘, die Bildungsgerechtigkeit zu fördern. Bei dem Programm fördert der Bund mit außerschulischen Maßnahmen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren. Dazu gehören Projekte zur Leseförderung, Ferienfreizeiten, Musik-, Tanz-, Theater- oder Zirkusprojekte. Bislang wurden mit dem Programm seit 2013 rund 400.000 Kinder gefördert. (Quelle: Deutscher Bundestag) Drucksache 18/8974 – Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN – Beiträge der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit
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Datenreport 2016 – Sozialbericht für Deutschland (Destatis/WZB)
Statistisches Bundesamt/Wissenschaftszentrum Berlin (Hrsg.): Datenreport 2016 – Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2016. „Migranten in Deutschland sind mit 35,4 Jahren deutlich jünger als Menschen ohne Migrationshintergrund (46,8 Jahre). Es gibt mehr Ledige unter ihnen, mehr Menschen in Ausbildung und weniger im Rentenalter. Zuwanderer in Deutschland sind aber auch geringer gebildet, seltener erwerbstätig, sie verdienen weniger und sind eher von Armut bedroht. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Migrantengruppen. Deutlich ist der Einfluss der Bildung. Auch für Migrantinnen und Migranten gilt: Mit höherem Bildungsstand verbessern sich ihre Chancen am Arbeitsmarkt, sie erzielen höhere Einkommen und ihr Armutsrisiko sinkt. Dieses Bild zeichnet der vorgestellte Datenreport 2016 – ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. Statistiker und Sozialforscher haben darin Zahlen und Befunde zu wichtigen Lebensbereichen zusammengestellt, unter anderem auch zu Migration und Integration.“ (Quelle: WZB) Datenreport 2016 – Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland
4.
Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2014 (Statistisches Bundesamt)
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2014 – Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder), Wiesbaden 2016. „Die Veröffentlichung gibt einen Überblick über die Ergebnisse zu Einrichtungen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder), Behörden und Geschäftsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe, ihre Kapazität und die dort tätigen Personen.“ In den aufgeführten Tabellen lassen sich
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Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring und Zahlenspiegel nicht nur die Anzahl der Einrichtungen, sondern auch deren Trägerschaft sowie die Abschlüsse der beschäftigten Personen ablesen. (Quelle: Statistisches Bundesamt) Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2014 – Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder)
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Bildungsmonitor 2016 – Ein Blick auf die Bildungsintegration von Flüchtlingen (INSM)
Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.): Bildungsmonitor 2016 – Ein Blick auf die Bildungsintegration von Flüchtlingen, Köln 2016. Zum ersten Mal erreichen die Bundesländer beim Bildungsmonitor im Vergleich zum Vorjahr keine Fortschritte im Gesamtbild der zwölf Handlungsfelder. Vor allem bei den Bildungsabschlüssen ausländischer Schüler waren bereits vor der jüngsten Flüchtlingswelle sogar Rückschritte zu beobachten. Für die Bildungsintegration der Flüchtlinge – die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre – besteht folglich dringender Handlungsbedarf. Hierfür sollten die jährlichen öffentlichen Bildungsausgaben um 3,5 Mrd. Euro erhöht werden. Zu diesen Ergebnissen kommt der Bildungsmonitor 2016. Die Vergleichsstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) untersucht, inwieweit die Bundesländer Bildungsarmut reduzieren, zur Fachkräftesicherung beitragen und Wachstum fördern. Der Bildungsmonitor wird in diesem Jahr zum 13. Mal veröffentlicht. (Quelle: INSM) Bildungsmonitor 2016 – Ein Blick auf die Bildungsintegration von Flüchtlingen
Weiterführende Links:
Sozialstruktur, Qualifikationsniveau und Berufstätigkeit von Asylantragstellenden (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Sozialstruktur, Qualifikationsniveau und Berufstätigkeit von Asylantragstellenden. Nürnberg 2016 „Die Teilnahme am Arbeitsmarkt stellt einen der wichtigsten Aspekte der Integration dar. Um eine gezielte Einschätzung der Potenziale, aber auch der Bedarfe und entsprechende Planungen für Fördermaßnahmen vornehmen zu können, sind Hintergrundinformationen über das Qualifikationsniveau der Asylbewerber in Deutschland von großer Bedeutung. Die dritte Ausgabe der BAMF-Kurzanalysen wertet die Daten zur sozialen Komponente (sog. "SoKo"-Daten) aus und liefert Erkenntnisse über die Sozialstruktur (Geschlecht, Alter, Familienstand, Muttersprache), die Schulbildung sowie über den zuletzt ausgeübten Beruf und die Sprachkenntnisse von volljährigen Asylerstantragsstellenden.“ (Quelle: BAMF) Sozialstruktur, Qualifikationsniveau und Berufstätigkeit von Asylantragstellenden
Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (G.I.B.)
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (Hrsg.) Junge Geflüchtete – Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Bottrop 2016. „Für die Eingliederung von jungen Geflüchteten in Deutschland sind eine erfolgreiche berufliche
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Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring und Zahlenspiegel Qualifizierung und die Integration in den Arbeitsmarkt von grundlegender Bedeutung. Um die Transparenz über bestehende Angebote für diese Zielgruppe zu erhöhen, hat die G.I.B. in Zusammenarbeit mit den Partnern des Ausbildungskonsenses NRW die Arbeitshilfe ‚Junge Geflüchtete Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt‘ erarbeitet. Die 48-seitige Übersicht steht ausschließlich in der PDF-Version zur Verfügung und wird regelmäßig aktualisiert.“ (Quelle: G.I.B.) Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Vergütung und Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen (Deutscher Bundestag)
Deutscher Bundestag (Hrsg.): Drucksache 18/8476 – Vergütung und Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen, Berlin 2016 „Im vergangenen Jahr haben Lehrkräfte, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen sind, mit insgesamt 11.739 Integrationskursen begonnen. An diesen Kursen haben 179.398 Frauen und Männer zuzüglich 21.197 Kurswiederholer neu an einem Integrationskurs teilgenommen. Das BAMF hat seit 2005 rund 31.300 Lehrkräfte für Integrationskurse zugelassen. In den weitaus meisten Fällen (78 Prozent) werden allgemeine Integrationskurse belegt. Darüber hinaus werden auch Alphabetisierungskurse, Jugendintegrationskurse, Eltern- und Frauenintegrationskurse sowie weitere Spezialkurse angeboten. 2015 kamen die meisten Kursteilnehmer mit rund 34.500 (19,2 Prozent) aus Syrien, gefolgt von Polen mit rund 15.700 Teilnehmern (8,8 Prozent) und Rumänen mit rund 15.400 Teilnehmern (8,6 Prozent). Aus dem Irak stammten rund 4.300 Kursteilnehmer (2,4 Prozent).“ (Quelle: Deutscher Bundestag) Drucksache 18/8476 – Vergütung und Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen
6.
Monitor Digitale Bildung (Bertelsmann Stiftung)
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Monitor Digitale Bildung, Gütersloh 2016. „Die digitale Welt verändert das Lernen wie kaum eine gesellschaftliche Entwicklung zuvor. Lernen findet zunehmend virtuell statt, ob als E-Lecture, MOOC, im "Flipped Classroom" oder durch Learning Apps. Doch wie gut sind die Bildungsinstitutionen in Deutschland darauf vorbereitet? Welche Verbreitung haben digitale Lerntechnologien und wie werden sie eingesetzt? Trägt die Digitalisierung zu mehr Chancengerechtigkeit bei oder vergrößert sie sogar soziale Unterschiede in der Teilhabe? Der "Monitor Digitale Bildung" der Bertelsmann Stiftung schafft erstmals eine umfassende und repräsentative empirische Datenbasis zum Stand des digitalisierten Lernens in den verschiedenen Bildungssektoren in Deutschland. Im Mittelpunkt dieses ersten Berichts aus dem "Monitor Digitale Bildung" steht die berufliche Ausbildung. Die Ergebnisse zeigen nicht nur, dass die digitale Bildung im dualen Ausbildungssystem in Deutschland noch ausbaufähig ist. Sie zeigen auch, wie auch die berufliche Bildung die Chancen digitalen Lernens besser nutzen kann.“ (Quelle: Bertelsmann Stiftung) Monitor Digitale Bildung
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Bildungsberichterstattung, Bildungsmonitoring und Zahlenspiegel
Weitere Informationen zum Thema „Digitale Bildung“ finden Sie im Kapitel „Bildungspolitische Positionen und Debatten“ unter dem Punkt „Jugendsozialarbeit/Kinder- und Jugendhilfe/Jugendpolitik“. Hierzu zählen die Dagstuhl-Erklärung sowie die Stellungnahme „Digitale Medien – Ambivalente Entwicklungen und neue Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe“
7.
Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014 (BMFSFJ)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014, Berlin 2016. „31 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Das ist das Ergebnis des neuen Freiwilligensurveys, den Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, am 14. April 2016 in Berlin vorgestellt hat. ‚Immer mehr Bürgerinnen und Bürger teilen ihre freie Zeit, um mitzumachen und Verantwortung zu übernehmen. Über 40 Prozent der Menschen ab 14 Jahren engagieren sich freiwillig. Das sind zehn Prozentpunkte mehr als noch vor 15 Jahren‘, sagte Dr. Ralf Kleindiek bei der Vorstellung des Berichts. In fast jedem Bereich gehört freiwilliges Engagement maßgeblich zum Alltag: Ob Jung oder Alt, ob in der Freiwilligen Feuerwehr, als Fußballtrainer, als Elternvertreterin in der Schule und Schüler-Nachhilfe oder einfach nur zu Gesprächen bei Seniorinnen und Senioren oder beim Vorlesen im Kindergarten. Zentrale Ergebnisse des Freiwilligensurveys 2014 sind:
Im Jahr 2014 sind 43,6 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren freiwillig engagiert – das entspricht 30,9 Millionen Menschen. In den letzten fünfzehn Jahren ist die Engagementquote um insgesamt knapp zehn Prozentpunkte angestiegen.
Etwa ein Drittel aller Engagierten übt die freiwillige Tätigkeit seit mehr als zehn Jahren aus.
Die meisten Menschen engagieren sich im Bereich Sport, Bewegung: 16,3 Prozent, es folgen die Bereiche Schule, Kindergarten mit 9,1 Prozent und Kultur, Musik mit 9,0 Prozent.“ (Quelle: BMFSFJ)
Eine weitere Analyse zur Frage, in wie weit sich die Jugend im politischen Bereich engagiert finden Sie im Kapitel „Aktuelle Forschungsergebnisse, Studien und Programme“. Die Friedrich Ebert Stiftung hat hierzu eine Studie mit dem Titel „Wie politisch ist die heutige Jugend wirklich?“ veröffentlicht Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014
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Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen 8.
Kinderreport Deutschland 2016 – Rechte von Kindern in Deutschland (DKHW)
Deutsches Kinderhilfswerk e. V. (Hrsg.): Kinderreport Deutschland 2016 – Rechte von Kindern in Deutschland, Berlin 2016. „Der jährlich erscheinende Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zum einen ein Zustandsbericht zur Umsetzung von Kinderrechten aus Sicht von Kindern und Erwachsenen. Zum anderen liefern die Ergebnisse des Kinderreports auch Impulse für politische Gestaltungsprozesse im Interesse von Kindern. Neben der Darstellung der Befragungsergebnisse wird daher auch versucht, Optionen und Notwendigkeiten politischen Handelns aufzuzeigen. Der thematische Schwerpunkt des Kinderreports Deutschland 2016 liegt auf dem Zusammenhang von Kinderarmut und Bildungschancen. Dabei gliedert sich der Kinderreport in zwei Teile: eine repräsentative Umfrage unter Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen und einen zweiten Teil, in dem mit Beiträgen von Irene Becker, Elke Hannack und Heribert Prantl einzelne Aspekte des Schwerpunktthemas beleuchtet werden. Die repräsentative Umfrage durch infratest dimap beantwortet u.a. folgende Fragen: Was müsste getan werden, um von Armut betroffenen Kindern mehr Bildungschancen in Deutschland zu bieten? Was sind die Ursachen für die hohe Kinderarmutsquote in Deutschland? Wie bekannt sind die Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland? Wo sollten Kindern und Jugendlichen mehr Rechte auf Mitbestimmung eingeräumt werden? (Quelle: DKHW) Kinderreport Deutschland 2016 – Rechte von Kindern in Deutschland
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Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen
1.
Bildung in der Einwanderungsgesellschaft
1.1
Beschluss zum Integrationsgesetz (BMI)
Bundesanzeiger-Verlag (Hrsg.): Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016, Köln 2016. „Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will die schwarz-rote Regierungskoalition die Integration von Flüchtlingen in Deutschland erleichtern. Ziel sei es, ‚die unterschiedlichen Voraussetzungen und Perspektiven der Schutzsuchenden zu berücksichtigen und dafür passende Maßnahmen und Leistungen anzubieten sowie im Gegenzug Integrationsbemühungen zu unterstützen und einzufordern‘, hieß es im Gesetzentwurf, der am 7. Juli 2016 im Bundestag beschlossen wurde. Danach sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie von ‚vollziehbar ausreisepflichtigen Personen‘ – zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Ziel ist laut Vorlage neben einer ‚niedrigschwelligen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt‘ eine ‚sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens‘. Ferner sollen Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Für Ausbildungsbetriebe und Geduldete soll im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. So erhalten Betroffene dem Gesetz zufolge eine Duldung für die Gesamtdauer einer qualifizierten Berufsausbildung und nach erfolgreichem Abschluss gegebenenfalls für weitere sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche. Die bisherige Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung hat die Regierungskoalition aufgehoben. Zugleich soll eine Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge von Integrationsleistungen abhängig gemacht werden. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen geflüchtete Menschen nach fünf Jahren unter anderem ‚hinreichende Sprachkenntnisse‘ vorweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern. Bei einer ‚weit überwiegenden Lebensunterhaltssicherung‘ und dem ‚Beherrschen der deutschen Sprache‘ soll die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren erteilt werden. Zudem hat die Regierungskoalition eine ‚Verpflichtung mit leistungsrechtlichen Konsequenzen zur Wahrnehmung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen‘ eingeführt. Auch sollen anerkannte Flüchtlinge auch dann zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden können, wenn sie bereits über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Mit der Einführung einer Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge sollen die Bundesländer die Verteilung der Schutzberechtigten besser steuern können. Davon nicht betroffen sein sollen Flüchtlinge, ‚die insbesondere einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und damit bereits einen wichtigen Beitrag zu ihrer Integration erbringen.“ (Quelle: Deutscher Bundestag) Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016
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Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen Stellungnahmen zum Thema Integration
Im Rahmen des Gesetzesvorhabens führte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 22. Juni 2016 eine öffentliche Anhörung durch. Die Stellungnahmen zum Entwurf finden Sie hier: Stellungnahmen
Einschätzungen der BAG EJSA zur Reform der Integrationskursverordnung des Integrationsgesetzes vom 7. Juli 2016
1.2
Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 (BMBF)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016, Berlin 2016. 2014 wurden 15.000 Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse abgeschlossen. Knapp 80 Prozent der Antragsteller erhielten die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse. Nur 3,6 Prozent der Antragsteller erhielten keine Anerkennung. Das geht aus dem dritten Bericht zum Anerkennungsgesetz hervor, den das Kabinett beschlossen hat. Mehr als 60 Prozent der Anträge stellten Ärzte oder Gesundheits- und Krankenpfleger - also Fachkräfte, für die es großen Bedarf gibt. Viele Anträge stellen auch Physiotherapeuten, Bürokaufleute, Zahnärzte, Elektroniker, Apotheker, Kfz-Mechatroniker, Tierärzte und Elektroanlagenmonteure. Die meisten haben ihre Berufsabschlüsse in Polen, Rumänien, Bosnien, Herzegowina, Spanien oder Kroatien gemacht. Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Berichts ist, dass die Grundlagen für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug in den Gesundheitsberufen gelegt wurden. Die Länder haben dazu für diese Berufsgruppe eine übergreifende Gutachtenstelle bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingerichtet. Auch die OECD hebt in ihrem Bericht "Erfolgreiche Integration" den neu geschaffenen rechtlichen Rahmen für die Anerkennung in Deutschland als Instrument zur Fachkräftegewinnung positiv hervor. (Quelle: Bundesregierung) Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016
Weiterführende Links:
Anerkennung in Deutschland – Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (BIBB)
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Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen 2.
Berufliche Bildung, Inklusion und Teilhabe
2.1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ‒ Rechtsvereinfachung (Bundesgesetzblatt)
Bundesanzeiger-Verlag (Hrsg.): Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung, Berlin 2016. „Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II (Rechtsvereinfachung) ist seit dem 1. August 2016 in Kraft und enthält im Wesentlichen die Umsetzung von Vorschlägen zur Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Diese wurden durch die von der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) eingerichtete Bund-LänderArbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts, einschließlich des Verfahrensrechts, im SGB II erarbeitet. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) Vereinbarungen zu einer präventiven und aktivierenden Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik umgesetzt. Kern des Gesetzes ist eine Stärkung der Instrumente der beruflichen Weiterbildung im SGB III, die auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anwendung findet.“ (Quelle: BMAS) Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ‒ Rechtsvereinfachung
Weiterführende Links:
Die Stellungnahmen zahlreicher Sozialverbände zum Referentenentwurf zur Rechtsvereinfachung des SGB finden Sie unter folgendem Link: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen (199 Seiten)
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat zum Entwurf des § 16h sowie zu weiteren jugendrelevanten Aspekten eine Stellungnahme veröffentlicht: Stellungnahme zum geplanten § 16h SGB II sowie zu weiteren jugendrelevanten Aspekten
2.2
Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018 – Bilanz der zentralen Maßnahmen nach eineinhalb Jahren Laufzeit (BMWI)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.): Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015– 2018 – Bilanz der zentralen Maßnahmen nach eineinhalb Jahren Laufzeit, Berlin 2016. Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben bei ihrem diesjährigen Spitzentreffen nach 18-monatiger Allianz-Laufzeit eine positive Bilanz gezogen. […] So hat sich zum Beispiel die Zahl der betrieblichen Ausbildungsverträge erstmals seit 2011 wieder stabilisiert. Die Spitzenvertreter verweisen aber auch auf weiterhin bestehende Herausforderungen: So haben im Jahr 2015 rund 20.700 Jugendliche keinen Ausbildungsplatz gefunden und rund 60.100 Jugendliche mündeten in alternative Maßnahmen ein, suchten aber weiterhin einen Ausbildungsplatz. Gleichzeitig stieg die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze auf 41.000. 18
Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen Das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammenzuführen - insbesondere regional und branchenspezifisch - bleibt daher eine wesentliche Aufgabe. Diese Herausforderungen wollen die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung gemeinsam angehen. (Quelle: BMWI) Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018 – Bilanz der zentralen Maßnahmen nach eineinhalb Jahren Laufzeit
2.3
Evaluation des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – Evaluationsbericht (BMBF)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Evaluation des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – Evaluationsbericht, Berlin 2016. „Die Evaluation des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und damit dessen Überprüfung auf Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat folgende übergreifenden Ergebnisse: Das Berufsbildungsgesetz hat sich bewährt. Die letzte Novelle des Gesetzes aus dem Jahr 2005 ist von der Praxis weitgehend und sehr gut aufgenommen worden. Die geltenden Regelungen des BBiG stellen die passenden Werkzeuge zur Verfügung. Sie bieten die notwendige Flexibilität, um auch auf neue Herausforderungen reagieren zu können. So bietet das BBiG einerseits einen Verlässlichen rechtlichen Orientierungsrahmen und andererseits den erforderlichen Handlungsspielraum. Es ermöglicht, Einzelfälle gut und tragfähig zu lösen. Ein Bedarf für grundlegende oder systemische Änderungen im BBiG wurde daher im Rahmen der Überprüfung nicht festgestellt. Dabei erwiesen sich eine Reihe von Prüfbitten Dritter, die in den Evaluationsprozess aufgenommen wurden, im Ergebnis – unabhängig von einer inhaltlichen Bewertung – nicht als geeignete Handlungsfelder für gesetzliche Anpassungen im BBiG, etwa weil sie
sich einer rechtlichen Fixierung entziehen und stattdessen einer Lösung durch die Akteure der Praxis bedürfen,
in den Bereich untergesetzlicher Regelungsinstrumente fallen,
zum Handlungsbereich anderer Kompetenzträger wie der Länder gehören
oder im Bundesrecht nicht in den möglichen Regelungsrahmen des BBiG fallen.“ (Quelle: BMBFJ)
Evaluation des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – Evaluationsbericht
Weiterführende Links:
„Unambitioniert, technisch, realitätsfremd“: Die DGB-Jugend kritisiert den Evaluationsbericht zum Berufsbildungsgesetz
Weitere Stellungnahmen zu diesem Evaluationsbericht finden Sie auch im Kapitel „Bildungspolitische Positionen und Debatten“ unter dem Stichwort „Berufliche Bildung“.
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Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen 2.4
Evaluation der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes (SOFI)
Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen e.V.: Evaluation der Bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe – Schlussbericht, Göttingen 2016. „Bei dem Forschungsprojekt wurde untersucht, wie das Bildungspaket vor Ort in der kommunalen Praxis umgesetzt wird, welche Zusammenhänge und Faktoren die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beeinflussen und ob und wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigten ankommen. Grundsätzlich gilt: Je einfacher die Antragstellung und Abrechnung für die Leistungsberechtigten, desto wahrscheinlicher ist es, dass Leistungsberechtigte ihren Anspruch auf BuTLeistungen geltend machen. Auch die konkrete Ausgestaltung des sog. Hinwirkungsgebots spielt eine zentrale Rolle. Die Erhebungen zeigen, dass eine große Mehrheit (85 Prozent der Befragten) die BuTLeistungen als eine gute (zusätzliche) Unterstützung für Kinder und Jugendliche betrachten. Demnach lohne sich auch der Aufwand, diese Leistungen zu beantragen. Eine hohe Zustimmung zum Bildungspaket findet sich auch bei den Anbietern sowie Schulen und Kitaverwaltungen. Die Evaluation zeigt zudem eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für eine zweckgebundene Form der Bedarfsdeckung (sog. Sachleistungsprinzip): drei Viertel der befragten Haushalte sind sogar gegen eine reine Geldleistung. Und: die Kenntnis(-quote) über das Bildungspaket ist bei den Leistungsberechtigten in den letzten Jahren gestiegen. Kenntnis ist eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme, das heißt mit umfassender – und ggfs. auch mehrmaliger – Beratung sowie zielgruppenadäquater Ansprache könnte die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen weiter erhöht werden.“ (Quelle: SOFI) Evaluation der Bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe – Schlussbericht Kurzbericht: Evaluation der Bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe – Schlussbericht
Weiterführende Links:
Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket – Eine ernüchternde Zwischenbilanz (Der Paritätische Gesamtverband/DKSB)
Der Paritätische Gesamtverband/Deutscher Kinderschutzbund e.V. (Hrsg.): : Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket – Eine ernüchternde Zwischenbilanz – Hintergrundpapier zum Pressegespräch am 7. April 2016 in Berlin. „Das Bildungs- und Teilhabepaket sei fünf Jahre nach seiner Einführung als gescheitert anzusehen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband. Die Leistungen seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form nicht geeignet, Bildung und Teilhabe für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, so die ernüchternde gemeinsame Bilanz. Die Verbände werfen der Bundesregierung mangelndes politisches Interesse vor und fordern eine Totalreform im Sinne der Kinder. Die Kinderarmut in Deutschland sei anhaltend hoch, rund 2,7 Millionen Kinder seien derzeit auf staatliche Leistungen angewiesen. ‚Sie wachsen in Armut auf, mit erheblichen Auswirkungen auf
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Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen ihre Lebenschancen. Daran hat auch das Bildungs- und Teilhabepaket nichts geändert‘, kritisierte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. ‚Im Gegenteil: Das Bildungs- und Teilhabepaket stigmatisiert Kinder, weil es sie immer wieder dazu zwingt, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen. Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden‘, so Hilgers weiter. Das werde insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: ‚Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet über 200 Euro. Das ist mehr als doppelt so viel als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen‘, betont DKSB-Präsident Hilgers.“ (Quelle: Der Paritätische Gesamtverband) Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket – Eine ernüchternde Zwischenbilanz – Hintergrundpapier zum Pressegespräch am 7. April 2016 in Berlin
Stellungnahme: Botschaften und zentrale Anliegen zur Reform des Bildungs- und Teilhabepakets (BAGFW)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Hrsg.): Botschaften und zentrale Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Reform des Bildungs- und Teilhabepakets, Berlin 2016. „Die Wohlfahrtsverbände sehen es als dringlich an, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und bürokratische Hürden abzubauen, damit die Leistungen besser bei Kindern und Jugendlichen ankommen. Es werden u. a. folgende konkrete Ansatzpunkte gesehen: Antragserfordernis auf persönlichen Schulbedarf bei Kinderzuschlag und Wohngeld (§ 9 Abs. 3 BKKG) abschaffen, Die Höhe des Schulbedarfspaketes ist unzureichend und muss korrigiert werden, Flüchtlingskinder nicht von der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ausschließen, Gesetzliche Verankerung der Fahrkosten zu den Teilhabeleistungen, Die Teilhabeleistungen sind der Höhe nach an sich zu niedrig bemessen und müssen deshalb angepasst werden. Sie sollten nicht in einem abschließenden Katalog geregelt werden, Ausweitung der Schüler-Lernförderung (Nachhilfe) und Streichung des Eigenanteils von einem Euro je Schultag bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.“ (Quelle: BAGFW) Botschaften und zentrale Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Reform des Bildungs- und Teilhabepakets
Stellungnahme: Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten legen (DKHW)
Deutsches Kinderhilfswerk (Hrsg.): Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten legen, Berlin 2016. „Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung angesichts der jetzt veröffentlichten ‚Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe‘ auf, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen. ‚Der Evaluationsbericht zeigt deutlich auf, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Deshalb sollte die Bundesregierung jetzt die erforderlichen Konsequenzen ziehen und dieses Bürokratiemonster abschaffen. Die geringe Inanspruchnahme von gerade einmal 52 Prozent der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zeigt deutlich, dass das Bildungs-
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Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen und Teilhabepaket viel zu wenige Kinder erreicht. Die Gründe dafür sind vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten. Wenn es noch eines Beweises bedurft hat, dass das Bildungs- und Teilhabepaket gescheitert ist, liefert die jetzt vorgelegte Gesamtevaluation diesen Beleg‘, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.“ (Quelle: DKHW) Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten legen
8.7 Millionen Euro im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für junge Asylbewerber im 1. Quartal 2016
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): 8.7 Millionen Euro im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für junge Asylbewerber im 1. Quartal 2016, Wiesbaden 2016. „Im 1. Quartal 2016 hat der Staat in Deutschland knapp 8,7 Millionen Euro für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entfielen rund 65 % der Ausgaben auf 6- bis 13jährige Leistungsempfängerinnen und -empfänger und rund 20 % auf die Altersklasse der 14- bis 17Jährigen. […] Die drei höchsten Ausgabenpositionen der Leistungen für Bildung und Teilhabe waren die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf mit knapp 2,7 Millionen Euro (31 %), die Lernförderung mit rund 2,2 Millionen Euro (26 %) und die Leistungen für Mittagsverpflegung mit gut 2,0 Millionen Euro (23 %).“ (Quelle: Statistisches Bundesamt) 8.7 Millionen Euro im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für junge Asylbewerber im 1. Quartal 2016
2.5
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BMAS)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, Berlin 2016. „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 26. April 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Mit dem sogenannten Bundesteilhabegesetz wird die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiterentwickelt. Gleichzeitig werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode umgesetzt. Kernziele sind, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen aus einer Hand zu gewähren. Dem Grundsatz „nichts über uns – ohne uns“ folgend, hatte das Bundesministerium vorab einen umfassenden Beteiligungsprozess in einer „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ durchgeführt, der auf www.gemeinsam-einfach-machen.de dokumentiert ist. […] Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz beschlossen.“ (Quelle: BMAS) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
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Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen Weiterführende Links:
Stellungnahme des Deutschen Roten Kreuzes zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
2.6
Nationaler
Aktionsplan
2.0
der
Bundesregierung
zur
UN-
Behindertenrechtskonvention (BMAS) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Referentenentwurf Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention, Berlin 2016. „Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) verabschiedet. Mit dem NAP 2.0 bringt die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen auf der Bundesebene weiter voran. Er soll dazu beitragen, dass Inklusion als in allen Lebensbereichen zu berücksichtigendes Prinzip Einzug hält. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet Inklusion vor allem, Bedingungen vorzufinden, dass sie ihren Aufenthaltsort wählen und entscheiden können, wo und mit wem sie leben, ihre Begabungen und Fähigkeiten ein Leben lang voll zur Entfaltung bringen können und ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit verdienen können. Dabei ist die Herausforderung und Aufgabe Inklusion in Deutschland längst angekommen. Sie wird von vielen Menschen an vielen Orten selbstverständlich gelebt. Aber sie braucht auch noch viel Anregung, Anschub und Anstoß. Der NAP 2.0 setzt auf den ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 auf und enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Erstmals bringen sich alle Bundesressorts mit unterschiedlichen Aktivitäten, Projekten und Initiativen in den Aktionsplan ein. Erstmals erfolgt eine Einordnung der Maßnahmen in ein Zielsystem, das auf den menschenrechtlichen Vorgaben und Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention aufbaut und hier vor allem ihrem Verständnis von Behinderung. Das heißt: Behinderung ist als Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigung und umwelt- oder einstellungsbedingten Barrieren zu verstehen. Neu ist darüber hinaus die konsequente Rückbindung der Handlungsfelder und Maßnahmen an die UN-Behindertenrechtskonvention und die Bezugnahme auf die Empfehlungen des UNFachausschusses aus der ersten Staatenprüfung Deutschlands. Außerdem greift der NAP 2.0 an vielen Stellen auf die Erkenntnisse aus dem ersten Teilhabebericht der Bundesregierung zurück.“ (Quelle: BMAS) Referentenentwurf Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention
3.
Kinder- und Jugendpolitik
3.1
Reform des SGB VIII – Auf dem Weg zur Großen Inklusiven Lösung (DIJuF)
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (Hrsg.): DIJuF Interaktiv SGB-VIIIReform, Heidelberg 2016. 23
Bildungspolitische Entwicklungen und Initiativen SPD, CDU und CSU haben im Jahr 2013 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die „Kinderund Jugendhilfe […] in einem sorgfältig strukturierten Prozess zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterzuentwickeln. Dazu gehören geeignete Finanzierungsmodelle für systemische Unterstützungsformen (z. B. an den Schnittstellen von SGB VIII, SGB XII, und Schulträger).“ Ziel ist es unter anderem das Recht auf Teilhabe gemäß der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in einem Gesetz zusammenzufassen. Im Bundesfamilienministerium wird seit einiger Zeit daran gearbeitet, unterschiedliche Ansprüche und Bedarfe in einem reformierten Kinder- und Jugendhilfegesetz zusammenzuführen, welches Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen erfassen soll. Da es bisher noch keinen belastbaren Referentenentwurf als Vorlage für das Parlament gibt, jedoch verschiedene Arbeitsentwürfe aus dem Ministerium existieren, hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht eine interaktive Seite eingerichtet, auf der die Vorschläge für die Reform zusammengestellt sind. Weiterhin hält das DIJuF Sie auf dieser Seite über den aktuellen Stand der Reform auf dem Laufenden und stellt eine Plattform mit Gelegenheit zum gemeinsamen Austausch zur Verfügung. Die bisher bekannten Einzelthemen der Reform spiegeln sich in verschiedenen Bausteinen wieder. Auf dieser Web-Seite finden Sie thematisch zugeschnittene Synopsen, Gesetzesbegründungen und Stellungnahmen. (Quelle: DIJuF) DIJuF Interaktiv SGB-VIII-Reform
3.2
Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung (BMFSFJ)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung, Berlin 2016. „Die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung wurde am 13. Juli 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Die erste ressortübergreifende Strategie in diesem Bereich setzt auf ein gemeinsames Handeln des Bundes, der Länder und der Kommunen, sowie der Zivilgesellschaft. Sie zielt darauf ab, an die für die Extremismusprävention und Demokratieförderung entscheidenden Orte zu gehen: in die Kommunen und Landkreise, in die Institutionen, Vereine und Verbände, an die Schulen, und auch an viele andere Orte, an denen sich Menschen für die Stärkung der Demokratie und die Verteidigung der Menschen- und Freiheitsrechte einsetzen. Zugleich will die Bundesregierung auch online verstärkt Präsenz zeigen. Überall soll mit Jugendlichen diskutiert, sollen Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und sonstige Bezugspersonen unterstützt, soll Ausstiegswilligen geholfen und Hass- und Hetztiraden im Netz entgegengetreten werden. Auch in Gefängnissen soll aktiv Extremismusprävention betrieben werden.“ (Quelle: BMFSFJ) Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung
Weiterführende Links:
Stellungnahme: Demokratieförderung mit der Gießkanne (DBJR)
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Ländermonitor
1.
Mehr Transparenz in der Bildungspolitik (BMWI)
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.): Mehr Transparenz in der Bildungspolitik, Berlin 2016. „Vor dem Hintergrund des föderalen Bildungssystems zeigt dieses Gutachten, dass Transparenz über die Bildungserfolge ein wichtiger Ansatzpunkt für die Steigerung und Sicherung der Qualität des deutschen Bildungssystems sein kann. Durch die föderale Struktur werden in den verschiedenen Bundesländern zeitgleich unterschiedliche bildungspolitische Lösungen und Konzepte erprobt. Ein besserer Informationsaustausch ermöglichte es den Ländern, von- und miteinander zu lernen. Gerade ein Austausch zwischen den Bundesländern hätte den Vorteil, dass Maßnahmen in einem vergleichbareren Rahmen bewerten werden können als dies sonst im internationalen Kontext möglich ist. Mehr Transparenz würde es auch den Bürgern erleichtern, die Erfolge der Bildungspolitik ihres Landes besser zu bewerten. Damit ginge eine Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Debatte auf Landesebene einher. Das Gutachten zeigt, dass die deutschen Bundesländer im internationalen Vergleich (u.a. mit skandinavischen Ländern, dem Vereinigtes Königreich) nur wenig Informationen über die Erfolge ihrer Bildungssysteme bereitstellen. Der Wissenschaftliche Beirat spricht sich für eine systematische Veröffentlichung von Informationen über die Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme auf Bundeslandebene aus.“ (Quelle: BMWI) Mehr Transparenz in der Bildungspolitik
2.
Die Landesseitige Ausstattung gebundener Ganztagsschulen mit personellen Ressourcen – Ein Bundesländervergleich (Bertelsmann Stiftung)
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Die landesseitige Ausstattung gebundener Ganztagsschulen mit personellen Ressourcen, Gütersloh 2016. „Die vorliegende Studie vergleicht erstmals systematisch die Personalressourcen, die den Ganztagsschulen in den 16 Bundesländern aus Landesmitteln für zusätzliche Lernangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die pädagogisch häufig bevorzugte Organisationsform von gebundenen Ganztagsschulen und unterscheidet im Vergleich zwischen Schulstufen und -formen. Die länderspezifischen Analysen zeigen: Weder im Bundesländervergleich noch innerhalb der einzelnen Länder existiert ein einheitliches Profil. Die ermittelten Ausprägungen unterscheiden sich mit Blick auf die zur Verfügung stehende zusätzliche Lernzeit, auf das dafür zur Verfügung stehende Personal und auf die verbleibende Personallücke, die zwischen den landesseitig gewährten Ressourcen und dem Bedarf verbleibt. Die Chancen für eine einheitliche und systematische Entfaltung des Potenzials für besseres Lernen im Ganztag stehen deshalb unterschiedlich gut.“ (Quelle: Bertelsmann Stiftung) Reaktionen auf diese Studie finden Sie im Kapitel Bildungspolitische Positionen und Debatten im Bereich Schule und Schulsozialarbeit. 25
Ländermonitor Die Landesseitige Ausstattung gebundener Ganztagsschulen mit personellen Ressourcen – Ein Bundesländervergleich
3.
Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme (Bertelsmann Stiftung)
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme, Gütersloh 2016. „Die Qualität der Bildung und Betreuung in deutschen Krippen und Kindergärten steigt. Auf eine Kita-Fachkraft kommen im Durchschnitt weniger Kinder als vor drei Jahren. Bundesweit ist zum 1. März 2015 eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft für durchschnittlich 4,3 ganztags betreute Krippen- oder 9,3 Kindergartenkinder zuständig. Vor drei Jahren kamen auf eine Erzieherin noch 4,8 Krippen- beziehungsweise 9,8 Kindergartenkinder. Diese bundesweite Verbesserung der Qualität bei gleichzeitigem Ausbau der Plätze zeigt der aktuelle „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung. Ein kindgerechtes Betreuungsverhältnis ist Voraussetzung für eine gute Kita-Qualität. Bundesweit ist der Trend zwar positiv, doch in den meisten Bundesländern sind die Personalschlüssel noch immer weit entfernt von einem pädagogisch sinnvollen Wert. Nach den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung sollte sich eine Erzieherin um höchstens 3 unter Dreijährige oder 7,5 Kindergartenkinder kümmern. Der Ländermonitor zeigt die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern und somit die unterschiedlichen Bildungschancen je nach Wohnort eines Kindes. Zudem fällt das tatsächliche Betreuungsverhältnis im KitaAlltag ohnehin ungünstiger aus als der rechnerisch ermittelte Personalschlüssel. Erzieherinnen wenden mindestens ein Viertel ihrer Zeit für Team- und Elterngespräche, Dokumentation und Fortbildung auf. Auch zunehmend längere Betreuungszeiten sowie längere Öffnungszeiten der Kitas verschlechtern die Betreuungsrelationen, wenn diese nicht durch zusätzliches Personal abgedeckt werden können. „Der Kita-Besuch allein verbessert nicht die Bildungschancen der Kinder. Es kommt auf die Qualität der Angebote an", sagt Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.“ (Quelle: Bertelsmann Stiftung) Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme
4.
Verwendung der Mittel aus der BAföG-Entlastung in den Landeshaushalten (Deutscher Bundestag)
Deutscher Bundestag (Hrsg.): Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht über die Verwendung der Mittel aus der BAföG-Entlastung in den Landeshaushalten, Berlin 2016. „Um der Berichtsanforderung des Deutschen Bundestages nachzukommen, mussten Informationen von den Ländern erbeten werden, die der Bundesregierung bislang nicht vorlagen. Entsprechend hat die Bundesregierung die Fachseite der Länder gebeten, die vom Bundestag gewünschten Informationen bereit zu stellen. Da dazu jedoch keine rechtliche Verpflichtung besteht, sind die Rückmeldungen auf freiwilliger Basis und in unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfolgt. […] Die Auswertung der [von den Ländern an den Bund mitgeteilten] Daten stützt die Annahme, dass die freigewordenen Mittel den Bildungs- und Wissenschaftshaushalten der Länder zu Gute kommen. Die meisten Länder geben an, mit einem Teil der freigewordenen Mittel sowohl den schulischen Bereich verstärkt sowie Mittel im Hochschulbereich investiert zu 26
Ländermonitor haben. Ein Land (Hessen) setzte 2015 die Mittel ausschließlich im Hochschulbereich ein; Schleswig-Holstein dagegen ausschließlich im Schulbereich. Im Schulbereich haben die Länder die BAföG-Mittel vornehmlich für den Ausbau der Ganztagsschulen, für mehr Lehrkräfte bzw. Qualitätssicherung bei der Aus- und Weiterbildung sowie für Inklusion verwendet. Im Hochschulbereich geben die Länder an, in der Regel mit den freigewordenen BAföGMitteln die Grundausstattung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen zu finanzieren, die Geräteinfrastruktur zu verbessern sowie spezielle Projekte zu fördern. Niedersachsen und Hamburg gaben an, Teile der BAföG-Mittel auch zur Stärkung von Kindertagesstätten bzw. -krippen zu verwenden.“ (Quelle: Deutscher Bundestag) Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht über die Verwendung der Mittel aus der BAföG-Entlastung in den Landeshaushalten
5.
Kooperationsprojekt Assistierte Ausbildung zwischen Bayerischem Baugewerbe und ejsa Bayern e. V. (ejsa Bayern)
Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e. V. (Hrsg.): Kooperationsprojekt zwischen Bayerischem Baugewerbe und ejsa Bayern e.V., München 2016. „Das Modellprojekt der ejsa Bayern zur Assistierten Ausbildung startete zum 1. März und ist eine erstmalige Kooperation der ejsa Bayern e.V. mit dem Landesverband der Bayerischen Bauinnungen. Damit intensiviert die ejsa Bayern e.V. im Bereich der Berufsbezogenen Jugendhilfe die Kooperation mit der Wirtschaft in besonderem Maße. Umgesetzt wird das Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit den BBJH Einrichtungen ‚Die Junge Werkstatt Augsburg‘ und dem ‚Stadtwerkeprojekt‘ in München und den örtlichen Ausbildungszentren der Bauinnungen. Begleitet durch erfahrene Pädagogen und Pädagoginnen aus den BBJHEinrichtungen können nun für sechs Monate junge benachteiligte Menschen Berufe im Baugewerbe kennenlernen. Dieser Ansatz ähnelt der Phase I der Assistierten Ausbildung, findet seine Besonderheit aber u.a. in einem branchenspezifischen Ansatz. Eingebunden und finanziell getragen ist das Pilotprojekt ins bundesweite Projekt „Berufsstart Bau“ der Sozialkassen der Bauwirtschaft. Das Baugewerbe widmet sich auf der Suche nach den Fachkräften für morgen damit explizit der Zielgruppe der Jugendsozialarbeit – den benachteiligten jungen Menschen.“ (Quelle: ejsa Bayern) Kooperationsprojekt zwischen Bayerischem Baugewerbe und ejsa Bayern e.V.
6.
Jugend wählt Berlin (LJR Berlin)
Landesjugendring Berlin e. V. (Hrsg.): Jugend wählt Berlin – Junges Wahlprogramm für Berlin, Berlin 2016. „Am 31. August 2016 hat der Landesjugendring ein ‚Junges Wahlprogramm für Berlin‘ auf dem Alexanderplatz vorgestellt und an die Politik übergeben. Er tat dies als Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen. Das Junge Wahlprogramm für Berlin setzt sich zusammen aus den kinder- und jugendpolitischen Forderungen von JUGEND WÄHLT BER27
Ländermonitor LIN. Die Forderungen veröffentlichte der Landesjugendring Berlin im Vorfeld der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2016. Jede Forderung präsentiert auch Projekte aus der der Jugendverbandsarbeit, die zeigen, welche wertvolle Arbeit geleistet wird und wie wichtig es ist, diese Bereiche zu fördern. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hat ‚jeder junge Mensch … ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.‘ An diesem Anspruch wird der Landesjugendring die Politik des neu gewählten Parlaments und des Senats in der nächsten Legislaturperiode messen. Das Junge Wahlprogramm für Berlin versteht sich als Anstoß zu einem ressortübergreifenden Blick auf Kinder und Jugendliche. Der Landesjugendring möchte damit zu einem Perspektivwechsel in der Berliner Landespolitik beitragen.“ (Quelle: LJR Berlin) Jugend wählt Berlin – Junges Wahlprogramm für Berlin
7.
Brandenburg: Ausbau des „Gemeinsamen Lernens“ in der Schule (Brandenburgisches Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)
Brandenburgisches Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Hrsg.): Erheblicher Ausbau des „Gemeinsamen Lernens“, Potsdam 2016. „In den kommenden sechs Schuljahren ab 2017/18 soll das „Gemeinsame Lernen“ von Kindern mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf deutlich intensiviert werden. In der Projektphase der Schuljahre 2017/18 und 2018/19 sollen dafür an insgesamt bis zu 162 Schulen vom Land erhebliche zusätzliche Personalmittel zur Verfügung gestellt werden.“ (Quelle: Brandenburgisches Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) Erheblicher Ausbau des „Gemeinsamen Lernens“ Konzeptentwurf
8.
Was der Haushaltsentwurf für die Bremer Schulen bedeutet (GEW)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Bremen (Hrsg.): Was der Haushaltsentwurf für die Bremer Schulen bedeutet, Bremen 2016. „Zwar hatte der neue Präsident des Senats vor seiner Kandidatur 200 neue Lehrerstellen angekündigt, es gibt aber nur 120 (106,5 in Bremen und 13,4 in Bremerhaven). Die übrigen 80 sollen durch Kürzungen im Bildungsressort erwirtschaftet werden Laut Mitteilung der Bildungsbehörde kommen in den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/17 832 zusätzliche Kinder und Jugendliche in die Regelklassen der Grund- und Oberschulen. Hierfür sind 37,8 Lehrer_innenstellen vorgesehen. Soll die Schüler/LehrerRelation (13,3 im allgemeinbildenden System) nicht verschlechtert werden, sind demgegenüber 61,2 Stellen erforderlich. Im berufsbildenden Bereich sind 67 Vorkurse eingerichtet worden und 23 in Vorbereitung. Nach den Vorkursen sind 15 Klassen für Berufsvorbereitung mit Sprachförderung geplant. Insgesamt sind für Sozialarbeit an Schulen nur 10 neue Sozialarbeiter_innenstellen vorgesehen. Diese reichen kaum für die allgemeinbildenden Schulen aus. Im Bereich der Vorkurse und Berufsvorbereitungskurse mit geflüchteten Jugendlichen ist der Bedarf an Sozialarbeit mindestens ebenso groß wie an den Werkschulen. Daher muss die dortige Regelung (1 Sozi28
Ländermonitor alarbeiter_innenstelle auf drei KLV) auch hier übernommen werden. Wo bleibt die Sprachförderung nach dem Vorkurs? Bereits vor dem Anwachsen der Fluchtbewegungen war die zusätzliche Sprachförderung für Schüler_innen mit Migrationshintergrund mit zwei Stunden pro Grund- und Oberschule in der Stadtgemeinde Bremen zu gering ausgestattet. Mit der Integration Geflüchteter in die Regelklassen nach dem Besuch der Vorkurse stellt sich diese Aufgabe in neuem Maßstab. Als erster Schritt ist eine Aufstockung auf durchschnittlich eine halbe Stelle pro Grund- und Oberschule zu fordern.“ (Quelle: GEW) Was der Haushaltsentwurf für die Bremer Schulen bedeutet
9.
Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung von Ganztagsschulen (Freie und Hansestadt Hamburg)
Freie und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Großes Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, Hamburg 2016. Die Regierungsfraktionen haben sich mit der Volksinitiative „Guter Ganztag“ über ein großes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Ganztagsangebote an Schulen geeinigt und somit einen Volksentscheid vermieden. „Sowohl an GBS- als auch an GTS-Schulen wird der Personalschlüssel von 1 Stelle pro Gruppe schrittweise auf erst 1,1 (ab 2017/18), dann 1,175 (2019/20) angehoben – im Ergebnis also um 17,5 Prozent. Dies kommt auch den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugute. Im Rahmen des Haushaltsplanes 2019/2020 werden die Personalmittel für den Ganztag an den Stadtteilschulen für die Klassenstufen 5 und 6 auf 1,1 Stellen pro Lerngruppe aufgestockt, also um 10 Prozent. Diese Personalverstärkung kostet in der Endstufe ab 2020 rund 17 Millionen Euro pro Jahr. Zur ganztagsgerechten Ausstattung der Räume und Flächen an Schulen sowie zur Verbesserung der Küchen und Kantinenbereiche wird ein zunächst mit 25 Millionen Euro ausgestatteter Sonderfonds ‚Guter Ganztag‘ aufgelegt, der später durch jährliche Mittel in Höhe von 1,3 Millionen Euro fortgeschrieben werden soll. Neu zu bauende Schulküchen sollen als sogenannte ‚Vitalküchen‘ vorgerüstet und bei Vorlage eines Ernährungskonzeptes auch ausgerüstet werden können. Es wird außerdem sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen durch pädagogische Fachkräfte begleitet werden.“ (Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg) Großes Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung von Ganztagsschulen
10.
20 Partizipationsprojekte für Hessen (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (Hrsg.): Gemeinsam Zukunft gestalten – 20 Partizipationsprojekte für Hessen, Wiesbaden 2016. „Um das Ziel der Förderung der Partizipation junger Menschen durch Angebote der außerschulischen Jugendbildung in Hessen flächendeckend zu erreichen, sollen durch das Jugendaktionsprogramm, das im Zeitraum von 2017 bis 2019 umgesetzt werden wird, insgesamt 20 Partizipationsprojekte, die sich auf Landkreise, Städte und Gemeinden verteilen (nicht mehr als ein Projekt in einem Landkreis, einer Stadt oder Gemeinde), gefördert wer29
Ländermonitor den. Grundsätzlich beträgt die Fördersumme bis zu 50.000 Euro je Projekt. Das Jugendaktionsprogramm will zudem einen konkreten Beitrag im Kontext des Arbeitsplans der Europäischen Union für die Jugend (2016 - 2018) mit dem Ziel einer stärkeren Teilhabe aller jungen Menschen am demokratischen und bürgerlichen Leben in Europa leisten.“ (Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration) Gemeinsam Zukunft gestalten – 20 Partizipationsprojekte für Hessen
11.
Niedersachsen: Rund 500 Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben (Niedersächsisches Kultusministerium)
Niedersächsisches Kultusministerium (Hrsg.): Rund 500 Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben, Hannover 2016.
„Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat aktuell an rund 500 allgemein bildenden öffentlichen Schulen Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben. Damit werden erstmals seit vielen Jahren wieder dauerhafte Arbeitsmöglichkeiten für sozialpädagogische Fachkräfte an niedersächsischen Schulen durch das Land geschaffen. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept der Niedersächsischen Landesregierung, wonach schulische Sozialarbeit in Niedersachsen deutlich ausgebaut und auch in Landesverantwortung durchgeführt werden soll.“ (Quelle: Niedersächsische Kultusministerium) Rund 500 Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben
12.
Projektabschluss von „Wir hier – Jugendringe und Jugendverbände in Kommunalen Bildungslandschaften“ (LJR NRW)
Landesjugendring NRW e. V. (Hrsg.): Projektabschluss von „Wir hier - Jugendringe und Jugendverbände in Kommunalen Bildungslandschaften“, Düsseldorf 2016. „Wie kann ganzheitliche Bildung funktionieren? Welche (politischen) Rahmenbedingungen sind dafür notwendig? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Abschlussveranstaltung zum Projekt „Wir hier“ im Landtag NRW. Der Landesjugendring NRW und die Stadt- und Kreisjugendringe Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Siegen und Siegen-Wittgenstein diskutierten als Projektverantwortliche mit schul- und jugendpolitischen Sprecher/innen der Fraktionen, Vertreter/innen aus den Ministerien für Schule und Weiterbildung sowie für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und Repräsentant/innen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Basierend auf den Erfahrungen des Projektes sehen die Stadt- und Kreisjugendringe und der Landesjugendring NRW nach wie vor konkreten Handlungsbedarf. So fehle es an der Beteiligung von jungen Menschen und verbindlichen Strukturen zur Mitwirkung der öffentlichen und freien Träger der Jugendarbeit in den Regionalen Bildungsnetzwerken. Wünschenswert sei eine bessere Koordination der Jugendhilfeplanung sowie der Schulentwicklungs- und Bildungsplanung. Des Weiteren bedarf es einer Fortschreibung der Finanzierungsposition „Kommunale Bildungslandschaften“ im Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW, um eine bessere Koordinierung und Vernetzung schulischer und außerschulischer Bildungsakteure zu gewährleisten.“ (Quelle: LJR NRW) Projektabschluss von „Wir hier - Jugendringe und Jugendverbände in Kommunalen Bildungslandschaften“
30
Forschungsergebnisse und Studien
13.
Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen ((Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaat Sachsen (Hrsg.): Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen, Chemnitz 2016. „Die Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen ist per 24.06.2016 beschlossen worden. Dem Auszug des Protokolls der 6. Ordentlichen Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 24.06.2016 ist zu entnehmen, dass an dieser Empfehlung weiter gearbeitet werden muss. Das gerade in Änderung befindliche Schulgesetz ist hierfür ein Grund.“ (Quelle: Staatsministerium Sachsen für Soziales und Verbraucherschutz). Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen
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Forschungsergebnisse und Studien
1.
Lebenswelten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen / Jugendarbeit
1.1
Sinus Jugendstudie: Wie ticken Jugendliche 2016? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland (Calmbach/Borgstedt/Borchard/Thomas/ Flaig)
Calmbach, M.; Borgstedt, S.; Borchardt, I.; Thomas, P. M.; Flaig, B. B.: Wie ticken Jugendliche 2016? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland, Berlin 2016. „Die neue Studie ‚Wie ticken Jugendliche 2016?‘ des SINUS-Instituts zeigt: Jugendliche in Deutschland leben nach wie vor in unterschiedlichen Lebenswelten, aber sie rücken in mehrfacher Hinsicht zusammen. Für die meisten 14 bis 17-Jährigen heute gilt: Man möchte sein wie alle. Die auf Abgrenzung und Provokation zielenden großen Jugend-Subkulturen gibt es kaum mehr. Eine Mehrheit ist sich einig, dass gerade in der heutigen Zeit ein gemeinsamer Wertekanon von Freiheit, Aufklärung, Toleranz und sozialen Werten gelten muss, weil nur er das „gute Leben“, das man in diesem Land hat, garantieren kann. Das trifft auch für die Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu, v.a. die muslimischen, die sich demonstrativ von religiösem Fundamentalismus distanzieren. Die Akzeptanz von Vielfalt nimmt zu, v.a. religiöse Toleranz wird als wichtige soziale Norm hervorgehoben. Dem entsprechend ist die Mehrheit in allen Lebenswelten für die Aufnahme von Geflüchteten und Asylsuchenden. In Teilen der Jugend in Deutschland werden jedoch auch Ressentiments und ausgrenzende Haltungen gegenüber Menschen anderer nationaler Herkunft und sozialen Randgruppen geäußert. Der Begriff ‚Mainstream‘ ist bei den meisten Jugendlichen kein Schimpfwort, sondern – im Gegenteil – ein Schlüsselbegriff im Selbstverständnis und bei der Selbstbeschreibung. Viele wollen mehr noch als vor wenigen Jahren so sein „wie alle“. Ein mehrheitlich gemeinsamer Wertekanon vor allem aus sozialen Werten deutet auf eine gewachsene Sehnsucht nach Aufgehoben- und Akzeptiertsein, Geborgenheit, Halt sowie Orientierung in den zunehmend unübersichtlichen Verhältnissen einer globalisierten Welt hin. Dem entsprechen auch ihre generelle Anpassungsbereitschaft und selbstverständliche Akzeptanz von Leistungsnormen und Sekundärtugenden. Dieser ‚Neo-Konventionalismus‘ gilt gleichermaßen für Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund, ausgenommen sind lediglich die postmodern geprägten Lebenswelten. Dennoch werden weiterhin auch jugendtypische Werte wie der Wunsch nach Selbstentfaltung sowie hedonistische und postmoderne Werte betont, je nach Lebenswelt in unterschiedlich starker Ausprägung.“ (Quelle: BDKJ) Wie ticken Jugendliche 2016? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland
1.2
Jugend im Blick – Regionale Bewältigung demografischer Entwicklungen (DJI)
Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.): Abschlussbericht der Studie Jugend im Blick – Regionale Bewältigung demografischer Entwicklungen, München 2016. „Viele junge Menschen auf dem Land fühlen sich nicht ernst genommen, weil sich Freizeitangebote, Fahrpläne von Bussen und Zügen und die Möglichkeiten nach politischer Teilhabe 32
Forschungsergebnisse und Studien an Älteren orientieren. Langfristig ließe sich die Lebensqualität deutlich verbessern, wenn Kommunen beispielsweise einen kostenlosen Breitband-Internet-Hotspot im Dorf und Schulbusse zur Verfügung stellen, Fahrradwege ausbauen, Ganztagsschulen, Vereine und Kirchen ihre Räume für Jugendliche nach 17 Uhr öffnen und die interkulturelle Jugendarbeit gestärkt werde. Die Studie empfiehlt auch andere Formen jugendlicher Mitbestimmung: ‚Mit endlosen Gemeindesitzungen, in denen die Schließung des Jugendtreffs gegen 22 Uhr verhandelt wird und der Jugendvertreter nicht mehr nach Hause kommt, weil kein Bus fährt, locken sie niemanden mehr hinter dem Ofen hervor‘, sagt Frank Tillmann. Entscheidend sei es auch, Ausbildungs- und Berufsperspektiven zu verbessern, indem sich Kleinstbetriebe zu Ausbildungsverbünden zusammenschlössen, es eine mobile Bildungsberatung für Rückkehrwillige und transparentere Informationen über freie Lehrstellen und Jobs in der Region gäbe. Damit strukturschwache Regionen langfristig für junge Menschen attraktiv bleiben und werden, bedarf es einer langfristigen abgestimmten Unterstützung von Kommunen, Land und Bund – so ein zentrales Ergebnis der Studie, die von der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer gefördert und finanziert wurde.“ (Quelle: DJI) Abschlussbericht der Studie Jugend im Blick – Regionale Bewältigung demografischer Entwicklungen
1.3
Auswirkungen des demografischen Wandels auf Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Migration (Caritas)
Deutscher Caritasverband e. V. (Hrsg.): Auswirkungen des demografischen Wandels auf Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Migration, Freiburg 2016. Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (BI) mit einer Erhebung von Daten zu Trends und Herausforderungen des demografischen Wandels beauftragt. In der nun veröffentlichten Studie zeigen die Veränderungen sich dabei regional unterschiedlich. Anhand von knapp 100 Indikatoren untersuchte das BI die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die besonders betroffenen Fachgebiete Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe sowie Migration/Integration. Caritas-Präsident Peter Neher betont, dass die Studie deutlich zeigt: „wenn die sozialen Dienstleistungen in die kommunale Planung einbezogen werden und der Sozialraum vor Ort gemeinsam mit den Bürgern gestaltet wird, sind die Erfolge für Lebensqualität, den Zusammenhalt der Generationen und für die Zukunftsfähigkeit am größten.“ Deutlich wird auch, dass in allen drei Fachbereichen der Handlungsbedarf in den neuen Bundesländern dringend ist. Auswirkungen des demografischen Wandels auf Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Migration
1.4
Monitor Jugendarmut in Deutschland 2016 (BAG KJS)
Bundesarbeitsgemeinschaft katholische Jugendsozialarbeit e. V. (Hrsg.): Monitor Jugendarmut in Deutschland 2016, Düsseldorf 2016. „Jugendliche ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung sind von Arbeitslosigkeit und Hartz IV besonders bedroht. Zudem besteht die Gefahr, dass sie in die Wohnungslosigkeit abrutschen – das sind die zentralen Erkenntnisse des ‚Monitors Jugendarmut in Deutschland 2016‘ […]Der beste Schutz gegen Armut ist Bildung. Doch im Bildungssystem gehen Jugendliche aus sozial schwachem Umfeld oder mit Migrationshintergrund noch immer viel zu oft 33
Forschungsergebnisse und Studien verloren. Herkunft wirkt sich prägend auf die Schulbildung von Jugendlichen aus. 43.8 Prozent der Hauptschulabsolventinnen und -absolventen haben Eltern, deren höchster Schulabschluss ebenfalls ein Hauptschulabschluss ist. Je geringer der Schulabschluss, desto wahrscheinlicher ist die Arbeitslosigkeit. Wer keinen Schulabschluss vorweisen kann, findet nur schwer einen Ausbildungsplatz, oft bleibt nur die Leiharbeit. Verstoßen Hartz-IV-Bezieher gegen behördliche Auflagen, werden sie gemaßregelt. Doch bei diesen Sanktionen werden Jugendliche schneller und härter bestraft als Erwachsene. Schnell können Verstöße zum Verlust des gesamten Regelsatzes führen. Dabei betreffen 76 Prozent dieser Verstöße lediglich Meldeversäumnisse. Bei Wiederholung können auch die Zuschüsse für die Unterkunft gestrichen werden.“ (Quelle: BAG KJS) Monitor Jugendarmut in Deutschland 2016
Weiterführende Links:
Paritätisches Jahresgutachten 2016: Wachsende Ungleichheit gefährdet den sozialen Zusammenhalt
Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.): Paritätisches Jahresgutachten 2016: Wachsende Ungleichheit gefährdet den sozialen Zusammenhalt, Berlin 2016. „Der Paritätische hat sein Jahresgutachten 2016 vorgestellt. Titel und Schwerpunkt des Jahresgutachtens ist die wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland, die den sozialen Zusammenhalt immer stärker zu gefährden droht. Ungleichheit ist aber nicht nur eine ernste Gefährdung des sozialen Zusammenhaltes, sie schränkt auch die soziale Mobilität der Menschen ein und gefährdet auch die wirtschaftliche Entwicklung und die gesellschaftliche Wohlfahrt. Ungleichheit zu verringern und zu beseitigen, ist dabei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. […] In dem Jahresgutachten finden Sie nicht nur eine empirische Bestandsaufnahme der sozialen Situation in Deutschland, sondern auch eine Bewertung zentraler Gesetzesvorhaben des letzten Jahres im Hinblick auf ihren Beitrag zur sozialen Kohäsion in Deutschland. Das Gutachten enthält schließlich auch konkrete Forderungen und Vorschläge zur Beseitigung sozialer Ungleichheit. Paritätisches Jahresgutachten 2016: Wachsende Ungleichheit gefährdet den sozialen Zusammenhalt
1.5
Wie politisch ist die heutige Jugend wirklich? (FES)
Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.): FES-Studie zur politisch-gesellschaftlichen Teilnahme jugendlicher – Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse, Berlin 2016. „Die Studie des Forums Jugend und Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) „Wie politisch ist die heutige Jugend wirklich?“ ist gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut durchgeführt worden. Martina Gille, Soziologin und Leiterin des Kompetenzteams Jugend beim Deutschen Jugendinstitut (DJI), hat dafür Formen des politischen Engagements untersucht. Nachdem die Shell Jugendstudie 2015 titelte: „Die deutsche Jugend: politisch wie seit 30 Jahren nicht mehr“ wurde in der FES-Studie danach gefragt, wie sich junge Menschen wirklich politisch beteiligen, welche Faktoren politisches Engagement befördern und was Jugendliche, die sich besonders engagieren, antreibt.“ (Quelle: FES) FES-Studie zur politisch-gesellschaftlichen Teilnahme jugendlicher – Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
34
Forschungsergebnisse und Studien 1.6
Förderung gesellschaftlichen Engagements Benachteiligter in der offenen Kinderund Jugendarbeit (Bertelsmann Stiftung)
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Förderung gesellschaftlichen Engagements Benachteiligter in der offenen Kinder- und Jugendarbeit – Erfolge und Schwierigkeiten, Gütersloh 2016. „Offene Kinder- und Jugendarbeit erreicht besonders benachteiligte Kinder und Jugendliche. Auf den ersten Blick lehnen diese etablierte Politikformen ab. Die empirische Jugendforschung kommt zu anderen Ergebnissen – Benachteiligte benennen in ihrem Alltag sehr wohl gesellschaftliche Themen und Probleme. Sie sind auch bereit, sich für konstruktive Lösungen zu engagieren. Deshalb wurde unter wissenschaftlicher Federführung von Professor Dr. Benedikt Sturzenhecker (Universität Hamburg) der Baustein „Gesellschaftliches Engagement Benachteiligter in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit fördern – GEBe“ entwickelt. Modellhaft sollte gezeigt werden, wie auch bei Zielgruppen aus prekären Lebensverhältnissen Interesse an einer Mitgestaltung des Gemeinwesens geweckt werden kann. Zusammen mit sieben Jugendeinrichtungen wurde das Konzept 2012/2013 erprobt. Der vorliegende Bericht evaluiert diese Modellphase. Entstanden als Masterarbeit in der Betreuung von Professor Sturzenhecker nimmt der Autor Moritz Schwerthelm Erfolge und Schwierigkeiten in der Arbeit mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Jugendeinrichtungen in den Blick, die für Praxis und Wissenschaft wertvolle Erkenntnisse liefert. Die von ihm identifizierten Projekterfolge verdeutlichen, dass die Kinder- und Jugendarbeit ihren emanzipatorischen Anspruch einlösen kann. Dazu müssen Fachkräfte ihre demokratiebildende Aufgabe annehmen, ihre Rolle reflektieren und über entsprechende pädagogische Kompetenzen verfügen.“ (Quelle: Bertelsmann Stiftung) Förderung gesellschaftlichen Engagements Benachteiligter in der offenen Kinder- und Jugendarbeit – Erfolge und Schwierigkeiten
1.7
Digitale Medien in der Jugendarbeit (Wienxtra)
Wienxtra-Medienzenzentrum (Hrsg.): Screenagers – Digitale Medien in der österreichischen Jugendarbeit, Wien 2016. „Die Studie des beleuchtet den Einsatz digitaler Medien in der österreichischen Jugendarbeit. Sie zeigt die Einstellungen der Jugendarbeiter/innen dazu und beleuchtet Chancen und Hindernisse mit Jugendlichen mit Medien zu arbeiten. Auszug aus den Ergebnissen: Kluft zwischen Mediennutzung und -kompetenz Mediennutzung eignen sich Jugendliche selbst an. Tutorials und Austausch untereinander spielen dabei eine große Rolle. Auffallend bei Jugendlichen ist der große Spalt zwischen der Mediennutzung und -kompetenz. Besonders bei Themen wie Datenmissbrauch, unangenehme Begegnungen oder Konflikte sind große Defizite feststellbar. Jugendarbeiter/innen sowie Jugendliche sehen in diesen Fragen ein starkes Bildungspotential in der Jugendarbeit. Jugendarbeit online und offline wichtig
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Forschungsergebnisse und Studien Begegnungen mit Jugendlichen online sind nach der Ansicht der Studien-Teilnehmer/innen wertvoll, ersetzen Offline-Begegnungen aber nicht (80% Zustimmung). Formen der Jugendarbeit, die ausschließlich auf Online-Kontakten mit Jugendlichen basieren, sind analog dazu für 26% der Teilnehmer/innen vorstellbar. Jugendarbeiter/innen offen für Medieneinsatz Seitens der Jugendarbeiter/innen herrscht eine positive Grundhaltung gegenüber der Nutzung digitaler Medien. Ihr Interesse in diesem Bereich mehr dazu zu lernen ist groß. Die Studien-Teilnehmer/innen sind sich einig (95% Zustimmung): Die Jugendarbeit muss sich mit digitalen Medien beschäftigen, um an den mediatisierten Lebenswelten von Jugendlichen dranzubleiben.“ (Quelle: Wienxtra) Screenagers – Digitale Medien in der österreichischen Jugendarbeit
2.
Ausbildung und Arbeit für junge Migranten/-innen
2.1
Typisierung von Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand (IAB)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): Typisierung von Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand. Nürnberg 2016 „Die schulische Bildung der über 18-jährigen Asylbewerber, die 2015 registriert wurden, ist polarisiert. Gewichtet mit der Bleibewahrscheinlichkeit geben 25 Prozent der Asylbewerber an, keine oder nur eine Grundschule, 26 Prozent eine Mittel- oder Fachschule und 46 Prozent ein Gymnasium, eine Fachhoch- oder Hochschule besucht zu haben. Die vorliegenden Daten sprechen dafür, dass das Niveau der beruflichen Bildung geringer ist als das der Schulbildung. […] Im Aktuellen Bericht werden die Folgen der Flüchtlingsmigration auf die Zunahme des Arbeitsangebots und deren Wirkungen, die Typisierung der Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand sowie Konsequenzen für Arbeitsmarktintegration und Qualifizierung dargestellt.“ (Quelle: IAB) Typisierung von Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand
2.2
Geflüchtete Menschen in Deutschland – Warum sie kommen, was sie mitbringen und welche Erfahrungen sie machen (IAB)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): IAB-Kurzbericht 15/2016 – Geflüchtete Menschen in Deutschland – Warum sie kommen, was sie mitbringen und welche Erfahrungen sie machen, Nürnberg 2016. „ Bisher ist wenig über die Lebensumstände von geflüchteten Menschen in Deutschland bekannt. In einer qualitativen Studie wurden 123 Geflüchtete nach den Umständen der Flucht, ihren Einstellungen und Erwartungen, Bildungsbiografien und ersten Erfahrungen in Deutschland befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Geflüchteten sehr unterschiedliche Voraussetzungen für ein Leben in Deutschland mitbringen. Gemeinsam ist ihnen eine hohe Arbeitsmotivation und Integrationsbereitschaft.“ (Quelle: IAB) 36
Forschungsergebnisse und Studien IAB-Kurzbericht 15/2016 – Geflüchtete Menschen in Deutschland – Warum sie kommen, was sie mitbringen und welche Erfahrungen sie machen
2.3
Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen angesichts neuer Herausforderungen und Megatrends (Bertelsmann Stiftung)
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen angesichts neuer Herausforderungen und Megatrends, Gütersloh 2016. „Jeder zweite Betrieb bietet Ausbildungsmöglichkeiten für junge und ungelernte Migranten sowie reguläre Arbeitsplätze an. Jeder dritte hilft bei der Eingliederung in die Arbeitswelt durch berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen sowie Berufsinformationen. Diejenigen Unternehmen, die Flüchtlinge bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen, stellen mehrheitlich (62 Prozent) zusätzliche Praktikumsplätze zur Verfügung. Etliche Betriebe sehen in der Zuwanderung von Flüchtlingen mittelfristig Chancen für den deutschen Arbeitsmarkt. Gut zwei Fünftel erwarten positive direkte Effekte. Sie glauben, dass es leichter werde, besonders motivierte und lernbereite Mitarbeiter zu finden, wenn Flüchtlinge dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden. Zudem hofft die Hälfte der Unternehmen auf einen Zuwachs an interkultureller Kompetenz der Mitarbeiter, da sich in kulturell gemischten Teams das Potenzial und die Kreativität der Mitglieder besser entfalten könne.“ (Bertelsmann Stiftung) Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen angesichts neuer Herausforderungen und Megatrends
2.4
Unterstützungsmaßnahmen für Schutzberechtigte – Die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Unterstützungsmaßnahmen für Schutzberechtigte – Die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt, Nürnberg 2016. „Die Studie beleuchtet die integrations- und arbeitsmarktpolitischen Instrumente, mit denen die soziale und ökonomische Absicherung von Schutzberechtigten in Deutschland gewährleistet werden soll. Ein Fokus der Studie liegt auf Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Schutzberechtigte haben zum einen Zugang zu allen Instrumenten der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik. Somit stehen ihnen einerseits sämtliche Maßnahmen zur Verfügung, die zur Eingliederung von deutschen Staatsbürgern in den Arbeitsmarkt entwickelt wurden. Andererseits sind sie auch im Fall der Arbeitslosigkeit zu denselben Bedingungen abgesichert wie Deutsche. Damit hängt das Niveau der sozialen Absicherung nicht vom Aufenthaltsstatus ab, sondern davon, ob der Betreffende in den Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende fällt. Schutzberechtigte sind folglich mindestens auf dem Niveau des soziokulturellen Existenzminimums abgesichert. Ergänzend zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten profitieren Schutzberechtigte auch durch Integrationskurse, durch die sie Zugang zu umfassenden Sprach- und Orientierungskurs haben. Das IQ-Netzwerk und das ESF-BAMF-Programm sind weitere Instrumente zur Integration in den Arbeitsmarkt, von denen auch Schutzberechtigte Gebrauch machen können. Sie können dadurch die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen 37
Forschungsergebnisse und Studien feststellen lassen und haben zudem auch Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen.“ (Quelle: BAMF) Unterstützungsmaßnahmen für Schutzberechtigte – Die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt
2.5
Kultur prägt Arbeitsmarkterfolg – Was für die Integration von Muslimen wichtig ist (WZB)
Koopmans, Ruud: Auch Kultur prägt Arbeitsmarkterfolg. Was für die Integration von Muslimen wichtig ist. In: WZB Mitteilungen Heft 151, Berlin 2016. „Überall in Europa haben muslimische Migranten eine geringere Arbeitsbeteiligung als Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft. Als ein Grund für die geringe Integration auf dem Arbeitsmarkt wird oft ethnische Diskriminierung angeführt. Die Studie von Ruud Koopmans, für die 7.000 Menschen in sechs europäischen Ländern befragt wurden, kommt zu anderen Ergebnissen. Ethnische Diskriminierung ist zwar ein reales Phänomen, doch die Arbeitsmarktbeteiligung muslimischer Frauen und Männer wird in erster Linie durch soziokulturelle Faktoren beeinflusst. Vor allem religiöse Unterschiede erweisen sich in Einwanderungsgesellschaften als integrationshemmend. Am offensichtlichsten ist das bei Auffassungen über Geschlechterrollen, die oft religiös legitimiert werden. Ruud Koopmans‘ Analysen zeigen, dass die niedrige Arbeitsmarktpartizipation von muslimischen Frauen und die hohen Arbeitslosigkeitsraten von Muslimen nahezu vollständig auf defizitäre Sprachkenntnisse, fehlende interethnische soziale Kontakte sowie traditionelle Geschlechterrollenverständnisse zurückzuführen sind. Gerade in diesen Bereichen schneiden Muslime schlechter ab und sind traditioneller eingestellt als die meisten anderen Migrantengruppen. Diskriminierung durch Arbeitgeber hat dagegen nur einen geringen Einfluss auf die Arbeitsmarktbeteiligung von Muslimen. Für die Untersuchung wurden 7.000 Personen in sechs europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien, Belgien und der Schweiz) befragt, die in vier mehrheitlich muslimische Migrantengruppen sowie eine nichtmuslimische Vergleichsgruppe ohne Migrationshintergrund aufgeteilt wurden.“ (Quelle: WZB) Zusammenfassung der Studie: „Auch Kultur prägt Arbeitsmarkterfolg. Was für die Integration von Muslimen wichtig ist“ Studie: Does Assimilation Work? Sociocultural Determinants of Labour Market Participation of European Muslims
2.6
Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (IAB)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): IAB-Kurzbericht 13/2016 – Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Nürnberg 2016. „Kinder und Jugendliche, die ohne Angehörige in Deutschland Zuflucht suchen, gelten rechtlich als besonders schutzwürdig. Ihre Zahl hat stark zugenommen. Im Jahr 2015 sind nach vorläufigen Zahlen über 50.000 unbegleitete Minderjährige nach Deutschland gekommen. Seit dem Jahr 2008 öffnet Deutschland für viele dieser unbegleiteten Minderjährigen schrittweise den Ausbildungsmarkt. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften widmen ihnen hohe Aufmerksamkeit und treten für ihre Integration in Ausbildung ein. In einigen 38
Forschungsergebnisse und Studien Bundesländern wie Hamburg und Bayern bauen Berufsschulen Angebote auf, die unbegleitete Minderjährige und andere Zugewanderte auf eine Ausbildung vorbereiten. Die Jugendhilfe unterstützt die jungen unbegleiteten Flüchtlinge bei ihrer Integration und Ausbildung. Mit der Volljährigkeit fällt diese Unterstützung aber häufig weg. ‚Diese Begrenzung kann Aufnahme und Verbleib in Ausbildung gefährden. Die interviewten Experten empfehlen eine Unterstützung über die Volljährigkeit hinaus‘, schreiben die IAB-Forscherinnen in ihrer Studie. Die von den IAB-Forscherinnen interviewten Experten beobachten bei vielen unbegleiteten Minderjährigen teils tiefe Verwundungen, aber auch große psychische und physische Stärke. Diese könne den Jugendlichen auch bei einer Ausbildung zugutekommen, so die Forscherinnen. Je nach Aufenthaltsstatus – als Asylsuchende, Geduldete oder anerkannte Flüchtlinge – haben unbegleitete Minderjährige teils unterschiedlichen Zugang zu Ausbildung und Ausbildungsförderung. Die IAB-Forscherinnen argumentieren: ‚Würden die Zugänge weiter erleichtert, wären Betriebe und unbegleitete Minderjährige entlastet. Ausbildung eröffnet den jungen Menschen Perspektiven, selbst wenn sie später in ihre Herkunftsländer zurückkehren.‘ Die Studie beruht unter anderem auf Interviews mit 34 Fachleuten aus dem Bildungssystem, Beratern des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Bleiberechtsprogramms und Mitarbeitern von Ausländerbehörden auf der Sachbearbeitungs- und Leitungsebene.“ (Quelle: IAB) IAB-Kurzbericht 13/2016 – Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
2.7
Studium nach der Flucht? – Angebote deutscher Hochschulen für Studieninteressierte mit Fluchterfahrung (Schammann/Younso)
Schammann, H./Younso, C.: Studium nach der Flucht? – Angebote deutscher Hochschulen für Studieninteressierte mit Fluchterfahrung, Hildesheim 2016. Seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 engagieren sich viele deutsche Hochschulen für Asylsuchende. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Geflüchteten die Aufnahme oder Fortsetzung ihres Studiums ermöglicht werden kann. Es geht darum, Potenziale der neu Zugewanderten zu heben und ihnen eine Perspektive zu geben. Eine Studie der Universität Hildesheim, gefördert von der Stiftung Mercator, hat die Angebote für Studieninteressierte mit Fluchterfahrung nun erstmals untersucht. Die qualitative Erhebung fand an neun deutschen Hochschulen statt, darunter sieben Universitäten (Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, München, Oldenburg) und zwei Fachhochschulen (Lübeck, Magdeburg-Stendal). Analysiert wurden Ausprägung und Zielgruppen der Angebote, aber auch Konfliktlinien und organisatorische Herausforderungen. (Quelle: Stiftung Mercator) Studium nach der Flucht? – Angebote deutscher Hochschulen für Studieninteressierte mit Fluchterfahrung
39
Forschungsergebnisse und Studien 3.
Berufliche Bildung und Kompetenzentwicklung
3.1
Ausbildungsreport 2016 (DGB-Jugend)
DGB-Bundesvorstand (Hrsg.): Ausbildungsreport 2016, Berlin 2016. „Die duale Ausbildung ist in Gefahr: 41.000 Ausbildungsstellen sind 2015 unbesetzt geblieben, der höchste Stand seit 1996. Nur noch jeder fünfte Betrieb bildet aus, gleichzeitig gingen über 282.000 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Bewerber_innen für einen Ausbildungsplatz leer aus – und über 270.000 stecken im Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung fest. Unbesetzte Ausbildungsstellen finden sich in jenen Branchen, die im Ausbildungsreport in der Qualität schlecht abschneiden. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen sind keine Seltenheit. ‚Es bleibt absolut unbegreiflich, dass einzelne Branchen ihrer Verantwortung nach einer guten Ausbildung nicht nachkommen, schlechte Ausbildungsbedingungen akzeptieren und die duale Ausbildung in Deutschland damit in Gefahr bringen. Unser Ausbildungsreport bestätigt erneut, wie wichtig eine Anpassung des rechtlichen Rahmens im Rahmen einer Gesetzesnovellierung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist‘, betont Florian Haggenmiller bei der Vorstellung des elften Ausbildungsreports zum Ausbildungsstart am 01. September 2016 in Berlin.“ (Quelle: DGB) Ausbildungsreport 2016
3.2
Warum so viele Ausbildungsverträge zwischen Jugendlichen und Betrieben vorzeitig gelöst werden (Vodafone Stiftung)
Vodafone Stiftung Deutschland gGmbH (Hrsg.): Reden ist Gold – Warum so viele Ausbildungsverträge zwischen Jugendlichen und Betrieben vorzeitig gelöst werden – und was man dagegen tun kann, Düsseldorf 2016. „Fast ein Viertel aller beruflichen Ausbildungsverträge wird jedes Jahr vorzeitig gelöst. Einer der Hauptgründe dafür sind Konflikte, die oftmals auf eine mangelnde oder misslungene Kommunikation zwischen Auszubildenden und Betrieben zurückzuführen sind. Dies zeigt eine Studie des Soziologischen Forschungsinstituts (SOFI) an der Georg-August-Universität Göttingen, die von der Vodafone Stiftung gefördert wurde. […] Die Studie hatte daher das Ziel die Ursachen für vorzeitige Vertragslösungen in der Berufsausbildung zu ergründen, denn diese lassen sich allein durch Auswertung amtlicher Statistiken nur schwer er-fassen. Zwar gibt es hierzu bereits Befragungen von Auszubildenden und Betrieben, bei denen aber oft der jeweils anderen Seite die Verantwortung für die Vertragslösung zugeschoben wird. ‚Deshalb haben wir erstmals systematisch Ausbildungsbegleiter befragt, also externe Vermittler, die Jugendliche und Betriebe beraten‘, so der Studienleiter des SOFI, Dr. Harald Wolf.“ (Quelle: Vodafone Stiftung) Reden ist Gold – Warum so viele Ausbildungsverträge zwischen Jugendlichen und Betrieben vorzeitig gelöst werden – und was man dagegen tun kann
40
Forschungsergebnisse und Studien 3.3
Ausbildungschancen für alle – Neue Konzepte für den Übergang in Ausbildung (Gerhard Christe)
Christe, G.: Ausbildungschancen für alle – Neue Konzepte für den Übergang in Ausbildung, Bonn 2016. „Trotz frei bleibender Stellen suchen viele junge Menschen vergeblich nach einem Ausbildungsplatz. Denn auch in der beruflichen Bildung steigen die Anforderungen. Die Studie stellt Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungschancen von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen vor: Wie kann sichergestellt werden, dass sie nicht abgehängt werden, sondern Zugang zu einer beruflichen Qualifizierung bekommen?“ (Quelle: FES) Ausbildungschancen für alle – Neue Konzepte für den Übergang in Ausbildung
3.4
Durchlässigkeit als mehrdimensionale Aufgabe – Bedingungen für flexible Bildungsübergänge (FES)
Banscherus, U./Bernhard, N./Graf, L.: Durchlässigkeit als mehrdimensionale Aufgabe – Bedingungen für flexible Bildungsübergänge, Bonn 2016. „Das Ausbildungssystem ist durch eine starke Trennung zwischen typischen Frauenberufen und Männerberufen gekennzeichnet. Typische Frauenberufe sind jedoch meist durch schlechte Arbeitsbedingungen sowie geringe Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Die Studie beantwortet am Beispiel des Erzieher_innenberufs die Frage, ob und wie Bildungschancen in typischen Frauenberufen durch Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung verbessert werden können.“ (Quelle: FES) Durchlässigkeit als mehrdimensionale Aufgabe – Bedingungen für flexible Bildungsübergänge
3.5
Mehr soziale Fähigkeiten senken das Armutsrisiko (Institut zur Zukunft der Arbeit)
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (Hrsg.): The Formation of Prosociality: Causal Evidence on the Role of Social Environment, Bonn 2016. „Das Wohlstandsgefälle in Deutschland wird immer wieder kontrovers diskutiert: Mehr finanzielle Umverteilung, fordern die einen, während andere betonen, dass Ungleichheit auch ein Ansporn sein kann, sich anzustrengen. Fast alle Argumentationen kommen zu dem Schluss: mehr Bildung führe zu mehr wirtschaftlichem Erfolg. Das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit legt den Fokus auf einen anderen Aspekt von Ungleichheit. In einer mehrjährigen Studie mit 700 Kindern und ihren Müttern weisen die Forscher nach, die Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten von einem Menschen beeinflusen das Armutsrisiko. Die sozialen Fähigkeiten von Menschen seien entscheidend für den beruflichen Erfolg und damit auch für den Lebensstandard, betonen die Bonner Wissenschaftler. Anhand von Fragebögen, Interviews und Verhaltensexperimenten konnten die Wissenschaftler das prosoziale Verhalten von Kindern und deren Eltern erstmals ganzheitlich messen. Die Auswertung ergab, dass Grundschulkinder aus Familien mit höherem Einkommen 41
Forschungsergebnisse und Studien und Bildungsstand im Schnitt deutlich prosozialer agieren als sozial benachteiligte Gleichaltrige. Die Studie steht als Diskussionspapier des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in englischer Sprache über den aufgeführten Link zur Verfügung.“ (Quelle: IZA) The Formation of Prosociality: Causal Evidence on the Role of Social Environment
3.6
Mehr Mitbestimmung, Mehr Ausbildung (Hans-Böckler-Stiftung)
Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): Böckler Impuls 10/2016 – Corporate Governance – Mehr Mitbestimmung, mehr Ausbildung, Berlin 2016. Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): Der Mitbestimmungsindex MB-IX – Wirkungen der Mitbestimmung für die Corporate Governance nachhaltiger Unternehmen, Berlin 2016. „Wie wirkt sich die Unternehmensmitbestimmung […] die Nachhaltigkeit der Geschäftspolitik aus? […] Um Aussagen über die Wirkung der Mitbestimmung treffen zu können, haben Forscher vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung einen Indikator konstruiert, der im Detail erfasst, bis zu welchem Grad Mitbestimmung in den Unternehmen verankert ist. Damit können sie zwischen Unternehmen mit mehr und solchen mit weniger Mitbestimmung unterscheiden – und zum Beispiel deren soziale oder ökonomische Performance vergleichen. […] Bei einer der ersten praktischen Anwendungen […] zeigt sich: Firmen mit null Punkten bei der Mitbestimmung haben einen geringeren Anteil von dual Auszubildenden an den Beschäftigten in Deutschland als mitbestimmte. Im Gegensatz zur Mitbestimmung haben Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit keinen statistisch messbaren Einfluss auf die Ausbildungsquote. Gerade im Zeitverlauf lässt sich […] ein klarer Zusammenhang zwischen Mitbestimmung und nachhaltiger Unternehmensführung erkennen: Während der Finanzkrise waren die durchschnittlichen Ausbildungsquoten in mitbestimmten Unternehmen ‚durchgängig höher und wiesen eine höhere Kontinuität auf‘ als in Firmen ohne Arbeitnehmerbeteiligung.“ (Quelle: Hans-Böckler-Stiftung) Böckler Impuls 10/2016 – Corporate Governance – Mehr Mitbestimmung, mehr Ausbildung Der Mitbestimmungsindex MB-IX – Wirkungen der Mitbestimmung für die Corporate Governance nachhaltiger Unternehmen
3.7
Wenn aus Kompetenzen berufliche Chancen werden (Bertelsmann Stiftung)
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Wenn aus Kompetenzen berufliche Chancen werden, Gütersloh 2015. „In Deutschland und in vielen anderen europäischen Staaten wird darüber diskutiert, wie Erfahrungswissen sichtbar und beruflich verwertbar gemacht werden kann. […] Kompetenzen […], die Menschen informell in Beruf und Freizeit oder non-formal in der Weiterbildung erwerben, gelten bisher wenig – obwohl sie für die berufliche Handlungsfähigkeit in vielen Fällen bedeutender sein können als das formell zertifizierte Wissen. Insbesondere Menschen ohne formalen Schul- oder Berufsabschluss, aber mit langjähriger Berufserfahrung, und Menschen mit im Ausland erworbenen Berufskompetenzen könnten 42
Forschungsergebnisse und Studien von einer Validierung informellen und non-formalen Lernens profitieren. Hier kann Deutschland viel von seinen europäischen Nachbarn lernen. Experten aus verschiedenen europäischen Staaten untersuchten ihre jeweiligen nationalen Anerkennungssysteme mit dem Ziel, Transfermöglichkeiten von good practices für Deutschland zu finden. Die Ergebnisse flossen in eine Studie ein. Die Untersuchung analysiert die Anerkennungssysteme von sieben Staaten entlang von fünf Kernelementen und gibt Anregungen für den Transfer einzelner Kernelemente von einem Land auf das andere. Die fünf Kernelemente sind: Recht, Verfahren und Instrumente, Finanzierung, Institutionalisierung und Support. Wichtige Prinzipien eines erfolgreichen Anerkennungssystems non-formal und informell erworbener Kompetenzen sind der einfache Zugang für alle Zielgruppen, die Gleichartigkeit oder zumindest Gleichwertigkeit der Abschlüsse, die Akzeptanz bei Unternehmen und die Bekanntheit der Verfahren und Zertifikate bei Zielgruppen und Unternehmen.“ (Quelle: Bertelsmann Stiftung) Wenn aus Kompetenzen berufliche Chancen werden
3.8
Anerkennung informellen und non-formalen Lernens in Deutschland (BIBB)
Bundesinstitut für Berufliche Bildung (Hrsg.): Anerkennung informellen und non-formalen Lernens in Deutschland – Ergebnisse aus dem BIBB-Expertenmonitor Berufliche Bildung 2015, Bonn 2016. In Deutschland „wird diskutiert, wie die Anerkennung informell und non-formal erworbener Kompetenzen gestaltet werden kann bzw. soll. Der BIBB-Expertenmonitor Berufliche Bildung will einen Beitrag zu dieser Diskussion liefern, indem er zu dieser Frage ein Meinungsbild von Berufsbildungsexpertinnen und -experten einholt. 324 Expertinnen und Experten beteiligten sich an der Befragung zur Anerkennung informellen und non-formalen Lernens in Deutschland, was einer Quote von 39 Prozent entspricht. Insgesamt messen die Befragten der Anerkennung informellen und non-formalen Lernens eine hohe Bedeutung bei. Drei von vier Expertinnen und Experten sind der Meinung, dass informelles und non-formales Lernen in Deutschland mehr gewürdigt werden muss und 70% sprechen sich für ein deutschlandweit einheitliches Anerkennungssystem aus. Dabei sehen die Expertinnen und Experten darin vor allem Chancen für die Teilnehmenden und für Betriebe. Gleichzeitig erkennen sie die noch notwendigen Anstrengungen, denn die bisherigen Verfahren wie beispielweise die Externenprüfung werden mehrheitlich als unzureichend erachtet. (Quelle: BIBB) Anerkennung informellen und non-formalen Lernens in Deutschland – Ergebnisse aus dem BIBBExpertenmonitor Berufliche Bildung 2015
3.9
Junge Menschen mit Behinderung: Reha-Verfahren helfen beim Berufseinstieg (IAB)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): IAB-Kurzbericht 7/2016 – Junge Menschen mit Behinderung – Reha-Verfahren helfen beim Berufseinstieg „Die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist eine wichtige Aufgabe der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Dabei ist die Integration in Erwerbsarbeit ein zentraler Aspekt gesellschaftlicher Teilhabe. Gesetzlich verankert ist die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Dritten Sozialgesetzbuch. Als behindert gelten Menschen, ‚[...] deren 43
Forschungsergebnisse und Studien Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung [...] nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.‘ (§ 19 Abs. 1 SGB III). Explizit eingeschlossen werden außerdem Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Mit den ‚Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben‘ (LTA) wird die berufliche Rehabilitation in der Ersteingliederung gefördert. Diese richtet sich an Jugendliche, die direkt aus dem Schulsystem kommen und an Personen, die noch keine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben bzw. weniger als drei Jahre beschäftigt waren. Die Unterstützungsleistungen beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben sollen eine dauerhafte Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Im Juni 2015 wurden laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2015) 122.444 Personen im Rahmen der beruflichen Ersteingliederung gefördert.“ (Quelle: IAB) Die Autoren der Studie zeigen auf, dass auch junge Menschen mit körperlichen Behinderungen ein geringeres Bildungsniveau erreichen und ihnen deshalb Reha-Verfahren beim Berufseinstieg helfen. IAB-Kurzbericht 7/2016 – Junge Menschen mit Behinderung – Reha-Verfahren helfen beim Berufseinstieg
44
Programme in Bund und Ländern
1.
Initiative Bildungsketten (BMBF/BMAS)
Bundesministerium für Bildung und Forschung/Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): www.bildungsketten.de, Bonn 2016. „Die Initiative Bildungsketten trägt dazu bei, die Förderinstrumente von Bund, BA und Ländern besser miteinander zu verzahnen. Dazu schließen Bund, Länder und BA landesspezifische Vereinbarungen zum Übergang Schule – Beruf. Dadurch sollen kohärentere Strukturen in der Berufsorientierung und am Übergang Schule-Beruf geschaffen, alle Jugendlichen individuell unterstützt und der Fachkräftenachwuchs der Wirtschaft gesichert werden. Mit folgenden Ländern wurde bereits eine Vereinbarung unterzeichnet: Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen. Die Initiative ‚Bildungsketten‘ ist ein wesentlicher Bestandteil der Allianz für Aus-und Weiterbildung 2015-2018.“ (Quelle: Bildungsketten.de) Bildungsketten
2.
Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF (BMBF)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) Flüchtlinge praxisnah in eine Ausbildung im Handwerk bringen, Berlin 2016. „Das Programm ‚Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF‘ soll junge Flüchtlinge für eine betriebliche Ausbildung im Handwerk fit machen. Es ist die dritte Stufe der Initiative ‚Wege in Ausbildung für Flüchtlinge‘. Die erste Stufe ist ein Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die zweite Stufe ist die BA-Maßnahme ‚Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk – PerjuF‘. Nach der zweiten Stufe nehmen junge Flüchtlinge am Programm ‚Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF‘ teil. Zunächst testen die jungen Flüchtlinge in Lehrwerkstätten, ob die ausgewählten Ausbildungsberufe tatsächlich ihrer persönlichen Eignung und Neigung entsprechen. Im Anschluss daran erproben sie sich in ihrem Wunschberuf im Betrieb. Während der gesamten Dauer wird ihnen Fachsprache vermittelt und jeder profitiert von einer intensiven, individuellen Begleitung. Im Anschluss sollen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden. Das Handwerk stellt dafür die notwendigen Ausbildungsplätze zur Verfügung. Das Programm ist zunächst auf 24 Monate angelegt. Ziel ist die Integration von bis zu 10.000 Flüchtlingen in eine HandwerksAusbildung.“ (Quelle: BMBF) Flüchtlinge praxisnah in eine Ausbildung im Handwerk bringen Förderrichtlinie
45
Programme in Bund und Ländern 3.
Perspektiven für junge Flüchtlinge (BA)
Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Perspektiven für junge Flüchtlinge, Nürnberg 2016. „Die Bundesagentur für Arbeit informiert zum neuen Produkt ‚Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerjuF‘. Ziel der Maßnahme ist es, jungen Flüchtlingen Orientierung im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu geben und Kenntnisse über Zugangswege, Aufbau und Funktionsweise des deutschen Ausbildung- und Arbeitsmarktes zu vermitteln. Insbesondere junge Menschen unter 25 Jahren sollen damit eine eigenständige Berufswahlentscheidung treffen können und vorrangig eine Ausbildung aufnehmen. Einkauf und Zugang zur Maßnahme erfolgt über die Arbeitsagenturen und die Jobcenter.“ (Quelle: BA) Perspektiven für junge Flüchtlinge
4.
100.000 Arbeitsgelegenheiten in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (BMAS)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Kabinett macht Weg frei für 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, Berlin 2016. „Das Bundeskabinett hat in Berlin grünes Licht gegeben für das Arbeitsmarktprogramm ‚Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)‘ zur Schaffung von 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge sowie für eine Verwaltungsvereinbarung des BMAS mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Durchführung des Programms. Nach Zustimmung der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit kann das Programm damit zum 1. August 2016 starten. Die mittels des Programms entstehenden 100.000 Arbeitsgelegenheiten erfüllen eine doppelte Funktion: Zum einen sollen Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden und Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland erhalten. Zum anderen entstehen so sinnvolle Beschäftigungen in und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen, um Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, zum Gemeinwohl beizutragen und sich einzubringen.“ (Quelle: BMAS) Kabinett macht Weg frei für 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge
5.
Evaluation des BMBF-Programms zur „Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BIBB)
Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Evaluation des BMBF-Programms zur „Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten, Bonn 2016. „Den empirischen Kern des dritten Zwischenberichts bilden in der 7., 8. und 9. Klasse wiederholte qualitative Interviews mit 194 Schülerinnen und Schülern sowie eine quantitativ ausgerichtete Befragung von 2170 Schülerinnen und Schülern aus Abgangsklassen. Diese liefern erfreuliche Erkenntnisse über die Wirkungen des Berufsorientierungsprogramms: Die Berufswahlkompetenz ist bei den Teilnehmenden des Berufsorientierungsprogramms signifikant höher als bei der Kontrollgruppe. Auch zeigt sich ein „Multiplikatoreneffekt“ für andere Angebote der Berufsorientierung. Das heißt, Jugendliche, die am Berufsorientierungsprogramm teilgenommen habe, bewerten Maßnahmen im Anschluss wie das Betriebspraktikum fast durchweg positiver und können daraus für sich einen stärkeren Nutzen ziehen.
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Programme in Bund und Ländern Dies deckt sich mit den Intentionen des Programms, dass die Erfahrungen der Werkstatttage für eine passgenaue Auswahl der Praktika genutzt werden sollen“ (Quelle: BIBB) Evaluation des BMBF-Programms zur „Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
6.
„Zukunftsstarter" als Nachfolger des „Spätstarter“-Programms
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Zukunftsstarter, Berlin 2016. Mit rund 100.000 Eintritten in Fördermaßnahmen innerhalb von drei Jahren kann das Programm "Ausbildung wird was - Spätstarter gesucht" eine positive Bilanz ziehen. Die gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Verwaltungsrates der BA wird deshalb unter neuem Namen und mit erweiterten Fördermöglichkeiten fortgesetzt. Im Programm "Spätstarter gesucht" wurden junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung angesprochen. Ziel war und ist es, sie für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Junge Erwachsene ohne berufliche Ausbildung bleiben auch weiterhin im Fokus der Unterstützung von Jobcentern und Arbeitsagenturen. Ihnen wollen wir helfen, sich durch Weiterbildung eine bessere Voraussetzung für ihr weiteres Erwerbsleben zu erarbeiten. Durch die Digitalisierung und Fachkräfteengpässe ist ein beruflicher Abschluss wichtiger denn je. Daher haben sich BMAS und BA mit Vorstand und Verwaltungsrat darauf verständigt, die Anstrengungen des Programms "Spätstarter" im Bereich der Aus- und Weiterbildung junger Erwachsener mit verstärktem Engagement und unter dem neuen Namen "Zukunftsstarter" fortzusetzen. Ziel der Initiative ist, bis Ende 2020 120.000 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine berufsabschlussorientierte Qualifizierung zu gewinnen. (Quelle: BMAS) Zukunftsstarter
7.
Berufsbezogene Sprachförderung gem. § 45a (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Überblick zur berufsbezogenen Sprachförderung gem. § 45a, Nürnberg 2016. „Ab 01. Juli 2016 erweitert der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die berufsbezogene Deutschsprachförderung wird zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom BAMF umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf: In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprachund Weiterqualifizierungsmodulen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden. (Quelle: BAMF) Überblick zur berufsbezogenen Sprachförderung gem. § 45a
47
Programme in Bund und Ländern 8.
Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung (BMBF)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Kulturelle Bildung für junge erwachsene Flüchtlinge, Berlin 2016. „Kulturelle Bildung kann dabei unterstützen, Erlebtes zu verarbeiten und Neues zu verstehen. Vor allem Flüchtlingen im jungen Erwachsenenalter, die nicht mehr zur Schule gehen und oft eine längere Zeit bis zum Übergang in eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit überbrücken müssen, kann kulturelle Bildung die Möglichkeit bieten, die deutsche Sprache zu erlernen und gleichzeitig die Kultur in Deutschland kennen zu lernen. Deshalb fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) künftig im Rahmen von „Kultur macht stark“ Angebote der kulturellen Bildung für Flüchtlinge zwischen 18 und 26 Jahren. Bis Ende 2017 stellt das BMBF hierfür zusätzlich zehn Millionen Euro zur Verfügung.“ (Quelle: BMBF) Kulturelle Bildung für junge erwachsene Flüchtlinge
9.
Gut drauf (BZgA)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Gut drauf – Bewegen, entspannen, essen – aber wie!, Köln 2016. „GUT DRAUF ist ein Programm der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verbesserung der Gesundheit von Mädchen und Jungen im Alter von 5 bis 18 Jahren. Die Gesundheit soll durch Angebote zur gesunden Ernährung, ausreichenden Bewegung und Stressregulation beeinflusst werden. Die Aktion setzt dabei an den Interessen und Bedürfnissen von Mädchen und Jungen an. ‚GUT DRAUF‘ bietet Kindern und Jugendlichen Spannung, Spaß und Abwechslung – für ein gesünderes Aufwachsen (Quelle: BZgA) Gut drauf – Bewegen, entspannen, essen – aber wie!
48
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen
1.
Berufliche Aus- und Weiterbildung
1.1
Jahresbericht 2015 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Bundesinstitut für Berufsbildung: Jahresbericht 2015, Bonn 2016. „Die Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung und Arbeit ebenso wie die Veränderung der beruflichen Anforderungen durch die Digitalisierung sind zentrale aktuelle Aufgaben für die Berufsbildung in Deutschland. ‚Sie ist grundsätzlich gut aufgestellt, um den anstehenden Herausforderungen gerecht zu werden. Dennoch müssen bestehende Instrumente auf den Prüfstand, muss die berufliche Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt und zukunftsorientiert gestaltet werden‘, betont der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser. Daten, Analysen und Programme des BIBB liefern wichtige Grundlagen dafür. Hierüber informiert der Jahresbericht 2015 des BIBB. ‚Es bleibt wichtig, Betriebe bei der Ausbildung zu unterstützen, die Qualität in der beruflichen Bildung weiterzuentwickeln und die berufliche Bildung dadurch zu öffnen, dass sie unterschiedliche Lernvoraussetzungen berücksichtigt‘, so Esser weiter. Wie die Digitalisierung das Arbeiten und Lernen von morgen verändert, welche Fortbildungsformen chancenreich sind und zu welchem Zweck das BIBB eine Task Force zum Thema ‚Geflüchtete‘ gebildet hat – dies sind Fragen, auf die der BIBB-Jahresbericht 2015 unter anderem eingeht.“ (Quelle: BIBB) Jahresbericht 2015
1.2
SOZIAL EXTRA, Ausgabe 3/2016: Jugendberufshilfe – Gerechte Übergänge oder ungerechter Ausschluss? (Springer Fachmedien)
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (Hrsg.): Sozial Extra – Zeitschrift für Soziale Arbeit Ausgabe 3/2016 - Jugendberufshilfe – Gerechte Übergänge oder ungerechter Ausschluss?, Wiesbaden 2016. Diese Ausgabe der Zeitschrift SOZIAL EXTRA behandelt ausführlich das Thema der Jugendberufshilfe. In ihr finden Sie u. a. folgende Beiträge:
Jugendberufshilfe revisited – Modernisierungsprobleme und Strukturkonflikte des berufsintegrativen Übergangssystems (Autor: Sven Heuer)
Aktivierungspolitische Governance und arbeitsgesellschaftliche Teilhabe!? – Die wirkungsbezogene Neuordnung des berufsintegrativen Übergangssystems und seine professionspolitischen Folgen (Autoren: Sven Heuer, Norbert Wohlfahrt)
Arbeitsmarktbezogene Jugendsozialarbeit als Iteration des Kapitalismus – Überlegungen zur Situation arbeitsmarktbezogener Jugendsozialarbeitt (Autor: Mark Humme)
Teilhabegerechtigkeit und Inklusion als Handlungsorientierung der Jugendberufshilfe – Auf dem Weg zu inklusive(re)n Arbeitsmärkten (Autor: Andreas Oehme)
49
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen
Kritische Professionalität in der Jugendberufshilfe – Skizze methodischkonzeptioneller Handlungsmaxime und praxisorientierte Impulse (Autorin: Ruth Enggruber
Diese Zeitschrift können Sie unter folgendem Link kostenpflichtig bestellen: Sozial Extra – Zeitschrift für Soziale Arbeit Ausgabe 3/2016 - Jugendberufshilfe – Gerechte Übergänge oder ungerechter Ausschluss?
1.3
Arbeitshilfe: Werkpädagogische Angebote im Übergang Schule – Beruf (Der Paritätische Gesamtverband)
Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.): Paritätische Arbeitshilfe 14 – Werkpädagogische Förderangebote im Übergang Schule – Beruf. Berlin 2016. „Die Arbeitshilfe 14 ‚Werkpädagogische Förderangebote im Übergang Schule-Beruf‘ wurde zur Stärkung jugendhilfeorientierter Förderung am Übergang Schule-Beruf durch arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit erarbeitet. Inhalt der Arbeitshilfe ist die Vorstellung landesgeförderter Programme zu niedrigschwelligen Förderangeboten für junge Menschen am Übergang Schule-Beruf, wie sie z. B. Jugendwerkstätten und Produktionsschulen darstellen. Der Paritätische Gesamtverband möchte mit dieser Arbeitshilfe einen aktuellen Überblick über die niedrigschwelligen arbeitsweltbezogenen Landesprogramme schaffen und politischen Entscheider/-innen in den Ländern, Fachkräften bei den Jugendhilfeträgern, aber auch der Wissenschaft Anregungen für die Entwicklung ihrer fachlichen Arbeit geben.“ (Quelle: Der Paritätische Gesamtverband) Paritätische Arbeitshilfe 14 – Werkpädagogische Förderangebote im Übergang Schule-Beruf
1.4
Dossier: Flüchtlinge in Deutschland – Bildungsaspekte im Fokus (Bildungsserver)
Deutscher Bildungsserver (Hrsg.): Flüchtlinge in Deutschland – Bildungsaspekte im Fokus, Frankfurt 2016. „Die Anzahl der Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, ist seit 2015 deutlich angestiegen. Die meisten Flüchtlinge sind relativ jung, viele davon Kinder oder Jugendliche. Nicht zuletzt deshalb sind - neben den aufenthaltsrechtlichen Regelungen und konkreten Fragen der Unterbringung und Versorgung – die Möglichkeiten ihrer Integration ins Bildungssystem, aber auch Initiativen der informellen Bildung von zentraler Bedeutung für ihre weitere Zukunft in Deutschland. Dieses Dossier legt seinen Schwerpunkt auf verschiedene, die Bildung von Flüchtlingen betreffende Aspekte.“ Sie finden auf dieser Webseite Informationen zu folgenden Themen: Betreuung in Kitas Schule und Unterricht Ausbildung und berufliche Möglichkeiten Studienmöglichkeiten Sozialarbeit mit jungen Flüchtlingen
50
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen Fort- und Weiterbildungen
(Quelle: Bildungsserver) Flüchtlinge in Deutschland – Bildungsaspekte im Fokus
1.5
Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (G.I.B.)
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (Hrsg.) Junge Geflüchtete – Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Bottrop 2016. „Für die Eingliederung von jungen Geflüchteten in Deutschland sind eine erfolgreiche berufliche Qualifizierung und die Integration in den Arbeitsmarkt von grundlegender Bedeutung. Um die Transparenz über bestehende Angebote für diese Zielgruppe zu erhöhen, hat die G.I.B. in Zusammenarbeit mit den Partnern des Ausbildungskonsenses NRW die Arbeitshilfe ‚Junge Geflüchtete - Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt‘ erarbeitet. Die 48-seitige Übersicht steht ausschließlich in der PDF-Version zur Verfügung und wird regelmäßig aktualisiert.“ (Quelle: G.I.B.) Übersicht über zentrale Angebote zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
1.6
Expertise: Zur beruflichen Qualifikation von jungen Flüchtlingen (DJI)
Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Zur beruflichen Qualifikation von jungen Flüchtlingen, München 2016. „Bildung ist der Schlüssel zur Integration von Flüchtlingen. Bislang sind jedoch 25 Prozent der Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kamen, im Gastgewerbe zum Niedrigstlohn beschäftigt. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es noch wenige. Und die Fördermaßnahmen, die es gibt, sind aufgrund einer sehr heterogenen und hoch differenzierten Anbieter- und Angebotsstruktur schwer zu finden. Mangels Koordination sind Lücken und Sackgassen entstanden. Eine gerade veröffentlichte Expertise des DJIForschungsschwerpunkts Übergänge im Jugendalter soll nun dazu beitragen, die beratenden Unterstützer und vermittelnden Fachkräfte zu informieren und den jungen Flüchtlingen schneller den Weg in die Qualifizierung zu bahnen“ (Quelle: DJI) Zur beruflichen Qualifikation von jungen Flüchtlingen
Weiterführende Links:
IAB-Kurzbericht 15/2016 – Geflüchtete Menschen in Deutschland – Warum sie kommen, was sie mitbringen und welche Erfahrungen sie machen
51
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen 1.7
Befragung: Studienabbrecher/-innen: Als Auszubildende in Betrieben willkommen – aber möglichst ohne Extrabehandlung (BIBB)
Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.):BIBB Report 2/2016 - Studien Studienabbrecher/-innen: Als Auszubildende in Betrieben willkommen – aber möglichst ohne Extrabehandlung, Bonn 2016. „Kann die Ausbildung von Studienabbrechern und -abbrecherinnen dazu beitragen, der steigenden Zahl unbesetzter Ausbildungsstellen und den drohenden Fachkräfteengpässen zu begegnen? Die große Aufgeschlossenheit, die Ausbildungsbetriebe gegenüber der Ausbildung dieser jungen Menschen signalisieren, spricht durchaus dafür. Der Umsetzung stehen aber oft Schwierigkeiten bei der Akquise von Studienabbrechern und -abbrecherinnen entgegen. Überlegungen, dies durch eigens für Studienabbrecher/-innen geschaffene Ausbildungsmodelle zu erleichtern, finden bei den Betrieben allerdings nur wenig Anklang. Darauf verweisen Ergebnisse einer mit dem Referenz-Betriebs-System durchgeführten Befragung von Ausbildungs-betrieben.“ (Quelle: BIBB) BIBB Report 2/2016 - Studien Studienabbrecher/-innen: Als Auszubildende in Betrieben willkommen – aber möglichst ohne Extrabehandlung
1.8
Expertise: Liste der 10 unattraktivsten Ausbildungsberufe (DGB)
Deutscher Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand (Hrsg.): Hohe Abbrecherquoten, schlechte Prüfungsergebnisse – Viele Betriebe sind nicht ausbildungsreif, Berlin 2016. „Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze ist 2015 auf 41.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr (2014) ist das ein Plus von 10,4 Prozent. Damit blieben 7,5 Prozent der betrieblichen Angebote unbesetzt. Und das, obwohl rund 81.000 Bewerberinnen und Bewerber derzeit einen Ausbildungsplatz suchen – doppelt so viele wie offene Stellen. Auffällig ist laut einer aktuellen DGB-Expertise, dass es längst nicht alle Ausbildungsberufe Besetzungsprobleme haben. Vor allem 10 Berufe aus dem Hotel- und Gastronomiebereich sowie aus dem Handwerk haben hohe Besetzungsprobleme – und das seit Jahren. Der DGB hat sich diese Ausbildungsberufe genauer angeschaut: Wie hoch ist die Abbrecherquote? Wie hoch ist die Misserfolgsquote bei den Prüfungen? Wie schneiden die Berufe bei den Befragungen von Auszubildenden im Ausbildungsreport der DGB-Jugend ab?“ (Quelle: DGB) Hohe Abbrecherquoten, schlechte Prüfungsergebnisse – Viele Betriebe sind nicht ausbildungsreif
1.9
Dokumentation der Fachtagung „Indikatoren zur Beruflichen Bildung“ (BIBB/DIPF)
Bundesinstitut für Berufsbildung/Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (Hrsg.): Indikatoren zur Beruflichen Bildung, Bonn 2016. „Rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft, Politik und Praxis hatten sich Ende April 2016 auf einer gemeinsamen Fachtagung des BIBB und des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) in Bonn eingefunden, um unter dem Blickwinkel unterschiedlicher konzeptioneller Grundideen in Plenardiskussionen und drei parallelen Workshops den aktuellen Stand und die Entwicklungsperspektiven für eine indikatorengestützte (Berufs-)Bildungsberichterstattung zu diskutieren. Dabei standen insbe52
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen sondere die Aussagekraft und Belastbarkeit zentraler Indikatoren in der Bildungsberichterstattung und mögliche Schlussfolgerungen für die Politikberatung im Mittelpunkt der Diskussionen. Nach Aussage von Prof. Weiß hat die empirische Bildungsforschung in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte gemacht. ‚Wesentlich dazu beigetragen hat die Förderung durch den Bund. Damit wurden zugleich Grundlagen einer regelmäßigen und indikatorengestützten Bildungsberichterstattung geschaffen.‘ Das BIBB, so Prof. Weiß, trage mit seinen Untersuchungen und Veröffentlichungen maßgeblich zu einer regelmäßigen, wissenschaftlich fundierten Berichterstattung bei. So liefere der Datenreport zum Berufsbildungsbericht eine indikatorengestützte Information über Strukturen und Entwicklungen in der beruflichen Bildung. ‚Wichtige Bausteine sind die Statistik der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die in den Berufsbildungsbericht der Bundesregierung einfließt, und die integrierte Ausbildungsstatistik, mit der die Übergänge aus den Schulen in die Berufsbildung und den Hochschulbereich abgebildet werden.‘“ (Quelle: BIBB) Die Tagungsdokumentationen aus den drei angebotenen Workshops mit vielen Beispielen für mögliche Indikatoren für die Berichterstattung im Bereich der beruflichen Bildung liegt nun vor: Indikatoren zur Beruflichen Bildung
1.10
Expertise: Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft – Hintergründe kennen (Bertelsmann Stiftung)
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft – Hintergründe kennen – Daten, Fakten, offene Fragen, Gütersloh 2016. „Das Hintergrundpapier ‚Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft‘ beschreibt die unterschiedlichen Gruppen von Zuwanderern, die jeweiligen Voraussetzungen für ihre Integration in Ausbildung und Beruf und zeigt Barrieren sowie Zugangswege für ihre Berufsausbildung auf. Das Papier ist im Rahmen der Initiative ‚Chance Ausbildung – jeder wird gebraucht!‘ erschienen. Mit dieser setzt sich die Bertelsmann Stiftung für Reformen ein, um jedem jungen Menschen die Chance auf eine berufliche Ausbildung zu eröffnen. An der Initiative beteiligen sich die Bundesagentur für Arbeit und Ministerien aus den folgenden acht Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. In einem Dialogprozess und mit wissenschaftlicher Begleitung arbeiten die Beteiligten gemeinsam an Vorschlägen für ein chancengerechteres und leistungsfähigeres System der Berufsausbildung. (Quelle: Bertelsmann Stiftung) Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft – Hintergründe kennen – Daten, Fakten, offene Fragen
1.11
Absolventen allgemeinbildender und beruflicher Bildungsgänge in Europa (IAB)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): IAB-Kurzbericht 11/2016 – Absolventen allgemeinbildender und beruflicher Bildungsgänge in Europa, Nürnberg 2016. 53
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen „Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt hat eine zentrale Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung eines Landes. Dies gilt umso mehr, als frühe Arbeitsmarkterfahrungen wichtig sind für den späteren Beschäftigungserfolg. Allerdings ist der Eintritt in das Erwerbsleben für viele Jugendliche in Europa auch infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise immer noch schwierig. Ein neuer Indikator der EU, die Erwerbstätigenquote von Absolventen allgemeinbildender und beruflicher Bildungsgänge, soll den Beitrag des Bildungssystems beim Übergang in den Arbeitsmarkt adäquat abbilden. Auf Basis dieser Kennzahl zeigen die Autorinnen die Entwicklung der Beschäftigung von jungen Menschen mit Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss in Europa über die letzten zehn Jahre und gehen auf Unterschiede zwischen den Ländern sowie auf länderspezifische Einflussfaktoren ein.“ (Quelle: IAB) Absolventen allgemeinbildender und beruflicher Bildungsgänge in Europa
1.12
Kompetenzen junger Menschen anerkennen – den Berufseinstieg fördern (Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit und andere)
Bergstein/Funk/Hampel/Marx/Pingel/Wagner/Würfel: Kompetenzen junger Menschen anerkennen – den Berufseinstieg fördern, Berlin 2016. „Dieses Eckpunktepapier ist von einer organisationsübergreifenden informellen Autor_innengruppe erstellt worden, die darin einen Beitrag zur Diskussion um die Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) mit dem speziellen Fokus auf der Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen junger Menschen im Übergang zwischen Schule und Beruf sieht. Die Autor_innen zeigen auf, wie die vielfältigen in non-formalen und informellen Kontexten (etwa der Jugendsozialarbeit) erworbenen Kompetenzen junger Menschen identifiziert, dokumentiert, bewertet und letztlich zertifiziert werden können. Außerdem werden Vorschläge erörtert, welche Organisationen oder Institutionen für die Beschreibung und Anerkennung non-formal erworbener Kompetenzen infrage kommen.“ (Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit) Kompetenzen junger Menschen anerkennen – den Berufseinstieg fördern
2.
Schule und Schulsozialarbeit
2.1
Dossier: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2013/2014 (KMK)
Kultusministerkonferenz (Hrsg.): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2013/2014, Berlin 2016. „Das Dossier vermittelt insbesondere für interessierte Stellen im Ausland einen Überblick, der vom Elementarbereich bis zur Weiterbildung reicht und Hintergrundinformationen zu den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland enthält. Dabei stehen zunächst die Gemeinsamkeiten in den Bildungssystemen der 16 Länder im Vorder54
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen grund. Auch landesspezifische Besonderheiten werden in die Darstellung einbezogen, um auf die Vielfalt des Bildungsangebotes in Deutschland hinzuweisen. Das Dossier wird im Anhang ergänzt durch eine Übersicht zu den grundlegenden Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, ein Institutionenverzeichnis und ein Literaturverzeichnis sowie durch ein Glossar zur verwendeten Fachterminologie. Die inhaltliche und redaktionelle Bearbeitung des deutschen Dossiers erfolgt in Abstimmung mit dem Bund und den Ländern durch die EURYDICE-Informationsstelle der Länder, die auf Beschluss des Bundesrates im Dokumentations- und Bildungsinformationsdienst der Kultusministerkonferenz angesiedelt ist.“ (Quelle: KMK) Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2013/2014
Weiterführende Links:
Schulen auf einen Blick (Statistisches Bundesamt)
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Schulen auf einen Blick, Wiesbaden 2016. „Die Broschüre ‚Schulen auf einen Blick‘ gibt einen Überblick über die wichtigsten nationalen Kennzahlen allgemeinbildender Schulen in Deutschland. Beginnend mit der Einschulung beinhaltet sie Kennzahlen zur Schulzeit und zum Schulerfolg. Ebenso werden Kennzahlen zum Schulbetrieb und zu den Ausgaben für Schulen "auf einen Blick" dargestellt. Der Fokus der Broschüre liegt entsprechend der institutionellen Abgrenzung auf allgemeinbildenden Schulen. Jedoch sind berufsbildende und allgemeinbildende Systeme heute stärker als in der Vergangenheit miteinander verknüpft. Zudem können allgemeinbildende Schulabschlüsse auch an beruflichen Schulen erlangt werden. So werden in Einzelfällen, wie bei der Berechnung der Studienberechtigtenquote, die beruflichen Schulen mit einbezogen.“ (Quelle: Statistisches Bundesamt) Schulen auf einen Blick
2.2
Gutachten: Die Grundschule: leistungsstark, aber mit Nachholbedarf in der Ausstattung (Grundschulverband)
Klemm, K: Finanzierung und Ausstattung der deutschen Grundschulen – Gutachten im Auftrag des Grundschulverbandes e.V., Essen 2016. „In Deutschland sind die Grundschulen in ihrer Leistungsbilanz nicht mehr die ‚Hinterhöfe der Nation‘. Das hatte sich schon in den Leistungsstudien ‚IGLU‘ angedeutet. Bei diesen internationalen Leistungsvergleichen erreichten die deutschen Schüler/innen in den letzten Jahren Plätze im oberen Viertel. Bei der Finanzierung und Ausstattung der Grundschule landet Deutschland – als einer der reichsten Staaten - inzwischen zumindest im OECDMittelfeld und auch im innerdeutschen Vergleich hat die Grundschule ihren Rückstand gegenüber der Sekundarstufe I und II etwas aufgeholt. Zudem sind die Klassen bis 2014 kleiner geworden, was sich aktuell allerdings wieder zu ändern scheint. Die Schattenseiten dürfen aber nicht übersehen werden - vor allem, wenn man ernst nimmt, dass die Grundschule die Grundlagen für die Schullaufbahn der Kinder legt: Andere international wichtige Vergleichsländer wie die USA, das Vereinigte Königreich, Schweden, die Schweiz und Österreich geben für die ersten vier Grundschuljahre erheblich mehr aus als das reiche Deutschland: Wenn man die Ausgaben – unter Berücksichtigung der 55
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen unterschiedlichen Kaufkraft der Währungen – in Euro angibt, so zeigt sich, dass Deutschland mit etwa 6.100 € pro Jahr und Schüler/in deutlich weniger ausgibt als viele Länder, die mehr als jährlich 6.700 Euro verausgaben. Vor allem erhalten die Kinder in den anderen OECDStaaten während der ersten vier Schuljahre mit durchschnittlich gut 3.000 deutlich mehr Unterricht als die Kinder in Deutschland mit durchschnittlich gut 2.800 Zeitstunden. Deutschland-intern werden für ein Grundschulkind im Durchschnitt 5.600 € pro Jahr ausgegeben, deutlich weniger als in der Sekundarstufe I und II mit 5.900 € bzw. 7.700 €. Zusätzlich fällt hier auf: Ein Grundschulkind erhält mit durchschnittlich rund 24 Wochenpflichtstunden erheblich weniger Lernzeit als Schüler/innen in den weiterführenden Schulen mit 31 Stunden. (Quelle: Grundschulverband) Finanzierung und Ausstattung der deutschen Grundschulen – Gutachten im Auftrag des Grundschulverbandes e.V.
2.3
Dokumentation: Flucht und Schule – Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen (FES)
Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.): Flucht und Schule – Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, Berlin 2016 Dieser Bericht zeigt die „Ergebnisse der Veranstaltung des Netzwerk Bildung der FriedrichEbert-Stiftung zum Thema "Flucht und Schule" am 09. März 2016 in Berlin.“ Es wird angeregt, „flächendeckend und dauerhaft Strukturen zur Förderung von Schüler_innen zu etablieren, die Deutsch als Zweitsprache lernen.“ Da die schulische Bildung zu den Hoheitsaufgaben der Bundesländer gehören, wurde auf der Veranstaltung Beispielhaft über die Regelungen im Bundesland Hamburg diskutiert. (Quelle: FES) Flucht und Schule – Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen
2.4
Expertise: Nachhilfe für die Integration. Erfolgsfaktoren für das Flüchtlingsengagement in der Bildung – Eine Umfrage unter gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen Kita, Schule und Studium (Vodafone Stiftung)
Vodafone Stiftung Deutschland (Hrsg.): Nachhilfe für die Integration. Erfolgsfaktoren für das Flüchtlingsengagement in der Bildung – Eine Umfrage unter gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen Kita, Schule und Studium, Düsseldorf 2016. „Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge sind unter 25 Jahre alt und könnten somit in das deutsche Bildungssystem kommen und dadurch frühzeitig in die Gesellschaft integriert werden. Hierfür müssten jedoch bestehende Schwachstellen im Bildungssystem beseitigt werden, was nicht unbedingt nur mehr Geld erfordert. So bräuchte es beispielsweise einer Änderung bestimmter eingefahrener Regelungen und einer stärkeren Zusammenarbeit mit freiwilligen Helfern. Dies ergab eine qualitative Befragung der Vodafone Stiftung unter gemeinnützigen Organisationen, die bereits seit Jahren benachteiligten Kindern und Jugendlichen auf ihrem Bildungsweg helfen. 56
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen In den Schulen herrscht ohnehin schon ein zunehmender, altersbedingter Lehrkräftemangel, der nun durch die hohe Zahl von Flüchtlingskindern noch weiter verschärft wird. Auch die jungen Flüchtlinge, die nicht mehr im Schulalter sind, stoßen auf dieselben Hürden, die gleichaltrigen Deutschen schon lange im Wege stehen. Das Bildungssystem braucht nicht nur Erleichterungen im Inneren, sondern auch mehr freiwillige Helfer von außen. Lehrer und Erzieher bleiben natürlich die eigentlichen Bildungsexperten, aber gerade weil ihre Aufgaben nun ungeahnt größer und schwieriger werden, brauchen sie zusätzliche Unterstützung. Erfreulicherweise gibt es eine große Zahl von Menschen in Deutschland, die sich für Flüchtlinge engagieren wollen. Damit diese den Flüchtlingen nun auch bei der langfristigen Integration in den Bildungseinrichtungen, wie Kitas, Schulen und Hochschulen, effektiv helfen können, sollten mindestens fünf Faktoren berücksichtigt werden. Erstens, in jeder Kommune sollte es einen zentralen Ansprechpartner geben, der die freiwilligen Helfer an die Bildungseinrichtungen vermittelt - diese Aufgabe könnte der neue Bildungskoordinator für Flüchtlinge übernehmen, den jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt künftig mithilfe des Bundesbildungsministeriums einstellen kann. Zweitens, Freiwillige und Hauptamtliche in den Bildungseinrichtungen sollten die Rolle des jeweils anderen respektieren sowie offen und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Drittens, die Bildungseinrichtungen sollten die Freiwilligen gut auf ihren Einsatz vorbereiten und kontinuierlich betreuen, was von der Politik beispielsweise dadurch unterstützt werden könnte, dass sie vor Ort zentrale Fortbildungskurse für alle Helfer anbietet, die nicht von jeder Bildungseinrichtung einzeln durchgeführt werden können – etwa zu interkulturellen Aspekten, zum Umgang mit Traumatisierung, zur Vermittlung gesellschaftlicher Werte und dem Lernen von Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache. Viertens, jede Bildungseinrichtung muss ihr Schutzkonzept vor Gewalt und Missbrauch, das sie ohnehin haben sollte, nahtlos auf den Einsatz von freiwilligen Helfern übertragen, die zudem vor Beginn ihres Einsatzes ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Und schließlich, sollten alle Freiwilligen die Anerkennung erhalten, die sie verdienen – vom kleinen, ehrlichen Danke im Alltag bis hin zur großen Dankesfeier, bei der der Bürgermeister oder auch der Ministerpräsident alle Helfer für ihren Einsatz auszeichnet. Dies verursacht fast keine Kosten, setzt aber ein weithin sichtbares Zeichen für den gesellschaftlichen Wert des Flüchtlingsengagements insgesamt.“ (Quelle: Vodafone Stiftung) Nachhilfe für die Integration. Erfolgsfaktoren für das Flüchtlingsengagement in der Bildung – Eine Umfrage unter gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen Kita, Schule und Studium
2.5
Expertise: Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem (SVR)
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration GmbH (Hrsg.): Doppelt benachteiligt? Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem, Berlin 2016. „Ein Drittel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland hat einen Migrationshintergrund. Diese Kinder und Jugendlichen haben durchschnittlich schlechtere Bildungschancen als Gleichaltrige: Sie besuchen seltener eine Kita, wechseln von der Grundschule seltener zum 57
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen Gymnasium und zeigen über die gesamte Schullaufbahn schlechtere Leistungen im Lesen, in Mathematik und den Naturwissenschaften. Der SVR-Forschungsbereich hat die Ergebnisse von 53 Studien systematisch ausgewertet und kommt zu folgendem Schluss: Die geringeren Bildungschancen dieser Kinder und Jugendlichen lassen sich zu einem großen Teil durch die soziale Herkunft erklären, also den Bildungsabschluss der Eltern oder ihren gesellschaftlichen Status. Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien sind also über ihre gesamte Bildungskarriere hinweg doppelt benachteiligt: durch ihren Migrationshintergrund, aber vor allem durch ihre soziale Herkunft. Diese Benachteiligung hat Auswirkungen auf die spätere gesellschaftliche Teilhabe z. B. auf dem Arbeitsmarkt. Um Handlungsstrategien zur Förderung von mehr Bildungschancen entwickeln zu können, ist es wichtig zu wissen, wie Benachteiligung entsteht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es unter Zuwanderern mehr Menschen aus armutsgefährdeten Familien und mit geringer Schulbildung gibt als in der Mehrheitsbevölkerung. Betrachtet man nur den Migrations-hintergrund, ist nicht eindeutig zu klären, ob geringerer Bildungserfolg wirklich auf die Zuwanderungsgeschichte zurückzuführen ist oder auf die soziale Herkunft. Damit klar bleibt, wo angesetzt werden muss, arbeitet diese Expertise den Forschungsstand zur doppelten Benachteiligung dieser Kinder im Bildungssystem im Auftrag der Stiftung Mercator kompakt auf. Hierzu wurden quantitative Studien ermittelt, die sich mit der Bildungsbeteiligung von Zuwanderern im Elementarbereich, in der Primar- und in der Sekundarstufe befassen. Nach acht methodischen Kriterien wurden 53 Publikationen ausgewählt. Sie alle untersuchen die Frage, inwieweit Bildungsunterschiede eher durch einen Migrationshintergrund zu erklären sind oder durch die soziale Herkunft. Die qualitative Auswertung zeigt: In allen Studien finden sich Belege dafür, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund über ihre gesamte Bildungskarriere bis zum Schulabschluss doppelt benachteiligt sind.“ (Quelle: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration) Doppelt benachteiligt? Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem
2.6
Expertise: Strukturreformen der Schule sind unabdingbar: Gegen Diskriminierung und Desintegration von Migranten und Einheimischen (J. Lohmann)
Lohmann, J.: Strukturreformen der Schule sind unabdingbar: Gegen Diskriminierung und Desintegration von Migranten und Einheimischen, 26.05.2016. „Die gesellschaftliche Integration ist die größte innenpolitische Herausforderung. Es handelt sich um die doppelte Aufgabe, sowohl die Migranten als auch die Einheimischen in eine sich wandelnde Gesellschaft einzubinden. Ohne eine effektive Integration ist Deutschland von Hass, Gewalt und selbst Terrorismus bedroht […] Um unsere freie und demokratische Gesellschaft zu erhalten, reichen nicht Abschreckung und Ermittlungen, vielmehr ist vor allem Integration gefragt, und Sie ist eine langfristige Erziehungsaufgabe. Sie bleibt bestehen, selbst wenn der Flüchtlingsstrom versiegen sollte. Die erzieherische Hauptaufgabe ist, Ängste und Vorbehalte abzubauen, Verständnis untereinander zu entwickeln, neue Sympathien für Hass und Gewalt zu Verringern und bestehende Sympathisantenszenen auszutrocknen. Dies ist vor Allem die Aufgabe des Bildungs-
58
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen wesens. Vornehmlich die Jugend ist gefährdet, so dass im Vordergrund ein gerechtes und für Zuwanderer wie Einheimische integratives Schul- und Ausbildungswesen stehen muss. Am meisten kann das Bildungswesen aus internationalen Gegenüberstellungen lernen. Die […] Ausführungen vergleichen vor allem die Integrationsleistungen der OECD-Staaten und gehen auf Studien der OECD zurück. Diese hat die Daten von PISA und anderen Erhebungen für vergleichende Analysen der schulischen Situation der Migranten genutzt. Sie benutzte Daten zu den Einstellungen der handelnden Personen, dem Schulklima und den schulischen Strukturen. Die Folgen, welche die OECD aus ihren Analysen zieht, sind vornehmlich strukturell.“ (Quelle: J. Lohmann) Strukturreformen der Schule sind unabdingbar: Gegen Diskriminierung und Desintegration von Migranten und Einheimischen
2.7
Ursachen von Kinderarmut: selektives Bildungssystem (Deutscher Bundestag)
Deutscher Bundestag (Hrsg.): Wortprotokoll der 41. Sitzung der Kinderkommission im Deutschen Bundestag: Öffentliches Expertengespräch zum Thema „Ursachen von Kinderarmut: selektives Bildungssystem, Berlin 2016. „Die Kinderkommission führte am Mittwoch, dem 13. April 2016, ein öffentliches Expertengespräch zum Thema „Ursachen von Kinderarmut: selektives Bildungssystem“ durch. Ziel des Gesprächs war es nachzuvollziehen, inwieweit das Bildungssystem auf die Bedürfnisse von Kindern aus finanziell benachteiligten Familien eingeht und ob die vorliegenden Bildungssysteme Armutsstrukturen aufzubrechen vermögen oder verfestigen. Darüber hinaus sollte das Expertengespräch auch die Auswirkungen von Armut auf die Gesundheit und das gesunde Aufwachsen von Kindern aufgreifen und erörtern Die Kinderkommission hat hierzu folgende Sachverständige eingeladen: Nora Jehles (Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung), Dr. Thomas Lampert (Robert Koch Institut, Abt. Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring) und Prof. Dr. Kai Maaz (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung).“ (Quelle: Deutscher Bundestag) Wortprotokoll der 41. Sitzung der Kinderkommission im Deutschen Bundestag: Öffentliches Expertengespräch zum Thema „Ursachen von Kinderarmut: selektives Bildungssystem
2.8
Expertise: Auflösung der Förderschulen (WZB)
Wrase, M.: WZBrief Bildung – Auflösung der Förderschulen, Berlin 2016. In dieser Publikation diskutiert der Autor die rechtlichen Grundlagen der Inklusion und vergleicht diese mit dem System der Förderschulen in Deutschland. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass gem. Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention) Förderschulen aufgelöst werden müssen und ein Elternwahlrecht mit diesem Artikel nicht vereinbar sei. Wrase weist darauf hin, dass geklagt werden könne, wenn das Recht von Kindern mit Behinderungen auf Inklusion und Teilhabe nicht oder nur mangelhaft umgesetzt wird. (vgl. WZB) WZBrief Bildung – Auflösung der Förderschulen
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Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen 2.9
Schulbegleitung als Beitrag zur Inklusion (Baden-Württemberg-Stiftung)
Baden-Württemberg Stiftung gGmbH (Hrsg.): Bestandsaufnahme und Rechtsexpertise – Schulbegleitung als Beitrag zur Inklusion, Stuttgart 2016. „Im Projekt ‚Schulbegleiter‘ der Baden-Württemberg Stiftung (in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Uniklinik Ulm) wurde eine Broschüre mit der vom DIJuF erstellten Rechtsexpertise ‚Rechtsfragen in der Praxis der Schulbegleitung‘ veröffentlicht. Die Expertise des DIJuF behandelt im Wesentlichen drei große Themenkomplexe: Erstens die komplexen Abgrenzungsfragen zwischen Schule und Eingliederungshilfeträgern – speziell auch hinsichtlich einzelner Aufgabenbereiche (Schulweg, Nachmittagsbetreuung, Klassenfahrten, Ferien, etc.), zweitens konkrete rechtliche Fragestellungen aus dem Praxisalltag von Schulbegleitern und Schulbegleiterinnen (z.B. Aufsichtspflichten, Unterrichts/Schulausschluss, Weisungsbefugnisse, Datenschutz) und drittens rechtssystematische Einordnungen zu den sog. ‚Pool-Lösungen‘”. (Quelle: BW-Stiftung) Bestandsaufnahme und Rechtsexpertise – Schulbegleitung als Beitrag zur Inklusion
3.
Jugendsozialarbeit/Kinder- und Jugendhilfe/Jugendpolitik
3.1
Handreichung: Schnittstellen zwischen Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung am Beispiel der Unterbringung und Begleitung junger Flüchtlinge (BAG KJS/IN VIA /LVkE)
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V./Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e. V./IN VIA – Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit - Deutschland e. V. (Hrsg.): Schnittstellen zwischen Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung am Beispiel der Unterbringung und Begleitung junger Flüchtlinge – Kriterienkatalog und Einschätzungsbögen, München 2016. „Das Projekt ‚Schnittstellen zwischen Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung am Beispiel der Unterbringung und Begleitung junger Flüchtlinge‘ lief von April 2015 bis Juli 2016 im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS). Im Fokus der Projektbemühungen standen die Übergänge zwischen Einrichtungen und Betreuungsformen für junge Flüchtlinge. Erklärtes Ziel war es, den Trägern der Jugendsozialarbeit sowie der Erziehungshilfen hilfreiche Materialien an die Hand zu geben, damit qualitativ hochwertige passende Angebote für die Zielgruppen an der Schnittstelle zwischen Erziehungshilfe und Jugendsozialarbeit vorgehalten und den Jugendlichen passgenau zugeordnet werden können. Ein weiteres Anliegen war es, Forderungen zur Weiterentwicklung notwendiger gesetzlicher Rahmenbedingungen (z. B. die Stärkung des § 41 SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige) zu ermitteln, zu begründen und zu formulieren.“ (Quelle: LVkE) Schnittstellen zwischen Jugendsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung am Beispiel der Unterbringung und Begleitung junger Flüchtlinge – Kriterienkatalog und Einschätzungsbögen
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Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen 3.2
Gutachten: Integration durch Bildung. Migranten und Flüchtlinge in Deutschland (WBV)
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (Hrsg.): Integration durch Bildung. Migranten und Flüchtlinge in Deutschland, München 2016. „Die jüngsten Migrations- und Wanderungsbewegungen stellen Deutschland vor große Herausforderungen, zu denen auch die erfolgreiche Integration von Personen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen in das Bildungssystem gehört. Die unterschiedlichen Motive für die Zuwanderung sind dabei ebenso von Bedeutung wie die damit verbundenen Rechtsansprüche auf Integration. Im vorliegenden Gutachten geht der Aktionsrat Bildung auf die historischen, juristischen und ökonomischen Rahmenbedingungen von Zuwanderung ein und legt statistische Daten vor, die aufgrund der hohen Dynamik im Migrationsgeschehen den gegenwärtigen Stand abbilden. Ebenso wird die psychologische Situation der Zugewanderten analysiert. Von der Frühen Kindheit bis zur Weiterbildung werden bildungsphasenspezifische Daten und Fakten über Personen mit Migrationshintergrund dargelegt und die Erfahrungen auf das Flüchtlingsgeschehen übertragen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Aktionsrat Bildung dringend die Entwicklung und Umsetzung eines Masterplans Bildungsintegration als Teil eines Masterplans Migration. Die Empfehlungen sind an die verschiedenen Typen von Akteuren adressiert, die hinsichtlich der großen Herausforderungen Verantwortung tragen.“ (Quelle: WBV) Integration durch Bildung. Migranten und Flüchtlinge in Deutschland
3.3
DREIZEHN, Ausgabe 15: Jungen geflüchteten Menschen Chancen geben – Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft (Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit)
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (Hrsg.): DREIZEHN, Ausgabe 15: Jungen geflüchteten Menschen Chancen geben – Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft. Berlin 2016. „Unter dem Titel ‚Jungen geflüchteten Menschen Chancen geben – Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft‘ diskutieren die Autorinnen und Autoren, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um eine bestmögliche Unterstützung für junge Menschen zu bieten – dies betrifft die Ausbildung der Fachkräfte ebenso wie die finanzielle und personelle Ausstattung in Schule und Jugendhilfe. In der Zeitschrift werden mit Beispielen unter den Rubriken ‚Vor Ort‘ und ‚Praxis konkret‘ gezeigt, was heute bereits gut gelingt. Aufgabe der Jugendsozialarbeit ist es, Brücken in Ausbildung und Arbeit zu bauen - in diesem Sinne soll die aktuelle DREIZEHN zur Debatte über Einwanderung und Integration beitragen.“ (Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit) DREIZEHN, Ausgabe 15: Jungen geflüchteten Menschen Chancen geben – Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft
61
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen 3.4
Mädchen im Blick. Gender-reflektierte Präventionsarbeit (BpB)
Baer, Silke: Mädchen im Blick. Genderreflektierte Präventionsarbeit, Berlin 2016. „Genderaspekte – wie die Frage um Geschlechtergleichstellung – spielen eine wichtige Rolle in Diskussionen zu Islamismus, aber auch zum Islam. Umso mehr müssen Präventionsangebote diese Themen im Sinne einer gender-reflektierten und identitätsstärkenden politischen Bildung aufgreifen. Es gilt, gleichermaßen junge Frauen wie Männer anzusprechen und Rollenvorstellungen zu "Frau-sein" und "Mann-sein" gemeinsam und auf vielfältige Weise zu verhandeln. Zudem ist ein verstärkter Fokus auf Mädchen und Frauen in der primären, sekundären und tertiären Prävention wünschenswert. Denn auch wenn Frauen deutlich weniger bei Gewaltakten aktiv sind als Männer, so nehmen sie doch wichtige Funktionen bei der Verbreitung von Ideologien in der Familie, im Gemeinwesen oder in (sozialen) Medien ein. Primäre und sekundäre Prävention kann auf Konzepte einer intersektionalen Mädchenarbeit, die generell Mehrfachdiskriminierungen beachtet, zurückgreifen. Für das Feld der Distanzierung und Ausstiegshilfe haben Ergebnisse aus dem Projekt "WomEx – Frauen und Genderaspekte in Prävention und Intervention"[18] gezeigt, dass Frauen an anderen Orten für einen Ausstieg ansprechbar sind als Männer. Hier sollten zukünftig verstärkt Einrichtungen der Familien und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens – etwa Jugendämter, Frauenschutzhäuser, ambulante Jugendhilfeeinrichtungen – für diesen Bereich sensibilisiert und in überinstitutionelle (inter-agency) Ansätze einbezogen werden.“ (Quelle: BpB) Mädchen im Blick. Gender-reflektierte Präventionsarbeit
3.5
Arbeitshilfe zu rassismuskritischer Bildungsarbeit (Diakonie Württemberg)
Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. (Hrsg.): Woher komme ich? Reflexive und methodische Anregungen für eine rassismuskritische Bildungsarbeit, Stuttgart 2016. "Woher komme ich? Reflexive und methodische Anregungen für eine rassismuskritische Bildungsarbeit" ist eine Arbeitshilfe für erfahrene Professionelle, die im (Fortbildungs-) Bereich Migrationsgesellschaft / Rassismus / Interkulturelle Öffnung tätig sind. Sie ist modular aufgebaut und bietet Grundlagentexte zu den jeweiligen Themen, dazu eine Auswahl an Methoden und Tipps für Zusatzmaterialien. Den Schwerpunkt bildet das umfangreiche Kapitel "Rassismus", weitere Module sind "Migrationsgesellschaft", "Differenzkategorien und Machtverhältnisse", "Empowerment", "Sprache: Deutsch?" und "Herausforderung interkulturelle Öffnung". Der Fokus des Bildungsansatzes liegt auf Machtasymmetrien und der (Selbst)Reflexion, sowohl der Teilnehmenden wie auch der Leitenden: inwieweit sind auch die Professionellen der Sozialen Arbeit in Ungleichheitsverhältnisse verwickelt, an Othering beteiligt und in rassistische Strukturen eingebunden? Im Zentrum steht die Frage nach angemessenen pädagogischen Handlungsmöglichkeiten - einschließlich Fehlerfreundlichkeit und Lernbereitschaft - im jeweiligen spezifischen Kontext. (Quelle: Diakonie Württemberg) Woher komme ich? Reflexive und methodische Anregungen für eine rassismuskritische Bildungsarbeit
62
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen 3.6
Expertise: Jugendberufsagenturen (KAS)
Konrad Adenauer Stiftung (Hrsg.): Jugendberufsagenturen, Berlin 2016. „Die Systeme der sozialen Absicherung stehen vor neuen Herausforderungen, wenn sie ihre Zielgruppen erreichen, unnötige Bürokratie vermeiden und die knapper werdenden Ressourcen möglichst effektiv einsetzen möchten. Bewährt hat sich hier bereits das Konzept der Jugendberufsagenturen, die laut Koalitionsvertrag (2013) flächendeckend einzurichten sind, um die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige zu bündeln. Diese Bündelung geschieht durch eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, die das Ziel verfolgt, junge Menschen, gerade auch mit vielen Risiken, so zu fördern und zu begleiten, dass sie ihren Berufsweg erfolgreich beginnen und in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit einmünden. Mit Unterstützung eines Expertenteams (Praxis, Sozialpartner, Wirtschaft, Wissenschaft) sind, ausgehend von bestehender Praxis, Qualitätskriterien für die Einrichtung von Jugendberufsagenturen definiert worden. An die Politik richten sich Empfehlungen, wie sie Jugendberufsagenturen flankierend stützen und fördern kann.“ (Quelle: KAS) Jugendberufsagenturen
Weiterführende Links:
Jugendberufsagenturen und die Vermittlung von jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): Aktuelle Berichte Nr. 15/2016 – Jugendberufsagenturen und die Vermittlung von jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit, Nürnberg 2016. „Insgesamt deuten nahezu alle Ergebnisse dieser Analyse auf einen positiven Zusammenhang zwischen der Einmündungsquote und dem Vorhandensein von Jugendberufsagenturen in den Agenturbezirken hin. Es handelt sich hierbei jedoch um erste Ergebnisse für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum. Belastbare längerfristige Kausaleffekte sind erst dann zu erwarten, wenn längere Zeitreihen mit präzisen Informationen vorliegen.“ (Quelle: IAB) Aktuelle Berichte Nr. 15/2016 – Jugendberufsagenturen und die Vermittlung von jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit
3.7
Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII – Jugendhilfe zwischen Schnittstellenproblemen, Verdrängung und sozialpädagogischem Profil (LAG KJS NRW)
Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Jugendsozialarbeit Aktuell Nummer 146 – Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII – Jugendhilfe zwischen Schnittstellenproblemen, Verdrängung und sozialpädagogischem Profil, Köln 2016. „Der Artikel beleuchtet rechtliche Aspekte, die Schnittstellenproblematik sowie sozialpädagogisches Profil und Verdrängungsprozesse der Jugendberufshilfe. Die Ausrichtung sozialpädagogischer Hilfen für die Zielgruppe der JSA nach § 13 SGB VIII Abs. 2 auf die Persönlichkeitsentwicklung als notwendige und grundlegende Basis für die soziale und berufliche Integration junger Menschen wird hervorgehoben. Durch die Ausrichtung der Jugendberufshilfe auf die jeweils besonderen Fähigkeiten und den jeweiligen Entwicklungsstand des jungen Menschen wird das sozialpädagogische Profil der Jugendberufshilfe beschrieben. Im 63
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen Gegensatz dazu zielen SGB II und III allein auf die Integration in Ausbildung und Arbeit ab. Der Förderansatz des ‚Förderns und Forderns‘ setzt junge Menschen häufig unter Druck und hat mitunter Sanktionierungsprozesse zur Folge. Aufgrund dieser unterschiedlichen Ausrichtung wird die Stärkung der Rechtsansprüche junger Menschen im SGB VIII nachvollziehbar gefordert.“ (Quelle: LAG KJS NRW) Jugendsozialarbeit Aktuell Nummer 146 – Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII – Jugendhilfe zwischen Schnittstellenproblemen, Verdrängung und sozialpädagogischem Profil
3.8
Assistierte Ausbildung – Praxisbericht über die Entwicklungsbedarfe eines neuen Projekts (LAG KJS NRW)
Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Jugendsozialarbeit Aktuell Nummer 144 – Assistierte Ausbildung – Praxisbericht über die Entwicklungsbedarfe eines neuen Projekts, Köln 2016. „Ziel der Assistierten Ausbildung ist es, individuell und kontinuierlich Jugendlichen und ausbildenden Betrieben im Vorfeld bei der Aufnahme und bei der Bewältigung der Ausbildung zu unterstützen. Als Zielgruppe sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen benannt. Sie wird im Zeitraum vom 01.05.2015 bis zum 30.09.2018 erprobt und soll im Anschluss durch die „Allianz“-Partner evaluiert werden. In diesem Praxisbericht finden Sie erste Erfahrungen bei der Durchführung der Assistierten Ausbildung.“ (Quelle: LAG KJS NRW) Jugendsozialarbeit Aktuell Nummer 144 – Assistierte Ausbildung – Praxisbericht über die Entwicklungsbedarfe eines neuen Projekts
3.9
Expertise: Nachholen von Schulabschlüssen im Übergangsbereich – welche Rolle spielt das Maßnahmenangebot? (BIBB)
Dionisius, R.; Illiger, A.: Nachholen von Schulabschlüssen im Übergangsbereich – welche Rolle spielt das Maßnahmenangebot?, In: Bildungs- und Berufsverläufe Heft 3/2016, S. 4ff, Bonn 2016. „Neben dem Erwerb der Ausbildungsreife und der Überbrückung von Ausbildungslosigkeit bieten Maßnahmen im Übergangsbereich Jugendlichen die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen oder ihren vorhandenen zu verbessern. Wie diese Optionen genutzt werden und welche Rolle dabei das vorhandene Maßnahmenangebot spielt, wird auf der Grundlage von Daten der integrierten Ausbildungsberichterstattung im Beitrag gezeigt.“ (Quelle: BIBB) Nachholen von Schulabschlüssen im Übergangsbereich – welche Rolle spielt das Maßnahmenangebot?
3.10
Unicef-Bericht: Große Ungleichheit beim Kindeswohl in Industriestaaten (SZ-online)
Süddeutsche Zeitung online (Hrsg.): Unicef-Bericht: Große Ungleichheit beim Kindeswohl in Industriestaaten, München 2016. „Benachteiligte Kinder bleiben in den reichen Industriestaaten oft deutlich hinter ihren Altersgenossen zurück. Es gebe nur wenige Fortschritte dabei, die Kluft zwischen den unters64
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen ten zehn Prozent der Kinder und denen aus der Mitte der Gesellschaft zu schließen, heißt es in einem neuen Unicef-Bericht. So habe sich die Lücke beim verfügbaren Haushaltseinkommen von 2008 bis 2013 in mehr als der Hälfte der Industriestaaten noch weiter vergrößert. Auch bei Bildung, Gesundheit und Lebenszufriedenheit sind die Unterschiede weiterhin deutlich. ‚Ungleichheiten überlappen und verstärken sich gegenseitig‘, warnt das UN-Kinderhilfswerk. Und: ‚Soziale und wirtschaftliche Nachteile zu Beginn des Lebens erhöhen das Risiko niedrigen Einkommens, niedrigerer Gesundheitsstandards und geringerer Fähigkeiten im Erwachsenenleben.‘ Die Studie dreht die Diskussion um Ungleichheit gewissermaßen um. Anstatt zu fragen, wie weit die obersten zehn Prozent dem Rest voraus sind, schaut sie für jedes Kriterium, wie weit die Kinder mit den jeweils schlechtesten Werten hinter der gesellschaftlichen Mitte zurückliegen. ‚Einige Länder haben es geschafft, in einigen Bereichen große Fortschritte zu erzielen‘, sagte der Sozialwissenschaftler Stefan Kühner von der Universität York, einer der Autoren des Berichts. ‚Im Allgemeinen sind die Veränderungen aber ein bisschen enttäuschend.‘ In 19 von 41 Ländern haben die Haushalte der ärmsten Kinder weniger als die Hälfte des Einkommens von denen in der Mitte der Einkommensverteilung. ‚Das ist nach der Finanzkrise in vielen Staaten schlechter geworden‘, so Kühner. Dies trifft vor allem in südeuropäischen Krisenstaaten wie Griechenland zu.“ (Quelle: SZ-online) Unicef-Bericht: Große Ungleicheit beim Kindeswohl in Industriestaaten Unicef-Bericht: Fairness for Children. A league table of inequality in child well-being in rich countries
3.11
Handreichung: Humanitärer Weltgipfel: Kein Kind darf länger als einen Monat den Schulunterricht versäumen (save the children)
Save the Children Deutschland e. V. (Hrsg.): Humanitärer Weltgipfel: Kein Kind Darf länger als einen Monat den Schulunterricht versäumen, Berlin 2016. „Mindestens 3,5 Millionen Kinderflüchtlinge gehen weltweit derzeit nicht zur Schule […]Um Kindern auch während und nach der Flucht den Zugang zu guter Schulbildung zu ermöglichen, müssen Aufnahme- und Geberländer mehr in die Bildung investieren. Bisher ist dieser Bereich chronisch unterfinanziert. Länder, die viele Flüchtlinge aufnehmen, brauchen mehr internationale Unterstützung. Sie müssen in die Lage versetzt werden, die nötigen Strukturen zu schaffen, damit Kinderflüchtlinge am Schulunterricht teilnehmen können. Dabei bedarf es nicht nur finanzieller Mittel – auch auf politischer und rechtlicher Ebene muss dem Thema mehr Bedeutung beigemessen werden. Neben Bildung steht vor allem der Schutz von Kinderflüchtlingen auf der Agenda“ von Save the Children. Die Forderungen dieser Organisation für den „World Humanitarian Summit“ im Überblick: „Jedem geflüchteten Kind muss Bildung garantiert werden. Kein Kind soll länger als ei-
nen Monat auf seine Schulbildung verzichten müssen. Der Schutz von Flüchtlingskindern muss sichergestellt werden und absolute Priorität ha-
ben. Es müssen zudem langfristige Lösungen entwickelt werden, da die meisten Flüchtlinge
jahrelang auf der Flucht sind – im Durchschnitt sind es 17 Jahre.
65
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen Bereits existierende internationale Konventionen und Rechte müssen aufrechterhalten
werden und wieder mehr an Bedeutung gewinnen – dazu gehört u.a. die UNKinderrechtskonvention.“ (Quelle: Save the Children) Humanitärer Weltgipfel: Kein Kind Darf länger als einen Monat den Schulunterricht versäumen
Mehr über den World Humanitarian Summit erfahren Sie hier: www.worldhumanitariansummit.org/
3.12
Expertise: Wenn Stadt Bildung mitdenkt, dann … (Vodafone Stiftung)
Vodafone Stiftung Deutschland Hrsg.): Wenn Stadt Bildung mitdenkt, dann …, Düsseldorf 2016. „Ein neues Buch der Vodafone Stiftung, der TU Berlin und des Bundesbauministeriums zeigt Entwürfe von kreativen Nachwuchsstadtplanern zur Frage, wie Städte gestaltet werden können, um Bildungschancen zu verbessern. Bisher wird in den bildungspolitischen Diskussionen in Deutschland noch zu wenig beachtet, dass nicht nur Schule und Elternhaus die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen beeinflussen, sondern auch der gesamte Sozialraum - die Gemeinde, der Stadtteil - in dem sie jeden Tag einen großen Teil ihrer Zeit verbringen. Deshalb hat die Vodafone Stiftung gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin und dem Bundesbauministerium, kreative Nachwuchsstadtplanerinnen und -Stadtplaner aus ganz Deutschland dazu aufgerufen, Entwürfe für diese Fragestellung zu entwickeln: Wie lassen sich Städte und Stadtteile so gestalten und organisieren, dass dadurch die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen, die dort aufwachsen, bestmöglich gefördert werden? Die Ergebnisse wurden nun in einem Buch veröffentlicht. Es richtet sich an alle Entscheidungsträger und Praktiker, die in Bund, Ländern und Kommunen, in Stadtplanung und Bildungswesen, in Politik und Stiftungen daran arbeiten, die Bildungschancen in Deutschland zu verbessern.“ (Quelle: Vodafone Stiftung) Wenn Stadt Bildung mitdenkt, dann …
3.13
Dokumentation: Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII (BVkE)
Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (Hrsg.): Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII, Freiburg 2016. „Auf der gemeinsamen Fachtagung der den Bundesfachverbänden für Erziehungshilfen (AFET, BVkE, EREV, IGfH) war die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Gesetzesentwurfes zum inklusiven SGB VIII das beherrschende Thema. Noch liegt der Referatsentwurf des BMFSFJ zur SGB VIII-Reform nicht vor. Auf Referatsebene ist er erarbeitet und auf der Leitungsebene gebracht. Zurzeit befindet sich der Referatsentwurf auf einem vom Bundeskanzleramt organisierten Ressortabstimmungsprozess. Die Erziehungshilfeverbände haben gleichzeitig begleitend zur Tagung einige Prüfsteine an ein neues inklusives SGB VIII veröffentlicht.
66
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen Die Umsetzung einer inklusiven Lösung im SGB VIII wird schon lange nachdrücklich begrüßt. Gleichzeitig sind seit einigen Jahren auch andere Neuregelungsbereiche in der Diskussion wie die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe, die Reform der Betriebserlaubnisverfahren und die sozialräumliche Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Fachtagung hat versucht den aktuellen Sachstand darzustellen und die Schlussrunde der Vorstände haben angemahnt, die SGB VIII Reform soll von allen Beteiligten getragen und gestaltet werden. Die Unterlagen der Fachtagung und die Prüfsteine an ein neues inklusives SGB VIII können hier heruntergeladen werden.“ (Quelle: BVkE) Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII
3.14
Dokumentation: Mehr Inklusion durch Partizipation (Caritas)
Deutscher Caritasverband e. V. (Hrsg.): Mehr Inklusion durch Partizipation, Freiburg 2016. „Am Fachforum Inklusion im März 2016 nahmen mehr als 50 Leitungskräfte aus DiözesanCaritasverbänden, aus Fachverbänden und aus Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe teil. Welche gute Praxis für Partizipation und Inklusion gibt es bereits in den Diensten und Einrichtungen der Caritas? Wie kann Partizipation zu einem "Mehr an Inklusion" beitragen? Wo gibt es Entwicklungsbedarfe? Eine zentrale Erkenntnis des Forums war: Partizipation ist vor allen Dingen ein eigenständiges Menschenrecht, und sie kann nicht allein auf eine pädagogische Methode reduziert werden. Das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in der UNKinderrechtskonvention (UN-KRK) verbrieft. Es kann nicht entzogen werden. Diese Punkte machte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoringstelle Kinderrechte im Deutschen Institut für Menschenrechte, deutlich. Inklusion definierte sie als "gleichberechtigte Partizipation aller Menschen". Rechtebasierte Partizipation habe mehr Inklusion zur Folge.“ (Quelle: Caritas) Mehr Inklusion durch Partizipation
3.15
Handreichung: Inklusion in Jugendwerkstätten – Inspiration für die Arbeit gegen Ausgrenzung (LAG JSA NRW)
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW (Hrsg.): Inklusion in Jugendwerkstätten - Inspiration für die Arbeit gegen Ausgrenzung, Köln 2016. „Im Projekt Under Construction (2013 - 2015) hatten drei Jugendwerkstätten der Jugendhilfe Köln zusätzlich den Auftrag, den Gesamtprozess in Form einer Handreichung zu dokumentieren. Diese Broschüre kann als Leitfaden genutzt werden, der den Prozess nachzeichnet und zur Nachahmung empfiehlt. Sie zeigt, was das konkret – auch für Nachahmer – bedeutet:
informiert sein über die Anforderungen und Debatten zur Inklusion
ein gemeinsames Verständnis von Inklusion sowie inklusiver Jugendwerkstatt entwickeln
einen eigenen Katalog zur inklusiven Analyse und Planung erarbeiten und erproben 67
Beiträge, Dokumentationen und Handreichungen
Jugendwerkstätten in ihrem Auftrag, ihren Kulturen / Werten, Programmen und Praktiken in der sich verändernden Bildungslandschaft positionieren. (Quelle: LAG JSA NRW)
Inklusion in Jugendwerkstätten - Inspiration für die Arbeit gegen Ausgrenzung
3.16
Expertise: Sprachmittlung als Teil der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe (DRK)
Deutsches Rotes Kreuz Generalsekretariat (Hrsg.): Sprachmittlung als Teil der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe, Berlin 2016. „Die Expertise klärt die Rechtslage in Bezug auf die Frage, ob bei unterschiedlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ein Anspruch auf Sprachmittlung besteht und wie die Finanzierung der dafür erforderlichen Kosten erfolgt bzw. erfolgen kann. Das Ergebnis der Expertise zusammengefasst: Sprachmittlung ist - wo der Bedarf gegeben ist - unabdingbarer Teil der Kinder- und Jugendhilfeleistung und damit besteht entsprechend dem jeweiligen Rechtsanspruch auf die Leistung auch ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung. Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die Expertise allenfalls mit klarstellender Zielstellung. Den in der Kinder- und Jugendhilfe Tätigen sollen die Ergebnisse der Rechtsexpertise und die Herleitung Grundlage und Unterstützung sein, sich für die Durchsetzung und angemessene Finanzierung des zentralen Standards ihrer Profession, der differenzierten sprachlichen Verständigung, einzusetzen. Die Rechtsexpertise soll dazu ermutigen, in der Arbeit gut ausgebildete Sprachmittler_innen einzubeziehen und selbst für diese Kooperation die Kompetenzen zu erwerben.“ (Quelle: DRK) Sprachmittlung als Teil der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe
3.17
Broschüre Jugendschutz in 10 Sprachen (Drei-W-Verlag)
Kinder- und Jugendschutz-Fachverlag DREI-W-VERLAG GmbH (Hrsg.): Kurz und Knapp • Das Jugendschutzgesetz in 10 Sprachen, Essen 2016. „Die Broschüre soll dabei helfen, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen beziehungsweisen jungen Flüchtlingen, die die Gesetzeslage nicht kennen, diese zu erklären, z. B. beim Kauf von Alkohol und Tabakwaren im Supermarkt oder am Kiosk, wenn nach einem Ausweis zur Alterskontrolle gefragt wird. Die Broschüre liegt in 10 Sprachen vor. Diese sind: Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.“ (Quelle: DREI-W-VERLAG) Kurz und Knapp • Das Jugendschutzgesetz in 10 Sprachen
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Bildungspolitische Positionen und Debatten
1.
Berufliche Bildung
1.1
Berliner Erklärung: Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland (IB)
Internationaler Bund (Hrsg.): Berliner Erklärung: Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland, Berlin 2016. „Die große Zahl der geflüchteten Menschen stellt die Menschen in diesem Land vor große Herausforderungen. Bundesweit haben die fremdenfeindlich motivierten Übergriffe zugenommen, aktuell gilt es, Rechtsextremismus zu bekämpfen. Der IB betreut rund 10.000 geflüchtete Menschen, beispielsweise in Übergangswohnheimen, Sprachkursen sowie in Sozialberatungsstellen und fördert ihre gesellschaftliche und politische Teilhabe. Auf einer Konferenz des IB am 6. und 7. Juli in Berlin ging es um das Selbstverständnis des IB im Bereich der Flüchtlingshilfen und die Frage, wie seine Angebote zielgruppengerecht weiterentwickelt und die Arbeitsfelder des IB besser vernetzt werden können. Impulse dazu kamen dazu unter anderem aus Ministerien, der Verwaltung und den Kommunen. Ein Ergebnis dieser Tagung ist die so genannte „Berliner Erklärung“, in der die nötigen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als Appell an Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft formuliert werden. Denn eines wurde in Berlin noch einmal deutlich: Integration ist kein einseitiger Prozess. In diesem Sinne müssen demokratische Werte gestärkt und eine neue Aufnahmekultur auf den Weg gebracht werden.“ (Quelle: IB) Berliner Erklärung: Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland
1.2
Wege zur Integration von jungen Geflüchteten in die berufliche Bildung – Stärken der dualen Berufsausbildung in Deutschland nutzen (BIBB)
Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Wege zur Integration von jungen Geflüchteten in die berufliche Bildung – Stärken der dualen Berufsausbildung in Deutschland nutzen, Bonn 2016. „Wie können junge Geflüchtete in die berufliche Bildung integriert werden? Das Positionspapier des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) fokussiert in 10 Kernpunkten wie es gelingen kann, jungen Geflüchteten ausgehend von ihren Potenzialen den Zugang in eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen und sie in ihrem Verlauf zu unterstützen. Dabei gilt es bestehende Regelungen der Flexibilisierung der dualen Ausbildung auszuschöpfen, Förderinstrumente bzw. -konzepte von der Berufsorientierung bis zur Nachqualifizierung weiterzuentwickeln sowie auszuweiten und diese mit einer durchgängigen, systematischen und berufsorientierenden Sprachförderung zu kombinieren.
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Bildungspolitische Positionen und Debatten Im Rahmen einer integrativen Berufsbildungspolitik sind erhebliche Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich, um das Qualifizierungspotenzial und die Kompetenzen junger Geflüchteter wertschätzend anzuerkennen und sie frühzeitig in praxisnahe (Aus)Bildungsangebote zu integrieren, um ihnen den Zugang zu beruflicher Ausbildung und zum Beruf zu ermöglichen.“ (Quelle: BIBB) Wege zur Integration von jungen Geflüchteten in die berufliche Bildung – Stärken der dualen Berufsausbildung in Deutschland nutzen
1.3
Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft – Position beziehen (Bertelsmann Stiftung)
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft – Position beziehen – Politische Forderungen der Initiative „Chance Ausbildung“, Gütersloh 2016. „Das vorliegende Positionspapier der Initiative ‚Chance Ausbildung – jeder wird gebraucht!‘ skizziert die Ziele und Herausforderungen für eine gelingende Integration von Zuwanderern in der und durch die Berufsausbildung und stellt konkrete bildungspolitische Handlungsvorschläge zur Diskussion. Mit der Initiative ‚Chance Ausbildung – jeder wird gebraucht!‘ setzt sich die Bertelsmann Stiftung für Reformen ein, um jedem jungen Menschen die Chance auf eine berufliche Ausbildung zu eröffnen. An der Initiative beteiligen sich die Bundesagentur für Arbeit und Ministerien aus den folgenden acht Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und SchleswigHolstein. In einem Dialogprozess und mit wissenschaftlicher Begleitung arbeiten die Beteiligten gemeinsam an Vorschlägen für ein chancengerechteres und leistungsfähigeres System der Berufsausbildung. (Quelle: Bertelsmann Stiftung) Berufsausbildung in einer Einwanderungsgesellschaft – Position beziehen – Politische Forderungen der Initiative „Chance Ausbildung“
2.
Schule und Schulsozialarbeit
2.1
Stärkung der Zusammenarbeit von freien Trägern der Jugendsozialarbeit und der Schule (LAG JAW)
Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendsozialarbeit Niedersachsen - Jugendaufbauwerk (Hrsg.):Position der LAG JAW zur Stärkung der Zusammenarbeit von freien Trägern der Jugendsozialarbeit und der Schule bei der Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen, Hannover 2016. „Die Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendsozialarbeit Niedersachsen - Jugendaufbauwerk positioniert sich zur Stärkung der Zusammenarbeit von freien Trägern der Jugendsozialarbeit und der Schule bei der Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen. Sie begrüßt die Aufstockung der finanziellen Mittel des Kultusministeriums, mit der Intention, das Angebot der Schulsozialarbeit flächendeckend auszuweiten. Weniger erfreulich sei allerdings, dass die bis jetzt bekannt gewordenen Pläne eine ausschließliche Verlagerung in den Landesdienst vorsähen. Das bedeute eine vollständige Verlagerung der Schulsozialarbeit von der Jugendhilfe in die Schule.“ (Quelle: LAG JAW) 70
Bildungspolitische Positionen und Debatten Position der LAG JAW zur Stärkung der Zusammenarbeit von freien Trägern der Jugendsozialarbeit und der Schule bei der Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen
2.2
Ganztagsschulen besser fördern (AWO)
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. (Hrsg.): Ganztagsschulen besser fördern, Berlin 2016.. „Die Zahl der Ganztagsschulen wächst, doch ihre erhoffte positive Wirkung ist vielerorts durch eine unzureichende Finanzierung gefährdet. Kommunale Zuschüsse variieren stark, Landesmittel sichern nur einen Sockelbetrag, gesetzliche Regelungen zur Qualität und Förderung fehlen vielfach und Fachpersonal ist nur schwer zu finden bzw. langfristig zu halten. Im Ergebnis können viele Ganztagsschulen ihre Qualitätsansprüche nur bedingt verwirklichen. Die großen regionalen Ungleichheiten hinsichtlich Finanzierung, Standards und Strukturen müssen aufgelöst werden. Hier sind die Bundesländer und Kommunen aufgefordert, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Nur eine qualitativ leistungsstarke Ganztagsschule sorgt für eine chancengerechte Bildung für alle Kinder. Zur Sicherung vergleichbar guter Bildungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland fordert der Bundesverband der AWO die Bundesregierung zu einer neuen „Zukunftsinitiative Bildung“ auf“, bei dem Bund und Länder gemeinsam das Thema Bildung und Schule angehen.“ (Quelle: AWO) Ganztagsschulen besser fördern
2.3
Caritasverband NRW fordert bessere Finanzierung des offenen Ganztags (Caritas)
Caritasverband für das Bistum Essen e. V. (Hrsg.): Caritas in NRW 03/2016 – Offene Ganztagsschule, Essen 2016. „Die Caritas in NRW fordert bessere und geregelte Rahmenbedingungen für die Offene Ganztagsschule (OGS) in Nordrhein-Westfalen. ‚Aktuell baut die OGS kräftig am deutschen Armutszeugnis mit, wonach der Bildungserfolg der Kinder an ihre soziale Herkunft gekoppelt ist‘, schreibt der Kölner Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Johannes Hensel in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift Caritas in NRW (3/2016). Das Land NRW sei gefordert, ‚eine angemessene Finanzierungsgrundlage zu gewährleisten – unabhängig vom Finanzstatus der Kommunen und Städte‘. Derzeit hänge die Qualität der Ganztagsschulen maßgeblich von freiwilligen Leistungen der Städte und Kommunen ab, kritisiert Hensel. Große regionale Ungleichheiten bei Finanzierung, Standards und Strukturen seien die Folge. Auch die Abschaffung der Elternbeiträge sollte nach Auffassung Hensels kein Tabu mehr sein, denn ‚die Beiträge erweisen sich für immer mehr Kinder als Hürde auf dem Weg zur Chancengleichheit‘, so der Caritasdirektor. (Quelle: Caritas) Caritas in NRW 03/2016 – Offene Ganztagsschule
71
Bildungspolitische Positionen und Debatten 2.4
Verlässlicher Ganztag – Ein Plädoyer für ganzheitliche Bildung und Erziehung (Diakonie)
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband/Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (Hrsg.): Verlässlicher Ganztag – Ein Plädoyer für ganzheitliche Bildung und Erziehung, Berlin 2016. „Gesellschaftliche Veränderungen und Entwicklungen stellen sowohl das Schulsystem als auch die Kinder- und Jugendhilfe vor große Herausforderungen. In vier Thesen stellt die Diakonie ihr Plädoyer für ganzheitliche Bildung und Erziehung zur Diskussion. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde in der zurückliegenden Dekade durch den Ausbau ganztägiger Angebote der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen erheblich verbessert. Eltern erleben allerdings, dass mit Beginn der Grundschulzeit, dem Wechsel vom System der Kindertagesbetreuung in das Schulsystem, ganztägige Angebote nicht selbstverständlich zur Verfügung stehen. Nicht immer kann ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden. Ist die zuständige Grundschule keine Ganztagsschule, muss ein Hort gefunden werden, dessen Angebot zeitlich und räumlich passt und der freie Plätze hat. Chancengerechtigkeit und auch die Frage eines Nachteilsausgleichs für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen stellen weitere Herausforderungen an das Schulsystem. Zudem wird Schule mehr und mehr zu einem zentralen Lebensort. Nach evangelischem, ganzheitlichem Bildungsverständnis brauchen junge Menschen aber auch Freiräume, die sie selbstbestimmt gestalten, wo eigenständige Meinungen und Haltungen entwickelt werden und wo auch religiöse Bildung und Orientierung ihren Platz findet. Die Diakonie Deutschland positioniert sich mit diesem Plädoyer zu den zentralen Fragen, die sich aus den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen und der Ganztagsschulentwicklung ergeben.“ (Quelle: Diakonie) Verlässlicher Ganztag – Ein Plädoyer für ganzheitliche Bildung und Erziehung
2.5
Kein Lobbyismus im Klassenzimmer (Deutscher Bundestag)
Deutscher Bundestag (Hrsg.): Drucksache 18/8887 – Antrag der Fraktion DIE LINKE – Kein Lobbyismus im Klassenzimmer, Berlin 2016. „Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände nehmen immer mehr Geld in die Hand, um in Schulen mithilfe von kostenlosem Unterrichtsmaterial für ihre Sicht auf Wirtschaft, Finanzen und Arbeitsleben zu werben. Der Antrag zielt darauf ab, lobbyistische Einflussnahme von Schüler*innen in Schule und Unterricht mithilfe von klar umfassten Regelungen weitestgehend zu unterbinden.“ (Quelle: Deutscher Bundestag) Drucksache 18/8887 – Antrag der Fraktion DIE LINKE – Kein Lobbyismus im Klassenzimmer
72
Bildungspolitische Positionen und Debatten 3.
Jugendsozialarbeit/Kinder- und Jugendhilfe/Jugendpolitik
3.1
Positionspapier: Geflüchteten jungen Menschen Teilhabe, Bildung und Ausbildung ermöglichen! (Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit)
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (Hrsg.): Geflüchteten jungen Menschen Teilhabe, Bildung und Ausbildung ermöglichen!, Berlin 2016. „Allen jungen Menschen Teilhabe zu sichern heißt, (auch) neu zugewanderten Jugendlichen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – Zugänge zu Bildung und Ausbildung zu öffnen und ihre Unterstützungsbedarfe zu berücksichtigen. Neben notwendigen Investitionen in Ausbau und Qualifizierung des (Berufs-)Bildungssystems sowie der Sprachförderung müssen im Rahmen eines integrativen Gesamtkonzeptes Infrastruktur und Angebote der Jugendsozialarbeit ausgebaut und Übergänge in Ausbildung individuell abgesichert werden. (Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit) Geflüchteten jungen Menschen Teilhabe, Bildung und Ausbildung ermöglichen!
3.2
Stellungnahme: Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – neue Chancen für junge Menschen mit Förderbedarf (Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit)
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (Hrsg.): Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – neue Chancen für junge Menschen mit Förderbedarf? Stellungnahme zum geplanten § 16 h SGB II sowie zu weiteren jugendrelevanten Aspekten, Berlin 2016. „Aus Sicht der Jugendsozialarbeit steht das Festhalten an dem verschärften Sanktionsrecht für junge Menschen im SGB II einer zentralen Zielsetzung der Reform entgegen, gerade Jugendliche mit besonderen Problemlagen durch einen neuen § 16h SGB II zukünftig besser zu erreichen. Damit junge Menschen am Übergang Schule-Beruf nicht verloren gehen, müssen die Systeme Jugendhilfe, Arbeitsförderung und SGB II zukünftig besser zusammenarbeiten. Der Kooperationsverbund gibt Hinweise, wie die Umsetzung des neuen § 16h SGB II in enger Zusammenarbeit mit der kommunalen Jugendhilfe gelingen kann.“ (Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit) Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – neue Chancen für junge Menschen mit Förderbedarf? Stellungnahme zum geplanten § 16 h SGB II sowie zu weiteren jugendrelevanten Aspekten
3.3
Stellungnahme: Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtsvereinfachung im SGB II (BAG KJS)
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e.V. (Hrsg.): Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtsvereinfachung im SGB II – Neue Möglichkeiten für junge Menschen, aber noch nicht der große Wurf, Düsseldorf 2016. „Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt die neuen Möglichkeiten für benachteiligte und beeinträchtigte Jugendliche, die durch die SGB II-Reform geschaffen werden sollen. Die Beratung wird ausgebaut; die vorrangige Vermittlung junger Menschen in Ausbildung wird festgeschrieben; Schnittstellen zu BAB und BA73
Bildungspolitische Positionen und Debatten föG werden entschärft. Der § 16 h SGB II schafft neue Fördermöglichkeiten, die wir begrüßen. Leider ausgeblieben, und damit einer der großen Mängel des Reformvorhabens, ist die Entschärfung der Sanktionspraxis für junge Menschen unter 25 Jahren. Mit § 34 SGB II werden sogar versteckt verschärfte Sanktionsregeln eingeführt. Davon ist Abstand zu nehmen. Mit § 31a SGB II droht jungen Menschen immer noch die Gefahr, in die Obdachlosigkeit getrieben zu werden. Hier hat der Gesetzgeber nachzubessern.“ (Quelle: BAG KJS) Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtsvereinfachung im SGB II – Neue Möglichkeiten für junge Menschen, aber noch nicht der große Wurf
3.4
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Bedingungen für nachhaltige Integration schaffen (AGJ)
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (Hrsg.): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Bedingungen für nachhaltige Integration schaffen, Berlin 2016. „Anfang 2016 lebten knapp 69.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Bundesrepublik. Die Diskussion darüber wie die Hilfen für diese jungen Menschen zu gestalten sind, wird gegenwärtig von verschiedenen politischen Zielen und Überlegungen zur Kostenentwicklung bestimmt. Die AGJ sieht hier insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe in der Verantwortung, eine fundierte Diskussion über die Voraussetzungen einer gelingenden Integration anzustoßen. Mit ihrem am 30. Juni diesen Jahres vom Vorstand verabschiedeten Positionspapier will die AGJ ausgewählte fachpolitisch relevante Aspekte in die aktuelle schnelllebige Debatte einbringen.“ (Quelle: AGJ) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Bedingungen für nachhaltige Integration schaffen
3.5
Keine Absenkung der Kinder- und Jugendhilfestandards für unbegleitete Flüchtlingskinder (DKHW)
Deutsches Kinderhilfswerk (Hrsg.): Keine Absenkung der Kinder- und Jugendhilfestandards für unbegleitete Flüchtlingskinder, Berlin 2016. „Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt angesichts der Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds nach Absenkung der Kinder- und Jugendhilfestandards für unbegleitete Flüchtlingskinder vor einer ‚Zwei-Klassen-Kinder- und Jugendhilfe‘. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen die Standards in der Kinder- und Jugendhilfe bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Flüchtlingskindern unbedingt beibehalten werden. […]Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich leitet sich unmittelbar aus Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention ab. Die darin normierte Vorrangstellung des Kindeswohls ist als Leitlinie gesetzt und darf nicht unterlaufen werden.“ (Quelle: DKHW) Keine Absenkung der Kinder- und Jugendhilfestandards für unbegleitete Flüchtlingskinder
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Bildungspolitische Positionen und Debatten 3.6
Kinder- und Jugendhilfeleistungen nach Maß: Junge Geflüchtete haben den gleichen Anspruch wie alle jungen Menschen (BJK)
Bundesjugendkuratorium (Hrsg.): Position: Kinder- und Jugendhilfeleistungen nach Maß: Junge Geflüchtete haben den gleichen Anspruch wie alle jungen Menschen, München 2016. Das Bundesjugendkuratorium (BJK) sieht die aktuellen Debatten zur Absenkung der Standards in der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit Sorge. Auch die Situation begleiteter Kinder in Flüchtlingsunterkünften ist nach wie vor nicht zufriedenstellend. Der vorliegende Zwischenruf macht darauf aufmerksam, dass eine Beibehaltung der Standards der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen den unter anderem im SGB VIII verankerten Grundprinzipien entspricht, aber auch essenzieller Bestandteil der nationalen und internationalen völkerrechtlichen Vereinbarungen ist. Statt einer pauschalen Debatte um Standards ist in der aktuellen Situation eine Auseinandersetzung mit tatsächlich bestehenden Bedarfen und Problemen notwendig. (Quelle: BJK) Kinder- und Jugendhilfeleistungen nach Maß: Junge Geflüchtete haben den gleichen Anspruch wie alle jungen Menschen
3.7
Stellungnahme: Digitale Medien – Ambivalente Entwicklungen und neue Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe (BJK)
Bundesjugendkuratorium (Hrsg.): Digitale Medien – Ambivalente Entwicklungen und neue Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, München 2016. „Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) befasst sich mit der Digitalisierung des Alltags. Digitale Medien betreffen als fester Bestandteil der Gesellschaft auch die Kinder- und Jugendhilfe. Fachkräfte, Träger und Politik müssen sich mit den Potenzialen aber auch den Herausforderungen dieser Entwicklung auseinandersetzen. Mit seiner Stellungnahme möchte das BJK einen Dialog anstoßen, der das Bewusstsein für die Digitalisierung und die damit einhergehenden Ambivalenzen schärft. Always On – das gilt heute für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: 9 von 10 Jugendlichen besitzen ein Smartphone und immerhin 47 % der Kinder im Schulalter haben ein Handy. Informationen sind inzwischen überall zugänglich und Kommunikationswege verändern sich durch mobile Endgeräte. „Im Zusammenhang mit der medialen Durchdringung des Alltags entstehen dringende Handlungsbedarfe. Es ist Teil der Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, sich frühzeitig und offensiv mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen“ so Mike Corsa, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums. Digitale Medien sind Teil der Kinder- und Jugendhilfe geworden. Dabei entstehen durch digitale Kommunikation Möglichkeiten, Zielgruppen zu erreichen, die bisher nicht erreicht wer-den. Fachsoftware vereinfacht Dokumentation und Fallbearbeitung. Onlineberatung eröffnet für viele einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratungsmöglichkeiten, insbesondere auch bei schambesetzten Themen. Allerdings bergen beispielsweise die gleichzeitig private und dienstliche Nutzung von sozialen Medien wie Apps und Communities, mangelnde Aufklärung über Datenschutz oder technische Standardisierung von fachlichem Handeln Herausforderungen, denen durch professionelle Reflexion und verbindliche Regelungen begegnet wer-den muss.“ (Quelle: BJK) Digitale Medien – Ambivalente Entwicklungen und neue Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe
75
Bildungspolitische Positionen und Debatten 3.8
Dagstuhl-Erklärung „Bildung in der digitalen vernetzten Welt“ (Leibnitz-Zentrum für Informatik
Brinda, T/Diethelm, I./Gemulla, R. u. a. (Hrsg.): Dagstuhl-Erklärung „Bildung in der digitalen vernetzten Welt“,Wadern 2016. „Zahlreiche Experten und Expertinnen aus der Informatik und ihrer Didaktik, der Medienpädagogik, der Wirtschaft und der Schulpraxis haben eine gemeinsame Erklärung zu den Anforderungen für Bildung in einer digital geprägten Gesellschaft verfasst. Sie fordern, dass Schule sich der Frage nach Bildung in der digitalen vernetzten Welt umfassend stellen muss. Ohne Verständnis der grundlegenden Konzepte der digitalen vernetzten Welt können Bildungsprozesse nicht zukunftsfähig gestaltet werden. Digitale Bildung muss sowohl ein eigenständiger Lernbereich als auch Querschnittsaufgabe in unterschiedlichen Schulfächern sein. Die Erklärung richtet sich an Institutionen des Bundes und der Länder, an Bildungsexpert/innen und Praktiker/innen im Bildungswesen. Sie wurde in einem Forschungsseminar des Leibniz-Zentrums für Informatik auf Schloss Dagstuhl im Februar 2016 erstellt.“ (Quelle: Leibnitz-Zentrum für Informatik) Dagstuhl-Erklärung „Bildung in der digitalen vernetzten Welt“
3.9
Jugendarbeit studieren (BAG LJAE)
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (Hrsg.): Appell an die Hochschulen und Universitäten – Jugendarbeit studieren, 12. Mai, Bremen. „Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter appelliert an die Lehrenden an Hochschulen und Universitäten im Feld der Sozialen Arbeit sich für die Einrichtung von Studienangeboten im Arbeitsfeld Jugendarbeit einzusetzen und dabei die Kooperation mit Trägern von Angeboten der Jugendarbeit zu suchen. Der Appell richtet sich weiterhin an die Träger der Jugendarbeit, aktiv auf die Lehrenden an Hochschulen und Universitäten zuzugehen. So können vielfältige Unterstützungen bei der Etablierung von Studienangeboten angeboten werden. Außerdem besteht so die Möglichkeit durch fundierte Information und über qualifizierte Praktikumsangebote und Honorarkraftstellen das Arbeitsfeld im Hochschulalltag zu etablieren.“ Ursache für den Appell ist der dramatische Personalengpass im Bereich der Jugendarbeit. „In der außerschulischen Jugendbildungsarbeit liegt allein der Anteil (sozial)pädagogisch Beschäftigter mit Hochschulabschluss bei ca. 52 Prozent, in der freizeitbezogenen, offenen Jugendarbeit - dem mit 20.256 Beschäftigten im Jahr 2010 neben der Heimerziehung größten Arbeitsfeld der Jugendhilfe außerhalb der Kindertagesbetreuung - bei ca. 42 Prozent, der Jugendverbandsarbeit bei ca. 46 Prozent und in der Mobilen Jugendarbeit bei ca. 58 Prozent. (Quelle: BAG LJAE)
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Bildungspolitische Positionen und Debatten 3.10
Der Jugend-Check: Mehr Beachtung für die Rechte junger Menschen in der Bundesgesetzgebung (DRK)
Deutsches Rotes Kreuz – Generalsekretariat (Hrsg.): Der Jugend-Check: Mehr Beachtung für die Rechte junger Menschen in der Bundesgesetzgebung – fachliche Einschätzung und Stellungnahme, Berlin 2016. „Die Bundesregierung hat vor, den in der Koalitionsvereinbarung geplanten Jugend-Check im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsprozesses zum SGB VIII gesetzlich einzuführen. Das DRK begrüßt die geplante Einführung des Jugend-Checks. Die Prüfung der Bundesgesetzgebung und anderer wichtiger politischer Maßnahmen zur Frage, ob diese zur Verbesserung von Lebenslagen von jungen Menschen beitragen oder als – unerwünschter – Nebeneffekt, ihre Lage verschlechtern und ihre Rechte beschneiden, entspricht dem Ziel der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, menschliches Leiden zu verhüten und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen. Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention hält das DRK hierbei für unabdingbar. Dem DRK ist besonders wichtig, beim Jugend-Check das Ziel der Eigenständigen Jugendpolitik, nämlich die besondere Aufmerksamkeit für die Interessen der Jugendphase, zu verbinden mit dem inklusiven Ansatz der sich auf alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beziehenden UN-Kinderrechtskonvention und des sich auf alle jungen Menschen zwischen 0 und 27 Jahren beziehenden SGB VIII“. (Quelle: DRK) Die fachliche Einschätzung und Stellungnahme des DRK zum Jugend-Check finden Sie unter folgendem Link: (Quelle: BIBB; Pressemitteilung 51/2015) Der Jugend-Check: Mehr Beachtung für die Rechte junger Menschen in der Bundesgesetzgebung – fachliche Einschätzung und Stellungnahme
3.11
Aufruf für eine Gesellschaft ohne Kinderarmut (DRK, Diakonie und 30 weitere)
DRK, Diakonie und 30 weitere (Hrsg.): Aufruf für eine Gesellschaft ohne Kinderarmut, Berlin 2016. „Es ist ungerecht, wenn Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen für ihre Kinder mit ihrem Kindersteuerfreibetrag eine höhere Unterstützung erhalten, als Bezieherinnen und Bezieher normaler und niedriger Einkommen. Auf Grundsicherungsleistungen wie Hartz IV Angewiesene erhalten faktisch gar kein Kindergeld, denn es wird mit den Regelleistungen verrechnet. Auch der bürokratische Kindergeldzuschlag erreicht sehr viele Familien mit Kindern nicht.“ Deshalb wird in diesem Aufruf eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für alle Kinder und Jugendlichen gefordert. Sie muss mindestens den grundlegenden finanziellen Bedarf für die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen absichern. Sie soll alle bisherigen kindbezogenen Geldleistungen bzw. steuerlichen Vergünstigungen bündeln. Aufruf für eine Gesellschaft ohne Kinderarmut
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Bildungspolitische Positionen und Debatten 3.12
SGB-VIII-Reform – vom Kind zum Flüchtling? (BumF)
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Hrsg.): SGB VIII Reform – vom Kind zum Flüchtling? (BumF), Berlin 2016. „Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) arbeitet derzeit an einer Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII). Den vorläufigen Arbeitsentwürfen vom 7. Juni 2016 bzw. 23. August 2016 ist zu entnehmen, dass u.a. eine neue Hilfeform mit geringerer pädagogischer Betreuungsintensität – die Entwurfsbegründungen vom 7. Juni und vom 23. August sprechen sogar von ‚ausgesprochen niedriger Intensität‘ – sowie der Vorrang von Infrastrukturangeboten vor individualisierten Einzelfallhilfen vorgesehen ist. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Hilfe für junge Volljährige für Geflüchtete in der Praxis eine erhebliche Einschränkung erfährt. Auffällig ist, dass in der Begründung zum Arbeitsentwurf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie geflüchtete junge Volljährige als einzige explizit benannte Beispielgruppe für dieses abgesenkte und niedrigschwellige Leistungs- und Angebotssystem benannt werden. Diese hätten spezifische Bedarfe, die sich primär auf den Erhalt von Unterstützung bei Verselbstständigung und Integration richten würden.“ (Quelle: BumF) SGB VIII Reform – vom Kind zum Flüchtling? (BumF)
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Bildung und Jugend in Europa
1.
Europas Jugend ist arbeitslos: Wer sind die NEETs? (Eurofound)
Eurofound (Hrsg.) Exploring the diversity of NEETs, Publications Office of the European Union, Luxembourg 2016. Angesichts der Jugendarbeitslosigkeit in Europa suchen Forscher nach neuen Wegen zur Analyse der Verwundbarkeit junger Menschen im Arbeitsmarkt. Der vorliegende Bericht der EU-Agentur Eurofund beleuchtet den bekannten NEET-Indikator (Jugendliche und junge Erwachsene, die keiner Beschäftigung, Ausbildung oder Fortbildung nachgehen), versucht eine Einteilung der Vielfalt der NEETs in sieben Untergruppen und formuliert Schlussfolgerungen für weitere politische Maßnahmen. (Quelle: Jugend für Europa) Exploring the diversity of NEETs, Publications Office of the European Union
2.
Migration und Flucht – Herausforderungen und Chancen für die internationale Jugendarbeit (IJAB)
IJAB – Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (Hrsg.): Migration und Flucht – Herausforderungen und Chancen für die Internationale Jugendarbeit, Bonn 2015. „Die Dokumentation fasst die Inputs zu Fragen der Einbeziehung von jungen Geflüchteten in die Internationale Jugendarbeit, zum Mehrwert von Fachkräfteprogrammen, zu Fragen des Übergangs Schule-Beruf und zum Beitrag des diversitätsbewussten Ansatzes in der Arbeit mit jungen Geflüchteten zusammen. Die Ergebnisse der einzelnen Workshops geben eine Einblick in den aktuellen Diskussionsstand zu den Herausforderungen und Chancen Internationaler Jugendarbeit in der Arbeit mit jungen Geflüchteten – ein Thema, das auch 2016 eine zentrale Rolle bei der jugendpolitischen Initiative spielen wird. Schließlich finden sich in der Dokumentation auch Informationen zu verschiedenen Radio- und Filmbeiträgen zu Flucht und Migration, die im Rahmen von Jugendprojekten entstanden sind.“ (Quelle: IJAB) Migration und Flucht – Herausforderungen und Chancen für die internationale Jugendarbeit
3.
Qualität in der Jugendarbeit (Europäische Kommission)
Europäische Kommission (Hrsg.): Quality Youth Work – A common framework for the further development of youth work, Brüssel 2016. „Unter dem Titel 'Quality Youth Work – A common framework for the further development of youth work' hat die Europäische Kommission den Bericht der Expert(inn)en-Gruppe zu Qualitätssystemen in der Jugendarbeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union veröffentlicht. Der Bericht zeigt die unterschiedlichen Auslegungen von Jugendarbeit, ihre Ziele, Formen und Grenzen auf. Ein komplettes Kapitel ist dem Thema Qualität in der Jugendarbeit gewidmet. Hier werden Qualitätskonzepte, die Rolle von Indikatoren, Qualitätsinstrumente und -systeme diskutiert. Außerdem wird beispielhaft aufgezeigt, wie man Indikatoren ent79
Bildung und Jugend in Europa wickeln kann, um die Qualität seiner Jugendarbeit zu verbessern. Kapitel 6 beschreibt die Schritte, die zu tun sind, nachdem Indikatoren entwickelt wurden. Dort geht es um die Entwicklung von Qualitätsinstrumenten und Qualitätssystemen.“ (Quelle: IJAB) Quality Youth Work – A common framework for the further development of youth work
4.
Europäische Datenbank Globales Lernen – ENGLOB (WUS)
World University Service (Hrsg.): Europäische Datenbank Globales Lernen – ENGLOB, Wiesbaden 2016. „Mit der viersprachigen kostenfreien Online-Datenbank wurde eine in dieser Art europaweit einmalige Anlaufstelle zum Globalen Lernen eingerichtet. Die Datenbank dient dem Erfahrungsaustausch und dem Aufbau von globalen Lernpartnerschaften auf kommunaler, regionaler, nationaler und vor allem auf europäischer Ebene. Sie umfasst über tausend private, intermediäre und staatliche Organisationen und Institutionen aus der Europäischen Union und den EFTA-Staaten. ENGLOB wurde in Kooperation mit dem Nord-Süd-Zentrum des Europarates in Lissabon, den Koordinator_innen der Global Education Week aus ganz Europa, Development Education Exchange in Europe Project (DEEEP) und dem Development Education Forum von CONCORD erstellt. Die Datenbank wurde zwischen 2003 und 2006 mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union konzipiert und aufgebaut.“ (Quelle: WUS) Europäische Datenbank Globales Lernen – ENGLOB
5.
Umfrage: Eurobarometer – viele europäische Jugendliche fühlen sich ausgegrenzt (Europäisches Parlament)
Europäisches Parlament (Hrsg.): European youth in 2016, Straßburg 2016. „Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene öffentliche Meinungsumfrage, interviewte im April dieses Jahres 10.294 junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren aus den 28 EU Mitgliedstaaten. Die Umfrage (European youth in 2016) kommt zu dem Ergebnis, dass sich mehr als die Hälfte der europäischen Jugendlichen zwischen 16 und 30 Jahren aufgrund der Wirtschaftskrise marginalisiert fühlt. Dennoch wollen nur wenige aus diesem Grund ihr Heimatland verlassen. Fast alle der Befragten möchten mehr über die EU, die EUInstitutionen sowie ihre Funktionen und Aufgaben erfahren.“ (Quelle: Europäisches Parlament) European Youth in 2016
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Bildung und Jugend in Europa 6.
Handbuch zur revidierten Europäischen Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und Region (Europarat)
Europarat (Hrsg.): Bring‘ Deich ein! – Handbuch zur revidierten Europäischen Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und Region, Straßburg 2016. „Der Europarat stellt auf seiner Website ein Handbuch zur revidierten Europäischen Charta über die Teilhabe Jugendlicher am Leben in ihrer Gemeinde und in ihrer Region zur Verfügung. Die Charta ist das wichtigste Instrument für die Förderung des Ko-Managements auf kommunaler und regionaler Ebene. Sie wurde von einer Gruppe junger Leute und kommunalen und regionalen Vertretern gleichberechtigt erarbeitet. Die Charta ist auf die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgerichtet. Sie ist ein Leitfaden für die Umsetzung der bereichsbezogenen Politik, von der sowohl junge Menschen als auch andere Bürger/-innen gleichermaßen profitieren. Die Charta soll Jugendliche, Jugendarbeiter/-innen, Organisationen und kommunale Behörden dabei unterstützen, die Beteiligung von Jugendlichen auf lokaler Ebene in ganz Europa zu fördern und sinnvoll zu stärken.“ (Quelle: IJAB) Bring‘ Deich ein! – Handbuch zur revidierten Europäischen Charta der Beteiligung der Jugend am Leben der Gemeinde und Region
7.
Dokumentation: Open-Space-Veranstaltung des Bündnisses für mehr Anerkennung (IJAB)
Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Hrsg.): Aktionsbündnis Anerkennung International: Ein erster Aufschlag ist gemacht, Bonn 2016. „Internationale Jugendarbeit wirkt, aber es mangelt ihr an Anerkennung wie den Jugendlichen, die bei einem Auslandsaufenthalt etwas gelernt haben und dennoch in den Bezügen formaler Bildung damit nicht punkten können. Kann ein „Aktionsbündnis für Anerkennung“ daran etwas ändern und wie müsste das aussehen? Am 1. und 2. März sind in Berlin etwa 50 Fachkräfte aus formaler und non-formaler Bildung dieser Frage nachgegangen.“ (Quelle: IJAB) Aktionsbündnis Anerkennung International: Ein erster Aufschlag ist gemacht
8.
Expertise: Grenzüberschreitungen – europäische Mobilitätsangebote für sozial benachteiligte junge Menschen (Jugend für Europa)
Brandtner, H./Wisser, U.: Grenzüberschreitungen – europäische Mobilitätsangebote für sozial benachteiligte junge Menschen, Bonn 2016. „Die Expertise stellt den besonderen Nutzen europäischer Mobilitätsangebote für die erfolgreiche Gestaltung von Angeboten für sozial benachteiligte junge Menschen an den Übergängen zwischen Schule und Beruf heraus. Alle Auswertungen kommen zu dem Schluss, dass sozial benachteiligte junge Menschen durch ihre Teilnahme an grenzüberschreitenden Maßnahmen Erfahrungsräume und informelle Lernsituationen geöffnet werden, die ihnen aus ihren Lebenskontext heraus sonst nicht zugänglich wären. Diese Lernsituationen leisten einen wichtigen Beitrag für die soziale und berufliche Integration dieser Zielgruppen. Für die zielgruppenorientierte erfolgreiche Ausgestaltung der Projekte gibt es ausreichendes 81
Bildung und Jugend in Europa Knowhow eine viele gute Beispiele. Zugleich wird deutlich, dass die „gute Praxis“ grenzüberschreitender Angebote im Feld viel zu wenig bekannt ist. Eine flächendeckende Umsetzung erfolgreicher Konzepte scheitert an vielen hinderlichen Rahmenbedingungen. Zusammenfassend verdeutlicht die Expertise, dass die fachlichen Herausforderungen zur Weiterentwicklung der Angebote für die Zielgruppe größtenteils bekannt sind und dass es kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit gibt.“ (Quelle: Jugend für Europa) Grenzüberschreitungen – europäische Mobilitätsangebote für sozial benachteiligte junge Menschen
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Literatur- und Webtipps
1.
Förderprogramme für Flüchtlingsorganisation und öffentliche Stellen in Deutschland (MdEP Lochbihler)
Lochbihler, B. (Hrsg.): Förderprogramme und Fonds der EU für Flüchtlingsorganisationen und öffentliche Stellen in Deutschland”, Brüssel 2016. „Die Finanzmittel, die die EU bereitstellt, sind beachtlich. Vielfältige Förderprogramme unterstützen Flüchtlingseinrichtungen und öffentliche Stellen bei der Arbeit. In fast allen Politikbereichen können EU-Projekte für und mit Flüchtlingen umgesetzt werden. Über die bisher schon laufenden Programme hinaus sollen Strukturfondsmittel, die bisher allein für die EU-Bürger_innen in den Mitgliedsstaaten vorgesehen waren, auch für Flüchtlingsprojekte verwendet werden können. Bei anderen EU-Programmen werden die Mittel aufgestockt bzw. umgeschichtet. Ein zentrales europäisches Flüchtlingsförderprogramm soll es hingegen nicht geben. Das macht es gerade für kleinere Verbände und Organisationen schwierig, den Überblick zu bewahren.“ Die vorliegende Broschüre bietet einen Überblick über alle Förderprogramme, die in diesem Zusammenhang genutzt werden können. (Quelle: Barbara Lochbihler, MdEP) Förderprogramme und Fonds der EU für Flüchtlingsorganisationen und öffentliche Stellen in Deutschland
2.
Menschenrechte – Materialien für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen (Deutsches Institut für Menschenrechte)
Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): Menschenrechte – Materialien für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen, Berlin 2016. „Was sind Menschenrechte? Wo sind sie verankert und wer schützt sie? Was hat Diskriminierung mit Menschenrechten zu tun und warum ist der Zugang zum Recht unverzichtbarer Bestandteil der Menschenrechte? Welche Menschenrechtsverletzungen erleben Menschen mit Behinderung, was steht in der UN-Kinderrechtskonvention und wo ist das Recht auf Asyl festgeschrieben? Auf diese Fragen geben die Bildungsmaterialien Antworten. Sie vermitteln Grundwissen, erklären das Menschenrechtschutzsystem der Vereinten Nationen und zeigen auf, welche Rolle Menschenrechte im Alltag spielen. Darüber hinaus beleuchten sie die Themen Schutz vor Diskriminierung, Zugang zum Recht, Behinderung und Inklusion, Kinderrechte und Partizipation sowie Flucht und Asyl. Die Materialien bestehen aus didaktischen Hinweisen zu Menschenrechtsbildung sowie sechs Modulen. Die Bildungsmaterialien können für die schulische und außerschulische Bildung genutzt werden. Sie sind für die Arbeit mit Menschen ab 15 Jahren geeignet.“ (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte) Materialien für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen
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Literatur- und Webtipps 3.
Webtipp: Die Infoplattform des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.): Die Infoplattform – aktuelle Themen rund um den Arbeitsmarkt, Nürnberg 2016. „Die Infoplattform stellt Ihnen - stets aktuell - Literatur, Volltexte, Forschungsinformationen und weiterführende Links zu Themen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Verfügung. Die Zusammenstellungen der IAB-Dokumentation ermöglichen Ihnen einen raschen und kompakten Überblick über die wissenschaftliche und politische Diskussion.“ (Quelle: IAB) Die Infoplattform – aktuelle Themen rund um den Arbeitsmarkt
4.
Webtipp: Caritas-Studie Bildung für alle: Bildungschancen vor Ort – interaktive Karte (Caritas)
Deutscher Caritasverband e. V. (Hrsg.): Bildung für alle: Bildungschancen vor Ort, Freiburg 2016. „Wie sieht es in Ihrer Region aus? Wie viele Jugendliche bleiben dort ohne Hauptschulabschluss? Auf der interaktiven Deutschlandkarte finden Sie alle Werte und können diese mit anderen Kreisen oder kreisfreien Städten vergleichen. Die Daten wurden im Juli 2016 aktualisiert.“ (Quelle: Caritas) Bildung für alle: Bildungschancen vor Ort
5.
Einstieg Deutsch – Die Sprachlern-App (DVV)
Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. (Hrsg.): Einstieg Deutsch – Die Sprachlern-App, Bonn 2016. „‚Einstieg Deutsch‘ heißt die kostenlose Sprachlern‐App für Flüchtlinge, die der Deutsche Volkshochschul‐Verband (DVV) mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entwickelt hat. Die App ist vollständig in 9 Sprachen übersetzt, darunter die wichtigsten Sprachen der Hauptherkunftsländer. Die App begleitet Neuankömmlinge in Deutschland beim Arztbesuch, beim Behördengang, bei Notfällen, bei Gesprächen mit dem Camp‐Management und in vielen anderen Lebenssituationen. Schnell haben Geflüchtete die wichtigsten Wörter und Wendungen zur Hand und können die gelernten Satzmuster variieren.“ (Quelle: DVV) Einstieg Deutsch – Die Sprachlern-App
6.
Literaturhinweis: Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit – Gute Flüchtlinge, schlechte Flüchtlinge?!
Wochenschau-Verlag (Hrsg.): Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit – Gute Flüchtlinge, schlechte Flüchtlinge?!, Schwalbach 2016. „Die neue Zeitschrift Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit bietet eine Plattform für den gegenseitigen Austausch guter Ansätze aus Wissenschaft und Praxis gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Rechtsextremismus, 84
Literatur- und Webtipps gewaltorientierten Islamismus und andere Abwertungs- und Ausgrenzungsphänomene. Lesen Sie von erfolgreichen Modellprojekten, innovativen Konzepten sowie von neuen Erkenntnissen aus der Wissenschaft und profitieren Sie von wertvollen Erfahrungen aus der Praxis.“ (Quelle: Wochenschau-Verlag) Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit – Gute Flüchtlinge, schlechte Flüchtlinge?!
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